Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1983, wird verordnet: 1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 302 Wiener Nordrand Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 8,690 der A 23 Südost Tangente Wien im
Bereich der Anschlußstelle Hirschstetten mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen von und zur Hirschstettner Straße, führt von dort westlich der Süßenbrunner Straße kreuzt die Breitenleer Straße und den Rautenweg und endet nach Unterführung der Bahnlinie der ÖBB Wien Süd—Laa an der Thaya an der unter Punkt 2 festgelegten Trasse der B 8 Wagramer Straße. 2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 8 Wagramer Straße wird im Bereich der Stadt Wien wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 9,82 und bindet bei km 10,282 (alt)/10,292 (neu) wieder in den Bestand ein. 3. Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßenabschnitte einschließlich der Anschlußstelle Hirschstetten mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie beim Magistrat der Stadt Wien (MA 18 und MA 28) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen. § 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen. Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 27. April 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 235, von km 8,690 bis km 8,995 abgeändert.
Schüssel