Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1973, in der Fassung Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1984,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. römisch drei Nr. 100 aus 1997,) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Bhutan 4. Mai 2000 Kenia 26. März 1998
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Lesotho 12. November 1998 Mosambik 7. Juli 1998 Swasiland 14. September 1998 Anlässlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde haben folgende Staaten Erklärungen gemäß "Art". 3bis Absatz eins, des Abkommens abgegeben: Bhutan, Kenia, Lesotho, Mosambik. Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat Kroatien erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 8. Oktober 1991 an das Abkommen gebunden zu erachten.
Schüssel