Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Uruguay am 30. März 1983 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche Bundesgesetzblatt Nr. 200 aus 1961,, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches Bundesgesetzblatt Nr. 228 aus 1983,) hinterlegt. Das Übereinkommen tritt gemäß seinem "Art". römisch zwölf Absatz 2, für Uruguay am 28. Juni 1983 in Kraft.

Kreisky