Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung haben die Niederlande die gemäß Artikel 13, des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern Bundesgesetzblatt Nr. 294 aus 1961,, letzte Kundmachung betreffend Rücknahme eines Vorbehaltes Bundesgesetzblatt Nr. 169 aus 1981,) zuständigen Behörden Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 43 aus 1970, wie folgt geändert: für die Niederländischen Antillen: das Gericht erster Instanz und der Gemeinsame Gerichtshof für die Niederländischen Antillen und Aruba; für Aruba: das Gericht erster Instanz und im Falle der Berufung der Gemeinsame Gerichtshof für die Niederländischen Antillen und Aruba.

Vranitzky