Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten erklärt, sich rückwirkend mit 1. Jänner 1993 an die Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1924,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1993,) gebunden zu erachten: Staaten: Datum der Hinterlegung der Kontinuitätserklärung: Slowakei 28. Mai 1993 Tschechische Republik 9. Februar 1996

Vranitzky