Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1965,, 173/1966, 289/1969, 234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen Paragraphen 6,, 10 und 16, wird verordnet: ARTIKEL römisch eins Die Verordnung dea Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erfassen werden, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1965,, 102/1968, 172/1969, 79/1972, 325/ 1972, 366/1972, 62/1974, 349/1975, 457/1976 und 14/1977 wird wie folgt geändert: 1. Im Art. römisch eins Paragraph 4, Absatz eins, haben die Litera b und c zu lauten: „b) hinsichtlich der im Lehrplan der Volksschuloberstufe vorgesehenen Freigegenstände und unverbindlichen Übungen haben sie das Wochenstundenausmaß in den einzelnen Schulstufen zu bestimmen und die Aufteilung des im Lehrplan angegebenen Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen vorzunehmen; c) für die im Rahmen der geteilten einklassigen Volksschule geführte Volksschuloberstufe (Ausbauvolksschule) haben sie unter Bedachtnahme auf Ziffer 6, der Bemerkungen zur Stundentafel der Volksschuloberstufe das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände festzusetzen;" 2. Dem Art. römisch eins Paragraph 4, ist folgender Absatz 3, anzufügen: „(3) Die Schulkonferenz der Volksschule hat unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten mit Zustimmung der Schulbehörde erster Instanz für die Grundschule die Stundentafel 1 oder die Stundentafel 2 zu wählen. Ein Wechsel darf nur für die erste oder dritte Schulstufe erfolgen; die zweite bzw. vierte Schulstufe ist jeweils nach der für die vorhergehende Schulstufe gewählten Stundentafel zu unterrichten." 3. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) bat mit Ausnahme des Vierten Teils (Lehrpläne für den Religionsunterricht an Voksschulen) jeweils an die Stelle der Wendung „Lehrplan- Unterstufe" die Wendung „Grundstufe I" und an die Stelle der Wendung „Lehrplan-Mittelstufe" die Wendung „Grundstufe II" zu treten. 4. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule), Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze) hat der Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) zu lauten: „A. Allgemeine Bestimmungen 1. Art und Gliederung des Lehrplanes Der Lehrplan der Volksschule ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele, Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisation von Lernprozessen angibt. Seine Gliederung in Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze (Erster Teil), Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände (Dritter Teil) und Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen (Fünfter Teil) setzt die Inhalte der Jahresarbeit in direkten Bezug zu den Zielsetzungen der österreichischen Schule im allgemeinen, zu den Aufgaben der Volksschule im besonderen sowie zu den Zielen der einzelnen Unterrichtsgegenstände und fachübergreifenden Lernbereiche (in Lernbereichen

werden auf Grund von sachstrukturellen oder didaktischen Überlegungen Lehraufgaben und Inhalte zusammengefaßt, die entweder Teil eines Unterrichtsgegenstandes sind oder fachübergreifenden Charakter haben). Diese Zielorientiertheit des Lehrplanes weist den Lehrer auf die enge Wechselwirkung von Zielebene und Stoffebene hin. Sie sichert den Bildungsauftrag der Schule, ermöglicht und begrenzt zugleich die Flexibilität und Elastizität des Lehrplanes und bietet Gesichtspunkte zur Orientierung über die Unterrichtsarbeit. 2. Zusammenfassung der Schulstufen zu Lehrplan- Hauptstufen Die je einem Schuljahr entsprechenden Schulstufen werden im Lehrplan der Volksschule zu drei Lehrplan-Hauptstufen zusammengefaßt, und zwar so, daß sich die Grundstufe römisch eins über die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe römisch II über die dritte und vierte und die Volksschuloberstufe über die fünfte bis achte Schulstufe erstreckt. Die Lehrplan-Hauptstufen Grundstufe römisch eins und Grundstufe römisch II bilden die Grundschule. Jede dieser Lehrplan-Hauptstufen hat ihre eigenen didaktischen Aufgaben, die durch die Funktion der Hauptstufen im Ganzen der Schulorganisation und der ihnen zugeordneten Bildungsinhalte bestimmt sind. Innerhalb jeder der drei Lehrplan-Hauptstufen sind die im Lehrplan angegebenen Jahresziele als Richtmaß anzusehen. Wenn vor allem auf Grund unabwendbarer Ereignisse oder Vorgänge diese Lehraufgaben und Inhalte nicht hinreichend erreicht werden können, hat der Lehrer der betreffenden Klasse für eine besondere Lernplanung derart Sorge zu tragen, daß vor allem die Lernziele der aufbauenden Unterrichtsgegenstände am Beginn der nächsten Schulstufe nachgeholt werden; diese besondere Lernplanung ist vom Schulleiter im Hinblick auf die Situation der Schule zu prüfen und der Schulbehörde erster Instanz zur Genehmigung vorzulegen. 3. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen (Paragraphen 6 und 10 des Schulorganisationsgesetzes) ist der Lehrstoff der Volksschule im Lehrplan nach Unterrichtsgegentständen gegliedert. Im Unterricht auf den ersten vier Schulstufen (Grundschule) ist jedoch von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach Unterrichtsgegenständen Abstand zu nehmen (siehe auch Ziffer 6, des Abschnittes B, Didaktische Grundsätze). Der Unterricht in der Grundschule geht von den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Lernenden aus oder bezieht sie zumindest mit ein. Die Lernanlässe dieses Unterrichts sind in der Regel fachübergreifend, werden von der Situation der Schüler und deren Interessen bestimmt und stehen exemplarisch für Lebens- und Kulturbereiche der Gesellschaft. Neben der situationsorientierten Auswahl und Organisation der Bildungsinhalte (die auch projektähnliche Formen miteinschließen kann) hat auch — auf der Grundstufe römisch II in größerem Ausmaß — ein, den Eigengesetzlichkeiten bestimmter Lernbereiche angepaßter, stärker fachlich ausgerichteter Unterricht seinen Platz. Dieser Unterricht orientert sich zwar im wesentlichen an fachstrukturellen Eigengesetzlichkeiten, immer aber auch an der Erlebnis- und Erfahrungswelt der Kinder. Teile der Bildungsaufgaben der Grundschule können auch als Epochalunterricht organisiert werden. Um die jeweils notwendigen Voraussetzungen für die unterschiedlichen Formen der Lernorganisation zu schaffen, können auch Stundenblockungen sowie gelegentlich, bei entsprechenden Anlässen, Massenübergreifende Veranstaltungen vorgesehen werden. 4. Besondere Bildungsaufgaben und fachübergreifende Lernbereiche („Unterrichtsprinzipien") Aus dem Bemühen der Schule, den Erfordernissen der Gegenwart und der voraussehbaren Zukunft gerecht zu werden, erwächst dem Lehrplan die Aufgabe, bestimmte, aktuelle Bildungsziele und Inhalte besonders zu akzentuieren. Da diese Ziele und Inhalte keine eigenständigen Unterrichtsgegenstände sind, sondern meist nur Teilaspekte einzelner Fächer darstellen, müssen sie alls fachübergreifende Lernbereiche im gesamten Unterricht der Volksschule wirksam werden. Es handelt sich hier primär um den Aufbau bestimmter Einstellungen und Verhaltensweisen, die durch Wissensvermittlung allein nicht erreicht werden können (Erziehungsauftrag der Schule). Daraus ergibt sich die Aufgabe, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit des Kindes durch dauernde Einwirkung in den nachfolgenden Bereichen zu fördern: Gesundheitserziehung ; Medienerziehung ; Musische Erziehung; Politische Bildung; Sexualerziehung ; Erziehung zum Umweltschutz; Verkehrserziehung ; Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung). Die Umsetzung dieser Bildungsaufgaben im Schulalltag erfordert die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute und den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel.

S. Entscheidungsfreiräume im Rahmenlehrplan Der Rahmencharakter des österreichischen Lehrplanes äußert sich in der allgemeinen Festlegung der Lehrstoffe (mittlerer Abstraktionsgrad) sowie in den Entscheidungsfreiräumen, die dem Lehrer hinsichtlich Auswahl und zeitlicher Verteilung des Lehrstoffes sowie Festlegung eines bestimmten Lehrvorganges überlassen werden. Die Arbeit mit dem Lehrplan schließt daher sowohl die Tätigkeit des Konkretisierens und Strukturierens ab auch des Gewichtens, Austauschens und Auswählens nach didaktisch-methodischen Gesichtspunkten mit ein. Diese Entscheidungen, aus denen sich Entscheidungsfreiheit wie auch die Verantwortung des Lehrers ergibt, sind insbesondere unter folgenden Gesichtspunkten zu treffen: Beachtung der grundsätzlichen Gleichgewichtigkeit der Lern- und Erziehungsbereiche bzw. der Stoffgebiete innerhalb der einzelnen Gegenstände; emotionale, intellektuelle und soziale Entwicklung stehen in engem Zusammenhang und sind daher gleichermaßen zu berücksichtigen; Vermeidung von Überlastungen bzw. Überforderungen des Grundschülers durch zu umfangreiche, verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Verinnerlichung und Vertiefung von Lern- und Bildungsprozessen als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung hinderlich sind; Sicherstellung einer flexiblen Unterrichtsplanung, die auf die aktuellen Bedürfnisse der Schüler einzugehen vermag und ihnen ein dem Alter und der Entwicklung entsprechendes Maß an Mitbestimmung ermöglichen soll. 6. Die Jahresplanung Jeder Lehrer hat bei seiner unterrichtlichen Arbeit von einer Jahresplanung auszugehen, die eine Konkretisierung des Lehrplanes für die jeweilige Schulstufe und Schulsituation bezogen auf eia Unterrichtsjahr darstellt. Bei der Erstellung dieser Jahresplanung sind die folgenden Grundsätze zu beachten: Berücksichtigung der geographischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedingungen einer Region bzw. Hinweise auf besondere örtliche Gegebenheiten; Gliederung der Lernbereiche nach Grundanforderungen und Erweiterungsstoffen unter Angabe von Zeitrichtwerten (z. B. Schulwochen); Einplanung von Lernzeiten, die dem Schüler ausreichend Raum zur Wiederholung, Festigung und Einübung sichern und die Berücksichtigung grundschuladäquater Differenzierungsformen erlauben. Im Sinne des Paragraph 17, Absatz eins, des Schulunterrichtsgesetzes ist die Jahresplanung Ausdruck der eigenständigen und verantwortlichen Unterrichts- und Erziehungsarbeit des Lehrers. Die Arbeit mit dem Lehrbuch ist dieser Konzeption unterzuordnen. Angebotene regionale Jahrespläne dienen dem Lehrer als Hilfe für diese Planungsentscheidungen. 7. Volksschuloberstufe Die verhältnismäßig gleichartige Zusammensetzung der Schülerjahrgänge der ersten bis vierten Schulstufe ist auf der Oberstufe der Volksschule nicht mehr gegeben. Der Übertritt von Schülern in Hauptschulen und in allgemeinbildende höhere Schulen bedingt sehr veränderte Leistungssituationen, besonders im Zusammenhang mit den verschiedenen Organisationsformen der wenig gegliederten Schulen. Diese reichen von leistungsstarken Volksschuloberstufen abgelegener Schulorte bis zu Volksschuloberstufen im Pflichtsprengel zweizügig geführter Hauptschulen. Aus diesen Gründen ist für die Oberstufe der Volksschule nur der Lehrstoff der fünften Schulstufe gesondert angeführt, während er für die sechste bis achte Schulstufe gemeinsam dargestellt ist. Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen entsprechend den örtlichen Erfordernissen wird den Landesschulräten übertragen. In Klassen, die mehrere Schulstufen in sich vereinigen, ist der Lehrstoff soweit als möglich in gleichgewichtigen Jahreswechselfolgen durchzunehmen. Auf diese Weise soll ein Zersplittern des Unterrichts vermieden werden. Das Lehrgut ist dabei so aufzuteilen, daß die jeweils neu hinzutretende Schülergruppe den Anschluß an den jeweiligen Abschnitt der Wechselfolge ohne Schwierigkeiten finden kann. Die Landesschulräte werden außerdem ermächtigt, wenn es notwendig ist, für die ein- und zweiklassigen Volksschulen Stoffgruppen des Sachunterrichts von der vierten Schulstufe auf die fünfte beziehungsweise von der fünften Schulstufe auf die sechste zu verlegen. Im Hinblick auf eine abgerundete Bildung können zur Behandlung einzelner Bildungseinheiten alle Entlassungsschüler zeitweise zusammengefaßt werden. In ähnlicher Weise ist auf der achten Schulstufe für die Förderung begabter Schüler, besonders im Hinblick auf den Übertritt in weiterführende Schulen, zu sorgen. 8. Erteilung des Unterrichts in Werkerziehung in der Grundschule Auf der Grundstufe römisch eins ist der Unterricht in Werkerziehung (Schwerpunkt At Produktgestaltung im textilen Bereich und Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) von der Arbeitslehrerin zu erteilen. Auf der Grundstufe römisch II ist der Unterricht in Werkerzie-

hung, soweit dieser den Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) umfaßt, von der Arbeitslehrerin und soweit der Unterricht den Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) umfaßt, vom Klassenlehrer zu erteilen." 5. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände) zu lauten:

Bemerkungen zu den Stundentafeln der Grundschule 1. In Klassen, in denen die 1. Schulstufe mit einer oder mehreren weiteren Schulstufen zusammen unterrichtet wird, kann die Schulbehörde erster Instanz über Antrag des Schulleiters einen gesondert zu führenden Unterricht für die Schüler der 1. Schulstufe aus den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben" und „Mathematik" im ersten Semester im Ausmaß bis zu insgesamt 11 Wochenstunden (7 Stunden „Deutsch, Lesen, Schreiben", 4 Stunden „Mathematik") bewilligen. 2. Unterrichtsgegenstände mit 1 Wochenstunde können mit 2 Stunden in jeder zweiten Woche b) Stundentafel der Volksschuloberstufe während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. 3. Der Förderunterricht in der Grundschule ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß Paragraph 12, Absatz 6, des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen, Schreiben" bzw. „Deutsch, Lesen" und/oder „Mathematik"), anzugeben. Bemerkungen zur Stundentafel der Volksschuloberstufe 1. Die Schulbehörde erster Instanz kann auf Antrag des Schulleiters bewilligen, daß der Unterricht in Hauswirtschaft statt mit 2 Wochenstunden mit 4 Wochenstunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres zu führen ist. 2. Mädchen, die die allgemeine Schulpflicht in der 5., 6. oder 7. Schulstufe vollenden, haben zusätzlich zur Geisamtwochenstundenzahl den Unterricht in Hauswirtschaft im Ausmaß von 2 Wochenstunden in der 5. bzw. in der 5. und 6. bzw. in der 6. Schulstufe zu besuchen. 3. Knaben können sowohl im Sinne der Bestimmungen der Ziffer 2, als auch in der 7. und 8. Schulstufe den Unterrichtsgegenstand Hauswirtschaft als Freigagenstand im Rahmen des obligatorischen Hauswirtschaftsunterrichts für Mädchen besuchen. 4. Die unverbindliche Übung Berufskundliche Information ist nur für Schüler, die sich im 9. oder freiwilligen 10. Jahr der allgemeinen Schulpflicht befinden, vorgesehen.

Ziffer 5 Unterrichtsgegenstände mit 1 Wochenstunde können mit 2 Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. 6. Für die geteilt geführte einklassige Volksschule gilt die vorstehende Stundentafel nicht. Für sie ist das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände von den Landesschulräten zu bestimmen. Die Gesamtwochenstundenzahl für beide Gruppen (Untergruppe und Obengruppe) hat zusammen (ohne Religion, Werkerziehung für Mädchen und Hauswirtschaft) 30 zu betragen; für Religion, Werkerziehung für Mädchen und Hauswirtschaft gelten die in der oben angeführten Stundentafel enthaltenen Stundenausmaße. Das Ausmaß für Mathematik darf 3 Wochenstunden auf der ersten bis vierten Schulstufe und 4 Wochenstunden auf der fünften his achten Schulstufe nicht unterschreiten. Das Stundenausmaß für Deutsch hat auf jeder Schulstufe mindestens 5 Wochenstunden zu betragen. 7. Das Stundenausmaß für Religion in der geteilt geführten einklassigen Volksschule beträgt für die Untergruppe und für die Obergruppe je 2 Wochenstunden. In gleicher Weise ist die ungeteilte einklassige Volksschule für den Religionsunterricht in zwei Gruppen mit je 2 Wochenstunden zu teilen. 8. Der Förderunterricht in der Volksschuloberstufe ist als fachübergreifende Unterrichtsveranstaltung je Unterrichtsjahr und Klasse bei Bedarf anzubieten. Bei der Feststellung der Förderbedürftigkeit durch den Lehrer gemäß Paragraph 12, Abs. 6 des Schulunterrichtsgesetzes sind die voraussichtliche Dauer (Kursdauer) des Förderunterrichts sowie der Unterrichtsgegenstand, auf den sich die Förderung bezieht („Deutsch, Lesen" und/oder „Mathematik") anzugeben. 6. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) an die Stelle der Unterrichtsgeigenstände Werkerziehung für Knaben und Werkerziehung für Mädchen der Unterrichtsgagenstand „Werkerziehung" zu treten:" Werkerziehung Durch tätige Auseinandersetzung mit Werkstoff und Werkzeug sollen elementare Einrichten in den Bereichen Bauen — Wohnen, Technik und Produktgestaltung (einschließlich textiler Produktgestaltung) gewonnen werden, die den Schüler befähigen, neue Situationen in diesen Bereichen erfolgreich zu bewältigen und ein verstehendes und kritisches Verhalten zu den Gegenständen seiner Umwelt zu entwickeln. Dabei sind — auch im Zusammenhang mit dem Sachunterricht — erste Einsichten in die wechselseitigen Bedingtheiten von Technik, Wirtschaft und Gesellschaft anzubahnen. Das entdeckende und forschende Lernen soll die Ausbildung des produktiv- schöpferischen Denkens fördern. Der Unterricht soll das Einordnen in die Gemeinschaft unterstützen, den sorgfältigen Umgang mit Werkstoff und Werkzeug fördern sowie zur Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung erziehen." 7. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgagenstände auf die einzelnen Schul stufen), Lehrplan der Grundschule, Grundstufe römisch eins (1. und 2. Schulstufe) an die Stelle des Unterrichtsgegenstandes Werkerziehung für Mädchen der Unterrichtsgegenstand „Werkerziehung" zu treten: „Werkerziehung a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen Bereich Die Verhaltensweisen und Erfahrungen, die das Kind im Vorschulalter erworben hat, sind durch den Umgang mit geeigneten, vornehmlich textilen Werkstoffen und durch die Einführung in die grundlegenden Herstellungsverfahren weiterzuentwickeln. Auf den Zusammenhang zwischen Zweck, Form, Farbe und Herstellungsverfahren ist besonderer Wert zu legen. Beim Reißen, Schneiden, Falten, Flechten, Auffädeln, Biegen, Wickeln, Knoten, Applizieren u. a. sollen Struktur, Form, Oberfläche und Funktion von Gebrauchsgegenständen bewußt gemacht und eigenständige Gestaltungsmöglichkeiten entwickelt werden. Einfache Grundstiche sollen erlernt werden, um der textilen Werkgestaltung im Hinblick auf Befestigen, Verbinden und Schmücken Variationsmöglichkeiten zu geben. Grundlegende einfache Maschenbildungen zur Herstellung und Gestaltung kleiner Werkstücke sollen erlernt werden. b) Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung aa) Bauen — Wohnen: In diesem Bereich soll das Kind durch Spielen, Experimentieren und Konstruieren mit Bausteinen und anderen Bauelementen einfache Bauerfahrungen (Materialerprobung, Materialverfestigung; Standsicherheit und Gleichgewicht, Überbrücken u. a.) gewinnen. Beim Gestalten und Erleben von Spielräumen und Arbeitsplätzen können Raumerfahrungen gesammelt werden, die auch erste Einsichten in den Zusammenhang von Raumgröße, Raumform und Benützbarkeit anbahnen. bb) Technik: Im Bereich Technik soll der Schüler an die für ihn bedeutsame technische Umwelt herangeführt werden. Durch Verbinden von Bauelementen wie z. B. Achse, Welle, Rad, Kurbel, Hebel, usw.

sollen deren Grundfunkitionen und Wirkungsweisen verständlich werden. cc) Produktgeststaltung: Im Bereich Produktgestaltung sollen einfache Gebrauchsgegenstände (einschließlich Werkzeuge) aus der Umwelt des Kindes erprobt, betrachtet und selbst hergestellt werden. Dabei sollen Einsichten in den Zusammenhang von Verwendungszweck und Größe, Form, Farbwirkung, Werkstoff und Art der Herstellung gewonnen werden. Zu a und b: Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und im Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen Bestimmungen eine Teilung in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ zu führenden Schülergruppen zu erteilen, wobei eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt A, die andere Schülergruppe mit dem Schwerpunkt B au führen ist und am Beginn des zweiten Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat." 8. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen), Lehrplan der Grundschule, Grundstufe römisch II (3. und 4. Schulstufe) an die Stelle des Unterrichtsgegenstandes Werkerziehung für Mädchen der Unterrichtegegenstand „Werkerziehung" zu treten : „Werkerziehung a) Schwerpunkt A: Produktgestaltung im textilen Bereich Durch erweiterte Übungsarbeiten soll sich das Kind wachsende Fertigkeiten in den verschiedenen Techniken aneignen und kleinere Werkstücke aus dem Bereich Spiel, Kleidung und Wohnen planen und ausführen können. Die erlernten Stiche sollen durch den Saumstich erweitert werden. Einfache Naht und Saum sind an einem textilen Werkstück auszuführen. Das Stoffdruckverfahren mit selbsthergestellten oder fertigen Stempelformen soll zur farbigen Gestaltung von textilen Flächen angewendet werden. Bei der Anwendung der Arbeitsverfahren Häkeln, Stricken, Flechten, Knüpfen, Weben soll eine persönliche Schwerpunktbildung ermöglicht werden. Dabei sind auch nach einfachen Schnittformen, die durch selbständiges Planen, Messen, Zeichnen und Schneiden entstehen, Werkstücke anzufertigen. b) Schwerpunkt B: Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung aa) Bauen — Wohnen: Die Bewältigung einfacher Werkaufgaben, wie z. B. Fachwerk, Zelt, Überbrückung, dient dem Finden und Erproben von Verbindungs- und Stabilisierungsmöglichkeiten leicht formbarer Bauelemente. Durch Planen, Herstellen und Anordnen einfacher Raummodelle sollen Einsichten in Nutzung, Ausgestaltung und in sinnvolles Aneinanderreihen von Innenräumen (Einzelraum, Wohnung u. a.) bzw. Außenräumen (Haus, Wohnhausanlage u. a.) gewonnen werden. cc) Technik: Neben dem Planen, Herstellen und Erproben gewinnt zunehmend auch analysierendes Betrachten und Beurteilen an Bedeutung. Dadurch soll ein Verständnis für die Abhängigkeit zwischen Mensch und Maschine und für das Verhältnis zwischen Handarbeit, Maschinenarbeit und industrieller Fertigung angebahnt werden. Einige für den Schüler durchschaubare Maschinen (Windräder, Wasserräder; Seilwinden, Kräne, Fahrzeuge u. a.) sollen in ihrer Funktion am selbsthergestellten oder vorgefertigten Modell (Technikspielzeug) kennengelernt und erprobt werden. Durch Bauen einfacher Schwimm- und Flugkörper (Floß, Boot, Flugpfeil, Fluggleiter u. a.) sind elementare Erfahrungen in den Bereichen Schwimmen und Fliegen zu gewinnen. Durch probierendes und konstruierendes Tun sollen einfache Stromkreise hergestellt werden. Produktgestaltung : Im Bereich Produktgestaltung werden Gebrauchsgegenstände aus verschiedenen Werkstoffen und in verschiedenen Herstellungsverfahren angefertigt. Zum Beurteilen und Vergleichen mit industriellen Konsumgütern sind Kenntnisse über Zweck, Form- und Funktionszusammenhänge sowie Art des Herstellungsverfahren (handwerklich, industriell) erforderlich. Gründe für das Erwerben eines Produktes (Werbung u. a.) sowie verschiedene Erwartungen von Herstellern und Käufern sollen erwogen werden. Zu a und b: Der Unterricht im Schwerpunkt A (Produktgestaltung im textilen Bereich) und im Schwerpunkt B (Bauen — Wohnen, Technik, Produktgestaltung) ist, sofern auf Grund der landesausführungsgesetzlichen Bestimmungen eine Teilung in Schülergruppen vorgesehen ist, in koedukativ zu führenden Schülergruppen zu erteilen, wobei eine Schülergruppe mit dem Schwerpunkt A, die andere Schülergruppe mit dem Schwerpunkt B zu führen ist und am Beginn des zweiten Semesters ein Wechsel zu erfolgen hat." 9. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) Erster Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze) Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen)

Litera a ist nach der Ziffer 3, folgende neue Ziffer 4, einzufügen: „4. Unterrichtsprinzipien Der Schule sind viele Bildungs- und Erziehungsaufgaben gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand oder wenigen Unterrichtsgegenständen zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend im Zusammenwirken vieler oder aller Unterrichtsgegenstände zu bewältigen sind. Kennzeichnend für diese Bildungs- und Erziehungsaufgaben ist, daß sie in besonderer Weise die Grundsätze der Lebensnähe des Unterrichts und der Konzentration der Bildung berücksichtigen; kennzeichnend für sie ist ferner, daß sie nicht durch Lehrstoffangaben allein beschrieben werden können, sondern als Kombination stofflicher, methodischer und erzieherischer Anforderungen zu verstehen sind; und schließlich, daß sie unter Wahrung ihres interdisziplinären Charakters jeweils in bestimmten Unterrichtsgegenständen oder Teilen von Unterrichtsgegenständen einen stofflichen Schwerpunkt besitzen. Als solche Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die auch „Unterrichtsprinzipien" genannt werden, sind aufzufassen: Gesundheitserziehung mit dem Schwerpunkt in Biologie und in Leibesübungen; Leseerziehung mit dem Schwerpunkt in Deutsch; Medienerziehung mit dem Schwerpunkt in Bildnerischer Erziehung und in Deutsch; Musische Erziehung mit dem Schwerpunkt in Musikerziehung, in Bildnerischer Erziehung und in Werkerziehung sowie in Deutsch; Politische Bildung (einschließlich Staatsbürgerlicher Erziehung) mit dem Schwerpunkt in Geschichte und Sozialkunde und in Wirtschaftskunde; Sexualerziehung mit dem Schwerpunkt in Biologie; Sprecherziehung mit dem Schwerpunkt in Deutsch, in den lebenden Fremdsprachen und in Musikerziehung; Umwelterziehung mit dem Schwerpunkt in Biologie und Umweltkunde; Verkehrserziehung mit nach Schulstufen wechselnden Schwerpunkten; Wirtschaftserziehung (einschließlich Sparerziehung und Konsumentenerziehung) mit dem Schwerpunkt in Wirtschaftskunde und in Werkerziehung. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung ihrer Querverbindungen, die gelegentliche Heranziehung außerschulischer Fachleute und den Einsatz geeigneter zusätzlicher Unterrichtsmittel. Die Unterrichtsprinzipien sollen jedoch nicht eine Vermehrung des Lehrstoffs bewirken, sondern zu einer besseren Durchdringung und überlegteren Auswahl des im Lehrplan beschriebenen Lehrstoffs beitragen. Unterrichtsprinzipien bleiben auch gleichbedeutend, wenn in bestimmten Schulstufen zur selben Thematik eigene Unterrichtsgegenstände geführt werden."; b) erhalten die bisherigen Ziffer 4 und 5 die Bezeichnung „5" und „6"; c) hat die bisherige Ziffer 6, zu entfallen; 10. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) hat im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen und didaktische Grundsätze) a) der Abschnitt B (Didaktische Grundsätze) zu lauten: „B. Allgemeine didaktische Grundsätze"; b) hat im Abschnitt B (Allgemeine didaktische Grundsätze) die Ziffer 8, zu entfallen. 11. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu lauten:

 

 

Litera e Bemerkungen zur Stundentafel: 1. In der 3. und 4. Klasse können Mädchen zwischen Geometrischem Zeichnen und Hauswirtschaft als alternativen Pflichtgegenständen wählen. 2. In der 4. Klasse, Zweiter Klassenzug, können Knaben und Mädchen zwischen Kurzschrift und Werkerziehung als alternativen Pflichtgegenständen wählen. 3. Für Schüler des Ersten Klassenzuges, die Latein als Freigegenstand wählen, entfällt der Unterricht im Geometrischen Zeichnen und in Werkerziehung für Knaben (bei Knaben) beziehungsweise in Bildnerischer Erziehung und Werkerziehung für Mädchen (bei Mädchen). 4. Für Schüler des Zweiten Klassenzuges, die eine lebende Fremdsprache als Freigegenstand wählen, hat der Landesschulrat eine entsprechende Kürzung des Stundenausmaßes in Deutsch, Mathematik und Werkerziehung für Knaben beziehungsweise für Mädchen in der 1., 2. und 3. Klasse sowie in Deutsch und in Mathematik in der 4. Klasse zu verfügen. 5. Der Unterricht in Hauswirtschaft ist in der 3. und 4. Klasse statt mit 2 Wochenstunden mit 4 Wochenstunden in jeder zweiten Woche während des ganzen Unterrichtsjahres zu führen. 6. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen verfügen, daß Entlassungsschülerinnen, die die allgemeine Schulpflicht in der 2. oder 3. Hauptschulklasse vollenden, den Unterricht in Hauswirtschaft in der 1. und 2. bzw.

