Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1996,, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 47, wird verordnet: Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Berufsschulen, BGBl. Nr. 430/1976, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 582 aus 1995,, wird wie folgt geändert: 1. Paragraph eins, Ziffer 2, lautet:,, 2. für die Lehrberufe der Bekleidungsgewerbe und der lederverarbeitenden Gewerbe, und zwar für Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher: Anlage A/2/1 Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer: Anlage A/2/2 Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker: Anlage A/2/3 Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler): Anlage A/2/4 Kürschner: Anlage A/2/5 Hutmacher, Modist: Anlage A/2/6 Kappenmacher: Anlage A/2/7 Posamentierer: Anlage A/2/8 Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger: Anlage A/2/9 Oberteilherrichter: Anlage A/2/10 Orthopädieschuhmacher: Anlage A/2/11 Schuhmacher: Anlage A/2/12 Strickwarenerzeuger: Anlage A/2/13 Weber: Anlage A/2/14 Wirkwarenerzeuger: Anlage A/2/15“ 2. Paragraph eins, Ziffer 9, lautet:,, 9. für die Lehrberufe der Bereiche Handel und Verkehr, und zwar für Einzelhandelskaufmann, Waffen und Munitionshändler: Anlage A/9/1 Großhandelskaufmann: Anlage A/9/2 Bürokaufmann: Anlage A/9/3 Industriekaufmann: Anlage A/9/4 Buchhändler, Musikalienhändler: Anlage A/9/5 Drogist: Anlage A/9/6 Fotokaufmann: Anlage A/9/7 Pharmazeutisch-kaufmännischer Assistent: Anlage A/9/8 Reisebüroassistent: Anlage A/9/9 Speditionskaufmann: Anlage A/9/10 Binnenschiffer: Anlage A/9/11 Versicherungskaufmann: Anlage A/9/12 Berufskraftfahrer: Anlage A/9/13“ 3. Paragraph eins, Ziffer 10, lautet:,, 10. für die Lehrberufe der Bereiche Holz- und Kunststoffverarbeitung, und zwar für Tischler: Anlage A/10/1 Kunststoffverarbeiter: Anlage A/10/2

Holz- und Sägetechniker: Anlage A/10/3 Binder: Anlage A/10/4 Drechsler: Anlage A/10/5 Bootbauer: Anlage A/10/6 Wagner: Anlage A/10/7 Bürsten- und Pinselmacher: Anlage A/10/8 Holz- und Steinbildhauer: Anlage A/10/9 Korb- und Möbelflechter: Anlage A/10/10“ 4. Paragraph eins, Ziffer 21, lautet:,, 21. für die Lehrberufe der Bereiche Optik/Fotografie, und zwar für Fotograf: Anlage A/21/1 Optiker, Feinoptiker: Anlage A/21/2 Hörgeräteakustiker: Anlage A/21/3“ 5. Dem Paragraph 4, werden folgende Absatz 6 und 7 angefügt:,, (6) Es treten in Kraft: § 1 sowie die Anlagen A, A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/10, A/2/1, A/2/2, A/2/3, A/2/4, A/2/5, A/2/6, A/2/7, A/2/8, A/2/9, A/3/5, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/6/1, A/6/2, A/6/5, A/6/6, A/6/8, A/9/3, A/9/5, A/9/6, A/9/7, A/9/12, A/10/3, A/11/4, A/14/3, A/21/1, A/21/2, A/21/3 und A/22/2 in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1996, hinsichtlich der 1. Klasse mit 1. September 1996, der 2. Klasse mit 1. September 1997, der 3. Klasse mit 1. September 1998 und der 4. Klasse mit 1. September 1999. Die Verordnungen der Landesschulräte können bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1996, erlassen werden; sie dürfen jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der betreffenden Anlage in Kraft gesetzt werden. Die Anlagen A/1/4, A/1/5, A/1/6, A/1/7, A/1/10, A/2/1, A/2/2, A/2/3, A/2/6, A/2/8, A/2/9, A/2/11, A/2/12, A/2/13, A/2/16, A/3/5, A/4/3, A/4/4, A/4/5, A/6/1, A/6/2, A/6/5, A/6/6, A/6/8, A/9/3, A/9/5, A/9/6, A/9/7, A/9/8, A/9/12, A/10/3, A/11/4, A/14/3, A/21/1, A/21/2, A/21/3 und A/22/2 in der Fassung vor dem Inkrafttreten der Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 497 aus 1996, treten hinsichtlich der 1. Klasse mit 31. August 1996, der 2. Klasse mit 31. August 1997, der 3. Klasse mit 31. August 1998 und der 4. Klasse mit 31. August 1999 außer Kraft. (7) Die Landesschulräte werden gemäß Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, die in Abs. 6 vorgesehenen Inkrafttretungstermine um bis zu einem Jahr zu verschieben, soweit dies aus organisatorischen Gründen (zB aus Gründen der Lehrerversorgung oder aus räumlichen Gründen) erforderlich ist. Gleichzeitig ist ein in diesem Zusammenhang allenfalls erforderliches Verschieben des Außerkrafttretens von Anlagen gemäß Absatz 6, letzter Satz vorzunehmen.“ 6. In der Anlage A, Abschnitt römisch III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), wird a) im Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache im Lehrstoff statt der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/17):“ die Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/2/1 bis A/2/15):“ eingefügt, b) statt der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/14):“ die Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/9/1, A/9/2 und A/9/8):“ eingefügt, c) vor der Wendung ,,Beruf (für die Anlage A/9/10):“,, Beruf (für die Anlage A/9/5): Kontakte mit Geschäftspartnern per Telefon, Telekommunikation und Schriftverkehr. Verkaufsgespräche. Kundenberatung. Beschwerden. Fachtexte. Medien. Beruf (für die Anlagen A/9/6 und A/9/7): Arbeitsplatz und Arbeitskollegen. Arbeitsmaterialien, Kleidung und Waren. Verkaufsgespräche, Kundenberatung. Beschwerden. Ein- und Zukäufe. Fachtexte aus der Praxis (Anzeigen, Broschüren, Kataloge, Gebrauchsanweisungen, Fachzeitschriften, Warenzeitschriften, Warenpackungen und Beipackzettel).“ eingefügt, d) statt der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/21/2 und A/21/3):“ die Wendung ,,Beruf (für die Anlage A/21/2):“ eingefügt,

Litera e vor der Wendung ,,Beruf (für die Anlagen A/22/1 und A/22/2):“ „Beruf (für die Anlage A/21/3): Werkzeuge und Arbeitsbehelfe. Meß- und Prüfbehelfe. Instrumente und Geräte. Hörgeräte. Fertigungszeichnungen. Funktion- und Wirkungsweisen. Arbeitsvorgänge und -verfahren. Fachgespräche und Kundenberatung. Fachtexte.“ eingefügt. 7. In der Anlage A, Abschnitt römisch III (Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoff, didaktische Grundsätze der einzelnen gemeinsamen Unterrichtsgegenstände), lautet der letzte Absatz der didaktischen Grundsätze im Unterabschnitt C. Berufsbezogene Fremdsprache:,, Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe nur für die Anlagen A/9/1 bis A/9/8, A/9/10, A/9/12 und A/9/13, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 Unterrichtsstunden beträgt.“ 8. Die Anlage A/1/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Dachdecker) lautet:,, Anlage A/1/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über Grundlagen der Bauphysik und den Bautenschutz Bescheid wissen, die im Beruf verwendeten Bauwerk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen können sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Er soll insbesondere Kenntnisse über das Dach haben und über berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltschutzmaßnahmen im Baubereich Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Bauwerk- und Hilfsstoffe: Arten. Normung. Technische Eigenschaften. Bearbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung. Geräte- und Maschinenkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung. Gerüste: Arten. Auf- und Abbau. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauphysik und Bautenschutz: Bauphysikalische Grundlagen. Kräfte am Dach. Wärmeschutz. Unterkonstruktionen: Dach. Wand. Dach: Formen. Teile. Aufgaben. Systeme. Deckunterlagen.

Arbeitsverfahren und -techniken: Eindeckungen mit verschiedenen Materialien. Abdichtungen. Wandverkleidungen. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Arbeitsverfahren und -techniken: Eindeckungen mit verschiedenen Materialien. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und durchführen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie in der Praxis verwendete Rechner benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Berechnungen zur Bauphysik sowie komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Größen und Einheiten: Maße und SI-Einheiten. Grundrechenoperationen: Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktionen. Bautechnische Berechnungen: Materialbedarf. Aufmaßberechnungen. Neigungen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Bauphysikalische Berechnungen. Komplexe Aufgaben: Pythagoräischer Lehrsatz. Winkelfunktion. Aufmaßberechnungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsspezifische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie Pläne und Skizzen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbole. Bemaßung.

Bautechnische Zeichnungen: Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Lesen von Skizzen und Ausführungszeichnungen. Anfertigen von Plänen und Zeichnungen zu Dachformen, Dachaufbauten, Dachdeckungen und Dachsonderformen. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bauwerk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe einsetzen und instandhalten können. Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken und Sanierungsarbeiten unter Berücksichtigung der Unfallverhütung ausführen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Bauwerk- und Hilfsstoffe: Arten. Be- und Verarbeiten. Verwenden. Lagern. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Gerüste: Arten. Auf- und Abbauen. Sichern. Arbeitsverfahren und -techniken: Vermessen. Aufstellen von Gerüsten und Unterkonstruktionen. Eindecken mit verschiedenen Materialien und Systemen. Abdichten. Arbeiten für Einfassungen, Anschlüssen, Ableitungen, Einbauten und Aufbauten. Wandverkleiden. Sanieren und Restaurieren. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden.,, Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie ist in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Freigegenstand Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen. Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff: Ökobaustoffe: Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung. Umweltschutz: Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien. Bauschäden: Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis. Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.“ 9. Die Anlage A/1/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Platten- und Fliesenleger) lautet:,, Anlage A/1/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PLATTEN- UND FLIESENLEGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, Baustile und Revitalisierung haben, die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte verwenden können. Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Bau- und Hilfsstoffe: Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauphysik: Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Arbeitsvorbereitung. Versetz- und Verlegeverfahren. Materialbearbeitung. Untergrundüberprüfung und -vorbereitung. Verlegung von keramischen und einschlägigen nicht keramischen Wand- und Bodenbelagselementen. Verfugungsarbeiten. Sonderverlegeverfahren. Einschlägige Maurerarbeiten.

Baustile und -formen: Stilepochen. Stilelemente. Revitalisierung: Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge. Kundenberatung: Materialberatung. Systemberatung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bauphysik: Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz. Revitalisierung: Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge. Arbeitsverfahren und -techniken: Sonderverlegeverfahren. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Größen und Einheiten: Maße und SI-Einheiten. Grundrechenoperationen: Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz. Bautechnische Berechnungen: Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Belagseinteilung. Steigung und Steigungsverhältnis. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bautechnische Berechnungen: Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen können.

Er soll Konstruktionszeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können. Der Schüler soll durch geschmackbildendes Zeichnen den kunstgewerblichen Stellenwert von Fliesenlegerarbeiten schätzen lernen. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Bemaßung. Normen. Symbole. Bautechnische Zeichnungen: Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Naturaufnahmen. Detailzeichnungen (Rundungen, Bögen, Verlegemuster). Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen. Geschmackbildendes Zeichnen: Skizzieren von Stil- und Belagselementen. Farbharmonie- und Kontrastübungen. Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen. Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Meßtechnik: SI-Größen und Einheiten. Meß- und Prüfgeräte: Arten. Handhabung. Instandhaltung. Bauphysikalische Übungen: Materialprüfung. Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Technisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten können. Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung ausführen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Bau- und Hilfsstoffe: Arten. Verwenden. Be- und Verarbeiten. Lagern. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken: Arbeitsvorbereitung. Materialien bearbeiten (schleifen, schneiden, hauen, lochen). Untergründe überprüfen und vorbereiten. Versetzen und Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen Wand-, Decken und Bodenbelagselementen. Verfugen. Sonderverlegeverfahren. Ausführen von einschlägigen Maurerarbeiten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden. Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Technisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Freigegenstand Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen. Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen. Lehrstoff: Ökobaustoffe: Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung. Umweltschutz: Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien. Bauschäden: Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis. Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.“

Ziffer 10 Die Anlage A/1/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hafner) lautet:,, Anlage A/1/6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HAFNER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Bauphysik, Baustile und Revitalisierung haben, die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe kennen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte verwenden können. Er soll die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Er soll sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können. Er soll die traditionellen sowie neuzeitlich-innovativen Ofenbautechniken kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Bau- und Hilfsstoffe: Arten. Normung. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauphysik: Schall-, Wärme-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Wärmelehre (Heizungs- und Wärmetechnik). Strömungslehre. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Arbeitsvorbereitung. Versetz- und Verlegeverfahren. Verlegung von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen Wand- und Bodenbelagselementen. Kachelauslegung. Kachelbearbeitung. Wartung und Wartungsvorschriften von Öfen. Baustile und -formen: Stilepochen. Stilelemente. Revitalisierung: Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge. Kundenberatung: Materialberatung. Systemberatung. Ofenbautechnik Verbrennung: Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Schadstoffe.

Ofenbau: Untergrundvorbereitung. Ofensituierung. Sockel- und Grundplattenversetzen. Kachelmantelsetzen. Feuerungstüreinbau. Deckelsetzen. Einbauten für den Feuerungsraum. Heizgaszüge. Anschluß an den Abgasfang. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bauphysik: Wärmelehre (Heizungs- und Wärmetechnik). Strömungslehre. Revitalisierung: Schadensanalyse. Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten. Nachsorge. Verbrennung: Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Schadstoffanalyse. Ofenbau: Einbauten für den Feuerungsraum. Heizgaszüge. Anschluß an den Abgasfang. Sonder- und Alternativofenbautechniken. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Größen und Einheiten: Maße und SI-Einheiten. Grundrechenoperationen: Proportionen. Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Pythagoräischer Lehrsatz. Bautechnische Berechnungen: Materialbedarf. Mischungsrechnungen. Aufmaß und Abrechnung. Belagseinteilung. Berechnungen zur Verbrennung: Brennstoffmenge. Wärmemenge. Temperatur. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Strömungsgeschwindigkeit. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bautechnische Berechnungen: Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung.

Berechnungen zur Verbrennung: Wärmemenge. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen können. Er soll Konstruktionszeichnungen lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können. Der Schüler soll durch geschmackbildendes Zeichnen den kunstgewerblichen Stellenwert des Hafners schätzen lernen. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Bemaßung. Normen. Symbole. Bautechnische Zeichnungen: Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Naturaufnahmen. Detailzeichnungen (Rundungen, Bögen, Verlegemuster). Anfertigen von Skizzen, Plänen und Zeichnungen für Ofenkonstruktionen einschließlich Sonder- und Alterativbaukonstruktionen. Geschmackbildendes Zeichnen: Skizzieren von Stil- und Belagselementen. Farbharmonie und Kontrastübungen. Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll praxisrelevante Meß- und Prüfgeräte kennen sowie Messungen und Übungen durchführen können, um dadurch bauphysikalische Vorgänge nachvollziehend zu verstehen. Er soll insbesondere den Zusammenhang zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Meßtechnik: SI-Größen und Einheiten. Meß- und Prüfgeräte: Arten. Handhabung. Instandhaltung. Bauphysikalische Übungen: Materialprüfung. Wärme-, Schall-, Brand- und Feuchtigkeitsschutz. Verbrennungstechnische Messungen: Schadstoffemissionen. Rauchgasanalyse. Abgastemperatur. Technisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Bau- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe verwenden und instandhalten können.

Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung ausführen können. Er soll im Lehrberuf ,,Hafner“ traditionelle sowie neuzeitlich-innovative Ofenbaukonstruktionen ausführen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Bau- und Hilfsstoffe: Arten. Verwenden. Be- und Verarbeiten. Lagern. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Arbeitsvorbereitung. Materialien bearbeiten (Schleifen, schneiden, hauen, lochen). Versetzen und Verlegen von keramischen und einschlägigen nichtkeramischen Wand- und Bodenbelagselementen. Auslegen von Kacheln. Bearbeiten von Kacheln und Belagselementen. Ofenbau: Untergrund vorbereiten. Situieren des Ofens. Versetzen der Sockel- und Grundplatte. Setzen des Kachelmantels. Einbau der Feuerungstür. Aufsetzen des Deckels. Erstellen von Feuerungsräumen. Einbauen der Heizgaszüge. Anschließen an den Abgasfang. Errichten von Sonder- und Alternativofenbauten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden. Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Technisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Freigegenstand Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen. Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen.

Lehrstoff: Ökobaustoffe: Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung. Umweltschutz: Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien. Bauschäden: Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis. Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.“ 11. Die Anlage A/1/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Rauchfangkehrer) lautet:,, Anlage A/1/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF RAUCHFANGKEHRER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Physik, Elektrotechnik und Chemie und Wärmelehre haben und die Umwelteinflüsse, die durch Verbrennung entstehen, kennen. Er soll die im Beruf verwendeten Baustoffe, Rauch- und Abgaswege kennen und facheinschlägiges Wissen über Fänge, Leitungen und Feuerungsanlagen haben. Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -technologien nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, der Sicherheit und des Umweltschutzes kennen. Er soll über die berufseinschlägigen Sicherheitstechniken, besonders unter Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit, der Luftreinhaltung und des Brandschutzes, Bescheid wissen. Er soll Kenntnisse über Vorschriften und Maßnahmen, die den Rauchfangkehrer verpflichten und befähigen, als Sachverständiger für Brandschutz zu wirken, haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Heiz- und Feuerungstechnik Physik: Internationales Einheitensystem. Grundlagen der Wärmelehre. Heizlast. Elektrotechnik: Stromarten, Installationsvorschriften. Schutzmaßnahmen. Steuer- und Regelgeräte. Flammenüberwachung. Zündeinrichtungen. Zündsicherungen. Elektrische Sicherheitseinrichtungen bei Öl- und Gasfeuerstätten. Chemie: Chemie der Brennstoffe. Verbrennungsgleichungen. Luftbedarf. Verbrennungsprodukte. Die Atmosphäre. Luftverunreinigungen. Schadstoffmessungen. Brennstoffeinsparung. Umweltschutzeinbauten. Entsorgung von Verbrennungsrückständen. Rauch- und Abgaswege: Strömungslehre. Fangaufsätze. Aufbau und Verhalten von Fangbaustoffen. Sondervorkehrungen.

Gas- und Ölleitungen: Werkstoffe. Verbindungselemente. Dichtungsmittel. Sicherheits- und Regeleinrichtungen. Brennstoffe: Entstehung. Zusammensetzung. Kenndaten. Merkmale und Eigenschaften. Wärmeerzeugung: Wesen und Voraussetzung der Verbrennung. Verbrennungstechniken. Verbrennungsrückstände. Alternative Wärmeerzeugung. Hydraulik bei Heizungsanlagen. Sicherheitseinrichtungen und Regelungen in der Wärmeverteilung. Energiesparen: Verbrennungsanalyse. Messungen und Protokollierungen der Verluste. Einbauten. Einsatz neuer Techniken für die Hauswärme. Brandschutz Brandvorbeugung: Baulicher Brandschutz. Brandverhütung. Normen und Brandschutzrichtlinien. Einschlägige bau- und feuerpolizeiliche Gesetze. Feuerpolizeiliche Beschau. Mängelmeldung. Brandbelastung. Brandursachen: Bei Feuerstätten, Verbindungsstücken und Fängen. Verwendung und Lagerung brandgefährlicher Stoffe. Brandbekämpfung: Feuerpolizeiliche Bestimmungen. Erste und erweiterte Löschhilfe. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Rechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung. Strafgesetz. Verordnungen, Richtlinien und Normen. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Arten. Einsatz und Wirkungsweise. Instandhaltung. Arbeitsverfahren: Kehrarbeit an Fängen. Reinigung von Verbindungsstücken und Feuerstätten und anderen Leitungen. Kehraufzeichnungen. Körperschutz: Körperpflege. Berufskleidung. Sicherheitsvorrichtungen. Fänge (Schornsteine): Arten. Definitionen. Baustoffe. Prüfungen auf Dichtheit laut ÖNORM. Schäden an Fängen, Versottung, Verpechung und Verwässerung. Sanierungsarten. Ruß, Rußarten. Wärmeerzeuger und Verbrennungseinrichtungen: Aufbau. Eigenschaften. Verwendung. Handelsbezeichnung. Normung. Aufstellung, Wartung und Überprüfung von Feuerstätten.

Energieversorgung: Dichten von Energieversorgungsleitungen. Durchführung von Dichtheitsproben. Abfassen von bautechnischen Berichten: Bau-, Eignungs-, Vorbefunde. Kundenberatung: Energieberatung. Umweltberatung. Sicherheitsberatung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Strömungslehre. Wärmeerzeugung. Energiesparen. Brandvorbeugung. Wärmeerzeuger und Verbrennungseinrichtungen. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und durchführen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie in der Praxis verwendete Rechner zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll komplexe Rechenaufgaben lösen können. Lehrstoff: Berechnungen zu Fängen (Schornsteinen): Maßstabrechnen. Fanghöhe. Materialbedarf. Zungenbrüche. Querschnitte. Reinigungs- und Abkühlungsflächen. Drosselklappenausschnitte. Fangquerschnittsermittlung. Wärmedehnung. Druckverhältnisse. Berechnungen zur Verbrennung: Temperatur. Wärmemenge. Heizwert. Luftbedarf. Verbrennungsgasmenge. Brennstoffmenge. Berechnungen zur Wärmewirtschaftlichkeit: Kesselberechnungen. Brennstoffverbrauch. Wirkungsgrade. Verluste an Wärmeerzeuger und Heizsystemen. Wärmepreis. Berechnungen zum Umweltschutz: Schadstoffkonzentrationen. Alternative Energien. Berechnungen zu Feuerungsanlagen: Tanks- und Lagerräume. Heizräume. Luftverbund. Wärmeverluste. Taupunkt. Rohrweitenbestimmung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Fangquerschnittsermittlung. Luftverbund. Wärmeverluste. Taupunkt. Berechnungen zur Wärmewirtschaftlichkeit.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Skizzen, bautechnische Zeichnungen und Installationszeichnungen technisch richtig und sauber ausführen können. Er soll Skizzen, bautechnische Zeichnungen und Organisationspläne lesen können. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbolik. Bautechnische Zeichnungen: Skizzen. Ausführungszeichnungen für Feuerungsanlagen. Zeichnungen zum Feuchtigkeitsschutz und Brandschutz. Naturaufnahmen: Verbindungsstücke. Feuerungsstätten. Dachkonstruktionen. Lesen: Bautechnische Zeichnungen und Organisationspläne für Feuerungs- und Lüftungsanlagen, Brandschutz und Installation. Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in der Praxis auftretenden Meß-, Prüf- und Regelungsaufgaben sicher und gewandt durchführen können. Er soll im Zusammenwirken mit der betrieblichen Ausbildung die wesentlichen Zusammenhänge des theoretischen Unterrichtes mittels Laboratoriumsübungen und -versuchen erkennen. Er soll verantwortungsbewußt und selbständig mit den modernen Wärmeerzeugern und Brennern arbeiten können. Lehrstoff: Meßarbeiten: Fangdruck und Temperatur. Windwirkung. Strömungsgeschwindigkeiten. Messungen zur Wärmelehre: Darstellen von Wärmemenge, -dehnung, -durchgang. Darstellen der Brennstoffe und der Verbrennungsprodukte. Brandversuche: Brenneigenschaften von Materialien. Messungen an Feuerstätten: Meßgerätekunde. Meßgerätewartung. Meßgeräteprüfung. Messen des Wassertaupunktes. Rauchgasanalysecomputer: Bedienen. Auswerten. Elektrotechnische Messungen: Regeleinrichtungen. Arbeiten an Regel- und Sicherheitseinrichtungen bei Feuerungsanlagen. Strommeßgeräte. Übungen an Neutralisationsanlagen: Messen. Entsorgungen.

Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sicher handhaben und pflegen können und die Arbeitsverfahren und -techniken beherrschen. Er soll Überprüfungen und Wartungsarbeiten durchführen, Prüfgutachten erstellen und Umweltschutzmaßnahmen fachlich einwandfrei und verantwortungsbewußt umsetzen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werkzeuge, Geräte, Maschinen: Handhaben. Pflegen und Instandhalten. Arbeitsverfahren: Kehrarbeiten an Fängen. Kennenlernen der Materialien zum Fangbau. Prüfen auf Betriebsdichte. Feststellen von Fangverstopfungen und Zungenbrüchen. Reinigen von Feuerstätten. Ausbrennen von Feuerungsanlagen. Handhaben von Feuerlöschern. Innenabdichten von Fängen. Überprüfen und Erstellen von Prüfgutachten: Rohbau- und Gebrauchsabnahme. Eignungsüberprüfungen. Sicherheitstechnische Überprüfungen. Wartungsarbeiten: Dichten von Verbindungen. Wartungsarbeiten an Wärmeerzeugern und Verbrennungseinrichtungen. Druck- und Schadstoffmessungen. Einstellen der Verbrennungsluft. Montage- und Einstellarbeiten am Öl- und Gasbrenner. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Physikalische, elektrotechnische und chemische Begriffe sind nur im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Erfordernissen zu behandeln. Bei den Brennstoffen ist besonderer Wert auf das Erkennen und die Kenntnis der Verbrennungseigenschaften zu legen. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,, Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Der Schüler soll Interesse an einer selbständigen, zeichnerischen Weiterbildung erwerben. In ,,Laboratoriumsübungen“ sind im besonderen die geforderten Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.,, Praktische Arbeit“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Freigegenstand Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen.

Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen. Lehrstoff: Ökobaustoffe: Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung. Umweltschutz: Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien. Bauschäden: Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis. Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.“ 12. Die Anlage A/1/10 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Pflasterer) lautet:,, Anlage A/1/10 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PFLASTERER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe sowie die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen können. Er soll die zeitgemäßen Vermessungsarbeiten sowie die Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Lehrstoff: Werkstoffkunde Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Normung. Eigenschaften. Bearbeitung. Verwendung. Lagerung. Entsorgung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Rechtliche Grundlagen: Technische Vorschriften. Vorschriften des Verkehrsrechts. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Verwendung. Wirkungsweise. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Vorbereitung des Untergrundes. Betontechnologie. Höhenbestimmung und Nivellierung. Zurichtung der Werkstoffe. Pflastern (Verlegung und Versetzung) von Natur- und Kunststeinen, Natur- und Kunststeinplatten, Randsteinen und Randfassungen. Sonderverlegungen. Oberflächenentwässerung. Vermessungsarbeiten. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsspezifische und vermessungstechnische Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können.

Lehrstoff: Größen: Maße und SI-Einheiten. Berufsspezifische Berechnungen: Längen-, Flächen- Volums- und Masseberechnungen. Materialbedarf. Aufmaß und Abrechnung. Vermessungstechnische Berechnungen: Winkelfunktionen. Berechnungen zu Steigung und Gefälle. Bogenberechnungen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen anfertigen sowie bautechnische Zeichnungen normgerecht und sauber ausführen können. Er soll Pläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können. Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbole. Bemaßung. Bau- und Werkzeichnungen: Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Querprofile. Längsschnitte. Plateau. Großsteinpflaster. Kleinsteinpflaster und Mosaik. Plattenpflasterungen. Sonderverlegungen. Vermessungstechnische Übungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll am Bauplatz Vermessungsaufgaben ausführen können. Lehrstoff: Bauaufnahme: Skizzen von Objekten. Bemaßen und Beschriften. Situieren: Anlegen. Abstecken. Vermessen mit optischen und elektronischen Geräten: Lagemessung, Höhenmessung. Längen- und Querprofile. Verlegetechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten können. Er soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können. Er soll zeitgemäße Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung der Unfallverhütung ausführen können.

Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Verwenden. Verarbeiten. Transportieren. Lagern. Entsorgen. Arbeitsverfahren und -techniken: Vorbereiten des Untergrundes. Zurichten der Werkstoffe. Pflastern (Verlegen und Versetzen) von Natur- und Kunststeinen, Natur- und Kunststeinplatten, Randsteinen und Randfassungen. Ausführen von Sonderverlegungen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das Rechnen mit Hilfe von Tabellen ist zu üben, weitere Rechenhilfen sind zu verwenden. Die Übungen und das Praktikum sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen. Freigegenstand Bauökologie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Einflüsse bauökologischer Faktoren auf die Gesundheit des Menschen kennen. Er soll die ursächlichen Faktoren der Entstehung von Bauschäden sowie die Möglichkeiten ihrer Verhinderung und Beseitigung kennen. Lehrstoff: Ökobaustoffe: Arten. Eigenschaften. Einsatz. Verarbeitung. Oberflächenbearbeitung. Lagerung. Entsorgung. Umweltschutz: Biologische, chemische und physikalische Faktoren. Vermeidungs- und Lösungsstrategien. Bauschäden: Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz. Einflußarten. Sanierung. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zum Verständnis der komplexen Zusammenhänge sowie der Aktualität und der Häufigkeit des Auftretens in der betrieblichen Praxis.

Erörterungen der technischen Möglichkeiten zur Problembewältigung sollen dabei im Vordergrund stehen.“ 13. Die Anlage A/2/1 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher) lautet:,, Anlage A/2/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE DAMENKLEIDERMACHER, HERRENKLEIDERMACHER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie die für diesen Lehrberuf erforderlichen Kenntnisse über die Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers haben. Er soll eine auf Typ und Kleidung bezogene Beratung durchführen und einfache rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natürliche, synthetische, und gemischte Stoffe: Arten. Herkunft. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung. Verwendung. Textilkennzeichnung. Entsorgung. Einlage- und Hilfsmaterialien: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Anatomie und Physiologie: Grundkenntnisse über Bau und Bewegung des menschlichen Körpers. Körperhaltung. Abweichungen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Stichtypen. Zuschnitte. Einrichten. Nahtarten. Zierelemente. Bügeln. Faltenverarbeitung. Teil- und Ganzstücke für Damen- bzw. Herrenober- und -überbekleidung. Änderungs- und Ausbesserungsarbeiten. Bekleidungsstilkunde: Stile (Arten, Entwicklung). Trachten. Modische Trends. Typberatung: Körpertypen. Fachliche Kundenberatung (Farbberatung, Zusammenstellungen). Fachliches Rechnen: Konfektionsgrößen. Proportionsmaße. Maßberechnungen für verschiedene Bekleidungsstücke. Materialverbrauchsberechnungen. Zeitaufwandsberechnungen.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Maschinen und Automaten. Teil- und Ganzstücke für Damen- bzw. Herrenober- und -überbekleidung. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Bekleidung machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Er soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen können. Lehrstoff: Darstellung des menschlichen Körpers: Körpermaße. Proportionen. Farbenlehre: Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste. Entwurf und Zeichnungen: Grundschnitte. Modeschnitte. Schnittentwicklungen. Schnittauflagen. Trachten. Zierelemente. Teil- und Ganzschnittzeichnungen von einschlägigen Werkstücken für die praktische Arbeit. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Stichtypen. Zuschneiden. Einrichten. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Aufnähen von Zierelementen. Bügeln. Ausfertigen und Komplettieren. Ändern und Ausbessern. Lehrstoffspezifikation: Damenkleidermacher Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für die Damenbekleidung: Klassische und modische Machart. Herrenkleidermacher Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für die Herrenoberbekleidung: Tageskleidung. Freizeitbekleidung. Gesellschaftskleidung. Trachten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis.

Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Sonderaufträge sind einzuplanen, um die Schüler auf die direkte Arbeit mit dem Kunden vorzubereiten. Insbesonders soll der Schüler auf die Unterschiede zwischen gewerblicher und industrieller Fertigung hingewiesen werden. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 14. Die Anlage A/2/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner, Sattler und Riemer) lautet:,, Anlage A/2/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE LEDERGALANTERIEWARENERZEUGER UND TASCHNER, SATTLER UND RIEMER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1 200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen, einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können und Kenntnisse in der Arbeitsplatzgestaltung (REFA) haben. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natürliche, synthetische und gemischte Stoffe: Arten. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Hilfsmaterialien: Klebstoffe (Einsatzmöglichkeiten. Gefahren). Beschläge. Reißverschlüsse. Nieten. Nähfäden. Lehrstoffspezifikationen: Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner Aktuelle modische Taschenbeschläge. Sattler und Riemer Polstermaterialien. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Verwendung. Instandhaltung.

Arbeitsverfahren und -techniken: Arbeitsplatzgestaltung. Messen und Vorzeichnen. Zuschneiden. Näharbeiten mit verschiedenen Materialien. Klebetechniken. Anbringen von Nieten und Beschlägen. Arbeiten mit Reißverschlüssen. Stanzen. Pressen. Endausfertigungen. Fachliches Rechnen: Längen-, Raum-, Stück- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch und Zeitaufwand. Lehrstoffspezifikationen: Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner Produkte und Arbeitsgänge. Bügelmontagen. Faltentechniken. Aktuelles modisches Mustermachen. Sattler und Riemer Produkte und Arbeitsgänge. Maße und Auswirkungen auf das Tier. Polsterungen und Füllungen. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen machen und Skizzen und Werkzeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein. Lehrstoff: Geometrisches Zeichnen: Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Farbenlehre: Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste. Muster: Entwürfe, Skizzen und Zeichnungen von Arbeitsmustern und Zierelementen. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben und Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Messen und Vorzeichnen. Zuschneiden. Nähen auf verschiedenen Materialien. Arbeiten mit verschiedenen Klebstoffen. Anbringen von Nieten und Beschlägen. Verarbeiten von Reißverschlüssen. Stanzen. Pressen. Endausfertigen. Lehrstoffspezifikationen: Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner Bügelmontagen. Faltentechniken. Anfertigen spezieller Produkte.

Sattler und Riemer Polstern und Füllen. Anfertigen spezieller Produkte. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 15. Die Anlage A/2/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Gold-, Silber- und Perlensticker, Großmaschinsticker, Maschinsticker) lautet:,, Anlage A/2/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, GROSSMASCHINSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

I. STUNDENTAFEL B. GROSSMASCHINSTICKER, MASCHINSTICKER Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und rechnerische Probleme des Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natur- und Chemiefasern: Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung. Garne und Zwirne: Spinnverfahren. Arten. Numerierung. Verwendung. Textile Flächenprodukte: Arten. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung. Reinigungs-, und Hilfsmaterialien: Arten. Verwendung. Entsorgung. Lehrstoffspezifikationen: Gold-, Silber- und Perlensticker Metallgespinste. Oxydation von Metallen. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhabung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken durch Maschin- und Handarbeit unter Berücksichtigung verschiedener Stoffarten und Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Zierelementen. Nachbearbeitung unter Beachtung der verwendeten Materialien. Fachliches Rechnen: Längen- und Gewichtsmaße. Numerierungssystemberechnungen. Berechnungen zum Materialverbrauch. Zeitaufwand. Materialkosten. Lehrstoffspezifikationen: Gold-, Silber- und Perlensticker Arbeiten mit Metallgespinsten. Anwendung diverser Goldtechniken.

Großmaschinsticker, Maschinsticker Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine. Stepparbeiten. Fehlerbehebung an der Stickmaschine. Tarifrechnen. EDV-Kenntnisse. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Stickarbeiten machen und Skizzen und Werkzeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Er soll sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein. Lehrstoff: Geometrisches Zeichnen: Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Farbenlehre: Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste. Stickmuster: Entwerfen. Zeichnen. Pausen. Lehrstoffspezifikationen: Gold-, Silber- und Perlensticker Freie und gebundene Entwürfe. Darstellungsarten von Monogrammen. Großmaschinsticker, Maschinsticker Musterzeichnungen. Entwurf und Zeichnungen von Stickmustern und Zierelementen Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben und Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Vorbereitungsarbeiten zum Sticken. Sticken unter Berücksichtigung verschiedener Stoffarten und Werkstoffe. Sticken von Mustern. Verarbeiten von Garnierungen und Zierelementen. Nachbearbeiten unter Beachtung der Werkstoffe. Lehrstoffspezifikation: Gold-, Silber- und Perlensticker Arbeiten mit Metallgespinsten. Arbeiten mit Flitter und Perlen.

Großmaschinsticker, Maschinsticker Einrichten, Einstellen und Kontrollieren der Stickmaschine unter Berücksichtigung der Stoffart und des Stickmaterials. Punchen und Editieren von Mustern. Stepparbeiten. Fehlerbeheben an der Stickmaschine. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 16. Die Anlage A/2/4 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Handschuhmacher, Lederbekleidungserzeuger (Säckler)) lautet:,, Anlage A/2/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE HANDSCHUHMACHER, LEDERBEKLEIDUNGSERZEUGER (SÄCKLER) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken für diesen Beruf kennen, die notwendigen rechtlichen Bestimmungen anwenden können und über die erforderlichen körperlichen Grundlagen Bescheid wissen. Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Berufsbereich logisch und ökonomisch planen und lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natürliche, synthetische und gemischte Materialien: Arten. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung und Verwendung.

Das Fell: Herkunft. Gerbungsart. Färbung. Merkmale und Verarbeitung. Lederfehler (Erkennung und Behebung). Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien: Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Rechtliche Bestimmungen: Tierschutz. Pelz- und Lederhandel. Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Sticharten. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschnitte. Einrichten und Schneiden. Teil- und Ganzstücke. Füttern. Zierelemente. Bügelvorgang unter Beachtung der Werkstoffe. Fachliches Rechnen: Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwandsberechnungen. Lehrstoffspezifikation: Handschuhmacher Die Hand: Anatomie und Physiologie. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Maße und Proportionen des menschlichen Körpers darstellen, Farb- und Formvorschläge für Handschuhe bzw. Lederbekleidung machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Lehrstoff: Geometrisches Zeichnen: Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Darstellungen des menschlichen Körpers: Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen. Farbenlehre: Farbkreis. Farbharmonie und -kontraste. Entwurf und Zeichnungen: Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Waren. Lehrstoffspezifikationen: Handschuhmacher Naturstudien verschiedener Handhaltungen und -gesten.

Lederbekleidungserzeuger (Säckler) Entwurf und Zeichnungen von Zierelementen. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben, Pflegen und Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Ausführen von Stichen und Nahtarten in Hand- und Maschinenarbeiten. Herstellen von Knopflöchern. Einschlagen von Druckknöpfen und Nieten. Verarbeiten von Fellen, Leder und Imitationsstoffen. Lehrstoffspezifikationen: Handschuhmacher Arbeitsverfahren und -techniken: Steppen. Depsieren. Dollieren. Etavionieren. Dressieren. Fentieren und Rafflieren. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für den Handschuhmacher. Lederbekleidungserzeuger (Säckler) Arbeitsverfahren und -techniken: Pappen. Kleben. Klopfen. Bügeln von Leder, Futter und Zubehör. Kreuzen. Kedern. Rentieren. Auszieren des Leders. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken für den Lederbekleidungserzeuger. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Zu bevorzugen sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Das Thema ,,Rechtliche Bestimmungen“ in der Fachkunde ist laufend zu aktualisieren. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Dem genauen Sortieren der Felle, Imitationen und Lederarten ist besondere Beachtung zu geben; dies gilt insbesondere für die Anfertigung von modischen Ganz- und Einzelstücken. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben.

Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 17. Die Anlage A/2/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kürschner) lautet:,, Anlage A/2/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KÜRSCHNER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren Herkunft, Aufbringung, Aufkommen und vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken und die für die Fellverarbeitung notwendigen rechtlichen Bestimmungen kennen. Er soll einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Erkennung. Herkunft, Aufbringung und Aufkommen. Eigenschaften. Verarbeitung. Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien: Arten. Verwendung. Entsorgung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Rechtliche Bestimmungen: Tierschutz und Pelzhandel. Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen. EU-Importrichtlinien und Verordnungen von in nationales Recht übergehenden einschlägigen EU-Bestimmungen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Nahtarten unter Berücksichtigung der Verarbeitungsmethoden. Maßnehmen. Auswahl. Sortieren. Auszeichnen. Zuschneiden. Einschneidemethoden. Auslassen. Spezielle Arbeitsmethoden der Fellbearbeitung. Verarbeitung von Fellen zu einschlägigen Waren. Fachliches Rechnen: Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand und den Materialbedarf. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen, Schnitte für Pelzbekleidungen entwerfen und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können.

Lehrstoff: Geometrisches Zeichnen: Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Darstellungen des menschlichen Körpers: Körpermaße. Proportionen. Entwurf und Zeichnungen: Modeszkizzen. Grundschnitte. Modeschnitte. Fellkonturen. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Waren für die Praktische Arbeit. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben und Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit. Sortieren. Auszeichnen. Zuschneiden. Einschneiden. Auslassen. Verarbeiten von Fellen zu Teil- und Ganzstücken. Anfertigen von Pelzköpfen, Kolliers, Muffen, Pelzkrawatten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Das Thema ,,Rechtliche Bestimmungen“ in der Fachkunde ist laufend zu aktualisieren. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Dem genauen Sortieren der Felle ist besondere Beachtung zu geben; dies gilt insbesondere für die Anfertigung von modischen Ganz- und Einzelstücken. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“

Ziffer 18 Die Anlage A/2/6 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Hutmacher, Modist) lautet:,, Anlage A/2/6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE HUTMACHER, MODIST I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und eine auf Typ und Kleidung bezogene Beratung durchführen können. Er soll rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natürliche, synthetische und gemischte Textilrohstoffe: Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Textile Flächengebilde: Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verarbeitung. Stumpen: Arten. Erzeugung. Verarbeitung. Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien: Arten. Verwendung. Entsorgung. Lehrstoffspezifikationen: Modist Formen und Stützstoffe. Stoffe zum Überziehen. Hutschmuck. Hutmacher Farbstoffe. Haarstoffe und -sorten. Beize. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Sticharten und Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Bügeln und Fassonieren. Appretieren. Steppen. Verwendung von Bändern. Verarbeitung von geflochtenen Stumpen und Exoten. Typberatung: Kopf- und Gesichtstypen. Kombinationen von Kleidung und Kopfbedeckung. Fachliche Kundenberatung. Fachliches Rechnen: Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand und den Materialkosten.

Lehrstoffspezifikationen: Modist Hüte aus Strohborten. Pelzverarbeitung. Zuschneiden. Garnieren. Schnitthüte. Drahtformen und Typformen. Federhüte. Filzhüte. Hutmacher Staffieren. Einledern. Einfassen. Damen- und Herrenhüte. Spezielle Appretur. Steifhüte. Zylinder. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Kopfbedeckungen machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein. Lehrstoff: Geometrisches Zeichnen: Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Darstellungen des Kopfes: Kopfformen. Proportionen. Kopfdrehungen. Farbenlehre: Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste. Entwurf und Zeichnungen: Klassische Hutformen. Modische Hüte. Klassische Trachtenhüte. Lehrstoffspezifikationen: Modist Naturstudien. Entwurf und Zeichnung von Zierelementen. Schnitte für Schnitthüte. Entwurf und Zeichnung für Damen- und Kinderhüte sowie historische Kopfbedeckungen für die Praktische Arbeit. Hutmacher Entwurf und Zeichnung für Damen- und Herrenhüte für die Praktische Arbeit. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken: Stich- und Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit auf verschiedenen Werkstoffen. Bügeln und Fassonieren. Appretieren. Steppen. Lehrstoffspezifikationen: Modist Spann- und Bügeltechniken. Anfertigen einer Typform. Herstellen von Hüten auf einer Typform und einer industriell gefertigten Hutform. Aufputzen und Garnieren. Zuschneiden. Herstellen eines Turbans. Herstellen von Damen- und Kinderhüten. Herstellen von Hüten aus speziellen Werkstoffen. Hutmacher Herstellen von Damenhüten aus Filz. Herstellen von Damenhüten aus speziellen Werkstoffen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 19. Die Anlage A/2/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Kappenmacher) lautet:,, Anlage A/2/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KAPPENMACHER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und eine auf Typ und Kleidung bezogene Beratung durchführen können. Er soll einfache rechnerische Probleme des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natürliche, synthetische und gemischte Textilrohstoffe: Arten. Gewinnung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Textile Flächengebilde: Arten. Herstellung. Eigenschaften. Auswählen. Verarbeitung. Reinigungs-, Appretur- und Hilfsmaterialien: Arten. Verwendung. Entsorgung.

Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz. Verwendung. Instandhaltung. Schablonen: Arten. Einsatz. Herstellung. Arbeitsverfahren und -techniken: Sticharten und Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Ösen. Bügeln. Adjustieren. Damen- und Herrenkappen. Typberatung: Kopf- und Gesichtstypen. Kombinationen von Kleidung und Kopfbedeckung. Fachliche Kundenberatung. Fachliches Rechnen: Längen-, Raum-, Stück-, Zeit- und Gewichtsmaße. Berechnungen zum Materialverbrauch, Zeitaufwand und den Materialkosten. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Farb- und Formvorschläge für Kappen machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein. Lehrstoff: Geometrisches Zeichnen: Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Darstellungen des Kopfes: Kopfformen. Proportionen. Kopfdrehungen. Farbenlehre: Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste. Entwurf und Zeichnungen: Klassische und modische Kappenformen für die Praktische Arbeit. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Umwelt- und Brandschutz. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben und Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken: Stich- und Nahtarten in Hand- und Maschinarbeit auf verschiedenen Werkstoffen. Zuschneiden. Ösen. Bügeln. Adjustieren. Herstellen von Damen- und Herrenkappen aus speziellen Werkstoffen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 20. Die Anlage A/2/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Posamentierer) lautet:,, Anlage A/2/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Roh-, Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte einsetzen zu können. Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Er soll einfache rechnerische Aufgaben des Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natürliche, chemische und gemischte Fasern: Arten. Eigenschaften. Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung. Leonische Gespinste. Textile Flächengebilde: Arten. Herstellung. Eigenschaften. Verarbeitung. Reinigungs-, und Hilfsmaterialien: Arten. Einsatzmöglichkeiten. Entsorgung. Technologie und Bindungslehre Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz. Bedienung. Einrichten. Verwendung. Instandhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Spulen, Doublieren und Winden. Netzen. Nähen. Knüpftechniken. Bindungen. Webtechniken. Zetteln und Schären. Schnurdrehen. Flechten. Adjustierung. Dekomponieren. Fachliches Rechnen: Längen-, Raum-, und Stückmaße. Numerierungssystem-Berechnungen. Berechnungen zum Materialverbrauch: Zeitaufwandsberechnungen.

Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Form- und Farbvorschlägen für Posamente machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Er soll seine zeichnerische Ausdrucksfähigkeit weiterentwickeln und sich des ästhetischen Stellenwertes seiner Erzeugnisse bewußt sein. Lehrstoff: Geometrisches Zeichnen: Darstellen von Flächen und geometrischen Formen. Darstellungsarten. Proportionen und Maßstäbe. Entwurf und Zeichnungen: Theater-, Mode-, Uniform-, Trachten-, Möbel-, und Beleuchtungsposamenten unter Berücksichtigung der Stilepochen, Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Posamenten für die Praktische Arbeit. Farbenlehre: Der Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh-, Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Roh-, Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben und Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Spulen, Doublieren und Winden. Netzen und Nähen. Knüpfen. Weben von Bändern und Borten. Zetteln und Schären. Schnurdrehen. Flechten. Adjustieren. Dekomponieren. Bedienen und Einrichten der Galonmaschine. Arbeiten am Bandwebstuhl. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit für die Praxis des Lehrberufes. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Unterrichtsgegenstände und der Praxis kombinieren. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur einer wirtschaftlichen und fachlich einwandfreien Arbeit, ebenso für die Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses ist besonders hinzuarbeiten.

Die Gestaltung modischer Designs mittels Einsatz von im Posamentiergewerbe verwendeten CAD- Programmen kann der Kreativitäts- und Ästhetikschulung der Schüler dienen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 21. Die Anlage A/2/9 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Wäschenäher, Miedererzeuger, Wäschewarenerzeuger) lautet:,, Anlage A/2/9 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE WÄSCHENÄHER, MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL A. WÄSCHENÄHER Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. B. MIEDERERZEUGER, WÄSCHEWARENERZEUGER Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte Bescheid wissen. Er soll die berufseigenen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und einfache rechnerische Probleme aus dem Lehrberufsbereich logisch und ökonomisch lösen können. Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll das für den Lehrberuf notwendige Wissen über Anatomie und Physiologie haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Natur- und Chemiefasern: Arten. Gewinnung. Eigenschaften. Mischungen. Erkennung. Verwendung. Garne und Zwirne: Arten. Numerierung. Verwendung. Textile Flächenprodukte: Arten. Herstellung. Erkennung. Eigenschaften. Verarbeitung. Veredelung. Hightechtextilien. Einlage- und Aufputzmaterial: Arten. Eigenschaften. Verarbeitung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Einsatz und Verwendung. Instandhaltung. Spezialnähmaschinen. Arbeitsverfahren und -techniken: Sticharten. Nahtarten unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschnitte. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Knopf und Knopfloch. Bügeltechniken. Ausfertigung und Komplettierung. Adjustierung. Fachliches Rechnen: Längen- und Stückmaße. Maßberechnungen und Maßteilungen. Materialverbrauch. Zeitaufwandsberechnungen. Knopflochberechnungen. Lehrstoffspezifikationen: Wäschenäher, Wäschewarenerzeuger Arbeitsverfahren und -techniken: Maßnehmen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten. Fachliches Rechnen: Berechnungen zur Bett- und Tischwäsche. Miedererzeuger Anatomie und Physiologie: Oberkörper. Wirbelsäule. Pathologische Veränderungen. Chirurgisch veränderte Körperformen. Körperformen werdender Mütter.

Arbeitsverfahren und -techniken: Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern und Miedern. Anpassen von Brustprothesen. Lehrstoff der Vertiefung (für Wäschewarenerzeuger): Komplexe Aufgaben: Spezialnähmaschinen. Anfertigung von Säumen, Krägen und Manschetten. Kennzeichnungen von Stoffen. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Farb- und Formvorschlägen für die Wäscheerzeugung machen und Entwürfe und Zeichnungen fachlich einwandfrei und sauber ausführen können. Der Schüler des Lehrberufes Miedererzeuger soll den menschlichen Körper in seinen Körpermaßen und Proportionen darstellen können. Lehrstoff: Zeichennormen: Linienarten und Strichstärken. Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Farbenlehre: Farbenkreis. Farbharmonien und -kontraste. Entwurf und Zeichnungen: Grundschnitte. Modeschnitte. Teil- und Ganzzeichnungen von einschlägigen Werkstücken. Lehrstoffspezifikation: Miedererzeuger Darstellungen des menschlichen Körpers: Körpermaße. Proportionen. Körperhaltungen. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, verwenden und entsorgen können. Er soll die Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen und Sicherheitstechniken sowie Methoden der Unfallverhütung anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Handhaben. Verwenden. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben, Pflegen und Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Sticharten. Nähen unter Berücksichtigung der Werkstoffe. Zuschneiden. Anfertigen von Teil- und Ganzstücken. Aufputzarbeiten. Anfertigen von Knopflöchern. Bügeln. Ausfertigen und Komplettieren. Adjustieren.

Lehrstoffspezifikationen: Wäschenäher, Wäschewarenerzeuger Maßnehmen. Anfertigen von Säumen, Krägen und Manschetten. Miedererzeuger Arbeitsverfahren und -techniken: Schnüren. Arbeiten mit Ausgleichspolstern, Miedern und Brustprothesen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf die Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Auf den Stellenwert des Fachzeichnens als Grundlage zur Weiterbildung und Schulung modischen Verständnisses und der Ästhetik ist besonderer Wert zu legen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Arbeitsverfahren und -techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Genaue, saubere, ökonomische sowie auf richtige Entsorgung bedachte Arbeitsweise ist anzustreben. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen.“ 22. Die Anlage A/2/14 erhält die Bezeichnung A/2/10, die Anlage A/2/15 erhält die Bezeichnung A/2/11, die Anlage A/2/4 erhält die Bezeichnung A/2/12, die Anlage A/2/7 erhält die Bezeichnung A/2/13, die Anlage A/2/17 erhält die Bezeichnung A/2/14 und die Anlage A/2/10 erhält die Bezeichnung A/2/15. 23. Die Anlage A/3/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Textilreiniger) lautet:,, Anlage A/3/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF TEXTILREINIGER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Umwelttechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Funktion und den Einsatz der im Beruf verwendeten Stoffe und Arbeitsprozesse sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Lehrstoff: Lösungsmittel: Fachgerechte Handhabung und Verwendung chemischer Problemstoffe. Entsorgung und Recycling. Abwässerverunreinigungen: Vorbeugung, Behebung. Umweltbelastende Arbeitsverfahren: Entstehung, Vorbeugung, Behebung. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundbegriffe und Grundgesetze kennen. Er soll die Anlagen, Maschinen und Arbeitsbehelfe sowie die Arbeitsverfahren nach dem Stand der Technik und unter Berücksichtigung ökonomischer und sicherheitsrelevanter Aspekte kennen.

Er soll die verwendeten Chemikalien und Hilfsstoffe kennen und sie fachgerecht für die Reinigungsprozesse textiler Faserstoffe auswählen können. Der Schüler soll die notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Chemie und Physik: Die für den Beruf bedeutsamen Grundbegriffe und Grundgesetze. Wichtige chemische Elemente und Verbindungen. Ablauf berufsspezifischer chemischer und physikalischer Prozesse. Textile Faserstoffe: Arten, Erkennungsmerkmale, Eigenschaften, Herstellung und Verwendungszweck. Textilpflege- und Kennzeichnungsverordnung. Chemikalien und Hilfsstoffe: Arten, Eigenschaften, Handhabung, Verwendung. Farbenlehre: Der Farbenkreis. Farbmischungen. Maschinen, Anlagen und Arbeitsbehelfe: Aufbau, Funktion, Steuerung und Programmierung, Anwendung und Wartung. Reinigungsprozeßverfahren: Trockenreinigung (Reinigung mit Lösungsmittel A, P, F., Hygienechemischreinigung). Naßreinigung (Waschreinigung, Feuchtreinigung). Spezialtechniken (Detachur, Veredelung, Appretur, Retusche). Qualitätskontrolle. Fachliches Rechnen: Längen-, Flächen-, Volums-, Zeit- und Wärmeberechnungen. Verhältnisrechnungen und Mischungsrechnungen, Materialberechnungen, Rezepturberechnungen. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Chemikalien und Hilfsstoffe sachgemäß und wirtschaftlich verwenden, die Anlagen, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik sicher handhaben und pflegen und die Arbeitsverfahren des Fachgebietes beherrschen. Er soll insbesondere textile Faserstoffe erkennen und ihre Pflegeeigenschaften und Reinigungsverfahren bestimmen können. Der Schüler soll die Vorschriften zur Unfallverhütung und Entsorgung von Problemstoffen beachten. Lehrstoff: Unfallverhütung. Erste Hilfe. Chemikalien und Hilfsstoffe: Handhaben, Verwenden und Entsorgen. Textile Faserstoffe: Erkennen, Handhaben und Pflegen.

Maschinen, Anlagen und Arbeitsbehelfe: Handhaben und Warten. Reinigungsprozeßverfahren: Trockenreinigen (Reinigen mit Lösungsmittel A, P, F., Hygienechemischreinigen). Naßreinigen (Waschreinigen, Feuchtreinigen). Spezialtechniken (Detachieren, Veredeln, Appretieren, Retuschieren). Qualitätskontrolle. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die Maßnahmen zur Unfallverhütung, ebenso wie auf die Arbeitshygiene hinzuweisen.“ 24. Die Anlage A/4/3 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Elektromechaniker und -maschinenbauer, Elektromechaniker für Starkstrom) lautet:,, Anlage A/4/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE ELEKTROMECHANIKER UND -MASCHINENBAUER, ELEKTROMECHANIKER FÜR STARKSTROM I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 1/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Elektrotechnik mit Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Elektrotechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten.

Gleichstromkreis: Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetisches Feld und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Elektromagnetische Induktion. Induktivität. Energie und Kraftwirkung. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Ursachen und Wirkungen. Kapazität. Wechselstromtechnik: Sinusförmige Größen. Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung. Leistungsfaktor und Kompensation. Dreiphasenwechselstromtechnik: Erzeugung. Belastung. Arbeit und Leistung. Kompensation. Lehrstoffspezifikation: Elektromechaniker und -maschinenbauer Statik und Dynamik: Trägheit. Masse, Kraft, Drehmoment. Bewegung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Gleichstromkreis: Kirchhoffsche Regeln. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Wechselstromtechnik: Wechselstromwiderstände. Widerstandsschaltungen. Arbeit und Leistung. Dreiphasenwechselstromtechnik: Belastung. Arbeit und Leistung. Statik und Dynamik: Drehmoment. Bewegung. Fachrechnen Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechenbeispiele aus Fachkunde. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Rechenbeispiele aus Fachkunde. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich-, Wechsel- und Dreiphasenwechselstromtechnik. Schularbeiten in ,,Fachrechnen: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Er soll mit Einsatz und Wirkungsweise der Werkzeuge, Maschinen und Einrichtungen vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer-, Regel- und Meßtechnik Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Technologie Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Verwendung. Ver- und Bearbeitung. Entsorgung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Werk- und Hilfsstoffe: Ver- und Bearbeitung. Maschinen- und Gerätekunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Schutzmaßnahmen. Maschinenelemente: Lösbare und nichtlösbare Verbindungen. Elektrische Maschinen: Mechanische Grundlagen. Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasen und Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen. Schaltgeräte: Anlaßeinrichtungen. Drehzahlsteuerungseinrichtungen. Anlagenschutz. Lehrstoffspezifikation: Elektromechaniker und -maschinenbauer Elektrische Maschinen: Wicklungsarten. Isolierstoffklassen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrische Maschinen: Gleichstrom-, Einphasenwechselstrom- und Dreiphasenwechselstrommaschinen. Einphasen und Dreiphasenwechselstromtransformatoren. Sondermaschinen.

Steuer- und Regeltechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Aktive und passive Elemente. Kenngrößen. Bauformen. Anwendung. Steuern und Regeln: Begriffe. Größen. Steuer- und Regeleinrichtungen. Leistungselektronik: Stromrichter. Wechselstromsteller. Lehrstoff der Vertiefung: Steuern- und Regeln: Steuer- und Regeleinrichtungen. Meßtechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Meßinstrumente: Arten. Aufbau. Einsatz. Meßfehler. Meßwerterfassung: Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwertübertragung. Sondermeßverfahren. Lehrstoffspezifikation: Elektromechaniker und -maschinenbauer Meßwerterfassung: Wuchten. Fluchten. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Meßwerterfassung: Analoge und digitale Meßwertübertragung. Wuchten. Fluchten. Elektrotechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu können. Er soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben sicher durchführen können. Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen und auswerten können. Er soll Prozesse in elektrische Anlagen simulieren und dadurch ihre Betriebsverhältnisse erfassen sowie Fehler erkennen und beheben können. Er soll die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Geräte und Arbeitsbehelfe handhaben, verwenden und instandhalten, insbesondere im Lehrberuf Elektromechaniker und -maschinenbauer an Maschinen und Geräten messen, Fehler orten und analysieren können.

Lehrstoff: Fachzeichnen Technisches Zeichnen: Linienarten. Maßstäbe. Darstellungsarten. Beschriftung und Bemaßung. Gewindedarstellungen. Elektrotechnische Zeichnungen: Symbole. Elektrische Schaltpläne. Diagramme. Lehrstoffspezifikation: Elektromechaniker und -maschinenbauer Elektrotechnische Zeichnungen: Wicklungschemata und -schaltungen. Laboratoriumsübungen Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Geräte und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Verwenden. Instandhalten. Meß- und Schaltübungen: Messen elektrischer und nichtelektrischer Größen. Übungen an elektrischen Verbrauchern. Übungen an Wechselstromwiderständen. Übungen im Dreiphasenwechselstromkreis. Übungen an elektrischen Maschinen und Geräten. Übungen zur Wärmetechnik. Übungen an elektronischen Bauelementen. Übungen zur Steuer- und Regeltechnik. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Übungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen. Überprüfen elektrischer Anlagen und Geräte. Entstören von elektrischen Maschinen und Geräten. Lehrstoffspezifikation: Elektromechaniker und -maschinenbauer Maschinen und Geräte: Messen. Orten und analysieren von Fehlern. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Einschätzen der Ergebnisse.,, Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“

Ziffer 25 Die Anlage A/4/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Elektromechaniker für Schwachstrom) lautet:,, Anlage A/4/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ELEKTROMECHANIKER FÜR SCHWACHSTROM I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1560 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Elektronik mit Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Elektrotechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gleichstromkreis: Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktion. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Feldwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung. Transformator. Übertrager. Anpassung. Netzarten und genormte Spannungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Widerstandsschaltungen. Elektronik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Widerstände. Kondensatoren. Spulen. Sensoren. Halbleiter: Analoge und digitale Bauelemente.

Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Analog- und Digitaltechnik. Fachrechnen Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Rechtwinkeliges Dreieck. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Zahlensysteme. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen zur Analog- und Digitaltechnik. Schularbeiten in ,,Fachrechnen“: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben. Er soll mit dem Einsatz und der Wirkungsweise der Werkzeuge, elektrischen Maschinen und Einrichtungen vertraut sein sowie über die Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Technologie Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Leiterplattentechnologie. Normung. Entsorgung. Werkzeuge, elektrische Maschinen und Einrichtungen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Schutzmaßnahmen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben:

Elektrische Maschinen und Einrichtungen: Wirkungsweise. Steuer- und Regeltechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Digitaltechnik: Kombinatorische Logik. Sequentielle Logik. Steuer- und Regeleinrichtungen: Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik. Prozessortechnik: Struktur eines Mikrocomputers. Hard- und Software. Erstellen von einfachen Programmen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Steuer- und Regeleinrichtungen: Steuerung. Regelung. Sensorik. Aktorik. Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Schaltaufgaben durchführen können. Er soll die berufsspezifischen physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen, sie überprüfen und auswerten können. Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Digitaltechnik und Mikroprozessortechnik haben. Er soll elektrische Anlagen simulieren und betreiben, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Der Schüler soll Schaltpläne, Werkzeichnungen und Skizzen normgerecht ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu können. Lehrstoff: Meßtechniklabor Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Meßgeräte: Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz. Meßwerterfassung und -verarbeitung: Elektrische und nichtelektrische Größen. Meßverfahren. Analoge und digitale Meßwerterfassung und -übertragung. Sondermeßverfahren. Elektrolabor Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Meß- und Schaltübungen: Versuche und Übungen an aktiven und passiven Bauelementen sowie an elektrischen Maschinen und Einrichtungen. Übungen aus dem Bereich der Steuer- und Regeltechnik. Untersuchungen. Einstellungen. Auswertung.

Mikroelektroniklabor Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Digitaltechnik: Schaltungen der kombinatorischen und sequentiellen Logik. Mikrocomputer: Programmieren. Schaltübungen. Fachzeichnen Zeichennormen: Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Schaltpläne. Diagramme. Schaltpläne: Schaltungsaufnahmen. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder. Funktionsabläufe von analogen und digitalen Schaltungen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In ,,Fachrechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,, Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen.,, Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 26. Die Anlage A/4/5 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fernmeldebaumonteur) lautet:,, Anlage A/4/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FERNMELDEBAUMONTEUR I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Elektronik mit Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundgesetze der Elektrotechnik und Elektronik als Voraussetzung für das Verständnis von Zusammenhängen und für die weitere fachliche Ausbildung eingehend kennen sowie über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Elektrotechnik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Gleichstromtechnik: Größen und Einheiten. Stromleitung. Widerstände. Ohmsches Gesetz, Kirchhoffsche Regeln. Widerstandsschaltungen. Anpassung. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Wirkungen des elektrischen Stromes: Wärmewirkung. Magnetische Wirkung. Chemische Wirkung. Lichtwirkung. Physiologische Wirkungen. Magnetismus und Elektromagnetismus: Größen und Gesetze. Induktionswirkungen. Induktivität. Elektromagnetische Verträglichkeit. Elektrisches Feld: Größen und Gesetze. Felderwirkung. Kapazität. Wechselstromtechnik: Größen und Einheiten. Widerstände. Widerstandsschaltungen. Passive Vierpole. Arbeit, Leistung. Transformator, Übertrager. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Widerstandsschaltungen. Elektronik Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Bauelemente: Kennwerte von Widerständen, Kondensatoren und Spulen. Halbleiter: Dioden. Transistoren. Leistungshalbleiter. Spezialausführungen. Optoelektronische Halbleiter. Grundschaltungen: Analog- und Digitaltechnik. Stromversorgung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Analog- und Digitaltechnik. Fachrechnen Mathematische Grundlagen: Rechengesetze. Gleichungen. Rechnen mit Formeln. Winkelfunktionen. Vektorielle Darstellungen. Rechnen mit Logarithmen und verschiedenen Zahlensystemen. Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik.

Elektronik: Berechnungen von Halbleiterschaltungen. Rechnungen aus den Bereichen Stromversorgung und Verstärkertechnik. Berechnungen zur angewandten Digitaltechnik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Elektrotechnik: Berechnungen aus dem Gebiet der Gleich- und Wechselstromtechnik. Elektronik: Berechnungen von Halbleiterschaltungen. Schularbeiten in ,,Fachrechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sichere Kenntnisse über die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe haben sowie über die in der Praxis üblichen Baugruppen und Geräte Bescheid wissen. Er soll die zeitgemäßen Telekommunikationstechniken kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Verbindungstechniken. Normung. Entsorgung. Meßgeräte: Analoge und digitale Meßinstrumente. Aufbau. Einsatz. Oszilloskop. Baugruppen und Geräte: Bauelemente. Leitungen, Kabel- und Lichtwellenleiter. Fernmeldestromversorgung. Telekommunikation: Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Telekommunikation: Fernsprechvermittlungs- und Übertragungstechnik. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache Skizzen, Montagezeichnungen und Schaltpläne normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können, um an Hand von Plänen und Zeichnungen selbständig zu arbeiten und die notwendigen Berechnungen durchführen zu können.

Lehrstoff: Zeichennormen: Darstellungsarten. Bemaßung. Maßstäbe. Schaltzeichen. Diagramme. Schaltpläne: Stromlaufpläne. Schaltzeitdiagramme. Leiterplattenschaltungen. Blockschaltbilder. Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Schaltaufgaben sicher durchführen können. Er soll die berufsrelevanten physikalischen Vorgänge durch Ausführung verstehen und sie überprüfen und auswerten können. Er soll fernmeldetechnische Einrichtungen simulieren, ihre Betriebsverhältnisse erfassen, die einschlägigen Vorschriften beachten und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Meßinstrumente: Handhaben. Verwenden. Meß- und Schaltübungen: Messen elektrischer Größen an Schaltungen mit Widerständen, Kondensatoren und Induktivitäten. Fehlersuchen. Übungen zur Analog- und Digitaltechnik. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,, Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Der Einsatz EDV-gestützter Geräte ist grundsätzlich zu empfehlen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 27. Die Anlage A/6/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bäcker) lautet:,, Anlage A/6/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÄCKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betiebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Nahrungsmittelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit haben. Lehrstoff: Rechtliche Bestimmungen: Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Lebensmittel: Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln (Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände. Chemische Begriffe: Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen. Physikalische Begriffe: Zustandsformen der Stoffe. Masse, Dichte und Energie. Wärme. Kühlung. Biologische Begriffe: Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf. Ernährung: Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Backöfen und Arbeitsbehelfe, einschließlich computergestützter Anlagen, nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und über deren Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken kennen sowie über die Behandlung von Getreide, Mehl und Teig Bescheid wissen. Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Geräte- und Maschinenkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung. Backofen: Aufbau. Wirkungsweise. Vorbereitung. Beheizung. Herrichten. Beschickung. Überwachung. Entleerung. Pflege. Energie und Energieeinsatz. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Backofen: Spezialöfen. Beheizung. Energie und Energieeinsatz. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften.

Bäckerberuf: Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung. Getreide: Arten. Einteilung. Sortenbezeichnung. Aufbau. Eigenschaften. Witterungseinflüsse. Krankheiten. Lagerung und Konservierung. Vermahlung. Das Mehl: Sorten. Zusammensetzung. Bedeutung. Anlieferung. Bearbeitung. Lagerung. Mehlschädlinge (Arten, Bekämpfung). Der Teig: Führungsmethoden. Teigzusammensetzungen. Teiglockerungsarten. Zutaten. Backmittel. Teigaufbereitung. Teigreaktionen. Überwachung. Back- und Fertigwaren: Arten. Formgebung. Fehlererkennung und -behebung. Verpackung. Lagerung und Frischhaltung. Arbeitsverfahren und -techniken: Backverfahren. Sonderbackverfahren. Händische und maschinelle Behandlung und Formung von Gebäcken und Broten. Feinbäckerei. Weiß- und Schwarzbäckerei. Fachliches Rechnen: Gewicht- und Volumsberechnungen. Temperaturberechnungen. Mischungsrechnungen. Rezeptumrechnungen. Berechnung von Herführungen. Gärungs- und Backverlustberechnungen. Berechnungen zur Stück-, Rezept- und Backausbeute. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Der Teig: Führungsmethoden. Teigzusammensetzung. Teiglockerungsarten. Zutaten. Teigaufbereitung. Teigreaktionen. Fachliches Rechnen: Mischungsrechnungen. Rezeptumrechnungen. Berechnung von Herführungen. Gärungs- und Backverlustberechnungen. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen, Backöfen und Arbeitsbehelfe, einschließlich computergestützter Anlagen, handhaben und instandhalten können. Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können. Er soll die Bäckereiprodukte kundenfreundlich präsentieren können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Instandhalten.

