Der Nationalrat hat beschlossen: Die Abgabe der nachstehenden Erklärung wird genehmigt. (Übersetzung) ERKLÄRUNG Der von der Republik Österreich nach Artikel römisch eins, Absatz 3, erster Satz des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche erklärte Vorbehalt Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961, wird zurückgezogen. Die Erklärung wurde am 25. Feber 1988 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen abgegeben.
Vranitzky