Auf Grund des Paragraph 4, Absatz eins, des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1975, wird verordnet: Der Straßenverlauf eines Abschnittes der A 10 Tauern Autobahn wird im Bereich der Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen wie folgt bestimmt: Die Trasse verläuft von der Anschlußstelle Golling (mit Zu- und Abfahrtsstraßen zur B 159 Salzachtal Straße) in südlicher Richtung, bei km 28,306 trennen sich die Fahrbahnen, durchörtern den Ofenauerberg in einer Länge von 1320 m (Ofenauer-Tunnel), überqueren die Salzach, durchörtern das Tennengebirge (Hiefler- Tunnel) und binden bei Projekts-km 33,568 in den mit Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 210 aus 1975, in seinem Verlauf bestimmten Abschnitt der A 10 Tauern Autobahn ein. Im einzelnen ist der Straßenverlauf der neu herzustellenden Trasse aus den beim Bundesministerium für Bauten und Technik, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei den Gemeinden Golling an der Salzach und Werfen aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000 und Maßstab 1 : 2000) zu ersehen. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind der Planunterlage (Maßstab 1 : 2000) zu entnehmen.
Moser