Nach Mitteilungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Australien am 22. September 1986 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295 aus 1963,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1985,) hinterlegt. Gemäß Artikel 17, des Übereinkommens hat Australien den Geltungsbereich auf die australischen Staaten und Festlandgebiete sowie die Gebiete der Korallenmeerinseln, Heard- und McDonaldinseln und das australische Antarktis-Territorium ausgedehnt. Die Niederlande haben am .1. Jänner 1986 den Geltungsbereich des Übereinkommens auf Aruba ausgedehnt.

Vranitzky