Backofen: Heizen. Herrichten. Beschicken. Überwachen. Regulieren. Entleeren. Pflegen. Arbeitsverfahren und -techniken: Dosieren. Kneten. Beachten der Teigruhe- und Gärzeiten. Auswiegen. Wirken. Pressenruhe. Pressen. Schleifen. Ruseln. Aufarbeiten. Gären. Gärunterbrechung. Herrichten. Backen. Frosten. Ausfertigen. Beurteilen und Verkosten. Verpacken. Lagern. Kundenservice: Fachberaten. Präsentieren von Bäckereiprodukten. Verkaufen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,, Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 28. Die Anlage A/6/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fleischer) lautet:,, Anlage A/6/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FLEISCHER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betiebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Nahrungsmittelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit haben. Lehrstoff: Rechtliche Bestimmungen: Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Lebensmittelhygienebestimmungen. Lebensmittel: Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln (Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände.

Chemische Begriffe: Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen. Physikalische Begriffe: Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung. Biologische Begriffe: Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf. Ernährung: Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden. Tier- und Fleischkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für den Beruf notwendigen rechtlichen Bestimmungen der Fleischver- und -bearbeitung kennen, grundlegende Kenntnisse über Schlachttiere und Fleisch haben und über Tierkrankheiten und -seuchen Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Rechtliche Bestimmungen: Fleischuntersuchungsgesetz. Frischfleischhygieneverordnung. Fleischverarbeitungsbetriebe- Hygieneverordnung. Bestimmungen zum Fleischimport. Fleischuntersuchungsverordnung. Der Tierkörper: Zellaufbau. Gewebe. Organe, insbesondere Verdauungsorgane. Knochen. Schlachttiere: Tierrassen. Vieheinkauf. Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches. Viehtransport und Tierschutz. Schlachtung. Verwertung der Nebenprodukte. Entsorgung. Tierkrankheiten und -seuchen: Arten. Ursachen. Erreger. Vorbeugung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Rechtliche Bestimmungen: Bestimmungen zum Fleischimport. Schlachttiere: Alters- und Qualitätsbestimmung. Beurteilung des Fleisches. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen können. Er soll die traditionellen sowie zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken kennen und Kenntnisse über küchenfertige Spezialitäten und deren Service haben. Er soll die für seinen Beruf relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen.

Er soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Geräte- und Maschinenkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Energie und Energieeinsatz. Instandhaltung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Maschinen: Sondermaschinen. Energie und Energieeinsatz. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Fleischerberuf: Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung. Zusatz- und Hilfsstoffe: Arten. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung. Arbeitsverfahren und -techniken: Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung. Fleischzerteilung und ladenfertiges Herrichten. Fleischwaren und Fleischwarenherstellung. Würste. Wurstwarenherstellung. Konservierung. Lagerung. Speisenzubereitung: Halbfertig- und Fertiggerichte. Kalte Beigaben. Belegte Brötchen. Brotaufstriche. Salate. Plattenservice. Kundenservice: Verkauf und Präsentation von Fleisch, Fleischwaren und einfachen Speisen. Fachliches Rechnen: Masse- und Gewichtsberechnungen. Brätberechnungen. Mischungsrechnungen. Materialberechnung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Arbeitsverfahren und -techniken: Fleischbearbeitung. Fleischverarbeitung. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe.

Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können. Er soll Fleisch- und Wurstwaren herstellen, verarbeiten, kontrollieren, lagern und entsorgen können. Er soll einfache Speisen laut Gewerbeordnung zubereiten und kundenfreundlich präsentieren können. Lehrstoff: Praktische Arbeit Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Einsatz. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Vor- und Zubereiten von Fleisch. Landenfertiges Herrichten von Frischfleisch. Konservieren. Braten. Kochen. Brühen. Kühlen. Trocknen. Lagern. Entsorgen. Fleischbe- und -verarbeitung: Qualität kontrollieren. Zerfällen. Entbeinen. Zuschneiden und sortieren. Zubereiten. Herstellen von Fleisch- und Wurstwaren. Lagern. Qualität sichern. Entsorgen. Verkaufsvorbereitung Speisenzubereitung: Zubereiten von Halbfertig- und Fertiggerichten, Salaten, belegten Brötchen und Brotaufstrichen. Legen von Aufschnitten. Kundenservice: Fachberaten. Verwenden, Zubereiten und Präsentieren von Fleisch, Fleischwaren und einfachen Speisen. Verkaufen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Das ,,Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 29. Die Anlage A/6/5 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Konditor (Zuckerbäcker), Lebzelter und Wachszieher, Bonbon- und Konfektmacher) lautet:,, Anlage A/6/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KONDITOR (ZUCKERBÄCKER), LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER) I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. B. FÜR LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Nahrungsmittelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit haben. Lehrstoff: Rechtliche Bestimmungen: Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung.

Lebensmittel: Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln (Ursache, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände. Chemische Begriffe: Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen. Physikalische Begriffe: Zustandsformen der Stoffe. Masse, Dichte und Energie. Wärme. Kühlung. Biologische Begriffe: Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf. Ernährung: Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate kennen, sorgfältig auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und über deren Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen. Er soll über die psychologischen und ästhetischen Einflüsse auf das Kaufverhalten der im Beruf hergestellten Produkte Bescheid wissen. Er soll die Herstellung von Teigen, Massen, Füllungen und Cremen sowie von diätetischen Produkten kennen. Er soll über Arbeiten in der Kaffeekonditorei Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen Speisen und Speiseeisarten kennen. Er soll die für seinen Beruf relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennen sowie sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können. Der Schüler soll rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Geräte- und Maschinenkunde Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Instandhaltung. Ergonomie. Energieeinsatz. Konditorbacköfen: Arten. Systeme. Handhabung. Pflege. Instandhaltung. Spezielle Fachkunde Berufscharakteristik: Geschichtliche Entwicklung und Bedeutung. Neuzeitliches Berufsverständnis.

Psychologie und Ästhetik der Konditorprodukte: Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack auf das Kaufverhalten. Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate: Arten. Erzeugung. Verwendung. Eigenschaften. Prüfung. Lagerung. Kühl- und Tiefkühlmethoden. Entsorgung. Bonbon- und Zuckerwaren: Arten. Einteilung. Herstellung. Eigenschaften. Lagerung und Konservierung. Schokolade: Arten. Behandlung. Verarbeitung. Diätetische Produkte: Arten. Rezepturen. Herstellung. Fertigwaren: Formgebung mit Dekor. Arrangement und Verpackung. Lagerung und Frischhaltung. Kundenbetreuung: Fachberatung. Präsentation. Verkaufspraktiken. Fachliches Rechnen: Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme- und Temperaturberechnungen. Nährwertberechnungen. Mischungsrechnungen. Prozentrechnungen. Rezepturberechnungen. Lehrstoffspezifikationen: Bonbon- und Konfektmacher Obst: Arten. Sorten. Verarbeitung. Konservierung. Konditor (Zuckerbäcker) Teige: Arten (Grund- und Spezialrezepturen). Führungsmethoden. Teigzusammensetzung. Teiglockerungsarten. Zutaten. Teigaufbereitung. Teigreaktionen. Überwachung. Massen: Arten (Grund- und Spezialrezepturen). Herstellungsmethoden. Zusammensetzung. Lockerung. Fehleranalyse. Cremen und Füllungen: Arten. Herstellung. Verwendung. Patisserie: Erzeugnisse. Bearbeitung. Bereitstellung. Obst: Arten. Sorten. Verarbeitung. Konservierung. Speiseeis: Arten. Erzeugung. Eisgerichte und -getränke.

Kaffeekonditorei: Herstellung von heißen Getränken und Speisen. Kalte Küche. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Ergonomie und Energieeinsatz. Psychologie und Ästhetik der Konditorprodukte: Einfluß von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack auf das Kaufverhalten. Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate: Kühl- und Tiefkühlmethoden. Entsorgung. Diätetische Produkte: Arten. Rezepturen. Herstellung. Fachliches Rechnen: Nährwertberechnungen. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen, Entwürfe und Schablonen anfertigen können, um danach wirtschaftlich, fachlich einwandfrei und unter Berücksichtigung seiner kreativen Möglichkeiten facheinschlägige Produkte im Praktikum herstellen zu können. Er soll sich des kunstgewerblichen sowie ästhetischen Stellenwertes der Konditorwaren bewußt sein. Lehrstoff: Gestaltendes Zeichnen: Schriftarten. Stilisierung. Schmuckelemente. Farbenlehre. Farbgestaltung und -harmonie. Dekoration. Entwurf von Schaustücken. Tortenentwürfe: Formen. Proportionen. Einteilung und Flächenschmuck. Gestaltungsharmonie. Muster. Schokolade- und Einlaßarbeiten. Dessertentwürfe: Formen. Garnierungen. Oberflächendekorvorbereitung: Skizzen. Schablonenherstellung. Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate fachgerecht verarbeiten, handhaben und entsorgen können. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können.

Er soll Bonbon- und Zuckerwaren, Speiseeis sowie Produkte der Patisserie herstellen können. Er soll die für diesen Beruf notwendigen Backofenarbeiten ausführen können. Er soll Obst berufsspezifisch verarbeiten können sowie Fertigprodukte dekorieren, arrangieren, verpacken, lagern und kühlen können. Er soll die Getränke und Speisen für die Kaffeekonditorei zubereiten und servieren können. Der Schüler soll das Modellieren beherrschen. Lehrstoff: Praktische Arbeit Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Roh- und Hilfsstoffe sowie Halbfabrikate: Verarbeiten. Handhaben. Prüfen. Entsorgen. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Instandhalten. Konditorbacköfen: Beschicken. Überwachen. Regulieren. Pflegen. Arbeitsverfahren und -techniken: Kochen und Verarbeiten von Zucker. Herführen und Aufarbeiten von Teigen. Anschlagen von Massen. Herstellen und Verarbeiten von Glasuren, Cremen und Füllungen. Herstellen von Schokoladehohlkörpern. Spritzen. Ziehen und Gießen von Zucker. Diätetische Produkte: Arten. Herstellen. Bonbon- und Zuckerwaren: Herstellen von Bonbons mit flüssiger, halbfester und fester Füllung. Schneiden. Ausstechen. Überziehen. Tunken. Temperieren. Dekorieren. Fertigwaren: Dekorieren. Arrangieren. Verpacken. Lagern. Kühlen und tiefkühlen. Lehrstoffspezifikationen: Bonbon- und Konfektmacher Obst: Verarbeiten. Kochen von Marmeladen, Dunstobst und Kompotten. Dickziehen. Konditor (Zuckerbäcker) Speiseeis: Herstellen von kalten und warmen Grundmassen. Gefrieren. Herstellen von Eisspezialitäten. Füllungen: Arten. Herstellen. Obst: Verarbeiten. Belegen von Torten und Schnitten. Kochen von Marmeladen, Dunstobst und Kompotten. Dickziehen.

Patisserie: Herstellen warmer Mehlspeisen. Kaffeekonditorei: Kochen und Anrichten von heißen Getränken. Rühren von Mayonnaisen. Belegen von Brötchen, Canapes und Sandwiches. Herstellen von Salaten und Aufstrichen. Modellieren Herstellen der Modelliermasse. Modelliertechniken. Schminktechniken. Herstellen von Figuren und Artikeln aus Marzipan und anderen Modelliermassen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. In ,,Fachzeichnen“ ist der Lehrstoff so aufzubauen, daß durch Erlernen der Grundbegriffe die Möglichkeit zum Zeichnen selbständiger, ausführbarer und ästhetischer Entwürfe geschaffen wird. Der Unterrichtsgegenstand ,,Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 30. Die Anlage A/6/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Getreidemüller) lautet:,, Anlage A/6/6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GETREIDEMÜLLER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1200 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten Klasse und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Nahrungsmittelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit haben. Er soll über den Stellenwert der Nahrungsmittel aus Getreide Bescheid wissen sowie Arbeitsabläufe einer Bäckerei kennen. Lehrstoff: Rechtliche Bestimmungen: Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus.

Lebensmittel: Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Begleitstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln (Ursachen, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände. Chemische Begriffe: Elemente und Verbindungen. Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen. Physikalische Begriffe: Zustandsformen der Stoffe. Wärme. Kühlung. Biologische Begriffe: Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Energiebedarf. Ernährung: Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden. Bäckerei: Arbeitsabläufe. Herstellung von Broten, Backwaren und Teigwaren. Getreidekunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Arten des Getreides und Mehles kennen und über ihre Behandlung Bescheid wissen. Er soll insbesondere die Grundlagen des biologischen Getreideanbaues kennen. Lehrstoff: Getreide: Arten. Konventioneller und biologischer Getreideanbau. Einteilung. Sortenbezeichnung. Eigenschaften. Beurteilung. Übernahme. Reinigung. Trocknung. Witterungseinflüsse. Krankheiten (Schädlinge und Schädlingsbekämpfung). Vorbereitung für die Vermahlung. Lagerung und Lagerkontrolle. Das Mehl: Sorten. Zusammensetzung. Mehlschädlinge und deren Bekämpfung. Verwendungszweck. Lagerung. Transport. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und über deren Einsatz unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen. Er soll die traditionellen und zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die der Vermahlung, kennen und über die Futtermittelerzeugung Bescheid wissen. Er soll über den Aufbau und die Organisation einer Getreidemüllerei Bescheid wissen sowie die berufsspezifischen physikalischen Begriffe kennen. Lehrstoff: Geräte- und Maschinenkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Physikalische Begriffe: Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Ohmsches Gesetz. Arbeit, Leistung.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise. Handhabung. Instandhaltung. Spezielle Fachkunde Getreidemüllerei: Geschichtliche Entwicklung und heutige Bedeutung. Einteilung der Mühlen. Verfahren. Produktionsablauf. Arbeitsplanung. Organisation und Aufzeichnung. Arbeitsverfahren und -techniken: Vermahlung (Arten und Techniken, Reinigung, Vorbereitung, Überwachung, Prüfung). Schälung. Wägung. Abfüllung und Abpackung. Futtermittel: Arten. Zusammensetzung. Erzeugung und Nebenerzeugnisse. Verwiegung. Mischung. Pelletierung. Lagerung. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsbezogene Berechnungen logisch und ökonomisch planen und durchführen können. Er soll sich der mathematischen Symbolik bedienen, Formelsammlungen und Tabellen einsetzen sowie allgemein in der Praxis verwendete Rechner benützen können. Lehrstoff: Physikalische Berechnungen: Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme- und Temperaturberechnungen. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Müllereitechnische Berechnungen: Drehzahlberechnungen. Berechnungen der Umfangsgeschwindigkeit. Übersetzungsverhältnisse. Mischungsrechnungen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll berufsspezifische Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht und sauber ausführen sowie Diagramme und Schaltpläne lesen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können. Lehrstoff: Zeichennormen: Beschriftung. Maßstäbe. Darstellungsarten. Bemaßung. Werkzeichungen, Diagramme und Schaltpläne: Lesen. Skizzieren. Auswerten. Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß-, Prüf- und Steuerungsaufgaben sowie Produktanalysen sicher durchführen können.

Er soll sich bei laboratoriumsmäßigen Aufgaben der elektronischen Datenverarbeitung bedienen können. Lehrstoff: Meßtechnik: Größen und SI-Einheiten. Handhabung der Meßgeräte. Datenverarbeitung: Einführung. Aufbau. Anwendung. Produktanalysen: Biochemisch-technische und physikalische Untersuchungen von Getreiden und deren Produkten. Steuerungstechnik: Messen, Prüfen und Regeln hydraulischer, pneumatischer, elektrischer bzw. elektronischer Anlagen. Fehleranalyse. Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben und instandhalten können. Er soll die für diesen Lehrberuf wichtigen Arbeitsverfahren und -techniken, insbesondere die Getreidebehandlung durchführen sowie den Vermahlungsprozeß unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften ausführen können. Er soll die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Hygienevorschriften. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Instandhalten. Getreide: Annehmen des Getreides. Reinigen. Wiegen. Trocknen. Netzen. Abstehen. Zusammenstellen von Getreidemischungen. Vorbereiten für die Vermahlung. Lagern. Arbeitsverfahren und -techniken: Vermahlen. Wägen. Abfüllen und abpacken. Ermitteln der Ausbeute. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Im Unterrichtsgegenstand ,,Fachrechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Die Unterrichtsgegenstände ,,Laboratoriumsübungen“ sowie ,,Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in

Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Umwelt sowie auf die Hygienevorschriften hinzuweisen.“ 31. Die Anlage A/6/8 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Obst- und Gemüsekonservierer) lautet:,, Anlage A/6/8 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF OBST- UND GEMÜSEKONSERVIERER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 2 Schulstufen zu insgesamt 800 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten und zweiten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Nahrungsmittelkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegendes Wissen über den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit haben. Er soll insbesondere den Stellenwert der pflanzlichen Nahrungsmittel kennen. Lehrstoff: Rechtliche Bestimmungen: Lebensmittelgesetz. Codex alimentarius Austriacus. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Lebensmittel: Nahrungsmittel. Genußmittel. Nährstoffe. Wirkstoffe. Wasser. Verderb von Lebensmitteln (Ursachen, Maßnahmen). Lebensmittelrückstände. Chemische Begriffe: Anorganische und organische Stoffe. Säuren, Basen und Salze. Emulsionen und Lösungen. Biologische Begriffe: Verdauung (Enzyme, Mikroorganismen). Verdauungsorgane. Energiebedarf. Ernährung: Vollwertige Ernährung. Diät. Ernährungsfehler und Folgeschäden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in seinem Beruf verwendeten Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Halb- und Fertigprodukte kennen, sorgfältig auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die für seinen Beruf notwendigen physikalischen Grundgesetze kennen. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe nach dem aktuellen Stand der Technik kennen und über deren Aufbau, Einsatz sowie Instandhaltung unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte umfassend Bescheid wissen. Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Der Schüler soll einfache rechnerische Aufgaben aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Lehrstoff: Geräte- und Maschinenkunde Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Physikalische Grundgesetze: Masse. Dichte. Wärme. Kühlung. Zustandsformen der Stoffe.

Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhabung. Reinigung und Desinfizierung. Instandhaltung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheits- und arbeitshygienische Vorschriften. Rohwaren: Arten. Sorten. Übernahme. Qualitätsbeurteilung. Reinigung. Sortierung. Verarbeitung. Prüfung. Zubereitung der Rohware für Halb- und Fertigprodukte. Lagerung. Kühl- und Tiefkühlmethoden. Konservierung. Entsorgung. Hilfs- und Zusatzstoffe: Arten. Verwendung. Eigenschaften. Lagerung. Entsorgung. Halb- und Fertigprodukte: Prüfung. Überwachung. Verpackung. Lagerung. Etikettierung. Arbeitsverfahren und -techniken: Abfüllen. Aufgießen. Verschließen. Pasteurisieren. Sterilisieren. Konservierungsarten. Verpackung. Etikettierung. Fertigungskontrolle. Qualitätssicherung. Fachliches Rechnen: Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse-, Gewicht- und Dichteberechnungen. Wärme- und Temperaturberechnungen. Materialbedarfsberechnungen. Mischungsrechnungen. Prozentrechnungen. Rezeptur- und Ausbeuteberechnungen. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Konservierpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Rohwaren, Hilfs- und Zusatzstoffe fachgerecht verarbeiten, handhaben, prüfen und entsorgen können. Er soll die berufsspezifischen Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe handhaben, reinigen, desinfizieren und instandhalten können. Er soll die für diesen Lehrberuf relevanten Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können, die Halb- und Fertigprodukte prüfen, lagern, überwachen und verpacken können sowie die berufsspezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitstechniken anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Rohwaren: Übernehmen. Prüfen der Qualität. Reinigen. Sortieren. Vorbehandeln. Zubereiten für Halb- und Fertigprodukte (Blanchieren, Dämpfen, Kochen, Säuern, Würzen, Abfüllen). Lagern. Konservieren. Entsorgen. Hilfs- und Zusatzstoffe: Verarbeiten. Handhaben. Prüfen. Entsorgen. Halb- und Fertigprodukte: Prüfen. Lagern. Überwachen. Verpacken. Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe: Handhaben. Reinigen. Desinfizieren. Instandhalten.

Arbeitsverfahren und -techniken: Abfüllen. Aufgießen. Verschließen. Pasteurisieren. Sterilisieren. Konservieren. Verpacken. Etikettieren. Kontrollieren. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Hauptkriterium und Auswahl für die Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgeleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In ,,Fachliches Rechnen“ stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. Der Unterrichtsgegenstand ,,Konservierpraktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Die Rechtsvorschriften sind überblicksartig zu behandeln. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 32. Die Anlage A/9/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Bürokaufmann) lautet:,, Anlage A/9/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BÜROKAUFMANN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern sowie seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Lehrstoff: Rechtschreibung: Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Moderner Briefstil. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen.

Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen und Bücher aus guter Literatur an. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff ,,Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Politische Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema ,,Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen. Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen können. Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse in Betrieben kennen. Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme. Der Betrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Qualitätssicherung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung.

Waren: Arten. Ein- und Verkauf. Lagerung. Kaufvertrag: Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Gewerblicher Rechtsschutz. Schriftverkehr Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge. Lieferverzug. Annahmeverzug. Geldwesen und Zahlungsverkehr: Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel. Zeitgemäße Zahlungsformen. Schriftverkehr Zahlungsvordrucke. Wechsel. Zahlungsverzug: Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren. Schriftverkehr Mahnbriefe. Stundungsansuchen. Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft: Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Der Kaufmann: Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren Vollmachten. Handelsvermittler: Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler. Der Kreditverkehr: Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände. Leasing. Factoring. Unternehmen: Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs. Dienstleistungsbetriebe: Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr und der öffentlichen Verwaltung, der Geld- und Kreditunternehmungen, der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung) sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft. Erzeugungsbetriebe: Merkmale, Bedeutung und Geschäftsbereiche der Handwerksbetriebe sowie der Industriebetriebe.

Außenhandel: Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens. Europa als Wirtschaftsraum: EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht. Personalwesen: Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Schriftverkehr Stellenbewerbung. Lebenslauf. Marketing: Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen. Steuer- und Abgabewesen: Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Der Kreditverkehr. Marketing. Steuer- und Abgabewesen. Didaktische Grundsätze: Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfaßten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht in ,,Betriebswirtschaftliches Praktikum“. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Beim Thema Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen. Die Bedeutung der Ökologie und des Umweltschutzes ist entsprechend zu erarbeiten. Schularbeiten: zwei pro Schulstufe. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kaufmännischen Bereich vorkommenden Rechnungen haben. Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können. Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können. Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht haben. Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht in ,,Betriebswirtschaftliches Praktikum“. 286

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse aus dem Bereich Lagerbuchhaltung haben. Er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Kaufmännisches Rechnen Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen. Zinsrechnungen. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Lagerbewirtschaftung. Kostenrechnung und Kalkulation: Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen. Spar- und Finanzierungsformen: Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche. Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen: Anlagenabschreibung. Indexrechnung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Devisenrechnung. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung. Personalverrechnung. Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Buchführung Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften. Nebenaufzeichnungen der Buchführung: Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und Lieferantenkonten. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung.

