Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitritts- oder Genehmigungsurkunden zum Übereinkommen über die frühe Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen Bundesgesetzblatt Nr. 186 aus 1988,, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs Bundesgesetzblatt Nr. 587 aus 1988,) hinterlegt: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitritts- oder Genehmigungsurkunde: Frankreich 6. März 1989 Israel 25. Mai 1989 Tunesien 24. Februar 1989 Vereinigte Staaten 19. September 1988 Zypern 4. Jänner 1989 Frankreich, Israel und die Vereinigten Staaten haben anläßlich der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Genehmigungsurkunde gemäß Artikel 11, Abs. 3 einen Vorbehalt erklärt, wonach sie sich durch die Bestimmungen des Absatzes 2 dieses Artikels als nicht gebunden erachten. Die Vereinigten Staaten haben folgende zuständige Behörden bzw. Kontaktstellen gemäß Artikel 7, notifiziert:
Weiters ist auch das Büro der US-Vertretung bei den Internationalen Organisationen in Wien, Tel.: (222) 36 31 52, eine verläßliche Kontaktstelle für die Entgegennahme der im Übereinkommen bezeichneten Benachrichtigung und Informationen.
Vranitzky