Sub-Litera, i, n der 2. Klasse zusätzlich zur Gesamtwochenstundenzahl als Freigegenstand besuchen können. 7. Von den Unterrichtsstunden für Leibesübungen ist eine in der Regel nachmittags zu halten und bei günstigem Wetter zu einem zweistündigen Freiluftnachmittag zu erweitern. 8. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Der Schüler kann jedoch den Förderunterricht je Unterrichtsjahr nur in höchstens zwei Unterrichtsgegenständen besuchen, wobei für jeden Schüler lediglich der Besuch von höchstens zwei Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes zulässig ist. 9. Knaben und Mädchen, die den Freigegenstand Hauswirtschaft gewählt haben, können sowohl im Sinne der Bestimmungen der Ziffer 6, als auch in der 3. und 4. Klasse den Unterrichtsgegenstand Hauswirtschaft als Freigegenstand unter Beachtimg der vorgeschriebenen Gruppengröße im Rahmen des obligatorischen Hauswirtschaftsunterrichts für Mädchen besuchen. Für Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff gelten die Bestimmungen des Pflichtgegenstandes Hauswirtschaft." 12. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) zu lauten: „DRITTER TEIL Allgemeines Bildungsziel: Die Hauptschule hat — wie alle österreichischen Schulen — im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes, die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den zukünftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbständigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Im Sinne des Paragraph 15, des Schulorganisationsgesetzes hat die Hauptschule im besonderen die Aufgabe, den Schülern eine über das Lehrziel der Volksschule hinausreichende Allgemeinbildung zu vermitteln und sie für das praktische Leben und für den Eintritt in berufsbildende Schulen zu befähigen. Überdies soll sie geeigneten Schülern den Übertritt in allgemeinbildende höhere Schulen ermöglichen." 13. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen) a) die Überschrift zu lauten: „BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN PFLICHTGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE". b) der Abschnitt A (Erster Klassenzug) zu lauten: „A. Erster Klassenzug DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler sollen dazu geführt werden, ihre Gedanken mündlich und schriftlich in einer ihrer Entwicklungsstufe entsprechenden, dem guten Gemeindeutsch möglichst nahekommenden und dem Sprecherlaß angepaßten Sprache auszudrücken, sich dieser Sprache gern und sicher zu bedienen und sich im Gespräch richtig zu verhalten. Niederschriften sollen frei von Verstößen gegen Sprachrichtigkeit und Rechtschreibung sein. Hiezu ist auch die Kenntnis der Grundzüge der Sprachlehre notwendig. Die Schüler sollen lernen, Gehörtes zu verstehen, entwicklungsgemäßes Lesegut zu erfassen und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Der Lesestoff ist so auszuwählen und der Leseunterricht so zu gestalten, daß die Schüler das Buch als Quelle der Lebensfreude und der Lebenshilfe und als Helfer zur Formung des Weltbildes erleben können. Die Arbeitsthemen sind dem gesamten Erlebens- und Erfahrungskreis der Schüler zu entnehmen, sodaß im Deutschunterricht das Wissen und Können, daß die Schüler in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen und außerhalb der Schule erworben haben, in lebendige Beziehung gebracht werden kann. Lehrstoff: Erste Klasse (5 Wochenstunden) Sprechen: Die Sprechübungen bezwecken wie auf der Lehrplan-Mittelstufe der Grundschule, daß sich die Schüler der gepflegten Umgangssprache ohne wesentliche Anklänge an die Mundart gern, ohne Scheu und mit zunehmender Gewandtheit be-

dienen Dabei wird immer noch eine Laut- und Ausspracheschulung notwendig sein. Bei Schwierigkeiten im Finden des treffenden Ausdrucks soll gelegentlich auf die Mundart zurückgegriffen und von ihr aus die passende gemeinsprachliche Redewendung gesucht werden. Die Übungen haben vornehmlich die Form von Berichten und Gesprächen. Zum Gegenstand haben sie neben persönlichen Erlebnissen und Beobachtungen, den Veranstaltungen der Klassengemeinschaft und den Sachinhalten des Unterrichtes Themen aus dem Leben der Umwelt, das Brauchtum, profane und kirchliche Feste, die Jahreszeiten, den Tierschutz, den Verkehr, die Sparerziehung, gelegentlich auch Eindrücke aus der Lektüre, aus Film, Rundfunk und Fernsehen. Zu beachten ist das Festhalten am Thema, zu üben das richtige Zuhören und die kritische Stellungnahme zum Gehörten. Geeignete Texte in Vers und Prosa werden auswendig gelernt und vorgetragen oder gespielt, gelegentlich auch als Stegreifspiel. Aufsatz: Sprech- und Aufsatzunterricht sollen in engem Zusammenhang stehen. In der Regel sind Einzelaufsätze selbständig abzufassen. Besonders soll noch immer der Erlebnisaufsatz gepflegt werden; daneben sind der Bericht, der Beobachtungsaufsatz, die Nacherzählung, der Brief und allenfalls, auch der Phantasieaufsatz zu üben. Gemeinsame Aufsätze sollen nur noch abgefaßt werden, wenn es darauf ankommt, beispielhafte Anregungen für Einzelaufsätze zu geben oder Mängel in Einzelaufsätzen deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen dienen vor allem der Richtigstellung unzutreffender Redewendungen und der Bereicherung des Vorrates an treffenden Ausdrücken. Ferner erstrecken sich die Übungen auf die Auswahl der Themen durch die Schüler innerhalb eines gegebenen Rahmens, auf die Bereicherung des Aufsatzes durch Einzelheiten entsprechend ihrer Bedeutung für das Thema, auf die Möglichkeiten bildhafter Darstellung und auf die stilistischen Unterschiede zwischen den verschiedenen Aufsatzarten. In gemeinsamer Arbeit sind auch Postkarten zu verschiedenen Anlässen und ähnliche formelhafte Niederschriften abzufassen. Das Anlegen einer Mustermappe, die in den folgenden Jahren weitergeführt wird, ist empfehlenswert. Rechtschreiben: Die Rechtschreibsicherheit im bereich des aktiven Wortschatzes der Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Die Übungen sollen die Fehlerhäufigkeit in den Aufsätzen und Niederschriften berücksichtigen. Wegen der starken Ausweitung des Wortschatzes — besonders durch den Sachunterricht — sind Übungen, im sorgfältigen Abschreiben mit anschließendem Niederschreiben aus dem Gedächtnis in kurzen, frei gewählten Wortgruppen oder Sätzen wichtig. Daneben darf für Schüler mit Rechtschreibschwächen die Automatisierung des richtigen Schreibens des alltäglichen Wortschatzes nicht zu kurz kommen. Aus der Zusammenstellung gleichartiger Formen ergeben sich Anhaltspunkte für die Schreibung weiterer Beispiele. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten. Die Schüler sollen dazu erzogen werden, in Zweifelsfällen ein für den Unterrichtsgebrauch approbiertes Wörterbuch zu verwenden. Lesen: Beim Vorlesen sind etwa noch vorhandene störende Lesegewohnheiten zu bekämpfen. Es ist aber auch das Vorlesen von Texten in gehobener Sprache oder mit reicher gegliederten Sätzen (nach vorherigem orientierendem Stillesen) zu üben. Daneben ist das Stillesen neuer Lesestoffe zu pflegen. Zur Sicherstellung der Sinnerfassung dient unter anderem die Aussprache über das Tatsächliche im Text, die abschnittweise Wiedergabe in ausführlicher oder verkürzter Form und das Finden von Überschriften zu einzelnen Textabschnitten. Als Lesestoff (Lesebuch, Ganzschriften, Zeitschriften) eignen sich: Gedichte, auch solche erzählenden Inhalts; Volks- und Dichtermärchen ; Volkssagen; Fabeln, Schwänke, Geschichten über Tiere und Pflanzen; Umwelterzählungen von erzieherischem Gehalt, Erzählungen aus vergangenen Tagen, aus der Arbeitswelt wie auch zu Einkehr und Besinnung; einfache Volksspiele. Neben Texten, die sich in den Händen aller Schüler befinden, ist die Schul- oder Klassenbücherei als Quelle von Lesestoff für einzelne Schüler oder kleine Schülergruppen heranzuziehen. Dabei ist auch auf die Verwertbarkeit in anderen Unterrichtsgegeständen Bedacht zu nehmen. Hauptsächlich aber soll durch die Lektüre altersgemäßer Jugendbücher der gute Geschmack geschult werden, sodaß das Lesen guter Bücher zur Gewohnheit wird. Allenfalls können Gesichtspunkte zur bewußten Unterscheidung guter und minderwertiger Lesestoffe erarbeitet werden. Sprachlehre und Stilerziehung: Der Satz als Sinneinheit im Zusammenhang der Rede: Satzarten, Aussage-, Frage- und Aufforderungssatz. Die Satzglieder als Bauelemente des Satzes (Verschiebe- und allenfalls Ersatzprobe), unvollständige Sätze. Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes. Das Prädikat ab Darstellung von Geschehen und Sein.

Einteilige und mehrteilige Zeitformen. Personalform, aussagendes Verb, Verbzusatz. Die verbale Klammer. Beobachtungen zur Stellung der Personalform. Erkennen von Leistungen des Präsens, des Imperfekts, des Perfekts und des 1. Futurs. Das Subjekt als Träger des Geschehens bzw. Seins im unabhängigen Nominativ. Hinweise auf Ergänzungen (Ergänzung im 3. und 4. Fall und Umstandsergänzung) als notwendige Satzglieder (allenfalls Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren). Erkennen der Wortarten in ihrer wichtigsten Funktion. Betrachtung auffälliger Unterschiede zwischen Mundart und Hochsprache. Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch richtiger Formen, im besonderen des reinen und präpositionalen Dativs und Akkusativs und des Genus, der Beifügung im 2. Fall, starker Verbformen (Präsens, Imperfekt, 2. Partizip und Imperativ) und der unregelmäßigen Vergleichsformen des Eigenschaftswortes. Einfache Übungen zur Wortbildung und Wortdeutung und zur Erweiterung des Wortschatzes. Schularbeiten: Sechs Schularbeiten im Schuljahr. Zweite Klasse (5 Wochenstunden): Sprechen: Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch der guten Gemeinsprache gesichert werden soll, werden fortgesetzt. Dabei ist auf das richtige Verhalten in sachlichen Auseinandersetzungen zu achten (kritische Einstellung zu eigener und fremder Meinung). Kurze mündliche Berichte einzelner Schüler aus ihrem Lebensbereich nach einem Entwurf. Beim Vortrag von Gedichten und im darstellenden Spiel sollen die Schüler lernen, wie die Wirkung des Wortes durch Veränderung der Lautstärke, der Betonung und des Sprechtempos und durch Pausen gesteigert werden kann. Aufsatz: An die Stelle des Erlebnisaufsatzes tritt mehr und mehr der Beobachtungsaufsatz, allenfalls der Phantasieaufsatz. Zur Schulung des Gedächtnisses ist das Nacherzählen unter Beachtung einer möglichst getreuen Wiedergabe weiter zu pflegen. Anleitung zu einfachen Inhaltsangaben. Die gemeinsamen Übungen zum Aufsatz (siehe erste Klasse) sind fortzusetzen. Besondere Sorgfalt ist den Übungen im klaren, anschaulichen Ausdruck zu widmen. Briefe und Postkarten zu verschiedenen Anlässen sind in gemeinsamer Arbeit abzufassen und in Mustermappen zu sammeln. Rechtschreiben: Außer den Übungen, die für die erste Klasse genannt wurden, sind nun häufiger — je nach der Art der öfters auftretenden Schwierigkeiten — Wörter gleichartiger Schreibung in Gruppen zu ordnen. Einige weitere Regeln zur Rechtschreibung. Übungen zur Zeichensetzung, namentlich bei der direkten Rede. Lesen: Das ausdrucksvolle Lesen ist weiter zu üben. Dafür sind Lesesituationen zu schaffen, in denen Kinder ihren Mitschülern Texte vorlesen, die den Zuhörern noch nicht bekannt sind. Gelegentliches Lesen von Proben aus der heimatlichen Mundartdichtung. Gruppen- und Einzellektüre in Verbindung mit Klassen- und Eigenbücherei sind unter Beachtung der individuellen Leseneigunigen weiter zu pflegen. Übungen im Erfassen und in der knappen Wiedergabe des Inhaltes von Abschnitten aus Sachbüchern und Nachschlagewerken. Schrifttum: Lyrik und Balladen; Schwänke und einfache dramatische Spiele. Erzählungen aus dem Leben bedeutender Menschen der Heimat; Geschichten von Tieren und Pflanzen; Volkserzählungen, Götter- und Heldensagen und andere Erzählungen in Verbindung mit dem Unterricht in Geschichte und Sozialkunde; lebensvolle Schilderungen im Anschluß an Geographie und Wirtschaftskunde; Lesestoffe naturkundlichen Inhalts. Sprachlehre und Stilerziehung: Wiederholung der Satzarten. Formen der Fragesätze. Der Aufbau des Satzes aus mehreren Geschehens- bzw. Seinseinheiten (Gesamtsatz und Teilsätze). Erkennen von Hauptsatzreihe und Satzgefüge (mit eingeleiteten Gliedsätzen). Funktion der Bindewörter. Der Beistrich zwischen Sätzen. Die Stellung der Personalform im eingeleiteten Gliedsatz. Erkennen folgender Satzglieder: Gleichsetzungsglied im 1. Fall, Ergänzung im 4. Fall, Ergänzung im 3. Fall und Umstandsergänzungen. Erkennen umfangreicher Satzglieder; verschiedene Formen der Beifügung. Festigung im Erkennen der Wortarten. Wiederholen der Zeitformen und ihrer Leistung; die Vorvergangenheit; die Form des 2. Futurs als Ausdruck einer Vermutung. Aktiv und Passav. Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch richtiger Formen, im besonderen der starken und schwachen Formen des Eigenschaftswortes und der richtigen Vorwörter mit bestimmten Zeitwörtern im Satzzusammenhang.

Übungen zur Beugung der Zahl- und Fürwörter. Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien, Wortfeldern und Sachkreisen. Hinweise auf den anschaulichen Gehalt von Wörtern und Wendungen; eigentliche und übertragene Bedeutung von Substantiven, Verben und Adjektiven; bildliche Ausdrucksweise. Schularbeiten : Sechs Schularbeiten im Schuljahr. Dritte Klasse (4 Wochenstunden): Sprechen: Zu Berichten und Aussprachen, die unter denselben Gesichtspunkten wie in der zweiten Klasse geübt werden, treten kurze Redeübungen zu besonderen Anlasen im Klassenleben und das Vortragen von Gedienten größeren Umfanges. Themen für die Gespräche ergeben sich ferner aus der Leseerziehung und gelegentlich auch aus der Film-, der Verkehrs- und der Sparerziehung. Bei den Berichten und Redeübungen soll sich die schriftliche Ausarbeitung — wenn sie überhaupt benützt wird — auf schlagwortartige Notizen beschränken. Aufsatz: Zu den bisher geübten Aufsatzgattungen kommen Beschreibungen aus lebensnahen Anlässen, Beobachtungen am Gehaben von Menschen und Tieren, ferner Sachberichte und Inhaltsangaben. Durch diese soll die Fähigkeit zur Unterscheidung des Wesentlichen vom Nebensächlichen entwickelt werden. Gemeinsame Aufsatzübungen betreffen nunmehr vor allem den bewußten Einsatz von Stilmitteln (Wortfolge im Satz, Verwendung der Zeitformen des Zeitwortes) und das Vermeiden von Stilfehlern (Häufung abstrakter Hauptwörter und funktionsloser Eigenschaftswörter; Gebrauch von Modewörtern und Phrasen). An Hand von Leseproben zeit- und entwicklungsgemäßer Literatur sollen die Schüler einige Merkmale guten Stils erkennen. An gut gelungenen Aufsätzen über das gleiche Thema sollen die Schüler Einsicht in den Aufbau guter Aufsätze gewinnen und dabei ihre Arbeiten nach einer vorher aufgestellten Gliederung abfassen lernen. Zur Übung des lebenspraktischen Schriftverkehrs werden in gemeinsamer Arbeit Muster für folgende Schriftstücke abgefaßt und in einer Mappe gesammelt: Briefe zu verschiedenen Anlässen; Bestellungen; Anfragen; Antworten auf Anfragen; Telegramme. Vordrucke für den Zahlungsverkehr (Post und Sparkasse) und für den Verkehr mit Behörden im Rahmen des Erfahrungskreises der Schüler. Rechtschreiben: Die Sicherheit im Rechtschreiben ist durch regelmäßige Übungen zu festigen und gelegentlich an Hand von Diktaten zu erproben. Zu sichern sind vor allem: die Schreibung gleich- und ähnlichklingender Wörter, Dehnung und Schärfung, S-Schreibung, Silbentrennung, Groß- und Kleinschreibung (besonders die Großschreibung hauptwörtlich gebrauchter Zeit- und Eigenschaftswörter); die häufigsten Vor- und Nachsilben. Biegungs- und Wortbildungsendungen-, im Zusammenhang mit der Satzlehre die Unterscheidung von „das" und „daß" und die Zeichensetzung, besonders die Beistrichsetzung (unter Ausschaltung schwieriger Fälle). Lesen und Literaturerziehung: Die Schulung des ausdrucksvollen Vorlesens in möglichst natürlichen Lesesituationen bleibt weiterhin eine der Aufgaben der Leseerziehung. In der häuslichen Lektüre wird das Stillesen von Büchern überwiegen. Der Schule obliege es, zum Erwerb von Büchern zu ermuntern und zur Benützung öffentlicher Büchereien anzuleiten. Empfehlenswert ist die Führung eines Lesetagebuches. Hinweise auf gebundene und ungebundene Rede, Vers, Reim und Strophe, Rhythmus und Melodie der Sprache. Schrifttum: Lyrische Gedichte, anspruchsvolle Balladen; Abenteuergeschichten, handlungsreiche Reiseschilderungen und Berichte über Entdeckungsfahrten; Erzählungen, auch größeren Umfangs, aus dem Arbeitsleben, aus der Technik und dem Verkehr; Lebensbilder bedeutender Männer und Frauen Österreichs und der übrigen Welt; Erzählungen zur Einkehr und Besinnung; Sagen und Fabeln; einfache dramatische Werke, auch in gekürzter Form. Im Anschluß an den Lesestoff kurze Lebensbilder von Dichtem. Dem Bericht der Schüler (einzeln oder in Gruppen) über ihre häusliche Lektüre kommt steigende Bedeutung zu. Das Gespräch über Lesestoffe kann vor allem Recht oder Unrecht der handelnden Personen, die Beweggründe und die näheren Umstände des Verhaltens dieser Menschen und ähnliches zum Gegenstand haben. Auch weiterhin ist das Lesen zur sachlichen Information als Vorstufe zum selbständigen Bildungserwerb zu pflegen. Sprachlehre und Stilerziehung: Hinweise auf die Arten der Hauptsatzreihe. Erkennen und Leistung des Subjekt-, Objekt-, Adverbial- und Attributsatzes; der satzwertigen Nennform- und Mittelwortgruppen (Umformungsübungen). Wiederholung der Satzglieder; Ergänzung im 2. Fall, Gleichsetzungsglied im 4. Fall.

Direkte und indirekte Rede. Formen und Ausdruckswerte des 1. und 2. Konjunktivs. Interpunktion, Im besonderen die Beistrichsetzung. Die Leistung der modifizierenden Verben bei der Darstellung von Geschehen und Sein. Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch richtiger Formen, im besonderen der Anredeformen. Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien, Wortfeldern und Sachkreisen. Sprachliche Ausdrucksmittel wie: Häufung, Steigerung, Gegensatz, Übertreibung, Abschwächung, Beschönigung. Grundzüge der Wortbildung. Schularbeiten: Sechs Schularbeiten im Schuljahr. Vierte Klasse (4 Wochenstunden): Sprechen: Fortsetzung der Sprechübungen der dritten Klasse. Aufsatz: Aufsatzformen (einschließlich Charakteristiken und Bilddeutungen) und Übungen im lebenspraktischen Schriftverkehr wie in der dritten Klasse, nun mit erhöhten Anforderungen. Dazu treten Gesuche, Lebenslauf, Protokolle und Inserate. Ausfüllen weiterer Formulare. Außerdem haben sich die schriftlichen Übungen auf stichwortartige Zusammenfassungen gehörter wie auch gelesener Darstellungen und auf das Ausarbeiten einer Gliederung zu erstrecken, wobei vor allem an die Verwertung beim Lernen und beim selbständigen Bildungserwerb zu denken ist. Neue Formen der schriftlichen Darstellung sind durch gemeinsame Übungen zu entwickeln. Rechtschreiben: Festigung des in der dritten Klasse erworbenen Könnens. Übungen im Schreiben der gebräuchlichsten Fremdwörter aus dem Wortschatz des Alltages. Einführung in den Gebrauch der „Regeln und Bemerkungen" im Österreichischen Wörterbuch. Lesen und Literaturerziehung: Die Übungen im Lesen vom Blatt und im gepflegten Vorlesen sind fortzusetzen. Dem Bericht der Schüler (einzeln oder in Gruppen) über ihre häusliche Lektüre kommt weiterhin Bedeutung zu. In der Aussprache über Gelesenes tritt neben die Beurteilung der handelnden Personen fallweise auch die Frage nach den Absichten des Dichters. Textstellen, die wegen ihres Inhaltes oder ihrer sprachlichen Form besonders ansprechend sind, sollen von den Schülern erkannt und hervorgehoben werden. Die Schüler tollen zum Erwerb eigener Bücher und zur Benützung öffentlicher Büchereien — auch nach der Hauptschulzeit — angeregt werden. Schrifttum: Lyrische Gedichte, ältere und moderne Balladen; Proben aus der Heldendichtung; Berichte und Schilderungen aus dem Leben unter besonderer Berücksichtigung des Arbeits- und Berufslebens und der österreichischen Zeitgeschichte; Novellen und Erzählungen mit altersgemäßer Thematik; die wichtigsten Gattungen der dichterischen Prosa; lebensbezogene nichtdichterische Prosa; Lebensbilder bedeutender Männer und Frauen; einfache dramatische Werke aus dem neueren Schrifttum. Einige charakteristische Entwicklungsabschnitte aus dem deutschsprachigen Schrifttum, vornehmlich seit der Klassik, mit besonderer Rücksicht auf Österreich und mit Ausblicken auf die Weltliteratur. Sprachlehre und Stilerziehung: Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen des Satzes, für grammatisch notwendige Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung der Redeabsicht (Weglaßprobe beziehungsweise Abstrichverfahren). Der mehrfach zusammengesetzte Satz. Übungen im Überblicken umfangreicher Satzgefüge (graphische Darstellungen). Wiederholung und Vervollständigung der Gliedsatzarten: die wichtigsten Arten der Adverbialsätze; Gliedsateklammer und Ausklammerung. Gliedsätze ohne Einleitewort. Umformungsübungen. Unterscheidung von Vorwortergänzung und Umstandsergänzung an eindeutigen Beispielen. Die Umstandsergänzung im 2. und 4. Fall. Verbaler und substantivischer Stil. Stilistische Wirkung verschiedener Formen der Beifügung. Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung von Begriffen; Anleitung zu sachgemäßer Verwendung von Fachausdrücken und Fremdwörtern. Formelhafte Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke und -wendungen). Das sprachliche Bild (Metapher). Einfache Beispiele für begriffliche und bildhafte Ausdrucksweise. Stilistische Wirkung der Zeitformen, des 1. und 2. Konjunktivs und der Formen des Passiv* (Wiederholung und Vertiefung). Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit. Hochsprache und Mundart; gehobene Sprache, Verkehrs- und Umgangssprache (Niveauunterschiede); Sondersprachen. Beispiele zum Bedeutungswandel (mit kulturhistorischen Einblicken) und zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von Wortfeldern und syntaktischen Wendungen).

Lehn- und Fremdwort. Erklärung von Eigennamen. Schularbeiten! Sechs Schularbeiten im Schuljahr. LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch, Slowenisch oder Ungarisch) Bildungs- und Lehraufgabe: Angemessene mündliche und schriftliche Beherrschung der Fremdsprache durch planmäßigen Aufbau eines Wort- und Phrasenschatzes. Kenntnis der Formen- und Satzlehre, soweit sie zur Erfüllung der praktischen Bildungsaufgaben erforderlich ist. Wecken des Verständnisses für die Eigenart fremder Menschen und Völker, besonders derer, die die betreffende Sprache sprechen, und Erkennen des allen Menschen Gemeinsamen. Erschließen formaler Bildungswerte durch Erziehung zum bewußten Gebrauch der Sprache — auch der Muttersprache —, zum erarbeitenden Lernen und zum ordnenden Denken. Lehrstoff: ENGLISCH Erste Klasse (5 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Schulung des Gehörs der Sprechorgane durch Vor- und Nachsprechen unter Beachtung des th, w und des Unterschiedes zwischen stimmhaften und stimmlosen Mitlauten. Übungen in der Lautbildung, vor allem innerhalb des Wort- und Satzganzen. Verwendung der internationalen Lautschrift als Merkhilfe. Wortschatz und Sprechübungen: Erwerbung und Festigung eines grundlegenden, der Umwelt und dem täglichen Leben des Schülers entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes (etwa: Schule, Familie, Wohnung, Haus, Zeit, Uhr, Datum, Wochentagsnamen, Monatsnamen, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche; Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben; Wiedergabe des Inhaltes gelesener Stücke in enger Anlehnung an den Text; Dramatisieren geeigneter Lesestücke; Auswendiglernen kurzer Gedichte und einfacher Prosastücke; Singen englischer Lieder; Umformungsübungen (Wechsel von Person, Zahl und Zeit). Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie möglich in der Fremdsprache zu führen. Sprachlehre: Bestimmter und unbestimmter Artikel; das s in der Mehrzahl des Hauptwortes und in der dritten Person Einzahl Gegenwart des Zeitwortes; einige wichtige unregelmäßige Mehrzahlformen; die persönlichen, hinweisenden und besitzanzeigenden Fürwörter; einige Fragewörter; die unbestimmten Fürwörter some, any und all; die gebräuchlichsten Zeitwörter im present, future und past tense (hauptsächlich regelmäßige, nur einige unregelmäßige Formen); die Dauerform des present tense; die Hilfszeitwörter to be und to have (ohne Dauerform); die regelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die wichtigsten Vorwörter; Grund- und Ordnungszahlwörter. Der Bau des einfachen Satzes; Frage und Verneinung mit und ohne to do. Das Alphabet, soweit es benötigt wird. Lesestoff: Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erlebniskreis des Schülers; kurze handlungsreiche Erzählungen, gelegentlich auch im Zusammenhang mit dem Stoff der Sachfächer; leichtverständliche Gedichte, Sprüche, Rätsel und Scherzfragen, Briefe. Schriftliche Arbeiten: Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen, auch zur Festigung der Rechtschreibung; kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter Texte; Beantwortung von Fragen; erste Versuche im Briefschreiben. Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht vor Anfang Dezember. Zweite Klasse (4 Wochenstunden) : Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen und Vorerzählen von Lesestücken bei geschlossenen Büchern. Fortsetzung der Ausspracheübungen unter Beachtung von Wort- und Satzton sowie Satzmelodie. Allenfalls Einsatz audiovisueller Lehrmittel. Wortschatz und Sprechübungen : Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und Festigung des in der ersten Klasse erworbenen Sprachsatzes. Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes innerhalb der neuen Sachgebiete (etwa: Einblick in das Leben englischer Altersgenossen; Ferien, Wetter, Jahreszeiten; Festtage; Krankheit, Körperpflege; Stadt und Land; Haushalt und Einkauf; das englische Geld; Spiele und Sport). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen von Prosastücken und Gedichten; Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen kurzer Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen geeigneter Lesestücke in Fragen; kurze Nacherzählungen; erste Versuche im Berichten über Erlebtes. Lieder im Zusammenhang mit Sachgebieten. Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse:

