Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und zum Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1993,) hinterlegt: 1. Übereinkommen Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Andorra 3. Juli 1996 Armenien 23. Juni 1993 Eritrea 14. Jänner 1997 Georgien 12. Juli 1993 Guinea-Bissau 11. August 1993 Kasachstan 5. Jänner 1994 Kirgisistan 7. Oktober 1994 Tadschikistan 6. Mai 1996 Turkmenistan 25. September 1996 Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten: Staaten: mit Wirksamkeit vom Bosnien und Herzegowina 6. März 1992 Kroatien 8. Oktober 1991 die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 17. September 1991 Slowakei 1. Jänner 1993 2. Fakultativprotokoll Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Fakultativprotokoll gebunden zu erachten: Staaten: mit Wirksamkeit vom Bosnien und Herzegowina 6. März 1992 die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien 17. September 1991
Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat nachstehende Erklärung abgegeben: Zu Artikel römisch vier, des Fakultativprotokolls betreffend die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten, daß die in diesem Protokoll enthaltenen Bedingungen auch auf Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung des Fakultativprotokolls über den Erwerb der Staatsangehörigkeit ergeben, angewendet werden sollen. Die Kundmachung in Bundesgesetzblatt Nr. 214 aus 1993, wird dahin gehend berichtigt, daß Slowenien die Weiteranwendung des Übereinkommens nicht mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1992, sondern mit Wirksamkeit vom 25. Juni 1991 erklärt hat.
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