Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Zweiten Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (BGBl. Nr. 297 aus 1983,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 19 aus 1997,) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: Estland 28. April 1997 Lettland 2. Mai 1997 Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Lettland nachstehenden Vorbehalt erklärt: „Gemäß Artikel 9, Absatz 2, des Zweiten Zusatzprotokolls zum Auslieferungsübereinkommen von 1978 behält sich die Republik Lettland das Recht vor, Kapitel römisch fünf des Protokolls nicht anzunehmen.“

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