Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dschibuti am 14. Juni 1983 seine Erklärung, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an das Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1983,) gebunden zu erachten, hinterlegt.
Sinowatz