ARTIKEL römisch eins Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1965,, Nr. 173/1966, Nr. 289/1969, Nr. 234/1971 und Nr. 323/1975, insbesondere dessen Paragraphen 6 und 120, wird verordnet: § 1. Für die Pädagogischen Akademien wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan (mit Ausnahme der darin unter römisch III. wiedergegebenen Lehrpläne für den Unterricht in Religionspädagogik) hinsichtlich des Studienganges für das Lehramt an Volksschulen sowie hinsichtlich des ersten und zweiten Semesters der Studiengänge für das Lehramt an Hauptschulen und an Polytechnischen Lehrgängen sowie für das Lehramt an Sonderschulen mit 1. September 1976, hinsichtlich des dritten und vierten Semesters der Studiengänge für das Lehramt an Hauptschulen und an Polytechnischen Lehrgängen sowie für das Lehramt an Sonderschulen mit 1. September 1977 und hinsichtlich des fünften und sechsten Semesters dieser Studiengänge mit 1. September 1978 in Kraft gesetzt. § 2. Für die den Pädagogischen Akademien eingegliederten Übungsvolksschulen, Übungshauptschulen und Übungssonderschulen gelten die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen gemäß der Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, in der jeweils geltenden Fassung. § 3. Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 26. Juli 1968, BGBl. Nr. 287, in der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 311/ 1969 und Nr. 352/1971 tritt mit 31. August 1976 außer Kraft. ARTIKEL römisch II Bekanntmachung Die unter römisch III. der Anlage wiedergegebenen Lehrpläne für den Unterricht in Religionspädagogik wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiemit gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1962, und Nr. 324/1975 bekanntgemacht. ARTIKEL römisch III Auf Grund des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, Bundesgesetzblatt Nr. 244 aus 1965,, werden die Unterrichtsgegenstände der in der Anlage enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafel der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel in Klammern hingewiesen. LEHRPLAN DER PÄDAGOGISCHEN AKADEMIEN I. Allgemeines Bildungsziel und didaktische Grundsätze Die Pädagogischen Akademien haben gemäß § 118 des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, in der Fassung der 5. Schulorganisationsgesetz- Novelle, Bundesgesetzblatt Nr. 323 aus 1975,, die Aufgabe, aufbauend auf dem Bildungsgut einer höheren Schule, Volksschullehrer, Hauptschullehrer, Sonderschullehrer und Lehrer für Polytechnische Lehrgänge heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen

geeignet sind, die Aufgaben des Lehrberufes zu erfüllen. Die theoretische und die schulpraktische Ausbildung haben eine innere Einheit zu bilden und den Studierenden die Voraussetzungen für das spätere Wirken als Lehrer zu vermitteln. Diese theoretische Grundlegung und das Erleben der Praxis sollen beim einzelnen Studierenden die didaktische Urteilsfähigkeit und erzieherische Entscheidungsreife für eine selbständige und verantwortungsbewußte Gestaltung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit entwickeln. Als didaktische Grundsätze sind vor allem die Konzentration sowie die Berufsnähe der Bildung zu berücksichtigen, wobei alle Bildungs- und Erziehungsarbeit auf die künftige Lehrtätigkeit und ihre Grundsätze zu zielen hat. Dem Charakter einer Pädagogischen Akademie entsprechend ist dem selbsttätigen Bildungserwerb besonderer Raum zu geben und damit eine Grundlage für die spätere ständige Weiterbildung des Lehrers zu schaffen. Die Lehrerbildung an den Pädagogischen Akademien soll das selbständige Urteil stärken, das soziale und wirtschaftliche Verständnis der Studierenden vertiefen, sie für das politische und weltanschauliche Denken anderer aufgeschlossen machen und als künftige Lehrer befähigen, durch ihre Berufsarbeit am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheit und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Arten und Gliederung der Unterrichtsveranstaltungen: Die Unterrichtsveranstaltungen an den Pädagogischen Akademien gliedern sich in Vorlesungen, Seminare, Übungen, Kurse, Exkursionen und Einzelvorträge. Welche dieser Unterrichtsveranstaltungen als Pflichtgegenstände, welche als Freigegenstände und welche als zusätzliche Fachgegenstände zu führen sind, wird durch die Stundentafel sowie durch entsprechende Erlässe bestimmt. Lehrstoff der Unterrichtsveranstaltungen: Der Lehrplan für die Pflichtvorlesungen enthält den Lehrstoff, auf welchen sich der Unterricht jedenfalls erstrecken muß. Die zeitliche Verteilung innerhalb eines Semesters steht dem Lehrenden frei, ebenso kann er aktuelle Fachbereiche einbeziehen. Er hat die Studierenden anzuleiten, wie sie sich über Teile des Lehrstoffes durch Selbststudium genauer zu informieren haben. Die Seminare und Übungen haben einzelne Kapitel des Lehrstoffes herauszugreifen und diese einer sachgerechten Bearbeitung zuzuführen. Dabei ist durch die Untersuchung von Tatsachen, durch die Benützung von Primär- und Sekundärliteratur und durch Diskussionen mit den Techniken und Problemen der wissenschaftlichen und schulpraktischen Arbeitsweisen bekanntzumachen. Bei der thematischen Aufarbeitung des Lehrstoffes ist stets ein lebensnaher Bezug zum Lehrberuf wahrzunehmen. Vorlesungsverzeichnis : Das Vorlesungsverzeichnis enthält die vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen im jeweiligen Semester. Es ist von der Direktion der Pädagogischen Akademie unter Heranziehung von Vorschlägen der Mitglieder des Lehrerkollegiums zu erstellen und dem Bundesministerium für Unterricht und Kunst so rechtzeitig zur Genehmigung vorzulegen, daß es zu Semesterbeginn an die Studierenden bekanntgegeben werden kann. II. Stundentafeln

