Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Rumänien am 10. April 1991 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland Bundesgesetzblatt Nr. 316 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 455 aus 1986,) hinterlegt.

Busek