Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden bzw. Kontinuitätserklärung zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 460 aus 1982,) hinterlegt: Staaten Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde bzw. Kontinuitätserklärung Tuvalu 15. September 1982 São Tomé und Príncipe 3. Mai 1983 Niederlande inkl. Niederländische Antillen 7. September 1984 Türkei 6. März 1985 Die Niederlande haben anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde nachstehende Erklärung abgegeben:, Anläßlich des Beitritts des Königreichs der Niederlande zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen erklärt das Königreich der Niederlande, daß es die Worte ,nicht, ausschließlich durch Wirkung des Rechts des Empfangsstaates in Artikel römisch zwei des Fakultativprotokolls betreffend den Erwerb der Staatsbürgerschaft in dem Sinne auslegt, daß der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Abstammung nicht als Erwerb der Staatsbürgerschaft ausschließlich durch Wirkung des Rechts angesehen wird."
Sinowatz