Auf Grund des Paragraph 12, Absatz eins, des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144 aus 1983,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, BGBl. Nr. 149 aus 1984,, zuletzt geändert durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 790 aus 1990,, wie folgt geändert: 1. Artikel römisch sechs, Ziffer 3 bis 5 lautet: „3. Spinnerei Die im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Verarbeitung von Fasern aller Art zu Garnen und Zwirnen a) nach dem Openend-Spinnverfahren: Bedienen der Anlagen zum Öffnen, Mischen, Kardieren, Kämmen, Strecken und Spinnen; b) nach dem Baumwollspinnverfahren mit und ohne Flyern: Bedienen der Anlagen zum Öffnen, Mischen, Kardieren, Kämmen, Strecken, Flyern und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen und der Zwirnmaschinen; c) nach dem Kammgarnspinnverfahren: Bedienen der Anlagen zum Mischen, Krempeln, Strecken, Kämmen, Vorspinnen und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen, der Zwirnmaschinen und Schrumpfanlagen; d) nach dem Halbkammgarnspinnverfahren: Bedienen der Anlagen zum Mischen, Krempeln, Strecken, Vorspinnen und Spinnen, der automatischen Spulmaschinen, der Zwirnmaschinen und Schrumpfanlagen; e) nach dem Leinengarnspinnverfahren: Bedienen der Anlagen zum Hecheln, Kardieren, Kämmen, Strecken, Vorspinnen, Vorgarnbleichen, Spinnen, Spulen, Garnbleichen und Zwirnen. 4. Weberei Die im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Herstellung von Geweben aus Fasern aller Art auf schützenlosen Webmaschinen: Einlegen der Kette, Einziehen und Anknüpfen an der Webmaschine, Bedienen der Webmaschine. 5. Strickerei Die im vollkontinuierlichen Produktionsprozeß erfolgende Verarbeitung von Chemiefasern und deren Mischungen mit Naturfasern zu a) gestrickter Oberbekleidung auf Single- Ringel-Maschinen, Single-Wrapper-Maschinen und Interlock-Ringel-Maschinen: Einziehen und Anknüpfen, Bedienen der genannten Maschinen; b) Strumpferzeugnissen unter Verwendung von elastischen Garnen: Einlegen der Kette und/oder Mustertrommel, Einziehen und Anknüpfen an den Strickmaschinen, Bedienen der genannten Maschinen sowie der Relaxier-Anlagen." 2. Der bisherige Artikel römisch sechs, Ziffer 6, entfällt. Der bisherige "Art". römisch sechs Ziffer 7, erhält die Bezeichnung „Z 6".
Hesoun