 

 

 

 

III. Religionspädagogik (Bekanntmachung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, des Religionsunterrichtsgesetzes) a) Katholische Religionspädagogik Bildungs- und Lehraufgabe: Religionspädagogik hat das im Menschen vorhandene Fundamental-Religiöse und dessen Gestalt und Ausformung innerhalb des Christentums unter Beachtung der jeweils adäquaten Methoden so aufzuweisen, daß der Studierende dessen Bedeutung im Gesamtauftrag der Pädagogik erkennen kann. Der Studierende soll befähigt werden, das Religiöse als unabweisbaren Aspekt einer ganzheitlichen Erziehung zu sehen und die für den religiösen Lern- und Entwicklungsprozeß relevanten Situationen erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen können. Er soll imstande sein, die je gegenwärtige Situation auf christliche Einflüsse hin zu hinterfragen und sie sachgerecht zu interpretieren. Er soll verstehen lernen, daß durch den christlichen Glauben Hilfen möglich sind: a) in bezug auf Sinngabe und Sinnerfüllung menschlicher Selbstverwirklichung in ihrer sozialen und individualen Bestimmtheit, b) in bezug auf ein zur Transzendenz hin offenes Welt- und Menschenverständnis, c) in bezug auf humane Welt- und Lebensbewältigung. RP soll jenen Hörern, die ihr Interesse durch Absolvierung der dafür vorgesehenen zusätzlichen Veranstaltungen dokumentieren, jenes Wissen und Können vermitteln, das den künftigen Lehrer zur a. o. Erteilung des Religionsunterrichtes an Volksschulen bzw. Hauptschulen, Polytechnischen Lehrgängen und Sonderschulen befähigt. Thematische Kernbereiche des religionspädagogischen Studiums: Einführung in die religionspädagogische Fragestellung. Religionspädagogik und ihr heutiges Selbstverständnis; Funktionen der Religionspädagogik in der Lehrerausbildung; Religionspädagogik und ihre Bezugswissenschaften; die relevanten Methoden der Religionspädagogik. Versuche zur Klärung des Religionsbegriffes als religionspädagogische Aufgabe; Religion und Religionen (Relation von abstraktem Religionsbegriff und geschichtlichen Konkretionen von Religion) ; unterschiedliches Religionsverständnis und seine Genese; die Ambivalenz der Religion und ihre notwendige Partnerschaft mit der Religionskritik; die Funktion der Religion für den einzelnen und die Gesellschaft; religiöse Erziehung als offene und beantwortete Frage; religiöse Erziehung in ihrer je gegenwärtigen Situiertheit; die spezifische Art der religiösen Erziehung. Theorie des religiösen Lern- und Entwicklungsprozesses. Die Interdependenz der allgemeinen und spezifisch religiösen Lern- und Entwicklungsprozesse. Die generellen Strukturen religiöser Lern- und Entwicklungsprozesse: Bedeutung und Formen der religiösen Erfahrung: Möglichkeiten der Transzendenzerfahrung, Glaube und Liebe als Grundmodelle menschlichen Daseins, Mutter- und Vatererfahrung in ihrer Relevanz für die religiöse Entwicklung. Bedingungsfaktoren des religiösen Lern- und Entwicklungsprozesses: Arten und Bereiche des religiösen Lernens: religiöses Lernen als soziales Lernen, religiöses Lernen als Finden von Werteinstellungen (sittliche Erziehung, personale Dimension der Sexualerziehung, Gewissensbildung, Normfindung und Normbegründung), religiöses Lernen als Identitätsfindung; religiöses Lernen als Innewerden der jeder Wirklichkeit zugrunde liegenden Tiefendimension (Sensibilisierung für Beiträge des „Profanunterrichtes" zur Pflege und Entfaltung religiöser Werte); Phasen des religiösen Leinens (Fragen der genetischen Religionspsychologie); Einfluß der Erziehungsstile auf den religiösen Lern- und Entwicklungsprozeß. Der Internalisations- und Sozialisationsprozeß durch Familie und Schule. Spezifisch christliche Lern- und Entwicklungsprozesse als Konkretisierung der fundamentalreligiösen Lern- und Entwicklungsprozesse. Bedeutung christlicher Inhalte für die religiöse Erziehung in der konkreten Situation; christliche Erziehung als Aufweis der Person Jesu und Einübung in die Existenzform Jesu; die christliche Sicht des Menschen als nicht voll verfügbar und machbar; christliche Erziehung in Vergangenheit und Gegenwart; Möglichkeit, Notwendigkeit und Grenze eines anthropologischen Ansatzes für die christliche Erziehung. Glaube und Erfahrung; theologische Bedenken gegenüber unzulänglichen Modellentwürfen religiöser Erfahrung; christliche Erziehung in Kindergarten und Volksschule; Hinführung zu Gottesdienst und Sakramenten als Beispiele fundamental-religiöser Erziehung; Kirche als Ort religiöser Sozialisation; Grenzen der Anwendung der Begriffe Internalisation und Sozialisation im Bereich christlicher Erziehung; Sprachprobleme in der christlichen Erziehung; Fehlformen christlicher Erziehung.

