Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Frankreich gemäß Artikel 25, Litera f, des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen, Bundesgesetzblatt Nr. 446 aus 1975,, folgendes notifiziert: Der anläßlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zu Artikel 15, des Übereinkommens erklärte Vorbehalt wurde mit Wirksamkeit vom 28. April 1984 zurückgezogen. Die gemäß Artikel 11, Absatz 2, des Übereinkommens erklärte Mitteilung wurde geändert. Der Absatz 2, lit. a dieser Mitteilung hat zu lauten: „a) die im obigen Absatz 1 bezeichneten Gerichte und Behörden und für Entscheidungen betreffend das Sorge- und Besuchsrecht für Kinder das Ministère de la Justice, Bureau de l'Entraide Judiciaire Internationale à la Direction des Affaires Civiles et du Sceau, 13, Place Vendôme, 75001 PARIS."

Sinowatz