Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Sambia am 16. Juni 1975 seine Kontinuitätserklärung zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 386 aus 1985,) hinterlegt. Sambia hat am 16. Oktober 1985 zum genannten Übereinkommen nachstehende Erklärung abgegeben: „(Die Regierung von Sambia) wünscht nicht, daß die Vorbehalte und Erklärungen, die vom Vereinigten Königreich in bezug auf gewisse Vorbehalte und Erklärungen zu den Artikeln 27 (3), 37 (2) und 11 (1) des genannten Übereinkommens abgefaßt wurden, beibehalten werden."
Nach eingeführter Praxis wird Sambia ab dem Datum als Mitglied des Übereinkommens betrachtet, ab dem es die Verantwortung für seine internationalen Beziehungen übernahm.
Sinowatz