Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Niederlande hat Griechenland am 3. Juni 1983 seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht (BGBl. Nr. 295 aus 1963,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 336 aus 1982,) hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, für Griechenland am 2. August 1983 in Kraft.
Sinowatz