Doppelte Buchführung: Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische Einheitskontenrahmen. Spezielle Buchungen: Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen. Lohnbuchhaltung: Buchungen im Bereich Personalverrechnung. Bilanzlehre: Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Bewertungsvorschriften. Anlagenverrechnung und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen. Lehrstoff der Vertiefung: Lagerbuchhaltung. Komplexe Aufgaben: Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen, ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen. Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen. Fachunterricht Informatik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können. Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben. Lehrstoff: EDV-Hardware: Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger. EDV-Software: Systemsoftware. Anwendersoftware.

Einführung in das Betriebssystem: Dienstprogramme, Datensicherung. Relationales Datenbanksystem: Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen. Arbeiten in Datenbanksystemen: Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen. Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen: Tabellarische und graphische Darstellung von Daten. Gesellschaftliche Aspekte: Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien (Telekommunikation, Internet, Datenhighway). Didaktische Grundsätze: Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist. Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen. Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig. Betriebswirtschaftliches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können. Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen arbeiten können. Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein. Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können. Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können. Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und präsentieren können. Lehrstoff: Textverarbeitung Maschinen und Geräte: Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie. Zehn-Finger-Tastschreiben: Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern. Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen.

Büroorganisation: Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie. Textverarbeitungsprogramme: Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Fachpraktikum Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen: Konsument: Bedarf – Einnahmen – Ausgaben. Warenbeschaffung und -bewirtschaftung: Einkauf – Lagerung – Verkauf. Kaufvertrag: Anbahnung – Abschluß – Erfüllung. Unternehmen: Gründung – Führung – Auflösung. Personalwesen: Aufnahme – Beschäftigung – Lösung. Steuern und Abgaben: Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung. Absatz und Werbung: Marktforschung – Marketing – Erfolgskontrolle. Finanzierungsformen: Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung. Komplexer Geschäftsfall: Eröffnung – Anlagenbuchhaltung – Lagerbuchhaltung – Fakturierung – Finanzbuchhaltung – Personalverrechnung – Jahresbilanz – Auswertung. Didaktische Grundsätze: Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind. Die ÖNORMEN sind zu beachten. Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu verweisen. Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen.

Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu. Freigegenstand Kurzschrift Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können. Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen können. Lehrstoff: Kurzschrift: Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift. Kürzungen der Redeschrift. Didaktische Grundsätze: Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu nehmen. Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“ 33. Die Anlage A/9/5 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Buchhändler, Musikalienhändler) lautet:,, Anlage A/9/5 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHHÄNDLER, MUSIKALIENHÄNDLER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Lehrstoff: Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher Berichte und Sachverhaltsdarstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken.

Schreibnormen: Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll das ihn als Kaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben. Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen. Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme.

Der Betrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Lohnsysteme und Arbeitsentlohnung. Handelsbetrieb: Arten. Aufgaben. Organisation. Kaufvertrag: Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Geld- und Kreditwesen: Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Bankgeschäfte. Transportwirtschaft: Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Der Kaufmann: Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren Vollmachten. Handelsvermittler: Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler. Unternehmen: Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung. Außenhandel: Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz. Versicherungen: Formen. Vertrag. Personalwesen: Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen. Steuern: Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung. Schriftverkehr: Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den privaten und betrieblichen Schriftverkehr. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Wirtschafts- und Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Außenhandel. Zahlungs- und Leistungsbilanz. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr.

Didaktische Grundsätze: Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“. Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen. Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden können. Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können. Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen. Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können. Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Kaufmännisches Rechnen Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Kennzahlen der Lagerhaltung. Kalkulation: Bezugskalkulation. Absatzkalkulation. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen. Spar- und Finanzierungsformen: Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche. Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen: Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Kalkulation. Personalverrechnung. Controlling als Instrument der Unternehmensführung. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe.

Buchführung Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Nebenaufzeichnungen der Buchführung: Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung: Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung. Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen. Bilanz- und Steuerlehre: Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große erzieherische Bedeutung zu. Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Computerunterstütztes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können. Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können. Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein. Lehrstoff: Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz. Praxisbezogene Anwendungen: Warenbewirtschaftung. Buchhaltung.

Didaktische Grundsätze: Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden. Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu beachten und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Informative Literatur Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für den Beruf wichtigen Fachbegriffe und Verlage kennen. Er soll verschiedene Publikationsarten kennen und Publikationen vergleichen können. Lehrstoff: Wissenschafts- und Sachgebiete: Fachbegriffe. Publikationsarten. Vergleich der Publikationen. Verlage. Didaktische Grundsätze: Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit des Gelernten in der beruflichen Praxis. Die Querverbindungen zum Unterrichtsgegenstand ,,Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik“ soll hergestellt werden. Literatur, Musik und Kultur Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll kulturelle Epochen, Strömungen und Ausdrucksformen kennen und über die kulturellen Zusammenhänge Bescheid wissen. Der Schüler des Lehrberufes Buchhändler soll bedeutende Autoren und Werke der deutschsprachigen Literatur und der Weltliteratur kennen und die literarischen Gattungen bzw. Textsorten unterscheiden können. Der Schüler des Lehrberufes Musikalienhändler soll bedeutende Komponisten und Werke, Länder und Stile sowie Autoren und Künstler kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Kultur: Epochen, Strömungen und kulturelle Zusammenhänge von Literatur, Musik, Bildender Kunst und Darstellender Kunst. Einflüsse von Religion und Philosophie. Literatur und Musik Grundbegriffe. Epochen. Ausdrucksformen. Lehrstoffspezifikationen: Buchhändler Literatur: Vertreter. Werke. Zeitschriften. Preise. Veranstaltungen. Musikalienhändler Musik: Vertreter. Werke. Musik- und Kulturzeitschriften. Preise. Veranstaltungen.

Lehrstoff der Vertiefung: Buchhändler Komplexe Aufgaben: Vertreter. Werke. Kulturelle Zusammenhänge. Didaktische Grundsätze: Die Kapitel ,,Literatur“ bzw. ,,Musik“ sind ihrem Stellenwert für die Lehrberufe Buchhändler bzw. Musikalienhändler entsprechend zu unterrichten. Medien aller Art sollen zur Förderung des Verständnisses für Kultur und Literatur eingesetzt werden. Auf aktuelle literarische, musikalische und kulturelle Schwerpunkte soll eingegangen werden. Nachschlagewerke sollen zur Erarbeitung des Lehrstoffes verwendet werden. Medientechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Entwicklung und die Technologie der Informationsträger kennen und über die differenzierte Einsetzbarkeit der Medien Bescheid wissen. Lehrstoff: Printmedien: Arten. Entwicklung. Herstellung. Optische und akustische Medien: Arten. Anwendungsbereiche. Visualisierungstechniken: Arten. Methoden. Didaktische Grundsätze: Durch den praktischen Einsatz der Medien und Informationsträger soll die Anschaulichkeit gewährleistet werden und die Vielfalt bewußt gemacht werden. Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können. Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen können. Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können. Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein. Lehrstoff: Zehn-Finger-Tastschreiben: Buchstaben, Ziffern, Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen. Schriftstückgestaltung: Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren. Textverarbeitungsprogramme: Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung.

Didaktische Grundsätze: Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen. Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit übergeordnet werden. Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden. Schularbeiten: zwei. Verlagswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die vielfältigen Aufgaben des Verlagswesens und des Zwischenhandels kennen und mit den Rechtsgrundlagen vertraut sein. Er soll Vereinigungen, Berufsvertretungen und Veranstaltungen des einschlägigen Handels kennen. Lehrstoff: Rechtliche Grundlagen: Verlagsrecht. Urheberrecht. Medienrecht. Verwertungsgesellschaften. Verlag: Aufbau, Marketing, Verlagsprofile. Zwischenhandel: Organisation. Aufgaben. Institutionen: Vereinigungen. Berufsvertretungen. Veranstaltungen. Didaktische Grundsätze: Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen ,,Informative Literatur“, ,,Literatur, Musik und Kultur“ und ,,Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik“ sind herzustellen. Kontakte mit Experten des einschlägigen Handels sind zu empfehlen. Werbetechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung beherrschen und umsetzen können. Er soll den Einfluß der Warenpräsentation auf den Absatz erkennen. Er soll Waren des Lehrberufes nach Gestaltungsgrundsätzen im Schaufenster, im Verkaufsraum und bei Ausstellungen präsentieren können. Er soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können. Lehrstoff: Werbung und Verkaufsförderung: Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate Identity. Corporate Design. Werbeplanung. Werbegestaltung: Linie. Schrift. Raum. Farbe und Licht.

Fertigungstechniken: Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln. Warenpräsentation: Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes. Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen. In allen Bereichen der Werbung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind. Sortimentspraktikum und Verkaufstechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sein Wissen im Sortimentshandel anwenden können. Er soll seine Kenntnisse im Einkauf, bei der Lagerbewirtschaftung und im Verkauf selbständig umsetzen können. Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen. Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten bewußt sein. Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können. Lehrstoff: Bibliographie: Aufgaben. Arten. Titelaufnahme. Handhabung. Betriebsformen: Arten. Aufgaben. Verbreitung. Sortimentsorganisation: Einkauf. Lagerbewirtschaftung. Marketingstrategien. Verkauf: Persönlichkeitsbild und Verhalten des Verkäufers. Kundentypologie. Warenpräsentation. Kundenmilieu. Verkaufsmodalitäten von Sortimentsschwerpunkten. Gespräche mit Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Berufsspezifische Handelsusancen: Fester Ladenpreis. Sammelrevers. Verkehrs- und Verkaufsordnung. Didaktische Grundsätze: Kriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit der theoretischen Kenntnisse auf die Praxis. Durch Fallbeispiele und Rollenspiele sollen reale Situationen trainiert werden.

Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich neueste Technologien unter Verwendung modernster Hilfsmittel und Geräte einzusetzen. Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen ,, Deutsch und Kommunikation“, ,,Informative Literatur“, ,,Verlagswesen“ und ,,Werbetechnik“ sind herzustellen. Unverbindliche Übung Darstellendes Spiel Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll sich mit theoretischen Überlegungen und mit praktischen Umsetzungsmöglichkeiten im Bereich der Sprechtechnik, der Körpersprache, des Rollenspieles sowie mit dramatischen Ausdrucksformen und deren Gestaltung auseinandersetzen und dies nach seinen Fähigkeiten im Spiel umsetzen. Er soll mit den Aufgaben und Inhalten von Dramaturgie, Regie und Inszenierung bekannt gemacht werden. Er soll grundlegende Kenntnisse über die Arbeit am Theater erhalten. Lehrstoff: Nonverbales Theater: Pantomime. Tanz-, Masken- und Musiktheater. Sprechtheater: Klassisches und experimentelles Theater. Rollenspiel: Erfinden und Gestalten von Konfliktsituationen. Entwicklung von Problemlösungsstrategien im Spiel. Szenische Gestaltung aktueller Themen. Gestaltung von Szenen eines Theaterstückes. Didaktische Grundsätze: Kriterien für die Übungen und Spiele sind Inhalte und Methoden, die praktisch umsetzbar sind und Lust am Probieren vermitteln. Ergänzend empfehlen sich Kontakte mit Schauspielern, Regisseuren und Theaterfachleuten. Besuche von Theatervorstellungen zum Zwecke des Verständnisses der Arbeit an darstellenden Spielen sind wertvoll. Die Erarbeitung und Gestaltung von Spielen, die vor Publikum präsentiert werden, erhöhen die Motivation und Betroffenheit der Schüler.“ 34. Die Anlage A/9/6 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Drogist) lautet:,, Anlage A/9/6 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DROGIST I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Lehrstoff: Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörungen (Ursachen, Behebung).

Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher Berichte und Sachverhaltsdarstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Schreibnormen: Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll das ihn als Drogist betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben. Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen. Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen können.

Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Internationale Handelsbeziehungen. Der Betrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Handelsbetrieb: Arten. Aufgaben. Organisation. Kaufvertrag: Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Produkthaftung. Geld- und Kreditwesen: Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Privatkonkurs. Transportwirtschaft: Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Der Kaufmann: Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren Vollmachten. Handelsvermittler: Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler. Unternehmen: Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung. Außenhandel: Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz. Versicherungen: Formen. Vertrag. Personalwesen: Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen. Steuern: Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung.

Schriftverkehr: Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den privaten und betrieblichen Schriftverkehr. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr. Didaktische Grundsätze: Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“. Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen. Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden können. Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können. Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen. Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können. Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Kaufmännisches Rechnen Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Kennzahlen der Lagerhaltung. Kalkulation: Bezugskalkulation. Absatzkalkulation. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen. Spar- und Finanzierungsformen: Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche.

Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen: Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung. Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Buchführung Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Nebenaufzeichnungen der Buchführung: Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung: Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung. Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen. Bilanz- und Steuerlehre: Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große erzieherische Bedeutung zu. Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Computerunterstütztes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können.

Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können. Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein. Lehrstoff: Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz. Praxisbezogene Anwendungen: Warenbewirtschaftung. Buchhaltung. Didaktische Grundsätze: Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden. Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Fachunterricht Botanik und Pharmakognosie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in der Branche gebräuchlichsten Grundbegriffe der botanischen Systematik sowie Morphologie, Anatomie und Physiologie der Pflanzen kennen. Er soll Heilkräuter und Gewürze erkennen und ihre Inhaltstoffe, Verwendung und Zubereitung angeben können. Er soll die gebräuchlichsten handelsüblichen Drogen sowie die daraus gewonnenen pharmazeutischen Fertigprodukte entsprechend den geltenden rechtlichen Vorschriften kennen. Der Schüler soll die Notwendigkeit eines gesunden Natur- und Umweltbewußtseins bejahen. Lehrstoff: Systematik: Künstliches und natürliches System der Pflanzen. Morphologie: Wurzeln. Sprossen. Rinden. Blüten. Blätter. Früchte. Samen. Anatomie: Zelle. Gewebe. Physiologie: Assimilation. Dissimilation. Transpiration. Herbarium und Drogensammlung: Anleitung. Richtlinien. Pharmakognosie: Begriff. Einteilung. Nomenklatur. Drogen: Wirkstoffe. Bearbeitung. Zubereitung. Indikation. Kontraindikation. Nebenwirkungen. Gewinnung. Lagerung.

Monographie: Wurzeldrogen. Rindendrogen. Blätterdrogen. Blütendrogen. Früchtedrogen. Drogen von Kryptogamen. Fruchtschalendrogen und Holzdrogen. Samendrogen. Kräuterdrogen. Pflanzensekrete. Bienenprodukte. Tierische Drogen. Ökologie: Begriff. Wechselbeziehung unter Lebewesen. Natur- und Umweltschutz. Tee- und Gewürzmischungen. Fertigerzeugnisse aus Drogen. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Vorkommens in der drogistischen Praxis. Den Anforderungen der Praxis entsprechend empfiehlt sich bei den einzelnen Drogen die Behandlung von Nomenklatur, Stammpflanze, natürlichem Standort und Anbaugebiet, Erkennungsmerkmalen, Inhaltstoffen insbesondere Hauptwirkstoffen, Verwendung, Sonderfällen der Anwendung, Zubereitung und Lagerung. Da die Beherrschung der wichtigsten botanischen Grundbegriffe die Voraussetzung für das Verständnis in der Pharmakognosie bildet, stehen Lehrstoffanordnung und -darbietung stets im Zusammenhang zwischen Botanik und Pharmakognosie im Vordergrund. Um den Unterricht anschaulicher gestalten zu können, empfiehlt es sich, Warenproben und audiovisuelle Hilfsmittel zu verwenden. Lehrausgänge und botanische Wanderungen sollen nach Möglichkeit das Naturbewußtsein fördern und entsprechende Aktivitäten anregen. Die Querverbindung zu den übrigen Pflichtgegenständen des Fachunterrichts ist wichtig. Chemie und Chemikalienkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die chemischen Grundbegriffe und Gesetze kennen. Er soll die üblichen Bezeichnungen, wesentlichen Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten handelsüblicher Chemikalien kennen und deren Lagerung sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Entsorgung angeben können. Der Schüler soll umweltschädliche Wirkungen erkennen und im Hinblick auf den Umweltschutz verantwortungsbewußt handeln. Lehrstoff: Allgemeine Chemie: Elementsbegriff. Gemenge. Verbindungen. Symbolik. Atombau. Molekül. Atommasse. Wertigkeit. Chemische Gleichungen. Oxidation und Reduktion. Elektrolytische Dissoziation. Säuren. Basen. Salze. Das Periodensystem. Anorganische Chemie: Metalle. Nichtmetalle. Handelsübliche Verbindungen. Organische Chemie: Systematik der Kohlenwasserstoffe. Organisch-chemische Grundreaktionen. Halogenwasserstoffe. Alkohole. Aldehyde. Ketone. Säuren. Ether und Ester. Fette. Kohlenhydrate. Eiweißstoffe. Zyklische organische Verbindungen. Handelsübliche Verbindungen. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis. Die Behandlung einzelner Gebiete der allgemeinen Chemie (chemische Vorgänge, Grundgesetze, Begriffe) bilden die Voraussetzung für das Verständnis in der Chemikalienkunde. Auf Querverbindungen zu den anderen Pflichtgegenständen des Fachbereiches ist besonderer Wert zu legen. Der Theorieunterricht ist mit einfachen chemischen Versuchen zu veranschaulichen.

Somatologie und Gesundheitspflege Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den Bau und die Funktion des menschlichen Körpers kennen. Er soll Kenntnisse der Ersten Hilfe sowie der Sanitäts- und Krankenpflegeartikel besitzen. Er soll die Grundzüge der Ernährung und Kosmetik beherrschen. Er soll Maßnahmen zur Förderung der gesunden Lebensweise und die Notwendigkeit für ein besseres Verständnis der Wirkung diätetischer und kosmetischer Produkte auf den menschlichen Körper bejahen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Humanbiologie: Anatomie. Physiologie. Funktionsstörungen. Hygiene. Erste Hilfe. Medizinische Artikel: Sanitäts- und Krankenpflegeartikel. Heilbehelfe. Diagnostika. Haut und Hautanhangsgebilde: Aufbau und Funktion. Pflege. Pflegemittel. Trends bei Pflegeserien, Duftrichtungen bei Parfums. Säuglingspflege. Schönheitspflege: Produkte. Anwendung. Ernährung: Aufbau. Zusammensetzung. Wirkung. Diätetische Präparate. Reformwaren. Säuglingsernährung. Diäten. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Medizinische Artikel. Ernährung. Schönheitspflege. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der drogistischen Praxis. Die einzelnen einschlägigen Artikel sind besonders vom Gesichtspunkt der Kundenberatung zu besprechen. Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Fachunterrichs sind zwecks Bereitstellung der Vorkenntnisse und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig. Pharmakologie und Toxikologie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die gebräuchlichsten Arzneimittel, Arzneiformen und Gifte, ihre Zusammensetzung sowie Dosierung, Verwendung, Wirkung und Nebenwirkungen kennen. Er soll Grundkenntnisse über die einschlägigen für die Drogerie bedeutsamen Vorschriften haben und sich fachliche Informationen beschaffen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

Lehrstoff: Gesetzliche Vorschriften: Arzneimittelgesetz. Arzneibuchgesetz. Lebensmittelgesetz. Chemikaliengesetz. Lagervorschriften. Suchtgiftgesetz. Verkehr mit brennbaren, feuergefährlichen und explosiven Stoffen. Zugehörige Verordnungen. Berechtigung zum Handel mit Giften und Arzneimitteln. Arten. Bedingungen zur Erlangung. Toxikologie: Begriff, Aufgaben, Ziele. Teilbereiche der Toxikologie. Pharmakologie: Begriff. Aufgaben. Ziele. Einteilung. Pharmakodynamik: Begriff. Rezeptortheorie. Dosis-Wirkungsbeziehung. Hauptwirkung. Nebenwirkung. Wechselwirkung von Arzneimitteln. Dosierung. Pharmakokinetik: Begriff. Applikation. Resorption. Verteilung. Biotransformation. Ausscheidung. Blutspiegelkurve. Halbwertszeit. Dosis. Pharmaka: Arzneimittel auf natürlicher Basis. Arzneimittelwirkstoffe. Arzneiformen. Einteilung nach Indikationsgruppen. Gifte: Begriff. Toxizität. Kanzerogenität. Mutagenität. Teratogenität. Vergiftungen. Erste Hilfe. Gegenmaßnahmen. Lösungsmittel. Schwermetalle. Atemgifte. Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel: Gesetzliche Grundlagen. Einteilung der Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel. Wichtige Lager- und Abgabebestimmungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Pharmakodynamik. Gifte. Pharmakokinetik. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis. Die einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen empfiehlt sich möglichst an Hand von Beispielen aus der Berufspraxis zu besprechen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll darauf hingewiesen werden, daß das Einhalten der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Gebrauchsanweisungen unbedingt notwendig ist, um Menschen, Tiere und Umwelt vor Schaden zu bewahren. Die Querverbindungen zu den Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sind zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig. Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können.

Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen und die Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können. Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein. Lehrstoff: Zehn-Finger-Tastschreiben: Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen. Schriftstückgestaltung: Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren. Textverarbeitungsprogramme: Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung. Didaktische Grundsätze: Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen. Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit übergeordnet werden. Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden. Schularbeiten: zwei. Verkaufs- und Werbetechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen. Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten bewußt sein. Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können. Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können. Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können. Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können. Lehrstoff: Verkaufspsychologische Grundlagen: Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation. Kundengespräche und Telefonverkauf: Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf. Verabschiedung. Sonderfälle: Diebstahl. Reklamation. Werbung und Verkaufsförderung: Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung.

Werbegestaltung: Linie. Schrift. Raum. Farbe und Licht. Fertigungstechniken: Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln. Warenpräsentation: Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Drogisten. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist. Die Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen ,,Drogistische Warenkunde“, und insbesondere zu ,,Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation und Präsentation gepflegt werden. Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen. Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen. Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen. Der Schüler soll möglichst selbständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Schaufenster und außerhalb gestalten. In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind. Drogistische Warenkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll systematische Kenntnisse der facheinschlägigen technischen Warengruppen haben und über die Gefährlichkeit der Produkte Bescheid wissen. Lehrstoff: Reinigungs- und Pflegemittel. Artikel für Desinfektion und Luftverbesserung. Klebstoffe. Anstrichmittel und Hilfsmittel der Anstrichtechnik. Unkrautvernichter und Düngemittel. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der drogistischen Praxis. Die Querverbindungen mit den Pflichtgegenständen des Fachunterrichts sind zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wichtig. Fotografisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Techniken der Aufnahme und Wiedergabe beherrschen und die entsprechenden Geräte bedienen können. Der Schüler soll die Regeln der Bildgestaltung kreativ anwenden können. Lehrstoff: Aufnahmetechnik: Geräte (Arten, Aufbau, Handhabung). Motivwahl.

