Auf Grund des Paragraph 22, Absatz 8, der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 314 aus 1994, wird verordnet: Die Verordnung über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe der Werbeagentur, Bundesgesetzblatt Nr. 331 aus 1995,, wird wie folgt geändert: 1. Paragraph 7, Ziffer eins, Litera f, g und h lautet:,, f) den erfolgreichen Besuch der Werbe-Design-Akademie des Wirtschaftsförderungsinstitutes der Wirtschaftskammer Tirol oder g) den erfolgreichen Besuch des Fachlehrganges für Werbung und Design des Wirtschaftsförderungsinstitutes der Wirtschaftskammer Niederösterreich oder

Litera h den erfolgreichen Besuch des viersemestrigen Fachlehrganges für die Ausbildung zum/zur WerbedesignerIn des Berufsförderungsinstitutes für Wien oder“ 2. Die bisherige Litera f, des Paragraph 7, Ziffer eins, wird zur Litera i,

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