Unregelmäßige Mehrzahlformen; der sächsische Genitiv; die unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; die bezüglichen und die rückbezüglichen Fürwörter; die Stammformen wichtiger unregelmäßiger Zeitwörter; einige modal verbs; Gebrauch des past perfect in Verbindung mit dem past tense die Form des present perfect; die Leideform im present und im past tense; Bildung des Umstandswortes mit der Silbe -ly; die wichtigsten Vor- und Bindewörter. Die gebräuchlichsten Arten der Nebensätze; schwierige Fälle von Frage und Verneinung. Lesestoff: Längere und schwierigere Texte, auch solche, die Einblick in das Alltagsleben des Engländers gewähren. Schriftliche Arbeiten: Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen, auch zur Festigung der Rechtschreibung; kurze, durch Sprechübungen vorbereitete Aufsätze; Versuche im Briefschreiben; Diktate mit größerer Variation des Wort- und Phrasenschatzes. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher Geschichten mit bekanntem Wortschatz; nachher Wiedergabe des Inhalts. Die Aussprache der Selbstlaute (offene und geschlossene Silben). Unterschiede in Aussprache und Schreibung von Hauptwort (Eigenschaftswort) und Zeitwort. Wortschatz und Sprechübungen: Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes; planmäßige Erweiterung innerhalb der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post [Brief], Telephon; Film, Rundfunk, Fernsehen; einiges über Land und Leute in Großbritannien im Vergleich mit den österreichischen Verhältnissen). Englisch für den Fremdenverkehr. Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes; Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben; Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Übungen im Erteilen von Auskünften über den Heimatort und seine Umgebung. Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des Stoffes der vorangegangenen Jahre. Der Gebrauch (und das Weglassen) des Artikels; das Gerundium; die Leideform in allen Zeiten; der Unterschied zwischen past tense und present perfect; das future perfect; das conditional; Einführung in den Gebrauch der Nebensätze und ihrer Ersatzformen (Infinitive, Participle und Gerund) und in den Gebrauch der Bedingungssätze; direkte und indirekte Rede; modal verbs und ihre Ersatzformen; die Steigerung des Umstandswortes (mit und ohne -ly); wichtige Vor- und Bindewörter. Lesestoff: Lebendige Darstellungen aus den genannten Sachgebieten, Geschichtsbilder, Lebensbilder, historische Anekdoten; Lesestücke in dramatischer Form; Märchen; Gedichte; allenfalls eine längere Erzählung. Übungen im Gebrauch zweisprachiger, allenfalls auch einsprachiger Wörterbücher. Schriftliche Arbeiten: Außer Arbeiten der bisherigen Art auch Wiedergabe längerer, gut durchgearbeiteter Stücke; Briefe (allenfalls im Schülerbriefwechsel); einfache Übersetzungen ins Englische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse (3 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen unbekannter Stücke und Wiedergabe des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten der englischen Aussprache (unbetonte Silben, Wechsel der Aussprache innerhalb einer Wortfamilie, ebene Betonung, Satzmelodie; stimmlose und stimmhafte Mitlaute). Auffallende Eigenheiten der amerikanischen Aussprache. Wortschatz und Sprechübungen: Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die neuen Sachgebiete (etwa: das Commonwealth und die USA, vor allem nach Wirtschaft, Technik, Fremdenverkehr, Kulturleben; internationale Zusammenarbeit, Hilfsgemeinschaften; Berufe im In- und Ausland, die die Kenntnis des Englischen voraussetzen). Englisch für den Fremdenverkehr. Sammeln idiomatischer Wendungen. Die wichtigsten Amerikanismen des Wortschatzes. Modellsätze aus dem Lesestoff. Übungen im Erteilen von Auskünften über das Heimatland. Sprachlehre: Zusammenfassender Überblick über die Formen- und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom Sprech-, Schreib- und Lesestoff auszugehen ist. Ausfüllen von Wissenslücken und Festigung der noch nicht ausreichend beherrschten Wort- und Satzformen. Lesestoff: Lebendige Darstellungen des Lebens im Commonwealth und in den USA: Reiseschilderungen; Geschichtsbilder, Lebensbilder; erzählende und

lyrische Gedichte; eine längere Erzählung; Ausschnitte aus einem leichten dramatischen Werk. Schriftliche Arbeiten: Aufsätze im Zusammenhang mit den durchgenommenen Sach- und Lesestoffen; Briefe (auch einfache Geschäftsbriefe), Schülerbriefwechsel; Gesuche, Berichte und Beschreibungen. Übersetzungen Ton praktischem Wert aus dem Englischen ins Deutsche (Gebrauchsanweisungen, Kochrezepte, Briefe und dergleichen) unter Zuhilfenahme der Wörterbücher. Auffallende Eigenheiten der amerikanischen Rechtschreibung. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. FRANZÖSISCH Erste Klasse (5 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Schulung des Gehörs und der Sprechorgane durch Vor- und Nachsprechen unter Beachtung des Wort- und Satztones und der Satzmelodie. Übungen in der Lautbildung, vor allem innerhalb des Wort- und Satzganzen. Wortschatz und Sprechübungen: Erwerbung und Festigung eines grundlegenden, der Umwelt und dem täglichen Leben des Schülers entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes (etwa: Schule, Familie, Wohnung, Haus, Zeit, Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche; Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben; Auswendiglernen kurzer Gedichte und einfacher Prosastücke; Singen französischer Lieder; Umformungsübungen (Wechsel von Person, Zahl und Zeit; Verneinung usw.). Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie möglich in der Fremdsprache zu führen. Sprachlehre: Bestimmter und unbestimmter Artikel; die Mehrzahl des Hauptwortes auf s und x, les adjectifs possesifs et les adjectifs demonstratifs; die Verneinung; avoir, être und die regelmäßigen Zeitwörter auf -er; aller, faire und prendre im présent und passé composé; die weibliche Form und die regelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; Grund- und Ordnungszahlwörter. Lesestoff: Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erlebniskreis des Schülers; kurze, handlungsreiche Erzählungen, gelegentlich im Zusammenhang mit den Stoffen des Sachunterrichtes: leichtverständliche Gedichte, Sprüche, Rätsel und Scherzfragen. Schriftliche Arbeiten: Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen, auch zur Festigung der Rechtschreibung; kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter Texte; Beantworten von Fragen. Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht vor Anfang Dezember. Zweite Klasse (4 Wochenstunden) : Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen und Vorerzählen von Lesestücken bei geschlossenen Büchern. Fortsetzung der Ausspracheübungen unter besonderer Beachtung des Unterschiedes zwischen stimmhaften und stimmlosen Lauten. Wortschatz und Sprechübungen: Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und Festigung des Sprachschatzes der ersten Klasse. Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes durch Sprech- und Wortschatzübungen innerhalb der Sachgebiete der Klasse (etwa: Einblick in das Leben französischer Altersgenossen; Ferien; Wetter, Jahreszeiten; Festtage; Krankheit; Stadt und Land; Haushalt und Einkauf; Spiele und Sport; französisches Geld). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen von Prosastücken und Gedichten; Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen kurzer Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen geeigneter Lesestücke in Fragen; Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten. Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse. Frage und Verneinung; unregelmäßige Mehrzahlformen; unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes; Bildung des Umstandswortes; der Teilungsartikel; die regelmäßigen Zeitwörter auf -ir, -re und -oir; wichtige unregelmäßige Zeitwörter; avoir und être auch im futur, imparfait und conditionnel. Lesestoff: Längere und schwierigere Texte, auch solche, die Einblick in das Alltagsleben des Franzosen gewähren. Schriftliche Arbeiten: Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen; Diktate mit größerer Variation des Wort- und Phrasenschatzes. Fragen und Antworten über den Lesestoff. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen kurzer, handlungsreicher Geschichten, Nacherzählen durch die Schüler. Wortschatz und Sprechübungen: Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen Jahren erworbenen Wort- und

Phrasenschatzes. Planmäßige Erweiterung innerhalb der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post [Brief], Telephon; Film, Funk, Fernsehen; einiges über Land und Leute in Frankreich). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes. Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben. Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Französisch für den Fremdenverkehr (Übungen im Erteilen von Auskünften über den Heimatort und seine Umgebung). Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des bisher gelernten Stoffes. Übersicht über die wichtigsten unregelmäßigen Zeitwörter. Die Fürwörter. Participe present; gérondif; l'irréel; die Leideform. Lesestoff: Lebendige Darstellungen aus den oben genannten Sachgebieten. Erzählungen; spannende, lustige, witzige Geschichten; Rätsel, Scherzfragen. Übungen im Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher. Schriftliche Arbeiten: Außer Arbeiten der bisher geübten Art auch einfache Übersetzungen ins Französische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse (3 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen und Vorerzählen unbekannter Stücke; nachfolgende Wiedergabe des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten der französischen Aussprache (stimmlose und stimmhafte Mitlaute). Wortschatz und Sprechübungen: Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die neuen Sachgebiete (etwa: Frankreich; Wirtschaft, französisches Geld; Technik, Fremdenverkehr, Kulturleben; internationale Zusammenarbeit; Zusammenschluß der Jugend, internationale Hilfsgemeinschaften). Französisch für den Fremdenverkehr. Gespräche über Themen des täglichen Lebens innerhalb der Sachgebiete. Übungen im Erteilen von Auskünften über das Heimatland. Sprachlehre: Zusammenfassender Überblick über die französische Grammatik. Übereinstimmung des participe passé, Zeitenfolge; besondere Verbalkonstruktionen: l'infinitif sans préposition; Umschreibung deutscher Umstandswörter; Vorwörter; la mise en relief (Idiomatik). Lesestoff: Lebendige Darstellungen über Frankreich! Reiseschilderungen, geschichtliche Erzählungen; aus dem Kulturleben des französischen Volkes; Ausschnitte aus einem leichten dramatischen Werk. Schriftliche Arbeiten: Freie Diktate; Wiedergabe gelesener Erzählungen; Fragen und Antworten; Übersetzungen ins Französische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen. Übungen im Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher. Briefe (Schülerbriefwechsel). Schularbeiten: sechs im Schuljahr. ITALIENISCH Erste Klasse (5 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Schulung des Gehörs und der Sprechorgane durch Vor- und Nachsprechen. Planmäßige Lautbildungsübungen, ausgehend vom Satz als Sinneinheit. Vergleichen der Laute des Italienischen mit denen des Deutschen. Wortschatz und Sprechübungen: Erwerbung und Festigung eines grundlegenden, der Umwelt und dem Erlebniskreis des Schülers angemessenen Wort- und Phrasenschatzes (etwa: Schule, Familie, Wohnung; Haus, Zeit, Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage- und Antwort; Auswendiglernen kurzer Gedichte und einfacher Prosastücke; Singen italienischer Kinderlieder; Zwiegespräche über das Schulleben und das Leben in der Familie; einfache Umformungsübungen (Wechsel von Person und Zahl, Verneinung); Führung eines Vokabelheftes; Sammeln gebräuchlicher Redewendungen. Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie möglich in der Fremdsprache zu führen. Sprachlehre: Die Grundzüge der Formen- und der Satzlehre, soweit sie zum Verstehen der Übungsstücke nötig sind. Das Hauptwort mit dem bestimmten und unbestimmten Artikel. Das Eigenschaftswort. Die Mehrzahlbildung des Haupt- und des Eigenschaftswortes. Die mit dem Artikel verschmelzbaren Vorwörter (di, a, da, in, su). Das persönliche, das besitzanzeigende und das hinweisende Fürwort im Rahmen des Übungsstoffes. Grund- und Ordnungszahlwörter. Die Gegenwart der Hilfszeitwörter essere und avere, der regelmäßigen Zeitwörter aller drei Konjugationen und der unregelmäßigen Zeitwörter andare, stare, fare, dare, dire und venire. Die Verneinung im Satz.

Lesestoff: Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erleben des Schülers; kurze, handlungsreiche Erzählungen; leichtverständliche Gedichte, Sprüche, Anekdoten, Rätsel und Scherzfragen. Schriftliche Arbeiten: Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen, auch zur Festigung der Rechtschreibung; kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter Texte; Stellen und Beantworten von Fragen. Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht vor Anfang Dezember. Zweite Klasse (4 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen und Nacherzählen leichter Texte. Wortschatz und Sprechübungen: Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und Festigung des in der ersten Klasse erworbenen Sprachschatzes. Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes durch Sprech- und Wortschatzübungen innerhalb der Sachgebiete der Klasse (etwa: Einblick in das Leben italienischer Altersgenossen; der Herbst, das Wetter; der Arbeitstag; Ein- und Verkauf [italienische Waren, italienisches Geld]; Stadt und Land [Haustiere]; gesunde und kranke Menschen). Geeignete Übungsformen sind vor allem: einfache Dialoge; Auswendiglernen von Prosastücken und Gedichten; Gespräche an Hand von Bildern, Darstellen kurzer Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen geeigneter einfacher Texte in Fragen und Antworten. Kurze Nacherzählungen; Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten. Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse. Die regelmäßige Steigerung der Eigenschaftswörter, dazu die der unregelmäßigen Wörter buono und cattivo. Die Fälle der Hauptwörter innerhalb des Satzganzen. Die Bildung des Umstandswortes. Die Zeiten passato prossimo, imperfetto, futuro, imperativo (ausgenommen dritte Person). Avere und essere in den vier Zeiten; die gebräuchlichsten unregelmäßigen und rückbezüglichen Zeitwörter (beschränkt auf den Übungsstoff). Lesestoff: Längere und schwierigere Texte, auch solche, die Einblick in das Alltagsleben des Italieners gewähren. Schriftliche Arbeiten: Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen, auch zur Festigung der Rechtschreibung; kurze, durch Sprechübungen vorbereitete Aufsätze (auch in Briefform); längere Diktate mit größerer Variation des Wort- und Phrasenschatzes. Fragen und Antworten über den Lesestoff. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher Texte; Wiederholen und Nacherzählen durch die Schüler. Wortschatz und Sprechübungen: Wiederholung und Festigung des bisher gelernten Wort- und Phrasenschatzes. Planmäßige Erweiterung des Wortschatzes innerhalb der neuen Sachgebiete (etwa: der Herbst, das Wetter; der Arbeitstag; Einkauf und Verkauf [italienische Waren, italienisches Geld]; Stadt und Land [Haustiere]; gesunde und kranke Menschen). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes. Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben, Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Lieder und Gedichte im Zusammenhang mit den Sachgebieten. Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des bisher gelernten Stoffes. Die unregelmäßige Steigerung des Eigenschaftswortes. Die betonten und die unbetonten Formen der persönlichen Fürwörter. Gebrauch der Höflichkeitsformen (dritte Person Ein- und Mehrzahl), Passato remoto (nur regelmäßige Formen); im Rahmen des Übungsstoffes auch die Form des condizionals. Das Relativpronomen, Lesestoff: Außer Lesestücken der bisherigen Art auch erzählende und schildernde Stücke, die in lebendiger Darstellung das Wissen über Italien und über das italienische Volk erweitern. Lebensbilder berühmter Italiener; Anekdoten. Anleitung zum Gebrauch zweisprachiger Wörterbücher. Schriftliche Arbeiten: Außer Arbeiten der bisher geübten Art und Wiedergabe gut durchgearbeiteter längerer Stücke; Briefe und Gespräche; einfache Übersetzungen ins Italienische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse (3 Wochenstunden) : Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen und Vorerzählen bekannter und unbekannter Texte mit nachfolgender Erklärung und Wiedergabe des Inhalts (Vorbereitung durch Fragen und Antworten).

Wortschatz und Sprechübungen: Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die neuen Sachgebiete (etwa: Ferien; vom Reisen; wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen Italien und Österreich. Was Rom der Welt bedeutet). Modellsätze aus dem Sprech- und Lesestoff. Gedichte und Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten. Sprachlehre: Zusammenfassender Überblick über die Formen- und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom Sprech-, Schreib- und Lesestoff auszugehen ist. Ausfüllen von Wissenslücken und Festigung der noch nicht ausreichend beherrschten Wort- und Satzformen. Gebrauch des Konditionals und des Konjunktivs. Leideform. Passivform des Zeitwortes. Gerundium. Die zwei unbetonten Fürwörter (affissi). Gebrauch der Zeiten; Zeitenfolge. Gebrauch der Nennform und Mittelwörter. Grundregeln der Zeichensetzung. Lesestoff: Lebendige Darstellungen über Italien und das italienische Volk; Reiseschilderungen, geschichtliche Erzählungen, Lebensbilder. Erzählende und lyrische Gedichte, eine längere Erzählung; Ausschnitte aus einem leichten dramatischen Werk. Schriftliche Arbeiten: Einfache Aufsätze aus den durchgenommenen Sach- und Lesestoffen; Fragen und Antworten. Einfache Berichte und Beschreibungen. Briefe. Übersetzungen unter Beachtung ihres praktischen Wertes. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. RUSSISCH Erste Klasse (5 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Schulung des Gehörs und der Sprechorgane durch Vor- und Nachsprechen unter besonderer Beachtung der russischen Lautbildung (Palatalisierung der Verschlußlaute; Reduzierung der Vokale in unbetonter Stellung; stimmhafte und stimmlose Laute). Nach ausreichenden Sprech- und Hörübungen Verknüpfung des Lautbildes mit dem Schriftbild. Wortschatz und Sprechübungen: Erwerbung und Festigung eines grundlegenden, der Umwelt und dem täglichen Leben des Kindes entsprechenden Wort- und Phrasenschatzes etwas Schule, Familie, Wohnung, Haus, Zeit, Uhr, Körper, Kleidung, Nahrung, Mahlzeiten). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Frage und Antwort; Versuch einfachster Zwiegespräche; Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben; Wiedergabe des Inhaltes gelesener Stücke in enger Anlehnung an den Text; Dramatisieren geeigneter Lesestoffe; Auswendiglernen kurzer Gedichte und einfacher Prosastücke; Singen russischer Lieder. Umformungsübungen (Wechsel von Person, Zahl und Zeit). Der Unterricht ist von Anfang an soweit wie möglich in der Fremdsprache zu führen. Sprachlehre: Das Wichtigste aus der Formen- und Satzlehre, soweit es zum Verstehen der Sprechübungen und des Lesestoffes nötig ist. Das Weglassen des Artikels und des Satzbandes in der Gegenwart. Behauptungs- und Fragesatz (Verwendung des Fragewortes und der Partikel „li"). Die einfache Verneinung. Das deutsche „haben" im Russischen und seine Verneinung. Das Hilfszeitwort „sein", die A- und O-Deklination in ihren regelmäßigen Formen ohne Abweichungen. Die Geschlechtsregeln. Das Eigenschaftswort. Präsens, Imperfekt und Futurum der regelmäßigen Konjugation. Die wichtigsten Fragewörter. Das persönliche Fürwort im ersten und zweiten Fall. Die wichtigsten Präpositionen mit ihrem Kasus. Die Grund- und Ordnungszahlwörter bis 40. Lesestoff: Gespräche aus dem Alltagsleben und dem unmittelbaren Erlebniskreis des Kindes; kurze handlungsreiche Erzählungen, besonders über die Sachgebiete der Klasse, auch in Briefform; leichtverständliche Gedichte, Sprüche, Rätsel und Scherzfragen. Schriftliche Arbeiten: Erarbeiten der zyrillischen Schrift aus dem Sprech- und Lesestoff unter besonderer Beachtung der Buchstaben, die den deutschen ähnlich, aber nicht gleich sind. Aktive Beherrschung der Schreibschrift, Lesen der Druckschrift. Abschreibübüngen, kurze Diktate; Niederschreiben kurzer, auswendig gelernter Texte. Fragen und Antworten über den Lese- und Sachstoff. Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen. Das zyrillische Alphabet. Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht . vor Anfang Dezember. Zweite Klasse (4 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Fortsetzung der planmäßigen Ausspracheübungen, Vorlesen und Vorerzählen leichtfaßlicher Stücke. Wortschatz und Sprechübungen: Am Anfang des Schuljahres Wiederholung und Festigung des in der ersten Klasse erworbenen Sprachschatzes. Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes durch Sprech- und Wortschatzübungen innerhalb der neuen Sachgebiete (etwa: Einblick in das Leben russischer

Altersgenossen; Ferien, Wetter, Jahreszeiten; Festtage; Krankheit; Stadt und Land; Haushalt und Einkauf; Spiele und Sport; russisches Geld). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Auswendiglernen von Prosastücken und Gedichten; Gespräche an Hand von Bildern; Darstellen kurzer Szenen aus dem täglichen Leben; Auflösen geeigneter Lesestücke in Fragen; kurze Nacherzählungen; erste Versuche in Berichten über Erlebtes. Lieder im Zusammenhang mit den Sachgebieten. Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des Stoffes der ersten Klasse. Die doppelte Verneinung; die Ausdrücke für „brauchen", „müssen" und „können"; die I-Deklination; Unregelmäßigkeiten der Deklinations- und Konjugationsformen; der Gebrauch der Aktionsarten; das rückbezügliche Zeitwort; die Biegung des Eigenschaftswortes, der persönlichen, besitzanzeigenden und hinweisenden Fürwörter; die Grundzahlwörter bis zu einer Million, die Ordnungszahlwörter bis Hundert. Übungen im Gebrauch der wichtigsten Vor- und Bindewörter. Lesestoff: Längere und schwierigere Texte, auch solche, die Einblick in das Alltagsleben des Russen gewähren. Schriftliche Arbeiten: Abschreib-, Einsetz- und Umformungsübungen; kurze Diktate; Niederschreiben auswendig gelernter Texte; Beantworten von Fragen. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Fortsetzung der Ausspracheübungen. Vorlesen und Vorerzählen kurzer, handlungsreicher Geschichten; Nacherzählen durch die Schüler. Wortschatz und Sprechübungen: Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes. Planmäßige Erweiterung innerhalb der neuen Sachgebiete (etwa: Reisen; Post [Brief], Telephon; Film, Funk, Fernsehen; Land und Leute in Rußland). Geeignete Übungsformen sind vor allem: Berichte und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes. Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben. Bildbeschreibungen, Rollenspiele. Gedichte und Lieder. Sprachlehre: Wiederholung, Festigung und etwa notwendige Ergänzung des Stoffes der vorangegangenen Jahre. Steigerung des Eigenschaftswortes; Deklination und Konjugation (Zusammenfassung); Aktiv und Passiv; Bedingungssatz; Wiedergabe der Mittelwortformen im Deutschen. Lesestoff: Lebendige Darstellungen aus den oben genannten Sachgebieten; einfache Texte, die den Schüler mit einigen bedeutenden russischen Dichtern bekannt machen. Übungen im Gebrauch des Wörterbuches. Schriftliche Arbeiten: Diktate (einfache unbekannte Texte). Niederschrift von Gesprächen. Briefe (Muster). Einfache Übersetzungen ins Russische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen. Übersetzungen ins Deutsche. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse (3 Wochenstunden): Schulung des Gehörs und Pflege der Aussprache: Vorlesen bekannter und unbekannter russischer Texte, Wiedergabe des Inhalts. Die Hauptschwierigkeiten der russischen Aussprache. Wortschatz und Sprechübungen: Gründliche Wiederholung und Festigung des in den vorangegangenen Jahren erworbenen Wort- und Phrasenschatzes nach Sachgebieten. Ausfüllen von Lücken, die bei diesen Wiederholungen zutage treten. Erweiterung des Wortschatzes auf die neuen Sachgebiete (Bilder aus dem kulturellen und wirtschaftlichen Leben der Sowjetvölker). Sammeln idiomatischer Wendungen. Sprechübungen der bisherigen Art, aber Steigerung des Schwierigkeitsgrades. Modellsätze aus dem Sprech- und Lesestoff. Gespräche über Themen des täglichen Lebens innerhalb der Sachgebiete. Sprachlehre: Zusammenfassender Überblick über die Formen- und Satzlehre in Mustersätzen, wobei vom Sprech- und Lesestoff auszugehen ist. Ausfüllen von Wissenslücken und Festigung der noch nicht ausreichend beherrschten Wort- und Satzformen. Lesestoff: Lebendige Darstellungen, die Einblick in das Leben der Völker der Sowjetunion gewähren. Reiseschilderungen, geschichtliche Erzählungen, Lebensbilder. Erzählende und lyrische Gedichte, eine längere Erzählung, Ausschnitte aus einem leichten dramatischen Werk. Schriftliche Arbeiten: Aufsätze im Zusammenhang mit den durchgenommenen Sach- und Lesestoffen; Briefe (auch einfache Geschäftsbriefe), Gesuche, Berichte und Beschreibungen; Übersetzungen. Schularbeiten: sechs im Schuljahr.

KROATISCH Erste Klasse (5 Wochenstunden): Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Die unter Umständen schon in der Volksschule begonnenen Sprech- und Sprachübungen werden fortgesetzt und stofflich erweitert, wobei der Schwierigkeitsgrad gesteigert wird. Die nach Sachgebieten geordneten Übungsstoffe sind der Umwelt der Schüler, dem Alltagsleben und dem Lesestoff zu entnehmen. Die Sprachpflege umfaßt Übungen im Erzählen und Berichten über Erlebnisse und Beobachtungen, leichte Bildbesprechungen, das Vortragen kurzer Prosastücke und leichtverständlicher Gedichte und das Singen von Liedern. Die Schüler sind an richtige Lautbildung zu gewöhnen. Mundartfreies Sprechen ist anzustreben, fehlerhaftes Sprechen nach den Buchstaben zu bekämpfen. Besondere Beachtung verdient akzentrichtige und diphtongfreie Aussprache der Vokale, des vom Konsonanten 1 abgeleiteten o am Ende der Silben und Wörter, des vokalen r, der Konsonanten z und s, ž und š, č und ć, dž und d, j, lj und h. Dabei ist die Hörbereitschaft zu wecken und konsequent zu pflegen. Die Aufsätze sind durch wiederholte mündliche Darstellung und Besprechung der Form (Anordnung des Stoffes, Satzbau und Rechtschreibung) vorzubereiten. Als Aufsatzarten kommen besonders der einfache Bericht und die Beschreibung in Betracht. Schrifttum und Lesern Das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen ist an Hand von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten, Erzählungen aus dem Menschenleben und aus dem Volksleben der Heimat wie auch an erzählenden und einfachen lyrischen Gedichten zu üben. Fehler in der Aussprache (Diphthongierung) und in der Betonung sind zu verbessern. Stil- und Denkübungen: Das Hauptgewicht ist auf die planmäßige Bereicherung und Festigung des Wortschatzes bei genauer Beachtung der Bedeutungsunterschiede zum Zwecke der Steigerung der Beobachtungs- und Ausdrucksfähigkeit — vor allem durch die Lektüre — zu legen. Die in den kroatischen Mundarten des Burgenlandes gebräuchlichen Germanismen sind durch schriftkroatische Ausdrücke zu ersetzen. Diese schriftkroatischen Ausdrücke sind durch Sprech- und Sprachübungen im Sprachgebrauch zu festigen. Einfache, schlichte und klare Ausdrucksweise ist anzustreben. Sprachlehre: Aus der Satzlehre werden die Grundzüge des Satzbaues (das aussagende Zeitwort als Kern des Satzes) behandelt, aus der Wortlehre das Hauptwort (Geschlecht, Zahl und Deklination), das Eigenschaftswort (bestimmte und unbestimmte Form, Deklination und Steigerung), das persönliche und das rückbezüglich-besitzanzeigende Fürwort, das Zeitwort (Konjugation der Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft; Nenn-, Befehls- und Konditionalform) und das Vorwort. Hinweise auf Wortverwandtschaften und Wortfamilien sollen den Wortschatz bereichern. Rechtschreibung : Die allenfalls schon in der Volksschule erworbenen Kenntnisse sind durch entsprechende Übungen zu erweitern und zu festigen. Eingehend ist die Silbentrennung zu behandeln. Die Verschiedenheit zwischen Schrift- und Klangbild ist besonders zu beachten. Auf die richtige Konsonantenangleichung (b — p, d — t, g — k, z — s, ž — š, d — ć und dz — č) ist großer Wert zu legen. Die Schüler sind an den Gebrauch des Wörterbuches zu gewöhnen. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht vor Anfang Dezember. Zweite Klasse (4 Wochenstunden): Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Sprech- und Sprachübungen wie in der ersten Klasse bei Steigerung der Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung mundartlicher Sprechweise in Lautgebung und Wortwahl. Auf richtige Aussprache ist besonderer Wert zu legen. Betonte und unbetonte, kurze und lange Vokale sind zu beachten und Fehler in der Aussprache (Diphthongierung) zu verbessern. Von den Aufsatzarten ist besonders der Beobachtungaufsatz zu pflegen; er soll in geringerem Umfang vorbereitet werden als in der ersten Klasse. Schrifttum und Lesen: Lesestoffe der schon in der ersten Klasse verwendeten Art, aber höhere Anforderungen an das lautrichtige, sinngemäße und ausdrucksvolle Lesen. Außerdem: Lebens- und Charakterbilder bedeutender Männer und Frauen des kroatischen Volkes, Österreichs, der Nachbarstaaten und des übrigen Europa; kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur; lebensvolle Erzählungen und Schilderungen aus dem erdkundlichen und naturkundlichen Lehrstoff. Stil- und Denkübungen: Übungen zur Bereicherung und Festigung des Wortschatzes sind planmäßig fortzusetzen, wobei auf den Erwerb der kroatischen Termini aus allen Disziplinenn besonderer Wert zu legen ist. Sprachlehret Die Besonderheiten der Deklination des Hauptwortes (nepostojano a, Dual, Übergang des 1 zu o, Umlaut, Palatalisation, Assimilation), die Deklination der Fürwörter, vor allem der Gebrauch des rückbezüglich-besitzanzeigenden. Fürwortes,

das Zahlwort (besonders in Verbindung mit dem Haupt- und Zeitwort), die passive Form und die Konjugation der Zeitwörter (Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft) sind gründlich zu behandeln. Rechtsdireiben: Die in der ersten Klasse erworbenen Kenntnisse sind zu festigen und durch Behandlung der Konsonantenangleichung, der Großschreibung, der Zeichensetzung und der Schreibung gebräuchlicher Fremdwörter zu erweitern. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Übungen im freien Sprechen mit Vorbereitung, Vortrag von Gedichten und geeigneten Prosastücken. Auf richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache ist besonderer Wert zu legen. Aufsätze aller Arten (Erlebnis- und Beobachtungsaufsatz, Bildbeschreibung, Inhaltsangabe, Nacherzählung, Bericht); Abfassen einfacher Geschäftsbriefe. Schrifttum und Lesen: Zu den Lesestoffen der schon in der zweiten Klasse verwendeten Art treten Darstellungen aus dem Wirtschaftsleben, der Technik und dem Verkehr in Österreich und in den benachbarten Ländern unter besonderer Berücksichtigung des kroatischen Volkes; Bilder aus der Geschichte dieses Volkes, Erzählungen und Bruchstücke größeren Umfanges aus dem kroatischen Schrifttum, einfache lyrische Gedichte und Bruchstücke aus leichteren dramatischen Werken. Im Anschluß an die Lesestoffe sind bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller zu behandeln. Stil- und Denkübungen: Der Ausbau und die Vertiefung des Wortschatzes sind planmäßig fortzusetzen. An Hand des Lesestoffes sind die kroatischen Termini aus dem Wirtschaftsleben zu erarbeiten und zu festigen. Die Germanismen in der kroatischen Sprache sind auszumerzen und die Besonderheiten des kroatischen Satzbaues eingehend zu behandeln. Sprachlehre: Aus der Satzlehre: Die Nebensätze. Aus der Wortlehre: die perfektiven und imperfektiven Zeitwörter (Erkennen der vier Vergangenheitszeiten an Hand der Lektüre) die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenen Wörter; der Vokal ě, die Um- und Ablaute, die Doppelvokale, die Verschmelzung des j und der Konsonantenausfall. Rechtschreiben: In Verbindung mit der Behandlung des zusammengesetzten Satzes ist die Zeichensetzung eingehend zu erläutern. Ferner sind die Konsonanten l, j, č, ć, d, dž und der Vokal ě eingehend zu behandeln. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse (3 Wochenstunden): Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Die Übungen im freien Sprechen sind unter allmählicher Steigerung der Anforderungen planmäßig fortzusetzen. Dabei ist auf die richtige Betonung und die diphthongfreie Aussprache der Vokale besonders zu achten. Zu den bisherigen Aufsatzarten treten Berichte über Vorgänge aus dem Menschen- und Naturleben. Ferner ist das Abfassen von Gesuchen, Eingaben u. dgl. zu üben. Schrifttum und Lesen: Zu den Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben kommen umfangreichere erzählende Dichtungen (beziehungsweise Teile daraus), lyrische Gedichte, einfache dramatische Werke. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes. Einblick in die wichtigsten Entwicklungsabschnitte des kroatischen Schrifttums; bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller aus dem neueren Schrifttum. Stilkunde und Denkübungen: Ergänzung und Festigung des Wortschatzes. Besondere Beachtung ist dem Erwerb kroatischer Bezeichnungen aus dem Arbeits-, Berufs- und Kulturleben zu widmen. Sprachlehre: Die erworbenen Kenntnisse aus der Laut-, Wort- und Satzlehre sind zusammenzufassen. Die Deklination des Hauptwortes (Genitiv, Dativ, Akkusativ, Lokativ und Instrumentalis mit und ohne Vorwort), die Konjugation der unregelmäßigen Zeitwörter; die wörtliche und die abhängige Rede sind eingehend zu behandeln und zu üben. Rechtschreiben: Übungen und zusammenfassende Belehrungen mit Berücksichtigung der häufigsten Fehler. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. SLOWENISCH Erste Klasse (5 Wochenstunden): Sprechübungen: Einführung in die slowenische Lautbildung durcj Sprechübungen. Sorgfältiges Einprägen der dowenisdven Laute č, š, ž, des Unterschiedes zwischen p und b, t und d, v und f, s und z. Richtiges Lesen des 1.

