Gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird kundgemacht: Die Anwendung der Artikel eins und 2 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Philippinen über die Aufhebung der Sichtvermerkspflicht, BGBl. Nr. 573 aus 1977,, wurde von der Regierung der Philippinen gemäß Artikel 8, des zitierten Abkommens mit Note der Philippinischen Botschaft Wien, No. VN-51/81 vom 21. Mai 1981, die am 26. Mai 1981 beim Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten einlangte, vorübergehend ausgesetzt, sodaß diese Bestimmungen bis auf Widerruf nacht mehr anwendbar sind.
Kreisky