Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden und Kontinuitätserklärungen zum Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau Bundesgesetzblatt Nr. 256 aus 1969,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 281 aus 1976,) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde und Kontinuitätserklärung: Ägypten 8. September 1981 Bahamas 16. August 1977 Guinea 24. Jänner 1978 Luxemburg 1. November 1976 Marokko 22. November 1976 Mexiko 23. April 1981 Nigeria 17. November 1980 Papua-Neuguinea 27. Jänner 1982 Salomon-Inseln 3. September 1981 Venezuela 31. Mai 1983 Zaire 12. Oktober 1977 Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunden haben die angeführten Staaten folgende Vorbehalte erklärt: MAROKKO: „Die Zustimmung aller Vertragsparteien ist für die Übertragung eines Streitfalles an den Internationalen Gerichtshof erforderlich." VENEZUELA: „Venezuela legt einen förmlichen Vorbehalt hinsichtlich der Bestimmungen des Artikel römisch neun, des Übereinkommens ein, da es die Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofes für die Regelung von Streitfällen über die Auslegung oder Anwendung dieses Übereinkommens nicht anerkennt." Ferner haben nach Mitteillungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen Belgien seinen zu "Art". römisch drei des Übereinkommen» eingelegten Vorbehalt, 2. Absatz, sowie die Niederlande ihren zu demselben Artikel eingelegten Vorbehalt mit Wirkung vom 19. Juni 1978 bzw. 17. Dezember 1985 zurückgenommen.
Sinowatz