Auf Grund des Paragraph 28, des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142 aus 1969,, in der Fassung der Berufsausbildungsgesetz-Novelle 1978, BGBl. Nr. 232, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Unterricht, Kunst und Sport verordnet: Die Verordnung über den Ersatz der Lehrabschlußprüfung und der Lehrzeit auf Grund schulmäßiger Ausbildung, Bundesgesetzblatt Nr. 356 aus 1985,, wird wie folgt geändert: In der Anlage werden nach Fachrichtungen alphabetisch geordnet folgende Schulen eingefügt:

A. Im Abschnitt „A. Mittlere Schulen":

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Graf