Wiedergabetechnik: Geräte (Arten, Aufbau, Handhabung). Negativ- und Positivprozeß. Projektion. Fotografisches Zubehör: Blitzgeräte. Filter. Vorsätze und Filme (Arten, Aufbau, Handhabung). Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis und der Kundenberatung des Drogisten. Um gute Ergebnisse zu erzielen, erweist sich Gruppenarbeit als förderlich. Drogistisch- pharmazeutisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Kenntnisse und Fertigkeiten in der drogistischen Laborpraxis und in der Herstellung, Verpackung, Deklaration, Prüfung und Anwendung chemischer Stoffe sowie diätetischer und kosmetischer Präparate haben. Er soll Prüfungen von Drogen und pharmazeutischen Präparaten sowie kosmetische Anwendungen durchführen können. Der Schüler soll beim Verkauf von Arzneimitteln, Drogen, Chemikalien und Pflegemitteln verantwortungsbewußt handeln. Lehrstoff: Drogistische Arbeiten: Messen. Wägen. Kolieren. Filtrieren. Verdünnen. Mischen. Extrahieren. Dichtebestimmung. Schmelzen. Emulgieren. Laborübungen: Laborgeräte (Arten, Funktion, Handhabung), Sicherheitsvorschriften. Qualitative Analyse, Einzelreaktionen der Anionen und Kationen. Bestimmen von Pflanzen: Bestimmungshilfen. Naturstudien. Untersuchung von Drogen: Geruch, Geschmack, Farbe, Konsistenz und morphologischen Eigenschaften. Mikroskopie: Mikroskop. Einführung in die mikroskopische Technik. Produkte und Präparate nach Rezepturen: Herstellung. Anwendung. Dekorative Kosmetik: Abstimmung von Typus und Make up. Anwendung. Schnittpräparate: Herstellung. Einfache Färbungen. Histochemische Nachweise. Drogenerkennung: Erkennen pulverisierter Drogen und Feststellen von Verfälschungen. Makroskopische und mikroskopische Identifikation von Einzeldrogen, Drogenmischungen.

Organische Nachweisübungen: Herstellen von Reagenzien nach Rezepten. Identitätsprüfungen von Arzneimitteln und pharmazeutischen Präparaten. Methoden. Hilfsmittel. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Integration der in den anderen Pflichtgegenständen des Fachbereiches erworbenen Kenntnisse und zum Erwerb von Fertigkeiten im Sinne der Berufspraxis. Als Unterrichtsmethode empfiehlt sich das selbständige Arbeiten, wobei Beobachtungsergebnisse und Untersuchungsergebnisse als Verkaufsargumente ausgewertet werden. Auf gewissenhaftes und genaues Arbeiten ist besonderer Wert zu legen.“ 35. Die Anlage A/9/7 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fotokaufmann) lautet:,, Anlage A/9/7 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOKAUFMANN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten und Kollegen entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Lehrstoff: Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörung (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher Berichte und Sachverhaltsdarstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Beschreibungen und Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Schreibnormen: Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung (kaufmännischer Grundwortschatz, kaufmännische Fremdwörter) und Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterialien soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen.

Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll das ihn als Fotokaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft, insbesondere des Handels, haben. Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, die Organisation von Betrieben und die handelsspezifischen Abwicklungsprozesse kennen. Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Er soll die wichtigsten Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs fachlich und sprachlich in richtiger Weise sowie unter Anwendung von elektronischen Textverarbeitungsanlagen abfassen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Internationale Handelsbeziehungen. Der Betrieb: Arten. Aufgaben. Standort. Marketing. Arbeitsplatzgestaltung. Rationalisierung. Arbeitsteilung. Normung. Typisierung. Spezialisierung. Automatisation. Handelsbetrieb: Arten. Aufgaben. Organisation. Kaufvertrag: Formen und Inhalt. Anbahnung, Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Produkthaftung. Geld- und Kreditwesen: Währungssysteme. Währungspolitik. In- und ausländischer Zahlungsverkehr. Teilzahlungsgeschäft. Sparformen. Geldanlage. Finanzierung. Wechsel. Geld- und Kreditunternehmen. Privatkonkurs. Transportwirtschaft: Post-, Eisenbahn-, Straßen- und Luftverkehr, Schiffahrt. Neue Transporttechnologien. Frachtführer, Spediteur und Lagerhalter. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Der Kaufmann: Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Hilfspersonen des Kaufmannes und deren Vollmachten.

Handelsvermittler: Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler. Unternehmen: Rechtsformen. Gründung. Sanierung. Auflösung. Außenhandel: Formen. Zahlungs- und Leistungsbilanz. Versicherungen: Formen. Vertrag. Personalwesen: Organisation. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Dienstzeugnis. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen. Steuern: Begriff. Arten. Steuererklärung. Steuerbescheid. Rechtsmittel. Finanzverwaltung. Schriftverkehr: Normung und Gliederung von Schriftstücken. Gestalten und Ausfertigen von Schriftstücken für den privaten und betrieblichen Schriftverkehr. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Währungssysteme. Geldanlage. Wechsel. Währungspolitik. Finanzierung. Arbeitsplatzgestaltung. Schriftverkehr. Didaktische Grundsätze: Bei der Auswahl der Sachgebiete ist neben der Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr im besonderen auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Dies gilt vornehmlich für die Unterrichtsgegenstände ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“. Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu betonen. Die Schriftstücke sind weitgehend unter Einsatz moderner Bürotechnik zu erstellen, wobei eine enge Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand ,,Textverarbeitung“ notwendig ist. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Wirtschaftsleben vorkommenden Rechnungen beherrschen und anwenden können. Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgabe formgerecht lösen können. Der Schüler soll den Zweck einer geordneten Buchführung verstehen. Er soll Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung der Buchführung haben und betriebliche und steuerliche Auswertungen durchführen können.

Er soll zu wirtschaftlichem und sozialem Verhalten sowie kritischem Verständnis gegenüber lohn- und preispolitischen Maßnahmen befähigt sein und die Bedeutung eines funktionierenden Rechnungswesen für das Unternehmen und die Gesamtwirtschaft kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Kaufmännisches Rechnen Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valutenrechnung. Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Kennzahlen der Lagerhaltung. Kalkulation: Bezugskalkulation. Absatzkalkulation. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen. Spar- und Finanzierungsformen: Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche. Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen: Anlagenbewertung. Indexrechnung. Statistiken. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Währungsrechnungen. Kennzahlen der Lagerhaltung. Indexrechnung. Finanzierungsformen. Personalverrechnung. Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Buchführung Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Nebenaufzeichnungen der Buchführung: Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung: Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Buchungen aus der Personalverrechnung. Abschluß. Der österreichische Einheitskontenrahmen. Bilanz- und Steuerlehre: Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen Vorschriften. Einmonatiger Geschäftsfall mit betrieblicher und steuerlicher Auswertung.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Buchen von Geschäftsfällen. Bilanz- und Steuerlehre. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Demnach ist beim kaufmännischen Rechnen Gewicht auf die Zusammenhänge der berufsbezogenen wirtschaftlichen Vorgänge und ihre rechnerische Erfassung zu legen. Der Interpretation der Ergebnisse kommt große erzieherische Bedeutung zu. Der Lehrstoff der Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent-, oder Zinsrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Rechnungswesen vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Computerunterstütztes Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache kaufmännische Problemstellungen unter Verwendung von Standardsoftwarepaketen lösen können. Er soll den Warenfluß eines Betriebes datenverarbeitungsgerecht erfassen sowie Computerausdrucke lesen können. Er soll mit dem Einsatz der modernen Bürotechnik und den damit verbundenen ergonomischen und arbeitsorganisatorischen Problemen vertraut sein. Lehrstoff: Organisation des computerunterstützten Rechnungswesens: Grundlagen. Einsatz. Datenschutz. Praxisbezogene Anwendungen: Warenbewirtschaftung. Buchhaltung. Didaktische Grundsätze: Schwerpunkt soll auf die Bedienung der Geräte und die Verwendung von Standardsoftwarepaketen gelegt werden. Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Fachunterricht Textverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können. Er soll Geschäftsbriefe und sonstige Schriftstücke normgerecht, formschön und fehlerfrei anfertigen können. Er soll mit einschlägigen Geräten und bürotechnischen Hilfsmitteln arbeiten und Standardfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes anwenden können. Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein.

Lehrstoff: Zehn-Finger-Tastschreiben: Buchstaben. Ziffern. Zeichen und Funktionstasten. Abschreibübungen. Schriftstückgestaltung: Genormte und freigestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Ausfüllen von Formularen. Anwenden praxisgerechter Korrekturverfahren. Textverarbeitungsprogramme: Standardfunktionen. Einfache Anwendung bei der Textbearbeitung. Didaktische Grundsätze: Bei allen Übungen soll unter Beachtung der geltenden Normen auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis geachtet werden, weshalb die Texte und Schriftstücke sich auf die berufliche und schulische Erfahrung der Schüler beziehen sollen. Die in der Bildungs- und Lehraufgabe geforderten Arbeitsqualitäten sollen der Schreibgeschwindigkeit übergeordnet werden. Die erworbenen Fertigkeiten sollen auch in anderen Unterrichtsgegenständen eingesetzt werden. Schularbeiten: zwei. Verkaufs- und Werbetechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die psychologischen Grundlagen des Verkaufens kennen sowie den Ablauf eines zielorientierten Verkaufsgespräches beherrschen. Er soll sich seiner Verantwortung als Verkäufer gegenüber der Wirtschaft und den Konsumenten bewußt sein. Der Schüler soll im Rahmen eines Marketingkonzeptes wesentliche Teile der Werbung und Verkaufsförderung beherrschen und umsetzen können. Er soll optische und akustische Informationsträger werbewirksam gestalten und einsetzen können. Er soll die Waren vor allem des eigenen Fachbereiches nach Gestaltungsgrundsätzen präsentieren können. Der Schüler soll kreativ arbeiten und eigene Ideen umsetzen können. Lehrstoff: Verkaufspsychologische Grundlagen: Zielgruppen. Kaufmotive. Gesprächsplanung. Gesprächsführung. Diskussion. Argumentation. Kundengespräche und Telefonverkauf: Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Präsentation. Beratung. Abschlußtechnik. Ergänzungsverkauf. Verabschiedung. Sonderfälle: Diebstahl, Reklamation. Werbung und Verkaufsförderung: Gesetzliche Grundlagen. Werbelehre. Public Relations. Corporate identity. Werbeplanung. Werbegestaltung: Linie, Schrift, Raum, Farbe und Licht. Fertigungstechniken: Entwurf. Herstellen von Schriften und Hilfsmitteln.

Warenpräsentation: Branchenübliche Darstellung von Waren im Verkaufsraum, im Schaufenster und außerhalb des Betriebes. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die detaillierte Auswahl und Behandlung des Lehrstoffes ist die Bedeutung in der Praxis des Fotokaufmannes. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nicht isoliert, sondern im integrativen Zusammenhang unterrichtet werden. Methodisch empfiehlt sich der Einbau von Rollenspielen und Verkaufsgesprächen, wobei auf die größtmögliche Selbständigkeit der Schüler bedacht zu nehmen ist. Die Querverbindungen zu ,,Deutsch und Kommunikation“ sollen aus Gründen der Argumentation und Präsentation gepflegt werden. Der Pflege der Sprache ist besonderes Augenmerk beizumessen. Zur Sicherung des Unterrichtserfolges empfiehlt sich, Waren und audiovisuelle Mitteln einzusetzen. Es ist großer Wert auf Förderung der Kreativität sowie Stärkung des Selbstvertrauens zu legen; Lehrausgänge zwecks Ideenfindung werden empfohlen. Der Schüler soll möglichst selbständig komplexe Aufgabenstellungen lösen und Waren im Schaufenster und außerhalb gestalten. In allen Bereichen der Werbung und Verkaufsförderung sind neueste Technologien unter Verwendung von modernsten Hilfsmitteln und Geräten einzusetzen, wobei ökonomische und ökologische Grundsätze zu beachten sind. Fotografie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Grundkenntnisse der Optik und Fotochemie besitzen. Er soll Kameras, Zubehör und Fotomaterial kennen und richtig verwenden können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Rechtsfragen der Fotografie: Copyright. Vervielfälltigungsrecht. Licht und Farbe: Eigenschaften. Grundgrößen. Abbildung. Grundfarben. Farbmischungen. Farbtemperatur. Blitzlicht. Optische Elemente: Linsen. Objektive. Spiegel. Prismen. Filter. Kameras: Optischer, technischer und elektronischer Aufbau. Belichtungsmessung. Funktionsweise. Typen. Ausstattung. Systeme. Zubehör. Fotochemie: Grundbegriffe. Fotochemikalien. Prozesse. Fotomaterialien: Lichtempfindliche Materialien. Spezialfilme und -materialien. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Fotomaterialien. Fotochemie. Belichtungsmessung.

Didaktische Grundsätze: Bei den Abschnitten ,,Licht und Farbe“, ,,Optische Elemente“ und ,,Fotochemie“ soll nur auf die wichtigsten Begriffe eingegangen werden. Fotografische Handelsartikel sollen auf die Beratung der Kunden abgestimmt werden. Audio-Video-Technik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll optisch und akustisch eingesetzte Geräte kennen und die elektronische und digitale Bild- und Tontechnik beherrschen. Lehrstoff: Audio-Video-Technik: Audiovisuelle Begriffe. Bedeutung. Informationsvermittlung. Anwendung. Optische Geräte: Projektoren. Mikroskope. Ferngläser. Fernrohre. Elektronische und digitale Bild- und Tontechnik: Geräte. Systeme. Aufnahme. Wiedergabe. Bearbeitung. Qualitätsbeurteilung. Didaktische Grundsätze: Die Abschnitte ,,Elektronische und digitale Bild- und Tontechnik“ und ,,Audio-Video-Technik“ sollen auf die Beratung der Kunden abgestimmt werden. Computertechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Grundbegriffe der Elektronik und Datenverarbeitung kennen. Er soll verschiedene Konfigurationen und Softwarepakete kennen und anwenden können. Er soll über mögliche Kommunikationen mit dem PC Bescheid wissen. Lehrstoff: Elektronik: Grundbegriffe. Bauelemente. Datenverarbeitung und Software: Daten. Codes. Dateiorganisation. Datenschutz. Anwenderprogramme. Utilitis. Eingabe. Verarbeitung. Ausgabe. Grundbegriffe der Programmierung. Programmdokumentation. Hardware: Zentraleinheit und Mikroprozessor. Peripherie. Kommunikation mit dem PC: Telekommunikation. Netzwerke. Didaktische Grundsätze: Alle Problemstellungen der Hardware und Software sollen verkaufstechnisch erarbeitet werden. Durch kontinuierliches Arbeiten am Gerät und durch Ausdrucke der Schülerarbeiten soll ein unmittelbares Erfolgserlebnis vermittelt werden. Die Inhalte der Kommunikation mit dem PC soll sich auf die für den Verkauf notwendigen Argumente beschränken.

Fachpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Regeln der Aufnahmetechniken und der Ausarbeitungsprozesse in der Laborpraxis beherrschen. Er soll die entsprechenden Geräte bedienen können. Er soll über Videoproduktionen, Dia-Bearbeitung und digitale Technologien Bescheid wissen und diese auch einsetzen können. Lehrstoff: Aufnahmetechnik: Kamerahandhabung. Beleuchtung. Belichtung. Bildgestaltung und -beurteilung. Schwarzweißfotografie. Farbfotografie. Diafotografie. Reproduktionen. Nah- und Makrofotografie. Künstliches Licht. Filterverwendung. Sofortbildfotografie. Filmen mit Videokameras. Arbeiten mit digitalen Aufnahmegeräten. Fotolabor: Einrichtung. Geräte. Materialien. Chemikalien. Gefahren. Schwarzweißprozesse. Schwarzweißvergrößerungen. Farbprozesse. Farbvergrößerungen. Filterungen. Spezielle Verfahren der Labortechnik. Videoproduktionen: Konzept, Drehbuch. Aufnahme. Videoschnitt. Nachvertonung. Dia-Bearbeitung: Diarahmung. Diaprojektion. Tonbildschau. Digitale Technologien: Ton- und Bildaufnahme und -bearbeitung. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit auf die Praxis des Lehrberufes in der Kundenberatung. Auf gemeinsames Arbeiten ist besonderer Wert zu legen.“ 37. Die Anlagen A/9/5 und A/9/8 erhalten die Bezeichnung A/9/5, die Anlage A/9/14 erhält die Bezeichnung A/9/8. 38. In der Anlage A/9/9 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Reisebüroassistent) tritt im Abschnitt III (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände) an die Stelle des Abschnittes ,,Deutsch und Kommunikation“:,, Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von schriftlichen und mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über seine Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, seinen Kommunikationsstil verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Lehrstoff: Schreibnormen: Ausgewählte Kapitel der Rechtschreibung und der Zeichensetzung. Gebrauch des Wörterbuches.

Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Kommunikationsstörungen (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Auszügen. Abfassen einfacher Berichte und Sachverhaltsdarstellungen. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf die erworbenen Kenntnisse aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff ,,Schreibnormen“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in ,,Verkaufs- und Werbetechnik“, hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie in ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend der Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Schularbeiten: zwei.“ 38. Die Anlage A/9/12 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Versicherungskaufmann) lautet:,, Anlage A/9/12 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERSICHERUNGSKAUFMANN I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse je 480 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können. Er soll durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, seinen Kommunikationsstil sowie seine Sprechtechnik verbessern und seine Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Der Schüler soll dadurch seine Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, seinen Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Lehrstoff: Rechtschreibung: Erweiterung des versicherungskaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Rhetorik: Möglichkeiten zur Verbesserung des sprachlichen Ausdrucks. Training der sprachlichen Geläufigkeit. Wirksames Argumentieren.

Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung). Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von Informationen. Erstellen von Notizen und Exzerpten. Abfassen von Schriftstücken. Gesprächsdokumentation. Protokolltechnik. Moderner Briefstil. Mündliche Kommunikation: Formulieren von Sachverhalten und Stellungnahmen. Reden und Gespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten, Kollegen, Geschäftspartnern und Mitbewerbern: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Phasen von Beratungsgesprächen. Kundentypen und ihre Behandlung. Konfliktlösungsgespräche. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit des Schülers, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren den Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff ,,Rechtschreibung“ soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schüler und an der Geschäftspraxis der Versicherungswirtschaft orientieren. Absprachen mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in,, Versicherungskunde und Außendienst“ und ,,Politische Bildung“ hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie ,,Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr“ betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema ,,Gespräch mit Geschäftspartnern“ hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll das ihn als Versicherungskaufmann betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen. Er soll zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen können.

Er soll die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse in Betrieben insbesondere im Versicherungsbetrieb kennen. Er soll volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Energiewirtschaft. Gütererzeugung, -verteilung und -verbrauch. Umweltschutz und Ökobilanz. Wirtschaftssysteme. Kaufvertrag: Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluß und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. Gewerblicher Rechtsschutz. Geldwesen und Zahlungsverkehr: Währungssysteme. Budget- und Währungspolitik. Sparformen. Geldanlage. In- und ausländische Zahlungsmittel. Zahlungsvermittlung durch Post, Geld- und Kreditunternehmen. Akkreditiv. Wechsel. Zeitgemäße Zahlungsformen. Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft: Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Der Kaufmann: Kaufmannsbegriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiter des Kaufmannes und deren Vollmachten. Handelsvermittler: Kommissionär. Selbständiger Handelsvertreter. Makler. Der Kreditverkehr: Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände. Leasing. Factoring. Unternehmen: Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung. Gründung. Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs. Betriebe: Merkmale. Bedeutung und Organisation der Versicherungsbetriebe (ohne Sozialversicherung), der Erzeugungsbetriebe, der Handelsbetriebe, der Betriebe im Fremdenverkehr und der öffentlichen Verwaltung, der Geld- und Kreditunternehmungen sowie der Betriebe der Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft. Außenhandel: Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens.

Europa als Wirtschaftsraum: EU-Binnenmarkt und -Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter Regionen. Europäische Wirtschaftszentren. Währung. Europa als Wirtschaftsmacht. Personalwesen: Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Marketing: Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Unlauterer Wettbewerb. EU-Wettbewerbsrecht. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen. Steuer- und Abgabewesen: Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung. Schriftverkehr Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge. Lieferverzug. Annahmeverzug. Zahlungsvordrucke. Wechsel. Mahnbriefe. Stundungsansuchen. Mahnbriefe der Versicherung. Stellenbewerbung. Lebenslauf. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Wirtschaft. Geldwesen und Zahlungsverkehr. Kreditverkehr. Versicherungsbetriebe. Marketing. Steuer- und Abgabewesen. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der beruflichen Praxis. Insbesonders soll bei der Auswahl des Lehrstoffes der Zusammenhang mit der Praxis im Versicherungsbetrieb ein wichtiges Kriterium sein. Auf eine enge Verflechtung der Wirtschaftskunde mit dem Schriftverkehr ist zu achten. Im besonderen ist auf das fachübergreifende Prinzip mit den Unterrichtsgegenständen ,,Versicherungskunde und Außendienst“, ,,Rechnungswesen“ und ,,Politische Bildung“ Bedacht zu nehmen. Den Anforderungen der Praxis entsprechend erscheint es zweckmäßig, Schriftstücke nach Möglichkeit mit Schreibmaschine oder Textverarbeitungsgerät anzufertigen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit soll der Zusammenhang zwischen dem Lehrstoff und der Praxis im Versicherungsbetrieb aufgezeigt werden. Dazu ist auch der Einsatz von Fachliteratur im Unterricht geeignet. Beim Thema Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im Versicherungsbereich vorkommenden Rechnungen haben. Er soll dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll einsetzen und die Rechenaufgaben formgerecht lösen können. Der Schüler soll Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Er soll über die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können.

Er soll die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich Kenntnisse aus dem Bereich Buchhaltung haben. Er soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Kaufmännisches Rechnen Einführung in das kaufmännische Rechnen: Durchschnittsrechnung. Verteilungsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen. Zinsrechnungen Mengen- und Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Lagerbewirtschaftung. Provisionsabrechnungen. Berechnung von Versicherungsprämien. Besonderheiten bei der Unterversicherung. Kostenrechnung und Kalkulation: Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Prämienkalkulation. Kostenrechnung. Zollrechnung. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Löhne. Gehälter. Provisionsberechnungen. Spar- und Finanzierungsformen: Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Diskontkredit. Ratenkredit. Ertrags- und Kostenvergleiche. Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Spezielle betriebswirtschaftliche Berechnungen: Anlagenabschreibung. Indexrechnung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Devisenrechnungen. Lagerbewirtschaftung. Indexrechnung. Anlagenabschreibung. Finanzierung. Personalverrechnung. Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Buchführung Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Ablage. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften. Nebenaufzeichnungen der Buchführung: Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und Lieferantenkonten.

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Aufzeichnungen. Erfolgsermittlung. Doppelte Buchführung: Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische Einheitskontenrahmen. Spezielle Buchungen: Abschreibungen. Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen. Lohnbuchhaltung: Buchungen im Bereich Personalverrechnung. Bilanzlehre: Abschlußtabelle mit einfachen Um- und Nachbuchungen. Anlagenverrechnung und -verbuchung. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen. Buchhaltung der Versicherungsunternehmen: Besonderheiten. Unterschied der Bilanz von Versicherungsunternehmen zu Bilanzen von Industrie- und Handelsunternehmen. Gliederung der Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Versicherungstechnisches Ergebnis. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Buchen von Geschäftsfällen. Nebenaufzeichnungen der Buchführung. Bilanzlehre. Versicherungstechnisches Ergebnis. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert im besonderen die Anwendung von Rechenvorteilen, ziffernsparender Methoden, das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens, das Kopfrechnen und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten (zB Schluß-, Prozent- oder Zinsenrechnungen) sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen. Der Lehrstoff soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verläßlicher Fertigkeiten ist besonderer Wert beizumessen; ebenso der äußeren Form aller Ausarbeitungen. Fachunterricht Informatik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung haben und Datenverarbeitungsgeräte bedienen können. Er soll über die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Bescheid wissen und Einsicht in die Auswirkungen der Datenverarbeitung auf die Berufswelt und Gesellschaft haben.

