Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Irland am 26. Oktober 1995 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland (BGBl. Nr. 316 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1996,) hinterlegt.

Vranitzky