Lesestoff: Kurze Lesestücke, auch Zwiegespräche, die Lehreinheiten aus dem unmittelbaren Erlebnisbereich des Schülers betreffen, zur systematischen Aneignung und Erweiterung des Wortschatzes. Wortschatzübungen nach den Sachgebieten: Schule, Haus, Wohnung, Familie, Körper, Kleidung, Nahrung, Zeit, Uhr, Auswendiglernen von Prosatexten und leichten Gedichten (Stritar, Prešeren, Župančič, Murn, Jenko usw.). Sprachlehre: Haupt- und Eigenschaftswort (Einzahl, Zweizahl, Mehrzahl); persönliches und besitzanzeigendes Fürwort; Fragewort; Vorwörter, die am häufigsten gebraucht werden. Zeitwort und Hilfszeitwort in den drei Hauptzeiten. Arten des einfachen Satzes. Schriftliche Arbeiten: Diktate, Sprachübungen und Aufsätze. Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht vor Anfang Dezember. Zweite Klasse (4 Wochenstunden): Sprechübungen: Regelmäßige Wiederholung der Ausspracheübungen. Planmäßige Erweiterung und Festigung des Wortschatzes unter Berücksichtigung der Sachgebiete: Wohnung, Kleidung, Lebensmittel, Geschäft, Stadt, Verkehr und Sport. Lesestoff: Lesestoff aus den Sachgebieten der Klasse. Sprachlehre: Biegung des Haupt- und des Eigenschaftswortes mit Ausnahme der Sonderfälle. Zeitwort: Erzähl-, Wunsch-, Befehls- und Bedingungsform. Fürwörter und ihre Deklination, soweit nicht schon in der ersten Klasse durchgenommen. Steigerung des Eigenschaftswortes; Grund- und Ordnungszahlwörter. Der bejahende und der verneinende Satz. Satzglieder. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): Sprechübungen: Wie in der ersten Klasse. Erweiterung des Wortschatzes in den Sachgebieten: Gesundheit und Krankheit, Fremdenverkehr, Verkehrsmittel, Bilder aus dem Erwerbs- und Berufsleben. Konversationsübungen. Lesestoff: Lesen längerer und schwierigerer Texte. Sprachlehre: Überblick über das Zeitwort und seine Formen; die Aktionsarten; die wichtigsten Mittelwörter und die Absichtsformen (Supinum). Wortbildung und Wortfamilien. Der zusammengesetzte Satz: Nebenordnung, Unterordnung. Schriftliche Arbeiten: Nacherzählungen, Übersetzungen und freie Aufsätze als Schul- und Hausübungen. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse (3 Wochenstunden): Sprechübungen : Vervollkommnung der Aussprache durch Weiterführung der Sprech- und Konversationsübungen. Erweiterung des Wortschatzes durch zeitgemäße Sachgebiete. Lesestoff: Leichtere Texte slowenischer Dichter und Schriftsteller. Pflege der Hauslektüre. Sprachlehre: Zusammenfassende Wiederholung und Festigung des Stoffes. Schriftliche Arbeiten: Wie bisher, aber mit höheren Anforderungen. Festigung der Rechtschreibung durch entsprechende Übungen. Freiere Diktate. Wiedergabe gelesener Erzählungen, längere Berichte (auch in Briefform) über Erlebtes und Gelesenes; Stellen und Beantworten von Fragen; Übersetzungen ins Slowenische (Rückübersetzungen) als Klassenübungen; Zeitungsanzeigen; Wiedergabe leichter Zeitungsartikel. Einfache Geschäftsbriefe. Schularbeiten: sechs im Schuljahr. UNGARISCH Erste Klasse (5 Wochenstunden): Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Die allenfalls bereits in der Volksschule begonnenen Sprech- und Sprachübungen sind fortzusetzen und stofflich zu erweitern. Die Übungsstoffe sind dem Alltagsleben und der Umwelt der Schüler zu entnehmen. Die Sprachpflege umfaßt Übungen im Erzählen und Berichten über Erlebnisse und Beobachtungen, das Vortragen kurzer Prosastücke und leicht verständlicher Gedichte sowie das Singen von Volksliedern. Die Schüler sind an richtige Lautbildung zu gewöhnen. Auf genaue Unterscheidung der kurzen und langen Vokale: i — dotlessiacute, u — ú, ü — u, ö — o, o — ó, der stimmlosen und stimmhaften Konsonanten p — b, t — d, k — g sowie auf die richtige Aussprache der Doppelbuchstaben sz, zs, ly = j, cs, ty, gy und. ny ist zu achten. Als Auf-

satzarten sind einfache Berichte und Beschreibungen zu pflegen. Schrifttum und Lesen: Lautrichtiges und ausdrucksvolles Lesen ist anzustreben, wobei der Wortschatz systematisch zu erweitern ist. Themenkreise: Volksmärchen, Volkslieder, Sagen und Fabeln, Erzählungen über Menschen, Tiere und Pflanzen, einfache lyrische Gedichte. Sprachlehre: Aus der Satzlehre sind die Grundzüge des Satzbaues zu behandeln, aus der Wortlehre der bestimmte Artikel, das Hauptwort, die Mehrzahlbildung und die wichtigsten Suffixe des Hauptwortes, die hinweisenden, persönlichen und fragenden Fürwörter, das Eigenschaftswort, Zeitwort in den drei Hauptzeiten. Rechtschreiben: Das allenfalls in der Volksschule Gelernte ist durch Übungen zu erweitern und zu festigen, vor allem die Grundregeln der ungarischen Rechtschreibung, wie die lauttreue Schreibung, Schreibung der ly-Wörter und richtiges Schreiben nach der Wortzusammensetzung, Abweichungen des Schriftbildes von der Aussprache bei der Konsonantenangleichung, Verschmelzung der Konsonanten und Verkürzung langer Konsonanten. Die Silbentrennung ist ausführlich zu behandeln. Einführung in das Wörterbuch. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: vier im Schuljahr, die erste nicht vor Anfang Dezember. Zweite Klasse (4 Wochenstunden) : Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Sprech- und Sprachübungen wie in der ersten Klasse mit gesteigerten Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung mundartlicher Sprechweise in Lautgebung und Wortwahl. Auf richtige Aussprache ist besonderer Wert zu legen. Geeignete Texte in Vers und Prosa sind fallweise auswendig zu lernen und gut betont vorzutragen. Ferner ist das Gesetz der Vokalharmonie zu behandeln. Die Sprachpflege umfaßt neben dem Berichten und Erzählen über Erlebtes und Beobachtungen, Bildbesprechungen und Bildbeschreibungen. Als Aufsatzarten sind Erlebnis- und Beobachtungsaufsätze zu pflegen. Schrifttum und Lesen: Lautrichtiges und ausdrucksvolles Lesen mit gesteigerten Anforderungen. Themenkreise: Bedeutende österreichische und ungarische Persönlichkeiten, ungarische Volkssagen. Märchen, ausgewählte Stoffe und Gedichte aus Geschichte und Kultur sowie Naturgeschichte und Geographie und Wirtschaftskunde. Sprachlehre: Aus der Satzlehre ist der einfache und einfach erweiterte Satz zu behandeln. Die Bezeichnungen Satzgegenstand, Satzaussage, Ergänzung, Beifügung und Umstandswort sind sowohl ungarisch als auch lateinisch zu verwenden. Beim Zeitwort ist die Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft der Wirklichkeitsform sowohl bei der subjektiven als auch bei der objektiven Abwandlung zu behandeln. Die Abwandlung der ik-Zeitwörter ist gründlich durchzunehmen. Gebrauch der Möglichkeitsform nur im Zusammenhang mit einfachen Beispielen. Die Befehlsform. Zusammengesetzte Hauptwörter. Die wichtigsten Besitzerformen an Hand von Beispielen. Ferner sind zu behandeln das Zahlwort, das Bindewort, das unbestimmte und besitzanzeigende Fürwort. Rechtschreibung: Der Rechtschreibunterricht knüpft an die Erlebnis- und Beobachtungsaufsätze der Schüler an, wobei die in der ersten Klasse erworbenen Kenntnisse neben der Festigung planmäßig zu erweitern sind. Zu behandeln sind: Großschreibung der meisten Eigennamen, richtige Schreibung der subjektiven und objektiven Abwandlungsformen sowie die Zeichensetzung. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Zu den Berichten und freien Aussprachen treten Übungen im freien Sprechen mit Vorbereitung. Auf richtige Betonung und guten Vortrag ist zu achten. Zu den Erlebnis- und Beobachtungsaufsätzen kommen Sachberichte und Inhaltsangaben. Schrifttum und Lesen: Anleitung zum häuslichen Stillesen. Themenkreis: Aus Technik und Wirtschaft Österreichs und der angrenzenden Nachbarländer. Auszüge aus der ungarischen Literatur, auch aus leichteren dramatischen Werken. Sprachlehre: Aus der Satzlehre ist der zusammengesetzte Satz zu behandeln, Satzgefüge und Satzverbindung. Beim Zeitwort ist die Gegenwart und Vergangenheit der Möglichkeitsform sowohl bei der subjektiven als auch bei der objektiven Abwandlung zu behandeln. Abweichungen der Aussprache von der Schreibung beim Zusammentreffen von Vokalen. Die vollkommene Vokalangleichung. Wortbildung und Wortbedeutung. Rechtschreiben: Bei den zusammengesetzten Sätzen ist die Zeichensetzung eingehend zu behandeln. Zu sichern

ist vor allem: die richtige Schreibung der subjektiven und objektiven Abwandlungsform, der Befehlsformen und der Möglichkeitsformen. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse (3 Wochenstunden): Sprachpflege (Sprechen und Schreiben): Übungen im freien Sprechen sind mit gesteigerten Anforderungen fortzusetzen. Zu den bisherigen Aufsatzarten treten Berichte über Vorgänge aus dem Menschen- und Naturleben. Lebenspraktischer Schriftverkehr. Schrifttum und Lesen; Lyrische Gedichte. Proben aus der Heldendichtung. Berichte und Schilderungen aus dem Arbeits- und Berufsleben sowie der Zeitgeschichte. Bilder aus der Geschichte und Kultur des ungarischen Volkes. Übersicht über die wichtigsten Entwicklungsabschnitte des ungarischen Schrifttums. Sprachlehre: Übungen zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit. Zusammenfassende Übersicht über die Laut-, Wort- und Satzlehre. Direkte und indirekte Rede. Rechtschreibung: Richtige Schreibung einiger im Alltagsleben gebräuchlicher Abkürzungen und Fremdwörter. Übungen und zusammenfassende Belehrungen unter Berücksichtigung der häufigsten Fehler. Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll in den Ablauf des Weltgeschehens einführen, Einsicht in historische Zusammenhänge eröffnen, Verständnis für das Zeitgeschehen anbahnen, Achtung für die großen Leistungen einzelner Menschen und ganzer Völker erwecken und mit den Einrichtungen des öffentlichen Lebens vertraut machen. Die Schüler sollen, ihrem Alter entsprechend, zu selbständigem Denken und eigener Stellungnahme, zu positiver Kritik und objektiver Geisteshaltung befähigt werden. Auf Grund der gewonnenen Einsichten sollen die Schüler zu einem den Mitmenschen und der Gemeinschaft gegenüber verantwortungsbewußten Handeln gelangen. Auf die Erziehung zu demokratischer Gesinnung und zu österreichischem Staatsbewußtsein ist besonderer Wert zu legen. Lehrstoff: Erste Klasse (1 Wochenstunde): Die in der Grundschule gewonnenen ersten Eindrücke von einst und jetzt sind durch einzelne Erzählungen über bedeutende Ereignisse aus der Geschichte des Bundeslandes und Österreichs zu ergänzen und zu vertiefen. Diese Erzählungen sollen die Abwehr von Bedrohungen des Landes, die Überwindung wirtschaftlicher, sozialer und anderer Notstände, den Wandel der sozialen und kulturellen Einrichtungen und bedeutende kulturelle Taten zum Inhalt haben. So ist eine einprägsame Reihe zu ordnen, die von der Gegenwart bis in die Römerzeit zurückreicht und mit Daten aus der engeren Heimat verknüpft wird. Allenfalls sollen die Schüler mit den Tatsachen und Umständen des Zusammenschlusses der Teile des Bundesgebietes vertraut gemacht werden. Die in der Grundschule gewonnenen sozialkundlichen Einblicke in Gemeinde, Bezirk und Bundesland sind durch Hinweise auf die obersten Organe des Bundes und auf einzelne Verwaltungsaufgaben des Bundes, der Länder, der Bezirke und der Gemeinden zu ergänzen. In den letzten drei Schulmonaten beginnt die Einführung in den Ablauf der Geschichte in zeitlicher Ordnung, und zwar mit Bildern aus der Urgeschichte Österreichs (ältere und jüngere Steinzeit, Bronzezeit, Eisenzeit, besonders Hallstattkultur). Die anschauliche Schilderung, auch mit Hilfe einschlägiger Jugendbücher, bezweckt ein Hineindenken in die grundlegenden Formen der Lebensbewältigung durch Eingriffe in die Natur, durch den Gebrauch von Werkzeug und Gerät und durch eine geordnete Gemeinschaft. Zweite Klasse (2 Wochenstunden) : Bilder aus der Geschichte des Orients, der Griechen und der Römer und des Mittelalters bis zum Zwischenreich. Der Wegfall des einen oder des anderen Bildes kann durch die vertiefte Behandlung eines anderen ausgeglichen werden. Der wichtigste Ertrag des Unterrichtes ist im Bekanntwerden mit den Leistungen und Gedanken zu erblicken, die aus der Vergangenheit in die Gegenwart nachwirken. Aus der Geschichte des Morgenlandes: Ägypten, Babylon, Phönizier, Israeliten. Die Griechen und ihre Kultur: Lebensraum, Lebensart und Religion der Griechen; die Ordnung des öffentlichen Lebens; Olympische Spiele und religiöse Weihestätten; Griechenland verteidigt seine Freiheit (Perserkriege); Höhepunkt der griechischen Kultur

(Perikles); politischer Niedergang; Weltgeltung des Griechentums (Hellenismus). Das Werden und der Untergang des römischen Weltreiches: Die Römer — ein Bauernvolk; die Ständekämpfe, Sklaverei; Roms Herrschaft im Mittelmeer, wirtschaftliche, soziale und politische Folgen; von der Republik zum Kaiserreich (Cäsar und Augustus); das römische Weltreich (die Römer auf dem Boden unserer Heimat); das Christentum im Römerreich (Konstantin); germanische Völker auf Wanderung (Severin, Odoaker, Theoderich). Aus der früh- und hochmittelakerlichen Geschichte: Christianisierung Europas, das Frankenreich; das Reich Karls des Großen, Erneuerung des römischen Kaisertums, gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Zustände; der Fortbestand des römischen Kaisertums in Byzanz; der Islam; Kaisertum und Papsttum (Investiturstreit); früh- und hochmittelalterliche Kultur (Lehenswesen, Klosterleben, Romanik); das Rittertum; die Kreuzzüge, eine europäische Bewegung. Aus der Geschichte unserer Heimat bis ins Hochmittelalter. Dritte Klasse (2 Wochenstunden): Bilder aus der Geschichte Europas vom Zwischenreich bis zum Wiener Kongreß (mit Beziehung auf die engere Heimat). Sie dienen hauptsächlich dem Zweck, das Verständnis für die gesellschaftlichen, politischen, religiösen und kulturellen Wandlungen, die für das Erfassen der Gegenwart wichtig sind, zu wecken und einige sozialkundliche Modellvorstellungen zu gewinnen. Unter diesem Gesichtspunkt sind etwa die folgenden Themen teils in breiterer, teils in knapper Darstellung zu behandeln. Europa im Spätmittelalter: Grundherren und Bauern; Städte und Bürger; Staatenbildung (Hausmachtpolitik, Entwicklung der Nationalstaaten); europäisches Handelsleben; die Gotik; die Hussiten. Vom Mittelalter zur Neuzeit: Die Erfindungen und Entdeckungen und ihre Folgen; Humanismus und Renaissance; Maximilian und Karl römisch fünf.; das wirtschaftliche und soziale Leben (Geldwirtschaft, Bauernkriege); die Glaubensspaltung in Europa; die Gegenreformation und der Dreißigjährige Krieg. Absolutismus und Aufklärung: Der Absolutismus und sein Wirtschaftssystem; Österreich im Zeitalter der Türkenkriege; Barockkultur; England auf dem Weg zur Demokratie; die Aufklärung; der aufgeklärte Absolutismus in Österreich (Maria Theresia und Joseph IL); der Einfluß der Aufklärung in Rußland; die Gründung der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Französische Revolution und das Zeitalter Napoleons. Die Französische Revolution und ihre Folgen; Napoleon und die Befreiungskriege; der Wiener Kongreß. Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Bilder aus der Geschichte seit dem Wiener Kongreß bis zur Gegenwart. Sie dienen der Einführung in das Werden der modernen Demokratie und den Einrichtungen des Rechts- und Wohlfahrtsstaates. Die sozialkundlichen Modellvorstellungen sind zu ergänzen, namentlich durch die Grundbegriffe des Arbeits- und Sozialrechtes, des Geldwesens und der Wirtschaftsführung. Der Einblick in die Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts soll die Schüler befähigen, entsprechend ihrer Reifungsstufe wichtige Vorgänge im öffentlichen Leben Österreichs und in der Weltpolitik mit einigem Verständnis, mit Interesse und in möglichst objektiver Geisteshaltung zu verfolgen. Dem Geschichtsunterricht in dieser Klasse kommt daher besondere Bedeutung für die staatsbürgerlichen Aufgaben der österreichischen Schule zu. Gegen Ende des Schuljahres sind die Schüler auf die Bestimmungen über Jugendschutz und Jugendstrafrecht sowie auf die Straßenverkehrsordnung hinzuweisen. Der Lehrstoff soll etwa nach folgenden geschichtlichen Leitthemen gegliedert werden: Konservative und liberale Kräfte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: Die Politik der europäischen Mächte unter dem Einfluß Metternichs. — Die Biedermeierzeit in Österreich. — Neue Entwicklungen der Naturwissenschaften. — Die erste industrielle Revolution und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. — Die Revolutionen in Europa von 1830 bis 1848. Nationalismus, Sozialismus und Imperialismus: Die nationalen Einigungsbewegungen in Deutschland und Italien. — Neue Entwicklungen in der Wirtschaft und Gesellschaft (Arbeiterbewegung, Großstadt, Parlamentarismus, politische Parteien, moderne rechtsstaatliche Verwaltung). — Der Vielvölkerstaat Österreich. Der Erste Weltkrieg und seine politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem Ersten Weltkrieg: Neue Demokratien: Völkerbund, die europäische Staatenwelt, Kommunismus, Faschismus. Weltwirtschaftskrise. Die Erste Republik Österreich. Der Nationalsozialismus und die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges. Der Zweite Weltkrieg und seine politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen.

Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem Zweiten Weltkrieg: Die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen. — Der Wiederaufbau Europas. — Die Verselbständigung der ehemaligen Kolonien. — Die „zweite industrielle Revolution". — Die Veränderungen in der gesellschaftlichen Struktur, besonders in der ländlich-bäuerlichen Welt. — Die führenden Weltmächte. — Wirtschaftliche und militärische Zusammenschlüsse in Europa und in der Welt. Die Zweite Republik Österreich: Wiedereinrichtung des demokratischen Lebens, Wiederaufbau. — Der Staatsvertrag von 1955 und die Neutralitätserklärung. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis Österreichs und seiner Nachbarländer in erdkundlicher Hinsicht. Anbahnung des Verständnisses für das Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsstruktur Österreichs. Einblick in die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieses Landes auf dem europäischen und auf dem Weltmarkt. Geographische Zusammenschau Europas als eines wichtigen Kultur- und Wirtschaftsraumes. Überblickartige Kenntnis der Erde mit Berücksichtigung der weltgeschichtlichen und weltwirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Länder, besonders auch der Entwicklungsländer. Die Erde im Sonnensystem und im Weltall. Wecken des Heimat- und Weltverständnisses und des Bewußtseins, daß der Schüler zugleich Österreich, Europa und der Welt angehört. Anbahnung des Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen Landschaft, Klima, Wirtschaft, Besiedlung und Kultur (Natur- und Kulturlandschaft). Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen von Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Verkehr. Einfache Einführung in die Probleme des Wirtschaftsablaufes und der Wirtschaftsordnung. Verständnis für die Bedeutung volkswirtschaftlich richtigen Verhaltens des einzelnen und der Gesamtheit. Entwicklung des Raum- und Orientierungssinnes; Kenntnis der Landkarte und ihrer Benützung. Lehrstoff: Erste Klasse (2 Wochenstunden): Das in der Grundschule erworbene Wissen über das heimatliche Bundesland 1st sowohl hinsichtlich der wichtigsten Einzeltatsachen als auch des erd- und wirtschaftskundlichen Begriffsschatzes zu festigen. Diese Kenntnisse sind auf die Republik Österreich auszuweiten, und zwar auf das Bundesgebiet als Ganzes und auf die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer. Als Unterrichtsertrag ist zu sichern: Lage und Bedeutung der Landeshauptstädte und anderer größerer Orte; Hauptverkehrswege und die von ihnen benützten Täler und Pässe; Verkehrsknotenpunkte; die Hauptgebirgszüge, bedeutende Gipfel und wichtige Gewässer; Bodenschätze; Zentren der großen Wirtschaftszweige; Orte, in denen wichtige Industrie- und Exportgüter hergestellt werden; beachtenswerte Gebiete und Stätten des Fremdenverkehrs. — Sachgerechte Ausdrucksweise in Gesprächen über charakteristische Erscheinungen der Natur- und Kulturlandschaft Österreichs. Das Lesen von Atlas- und Wandkarten ist zu üben. Besonders sind die Schüler anzuleiten, die Wirkung verschiedener Kartenmaßstäbe auf die Wiedergabe der Einzelheiten zu beachten. Die Schüler vergleichen Flugaufnahmen und Landschaftsbilder mit der Karte. Sie fertigen einfache Lageskizzen an, wobei zunächst auf Treue der Proportionen weniger Gewicht gelegt wird. Der Unterricht soll auch bleibende Eindrücke von den landschaftlichen Schönheiten Österreichs vermitteln und zusammen mit dem Deutschunterricht das Brauchtum und die Siedlungsweise in verschiedenen Teilen des Vaterlandes, namentlich auch im ländlichen Siedlungsgebiet, darstellen. Auf bedeutende Stätten österreichischer Geschichte ist hinzuweisen. Bei Lehrausgängen sind in der Umgebung des Schulortes Plätze aufzusuchen, an denen die Naturlandschaft und die durch Menschenwerk umgeformte Landschaft bedeutsame Erscheinungen aufweisen oder an denen ein wichtiger Ausschnitt aus der wirtschaftlichen Arbeit zu beobachten ist (Betriebe). An Wander- oder Straßenkarten ist das Vergleichen von Karte und Wirklichkeit zu üben. Zweite Klasse (2 Wochenstunden): Länderkundliche Behandlung der Nachbarländer Österreichs; exemplarische Behandlung des übrigen Europa einschließlich der Länder um das Mittelmeer und des asiatischen Anteiles der Sowjetunion. Gewinnung wirtschaftlicher Kenntnisse über Europa (auch dessen wichtigste wirtschaftliche Organisationen). Die Gestalt der Erde und ihre Darstellung durch den Globus. Das Gradnetz. Ortszeit und Zonenzeit. Die wichtigsten europäischen Klimabereiche. Verwendung von Karten großen Maßstabes; weitere Übung im Lesen der Haupt- und Nebenkarten und im Zeichnen von Skizzen.

Dritte Klasse (2 Wochenstunden): Länderkundliche Behandlung der außereuropäischen Erdteile in exemplarischer Auswahl. Einiges über Entdeckungsreisen. Auswertung einschlägiger Jugendbücher. Wecken des Verständnisses für die wirtschaftlichen Verhältnisse in den außereuropäischen Ländern; Einblick in deren wirtschaftliche Beziehungen zu Österreich und zu den anderen europäischen Ländern. Im Zusammenhang damit Klärung wirtschaftskundlicher Grundbegriffe (wie Agrar-, Industrie- und Handelsstaat, Autarkie, Welthandel, Bedeutung der Arbeitsleistung und der Investitionen, Import und Export). Die scheinbare Sonnenbahn in verschiedenen geographischen Breiten. Die Abhängigkeit des Klimas vom Sonnenstand und von anderen Bedingungen. Die Bedeutung des Klimas für Menschen, Tiere und Pflanzen. Übungen im Lesen verschiedener Karten (Wander- und Straßenkarten) und im Zeichnen von Skizzen und Profilen. Einführung in das Lesen statistischer Darstellungen. Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Die Erde als Planet. Die Lichtgestalten des Mondes; Sonnen- und Mondesfinsternisse. Die Entstehung der Jahreszeiten; Kalender. Das Sonnensystem und das Milchstraßensystem im Weltall. Überblick über die Erdteile und Weltmeere. Österreichs politische und wirtschaftliche Stellung in Europa und in der Welt. Probleme der europäischen Wirtschaft und der Weltwirtschaft, soweit sie (etwa auch durch Erörterungen in der Presse, im Rundfunk und Fernsehen) in den Gesichtskreis der Schüler treten. Besprechen von Statistiken und deren graphischer Darstellung. Übungen im Gebrauch von Nachschlagewerken. Zusammenfassung und Festigung volkswirtschaftlicher Grundbegriffe hinsichtlich der Formen und Bedingungen der industiellen und landwirtschaftlichen Produktion, des Handels und Verkehrs; Wirtschaftswachstum und Lebensstandard. MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Vertrautmachen mit einigen grundlegenden mathematischen Denkweisen. Erkennen funktionaler Zusammenhänge. Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens. Wissen um dem systematischen Aufbau der Zahlenbereiche und die in ihren geltenden Gesetzmäßigkeiten. Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit Zahlen und im Umformen algebraischer Ausdrücke. Beherrschung grundlegender Kenntnise und Fertigkeiten aus der ebenen und räumlichen Geometrie. Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei der Lösung lebenspraktischer Aufgaben. Lehrstoff: Erste Klasse (5 Wochenstunden): Einführungsaufgaben, beschränkt auf den Lehrstoff der 4. Schulstufe. Weiterbildung der Raumanschauung mit Hilfe von Quader und Würfel: Erarbeitung der Grundbegriffe Punkt, Strecke, Ebene, Fläche, Körper. Wiederholung und Vertiefung der in der Grundschule gewonnenen Grundbegriffe der Mengenlehre unter Verwendung von Diagrammen und in Verbindung mit der Einführung der entsprechenden Symbole: Einführung in Grundbegriffe der Geometrie mit Hilfe des Mengenbegriffes und unter gründlicher Schulung im Gebrauch der Zeichengeräte: Gerade, Strahl, Strecke; Ebene, Halbebene; Lagebeziehungen zwischen Geraden, zwischen Ebenen, zwischen Gerader und Ebene, insbesondere auch die Begriffe „parallel", „schneidend", „windschief", „normal"; Parallelstreifen, Winkelfeld, Winkel. Die Menge der natürlichen Zahlen (N), die Menge der natürlichen Zahlen und der Zahl 0 (N0): graphische Darstellung, dekadisches Zahlensystem, die vier Grundrechnungsarten; Verwendung von Klammern; Kommutativgesetze, Assoziativgesetze, Distributivgesetz; Rangordnung der vier Grundrechnungsarten. Die Relationsbegriffe „gleich" (=), „ungleich" ( ), „kleiner als" (<), „größer als" (>), „kleiner oder gleich" ( ), „größer oder gleich" ( ) unter Verwendung der entsprechenden Symbole; in Verbindung damit auch Bestimmen der Lösungsmenge einfacher Ungleichungen und Gleichungen durch Einsetzen der Zahlen einer endlichen Grundmenge unter Verwendung von „Platzhaltern" (z. B. „Platzhaltern" (z. B □, Δ, Ο, a, x). Bruchrechnen: die Bruchfamilien Ganze — Halbe — Viertel — Achtel und Ganze — Zehntel — Hundertstel. Dezimalzahlen: Einführung; die vier Grundrechnungsarten; Mittelwerte; Runden von Zahlen. Metrische Maße: Längenmaße, Gewichtsmaße; Maßeinheit und Maßzahl; Umwandlung von

