Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Barbados am 16. März 1993 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 290 aus 1993,) hinterlegt. Anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde hat die Regierung von Barbados gemäß Artikel römisch eins, Absatz 3, erklärt, daß sie das Übereinkommen auf Grundlage der Gegenseitigkeit nur auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher Schiedssprüche, die auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaates ergangen sind, anwenden werde. Ferner erklärte sie, daß sie das Übereinkommen nur auf Streitigkeiten aus solchen Rechtsverhältnissen, sei es vertraglicher oder nichtvertraglicher Art, anwenden werde, die nach dem Recht von Barbados als Handelssache angesehen werden.

Vranitzky