Erklärung Der Bundespräsident erklärt namens der Republik Österreich die Aussetzung des Europäischen Abkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13. Dezember 1957 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1958, gemäß Artikel 7 des Abkommens im Verhältnis zur Republik Türkei mit Wirksamkeit vom 17. Jänner 1990 für die Dauer von drei Monaten. Geschehen zu Wien, am 16. Jänner 1990 Der Bundespräsident: Waldheim Der Bundeskanzler: Vranitzky Die Erklärung wurde am 17. Jänner 1990 beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt.

Vranitzky