Maßen unter Beschränkung auf lebenspraktische Maßbeziehungen. Funktion als Zuordnung: Messen von Strecken; Umfang und Flächeninhalt des Rechtecks und Quadrats (einschließlich der Flächenmaße und des Zeichnens dieser Figuren), Oberfläche und Rauminhalt des Quaders und Würfels (einschließlich der Raummaße und des Anfertigens von Modellen); maßstäbliches Zeichnen. Der Kreis: Kreislinie, Kreisfläche (abgeschlossen und offen) und ihre Teile; Lagebeziehungen zwischen Punkt und Kreis, zwischen Gerader und Kreis, zwischen zwei Kreisen. Rechnen mit Zeitmaßen. Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und des Schätzens. Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische Aufgaben. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen; sechs Schularbeiten. Zweite Klasse (4 Wochenstunden): Wiederholen des Rechnens mit Dezimalzahlen. Funktion (Abbildung) als Zuordnung: die Kongruenzabbildungen, Geradenspiegelung, Schiebung (Vektor), Drehung — angewandt auf Punkt, Pfeil, Dreieck und Viereck} Übertragung von Winkeln; Winkelmaß (Rechnen mit Winkelmaßen, Komplementär- und Supplementärwinkel). Eigenschaften und Anwendung der Kongruenzabbildungen: Längentreue, Winkeltreue, Flächentreue; Kongruenz ebener Figuren; Strecken symmetrale, Winkelsymmetrale; Scheitel- und Nebenwinkel, Parallel- und Normalwinkel. Erweiterung der Kenntnisse über die Menge N: Teilbarkeit, Teilbarkeitsregeln, Primzahl und zusammengesetzte Zahl, Zerlegung in Primfaktoren; größter gemeinsamer Teiler und kleinstes gemeinsames Vielfaches in Verbindung mit Begriffen der Mengenlehre; Verwendung der Zeichen Λ,V. Bruchzahlen: Einführung, graphische Darstellung, Erweitern und Kürzen, die vier Grundrechnungsarten; Bestimmen der Lösungsmenge einfacher Ungleichungen und Gleichungen durch Einsetzen der Zahlen einer endlichen Grundmenge unter Verwendung von Platzhaltern, allenfalls nach Durchführung von Äquivalenzumformungen; Umwandlung von Brüchen in Dezimalzahlen und von endlichen Dezimalzahlen in Brüche. Eigenschaften des Dreiecks: Beziehungen zwischen den Seiten, zwischen den Winkeln und zwischen Seiten und Winkeln; einfache Konstruktionsaufgaben, die vier merkwürdigen Punkte; besondere Dreiecke (einschließlich Konstruktion besonderer Winkel, Satz von Thales). Viereck und Vieleck: Zerlegung in Dreiecke; Eigenschaften des Vierecks, besondere Vierecke (einschließlich einfacher Konstruktionsaufgaben); regelmäßiges Sechs- und Achteck. Funktion als Zuordnung: einfache Schlußrechnung im direkten und indirekten Verhältnis, Grundbegriffe der Prozent- und Zinsenrechnung; einfache statistische Auswertung von Messungen und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung, Staffelbild). Anschuliche Behandlung von Prisma, Drehzylinder, Pyramide, Drehkegel und Kugel; Netze von geraden Prismen und Pyramiden. Ständige Pflege des mündlichen Rechnens und des Schätzens. Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische Aufgaben. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen; sechs Schularbeiten. Dritte Klasse (4 Wochenstunden): Kongruenzabbildungen: Wiederholung. Zusammensetzung von Spiegelungen, Schiebungen, Drehungen; Schubspiegelung; Abbildungseigenschaften. Die Menge der ganzen Zahlen (Z): Einführung als Erweiterung der Menge No, graphische Darstellung (Punkte der Zahlengeraden, Vektoren); die vier Grundrechnungsarten (Veranschaulichung der Addition und der Subtraktion mit Hilfe von Vektoren), Abgeschlossenheit gegenüber Addition, Subtraktion, Multiplikation. Die Menge der rationalen Zahlen (Q): Einführung als Erweiterung der Menge der ganzen Zahlen, graphische Darstellung; die vier Grundrechnungsarten, Abgeschlossenheit gegenüber den vier Grundrechnungsarten mit Ausnahme der Division durch Null; Einführung in den Gebrauch des Rechenstabes oder des Taschenrechners; einfache statistische Auswertung von Messungen und Beobachtungen (Häufigkeitsverteilung, Staffelbild, Mittelwert). Variable und Terme: Begriff der Variablen; Terme; einfache lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Grundmenge und Lösungsmenge, Äquivalenzumformungen. Funktion als Zuordnung: Festlegung von Punkten der Ebene durch Koordinaten eines rechtwinkeligen Koordinationssystems (Eckpunkte ebener Figuren); einfache Flächenverwandlungen zur Herleitung der Flächeninhaltsformeln für Viereck und Dreieck; Flächeninhalte und Umfang besonderer Vierecke und des Dreiecks; Umfang und Flächeninhalt des Kreises, des Kreissektors und des Kreisringes ; Verwendung des Rechenstabes oder des Taschenrechners. Umformungen von Termen: Addition, Subtraktion, Multiplikation unter Verwendung des

Kommutativ-, Assoziativ- und Distributivgesetzes; Proben durch Belegen der Variablen mit Zahlen; Wiederholung des dekadischen Zahlensystems. Quadrieren: Quadrieren von einfachen Binomen (einschließlich des Quadrierens zweistelliger Zahlen und des Quadratwurzelziehens); Gebrauch mathematischer Tafeln, Verwendung des Rechenstabes oder des Taschenrechners. Lehrsatz des Pythagoras mit einfachen Anwendungen, beschränkt auf ebene Figuren. Irrationale Zahlen: Beispiele; graphische Darstellung; rationale Zahlen als Näherungswerte. Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische Aufgaben. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen; sechs Schularbeiten. Vierte Klasse (4 Wochenstunden): Variable und Terme: Zerlegung einfacher algebraischer Ausdrücke in Faktoren. Umformen von Bruchtermen, Anwendung bei linearen Gleichungen und Ungleichungen mit einer Variablen, Textgleichungen aus lebensnahen Sachgebieten; Verhältnisse und Proportionen. Ähnlichkeitsabbildungen: Strahlensatz (Teilung von Strecken); zentrische Streckung (Vergrößern und Verkleinern); ähnliche Figuren (einschließlich der Ähnlichkeit im rechtwinkeligen Dreieck); Satzgruppe des Pythagoras. Funktion als Zuordnung: Beispiele von bisher behandelten Funktionen, Funktionsbegriff; Zuordnungsdiagramm, Werttabelle, Graph; lineare Funktion, lineare Gleichung mit zwei Variablen; Systeme von zwei linearen Gleichungen mit zwei Variablen; Oberfläche und Rauminhalt des geraden Prismas, des Drehzylinders, der geraden Pyramide, des Drehkegels und der Kugel; Schrägrißdarstellungen einfacher ebenflächig begrenzter Körper. Weitere Verwendung mathematischer Tafeln; weitere Verwendung des Rechenstabes oder des Taschenrechners. Ortslinien als Mengen von Punkten: Gerade, Geradenpaar, Kreis, Kreisbogenpaar; Ellipse, Hyperbel, Parabel (Konstruktion nur auf Grund der Brennpunktdefinition). Anwendung des Lehrstoffes auf lebenspraktische Aufgaben. Einblick in das Steuer-, Versicherung-, Sparkassen- und Kreditwesen unter Verwendung einschlägiger Tafeln. Schriftliche Arbeiten: Schul- und Hausübungen; sechs Schularbeiten. Didaktische Grundsätze: Im Mathematikunterricht ist von Anfang an auf sorgfältiges Arbeiten und auf präzisen sprachlichen Ausdruck der Schüler zu dringen. Der Übergang von anschaulichen, induktiven Betrachtungsweisen zu abstrakten, deduktiven Denkprozessen darf nur allmählich und der jeweiligen Altersstufe angepaßt erfolgen. Alle verfügbaren Mittel der Veranschaulichung sind, besonders zur Förderung des räumlichen Vorstellungsvermögens, heranzuziehen. Die Abfolge der einzelnen Stoffgebiete, wie sie der Lehrplan durch die Reihenfolge der Stoffangaben aufzeigt, ist für die unterrichtliche Behandlung des Lehrstoffes einer Klasse nicht bindend. Der Übergang vom Unterricht in der Grundschule zu jenem in der Hauptschule muß behutsam erfolgen. Bei der Behandlung des „Winkelfeldes" und des „Winkels" wird auf die entsprechenden Lehrstoffangaben der 2. Klasse verwiesen. Die vier Grundrechnungsarten mit natürlichen Zahlen und der Zahl Null sind bis zur Einführung der Dezimalzahlen nur so weit zu behandeln, als sie nicht aus diesem Bereich hinausführen. Hinweise auf die Notwendigkeit der Erweiterung dieses Bereiches sind bei der Subtraktion und der Divsion zu geben. Die Einsicht in die im Lehrplan angeführten Rechengesetze soll an Hand von Zahlenbeispielen erarbeitet werden. Das Bruchrechnen ist nur auf das anschauliche Rechnen — ohne formale Regeln — im Rahmen der angegebenen Bruchfamilien zu beschränken. Die Einführung der Dezimalzahlen kann mit Hilfe der dem Schüler bereits bekannten metrischen Maße oder als Erweiterung des dekadischen Zahlensystems erfolgen. Der Funktionsbegriff wird in Form von eindeutigen Zuordnungen vorbereitet: einer Strecke wird ihre Länge eindeutig zugeordnet, einem Rechteck (Quadrat) sein Umfang bzw. sein Flächeninhalt, einem Quader (Würfel) seine Oberfläche bzw. sein Volumen. Die Behandlung lebenspraktischer Aufgaben hat auch einfache Schlußrechnungen zu beinhalten. Die systematische Behandlung der einfachen Schlußrechnungen darf jedoch erst in der zweiten Klasse erfolgen. Der Begriff „Vektor" ist an Hand der Schiebung zu erarbeiten und nur bei dieser Abbildung zu verwenden. Dreiecke sind nur aus Seiten und Winkeln zu konstruieren. Die Zinsenrechnung ist im allgemeinen auf die Berechnung der Zinsen zu beschränken. Nach Einführung in den Gebrauch des Rechenstabes oder Taschenrechners ist für eine ständige Verwendung und ausreichende Übung zu sorgen. Bei der Berechnung des Umfanges und des Flächeninhaltes ebener Figuren ist besonders da-

rauf hinzuweisen, daß jede Messung eine unvollständige Zahl liefert. Der Flächeninhalt einiger allgemeiner Vielecke kann durch Zerlegung in Dreiecke und Trapeze bestimmt werden. Die Quadrate von mehr als zweistelligen Zahlen sind nicht zu berechnen, sondern mathematischen Tafeln zu entnehmen; ebenso die Quadratwurzeln, die auf mehr als zweistellige Ergebnisse führen. Die lineare Interpolation ist mit Hilfe der Schlußrechnung durchzuführen. Es ist zu erläutern, daß 2 keine rationale Zahl ist und daß daher die Quadratwurzel aus 2 eine unendliche nicht periodische Dezimalzahl ergibt. Auch n ist als irrationale Zahl zu erläutern. Die Gerade tritt als Ortslinie in Form der Strecken- und Winkelsymmetrale und der Mittelparallelen eines parallelen Geradenpaares auf. Ebenso sind das Geradenpaar, das einen Parallelstreifen begrenzt, und das Geradenpaar, das von den beiden Symmetralen eines Winkels und des zugehörigen Nebenwinkels gebildet wird, Ortslinien. Auch die beiden Kreisbogen, die die Menge aller Punkte sind, von denen aus eine gegebene Strecke unter dem gleichen Winkel gesehen wird, bilden als Kreisbogenpaar eine Ortslinie. Die Lehre von den Verhältnissen und Proportionen ist auf das Wichtigste zu beschränken. Bei der Behandlung der Ähnlichkeit sind keine Ähnlichkeitssätze anzugeben. Mittels der Ähnlichkeit im rechtwinkeligen Dreieck sind der Höhensatz und der Kathetensatz abzuleiten. GEOMETRISCHES ZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll Fertigkeit im Gebrauch der Zeichengeräte und im Anfertigen sauberer und genauer Zeichnungen erlangen. Durch Vertrautmachen mit einfachen Projektionsverfahren ist seine Raumanschauung auszubilden. Lehrstoff: Dritte Klasse (2 Wochenstunden): Erlernen der Normschrift. Schulung der Fertigkeit im Gebrauch zeitgemäßer Zeichengeräte. Konstruieren im Heft und auf dem Reißbrett bzw. der Zeichenplatte; Anfertigen von Bleistift- bzw. Tuschezeichnungen in Verbindung mit dem Geometrieunterricht, besonders mit der Abbildungsgeometrie. Anschauungsgemäßes Zeichnen von Grund-, Auf- und Schrägriß der im Unterricht behandelten ebenflächig begrenzten Körper in einfachster Lage zu den Bildebenen. Grund- und Aufriß des Drehzylinders und des Drehkegels in einfacher Lage zu den Bildebenen. Einführung in das räumliche Koordinatensystem unter Verwendung ausschließlich positiver Koordinaten. Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Fortsetzung der Konstruktionsübungen auf dem Reißbrett bzw. der Zeichenplatte in Verbindung mit dem Geometrieunterricht. Zeichnen der Kegelschnitte. Zeichnen von Normal- und Schrägrissen einfacher ebenflächig begrenzter Körper, des Drehzylinders und des Drehkegels in einfacher Lage zu den Rißebenen. Seitenriß. Ermitteln der wahren Größe von Polygonen, die in projizierenden Ebenen liegen. Netze gerader Prismen und regelmäßiger Pyramiden. Werkzeichnen, wenn möglich in Zusammenhang mit Werkerziehung. Didaktische Grundsätze: Alle Arbeiten einschließlich der Anfertigung geometrischer Zeichnungen auf dem Reißbrett bzw. der Zeichenplatte sind vollständig in der Schule (ohne häusliche Arbeit) auszuführen. BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE Bildungs- und Lehraufgaben: Die Schüler der ersten und der zweiten Klasse sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus als Voraussetzung für die Bejahung einer gesunden Lebensführung erfassen und in das Werden und Reifen des Menschen Einsicht gewinnen sowie seine Eingliederung in das Naturganze und die aus seiner Sonderstellung erwachsende Verantwortung erkennen. Den Schülern der ersten und zweiten Klasse sind ausreichende Kenntnise über charakteristische Vertreter der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches, insbesondere der Heimat und unter Beachtung jener, die für den Menschen Bedeutung haben, zu vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt möglichst auf Grund der unmittelbaren Beobachtung zu berücksichtigen. Das Verständnis für die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im Tier- und Pflanzenreich und für die darauf beruhende Einordnung in systematische Gruppen ist zu wecken. Ein Einblick in die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Organismen und ihrer Umwelt ist zu geben. Während in der ersten und zweiten Klasse biologische und ökologische Einsichten im Zuge der exemplarischen Behandlung von Tieren und Pflanzen gewonnen werden, stehen diese in der dritten und vierten Klasse auf Grund der altersgemäßen Fähigkeit der Schüler dieser Schulstufen, stärker abstrahieren zu können, im Vordergrund.

Die Erziehung zum Verantwortungsbewußten Verhalten wird nun in zunehmendem Maß zur zentralen Aufgabe eines auf den Menschen bezogenen Unterrichtes. Einfache Kenntnisse über Entstehung und Aufbau der Erde, in die Kräfte, die die Erdkruste verändern, in den geologischen Aufbau Österreichs sowie einiger für die Wirtschaft und Technik wichtiger Mineralien und Gesteine unseres Landes sind zu vermitteln. Verständnis für die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte ist anzubahnen. Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge in der belebten und unbelebten Natur und aus dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung soll ein Umweltbewußtsein entwickelt werden, das auf die Ehrfurcht vor der Natur gegründet ist und sich praktisch in der Bereitschaft zum Umweltschutz und im Streben nach Erforschung der Natur äußert. Lehrstoff: Erste Klasse (2 Wochenstunden): Der Mensch: Körperbau: Organe und deren Zusammenspiel in einfachen Grundzügen. Hinweise auf gesunde Lebensführung (Körperpflege, richtige Ernährung). Häufige umweltbedingte Störungen (Lärm, Umweltverschmutzung ...). Unfallverhütung. Einige Maßnahmen der Ersten Hilfe. Geschlechtsorgane und ihre Funktionen in einfachen Grundzügen — Vorbereitung auf die Pubertät. Säugetiere und Vögel: Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung und im Vergleich zum Menschen; einige einheimische und ausländische Verwandte. Vertreter der wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung oder besonderen Anpassung an ihren Lebensraum und wegen ihrer Lebensweise bedeutsamen Gruppen in Auswahl: Nagetiere, Insektenfresser, Flattertiere, Robben, Wale, Rüsseltiere, Affen, Beuteltiere, Kloakentiere, Singvögel, Spechte, Greifvögel, Eulenvögel, Kuckucksvögel, Sumpfvögel, Watvögel, Möwenvögel, Ruderfüßer, Taucher, Papageien, Pinguine, Strauße. Bedrohte Tierarten. Blütenpflanzen: Am Beispiel einiger Frühblüher: Bau und Funktion von Wurzel, Stamm; Laubblatt und Blüte, Bestäubung und Befeuchtung. Zusammenhang zwischen Blütenbau und Insektenbesuch. Same und Frucht. Anpassung an die besonderen Lebensbedingungen. Obstbäume: Züchtung und Pflege. Im Rahmen der Pflanzenkunde sind einige kennzeichnende bzw. wirtschaftlich bedeutsame Vertreter aus folgenden Familien zu besprechen: Liliengewächse, Primelgewächse, Hahnenfußgewächse, Schmetterlingsblütler. Einige Zierpflanzen und Unkräuter. Kenntnis geschützter Pflanzen. Zweite Klasse (2 Wochenstunden): Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung des Zusammenhanges zwischen Körperbau, Lebensweise und Lebensraum Vertreter folgender Gruppen zu besprechen (Tiere aus heimischen Lebensräumen und solche mit Bedeutung für den Menschen sind zu bevorzugen). Kriechtiere: Kennzeichnende in- und ausländische Vertreter der Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und Krokodile. Verhalten bei der Begegnung mit Schlangen. Lurche: Frosch- und Schwanzlurche, Übergang vom Wasser- zum Landleben, Verwandlung. Die Rolle der Kriechtiere und Lurche bei der biologischen Schädlingsbekämpfung. Naturschutz. Fische: Einrichtungen für den Lebensraum Wasser. Einige wichtige heimische Fischarten und ihre wirtschaftliche Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen; Gefahren der Wasserverschmutzung, Kläranlagen. Für die Welternährung wichtige Meerfische. Fischfang, Ursachen des Rückgangs der Erträge. Sonderanpassungen (z. B. Bodenfische, Tiefseefische, Korallenfische u. a.). Zierfische. Weichtiere: Schnecken, Muscheln, Kopffüßer. Ausschöpfen der Nahrungsquellen durch Verschiedenartigkeit der Nahrung (Raspier, Filtrierer, Jäger); wirtschaftliche Bedeutung, Gesteinsbildung. Stachelhäuter: Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration. Krebse: Außenskelett — Gliederung — Häutung, wirtschaftliche Bedeutung. Hohltiere: Polypen und Quallen, Vermehrung durch Knospung und Tierstöcke. Korallen als Riffbildner. Schwämme: Stockbildung — wirtschaftliche Nutzung. Blütenpflanzen: Korbblütler, Doldengewächse. Weitere Vertreter der Lilienartigen und der Hahnenfußgewächse: Rosengewächse, Lippenblütler, Nachtschattengewächse.

Im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Menschen und unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen ihres Standortes. Pilze: Speisepilze, ungenießbare und giftige Pilze. Richtiges Pilzesammeln, Pilzvergiftungen und Gegenmaßnahmen. Biologische Bedeutung. Der Jahresablauf in der Natur: Blattformen; Aufgaben des Blattes, Laubfall, Fruchttypen; Verbreitung der Früchte und Samen. Überwinterung von Pflanzen und Tieren. Erkennen der wichtigsten Bäume und Sträucher im Winter. Laubausbruch und Frühblüher, Langtag- und Kurztagpflanzen. Wind- und Insektenbestäubung. Lebensraum Wald: Unterschied Wald — Forst. Laub-, Misch- und Nadelwald. Die wichtigsten bestandbildenden Arten, Stockwerkbau, Tiere im Wald (Überhänge); einfache Nahrungsketten. Waldnutzung (Rohstoffquelle, Erholungsraum, Schutzfunktion, Gefahren der Entwaldung); Klimafaktor. Richtiges Verhalten im Wald. Naturschutz. Dritte Klasse (2 Wochenstunden): Spinnentiere: Fangeinrichtungen; Außenverdauung. Ökologische Bedeutung. Tausendfüßer und Regenwürmer als wichtige Bodentiere. Schmarotzende Würmer: Außen- und Innenschmarotzer. Insekten: Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener und ohne Verwandlung. Einblick in Formenfülle. Staatenbildung. Nutz- und Schadinsekten. Zucht und Bekämpfung. Die Zelle als Baustein der Lebewesen. Einzeller: Arbeitsteilung in der Zelle, Ökologische Bedeutung. Krankheitserreger. Gesteinsbildner. Lagerpflanzen: Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten. Pilze. Schimmelpilze. Penicillin. Hefe. Pflanzenkrankheiten. Flechten, Symbiose und Pionierpflanzen. Bakterien: Verwesung, Fäulnis, Gärung. Bedeutung für die Bodenbildung. Konservierung; Krankheitserreger, Impfung. Desinfektion. Verhütung von Infektionskrankheiten. Moose und Farnpflanzen: Bedeutung für den Wasserhaushalt der Natur. Torf, Braunkohle, Steinkohle. Bau und Leben der Blütenpflanzen: Keimung und Keimungsbedingungen, Wachstum, Ernährung, Wasserhaushalt; vegetative Vermehrung. Lebensräume: Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere, Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten, Holz- und Textilverzehrer, Parasiten, Krankheitserreger und Krankheitsüberträger). Hinweis auf lebensfreundliche Gestaltung des Wohnbereiches. Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen, Zierblumen, Gartenarbeiten (Rasenpflege) u. a. Düngungsprobleme. Obstbäume und Beerensträucher. Erwünschte und unerwünschte Kulturfolgen. Einfache Nahrungsketten. Verantwortungsbewußte Schädlingsbekämpfung. Ökologisch sinnvolle Gestaltung des Gartens. Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen; Arbeiten. Acker und Feld: Getreidearten als Vertreter der Gräser. Die wichtigsten bei uns angebauten Getreidesorten. Hackfrüchte, Öl-, Faser- und Futerpflanzen. Verwertung. Feldarbeiten. Probleme der Monokulturen und Kulturrassen. Unerwünschte Feldbewohner (Unkräuter, Pilze, Tiere) und deren sinnvolle Bekämpfunng (Wuchs- und Blühhormone, Saatgutbeizung, Sprühgifte). Überdüngung. Ansammlung und Verlagerung von Schadstoffen. Umweltschutz. Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern und als Windschutzgürtel. Unterschlupf für Schädlingsvertilger und Bodensorganismen. Moor: Funktion als Wasserspeicher. Verlandung. Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen und Wiesentiere, deren Anpassung an Mahd und Beweidung. Geschützte Wiesenpflanzen. Orchideen. Das Meer, der größte Lebensraum: Sandstrand und Felsenküste; Schelf, Hoch- und Tiefsee. Bedeutung für die Ernährung der Menschheit und für die Sauerstoffproduktion. Gefahren der Meeresverschmutzung. Mineralische Bodenschätze: Abbau und wirtschaftliche Bedeutung einiger in Österreich vorkommender Bodenschätze, Entstehung, Fundorte. Eigenschaften der Minerale.

Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung: Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten. Veränderungen durch den Menschen: Düngung, Bewässerung; Raubbau. Welternährungsprobleme. Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Geologie: Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die die Erdkruste verändern: innere Kräfte — Erstarrungsgesteine, äußere Kräfte — Absatzgesteine, Gebirgsbildung — Umwandlungsgesteine. Geologische Übersicht von Österreich. Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte: Erdzeitalter, Fossilien und deren Entstehung. Leitfossilien-Durchläufer, Stammesgeschichte des Menschen. Der Mensch: Der menschliche Körper: Bau, Funktion und Zusammenspiel seiner Organe; Gesunderhaltung — Störungen, Verletzungen, Krankheiten; Unfallverhütung — Erste Hilfe. Bewegungsapparat : Skelett und Muskulatur. Gute Haltung — Haltungsfehler, Fußschäden. Organe des Stoffwechsels: Verdauungsorgane, Grundzüge der Ernährungslehre. Vitamine, Atmungsorgane — Künstliche Beatmung und Herzmassage. Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor und Blutübertragung, Ausscheidungsorgane. Haut- und Sinnesorgane: Steuerungssysteme. Nervensystem — Schädigungen durch Umwelteinflüsse („Reizüberflutung"). Suchtgifte und ihre Auswirkungen. Medikamentenmißbrauch. Geschlechtsorgane : Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft und Geburt. Nachgeburtliche Entwicklung. Probleme der menschlichen Sexualität. Familienplanung durch Geburtenregelung. Geschlechtskrankheiten. Erste Hilfe: Grundzüge der Hauskrankenpflege. Hausapotheke. Vererbungslehre : Einfache Vererbungsregeln, Erscheinungsbild — Erbbild. Modifikation — Mutation. Tier- und Pflanzenzucht; Bedeutung für die Lösung der Welternährungsprobleme. Vererbung beim Menschen. Verhaltenslehre: Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten von Tier und Mensch: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Balz, Territorialverhalten, Dreh- und Demutstellung und ihre Bedeutung für die Erhaltung der Art, Brutfürsorge — Brutpflege u. a.). Möglichkeiten der Verständigung. Lebensräume des Hochgebirges: Krummholzregion; Almregion; Fels- und Eisregion. Der Fluß als offener, der See als geschlossener Lebensraum. Das ökologische Gleichgewicht: Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten und Destruenten (Reduzenten), dargestellt an kennzeichnenden Biotopen. Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht — Umweltschutz. Wasser: Veränderungen des Grundwasserspiegels durch Trockenlegung und Flußregulierung; Veränderungen der Temperatur, des Sauerstoff- und Nährstoffgehaltes des Wassers, Kraftwerkbau; Gewässergüte; Kläranlagen. Boden: Zivilisationslandschaft — Gefahr der Zersiedelung. Produktionslandschaft — intensive Nutzung im Hinblick auf das Welternährungsproblem (Bevölkerungsexplosion). Eingriffe durch Düngung, Bewässerung, Raubbau, Verschmutzung (Müll, chemische Gifte). Erholungslandschaft — Natur- und Landschaftsschutzgebiet, Naturparks. Luft: Verschmutzung durch Abgase. Gefahren der Radioaktivität. Didaktische Grundsätze: Aus der Vielfalt des Unterrichtsgutes ergibt sich die Notwendigkeit einer gezielten und sorgfältigen Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten ohne Überlastung möglich ist. Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte sind die heimischen, die wirtschaftlich oder sonstwie bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen. Jedes Lebewesen soll in Beziehung zu seinem Lebensraum behandelt werden, um Eigentümlichkeiten des Körperbaues und der Lebensweise verständlich zu machen. Die Einordnung nach dem Gesichtspunkt der natürlichen Verwandtschaft hat erst nach Behandlung einer größeren Anzahl von Einzelformen zu erfolgen. Eine Anhäufung von zusammenhanglosem Gedächtnisstoff ist zu vermeiden, vielmehr sollen die Tatsachen zueinander in Beziehung gesetzt und die Zusammenhänge aufgezeigt werden. Trotzdem ist da-

rauf zu sehen, daß die Schüler eine angemessene Anzahl von Tieren, Pflanzen, Gesteinen und Mineralien kennen, besonders solche der Heimat. Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung zugeordneten Schwerpunkte haben keine einschränkende Bedeutung. Sie sollen lediglich aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert werden oder daß dieser Gesichtspunkt bei der Besprechung zu beachten ist. Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes der ersten und zweiten Klasse hat über die ökologisch ausgerichtete Stufe der dritten Klasse die Grundlage zu einer zusammenfassenden, altersgemäßen, human-biologischen Übersicht in der vierten Klasse zu schaffen. Die Probleme der Hygiene und jene einer gesunden Lebensführung sowie die Entwicklung des Umweltbewußtseins sind durchgehende Unterrichtsprinzipien. Aus dem Unterricht erwachsende Fragen zur Sexualerziehung sind in einer der geistigen und sittlichen Reife der Schüler entsprechenden Weise auf jeder Schulstufe zu behandeln. Es soll aus diesem Wissen ein Bewußtsein entwickelt werden, das auf Verantwortung gegenüber dem Partner, dem eigenen Körper und der Ehrfurcht vor dem werdenden Leben gegründet wird. Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt werden. Aus diesem Gründe wird empfohlen, den Unterricht der vierten Klasse mit der Geologie zu beginnen. Die Arbeitsweisen des Beobachtens, Untersuchens, Vergleichens und das Festhalten der Ergebnisse sind systematisch auszubauen. Die dazu notwendigen Fertigkeiten im Gebrauch der entsprechenden Behelfe (Lupe, Mikroskop usw.) sind zu erarbeiten. Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen einfacher Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte, Conchylien), Bestimmungsübungen, Keimungsversuche. Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen Lehrmittel sollen sinnvoll eingesetzt werden. Der Unterricht hat zu selbständigen Beobachtungen in der freien Natur anzuregen; Lehrausgänge sind, wo die Möglichkeit besteht, durchzuführen. Je nach den Gegebenheiten sollen in den Unterricht verschiedene Beobachtungsaufgaben, Untersuchungen und Versuche einbezogen werden. Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung, sollte sie in den Dienst des praxisbezogenen Unterrichtes gestellt werden. Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten und Naturdenkmäler Österreichs und des Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen bedeutender Gelehrter hinzuweisen. PHYSIK UND CHEMIE Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge in der Umwelt auf Grund von Beobachtungen und Versuchen; für den ursächlichen Zusammenhang der Naturerscheinungen; für die Ausnützung der Naturkräfte und der Bodenschätze im praktischen Leben; für die Bedeutung technischer Erfindungen im Hinblick auf die Wohlfahrt des Menschen und für die Gefahren der Technisierung des Lebens (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz und ähnliches). Erster Einblick in den Anteil der Physik und Chemie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart. Lehrstoff: Zweite Klasse (2 Wochenstunden): Wägen und Messen: Wägen fester und flüssiger Körper. Ursache des Gewichtes (Lot, Neigungswaage); Federwaage (Elastizität). Messen des Rauminhaltes fester und flüssiger Körper (spezifisches Gewicht); allenfalls Messen der Zeit. Zustandsformen der Körper: Fest, flüssig, gasförmig. Moleküle und Molekularkräfte. Kohäsion, Adhäsion. Aus der Statik fester Körper: Schwerpunkt, Gleichgewicht, Standfestigkeit. Der Hebel als Werkzeug. Allenfalls die Hebelgesetze. Flüssigkeiten (Wasser): Druckfortpflanzung (hydraulische Presse), verbundene Gefäße (Wasserleitung, allenfalls Springbrunnen), Haarröhrchen. Oberfläche des Wassers. Gase (Luft): Eigenschaften: Raumerfüllung, Gewicht und Druck (Maße hiefür, mm Quecksilbersäule, Atmosphäre, allenfalls Millibar). Barometer. Luftverdünnung und Lufverdichtung (Saug- und Druckpumpe). Allenfalls Abnahme des Luftdrucks bei zunehmender Höhe. Wärme: Temperatur (Celsiusgrade), Wärmeausdehnung (Thermometer), Anomalie des Wassers, Wärmequellen, Ausbreitung der Wärme, Heizwerte der Brennstoffe, Verdunsten, Verdampfen und Kondensieren, Schmelzen und Erstarren. Allenfalls Siedepunkt und Luftdruck.

