Nach Mitteilung der Schweizerischen Regierung hat die Türkei am 10. März 1989 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen Bundesgesetzblatt Nr. 417 aus 1985,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 260 aus 1988,) hinterlegt. Anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat die Türkei gemäß Artikel 8, Absatz eins, des Übereinkommens folgende Erklärung abgegeben: „Die für die Ausstellung der genannten Zeugnisse zuständigen türkischen Behörden sind die Standesämter in der Türkei sowie die konsularischen Vertretungen im Ausland."
Vranitzky