Auf Grund des Paragraph 12, Absatz eins, des Arbeitsruhegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, wird, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1984,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 76 aus 1999,, wie folgt geändert: Im Abschnitt römisch neun wird folgende Ziffer 56, angefügt: „56. Herstellung von Waschmitteln und Waschmittelkonzentraten im Dampftrocknungsverfahren Wartung der Dampftrocknungsanlage und Qualitätskontrolle der in dieser Anlage durch überhitzten Wasserdampf erzeugten Produkte.“
Hostasch