Auf Grund des Paragraph 12, Absatz eins, des Arbeitsruhegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, wird die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1984,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 2000,, wie folgt geändert: Im Abschnitt römisch zwei wird folgende Ziffer 13, angefügt: „13. Doppelwände und Elementdecken aus Beton im durchgehend vernetzten CAD/CIM-Verfahren auf Basis individuellen Plottens, Bewehrens und Betonierens Magazinieren und Reinigen auf der Palettenstation; Transport und Reinigung der Paletten und Schalungen; Aufplotten der Bauteilkonturlinien und Einbauteilpositionen im Maßstab 1:1; Absetzen von Schalungen und Abstellern aus Stahl, Holz, Kunststoff; Befestigen der Schalung; Herstellen von Sonderschalungsteilen; Schneiden, Biegen und Schweißen der Bewehrung; plangemäßes Einbringen der Bewehrung; Absetzen von Einbauteilen und der Bewehrung; Einbringen und Verdichten des Betons; Einstapeln in die Härtekammer; Beaufsichtigung und Regelung des Härteprozesses; Entschalen und anschließendes Einstapeln der Fertigteile auf den Lagerplatz.“

Bartenstein