Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur am 21. August 1986 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1986,) hinterlegt. Singapur hat anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde folgende Erklärung abgegeben: „Singapur wird das Übereinkommen auf der Grundlage der Gegenseitigkeit nur auf die Anerkennung und Vollstreckung solcher Schiedssprüche anwenden, die auf dem Gebiet eines anderen Vertragsstaates gefällt worden sind."

Vranitzky