Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates hat die Türkei am 22. März 1983 ihre Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die Übermittlung von Anträgen auf Verfahrenshilfe Bundesgesetzblatt Nr. 190 aus 1982,) hinterlegt. Das Übereinkommen ist gemäß seinem Artikel 10, Abs. 2 für die Türkei am 23. April 1983 in Kraft getreten.

Kreisky