Auf Grund des Paragraph 2, Absatz 6, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht: 1. Die Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Finanzen, Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1984,, mit der das Nationalbankgesetz 1955 wiederverlautbart wird, wird wie folgt berichtigt: In der Anlage 1 wird im Artikel römisch zehn, nach „§ 57." die Absatzbezeichnung „(1)" eingefügt.

Ziffer 2 Die Kundmachung des Auszuges aus dem Ratsprotokoll EFTA/CJC. SR 11/82 der 11. Gemeinsamen Sitzung des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation und des Gemeinsamen Rates, Bundesgesetzblatt Nr. 178 aus 1984,, wird wie folgt berichtigt: In der Anlage zu EFTA/W 12/82 lautet es a) in Ziffer 19, statt „BGBl. Nr. 407/1981" richtig „BGBl. Nr. 162/1982" und b) wird an die Fußnote 2) der Klammerausdruck „(siehe Bundesgesetzblatt Nr. 407 aus 1981,)." angefügt. 3. Die Kundmachung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für soziale Verwaltung, Bundesgesetzblatt Nr. 287 aus 1984,, mit dem das Landarbeitsgesetz wiederverlautbart wird, wird wie folgt berichtigt: a) Im Titel der Kundmachung lautet es statt „mit dem" richtig „mit der". b) In der Anlage 1 lautet es im Artikel römisch eins, Paragraph 156, Abs. 2 statt „Wahlzeit" richtig „Wahlzahl". 4. Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, BGBl. Nr. 302, wird wie folgt berichtigt: Im Paragraph 72, Absatz 2, lautet es statt „§ 1" richtig „Abs. 1". 5. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1984,, mit der das Bundesgesetz über die Aufgaben und die Einrichtung des Österreichischen Rundfunks wiederverlautbart wird, wird wie folgt berichtigt: In der Anlage 1 lautet es im Artikel römisch eins, a) im Paragraph 17, Absatz 4, statt „diese Bundesgesetzes" richtig „dieses Bundesgesetzes" und. b) im Paragraph 25, Absatz 3, Ziffer eins, zweiter Satz statt „, die Erstattung" richtig „ , der Erstattung". 6. Die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung, Bundesgesetzblatt Nr. 15 aus 1985,, mit der die Verordnung über die Einbeziehung des Wirtschaftszweiges „Unternehmungen der eisenerzeugenden Industrie" in das Sonderunterstützungsgesetz geändert wird, wird wie folgt berichtigt: Im. zweiten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 215/1973" richtig „BGBl. Nr. 215/1983". 7. Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Bundesgesetzblatt Nr. 69 aus 1985,, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (15. Novelle zur KDV 1967), wird wie folgt berichtigt: In der Anlage 4 unter „Typenspezifische Daten" lautet es in der Spalte „Leistung" statt „kw" richtig „kW" und in der Spalte „Nahfeldpegel" statt „db" richtig „dB". 8. Die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1985,, mit der die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 geändert wird (16. Novelle zur KDV 1967), wird wie folgt berichtigt: a) Im Artikel römisch eins, Ziffer 57, lautet es stau „der dritte Satz." richtig „der vierte Satz ". b) Im Artikel römisch zwei, Absatz 2, lautet es statt „"Art". römisch eins Ziffer 7, richtig „"Art". römisch eins Ziffer 5, c) Im Artikel römisch zwei, Absatz 3, lautet es statt „"Art". römisch eins Ziffer 10, richtig „"Art". römisch eins Ziffer 8, d) Im Artikel römisch zwei, Absatz 4, lautet es statt „"Art". römisch eins Ziffer 9, richtig „"Art". römisch eins Ziffer 7 und statt „Z 11" richtig Z 9". e) Im Artikel römisch zwei, Absatz 7, lautet es statt „"Art". römisch eins Ziffer 27, richtig „"Art". römisch eins Ziffer 24, f) Im Artikel römisch zwei, Absatz 8, lautet es statt „"Art". römisch eins Ziffer 29, richtig „"Art". römisch eins Ziffer 26, g) Im Artikel römisch zwei, Absatz 9, lautet es statt „"Art". römisch eins Ziffer 67, richtig „"Art". römisch eins Ziffer 64, h) Im Artikel römisch zwei, Absatz 10, lautet es statt „"Art". römisch eins Ziffer 79, richtig „"Art". römisch eins Ziffer 76, i) Im Artikel römisch vier, Absatz 2, Litera b, lautet es statt „Z 7" richtig „Z 5". j) Im Artikel römisch vier, Absatz 2, Litera c, lautet es statt „Z 9" richtig „Z 7" und statt „Z 11" richtig „Z 9". k) Im Artikel römisch vier, Absatz 2, Litera d, lautet es statt „Z 21" richtig „Z 18". 1) Im Artikel römisch vier, Absatz 2, Litera f, lautet es statt „Z 27" richtig „Z 24". m) Im Artikel römisch vier, Absatz 2, Litera g, lautet es statt „Z 67" richtig „Z 64". 