Lehrstoff: EDV-Hardware: Zentraleinheit. Peripherie. Datenträger. EDV-Software: Systemsoftware. Anwendersoftware. Einführung in das Betriebssystem: Dienstprogramme, Datensicherung. Relationales Datenbanksystem: Problemanalyse. Realisierung. Auswertungen. Arbeiten in Datenbanksystemen: Einsatzmöglichkeiten. Einfache Dateistrukturen. Erstellen von Listen. Arbeiten in Tabellenkalkulationsprogrammen: Tabellarische und graphische Darstellung von Daten. Gesellschaftliche Aspekte: Datenschutz. Die Bedeutung der EDV in der Berufswelt und der Gesellschaft. Aktuelle Technologien (Telekommunikation, Internet, Datenhighway). Didaktische Grundsätze: Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitswelt eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist. Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen. Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig. Versicherungskunde und Außendienst Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Grundlagen des Versicherungswesens und anderer Vorsorgemöglichkeiten kennen. Er soll die Bedeutung des Versicherungswesens erkennen und Kenntnis über einzelne Versicherungszweige haben. Der Schüler soll Bescheid über Eigenvorsorge und Sozialversicherung wissen. Er soll die Stellung des Versicherungsvermittlers und Aufgaben des Versicherungsaußendienstes kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Versicherungswesen: Entstehung. Entwicklung. Bedeutung. Aufgabe. Versicherungsvertrag: Personen. Abschluß. Änderung. Auflösung. Versicherungsschutz. Deckungszusage. Beschränkung der Rechte. Mängel. Das versicherte Interesse. Sozial-, Vertrags-, Privatversicherung. Versicherungsver-

tragsgesetz Allgemeine Versicherungsbedingungen. Spezielle Versicherungsbedingungen. Allgemeine Bedingungen für die Sach- und Personenversicherung. Versicherungsvermittler: Funktion. Aufgaben. Möglichkeiten. Arten. Versicherungsmakler. Agentur. Außendienstangestellte: Rechte. Pflichten. Schadensversicherung: Grundlagen. Wertbegriffe. Versicherungsarten: Personenversicherungen. Sachversicherungen. Vermögensversicherung. Pflichtversicherung. Freiwillige Versicherungen. Schadenversicherung. Summenversicherung. Werbung: Ziel. Imagepflege. Kundendienst. Prospekte. Postwurfsendungen. Plakatwerbung. Rundfunk. Fernsehen. Zeitungen und Zeitschriften. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Sozial-, Vertrags-, Privatversicherung. Versicherungsbedingungen. Versicherungsarten. Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl und Behandlung ist die Bedeutung in der Praxis des Lehrberufes. Auf die aktuelle Rechtslage ist Bedacht zu nehmen. Auf praxisnahe branchenbezogene Auswahl des Lehrstoffes und systematischen Aufbau ist Augenmerk zu legen. Betriebswirtschaftliches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können. Er soll Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und mit Schreibmaschine bzw. elektronischen Textverarbeitungsanlagen arbeiten können. Der Schüler soll sich der Wirkung eines gut gestalteten Schriftstückes bewußt sein. Der Schüler soll seine in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie seine persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können. Er soll dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennenlernen, bewerten und entsprechend handeln können. Er soll komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und präsentieren können. Lehrstoff: Textverarbeitung Maschinen und Geräte: Arten. Handhabung und Pflege. Ergonomie. Zehn-Finger-Tastschreiben: Abschreib- und Diktatübungen. Schreiben und Gestalten von Schriftstücken nach Tonträgern.

Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Anfertigen und Ausfüllen von Formularen. Korrekturen. Korrekturzeichen. Büroorganisation: Aufbau und Ablauf. Arbeitsplatzgestaltung. Ergonomie. Textverarbeitungsprogramme: Standardfunktionen. Zusatzfunktionen. Datenbank-Dateien. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Fachpraktikum Praktische Aufgabenstellungen zu den Themenbereichen: Konsument: Bedarf – Einnahmen – Ausgaben. Kaufvertrag: Anbahnung – Abschluß – Erfüllung. Versicherungsvertrag: Antrag – Polizzierung – Zahlung – Zahlungsverzug – Verzugszinsenberechnung – Mahnwesen – Ersatzleistungen. Prämienberechnung: Schadensstatistik – Sterbetafel – Kopfschadentabelle. Kundenorientierter Schriftverkehr: Versicherungsspezifische Briefe – Serienbriefe. Absatz und Werbung: Marktforschung – Marketing – Kontrolle. Unternehmen: Gründung – Führung – Auflösung. Personalwesen: Aufnahme – Beschäftigung – Lösung. Steuern und Abgaben: Entstehung – Verrechnung und Verbuchung – Entrichtung. Finanzierungsformen: Leistungsvergleich – Inanspruchnahme – Tilgung. Versicherungsarten: Personenversicherung – Sachversicherungen – Vermögensversicherungen. Schriftverkehr mit Behörden: Gewerbebehörden – Finanzbehörden – Sozialversicherungsträger. Integrierter Geschäftsfall: Eröffnung – Finanzbuchhaltung – Anlagenbuchhaltung – Polizzierung – Personalverrechnung – Auswertung – Besonderheiten der Buchhaltung der Versicherungsunternehmen – Verbuchung von Prämienforderungen – Prämienabgrenzung – Schadensreserven – Rückstellung für Gewinnbeteiligung.

Didaktische Grundsätze: Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schüler zu nehmen sind. Die ÖNORMEN sind zu beachten. Auf die Einsatzmöglichkeiten der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu verweisen. Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben des Lehrers. Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen den Schüler zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewußten Entscheiden und Handeln führen. Da der komplexe Geschäftsfall als projektorientierte Arbeit durchgeführt wird, empfiehlt sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Im Sinne eines fächerübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu. Freigegenstand Kurzschrift Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Texte kurzschriftlich aufzeichnen können. Er soll die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift übertragen können. Lehrstoff: Kurzschrift: Verkehrsschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift. Kürzungen der Redeschrift. Didaktische Grundsätze: Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu nehmen. Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben.“ 39. Die Anlage A/10/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Holz- und Sägetechniker) lautet:,, Anlage A/10/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HOLZ- UND SÄGETECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Holztechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsrelevanten Gesetze aus der Physik, Elekrotechnik und Elektronik kennen. Er soll den Roh- und Werkstoff Holz sowie die Hilfsstoffe kennen und insbesondere gründliche Kenntnisse über seine Be- und Verarbeitung haben. Er soll über die notwendigen Metallbearbeitungsverfahren Bescheid wissen.

Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere mit rechnergestützten Systemen, kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte sicher einsetzen zu können. Er soll mit den Arbeitsverfahren, -techniken und -abläufen der Holz- und Sägewirtschaft vertraut sein und sein Wissen in der Kundenberatung einsetzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Elektrotechnik und Elektronik Physikalische Grundgesetze: Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Wärmelehre. Elektrotechnik: Größen und Einheiten. Meßtechnik. Stromkreis. Gleich-, Wechsel- und Drehstromtechnik. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Akkumulatoren. Generatoren. Transformatoren. Relais- und Schützschaltungen. Elektronik: Bauelemente. Grundlagen der Steuer- und Regeltechnik. Stromrichtertechnik. Werkzeug- und Maschinentechnik Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen mit rechnergestützten Systemen: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Verwendung. Einrichtung, Bedienung und Überwachung. Pflege und Instandhaltung. Wartung. Ergonomie. Metallbearbeitung: Spanende und spanlose Bearbeitung von Sägeblättern und Zerspanungswerkzeugen. Arbeitsablauf: Beurteilung und Auswahl. Aufbau des Fertigungsablaufes. Einstell- und Überprüfungsarbeiten. Arbeitsprogrammauswahl und Festlegung von Parametern. Qualitätskontrolle und -prüfung. Holz- und Sägetechnik Berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften. Der Baum: Arten. Aufbau. Nährstoffe. Assimilation. Ökonomische und ökologische Bedeutung. Holz als Rohstoff: Arten. Gewinnung. Erkennen der Holzarten. Eingangskontrolle. Holzbearbeitung: Einschnitte. Natürliche und künstliche Trocknung. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken. Holz- und Holzwerkstoffe: Handelsformen. Eigenschaften. Lagerung (Sortieren, Stapeln). Pflege. Konstruktiver Holzschutz. Oberflächenbehandlung und Veredelung. Verwendung und Nutzung. Verladung und Transport. Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Be- und Verarbeitung. Auswahl. Beurteilung und Verwendung. Lagerung. Entsorgung.

Holznebenprodukte: Arten. Lagerung. Behandlung. Verwendung. Kundenberatung: Materialberatung. Qualitätsberatung. Brandschutzberatung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Holz als Rohstoff: Eingangskontrolle. Holzbearbeitung: Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen, sich der mathematischen sowie physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalte lösen können. Lehrstoff: Meßtechnik: Maße und SI-Einheiten. Physikalische Berechnungen: Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Mechanik. Wärmelehre. Festigkeit. Holztechnische Berechnungen: Verschnittberechnungen. Errechnen von Einschnittsätzen. Berechnung des Zopfdurchmessers und der Ausbeute. Schwindmaßberechnungen. Maschinentechnische Berechnungen: Antriebe. Zahnräder. Drehzahl. Schnittgeschwindigkeit. Hauptzeit. Vorschub. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Zahlentafeln und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Holztechnische Berechnungen: Verschnittberechnungen. Berechnung des Zopfdurchmessers und der Ausbeute. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll holztechnische Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können. Er soll berufsspezifische Skizzen anfertigen können, um danach wirtschaftlich sowie unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte einwandfrei arbeiten zu können.

Lehrstoff: Technisches Zeichnen: Normen. Symbole. Holztechnische Werkzeichnungen: Freihandskizzen. Holzverbindungen. Entwurfs-, Fertigungs- und Detailzeichnungen. Holztechnisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll über Unfallverhütung, Umwelt- und Brandschutz Bescheid wissen. Er soll Holz- und Holznebenprodukte sowie Werk- und Hilfsstoffe dem Verwendungszweck entsprechend auswählen, verwenden und entsorgen sowie Qualitätskontrollen durchführen können. Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen, insbesondere mit rechnergestützten Systemen, handhaben, instandhalten und warten können. Er soll die praxisrelevanten Holzbearbeitungstechniken und -abläufe unter sachgemäßen und wirtschaftlichen Aspekten beherrschen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Umweltschutz. Brandschutzmaßnahmen. Holz- und Holznebenprodukte, Werk- und Hilfsstoffe: Auswählen. Verwenden. Kontrollieren der Qualität. Entsorgen. Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen mit rechnergestützten Systemen: Handhaben. Instandhalten. Warten. Holzbearbeitungstechniken und -abläufe: Vermessen. Trenn-, Veränderungs- und Verbindungstechniken. Sortieren. Verladen und Transportieren. Stapeln. Lagern. Pflegen. Oberflächenbehandeln und -veredeln. Trocknen. Metallbearbeitung: Spanloses und spanendes Bearbeiten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche und Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,, Fachzeichnen“ soll hauptsächlich zu jenem Verständnis in der Praxis beitragen, die einer zeichnerischen Vorbereitung bedürfen,, Holztechnisches Praktikum“ soll dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. In den Pflichtgegenständen des Fachunterrichtes ist auf den Gebrauch der in der Praxis verwendeten EDV-Programme und Rechner zu achten.

Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 40.Die Anlage A/11/4 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Schilderhersteller) lautet:,, Anlage A/11/4 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHILDERHERSTELLER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung der Erfordernisse auswählen können. Er soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie die Arbeitsverfahren und -technologien nach dem Stande der Technik und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und des Umweltschutzes kennen. Er soll die für den Beruf notwendigen fachlichen Rechnungen ausführen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzliche komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Werkstoffkunde Werk- und Hilfsstoffe: Arten, Eigenschaften, Verwendung und Entsorgung. Spezielle Fachkunde Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Baupolizeiliche Vorschriften. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Handhabung, Einsatz und Instandhaltung. Bedienung und Einsatzmöglichkeiten von EDV-Anlagen mit Ein- und Ausgabestationen. Werbung und Gestaltung: Begriffe, Werbeformen, Werbemittel; psychologische Wirkung von Schildern. Belichtungs- und Beleuchtungseffekte. Farbeffekte. Untergründe: Arten. Prüfung und Behandlungstechniken. Arbeitsverfahren und -techniken: Beschichtungs- und Beschriftungstechniken auf verschiedenen Untergründen sowie stabilen und beweglichen Werbeträgern. Anstrichschäden. Airbrushtechniken. Blattmetallauflagen und historische Techniken. Satz- und Reprotechnik. Siebdruckverfahren. Schilderherstellung: Herstellung und Montage von Buchstaben, Schildern, Lichtwerbeanlagen und anderen Werbeträgern. Heraldik: Wappen, Heroldsbilder, Schildformen. Stilkunde: Baustile. Stilmerkmale. Schriftstile. Elektrotechnik: Stromarten, Installationsvorschriften, Schutzmaßnahmen. Fachliches Rechnen: Längen- und Flächenberechnungen. Maßstabs- und Umwandlungsberechnungen. Rechnungen zum Materialbedarf und Zeitaufwand.

Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgabe: Bedienung und Einsatzmöglichkeiten von EDV-Anlagen mit Ein- und Ausgabestationen. Satz- und Reprotechnik. Siebdruckverfahren. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Ausdrucksmöglichkeiten von Form, Farbe und Schrift kennen. Er soll die Techniken des Zeichnens und Schreibens beherrschen, Entwürfe von Schriften, Wappen und Dekoren erstellen und fachlich einwandfrei und geschmackvoll ausführen können. Der Schüler soll sich des kunstgewerblichen Stellenwertes und der Werbewirksamkeit seiner Produkte bewußt sein. Lehrstoff: Schrift: Schriftarten und Schreibtechniken. Schriftarten nach der Klassifikation. Schriftmischung. Kombinieren von Schrift und Bild. Farbe: Grundbegriffe der Farbenlehre. Charakteristik und Symbolik der Farben. Farbpsychologische Effekte. Farbharmonie und Kontrastmöglichkeiten. Zeichnen: Grundlagen der Geometrie. Flächen- und Raumverteilung. Figurales Zeichnen. Gestalten: Skizze. Maßstabgerechter Entwurf. Layout von Schriften, Wappen und Dekore. Verkleinerung und Vergrößerung. EDV-unterstützte Gestaltungsübungen. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Werkzeuge, Geräte und Maschinen seines Ausbildungszweiges nach dem Stande der Technik sicher handhaben, pflegen und instandhalten können und über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll die Werk- und Hilfsstoffe sachgemäß und wirtschaftlich verwenden und entsorgen können. Er soll die Arbeitsverfahren und -techniken des Fachgebietes beherrschen und Schilder und andere Werbeträger unter Berücksichtigung der Werbewirksamkeit und Gestaltung herstellen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Erste Hilfe. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Handhaben, Pflege und Instandhalten. Bedienen der EDV-Anlagen und der Ein- und Ausgabestationen. Werk- und Hilfsstoffe: Verwenden und Entsorgen. Arbeitsverfahren und -techniken: Prüfen und Behandeln von Untergründen. Beschichten und Beschriften mit verschiedenen Techniken. Airbrushen. Blattmetalle auflegen. Historische Arbeitstechniken. Setzen, Reproduzieren und Siebdrucken.

Schilderherstellung: Herstellen und Montieren von Buchstaben, Ornamenten, Werbeträgern und Schildern aus verschiedenen Werkstoffen. Herstellen von Trägerkonstruktionen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. In ,,Fachzeichnen“ ist bei den Entwürfen für Schriften, Wappen und Dekore auf die Aktivierung der gestalterischen Fähigkeiten und des Geschmackes Wert zu legen und die Erziehung zum selbständigen ästhetischen Urteil zu pflegen. Die ,,Praktische Arbeit“ soll dem Schüler zum Lernen vor allem jener Fertigkeiten und Techniken Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Die Einsicht in die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung soll auch durch die Erstellung von Arbeitsplänen verstärkt werden. Bei jeder Arbeit sind die geltenden Sicherheitsvorschriften, die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens, der Gesundheit und des Umweltschutzes sowie die notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“ 41. Die Anlage A/14/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Gießereimechaniker) lautet:,, Anlage A/14/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GIESSEREIMECHANIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sicherheitsrelevanter Aspekte auswählen, verwenden und verarbeiten können. Er soll die im Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte und Maschinen kennen sowie über die berufsrelevanten Metallbearbeitungstechniken Bescheid wissen. Er soll die für diesen Lehrberuf erforderlichen chemischen und physikalischen Grundgesetze kennen sowie über Steuer- und Regeltechnik Bescheid wissen. Er soll über Schmelz- und Gießtechnik, Form- und Modelltechnik sowie über die berufsspezifische Umwelttechnik Bescheid wissen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werkstoffkunde Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten. Normung. Entsorgung.

Arbeitskunde Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Arten. Funktion. Einsatz und Wartung. Metallbearbeitungstechniken: Messen, Anreißen. Spanende und spanlose Formgebung. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare Verbindungen. Schweißverfahren. Spezielle Fachkunde Chemische und physikalische Grundlagen: Mechanik. Hydraulik. Pneumatik. Elektrotechnik. Wärmebehandlung. Organische und anorganische Chemie. Steuer- und Regeltechnik: Schaltpläne aus der Hydraulik, Pneumatik und Elektrotechnik. Lesen, Störungssuche und Fehlerbehebung von Schaltplänen. Schmelz- und Gießtechnik: Gießprozesse (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Sonderschmelz- und -gießverfahren, Erstarrungslenkung). Schmelzen und Gießen von Eisen- und Nichteisengußwerkstoffen. Gießgerechte Gestaltung von Gußteilen. Anschnitt- und Speisertechnik, Gußfehler, Qualitätskontrolle. Form- und Modelltechnik: Arten. Herstellung. Instandsetzung und Reparatur der Modelleinrichtungen. Hand- und Maschinenformtechnik. Kernherstellung und Einlegen der Kerne in die Form. Form- und Kernüberzüge. Herstellung von Dauerformen. Umwelttechnik: Umgang und Entsorgung der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigung und Abführung der Ofengase. Lärmschutz. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen und Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Lehrstoff: Meßtechnik: SI-Einheiten. Maße und Einheiten. Grundrechenoperationen: Prozentrechnungen bei Gattierungen und Formstoffmischungen. Winkelfunktionen. Mechanik: Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Kraft und Kräfteparallelogramm. Arbeit. Leistung. Geradlinige und kreisförmige Bewegung (Schnittgeschwindigkeit und Drehzahl, Hauptzeitberechnungen). Festigkeitsberechnungen. Einfache und mehrfache Übersetzungen. Berechnungen aus Pneumatik und Hydraulik.

Gießtechnische Berechnungen: Schwindmaßberechnungen. Anschnitt- und Speisertechnik. Gießdruck. Auftrieb. Gießgeschwindigkeit. Elektrotechnische Berechnungen. Ohmsches Gesetz. Spezifischer Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll praxisrelevante Werkzeichnungen, Skizzen und Modellrisse normgerecht und technisch richtig ausführen sowie lesen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können. Lehrstoff: Technische Zeichennormen: Strichstärken und Linienarten. Darstellungsarten. Maßstäbe. Bemaßung. Schnittdarstellungen. Rauhtiefezeichen. Bearbeitungszugaben. Gießtechnisches Zeichnen: Schnittdarstellungen gießfertiger Formen. Modellaufnahmen von Maschinenelementen. Modellrisse. Freihandskizzen und Werkzeichnungen nach Modellen als Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Praktische Arbeit Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Meßaufgaben sicher und gewandt durchführen können. Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können. Er soll mit der Verwendung und Wartung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen vertraut sein. Er soll in diesem Lehrberuf zeitgemäße und fachliche Arbeitstechniken und -verfahren ausführen können sowie berufseinschlägige Sicherheitstechniken anwenden können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Meßtechnik: SI-Einheitensystem. Handhabung und Pflege von Meßgeräten. Messen mechanischer und elektrotechnischer Größen. Werkzeuge, Geräte und Maschinen: Handhaben. Pflegen und Instandsetzen. Werk- und Hilfsstoffe: Handhaben. Verwenden und Entsorgen. Werkstoffprüfung: Prüfen der Härte, Zugfestigkeit und Dehnung. Bestimmung und Überprüfung der Rauhheitstiefe an Werkstücken.

Metallbearbeitungstechnik: Messen und Anreißen. Spanend und spanlos Formen. Fügetechniken. Lösbare und unlösbare Verbindungen. Schweißverfahren. Schmelz- und Gießtechnik: Ofenbetrieb in der Gießerei (Gattieren, Schmelzen, Schmelzbehandlung, Temperaturmessung, Gießen). Form- und Modelltechnik: Herstellen von Gießformen. Kernherstellung. Zulegen. Handformerei. Reparaturarbeiten an Modelleinrichtungen. Umwelttechnik: Entsorgen der Rest- und Abfallstoffe. Abwasserentsorgung. Reinigen und Abführen der Ofengase. Lärmschutz. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,, Praktische Arbeit“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 42. Die Anlage A/21/1 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Fotograf) lautet:,, Anlage A/21/1 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF FOTOGRAF I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1380 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Chemie und Physik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für den Beruf bedeutsamen Begriffe und Gesetze der Chemie und der Physik kennen. Er soll insbesondere grundlegende physikalische Kenntnisse in den für den Beruf wichtigen Teilbereichen Licht, Farbe und Optik haben. Er soll den Aufbau, die Eigenschaften und Vorgänge bei der Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien kennen sowie über Recycling und fachgerechte Entsorgung Bescheid wissen. Lehrstoff: Begriffe und Gesetze der Chemie: Atom und Molekül. Für die Fotografie wichtige Elemente und Prozesse. PH-Wert.

