Auf Grund des Paragraph 12, Absatz eins, des Arbeitsruhegesetzes, BGBl. Nr. 144 aus 1983,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten die Anlage zur Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe, BGBl. Nr. 149 aus 1984,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 270 aus 1984,; 545 aus 1985,, 635 aus 1986, und 89 aus 1988, geändert wie folgt: Dem Abschnitt römisch neun (Chemie) wird folgende Ziffer 50, angefügt: „50. Herstellen von Compact-Discs Das Spritzgießen und Beschichten (Aufbringen von Reflexions- und Schutzschichten inklusive Printing) einschließlich der Qualitätskontrolle."
Dallinger