9. Das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 104 aus 1985,, wird wie folgt berichtigt: Im Paragraph 97, lautet es statt „BGBl. Nr. 666/1983" richtig „BGBl. Nr. 613/1983". 10. Die Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung, Bundesgesetzblatt Nr. 105 aus 1985,, über die Anpassung der Ausgleichstaxe nach dem Invalideneinstellungsgesetz für das Kalenderjahr 1985 wird wie folgt berichtigt: Im Titel der Verordnung lautet es statt „19. November 1984" richtig „19. Feber 1985". 11. Die Kundmachung des Notenwechsels betreffend die Aufhebung der Notenwechsel über die Zollermäßigung für die Einfuhr bestimmter Personenkraftwagen aus der Sowjetunion, Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1985,, wird wie folgt berichtigt:

Ziffer 12 Die Kundmachung der Änderungen der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, Bundesgesetzblatt Nr. 133 aus 1985,, wird wie folgt berichtigt: Im vorletzten Satz lautet es statt „Artikel 23 Absatz 6 Buchstabe b)" richtig „Artikel 23 Absatz 6 Buchstabe a)". 13. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 146 aus 1985,, betreffend die Ratifikation des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen betreffend Auskünfte über ausländisches Recht durch die Schweiz wird wie folgt berichtigt: In der Einleitung lautet es statt „1. März 1985" richtig „11. März 1985". 14. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1985,, betreffend die Verlegung des Zollamtes Sulzberg wird wie folgt berichtigt: Im Paragraph eins, lautet es statt „Abschnitt 6" richtig „Abschnitt G". 15. Die Kundmachung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Konkurs- und Ausgleichs-(Vergleichs-)rechts, BGBl. Nr. 233/ 1985, wird wie folgt berichtigt: Im letzten Satz lautet es statt „Artikel 33 Absatz 2" richtig „Artikel 34 Absatz 2". 16. Im 167. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1985, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach dem Titel der BGBl. Nr. 380 statt „GP XVI" richtig „GP XIV". 17. Das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 444 aus 1985,, über den Verkehr mit Wein und Obstwein (Weingesetz 1985), über Änderungen des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, und des Bundesfinanzgesetzes 1985, BGBl. Nr. 1, wird wie folgt berichtigt: Im Abschn. römisch zwei Artikel römisch eins, Ziffer eins, Paragraph 25, a Absatz 2, lautet es statt „§ 1" richtig „Abs. 1". 18. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 448 aus 1985,, betreffend die Ratifikation des Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern durch die Türkei wird wie folgt berichtigt: a) Im ersten Satz lautet es statt „2. Feber 1984" richtig „31. Mai 1985". b) Im zweiten Satz lautet es statt „3. März 1984" richtig „30. Juni 1985". 19. Die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten, Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1985,, mit der dem Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr gemäß Paragraph 15, des Bundesministeriengesetzes 1973 gewisse Ermächtigungen erteilt werden, wird wie folgt berichtigt: Im Paragraph eins, Ziffer eins, lautet es statt „der Zwischenstaatlichen Beratenden Seeschiffahrtsorganisation (IMCO)" richtig „der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO)", 20. Die 2. Verwaltungsakademiegesetz-Novelle, BGBl. Nr. 477 aus 1985,, wird wie folgt berichtigt: In der Einleitung lautet es statt „BGBl. Nr. 569/1979" richtig „BGBl. Nr. 568/1979". 21. Im 221. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1985, lautet es im Inhaltsverzeichnis unter BGBl. Nr. 512 statt „2. August 1984" richtig „2. August 1982". 22. Die Kundmachung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Bundesgesetzblatt Nr. 512 aus 1985,, über die Aufhebung der Ziffer 4, der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 2. August 1984 in der Fassung der Verordnung vom 22. Dezember 1982 sowie Artikel römisch zwei, der Verordnung vom 22. Dezember 1982 über den Importausgleich für bestimmte Erzeugnisse der Geflügelwirtschaft durch den Verfassungsgerichtshof wird wie folgt berichtigt: Im Titel der Kundmachung lautet es statt „2. August 1984" richtig „2. August 1982". 