(Übersetzung) ÄNDERUNGEN DES ANHANGES römisch drei DES ÜBEREINKOMMENS Liste von Arten; die von Indien für die Aufnahme in den Anhang römisch drei vorgeschlagen wurden. 1. Entsprechend Artikel römisch sechzehn, Absatz eins, des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 188 aus 1982,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 73 aus 1989, hat Indien folgende Arten für die Aufnahme in den Anhang römisch drei dem Sekretariat vorgeschlagen:
Vranitzky