Auf Grund des Paragraph 12, Absatz eins, des Arbeitsruhegesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1983,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahme von der Wochenend- und Feiertagsruhe, Bundesgesetzblatt Nr. 149 aus 1984,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 92 aus 1997,, wie folgt geändert: 1. Dem Abschnitt römisch drei wird folgende Ziffer 22, angefügt: „22. Bestücken von Printplatten Bestücken von Printplatten in Verbindung mit elektromechanischen Großkomponenten (Laufwerken) unter Verwendung der Spitzenfertigungstechnologien des Wellen- und Reflowlötens (Feinstleitertechnik) in Größtserienfertigung.“ 2. Dem Abschnitt römisch vier wird folgende Ziffer 4, angefügt: „4. Brettschichtholzerzeugung im Durchlaufpressverfahren Beschicken und Bedienen der Vorhobelanlage, der Beleimung und der Durchlaufleimpresse und der Nachhobelung einschließlich Lagerung des fertigen Produktes.“
Hostasch