Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Irland am 15. November 1988 das Europäische Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe (BGBl. Nr. 190/ 1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 359 aus 1987,) ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet.
Vranitzky