Wetter: Kreislauf des Wassers, Luftfeuchtigkeit, Tau und Reif, Nebel, Wolken, Regen, Schnee, Hagel. Entstehung der Winde. Instrumente zur Wetterbeobachtung. Wetterdienst in Österreich. Schallerscheinungen : Entstehung, Ausbreitung, Geschwindigkeit und Zurückwerfung des Schalles; Schallwellen, Frequenz, Tonhöhe (Tonleiter), allenfalls Hörbereich und Phon (Lärmbekämpfung); einige Musikinstrumente. Magnetismus: Einfache magnetische Erscheinungen. Magnetisches Feld. Die Erde als Magnet. Dritte Klasse (3 Wochenstunden): a) Physik: Von Werkzeugen und Maschinen: Die einfachen Maschinen der Hebelgruppe; Maß der Arbeit, Goldene Regel, das Fahrrad. Vom Schwimmen: Auftrieb (Schwimmen, Schweben, Sinken; Aräometer; Archimedisches Prinzip). Von der Elektrizität: Der Stromkreis. Wärme- und Lichtwirkungen (elektrische Heiz- und Kochgeräte; Kurzschluß, Sicherung; elektrische Beleuchtung), Gefahren des elektrischen Stromes und deren Verhütung. Chemische Wirkungen (galvanisches Element, Akkumulator, Reinmetallgewinnung, Metallüberzüge). Magnetische Wirkungen und Induktion (Klingel; Ablenkung der Magnetnadel; Elektromotor, Dynamomaschine; Transformator; Fernsprecher). Maße der Elektrizität. Allenfalls elektrische Entladungen in verdünnten Gasen. b) Chemie: Von der Luft (Sauerstoff, Stickstoff, Edelgase; Verunreinigung der Luft). Oxyde, Säuren, Laugen, Salze. Das Wasser (Zerlegung, Wasserstoff). Von der Kohle (Kohlenstoff; Qxyde des Kohlenstoffes; Ofenheizung; Atmung). Vom Feuermachen (Schwefel, Phosphor, Zündhölzchen; Schwefelsäure, Phosphorsäure). Vom Kalkstein. Zement. Vom Kochsalz (Steinsalz; Salzsäure; Chlor; Natrium). Allenfalls einige Waschmittel, Düngemittel, Tonwaren und Aluminium. Quarz und Glaswaren. Von den Metallen (Eisen; andere wirtschaftlich wichtige Metalle; Edelmetalle). Die Zeichensprache der Chemie im Zusammenhang mit einzelnen Stoffkreisen. Atom — Molekül; Element — Verbindung. Vierte Klasse (3 Wochenstunden): a) Physik: Grundbegriffe der Bewegungslehre: Ruhe und Bewegung der Körper; Arten der Bewegung, Bewegungswiderstände, Bewegungsänderung durch Kräfte; freier Fall, zusammengesetzte Bewegung; die schiefe Ebene, der Wurf. Fliehkraft (Zentrifugalmaschinen), Pendel. Bewegung der Himmelskörper, Flug und Raumfahrt. Physikalische Betrachtungen an Maschinen im Haushalt, in der Landwirtschaft, im Gewerbe in der Industrie und im Verkehr (exemplarische Behandlung nach örtlichen Gegebenheiten). Von der Umwandlung der Energie: Kraftmaschinen: Wasserrad, Turbine, Dampfmaschine, Verbrennungsmotoren, allenfalls Düsen- und Raketenantrieb. Gewinnung und Verwertung elektrischer Energie: Wechselstrommaschine, Gleichstrommaschine; Drehstrom; Österreichs Kraftwerke (kalorische Kraftwerke, Speicherkraftwerke, Laufkraftwerke). Umspannung und Fernleitung des Stromes. Verwendung des Stromes im Haushalt (Zähler), Gefahren des Stromes. Vom Gewitter. Lichterscheinungen: Ausbreitung des Lichtes, Licht und Schatten. Zurückwerfung des Lichtes; ebene und gekrümmte Spiegel (Scheinwerfer). Brechung des Lichtes; Linsen, einige optische Instrumente. Chemische Wirkungen des Lichtes; Photographie. Stummfilm und Tonfilm. Zerlegung des Lichtes; Spektrum, Regenbogen, allenfalls Körperfarben. Von elektromagnetischen Wellen: Hinweise auf die Grundlagen des Rundfunks und des Fernsehens, der Röntgenstrahlen und der Radioaktivität. Allenfalls das elektromagnetische Spektrum. Einiges aus der Atomphysik; Hinweise auf den Atomreaktor. Strahlenschutz. b) Chemie Von der Leuchtgaserzeugung; Verwertung des Gases und der Nebenprodukte. Vom Erdöl und seiner Aufbereitung; Erdgas; Erdölindustrie in Östereich. Das Holz als Rohstoff; Zellulose, Kunstmassen (Plastikstoffe); die Papiererzeugung; allenfalls der Buchdruck. Von unserer Kleidung; natürliche und synthetische Faserstoffe. Färben. Unsere Nahrungsmittel: Kohlehydrate, Eiweißstoffe, Fette. Vitamine. Zubereiten, Konservieren und Einlagern. Verfälschungen. Genußmittel: Kaffee, Tee und Kakao (Alkaloide). Geistige und saure Gärung (alkoholische Getränke, ihre schädigende Wirkung auf den menschlichen Körper, alkoholfreie Obstverwer-

tung), Essigerzeugung: Brotbereitung. Seifen, im Anschluß daran Harze, Kunstharze. Vom Kreislauf der Stoffe. Auswahl der Stoffgebiete und Vertiefung nach den örtlichen Gegebenheiten. MUSIKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Die Musikerziehung ist als ein wesentlicher Beitrag zur emotionalen Entwicklung des Jugendlichen zu sehen. Eine wichtige soziale Funktion des Gegenstandes ist das Gemeinschaftserlebnis und das Hören auf den anderen. Unter Berücksichtigung der akustischen Umwelt sollen die Schüler zum Singen, instrumentalen Musizieren, zu bewußtem Hören und kreativem Gestalten motiviert werden. Dadurch ist die Teilnahme am Musikleben zu fördern. Aktive Musikpflege und schöpferisches Musizieren sollen der Persönlichkeitsbildung und einem sinnvollen Freizeitverhalten dienen. Um die Schüler zu einer selbständigen und kritischen Auseinandersetzung mit den Erscheinungsformen vor allem österreichischer und europäischer Musik aus Vergangenheit und Gegenwart zu befähigen, sind sowohl fundamentale Kenntnisse über Musik als auch die altersgemäße Vermittlung von Musikwerken notwendig. Das Bemühen um eine Bereicherung individueller Erlebnisfähigkeit ist ein zentrales Anliegen des Musikunterrichtes. Lehrstoff: Erste Klasse (2 Wochenstunden): Singen, Musizieren, Gestalten: Von der vokalen Musizierpraxis ausgehend, ist durch eine gezielte Stimmbildung und Sprechpflege ein kultiviertes Singen anzustreben. Dabei sollen Lieder und Kanons aus Österreich und dem übrigen deutschen Sprachraum den Schwerpunkt bilden. Unter Wahrung stilistischer Gesichtspunkte sind Instrumente zur klanglichen Bereicherung zu verwenden. Geeignete Musik soll auch in Bewegung und Tanz umgesetzt werden. Mit Hilfe einfacher vokaler und instrumentaler Mittel sollen die Schüler zu schöpferischem Gestalten angeregt werden. Formale Abläufe sollen gelegentlich graphisch festgehalten bzw. graphisch Festgehaltenes realisiert werden. Demonstration von Spielmöglichkeiten, Funktion und Bau selbsterlernter oder selbstverwendeter Instrumente (Querverbindung zur Werkerziehung). Musikkunde: Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre sind an Hand des traditionellen Notenbildes in Verbindung mit Singen, Spielen, Hören und Erfinden von Beispielen zu erarbeiten: Takt, Rhythmus, Melodie, Intervalle, gebräuchliche Tonarten, Dreiklang, Dynamik, Klangfarbe. Melodische und rhythmische Entwicklungselemente (z. B. Wiederholung, Sequenz, Betonungsordnung) sowie Gliederungen einfacher Melodien sind bewußt zu machen; von diesen ausgehend sollen kleine Liedformen aus der Vokal- und Instrumentalmusik aufgezeigt werden. Ausgewählte Hörbeispiele sind nach Herkunft und Funktionsbereich geordnet anzubieten (Tanzmusik, Marschmusik, Schlagermusik, Kirchenmusik usw.). Auf Leben und Werk einzelner Komponisten ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen der Musikerziehung hinzuweisen. Information über Volkslied, Volksmusik und Volksbräuche. Zweite Klasse (2 Wochenstunden) : Singen, Musizieren, Gestalten: Aufbauend auf die vokale Musizierpraxis der ersten Klasse ist die Stimmbildung und Sprecherziehung unter Berücksichtigung des Stimmwechsels weiter zu pflegen. Deutsche und fremdsprachige Lieder sollen ein- und auch mehrstimmig erarbeitet werden. Auf klangliche Bereicherung durch Verwendung von Instrumenten ist unter Berücksichtigung stilistischer Gesichtspunkte zu achten. Anregung zur Bildung von Klassenspielgruppen. Die musikalische Tanz- und Bewegungserziehung soll fortgesetzt werden. Im Bereich des schöpferischen Gestaltens sind die Schüler z. B. durch Klangexperimente zum Verständnis verschiedener Erscheinungsformen — auch von zeitgenössischer Musik — zu führen. Musikkunde: Durch rhythmisch-melodische Übungen im Zusammenhang mit Singen und Musizieren sind die Kenntnisse der elementaren Musiklehre zu erweitern: schwierigere Rhythmen, Taktarten und Taktwechsel, Dur und Moll, Pentatonik, Dynamik und Tempo, Akkorde und Klangflächen. Übungen im Erkennen der wichtigsten Orchesterinstrumente. Melodische Entwicklungselemente (Wiederholung, Sequenz, Variierung, Umkehrung) sind zur Erläuterung einfacher musikalischer Formen heranzuziehen (Tänze, Märsche, Rondo, Variation). Musik und ihre Stellung an der Gesellschaft (Volksmusik, kommerzielle Musik, Kunstmusik). Auf Leben und Werk einzelner Komponisten ist im Zusammenhang mit anderen Teilbereichen der Musikerziehung hinzuweisen.

Dritte Klasse (1 Wochenstunde): Singen, Musizieren, Gestalten: Singen, Stimmbildung und Sprechpflege sind im Zusammenhang mit der Erarbeitung von Liedern unter Berücksichtigung der Mutation mit erhöhten Anforderungen fortzusetzen. Neben Liedern aus Österreich sollen auch Lieder anderer europäischer Länder und anderer Kontinente ein- und mehrstimmig gesungen werden. Die instrumentale Musizierpraxis ist in Form von Liedbegleitungen und Spielstücken verschiedener Epochen zu pflegen. Anregung zur Bildung von Musiziergruppen. Experimentieren mit Klängen soll zum bewußten Hören von musikalischen Strukturen in Werken der Vergangenheit und Gegenwart dienen: tonale und freitonale Melodik und Harmonik; Konsonanz und Dissonanz, einfache Akkordverbindungen. Musikkunde: Im Zusammenhang damit sollen weitere vokale und instrumentale Formen exemplarisch vorgestellt werden: Kunstlied, Ballade, Szenen aus Oper, Operette und Musical, Programmusik, einzelne Sätze aus Konzerten, Suiten, Symphonien, Kirchenmusikwerken. Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt auf Verbindung von Tanz und Musik (Volkstänze aus Österreich und dem Ausland). Ausgehend von den Grundlagen der Akustik sollen die Schüler mit der sinnvollen Verwendung verfügbarer Aufnahme- und Wiedergabegeräte vertraut gemacht werden (Querverbindung zum Physikunterricht). Die menschliche Stimme: Stimmlage, Gattungen, Ausdrucksbereiche. Überblick über die Saiten-, Blas-, Schlaginstrumente, elektronische Instrumente, Ensemble- und Orchesterbesetzungen. Erkennen von Beziehungen zwischen Volksmusik, Kunstmusik und Unterhaltungsmusik. Wirkung von Musik (z. B. Manipulation, Werbung, Therapie). Anbahnen des Verständnisses für die gesellschaftliche Funktion der Musik im Wandel der Zeiten durch Hinweise auf musikhistorische Tatsachen, die die soziale Stellung des Komponisten und des Musikers sowie die Funktion der Musik in verschiedenen Gesellschaftsordnungen erläutern. Vierte Klasse (1 Wochenstunde): Singen, Musizieren, Gestalten: Neben den bereits bekannten Liedern sind besonders dieser Altersstufe angemessene zu singen (Lieder für den geselligen Kreis, Worksongs, Spirituals usw.). Stimmbildung und Sprechpflege unter Berücksichtigung der Mutation. Instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren; Anregung zur Bildung und Weiterführung von Musiziergruppen. Bewußtmachen und praktisches Erarbeiten musikalischer Strukturen, besonders zur Vorbereitung des Verständnisses neuer Musik (z. B. Spannung — Lösung; Symmetrie — Asymmetrie; Kontraist und Übergangsdynamik). Musikkunde: Die Kadenz als Grundlage für das Verständnis tonaler Musik. Homophonie und Polyphonie. Hinweise auf die Grundlagen der Musik des 20. Jahrhunderts (z. B. erweiterte Tonalität, Zwölftontechnik, Klangflächentechnik, elektronische Musik). Bewegungserziehung mit besonderem Schwerpunkt auf Verbindung von Tanz und Musik (österreichische Volkstänze — Folklore — historische und moderne Tänze). Anhand von instruktiven Hörbeispielen sind im Verlauf einer übersichtlichen und kurz gefaßten Darstellung der Entwicklung der europäischen Musik ihre bedeutendsten Meister in ihrer historischen und sozialen Stellung sowie die wichtigsten Gattungen und Formen darzubieten (u. a. aus dem Bereich Lied, Chormusik, Oper, Konzert, Symphonie, Operette, Musical, Jazz, Pop). Eine kritische Haltung im Bereich des Musikkonsums ist zu entwickeln. Die Stellung Österreichs im internationalen Musikleben. Didaktische Grundsätze: Lied- und Musizierpraxis: Als elementare emotionale Äußerung des Menschen haben Singen und instrumentales Musizieren ihren bedeutenden Stellenwert in Musikunterricht einzunehmen. Ausgehend von heimischen Liedern sollen die Schüler auch die Volksmusik anderer europäischer Länder sowie der verschiedenen Kontinente kennenlernen. Gern gesungene Lieder sollen auswendig beherrscht und durch Wiederholung gefestigt werden. In der Stimmbildung und Sprechpflege sind Mängel (Schreien, falsche Atmung, schlechte Textaussprache u. a.) zu beseitigen. Stetige Stimmbildung und Sprechpflege sind erforderlich, wobei auch Verbindungen zum Deutschunterricht hergestellt werden sollen. Unerläßlich ist das Beispiel des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellung von falsch und richtig). Instrumente sollen bei Stimmübungen nur zur Toniangabe verwendet werden. „Brummer" sollen von Anfang an zum Mitsingen erzogen, auch Mutanten vom Klassengesang nicht ausgeschlossen werden, doch darf

ihnen nur der Tonumfang zugemutet werden, den sie mühelos bewältigen. Wo immer möglich, sind sie zum gemeinsamen Musizieren heranzuziehen. Im instrumentalen Bereich sind alle vorhandenen Möglichkeiten elementaren Musizierens auf einfachen Instrumenten auszunützen; Schülern mit instrumentalen Kenntnissen ist im Unterricht Gelegenheit zum Vorspiel und zum Zusammenspiel zu geben. Instrumentalstimmen sind außerhalb der Unterrichtszeit zu üben. Musikalische Bewegungserziehung: In der Bewegungs- und Tanzerziehung soll dem natürlichen Bedürfnis der Schüler nach Bewegung in Verbindung mit Musik entsprochen werden. Dadurch kann vielen Schülern ein weiterer Zugang zur Musik erschlossen werden. Musik kann sowohl in Bewegung als auch Bewegung in Musik umgesetzt werden. Ausgehend von der Orientierung in Raum und Zeit soll die Erarbeitung von Grundlagen der elementaren Musiklehre (Rhythmus, Takt, Metrum, Melodie usw.) mit Bewegung verbunden und gefestigt werden. Über einfache Bewegungsformen und Tanzschritte ist bis zu fixierten Tanzformen fortzuschreiten. Im allgemeinen sind Gruppentänze den fixierten Paartänzen vorzuziehen. Querverbindungen mit dem Unterricht aus Leibesübungen sind zu pflegen. Bewegungs- und Tanzerziehung ist nicht mit dem Tanzunterricht im eigentlichen Sinn zu verwechseln. Schöpferisches Gestalten: Neben dem Musizieren nach Noten ist dem schöpferischen Gestalten im Unterricht eine angemessene Zeit einzuräumen. Die Förderung des Schöpferischen soll dem Jugendlichen helfen, seine Freizeit zu bereichern und sich selbst zu verwirklichen. Diese Art des Musizierens kann auf verschiedenen, auch selbstverfertigten Instrumenten, sowie vokal praktiziert werden. Dabei können elementare Modelle als Grundlage dienen, denen sich die Schüler — einzeln oder in Gruppen — zuordnen. Die Möglichkeiten des schöpferischen Gestalten!. Hegen sowohl auf tonaler als auch auf freitonaler Ebene. Programmatische Themen (z. B. Ereignisse, Gedichte, Erzählungen, Stimmungen und Gefühle) sind vielfach eine erste Hilfe zu einer improvisatorischen Gestaltung auf freitonaler Basis. Auch Bewegungs- und Tanzimprovisationen sowie Pantomimen könnten dieses kreative Musizieren wirkungsvoll ergänzen. Hörerziehung und Notation: Das musikalische Vorstellungsvermögen ist von Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu üben und weiterzuentwickeln: Singen und instrumentales Musizieren sollen ebenso der systematischen Erziehung zum differenzierten Hören dienen wie Übungen im Intervall-, Akkord- und Klangfarbenhören und im Erfassen von Rhythmen. Auch die Klangspektren der wichtigsten Musikinstrumente sind zu vermitteln. Dabei soll dem Schüler nicht nur die technische Seite der Hörerziehung bewußt wenden, sondern vor allem auch der ästhetische und stilistische Aspekt. Gerade durch die Kenntnis der Vielfalt der musikalischen Erscheinungen soll der Schüler befähigt werden, sich ein eigenständiges Urteil über die ihn umgebende Musik zu bilden. Nach der Erarbeitung und dem Hören von exemplarischen Werken der abendländischen Musikkultur sowie neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener Provenienz sollen die Schüler veranlaßt werden, sich verbal zu äußern, wobei sie lernen sollen, ihre Urteile sachlich zu begründen. Die Kontaktnahme zum musikalischen Schriftbild ist von Anfang an zu üben. Dadurch wird eine tiefere Einsicht in musikalische Schaffensprozesse gewonnen. Auch kreative Gestaltungsvorgänge können graphisch notiert werden. Die Schüler sind von Anfang an zum Mitlesen von musikalischen Vorgängen zu erziehen; dabei ist vom einzeiligen Liniensystem auszugehen und das Verfolgen von Musik auch an Hand von Klavierauszügen und geeigneten Partituren anzustreben. Formerziehung

terhaltungsmusik, soll altersgemäß eingeführt werden, und ein kritisches Musikhören angestrebt werden. Auf Methoden der Produktion und der Vermarktung von Musik ist hinzuweisen. Musik und Technik: Ausgehend von der altersgemäßen Erklärung der wichtigsten Instrumente der Kunst- und Unterhaltungsmusik sind die Schüler in die Grundlagen der mechanischen Akustik und der Elektroakustik einzuführen; dabei ist z. B. nicht nur auf Produktion von Schallplatte und Tonband einzugehen, sondern auch auf die Bedienung handelsüblicher technischer Tongeräte (Plattenspieler, Tonbandgeräte, Cassettenrecorder) sowie auf deren Funktion in der heutigen Gesellschaft hinzuweisen. Die Schüler sollen zu aufnahmetechnischem Experimentieren und zu Tonbandmontagen motiviert werden. Schulfunk- und Schulfernsehsendungen sind nach Möglichkeit in den Unterricht einzuplanen; darüber hinaus sollen Diapositive, Partiturfilme und Tonfilme zur Veranschaulichung der Unterrichtsinhalte herangezogen werden. BILDNERISCHE ERZIEHUNG, SCHREIBEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen. Durch vielseitige Aktivitäten sind die schöpferischen Kräfte der Schüler zu entfalten sowie Möglichkeiten zur Selbstverwirklichung im visuellen und haptischen Bereich anzubieten. Dabei soll die Wahrnehmungsfähigkeit sensibilisiert, die Vorstellungskraft gesteigert sowie das eigenständige Darstellungs- und Gestaltungsvermögen entwickelt und gefördert werden. Das bildnerische Gestalten und die Auseinandersetzung mit geeigneten Objekten sollen zur Erweiterung von Erfahrungen und Kenntnissen im Bereich der Bildenden Kunst und visuellen Kommunikation führen. Die Bildnerische Erziehung hat die Fähigkeit zur Kommunikation, zur Selektion und zur Kritik zu fördern, um auch dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Persönlichkeits- und Allgemeinbildung zu leisten. Die Schüler sollen befähigt werden, an den Kulturbereichen Bildende Kunst, Umweltgestaltung und Medien teilzuhaben. Lehrstoff: Erste Klasse (2 Wochenstunden) : Graphischer und farbiger Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Fördern der individuellen Bildsprache durch Kennenlernen formaler und technischer Gestaltungsmittel. Entwickeln und Differenzieren der kindlichen Bildzeichen, Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit Mitteln bildnerischen Gestaltens. Abstimmen von Haupt- und Nebensachen (z. B. durch Setzen von Kontrasten, Form-Grund- Bezug). Arbeitsmittel und Verfahren: Zeichnen und Malen mit verschiedenen Materialien, wie Bleistift, Faserschreiber oder Feder, Malen mit Deckfarben; Erproben von Möglichkeiten des Farbauftrages mit Haar- und Borstenpinsel; Wechsel von Format und Bildgrund (auch Großformat). Teilziele der Werkbetrachtung: Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten. Durch Bildbeschreibungen Erkennen von Inhalt, Aussage und Wirkung; Bedeutung der Zeichnung innerhalb der Bildenden Kurist und für verschiedene Berufe; Bedeutung der Farbe in Malerei und Umwelt. Begriffe: Zeichnung, Malerei, Bildformat, Umriß, Binnenzeichnung, Linie, Fläche, Kontraste u. a. Schrift und Typographie: Erarbeiten rhythmischer Buchstabenfolgen und prägnanter Buchstabengestalt. Von Antiqua-Formen abgeleitete Schriften, vor allem Blockschrift, werden empfohlen. Arbeitsmittel und Verfahren: Verwendung verschiedener Schreibgeräte und Schreibgründe; Schreiben auch mit Farbe. Teilziele der Werkbetrachtung: Erkennen angestrebter Lösungen im Hinblick auf Buchstabengestalt und Rhythmus. Gewinnen von Einsichten in die Zusammenhänge von Schreibwerkzeug und Schriftform. Kennenlernen von Schrift- und Bildzeichen als Mittel der Information. Begriffe: Schriftrhythmus, Antiqua, Blockschrift; Bild- und Schriftzeichen; Schreib- und Druckschrift. Zweite Klasse (2 Wochenstunden): Graphischer und farbiger Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Erweitern der Erfahrungen beim graphischen Gestalten (z. B. Linie, graphisch strukturierte Fläche) sowie beim farbigen Gestalten (z. B. Ausdruckswert der Farbe, Farbmischungen zur Gestaltungsdifferenzierung). Räumliche Darstellungsversuche (Überdeckung, Staffelung). Gegebenenfalls ornamentales Gestalten.

Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Zeichen- und Malmaterialien. Möglichkeiten des Farbauftrages auf verschiedenen Formaten und Bildgründen (wie z. B. deckend, lasierend; flächenhafte und strukturierende Malweisen). Fallweise eingeschränkte Palette (z. B. monochromes Malen). Hochdrucktechniken (wie z. B. Material- oder Schablonendruck). Hochdrucktechniken (wie z. B. Material- oder Schablonendruck). Teilziele der Werkbetrachtung: Gewinnen von Einsichten in Bildgegenstand, Aussage, Darstellungsweise, Material und Arbeitsverfahren durch Bildbetrachtung (z. B. Auseinandersetzung mit Einzelwerken, Bildvergleiche). Begriffe: Bildordnung (Symmetrie, Asymmetrie, Reihung, Gruppierung). Ornament. Linear, flächig, räumlich (Überdeckung, Staffelung). Druckgraphik: Hochdruck. Primär-Sekundär-Farben. Farbordnung (z. B. sechsteiliger Farbkreis). Farbkontraste (Hell-Dunkel-Kontrast, Kalt- Warm-Kontrast, bunt, unbunt). Pigment, Bindemittel, Farbauftrag (Deck- und Aquarellfarben). Plastischer Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Sammeln von Grunderfahrungen mit Vollplastik und Relief. Entfalten des plastischen Ausdrucks- und Gestaltungsvermögens. Abeitsmittel und Verfahren: Gestalten mit Ton, Papier oder Metallfolie, Gips sowie andere Materialien mit geringem Bearbeitungswiderstand. Additive, subtraktive und andere formgebende Verfahren. Teilziele der Werkbetrachtung: Erkennen angestrebter Lösungen durch Besprechen und Gegenüberstellen von Schülerarbeiten. Gewinnen von Einsichten in Inhalt und Aussage, Material und Arbeitsverfahren. Begriffe: Plastik, Bildhauerei, Relief, Vollplastik. Visueller Medienbereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Erfinden von Bildzeichen oder Bildgeschichten oder Comics. Verfahren und Arbeitsmittel: Graphische und farbige Techniken (z. B. Faserschreiber, druckgraphische Techniken, Collagen). Teilziele der Werkbetrachtung: Erkennen des Informationswertes von verschiedenartigen Bildzeichen und Bildgeschichten. Anbahnen der Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit Bildfolgen. Begriffe: Zeichen, Signale, Bildgeschichten, Karikaturen, Comics. Dritte Klasse (2 Wochenstunden): Graphischer Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Erweitern der Erfahrungen mit Darstellungs- und Gestaltungsmitteln, auch in Verbindung mit der Förderung räumlicher Darstellung (z. B. Schrägbild, transparente Darstellung). Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Zeichenmaterialien (z. B. Kohle oder Graphit, Feder). Druckgraphik (z. B. Hoch- oder Tiefdruck, allenfalls Flach- oder Siebdruck). Teilziele der Werkbetrachtung: Erkennen charakteristischer Gestaltungsweisen an Zeichnung und Druckgraphik der Gegenwart und Vergangenheit. Begriffe: Handzeichnung, Druckgraphik, Originalgraphik, Reproduktionsgraphik, Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck. Entwurf, Skizze, Studie. Farbiger Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Darstellen des Körperhaften und Räumlichen durch Farbe. Farbabstufung, Farbmodulation. Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Farb- und Malmaterialien (z. B. Deck- oder Dispersionsfarbe). Differenzierte Arbeitsweisen. Teilziele der Werkbetrachtung: Kennenlernen von Gestaltungsweisen der Malerei in Verbindung mit Einblicken in charakteristische Techniken. Begriffe: Techniken der Malerei (Tempera, Öl, Fresko). Farbmodulationen, Farbabstufung.