Begriffe und Gesetze der Physik: Lichtentstehung und Eigenschaften des Lichtes. Photometrie. Sensitometrie. Densitometrische Größen. Schwärzungskurve. Gradation. Gradationskurven. Farbtheorien. Grundbegriffe der Optik. Linsen und fotografische Linsensysteme. Filter. Lichtempfindliche Materialien: Aufbau. Eigenschaften. Vorgänge bei der Verarbeitung. Recycling. Silberrückgewinnung. Fotografie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in der Fotografie verwendeten Filmmaterialien und Hilfsstoffe, Geräte, Kameras, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe sowie für die Aufnahme und Ausarbeitung notwendigen Arbeitsverfahren kennen. Er soll die für den Fachbereich bedeutsamen Rechnungen beherrschen und über die Sicherheitsvorschriften Bescheid wissen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Vorschriften: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Einschlägige Berufsausübungsvorschriften. Urheber- und Verwertungsrecht. Die Fotografie: Geschichte der Fotografie. Arbeits- und Aufgabenbereiche. Grundlagen der elektronischen Bildverarbeitung. Filmmaterialien und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten. Entsorgung. Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe: Arbeitsräume. Ausstattung. Einsatz, Wirkungsweise und Instandhalten der Aufnahme- und Laborgeräte. Aufnahme: Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung. Filtertechnik. Spezialgebiete der Aufnahme. Aufnahme für den Druck. Ausarbeitung: Labortechniken für S/W und Color. Mechanische, chemische und elektronische Retuschen. Endfertigung und Präsentation. Weiterverarbeitung für die Druckvorstufe und densitometrische Auswertung. Fachliches Rechnen: Englische Längen- und Volumsmaße. Fototechnische Berechnungen. Materialberechnungen. Arbeitszeitaufwand. Mischungsrechnungen. Belichtungsberechnungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Filmmaterialien und Hilfsstoffe: Eigenschaften. Anwendungsmöglichkeiten (insbesondere von Sondermaterialien). Einrichtung, Geräte, Kameras und Arbeitsbehelfe: Arbeitsräume. Ausstattung.

Aufnahme: Beleuchtungstechnik. Belichtungsmessung. Ausarbeitung: Labortechniken für S/W und Color. Weiterverarbeitung für die Druckvorstufe und densitometrische Auswertung. Fachliches Rechnen: Belichtungsberechnungen. Schularbeiten in ,,Fachliches Rechnen“: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Elemente der Bildkomposition kennen und Form, Farbe und Schrift als Ausdrucksmöglichkeiten einsetzen können. Er soll Gestaltungskonzepte eigenständig verwirklichen können. Der Schüler soll sich des ästhetischen und künstlerischen Stellenwertes der Fotografie bewußt sein. Lehrstoff: Schrift: Schriftstile. Schriftklassifikationen. Wirkungsweise der Schriften. Schriftgestalten. Bild: Wahrnehmung. Goldener Schnitt und seine Anwendung. Kompositionsgesetze. Bildanalysen. Gestalten: Grundkenntnisse der Werbelehre. Anwendung von Form, Farbe und Schrift (Scribble, Layout, Reinzeichnung). Präsentation. Abbildung: Zwei- und dreidimensionales Darstellen einfacher Figuren (Parallel- und Zentralprojektion). Proportionen des menschlichen Körpers. Farbe: Farbenlehre. Farbkontrast. Farbpsychologische Grundlagen. Elektronische Bildverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die elektronische Aufnahme- und Bildverarbeitungstechnik verstehen und die zugehörigen Bildträger und Geräte kennen. Er soll insbesondere die bei Imaging- und videografischen Laufbildsystemen notwendigen Aufnahme- und Nachbearbeitungsverfahren kennen. Lehrstoff: Aufnahme- und Bildverarbeitungstechnik: Elektronische Grundlagen. Bauteile. Bildentstehung, -speicherung, -bearbeitung und -wiedergabe. Magnetische und optische Bildträger: Bandsysteme. Diskettensysteme.

Geräte: Arten, Funktionen, Bedienung- und Anwendungsmöglichkeit der Aufnahme-, Aufzeichnungs-, Wiedergabe- und Nachbearbeitungsgeräte. Aufnahme: Planung. Beleuchtung. Kameraführung. Nachbearbeitung: Schnitt, Montage, Vertonung. Bearbeitung mittels Bildverarbeitungsprogrammen. Fotografisches Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die fotografischen Filmmaterialien und Hilfsstoffe sowie Geräte und Kameras des Lehrberufes nach dem Stand der Technik sicher handhaben, instandhalten sowie entsorgen können. Er soll die Aufnahme- und Ausarbeitungstechnik von Fotografien sowie die Aufnahme- und Nachbearbeitungsarbeiten von Imaging- und Videosystemen beherrschen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Filmmaterialien und Hilfsstoffe: Einsatz und Verarbeitung lichtempfindlicher Materialien für S/W und Color. Ansetzen und Verwenden fotografischer Bäder für S/W und Color. Fachgerechtes Entsorgen. Geräte und Kameras: Handhaben und Instandhalten der Aufnahme-, Aufzeichnungs-, Beleuchtungs-, Labor-, Nachbearbeitungs- und Wiedergabegeräte. Zubehöre. Aufnahme: Gestalten und Schminken für Foto und Video. Beleuchten bei Foto-, Imaging- und Videosystemen. Anwenden der Filter. Messen der Belichtung. Experimentieren und arrangieren. Elektronische Aufnahme. Ausarbeitung: Entwickeln. Mechanisch, chemisch und elektronisch retuschieren. Densitometrisches Kontrollieren von Entwicklungsprozessen. Vergrößern. Verarbeiten mit Entwicklungsmaschinen. Experimentieren im Labor. Endfertigen. Nachbearbeitung: Schneiden, Montieren und Vertonen. Bearbeiten und Ausdrucken elektronischer Bilder. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Empfehlenswert sind insbesondere Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Da die Inhalte der Chemie und Physik Grundlagenwissen für die Unterrichtsgegenstände,, Fotografie“ und ,,Fotografisches Praktikum“ darstellen, muß die Querverbindung zu diesen Pflichtgegenständen besonders beachtet werden. Dem Themenbereich der Entsorgung ist genügend Zeit einzuräumen. In ,,Fachliches Rechnen“ liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem genauen Ermitteln der Ergebnisse. Rechner sowie Rechenhilfen sind zu verwenden.

In ,,Fachzeichnen“ ist bei der Lehrstoffauswahl auf die Anwendbarkeit des fotografischen Schaffens sowie auf die Förderung der Ästhetik und der Kreativität des Schülers zu achten. Bildmaterial sowie der Besuch von Ausstellungen und Vorführungen erhöhen die Anschaulichkeit des Unterrichtes. Die Pflichtgegenstände ,,Elektronische Bildverarbeitung“ sowie ,,Fotografisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 43. Die Anlage A/21/2 (Rahmenlehrplan für die Lehrberufe Optiker, Feinoptiker) lautet:,, Anlage A/21/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OPTIKER, FEINOPTIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1440 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II.

III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Allgemeine didaktische Bemerkungen: In den einzelnen Unterrichtsgegenständen sind bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe zu berücksichtigen und für diese nach Möglichkeit Fachklassen zu bilden. Fachkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für den Lehrberuf bedeutsamen Kenntnisse in Optometrie und Physik haben und über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften Bescheid wissen. Er soll die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen nach dem Stand der Technik kennen und im besonderen über die Meßtechniken und die optischen Instrumente Bescheid wissen. Er soll Kenntnisse über die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken in seinem Beruf haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Optometrie Berufseinschlägige sicherheits- und gesundheitsrechtliche Vorschriften. Meßtechnik: Normen. Meßsysteme. Datenerfassung. Datenauswertung. Meßfehler. Optische Instrumente: Arten. Aufbau. Wirkungsweise. Handhabung. Justierung. Überprüfung und Pflege. Augenoptik: Anatomie und Physiologie des Auges. Sehstörungen. Sehbehelfe. Physik Physikalische Grundlagen: SI-Einheitensystem. Optik. Mechanik. Wärmelehre. Elektrotechnik und Elektronik. Technologie Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Verwendung. Bearbeitung. Normung. Prüfung. Entsorgung.

Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen: Arten. Anwendung. Wirkungsweise. Wartung. Arbeitsverfahren und -techniken: Spanende und spanlose Bearbeitung. Wärmebehandlung. Oberflächenbearbeitung. Anfertigung und Instandsetzung von Fassungen und Fassungsteilen. Lehrstoffspezifikation: Optiker Arbeitsverfahren und -techniken: Sehbehelfe. Augenoptik: Pathologie des Auges. Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel. Grundlagen der Kontaktlinsenanpassung und -pflege. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Physikalische Grundlagen: Optik. Augenoptik: Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll insbesondere jene Berechnungen selbständig, logisch und ökonomisch planen und lösen, die für die Ausübung seines Berufes erforderlich sind. Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik sachgemäß bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Meßtechnik: Maße und SI-Einheiten. Mathematische Grundlagen: Algebra. Trigonometrie. Vektorrechnungen. Berechnungen zur Optik: Geometrische Optik. Wellenoptik. Optische Geräte. Optometrie. Physikalische Berechnungen: Mechanik. Wärmelehre. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Berechnungen zur Optik: Geometrische Optik. Wellenoptik. Optometrie. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe.

Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache Skizzen und Werkzeichnungen normgerecht, technisch richtig und sauber ausführen sowie lesen können. Der Optiker soll auch mittels Freihandzeichnungen die ästhetischen Einflüsse der Brille auf das Aussehen kennen. Lehrstoff: Normen: Technische Zeichennormen. Optische Normen. Skizzen und Zeichnungen: Strahlengänge. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen mechanisch-optischer Bauteile. Lehrstoffspezifikation: Optiker Kreatives Zeichnen: Kombination von Auge, Kopf und Brille. Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die praxisrelevanten Meß- und Prüfaufgaben sicher durchführen können. Er soll die optischen sowie die optometrischen Vorgänge nachvollziehend verstehen und sie anhand von Messungen überprüfen und auswerten können. Er soll sich bei den laboratoriumsmäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnik bedienen können. Der Schüler soll den Kunden seinem Typ und Aussehen entsprechend für den Brillenkauf beraten können. Lehrstoff: Meßtechnik: SI-Einheitensystem. Aufbau und Handhabung der Meßgeräte. Optische Übungen und Prüfungen: Geometrische Optik. Wellenoptik. Farbenlehre. Datenverarbeitung: Einführung. Anwendung. Lehrstoffspezifikation: Optiker Optometrische Übungen und Prüfungen: Anatomie und Physiologie des Auges. Sehbehelfe. Grundlagen der Refraktionsbestimmung. Korrektionsmittel. Kundenberatung: Ermittlung des Kundenwunsches. Brillenberatung bezüglich Typ, Physiognomie und Gebrauch.

Praktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen. Er soll die berufsrelevanten Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen verwenden und warten sowie die zeitgemäßen Arbeitsverfahren und -techniken ausführen können. Lehrstoff: Unfallverhütung. Werk- und Hilfsstoffe: Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen. Werkzeuge, Geräte, Apparate und Maschinen: Handhaben. Instandhalten. Einstellen. Arbeitsverfahren und -techniken: Spanendes und spanloses Bearbeiten. Wärmebehandeln. Lehrstoffspezifikationen: Optiker Arbeitsverfahren und -techniken: Herstellen von Sehbehelfen. Anfertigen und Instandsetzen von Fassungen, Fassungsteilen und Brillengläsern. Feinoptiker Arbeitsverfahren und -techniken: Herstellen und Bearbeiten von optischen Bauteilen. Justieren von optischen Instrumenten. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen, wobei insbesondere die Abgrenzung zur Augenheilkunde zu beachten ist. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Die fachtheoretischen Themen über Kontaktlinsenanpassung und -pflege sind ihrem handwerksrechtlichen Stellenwert entsprechend zu behandeln. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. In den Unterrichtsgegenständen ,,Laboratoriumsübungen“ und ,,Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Beim Thema ,,Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern (zB Rollenspiele, Dialoge). Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“

Ziffer 44 Die Anlage A/21/3 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Hörgeräteakustiker) lautet:,, Anlage A/21/3 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 3 Schulstufen zu insgesamt 1260 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht) davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden. II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III.

Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Otiatrie Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll facheinschlägiges Wissen über die Anatomie, Physiologie und Pathologie des Ohres haben. Er soll insbesondere die Zusammenhänge in der Otiatrie kennen. Lehrstoff: Das Ohr: Anatomie des Ohres. Physiologische Vorgänge. Ohrenheilkunde: Pathologische Befunde. Hörbeeinträchtigungen. Hörbehinderungen. Hilfen. Hörgeräteakustik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die berufsspezifischen Grundgesetze der Physik kennen. Er soll die im Beruf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe kennen, fachgerecht auswählen sowie über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid wissen. Er soll die in diesem Beruf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe nach dem Stand der Technik kennen, um sie unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer sowie sicherheitsrelevanter Aspekte sicher einsetzen zu können. Er soll mit den meßtechnischen Grundlagen vertraut sein sowie über Audiometrie Bescheid wissen. Er soll die für die Herstellung von Hör- und otoplastischen Geräten notwendigen Arbeitsverfahren und -techniken kennen. Lehrstoff: Physik SI-Einheiten. Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik. Grundgesetze der Akustik. Audiometrie Akustische Größen. Akustische Kenndaten des Gehörs. Tonaudiometrie. Sprachaudiometrie. Datenerfassung. Lautheitsskalierung. Meßfehler. Hörgeräte Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Physikalische und chemische Eigenschaften. Auswahl. Verwendung. Bearbeitung. Entsorgung. Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe: Arten. Verwendung. Instandhaltung. Hörgeräte: Bauarten. Bauelemente und Schaltungen. Zubehör. Akustische Kenndaten der Hörgeräte.

Otoplastische Geräte: Aufbau. Designs. Sonderformen. Akustische Charakteristiken und Wirkungsweisen. Arbeitsverfahren und -techniken: Spanende Bearbeitung von Otoplastiken. Klebeverfahren. Anfertigung von Funktionsabdrücken. Anfertigungen und Zusammenstellungen von Otoplastiken und Sonderformen. Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Berechnungen aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und durchführen können. Er soll sich dabei der mathematischen und physikalischen Symbolik bedienen sowie Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend benützen können. Lehrstoff: Meßtechnik: Maße und SI-Einheiten. Physikalisch-akustische Berechnungen: Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Rechnungen zur Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik. Rechnungen zur Akustik. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe. Laboratoriumsübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für diesen Beruf wichtigen audiometrischen Vorgänge verstehen und sie anhand von Messungen überprüfen und auswerten können. Er soll sich bei den labormäßigen Aufgaben der Datenverarbeitungstechnik bedienen können. Der Schüler soll den Kunden seinem Typ und Aussehen entsprechend über den Hörgerätekauf beraten können. Lehrstoff: Meßtechnik: Aufbau und Handhabung der Meßgeräte. Audiometrie: Messen elektrischer Größen. Messen akustischer Kenndaten. Ton- und Sprachaudiometrie. Fehlersuche und -behebung. Auswerten der Meßergebnisse. Datenverarbeitung: Einführung. Datenerfassung. Datenauswertung. Technische Kundenberatung: Ermittlung des Kundenwunsches. Hörgeräteberatung und -gebrauch. Psychologische Einflüsse bei Hörbeeinträchtigungen. Otoplastisches Praktikum Der Schüler soll die im Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen können sowie über Unfallverhütung Bescheid wissen.

Er soll die im Lehrberuf verwendeten Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe handhaben, bedienen und warten können. Er soll die berufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken unter Berücksichtigung sachlicher und wirtschaftlicher Aspekte beherrschen. Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Werk- und Hilfsstoffe: Handhaben. Bearbeiten. Entsorgen. Werkzeuge, Geräte, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe: Arten. Handhaben. Bedienen. Warten. Arbeitsverfahren und -techniken: Spanendes Bearbeiten und Kleben von Otoplastiken. Abnehmen und Vorbereiten von Ohrabdrücken. Anfertigen von Funktionsabdrücken. Anfertigen und Bearbeiten von Rohlingen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. In den Unterrichtsgegenständen ,,Laboratoriumsübungen“ und ,,Otoplastisches Praktikum“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Beim Thema ,,Technische Kundenberatung“ empfehlen sich Methoden mit individuellen Aufgabenstellungen, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schüler fördern. Bei jeder sich bietenden Gelegenheit ist auf die geltenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Umwelt hinzuweisen.“ 45. Die Anlage A/22/2 (Rahmenlehrplan für den Lehrberuf Papiertechniker) lautet:,, Anlage A/22/2 RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PAPIERTECHNIKER I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 31/2 Schulstufen zu insgesamt 1760 Unterrichtsstunden (ohne Religionsunterricht), davon in der ersten, zweiten und dritten Klasse mindestens je 360 Unterrichtsstunden und in der vierten Klasse mindestens 180 Unterrichtsstunden.

II. STUNDENAUSMASS UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A, Abschnitt römisch II. III. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Berufsbezogene Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A, Abschnitt römisch III. Fachunterricht Elektrotechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die für den Beruf bedeutsamen Gesetze der Elektrotechnik und das Betriebsverhalten von elektrischen Betriebsmitteln kennen.

Lehrstoff: Begriffe: Größen und Einheiten. Stromarten. Elektromotorische Antriebe: Aufbau und Betriebsverhalten der in der Papierherstellung verwendeten Antriebe. Elektrische Maschinen: Transformator, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren (Aufbau, Wirkungsweise, Betriebsverhalten). Rohstoffkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Beruf verwendeten Roh-, Halb- und Hilfsstoffe kennen und unter Berücksichtigung der technischen Erfordernisse auswählen können. Lehrstoff: Geschichtliche Entwicklung der Papierherstellung. Chemie: Die für den Beruf bedeutenden Grundbegriffe und -gesetze. Chemikalieneinsatz und -rückgewinnung. Rohstoffe: Arten, Eigenschaften, Aufbereitung und Verwendung zur Herstellung von Zellstoff, Holzstoff und Papier. Halbstoffe: Arten, Eigenschaften, Herstellung und Verwendung. Füll-, Leim- und Hilfsstoffe: Arten, Eigenschaften, Verwendung. Maschinenelemente Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die im Beruf gebräuchlichen Maschinenelemente im Hinblick auf Aufbau und Funktion kennen. Lehrstoff: Verbindungselemente: Lösbare und nicht lösbare Verbindungen. Elemente der drehenden Bewegung: Achsen, Wellen, Lager; Kupplungen. Spezielle Elemente der Papiermaschine: Absperr- und Regelorgane, Dichtung, Pumpen, Dampfanlagen und Kondensatsysteme. Betriebsmittel.

Verfahrenstechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den Aufbau und die Funktion der in der Papierindustrie gebräuchlichen Maschinen kennen und genaues Wissen über den Ablauf der bei der Papier- und Kartonherstellung verwendeten Arbeitsverfahren haben. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Angebot soll auch komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften. Maschinenkunde: Anlagen zur Unterdruckerzeugung, Ausrüstungsmaschinen (Kalander, Längs- und Querschneider, Verpackungsmaschinen) Maschinen der Stoffaufbereitung. Papiermaschine (Stoffauflauf-, Sieb-, Pressen- und Trockenpartie). Papier: Sorten, Eigenschaften, Verwendung. Arbeitsverfahren zur Herstellung von Rollen und Formaten: Stoffaufbereitung. Papierherstellung. Papierausrüstung und -veredlung. Finalarbeiten. Grafische Techniken: Reproduktionsverfahren. Hoch-, Flach-, Tief- und Siebdruck. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Stoffmahlung, Altpapieraufbereitung. Stoffauflauf. Siebpartie. Umwelttechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Funktion und den Einsatz der im Beruf verwendeten Stoffe und Arbeitsprozesse sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen. Lehrstoff: Abwässerverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Behebung). Abwasserkennzahlen. Entsorgung von Abwasserschlämmen und anderen Problemstoffen. Luftverunreinigungen (Entstehung, Vorbeugung, Reinigungsmöglichkeiten) Fachrechnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache rechnerische Probleme aus dem Bereich seines Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, sich der mathematisch-physikalischen Symbolik bedienen und Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen zweckentsprechend benutzen können. Lehrstoff: SI-Einheitensystem. Maße und Einheiten. Grundrechenoperationen: Lineare Gleichungen und Formelumwandlungen. Prozentrechnen.

Mechanik: Längen-, Flächen-, Volums- und Masseberechnungen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Zahlentafeln und Formelsammlungen. Schularbeiten: zwei in jeder Schulstufe und eine in der 4. Schulstufe. Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll praxisrelevante Zeichnungen und Schemata normgerecht ausführen und lesen können. Er soll Skizzen, Schemata und Diagramme anfertigen können, um danach wirtschaftlich und fachlich einwandfrei arbeiten zu können. Lehrstoff: Technische Zeichennormen: Strichstärken, Darstellungsarten, Bemaßung. Zeichnungen des Fachbereiches: Normgerechte Werkzeichnungen. Zeichnen und Lesen von Diagrammen. Freihandskizzen von Modellen. Schemata von Prozeß- und Funktionsabläufen. Papiertechnologisches Laboratorium Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die notwendigen chemisch-physikalischen Gesetze und Meßmethoden seines Berufes kennen und anwenden können. Er soll durch Werkstoffprüfungen und -manipulationen die Zusammenhänge zwischen Werkstoffeigenschaften und -anwendung erkennen und Papierfehler analysieren und beheben können. Er soll über die Laborarbeiten und deren Ergebnisse Bericht erstatten können. Er soll die im Labor verwendeten Stoffe und Geräte sicherheitstechnisch und umweltbewußt handhaben können. Lehrstoff: Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen. Chemische und physikalische Analysemethoden: Laborgeräte (Arten, Verwendungszweck, Handhabung). Chemische und physikalische Verfahrenstechniken, insbesondere Mikroskopieren. Identifizieren, Prüfen und Analysieren anorganischer und organischer Stoffe und Verbindungen. Papiertechnisches Prüfen: Identifizieren und Analysieren von Papier-, Halb- und Hilfsstoffen. Prüfen von Veränderungen chemischer oder physikalischer Eigenschaften der Papierstoffe. Papierfärben. Analyse und Beheben von Papierfehlern. Qualitätsprüfungen. Laborbericht: Datenerhebung. Ergebnis und Interpretation. Meß- und regeltechnologisches Laboratorium Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die in der Papierindustrie gebräuchlichsten Meßgeräte, Regelanlagen und Prozeßleitsysteme kennen und bedienen sowie bei ihrer Entstörung mitwirken können.

Lehrstoff: Gefahrenquellen und Sicherheitsvorschriften. Meßtechnik: Symbole und SI-Einheiten, Meßfehler, Genauigkeit. Temperatur, Druck, Niveau, Durchfluß, pH-Wert, Mahlgrad, Masse, Papierfeuchte. Regelungstechnik: Begriffe. Regler und Regelstrecken (Arten, Zeitverhalten). Kennlinien von Pumpen und Regelventilen. Niveau, Durchfluß, Stoffdichte, Stoffauflauf. Druck, Temperatur, pH-Wert, Masse, Papierfeuchte. Prozeßleittechnik: Systeme (Aufbau, Signalverarbeitung). Messen, Steuern und Überwachen von Prozeßabläufen. Einsatz von PC-Simulationsprogrammen. Gemeinsame didaktische Grundsätze: Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. In ,,Maschinenelemente“ sind die Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl der Beitrag zur systematischen Erarbeitung der Funktionen der Maschinenelemente innerhalb der Gesamtkonstruktion. Der Unterrichtsgegenstand ,,Umwelttechnik“ soll den Schüler nicht nur zum Erlernen der Kenntnisse der einzelnen Technologien anspornen, sondern ihm auch gleichzeitig die entsprechende Einstellung für den gesamten Umweltschutz vermitteln. In Fachrechnen stehen – auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den rechnerischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen im Vordergrund. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend, liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse.,, Laboratoriumsübungen“ sollen dem Schüler die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Sie sind in Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen zu führen und den individuellen Vorkenntnissen der Schüler anzupassen. Bei jeder Übung sind auf die geltenden Sicherheitsvorschriften und die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie der notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen zu beachten.“

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