23. Das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 556 aus 1985,, wird wie folgt berichtigt: Im Artikel römisch sechs, Absatz 5, lautet es statt „Verteidigerleiste" richtig „Verteidigerliste". 24. Das Rechtspflegergesetz, BGBl. Nr. 560/ 1985, wird wie folgt berichtigt: Im Paragraph 44, lautet es statt „RGBl. Nr. 217/1986" richtig „RGBl. Nr. 217/1896". 25. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 86 aus 1986,, betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen wird wie folgt berichtigt: Im ersten Satz lautet es statt „BGBl. Nr. 274/1974" richtig „BGBl. Nr. 247/1974". 26. Die 4. Schulunterrichtsgesetz-Novelle, Bundesgesetzblatt Nr. 211 aus 1986,, wird wie folgt berichtigt: Im Artikel römisch eins, Ziffer 6, lautet es im Paragraph 12, Absatz 6, statt „Anforderun-" richtig. „Anforderungen". 27. Das Bundeshaushaltsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 213 aus 1986,, wird wie folgt berichtigt: a) Im Paragraph 59, Absatz 3, Ziffer eins, lautet es statt „fünf von Zehntausend" richtig „fünf vom Zehntausend". b) Im Paragraph 63, Absatz 9, lautet es statt „§ 61 Absatz 4, richtig „§ 61 Absatz 6, c) Im Paragraph 64, Absatz 8, lautet es statt „§ 61 Absatz 4, richtig „§ 61 Absatz 6,

Ziffer 28 Das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 325 aus 1986,, mit dem das Kreditwesengesetz, das Postsparkassengesetz, das Rekonstruktionsgesetz, das Einkommensteuergesetz, das Körperschaftsteuergesetz, das Bewertungsgesetz, die Bundesabgabenordnung und das Strukturverbesserungsgesetz geändert und kapitalverkehrsteuerliche Bestimmungen geschaffen werden, wird wie folgt berichtigt: Im Abschn. römisch sechs Artikel römisch eins, lautet es in der Einleitung statt „266/1984" richtig „210/1984". 29. Das Bundesgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 327 aus 1986,, mit dem Abschnitt römisch vierzehn des Bundesgesetzes über die Einführung einer Zinsertragsteuer, Bundesgesetzblatt Nr. 587 aus 1983,, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 531 aus 1984, außer Kraft gesetzt wird, Sonderregelungen über die Anrechnung der Zinsertragsteuer sowie Maßnahmen auf dem Gebiet des Bewertungsrechtes getroffen und das Bewertungsgesetz 1955 und das Vermögensteuergesetz 1954 geändert werden, wird wie folgt berichtigt: Im Abschn. römisch drei Artikel römisch eins, lautet es in der Einleitung statt „266/1984" richtig „210/1984". 30. Im 135. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1986, entfällt im Inhaltsverzeichnis nach dem Titel der BGBl. Nr. 328 „RV 937". 31. Die Verordnung des Bundesministers für Inneres, Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1986,, mit der die Verordnung über die Ermächtigung von Grenzkontrollstellen zur Sichtvermerkserteilung ergänzt wird, wird wie folgt berichtigt: Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 19" richtig „BGBl. Nr. 219". 32. Die Kundmachung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 450 aus 1986,, über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofs, daß Paragraph 15, Litera c, sowie die Worte „Einhebung der Mitgliedsbeiträge (Umlagenordnung)," im Paragraph 17, Absatz eins, Litera b, des Wirtschaftstreuhänder- Kammergesetzes in der Fassung vor der Novelle Bundesgesetzblatt Nr. 301 aus 1984, verfassungswidrig waren, wird wie folgt berichtigt: Im zweiten Absatz lautet es statt „BGBl. Nr. 20/1947" richtig „BGBl. Nr. 20/1948". 33. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport, Bundesgesetzblatt Nr. 479 aus 1986,, mit der der Lehrplan des Polytechnischen Lehrganges geändert wird, wird wie folgt berichtigt: In der Einleitung lautet es statt „BGBl. Nr. 244/1962" richtig „BGBl. Nr. 242/1962". 34. Die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, Bundesgesetzblatt Nr. 521 aus 1986,, betreffend die Übertragung von Bundesstraßenteilstrecken an die Pyhrn Autobahn Aktiengesellschaft wird wie folgt berichtigt: In der Anlage lautet es statt „Planung" richtig „Errichtung". 35. Die Kundmachung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen, Bundesgesetzblatt Nr. 524 aus 1986,, wird wie folgt berichtigt: In den Erklärungen Frankreichs und Spaniens zu "Art". 3 Absatz 3, des Übereinkommens auf Seite 3424 bzw. 3425 lautet es jeweils statt „"Art". 9 Absatz eins, Buchstabe d" richtig „"Art". 9 Absatz eins, Buchstabe b".

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