Plastischer Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Vertiefen der Erfahrungen mit plastischer Masse und umgebenden Raum (z. B. geschlossene und offene Form). Arbeitsmittel und Verfahren: Gestalten mit verschiedenen Materialien wie z. B. Holz oder Ytong, Ton, Gips, Draht, Kunststoff sowie mit anderen Materialien mit größerem Bearbeitungswiderstand. Allenfalls Montageplastik oder Gußverfahren. Teilziele der Werkbetrachtung: Gewinnen von Einblicken in Aufgaben und Zweckbestimmung plastischer Gestaltung in Vergangenheit und Gegenwart. Auseinandersetzen mit gegenständlicher und ungegenständlicher Plastik. Begriffe: Geschlossene und offene Form; Montageplastik, Gußplastik; Freiplastik, Bauplastik, Objektkunst. Schrift und Typographie: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Erkunden der Wechselwirkung von Schriftgröße, Schriftstärke und Farbe im Hinblick auf Inhalt und Rhythmus. Gestalten von Schriftfeldern. Arbeitsmittel und Verfahren: Verwendung verschiedener Schreibgeräte, Schreibgründe und Materialien; Arbeiten mit vorgefertigten Buchstaben. Teilzlele der Werkbetrachtung: Unterscheidenlernen von Schrift als Informations- und Ausdrucksmittel. Einführen in die Typographie (z. B. Layout, Gebrauchsgraphik). Begriffe: Schriftfeld, Typographie, Layout, Gebrauchsgraphik. Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Graphischer Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Hinführen zu einem gestaltenden Naturstudium. Erkennen und Umsetzen von Formen und Strukturen der Natur oder des Gebrauchsgutes (z. B. räumliche und funktionelle Zusammenhänge, Oberflächenbeschaffenheit). Vertiefen der Fähigkeit zur körperhaften und räumlichen Darstellung (z. B. Einsetzens von Tonwerten oder graphischen Strukturen). Bereichern der individuellen Ausdrucksfähigkeit durch Experimentieren mit graphischen Verfahren. Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Materialien und Zeichentechniken (z. B. lavierte Federzeichnung, Pinselzeichnung, Kreidezeichnung). Experimentelle Verfahren (z. B. Monotypie, Frottage sowie selbstgefundene Verfahren). Teilziele der Werkbetrachtung: Verstehenlernen der Zeichnung als künstlerische Aussage oder sachliche Mitteilung. Erfassen elementarer Erscheinungsformen der Perspektive. Erkennen von Stufen der Abstraktion an Hand von Beispielen aus Gegenwart und Vergangenheit. Auseinandersetzung mit Werturteilen (z. B. subjektives Werturteil, Werturteile meinungsbestimmender Gruppen). Begriffe: Abstraktion, experimentelle Verfahren, Perspektive. Farbiger Bereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Anwenden der bisher erworbenen Erfahrungen im farbigen Bereich zur Steigerung des individuellen Ausdrucksvermögens. Arbeitsmittel und Verfahren: Experimentelles Arbeiten mit verschiedenen Materialien. Mischtechnik, Collagen, Montagen u. a. Teilziele der Werkbetrachtung: Kennenlernen von Ausdrucksformen, Aufgaben und Zweckbestimmung der Malerei in Vergangenheit und Gegenwart und ihre gesellschaftliche Bedingtheit. Begriffe: Farbqualität, Farbquantität, Farbperspektive; Abstraktion, Realismus, Impressionismus, Expressionismus, Surrealismus u. a. Visueller Medienbereich: Teilziele der bildnerischen Tätigkeit: Kennenlernen und versuchsweises Anwenden von Mitteln der Werbung (z. B. Signalwirkung, Prägnanz und Selektion in Bild und Schrift) durch Entwerfen und Ausarbeiten von Plakaten, Aufklebern u. a. Verfahren und Arbeitsmittel: Umstellen von Bildreihen, Retuschen u. ä. Gebrauchsgraphische Techniken, z. B. Montage, Collage, Zeitschriften, Photos, Plakate, Aufkleber, Prospekte u. ä.

Teilziele der Werkbetrachtung: Erwerben der Fähigkeit, visuelle Informationen zu verstehen und zu deren Aussage eine kritisch- sachliche Einstellung zu entwickeln. Erkennen von Manipulationsmöglichkeiten, Klischee-Vorstellungen, verschlüsselte Aussage u. a. Begriffe: Visuelle Madien, Werbung, Gebrauchsgraphik, Plakat, Slogan. Erweiterungsstoff: Erarbeiten von Mitteln der Bildgestaltung und deren Wirkung in Foto, Film und Fernsehen unter Betonung des visuellen Anteils (z. B. Ausschnitt, Beleuchtung, Schwenk, Schnitt). Beiträge zur Bewußtseinsbildung und zu einer sachlich-kritischen Einstellung zur Wirkung von Medien; gegebenenfalls in Verbindung mit praktischer Tätigkeit. Didaktische Grundsätze: Zur Durchführung des Unterrichts ist die wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung. Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung verwirklicht werden; daher sind die in den einzelnen Schulstufen angegebenen Teilziele auch im Unterricht der folgenden Schulstufe zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, daß alle Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Die im Lehrplan angegebene Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist nicht bindend. Die einzelnen Bereiche sind nicht als in sich geschlossene Teilgebiete zu betrachten, sondern übergreifend und zusammenwirkend zu verstehen. Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in Form von Passagen oder Lehrgängen ist anzustreben. Gegebenheiten wie z. B. räumliche und ausstattungsmäßige Voraussetzungen sind zu berücksichtigen. Die im Lehrstoff angegebenen Teilziele der bildnerischen Tätigkeit und der Werkbetrachtung, sind als Schwerpunkte aufzufassen und auf die Komplexität des Unterrichtes der Bildnerischen Erziehung auszurichten. Auf allen Schulstufen soll das Zeitausmaß für die bildnerische Tätigkeit gegenüber der Werkbetrachtung dominieren. Mit zunehmendem Reifegrad der Schüler ist die Werkbetrachtung zu intensivieren. Zur bildnerischen Tätigkeit: Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen soll die persönliche Bildsprache der Schüler gefördert werden. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden. Bei der bildnerischen Tätigkeit darf keine Häufung von darstellungs- und verfahrensmäßigen Schwierigkeiten auftreten. Bei der Lösung von Aufgaben ist sowohl eine oberflächliche als auch eine zu zeitaufwendige Behandlung zu vermeiden. Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit und dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter haben. Das gelegentliche Erproben von Materialien und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Den Schülern soll die Möglichkeit geboten werden, mit zunehmender Erfahrung fallweise Arbeitsverfahren und Format zu wählen. Kooperative Arbeitsweisen sollen gelegentlich ermöglicht werden. Beim Naturstudium soll die Wahrnehmungsfähigkeit durch klärende und anschauliche Hinweise auf Größenverhältnisse, Richtungen, Bau- und Funktionszusammenhänge eine Erweiterung und Vertiefung erfahren. Um den Schwierigkeiten beim Naturstudium begegnen zu können, wird ein Aufbau in Teilschritten empfohlen (z. B. besondere Beachtung von Proportion und Richtung, Gliederung, Körperhaftigkeit). Dabei sollen Objekte gewählt werden, die für die Schüler formanalytisch erschließbar sind und sie ansprechen. Zur Werkbetrachtung: Die Reflexion soll zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst, Medien und Umwelt führen. Die Werkbetrachtung schließt in allen Schulstufen das Besprechen von Schülerarbeiten ein. Sie soll nach Möglichkeit in Verbindung mit der praktischen Arbeit gebracht werden. Bei der Werkbetrachtung werden die inhaltliche Bedeutung, formale Qualitäten, stilistische, historische, ästhetische und psychologische Gegebenheiten einzubeziehen sein. Die Reihenfolge und die Auswahl der Komponenten werden bei der Analyse oder Interpretation nach Objekt und Verstehensdisposition verschieden sein. Die theoretischen Erörterungen sollten sich in der Regel nur auf anschaulich Vorhandenes beziehen. Die Auseinandersetzung mit Teilaspekten darf den Blick für die Komplexität des Werkes nicht beeinträchtigen. Für den Unterricht sollen Einzelwerke, Gegenüberstellungen von Werken und Arbeitsreihen herangezogen werden. Als Anschauungsmaterial sollen nicht nur Kunstdrucke und Dia-Reihen, sondern auch Originale verwendet werden (Ausstellungsbesuche, Exkursionen).

Zur Intensivierung der Werkbetrachtung soll das Sammeln von Reproduktionen, Zeitungsausschnitten, Plakaten, Katalogen und ähnlichen angeregt werden. Bei der Auswahl der Werke ist die Bildende Kunst aus Österreich und des jeweiligen Bundeslandes zu berücksichtigen. Das Klären von Begriffen, wie sie im Lehrstoff genannt werden, soll in möglichst anschaulicher Weise sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie auch bei der Werkbetrachtung erarbeitet werden. Der Unterrichtsertrag in der Werkbetrachtung ist in geeigneter Form zu sichern. Zum Medienbereich: Den Schülern soll die Bedeutung visueller Information bewußt gemacht werden. Bei der Auseinandersetzung mit den Medien steht der visuelle Anteil im Vordergrund. In der achten Schulstufe ist die Auseinandersetzung mit dem Erweiterungsstoff Photo, Film und Fernsehen wünschenswert, doch muß die Behandlung der anderen Teilbereiche sichergestellt sein. Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, die bis zu Analysen von wenigen ausgewählten Filmen führen können. Voraussetzung für diese Arbeiten sind Einblicke in elementare technische Gegebenheiten von Film und Fernsehen. Es ist bewußt zu machen, daß die durch die Medien vermittelten Informationen in aufbereiteter und subjektiv gestalteter Form herangetragen werden und daher die Gefahr der Manipulation miteinschließen können. WERKERZIEHUNG FÜR KNABEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung in den Bereichen Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung, Maschinentechnik sowie Produktgestaltung sollen: Einsichten in die Werkstoffgegebenheiten, Technologien, in Zusammenhänge von Funktion — Werkstoff — Form und in die Problemzusammenhänge von Mensch — Maschine — Produktion — Wirtschaft — Umwelt durch Einblicke in die Arbeitswelt gewonnen werden; Fähigkeiten zum technischen Denken, zum Erfinden, zum planenden Organisieren und zum kritischen Konsumverhalten entwickelt werden; Fertigkeiten zur Handhabung von Werkzeugen und Maschinen erworben werden; Beiträge zur Persönlichkeits- und zur technischen Bildung sowie zur Berufsorientierung geleistet werden. Die Werkerziehung soll dadurch den Schüler befähigen, sich mit Problemen der Umweltgestaltung und denen einer weitgehend technisierten Welt auseinanderzusetzen und versuchen, einen Beitrag zu ihrer Humanisierung zu leisten. Lehrstoff: Erste Klasse (2 Wochenstunden) : Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Modellhaftes Lösen von Gleichgewichtsproblemen bei Massiv- und Gerüstbau (z. B. Mauerverband, Überdeckung, Bogen, Gewölbe, Auskragung u. ä.). Bauen unter Bedachtnahme auf Funktionen und Größenbezügen. Begriffe: Massiv-Gerüst-Bau (z. B. Druck, Zug, Schub, Balken, Auflager, Bogen, Gewölbe, Mauerverband), Raumfunktion (z. B. Haupt-, Nebenräume, Verkehrsflächen, Umraum). Maschinentechnik: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Gewinnen von Einsichten in einfache Mechanismen an Objekten mit Hebel-, Zug- und Drehbewegungen (z. B. Kurbel, Welle, Achse, Lager, Sperr- und Bremsmechanismen). Begriffe: Gestell (Bodenplatte, Abstützung), Hebel, Achse, Welle, Lager, Bremsen, Reibung. Produktionsgestalung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung : Entwickeln einfacher Werkzeuge und Geräte unter Beachtung von Form, Zweck und Werkstoff. Herstellen einfacher Gefäße aus leicht formbaren Werkstoffen. Begriffe: Gerät, Gefäß, Werkzeug, Gebrauchsgut, Keramik. Zweite Klasse (2 Wochenstunden): Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung:

Gewinnen von elementaren Einsichten in statische Sachverhalte beim Bau von Modellen (z. B. durch Überbrücken, Abstützen und Verspannen). Aufschließen für Probleme der gebauten Umwelt (z. B. offene und geschlossene Verbauung). Anbahnen des Verständnisses für Funktion und Form von Bauten (z. B. Wohnbau, Kommunalbau, Sakralbau, Industriebau, Verkehrswege). Begriffe: Tragwerk, Fachwerk (z. B. Knoten, Strebe, Stütze), Skelettbau, Tragkraft; Häuserzeile, Straße, Platz; Funktion von Bauten (z. B. Wohnbau, Kommunalbau, Industriebau, Sakralbau, Verkehrsbauten). Maschinentechnik: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Beim Bau von Objekten Untersuchen von Übertragungsmöglichkeiten von Bewegungen (z. B. Erkunden von Übersetzungen ins Langsame und ins Schnelle, vorwiegend an Rädergetrieben), Lenkmöglichkeiten bei Fahrzeugen u. a. Begriffe: Getriebe, Maschine (Antriebsteil, Arbeitsteil, Übertragungsteil), Drehsinn, Drehzahl, Übersetzung, Zahnrad, Riemenscheibe, Kegelrad. Produktgestaltung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Anbahnen formal-ästhetischer und funktionaler Einsichten bei der Gestaltung von Gebrauchsgütern (z. B. an Objekten der Aufbaukeramik). Verständnis gewinnen für die Oberflächengestaltung. Erarbeiten elementarer Kriterien für die Beurteilung von Gebrauchsgütern. Begriffe: Aufbaukeramik, Ton, Schlicker, Rohbrand, Glasurbrand, Dekor. Dritte Klasse (2 Wochenstunden): Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Herstellen und Erproben von Konstruktionen mit vorgefertigten Bauelementen, vorwiegend für Tragwerke. Verstehenlernen von Konstruktionsprinzipien in Natur und Technik (z. B. Form, Funktion, Werkstoff und Ökonomie). Vergleichen von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung an Hand von Beispielen aus verschiedenen Epochen. Begriffe: Konstruktion (z. B. Zug- und Druckspannungen, Biegebelastung, Torsionsbelastung, Armierung, Fertigteilbau); Baukörper, Fassade, Bauplan (Grund- und Aufriß). Maschinentechnik: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Gewinnen von Einblicken in die Probleme des Fliegens oder Schwimmens durch Planen, Darstellen (Werkskizze, Werkzeichnung), Bauen und Erproben von einfachen Modellen und Erkennen des Zusammenhanges von Formgebung und Funktion. Erkunden einfacher Antriebs- und Lenksysteme; Herstellen mechanischer oder elektrischer Schaltungen. Begriffe: Gleiten, Schweben, Sinken, Schwimmen (Auftrieb, Schiffswiderstand, Tiefgang, Wasserlinie), Fliegen (Stabilisierung, Schwerpunkt, Luftwiderstand, Trimmen) allenfalls Fachausdrücke aus dem Flug- und Schiffahrtswesen, Schaltungen. Produktgestaltung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Gestalten und Herstellen von Produkten in Serienfertigung. Planen und Darstellen von Patrizen und Matrizen. Ausführung in verschiedenen Verfahren (z. B. Gießen, Laminieren, Tiefziehen u. a.). Begriffe: Proportion, Maß, Patrize, Matrize, Gießen, Schwund, hinterschnittene Form, Produktion. Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Planen von Wohnungen (Skizze, Modell). Lesen lernen von Bauplänen. Kritische Auseinandersetzung mit Wohneinrichtungen (Detailanalysen z. B. von Form-Funktion- Werkstoff, Wohnwert und Kosten). Artikulation von Wohnbedürfnissen. Erschließen des Verständnisses für Umweltschutz (z. B. Zersiedlung, Problematik von Verkehrsflächen, Industrie- und Wohnbau, Landschafts- und Denkmalschutz). Begriffe: Flächenwidmungsplan. Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan, Wohnwert, Wohnbedürfnis, Zersiedlung, Verkehrsflächen, Denkmalschutz.

Produktgestaltung: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Gestalten und Herstellen von Gebrauchsgegenständen nach vorangegangener Produktanalyse. Entwickeln eines Problembewußtseins für ein konsumkritisches Verhalten gegenüber dem Gebrauchsgut (z. B. durch Unterscheidenlernen von Design, Industrial Design als Produktgestaltung und Styling als Modetrend). Erarbeiten einfacher Produktanalysen (z. B. von Haushaltsgeräten, Möbeln und Fahrzeugen). Auseinandersetzung mit Funktionswert, persönlichen Gebrauchswert und der Kosten-Nutzen- Relation sowie dem Problem Mensch — Maschine — Industrie — Wirtschaft — Umwelt. Begriffe: Design, Industrial Design, Styling, Produktanalyse, Wirtschaftlichkeit (Kosten-Nutzen-Verhältnis, Stückzahl, Preis, Unikat, Massenware, Qualität, Anmutung, Kitsch). Maschinentechnik: Teilziele der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung: Erschließen des Verständnisses für informationsverarbeitende Maschinen, allenfalls unter Verwendung der Elektronik vor allem bei Regeln und Steuern. Gewinnen von Einsichten in Kraft- und Energiemaschinen. Begriffe: Lochkarten, gedruckte Schaltung, Transistor, Licht- und Tonschranken, Thermowächter, Kraft- und Energiemaschinen. Didaktische Grundsätze: Die Gliederung der Werkerziehung in die Bereiche Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung, Maschinentechnik und Produktgestaltung grenzt die Inhalte ab. Die Anbahnung formal-ästhetischer Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch- funktionalen Denkens sind gleichbedeutende Ziele. Zur Durchführung des Unterrichtes ist die wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung. Die vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung verwirklicht werden, daher sind die in den einzelnen Schulstufen angegebenen Teilziele auch in den Unterricht der folgenden Schulstufen einzubeziehen. Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche innerhalb der einzelnen Schulstufen ist nicht bindend, es ist jedoch sicherzustellen, daß alle Bereiche des Lehrstoffes in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Querverbindungen zwischen den einzelnen Bereichen werden empfohlen. Bei Projekten werden Koordinierungsgespräche mit den Lehrern der angrenzenden Fachgegenstände (wie Geschichte, Wirtschaftskunde, Mathematik, Geom. Zeichnen, Biologie, Chemie, Physik, Bildnerische Erziehung) empfohlen. Die Auseinandersetzung mit den Bereichen in Form von Durchgängen (Passagen) oder Lehrgängen ist anzustreben. Anthropogene und soziokulturelle Gegebenheiten (z. B. die räumlichen und ausstattungsmäßigen Voraussetzungen) sind zu berücksichtigen. In der 5. und 6. Schulstufe sind verschiedene Werkstoffe mit geringerem Bearbeitungswiderstand zu bevorzugen. Der Schüler soll das Grundwerkzeug sachgerecht verwenden lernen. In der 7. und 8. Schulstufe sind Werkstoffe mit erhöhtem Bearbeitungswiderstand sowie anspruchsvollere Arbeitsverfahren und die dazu notwendigen Werkzeuge und Maschinen zu bevorzugen. Zur praktischen Arbeit: Die Werkerziehung soll zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen. Das Vor- und Nachmachen ist ausschließlich auf die Fertigkeiten (Technologien) zu beschränken. Kreative Prozesse sind durch Problemlösungsstrategien zu fördern, dies schließt auch das Erfinden von Arbeitsmitteln und Vorrichtungen ein. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen soll das Finden persönlicher Lösungen durch die Schüler gefördert werden. Unterrichtsformen, welche schematisches Nachbauen nach vorgegebenen Modellplänen festlegen, sind unzulässig. Aufgabenstellungen sollen der Aufnahmefähigkeit der Schüler Rechnung tragen und Motivationscharakter haben. Das gelegentliche Erproben von Werkstoffen und Verfahren darf nicht zum Selbstzweck werden. Beim Entwerfen und Planen ist die zeichnerische Darstellung als Mittel der Information zu fördern (Werkskizzen und Stücklisten, fallweise Werkzeichnungen). Die Beschriftung von Werkzeichnungen soll in Normschrift erfolgen. Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft, Koordinations- und Kooperationsvermögen sind bei der praktischen Arbeit zu fördern. Bei Objekten, die Präzisionsbearbeitung der Bauteile erfordern (Zahnräder, Passungen u. ä.) ist auf Elemente aus Baukastensysteme oder ähnliche auszuweichen.

Dem Problem der Ökonomie hinsichtlich der Werkstoffe und der Technologien ist in allen Schulstufen Rechnung zu tragen. Einfache Kosten-Nutzrechnungen sollen vor allem in der 7. und 8. Schulstufe zu elementarem wirtschaftlichen Denken führen. Bei der praktischen Arbeit ist der Unfallverhütung besondere Beachtung zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Elektrogeräte und Maschinen sind zu beachten. Schüler dürfen nicht an Kreissägen und Hobelmaschinen arbeiten. Die Elektro-Bohrmaschine soll möglichst nur aufgestanden und jedenfalls unter Beaufsichtigung des Lehrers von Schülern bedient werden. Bei Arbeiten, die mit einer Gefährdung der Augen verbunden sein können, sind Schutzbrillen zu tragen. Zur theoretischen Auseinandersetzung: Entwurf, Planung und Fertigung eines Werkstückes innerhalb eines Projektes sollen zur Auseinandersetzung mit ähnlichen Projekten in Wirtschaft und Industrie führen. Die theoretische Auseinandersetzung schließt in allen Schulstufen das Besprechen der Schülerarbeiten ein. Fallweise Exkursionen in Betriebe sollen zu Einsichten in die jeweiligen Produktionsprozesse führen. Dem historischen und gegenwärtigen Aspekt besonders österreichischer Erfinderleistungen ist gegebenenfalls Rechnung zu tragen. Neben allen ökonomischen und kognitiven Zielstellungen ist der emotioneile Anteil des Spieles als wesentliches Motivationsmerkmal bei Planung und Werkbetrachtung zu beachten. Bei jeder theoretischen Auseinandersetzung wird über die Aktionsformen Planen — Entwickeln — Herstellen — Beurteilen — Erkennen — Verbessern zu reflektieren sein. Besonders bei den Werkanalysen soll die Aufnahmefähigkeit des Schülers berücksichtigt werden. Grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff genannt werden, sollen in möglichst anschaulicher Weise, sowohl bei der praktischen Tätigkeit wie auch bei der theoretischen Auseinandersetzung erarbeitet werden. WERKERZIEHUNG FÜR MÄDCHEN Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll auf den in der Grundschule erworbenen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten aufbauen. Durch vielseitige Gestaltungsmöglichkeiten mit verschiedenen Materialien und Techniken sollen die Freude am selbständigen Schaffen geweckt, die Fertigkeiten gesteigert und das kreative Verhalten gefördert werden. Durch Erproben verschiedener Werkstoffe und Arbeitsverfahren soll das Zusammenwirken von Funktion, Material, Form sowie Struktur und Farbe erfaßt werden. Die Problemstellungen und die Arbeitsergebnisse sollen aktuell sein, Neigungen und Interessen der Schüler sind dabei zu berücksichtigen. Grundlegende Kenntnisse aus Materialienkunde zur sachgerechten Verarbeitung der Werkstoffe und zur Instandhaltung der Werkstücke sind zu vermitteln; Fertigkeiten zur Handhabung und Pflege von Werkzeug und Maschinen zu erwerben. Durch fachgebundenes Zeichnen und Anfertigen von körperlich-räumlichen Objekten sind das Vorstellungsvermögen und die Darstellungsfähigkeit zu schulen. Das Vermitteln elementarer Einsichten in Wohnprobleme soll den Schüler auf die Bewältigung seiner eigenen Wohnbedürfnisse vorbereiten. Durch Auseinandersetzung mit Problemen der Umwelt soll positives Verhalten gefördert und künftige Initiativen angeregt werden. Fähigkeiten zum selbständigen Planen, rationellen Arbeiten und zum kritischen Konsumverhalten sind zu entwickeln. Durch praktische und theoretische Auseinandersetzung in den Bereichen Kleidung, Mode, Wohnen sowie Produktgestaltung sollen Beiträge zur Persönlichkeitsbildung, Berufsorientierung und Freizeitbewältigung geleistet werden. Die Werkbetrachtung soll Arbeitsimpulse geben, Urteilsfähigkeit und Qualitätsempfinden fördern. Der Schüler soll materielle Werte, die er durch seine Arbeit schafft, abschätzen können, aber auch ideelle Werte erfassen lernen. Lehrstoff: Erste Klasse (2 Wochenstunden): Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung: Teilziele der praktischen Tätigkeit: Lösungsversuche von einfachen Gestaltungsaufgaben unter Beachtung von Material, Verfahren, Struktur, Form und Farbe: Erweitern der Kenntnisse und Steigern der Fertigkeiten in den bereits erlernten Techniken; Stricken, Sticken (Zierstiche), Weben (Bildwebe). Wiederholen und Anwenden der Strick- oder Häkelschrift.

Vermitteln von Grundlagen zur Herstellung von Bekleidung: Sichern und Erweitern der Kenntnisse im Handnähen. Einführen in das Maschinnähen. Erlernen einfacher Nähte und Anwenden an einem Werkstück. Einführen in fachgebundenes Zeichnen: Steigern der Anschauung und Vorstellung sowie des Darstellungsvermögens. Entwickeln einer Schnittform für das gewählte Werkstück. Anbahnen des Planzeichens; Einzelraum mit Einrichtung (z. B. mit selbsterfundenen Planzeichen). Fördern des Sinnes für passende Farbzusammenstellung. Grundlagen der Materialkunde: Erkennen, Benennen und fachgerechtes Einsetzen von Materialien und Werkzeugen, Bezeichnen und Unterscheiden der wichtigsten Eigenschaften verwendeter Werkstoffe. Vermitteln von Grundkenntnissen in der Pflege und Instandhaltung der Werkstücke. Wirtschaftliches Verhalten: Anbahnen einfacher Kostenberechnungen für die im Unterricht hergestellten Objekte. Erweiterungsstoff : Gestalten mit verschiedenen Materialien in den entsprechenden Techniken (Stroh flechten, binden, Bast weben, häkeln usw.) Teilziele der Werkbetrachtung: Erfassen der Unterschiede von Ausführung und Gestaltung durch Gegenüberstellung und Besprechung von Schülerarbeiten. Wecken des Interesses für Gestaltungsvorhaben durch Zeigen von Beispielen aus Zeitschriften und Büchern sowie Diapositiven, die mit der praktischen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Begriffe: Verfahren, Strukturen, Planzeichnen, Mode, Bildwebe, Musterwebe. Zweite Klasse (2 Wochenstunden): Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung: Teilziele der praktischen Tätigkeit: Selbständiges Lösen von Gestaltungsaufgaben: Wählen geeigneter Materialien. Lesen und Ausführen einfacher Verfahrensanleitungen. Anwenden und Auswerten (Kombinieren) der Techniken; Häkeln oder Stricken, Sticken (frei oder fadengebunden) oder Applizieren. Befähigung zu dekorativ-ornamentalen Lösungen. Grundbegriffe für die Herstellung von Bekleidung. Anbahnen des Modebewußtseins: Hand- und Maschinnähen mit erhöhten Anforderungen. Erwerben weiterer nähtechnischer Fertigkeiten und Anwenden an einem Werkstück für den persönlichen Gebrauch. Fachgebundenes Zeichnen: Fördern der Anschauung und Vorstellung sowie des Darstellungsvermögens. Schnittgewinnung für das gewählte Werkstück nach persönlichen Maßen. Planzeichnung nach einem Maßstab. Versuch einer Anordnung von Wohnräumen zu einer Wohneinheit, nach funktionellen Gesichtspunkten, unter Bedachtnahme auf die Größenverhältnisse. Ansprechen räumlicher Vorstellung durch Herstellen plastischer Objekte aus textilen oder anderen geeigneten Materiahen (z. B. Span, Folie u. a.). Materialienkunde: Kennenlernen unterschiedlicher Eigenschaften von Textilien und anderen Werkstoffen und der Möglichkeit ihres Einsatzes. Wirtschaftliches Verhalten: Kostenberechnung der im Werkunterricht erarbeiteten Werkstücke. Anbahnen des Verständnisses für Unterschiede zwischen industriell hergestellten und selbstgefertigten Gegenständen. Erweiterungsstoff: Anwenden der bereits bekannten Techniken mit erhöhten Anforderungen: z. B. Weben. Fadenlegen auf textilem Grund. Teilziele der Werkbetrachtung: Fördern und Erweitern des Interesses an verschiedenen Gestaltungen und ausgeführten Techniken durch Betrachtung und Besprechung der eigenen Arbeit, nach Möglichkeit auch durch Zeigen erlesener Handarbeit aus Gegenwart und Vergangenheit, Vorstellen von Plänen unterschiedlicher Wohneinheiten zur Anbahnung des Planlesens und zur Vermittlung von elementaren Einsichten in Wohnbedürfnisse und einfache Funktionszusammenhänge. Begriffe: Ornament, Funktion, Objekt, Folie, applizieren, dekorativ, kombinieren. Dritte Klasse (2 Wochenstunden): Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung: Teilziele der praktischen Tätigkeit: Fördern kreativen Verhaltens durch Anwenden und Kombinieren unterschiedlicher Materialien unter besonderer Berücksichtigung des Farbsinnes:

Festigen der Grundkenntnisse in den erworbenen Tediniken durch höhere Anforderungen an Ausdauer, Fertigkeit und Gestaltungsfähigkeit. Stricken (nach Schnitt), Weben (Bildwebe, experimentelles Weben), Knüpfen. Stoffdruck (Stempel aus Naturmaterialien oder selbstgefertigten Linolschnitten). Herstellung von Bekleidung nach modischen Gesichtspunkten: Lernen weiterer nähtechnischer Details, zur Anfertigung eines einfachen Wäsche- oder Kleidungsstückes. Fachgebundenes Zeichnen; Herstellen plastischräumlicher Objekte. Anbahnung räumlicher Vorstellung: Entwicklung eines Schnittes von der Fläche zur Form für das geplante Werkstück. Anfertigen eines Verständigungsmodelles nach Plan für einen Raum (nach Maßstab). Erproben verschiedener Möglichkeiten von Möbelgruppierung mit dreidimensionalen Elementen. Erlangen von Fertigkeiten im Umgang mit nichttextilen Materialien (Papier, Karton u. a.) und den entsprechenden Werkzeugen. Materialienkunde : Erkennen der gebräuchlichsten Bindungs- und Stoffarten. Wirtschaftliches Verhalten: Fördern wirtschaftlichen Verhaltens durch Qualitäts- und Preisvergleiche. Erweiterungsstoff: Gestalten von Objekten für den persönlichen Gebrauch und den Wohnbereich (Draht, Peddigrohr u. a.). Teilziele der Werkbetrachtung: Erfassen des Zusammenhanges von Material, Farbe und Funktion erläutert an praktischen Arbeiten, allenfalls an Beispielen aus dem Bereich der Mode. Lesenlernen von Bauplänen und Planzeichen. An ausgewählten Beispielen die die Abhängigkeit der Raumwirkung von Farbkombinationen veranschaulichen. Textile Gestaltung als wesentlicher Beitrag zur Wohnatmosphäre. Begriffe: Experiment, Formaufgabe, Verständigungsmodell, dreidimensional, Element, Wohnatmosphäre. Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Kleidung — Mode — Wohnen — Produktgestaltung: Teilziele der praktischen Tätigkeit: Erkennen unterschiedlicher Wirkungen textiler Materialien und Verfahren. Befähigen zu richtiger Einplanung der Werkstücke in den Wohnbereich und richtiger Zuordnung zur Kleidung: Kreatives Gestalten in einer aktuellen Technik nach Wahl; Weben, Knüpfen, Fadengraphik, Sticken, Stricken, Häkeln u. a. Textilfärben in Reservetechnik (Tritik- oder Plangi-Technik oder Batik). Berücksichtigung modischer und persönlicher Gegebenheiten bei der Herstellung von Kleidung: Anstreben weitgehender Selbständigkeit im Zuschneiden und Nähen eines einfachen Kleidungsstückes mit schwierigeren nähtechnischen Details. Fachgebundenes Zeichnen; Entwickeln räumlicher Vorstellung: Zeichnen des Grundschnittes für das gewählte Werkstück nach persönlichen Maßen. Entwickeln des Schnittes von der Fläche zur körpergerechten Paßform. Abnehmen von Schnitten aus Modejournalen. Planen unterschiedlicher Wohnmöglichkeiten (in Zusammenhang mit der Werkbetrachtung). Materialienkunde: Kenntnis der im Werkunterricht verwendeten Materialien und deren sinnvoller Einsatz. Arbeitsanleitungen aus Büchern und Zeitschriften verstehen und anwenden. Kennenlernen und Auswerten internationaler Pflegekennzeichen. Pflege und Instandhaltung von Wäsche- und Kleidungsstücken. Sachgerechter und ökonomischer Einsatz sowie Pflege der verwendeten Werkzeuge und Maschinen. Wirtschaftliches Verhalten: Bewußtseinsbildung zu konsumkritischem Verhalten. Erweiterungsstoff: Experimentelles Gestalten mit verschiedenen Materialien (Leder, Metall u. a.) Teilziele der Werkbetrachtung: Ausgehend von der praktischen Arbeit und durch entsprechende Beispiele der Werkbetrachtung soll der Schüler befähigt werden, das Zusammenwirken der Persönlichkeit, Zweckmäßigkeit und Mode zu erkennen und zu beurteilen. Zeigen von Wohnmodellen zum Erkennen von Wohnqualitäten (Wohnraumbedarf, Raumgröße, Proportionierung, Raumordnung, Funktionswege, Einrichtung, Raumerlebnis). Wohnwert und Wohnkosten. Anbahnen des Verständnisses für Umweltgestaltung und Umweltschutz. Begriffe: Wohnqualität, Proportionierung, Wohnwert, Umweltgestaltung, Landschafts- und Denkmalschutz. Lageplan, Einreichungsplan, Detailplan.

Reservetechnik, Tritik- oder Plangi-Technik, Batik. Didaktische Grundsätze: Die Werkbetrachtung soll zu grundlegenden Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen und Werkzeugen führen. Den Gegebenheiten der Klasse, dem Leistungsvermögen und den individuellen Neigungen ist durch Differenzierung Rechnung zu tragen. Reihenfolge und Auswahl der Arbeiten innerhalb einer Klasse bleiben dem Lehrer überlassen, ein aufbauender Unterricht muß jedoch gewährleistet sein. Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf zeitsparenden, wirtschaftlichen Arbeitsablauf und den sinnvollen Einsatz technischer Hilfsmittel ist Bedacht zu nehmen. Zeitraubende Techniken und Werkstücke sind zu vermeiden. Auf den Unterschied zwischen handwerklicher Einzelanfertigung und Massenproduktion ist hinzuweisen. Ein fächerübergreifender Unterricht, vor allem mit dem Gegenstand Bildnerische Erziehung soll angestrebt werden. Arbeitsproben sollen im Zusammenhang mit dem geplanten Werkstück gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsweise durchzuführen. Die Ausführung der Planzeichnung und die Anfertigung von Wohnmodellen dient vornehmlich der räumlichen Vorstellung und Verständlichmachung von lebenspraktischen Problemen. Die werktechnischen Anforderungen sollen daher nicht zu hoch angesetzt werden. Die Selbständigkeit bei der Lösung von Arbeitsvorhaben und das kreative Verhalten sind zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen dekorativer Art ist daher auszuschließen (ausgenommen Volkskunstmuster). Der Erweiterungsstoff bietet Möglichkeiten, dem unterschiedlichen Leistungsniveau und den Gegebenheiten der Klasse Rechnung zu tragen. Erziehung zu Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt, Sparsamkeit, Hilfsbereitschaft. In allen Schulstufen ist das wirtschaftliche Denken in Form von Kostenberechnungen zu den Werkstücken zu fördern. Kooperatives Arbeiten soll ermöglicht werden. Die Werkbetrachtung soll möglichst im Zusammenhang mit praktischer Arbeit stehen. Sie kann an Schülerarbeiten, Journalen für Mode und Wohnen, Bildern oder Diapositiven mit Werken aus Gegenwart und Vergangenheit (auch Volkskunst und Brauchtum) durchgeführt werden. Das Betrachten von Originalen kann durch gelegentliche Ausstellungs- oder Museums- sowie Industriebesuche ermöglicht werden. Das Sammeln von Reproduktionen aus dem Bereich der Mode und des Wohnens ist anzuregen. HAUSWIRTSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die Aufgaben der Frau und Mutter dienen. Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und Speisefolgen, bei richtiger Planung und bei Durchführung der praktischen Arbeiten des einfachen Haushaltes. Eß- und Tischkultur. Arbeitswille und Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten. Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget). Lehrstoff: Dritte und vierte Klasse (je 2 Wochenstunden): Hauswirtschaftliche Arbeiten: Einfache Kochlehre (ausgehend vom praktischen Kochen). Praktisches Kochen: Zubereitung einfacher Speisen beziehungsweise von Speisefolgen gesunder, neuzeitlicher Ernährung. Erarbeiten der Grundrezepte. Übung im Tischdecken, Anrichten und im einfachen Servieren. Andere Haushaltsarbeiten: Bedienen der Herde und der Haushaltgeräte; Handhabung, Pflege und Aufbewahrung des Koch- und Eßgeschirres, der Küchengeräte und der Küchenwäsche. Sachgemäße Aufbewahrung; Vorratswirtschaft. Reinigung der Schulküche und der dazugehörigen Räume; fallweise gründliche Reinigung. Nahrungsmittelkunde und Grundbegriffe der Ernährungslehre: Gesunde Ernährung; zweckmäßiger Einkauf; Marktbesuch. Richtige Behandlung und Verwertung der gebräuchlichsten Nahrungsmittel. Haushaltungskunde : Vermittlung der Kenntnis gebräuchlichster Materialien und Geräte zur Führung eines einfachen Haushaltes. Üben der richtigen Handhabung und Pflege der Haushaltsgeräte.

Berechnung der Kosten von Einzelspeisen und Speisefolgen. Hinweis auf Gefahren im Haushalt und deren Verhütung. Grundbegriffe der Säuglingspflege. KURZSCHRIFT Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben. Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit. Der Unterricht ist nach dem System der Deutschen Einheitskurzschrift (Wiener Urkunde), Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht, Bundesgesetzblatt Nr. 171 aus 1969,, zu erteilen. Lehrstoff: Vierte Klasse (2 Wochenstunden): Die Verkehrsschrift. Auf graphische und systemale Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist besonders einzuüben. Durch entsprechende Fühlungnahme mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände ist die vielfältige Anwendung der Kurzschrift zu sichern. Das Ausmaß der Kürzungslehre sowie die Schreibfertigkeit sind dem Aufnahmevermögen der Schüler der Klasse anzupassen. Die Systemrichtigkeit und die Genauigkeit der Übertragung haben den Vorzug gegenüber der Schreibgeschwindigkeit. Die Ansage- und Abschreibübungen sind der Umwelt des Schülers und den Stoffgebieten anderer Unterrichtsgegenstände zu entnehmen, so daß die kurzschriftliche Praxis der Schüler möglichst umfassend wird. Fortlaufende schriftliche Übungen. LEIBESÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe: Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen zur Wahrung der Gesundheit und zur Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit. Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs- und Bewegungsform als Grundlage für gute Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der Bewegung. Entfaltung der Freude an der Bewegung und Wecken eines gesunden Leistungswillens. Erziehung zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft und zu verantwortungsbewußter Einordnung in die Gemeinschaft. Einsicht in die biologische, kulturelle und soziale Bedeutung der Leibesübungen. Wecken des Willens zu gesunder Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit. Anbahnen des Verständnisses für wertvolle außerschulische Leibesübungen. Lehrstoff: Erste und zweite Klasse (je 3 Wochenstunden): Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen. Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungs- und Fußschäden, allenfalls auch zur Vorbereitung auf die Leistungssteigerung bei den Grundübungen, beim Schwimmen, Schilaufen und anderem. Haltungs- und bewegungsformende Übungen. Haltungs- und Bewegungsformung durch mannigfaltige Bewegungsaufgaben (Tätigkeiten). Erziehen zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten. Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke). Grundübungen: Laufen: Übungen zur Steigerung von Wendigkeit und Schnelligkeit; Wettläufe (Mädchen bis 50 m, Knaben bis 60 m), auch als Staffeln. Springen: Laufsprünge, Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und mit Anlauf über verschiedene Hindernisse; einfache Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge in Zweckformen. Steigen auf lotrechten, schrägen, festen und schaukelnden Geräten. Kurze Kletteraufgaben an Stangen und Tauen; Überklettern von Hindernissen bis kopfhoch); Kletterschluß, Hangeln, Schaukeln und Schwingen in leichten Formen. Schwebegehen auf niedrigen schmalen und höhergestellten breiten Geräten. Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts und links; Schock- und Schlagwurf; Fangen weit- und hochgeworfener Bälle. Übungen im Balltippen und Dribbeln. Stoßen mit Schwerbällen, Kugeln und geeigneten Behelfsgeräten (bis 3 kg). Den Kräften angemessene Hebe- und Tragaufgaben. Einfache Zieh- und Schiebekämpfe, Tauziehen. Leichte Ringaufgaben (Knaben). Kunststücke: Einfache Formen des Bodenturnens (zum Beispiel Rolle, Rad, Handstand) und der Gerätekünste (zum Beispiel Winden, Ab-, Auf- und Unterschwünge; wende- und flankenartige Sprünge, Hocke, Grätsche); Lauf-, Hüpf- und Sprungkünste, auch mit Handgeräten. Wurf- und Fangkünste mit Bällen und sonstigen geeigneten Handgeräten. Schwebetragen. Schwimmen: Erlernen einer Schwimmart beziehungsweise Verbessern des Schwimmkönnens. Schwimmlei-

stung 25 m. Einfache Sprünge und Tauchübungen. Winterübungen: Rodeln. Lehrgang für Anfänger im Eislaufen und Schilaufen. Spiele und Tänze: Spiele: Parteispiele mit einfachen Regeln (zum Beispiel Tag und Nacht, Fangball, Völkerball, Schnappball). Scherzspiele. Spiele zur Übung der Sinne (zum Beispiel Anschleichspiele). Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich Vorformen): Mädchen: Singspiele und Tänze mit lebhafter Bewegung. Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen nach einfachen Rhythmen und auch räumlich geordnet; Verbindung zu kleinen Tanzspielen. Wanderungen und Schikurse: Wanderungen: Gehleistung drei bis vier Stunden für eine Ganztagswanderung mit entsprechenden Ruhepausen und reichlicher Spielmöglichkeit. Leichte Orientierungsaufgaben und Geländespiele. Schikurse: Grundschule; Verhalten im Gelände und im Heim. Gesundheitslehre: Belehrung über Körperpflege (Haut, Nägel, Zähne). Erziehung zur Nasenatmung. Bade- und Wanderregeln. Turn- und Badekleidung. Dritte und vierte Klasse (je 3 Wochenstunden): Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen. Auswahl der Übungen im Hinblick auf die mit der zweiten Körperstreckung häufiger auftretenden Haltungsschwierigkeiten; stärkere Verwendung besonderer Übungen als allgemeine Vorbereitung auf die Leistungsarbeit. Entwickeln einer Übungsgruppe zur täglichen Durcharbeitung des Körpers. Haltungs- und bewegungsformende Übungen. Anbahnen einer bewußten Arbeit an grundlegenden Einzelheiten der Haltung und Bewegung. Wecken des Willens zu guter Haltung und Bewegung. Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke). Grundübungen: Laufen: Hindernisläufe im Saal und im Gelände; Erreichen einiger Ausdauer. Tiefstart. Wettläufe bis 60 m. Springen: Steigerung der Leistung im Hoch-, Weit-, Stütz-, - Hangstütz- und Hangspringen; Versuche im Stabspringen. Überklettern von Hindernissen (bis kopfhoch); Wanderklettern in verschiedenen Formen. Hangeln seitwärts, rückwärts und vorwärts. Schaukeln und Schwingen im Streckhang. Schwebegehen über breite (bis schulterhohe) und schmale (bis hüfthohe) Geräte, auch mit verschiedener Aufgabenstellung. Werfen und Fangen über größere Entfernungen und im Laufen (sichere Ballbeherrschung); Schlagballweitwerfen. Stoßen mit verschiedenen Geräten (3 bis 5 kg). Heben, Tragen, Ziehen und Schieben mit angemessener Leistungssteigerung. Ringaufgaben und Erlernen einfacher Ringergriffe (Knaben). Kunststücke: Fortsetzen des Bodenturnens mit erhöhten Anforderungen, auch Flugrollen und Überschläge. Weiterführen der Gerätekünste durch einfache Aufgänge, Umschwünge und Abgänge an niedrigen Geräten sowie durch Sprünge, wie Fechtersprung, Flanke, Kehre. Einfache Übungsverbindungen im Bodenturnen und bei den Gerätekünsten. Gleichgewichtskünste an Geräten. Sprung, Schwung-, Wurf- und Fangkünste mit Handgeräten. Schwimmen: Verbessern der Schwimmform, allenfalls Erlernen des Rückenschwimmens. Schwimmkönnen 100 m ; Wettschwimmen bis 50 m, auch in Staffelform. Wenden. Startsprung. Tauchübungen; einfache Sprungkünste. Erwerben des Frei- oder Fahrtenschwimmerzeugnisses. Winterübungen: Rodeln, Eislaufen: Vorbereitung des Schulelaufens und Tanzens. Vorbereitende Übungen für Eishockey (Knaben). Schilaufen: Grundschule, allenfalls Fortgeschrittenen-Stufe; Wertungsfahrten; Halbtagswanderungen. Spiele und Tänze: Spiele: Mittlere Kampfspiele (zum Beispiel Brennball, Nummernbarlauf). Schlagball, Korbball, Flugball und andere, einschließlich der Vorbereitungsspiele. Für Knaben auch Handball und Fußball mit vereinfachten Regeln. Scherzspiele. Bodenständige Volksspiele. Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich Vorformen): Mädchen: Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze. Zeitlich und räumlich geordnete Bewegungsführung mit Anpassung an die Partnerin und an die Gruppe. Schwünge mit Handgeräten. Versuche im Gestalten eines Bewegungsspieles nach einfachen Musikstücken oder Liedern. Wanderungen und Schikurse: Wanderungen: Gehleistung vier bis fünf Stünden für eine Ganztagswanderung. Fortführen der Orientierungsaufgaben und Geländespiele. Anleitung zur Beobachtung der besonderen Eigenheiten des Wandergebietes. Schikurse: Grundschule und Lehrgang für Fortgeschrittene; Verhalten im Gelände und im Heim.

Gesundheitslehre : Anleitung zu gesunder Lebensführung (Ernährung, Genußgift. Kleidung. Arbeit und Ruhe. Freizeit). Einiges über Volksgesundheit. Einfache Aufgaben der Ersten Hilfe. 14. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule), Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) a) hat der Unterabschnitt Englisch (Im Zweiten Klassenzug) zu entfallen und hat die folgende Überschrift „Französisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch, Slowenisch oder Ungarisch (Im Zweiten Klassenzug)" zu lauten: „Englisch, Italienisch, Russisch, Kroatisch, Slowenisch oder Ungarisch (Im Zweiten Klassenzug)", b) ist nach der unverbindlichen Übung „Spielmusik (Instrumentalmusik)" die unverbindliche Übung „Ergänzende Werkerziehung (für Knaben bzw. für Mädchen)" einzufügen: „Ergänzende Werkerziehung für Knaben Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für Mädchen Ergänzende Werkerziehung für Mädchen Wie der Pflichtgegenstand Werkerziehung für Knaben", c) ist nach der unverbindlichen Übung „Berufskundliche Information" die unverbindliche Übung „Verkehrserziehung" einzufügen: „VERKEHRSERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht aus Verkehrserziehung soll beim Schüler dieser Altersgruppe eine kritische und verantwortungsbewußte Einstellung zum Straßenverkehr wecken, ihn zu bewußtem Wahrnehmen und überlegtem Handeln in Verkehrssituationen bewegen und ihm die entsprechenden Kenntnisse vermitteln. Dem Schüler soll klargemacht werden, daß ohne Ordnung kein reibungsloser Ablauf des Straßenverkehrs möglich ist. Die grundsätzliche Bereitschaft des Schülers soll geweckt werden, sich den jeweils geltenden Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Er soll aus seiner eigenen Sicht als Fußgänger oder Radfahrer, aber auch aus der Sicht der anderen Verkehrspartner Verkehrssituationen sehen, erfassen und beurteilen lernen, um dann entsprechend handeln zu können. Nach dem in der Grundschule erworbenen Sachwissen von den Grundregeln des Straßenverkehrs und den wichtigsten Verkehrszeichen soll der Schüler nunmehr zu vertieften Kenntnissen und Einsichten kommen. Der Schüler soll Erkennen, daß er als Fußgänger und als Radfahrer besonders gefährdet ist, und soll daraus die Folgerungen für seine Verhaltensweisen ziehen, um Gefahren für sich und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Er soll auch erkennen, daß partnerschaftliches Verhalten notwendig ist und defensives Verhalten unter Umständen lebenserhaltend sein kann. Er soll sich ohne Gefährdung der eigenen und der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr bewegen können und erkennen, daß mit überraschendem und fehlerhaftem Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist. Ziel dieses Unterrichtes ist es somit, die Schüler zu verläßlichen und verantwortungsbewußten Teilnehmern im Straßenverkehr zu erziehen. Lehrstoff: Erste Klasse (1 Wochenstunde): Kenntnisbereich: Verkehrsvorschriften und Verkehrsregelungen (Wiederholung, Weiterführung und Ergänzung); die Straßenverkehrsordnung — Sinn, Inhalt und Notwendigkeit. Verkehrsflächen (Gestaltung, Funktion); besondere Einrichtungen wie Knotenpunkte (Kreuzungen, Einmündungen), Verkehrsinseln, Kreisverkehr, Fußgängerübergänge. Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen. Veränderungen der Verkehrsverhältnisse durch die Witterung. Verschiedene Fahrzeuge; Einsatzfahrzeuge und Schienenfahrzeuge (Kennzeichen, akustische und optische Warneinrichtungen usw.). Das verkehrssichere Fahrrad — vorschriftsmäßige Ausrüstung, Pflege und Wartung, kleine Reparaturen. Verkehrsabläufe (Begegnen, Kreuzen, Überholen, Abbiegen, Reihen- und Kolonnenfahren) mit den Schwerpunkten Vorrang und Linksabbiegen. Einschätzen von Entfernungen und Geschwindigkeiten; der Verkehrsfluß; Verkehrsdichte und Verkehrsspitzen während eines Tages, einer Woche, des Jahres. Der Vorrang. Der Verkehrsunfall — mögliche Hilfeleistungen. Verhaltensbereich : Training verkehrsgerechten Verhaltens als Fußgänger und als Radfahrer; Rückschlüsse für das eigene Verhalten aus der Sicherheitslehre und Partnerkunde. (Überqueren der Fahrbahn, Gehen auf Freilandstraßen, Kontrollblick, Verhalten im Haltestellenbereich; sicheres Beherrschen des Fahrrades in den wesentlichsten Situationen wie z. B. Einfahren, Spurhalten, Bremsen, Absteigen, Richtungswechsel anzeigen, Bogenfahren, Abbiegen, Vorbeifahren und Überholen.

Analyse des beobachteten Verkehrsverhaltens — Motivefür defensives Verhalten. Selbständige Unterrichtsinhalte im Einstellungsbereich in Form von Gesprächen über Werthaltungen: Partnerschaft im Straßenverkehr, das „freundliche Handzeichen", Behinderte im Straßenverkehr, Kinder helfen Kindern usw. Didaktische Grundsätze: Die unverbindliche Übung ersetzt nicht Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip. Sie soll eine zusätzliche Unterrichtsmaßnahme sein, die zu positivem Verkehrsverhalten als Fußgänger und Radfahrer führt. Dementsprechend wird auch in jenen Klassen, in denen diese unverbindliche Übung geführt wird, weiterhin Verkehrserziehung in allen anderen Gegenständen betrieben werden müssen. Insbesondere wird das Schwerpunktprogramm in Zusammenarbeit mit der Exekutive durchzuführen sein. Dem Grundsatz der Altersgemäßheit ist besonders bei der Behandlung der gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, besonders zu „Biologie und Umweltkunde" (betreffend Grundzüge der Ersten Hilfe und der Unfallverhütung) oder „Leibesübungen" (betreffend sicheres Gehen und Laufen, Gleichgewichtsübungen u. ä.) oder zu Deutsch und Lebende Fremdsprachen (betreffend einschlägige Redeübungen und Aufsatzthemen) sind wahrzunehmen. Praktische Übungen sind zunächst auf einer geeigneten Fläche im Schonraum (Schulhof, Spielplatz, Schulverkehrsgarten), später auch in der Verkehrswirklichkeit durchzuführen, weil es zum richtigen Verhalten in Verkehrssituationen einer besonderen Erfahrungsgrundlage bedarf. Die praktischen Übungen sind im Rahmen eines Lehrausganges möglichst unter Beiziehung eines Exekutivbeamten vorzunehmen, wobei der körperlichen Sicherheit der Schüler größte Aufmerksamkeit zu schenken ist. Der Veranschaulichung des Lehrstoffes kommt besondere Bedeutung zu. Lernzielkontrollen können — soweit sie theoretische Kenntnisse betreffen — mittels Testbogen durchgeführt werden; sofern verkehrsrichtiges Verhalten überprüft werden soll, sind die Schüler bei Lehrausgängen, Lehrwanderungen und bei den praktischen Übungen zu beobachten. Lernerfolgskontrollen sollen ohne Prüfungscharakter möglichst als praktischer, partnerschaftlicher Wettbewerb durchgeführt werden. Während Verkehrserziehung als Unterrichtsprinzip nicht die Aufgabe haben kann, alle Schüler zu Radfahrern auszubilden, ist die praktische Einübung der in der unverbindlichen Übung erworbenen Kenntnisse in der Verkehrswirklichkeit ein wesentlicher Bestandteil dieses Unterrichts. Dazu dienen die Vemittlung von Kenntnissen der Konstruktionsmerkmale, der Funktion und Handhabung des Verkehrsmittels „Fahrrad" und praktische Fahrübungen im simulierten Verkehrsraum. Die Ablegung der freiwilligen Radfahrprüfung wird dadurch wohl vorbereitet, kann jedoch nicht im Rahmen des Unterrichts erfolgen, sondern soll wie bisher dem außerschulischen Bereich anvertraut bleiben. Durch Beobachtung des Verhaltens der anderen Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fehlverhaltens der Radfahrer, sind Schlußfolgerungen für das eigene richtige Verkehrsverhalten zu ziehen." d) hat die unverbindliche Übung Leibesübungen zu lauten: „Leibesübungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die im Pflichtgegenstand Leibesübungen angeführten Aufgaben sind im Hinblick auf Intensivierung (besonderes Leistungsniveau), Ergänzung und Erweiterung zu erfüllen. Dabei soll insbesondere dem Gesichtspunkt der Wahlmöglichkeit Rechnung getragen werden. Lehrstoff: Erste bis vierte Klasse (je 1 oder 2 Wochenstunden): Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die den örtlichen Gegebenheiten, den personellen Voraussetzungen und dem Interesse der Schüler gerecht werden. Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitwertige Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden können (z. B. Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo, Fechten). Auch verschiedene Formen des Sonderturnens (z. B. bei Haltungsschwächen, Übergewicht, Konditionsschwäche u. ä.). Hinführen zu jugendgemäßen und sachgerecht angewendeten Trainingsformen. Didaktische Grundsätze: Es gelten sinngemäß die für den Pflichtgegenstand gemachten Aussagen. Bei der Unterrichtsplanung wäre die Schwerpunktbildung (Kursform) zu verwenden. Hiefür sind genaue Organisations- und Arbeitspläne zu erstellen. Jugendgemäße Trainings- und Wettkampfformen sollten verstärkt gepflegt werden. Aktuelle Anlässe sind verstärkt zu berücksichtigen."

ARTIKEL römisch II Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979 in Kraft. ARTIKEL IH Bekanntmachung Gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1962, und 324/1975 werden die folgenden von den betreffenden Kirchen erlassenen Änderungen der Lehrpläne für den Religionsunterricht bekanntgemacht: In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) hat im Vierten Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht an Volksschulen): 1. im Unterabschnitt a, b und c jeweils an die Stelle der Wendung „Lehrplan-Unterstufe" die Wendung „Grundstufe I" und an die Stelle der Wendung „Lehrplan-Mittelstufe" die Wendung „Grundstufe II" zu treten. 2. im Unterabschnitt b (Evangelischer Religionsunterricht) an die Stelle des Lehrplans der Lehrplan-Oberstufe nachstehender Lehrplan zu treten: „Volksschuloberstufe Allgemeines Bildungsziel: Die in den früheren Schuljahren erarbeiteten Kenntnisse der Biblischen Geschichte des Alten und Neuen Testamentes sind zu vervollständigen, zu erweitern und zu verknüpfen. Im Anschluß daran führen Bilder aus der Kirchengeschichte die Kinder von der Urgemeinde bis zur Gegenwart, wobei besonders auf die eingehende Kenntnis der Geschichte der eigenen Gemeinde und der Kirche in unserer Heimat zu achten ist. Durch Einführung in das Kirchenjahr, Einübung in die gottesdienstlichen Formen, Pflege des Kirchenliedes, durch Aneignung und Besprechung des Katechismus wird eine lebendige Anteilnahme am Leben der Gemeinde angebahnt und vorbereitet. Die Schüler sind in den Gebrauch der Heiligen Schrift, vor allem des Neuen Testamentes, einzuführen. Der Unterricht in der Volksschuloberstufe schließt mit der Hinführung des heranwachsenden Schülers zu glaubens- und lebenskundlichen Themen. Er soll ihm helfen, ein lebendiges Glied seiner evangelischen Kirche und ein verantwortungsbewußter Christ in Beruf, Heimat und Welt zu werden. Fünfte Schulstufe: Leitthema: Ihr sollt mir ein priesterlich Königreich und ein heiliges Volk sein (2. Mose 19, 6). Bibelkunde und Biblische Geschichte des Alten Testamentes: Wiederholung, Ur-Kunde bis Moses; Josua bis zum Ende des Alten Bundes, die Propheten Elia, Arnos, Jesaja, Jeremia, Hesekiel, Jona; die Bücher Daniel und Hiob. Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen Testamentes: Im Anschluß an die Festzeiten und in Verknüpfung mit der Biblischen Geschichte des Alten Testamentes. Katechismus: Die Zehn Gebote mit Beschluß und Erklärungen. Der erste Glaubensartikel mit Erklärung. Kirchenkunde: Kirchenjahr, Gesangbuch und Psalter. Sprüche, Gebete, Lieder und Psalmen zu den einzelnen Themenkreisen. Sechste Schulstufe: Leitthema: Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit (Hebr. 13, 8). Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen Testamentes: Das Leben Jesu, sein Wirken, die Lehre des Heilandes und die Wiederkunft Christi; Neutestamentliche Zeitgeschichte. Katechismus: Vaterunser mit Erklärungen (in Auswahl), der zweite Glaubensartikel mit Erklärung. Kirchenkunde: Das Kirchenjahr. Gebet, Lied und Psalm im evangelischen Gottesdienst. Sprüche, Gebete und Lieder zu den einzelnen Themenkreisen. Siebente Schulstufe: Leitthema: Ich schäme mich des Evangeliums von Christo nicht (Röm. 1, 16). Bibelkunde und Biblische Geschichte des Neuen Testamentes: Apostelgeschichte. Ausgewählte Stellen aus den Apostelbriefen. Kirchengeschichte: Von der Urgemeinde bis zur Reformation. Katechimus: Das Glaubensbekenntnis mit Erklärungen. Kirchenkunde: Vom Leben in der evangelischen Gemeinde. Sprüche, Gebete und Lieder zu den einzelnen Themenkreisen. Achte Schulstufe: Leitthema: Wer nun mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater. Wer mich aber verleugnet vor den Menschen, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater (Matth. 10, 32.33). Bibelkunde: Ausgewählte Texte: Urgeschichte, prophetische Bücher und Bergpredigt als Grundlage zur Besprechung der kirchengeschichtlichen Themen und als Anregung für Aussprachen über

glaubens- und lebenskundliche Fragen; Lesen eines Evangeliums in Auswahl. Kirchengeschichte: Von der Reformation bis zur Gegenwart mit besonderer Berücksichtigung der Kirchengeschichte in Österreich, der kirchlichen Heimatkunde und der ökumenischen Bestrebungen. Katechismus: Taufe und Abendmahl. Gesamtwiederholung des Katechismus. Kirchenkunde: Die Evangelische Kirche in Österreich (Aufbau und Verfassung). Das evangelische Kirchenlied."

Sinowatz