Die Theorie des Religionsunterrichtes. Der Religionsunterricht in Vergangenheit und Gegenwart; neue Konzepte und Modelle für den Religionsunterricht; gegenwärtige Schultheorien und ihre Bedeutung für den Religionsunterricht; die Stellung des Religionsunterrichtes in der österreichischen Schule: gesetzliche Bestimmungen, Schulgebet, Schulgottesdienste, religiöse Übungen und ähnliches mehr; der Religionsunterricht auf den verschiedenen Schulstufen. Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Volksschulen. Die religiöse Entwicklung des Volksschulkindes; Sensibilisierung des Volksschulkindes für religiöse Grunderfahrungen (z. B.: Vertrauenkönnen, Staunenkönnen, Schauenkönnen, Hörenkönnen); das Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes. Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Hauptschulen. Die religiöse Entwicklung des Hauptschulkindes in der Vorpubertät und Pubertät; Hilfen zur Konfliktbewältigung in Elternhaus und Schule; der Beitrag christlicher Erziehung zur Individuation und Sozialisation. Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zur Lehrerausbildung für Sonderschulen. Spezielle Probleme der religiösen Erziehung beim behinderten Kind: der Einfluß der Behinderung auf Glaubensfindung, Gewissensreifung, Selbstfindung und Sozialintegration des Kindes in Familie, Schule, Kirche und Gesellschaft; das behinderte Kind in der Sicht des christlichen Welt- und Menschenbildes." b) Evangelische Religionspädagogik Bildungs- und Lehraufgabe: Das Fach Religionspädagogik führt den werdenden Lehrer durch den theologischen Beitrag zur pädagogischen Gesamtaufgabe zu einem Durchdenken der Probleme der allgemeinen Pädagogik in evangelischer Verantwortung. Es leitet ihn an, die pädagogische Wirklichkeit und die der österreichischen Schule gestellte Aufgabe aus einem christlichen Berufsverständnis zu durchdringen und zu bewältigen. Außerdem ist eine Einführung in die Didaktik und Methodik des Religionsunterrichtes zu bieten. — Interessierten Studierenden ist der Erwerb der kirchlichen Befähigung zur aushilfsweisen Erteilung des Religionsunterrichtes an allgemeinbildenden Pflichtschulen zu ermöglichen. Lehrstoff: Allgemeine Religionspädagogik; Religion und Erziehung. Einführung in den Dialog zwischen Theologie und Pädagogik. Religionspsychologie mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung im Kindes- und Jugendalter. Religionssoziologie mit besonderer Berücksichtigung der schulischen Gegebenheiten. Spezielle Religionspädagogik; der Christ als Erzieher. — Die Bibel als Grundlage christlichen Glaubens. Biblische Anthropologie als Voraussetzung einer Erziehungslehre aus christlicher Verantwortung. Christliche Erziehung in Geschichte und Gegenwart. Erarbeitung einschlägiger Texte zur Ergänzung der jeweiligen Vorlesungen. Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des Religionsunterrichtes. Versuch der Querverbindungen im Gespräch mit Pädagogen und Psychologen. Fallweises Hospitieren im Religionsunterricht. Anleitung zu selbständiger Arbeit an gestellten Themen in Referat und Diskussion. Einführung in die Methodik des Religionsunterrichtes. Exegetisch-hermeneutische Arbeit an biblischen Texten. Methodisch-praktische Einführung zur Darbietung im Religionsunterricht (biblische Texte, Kirchengeschichte, Liedkatechese, Katechismusunterricht). Katechetische Übungen (Hospitieren und Lehrauftritte im Religionsunterricht). Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zum Lehramt für Volksschulen: Der Schulanfänger. Das Kindesalter in religionspädagogischer Sicht. Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums zum Lehramt für Hauptschulen: Führung zur Mündigkeit im Glauben. Die Schwierigkeiten in der pubertären Entwicklung. Thematische Akzente des religionspädagogischen Studiums für Sonderschulen: Das behinderte Kind in der Sicht christlicher Anthropologie. Glaube als Hilfe zur Lebensbewältigung. Die Bedeutung der Behinderten für das Selbstverständnis der Gemeinde. c) Altkatholische Religionspädagogik Didaktische Grundsätze: Die im allgemeinen geltenden didaktischen Grundsätze sind auch für Religionspädagogik anzuwenden, soweit dessen Eigenart es zuläßt. Für die Seminartätigkeit im ersten und zweiten Semester sind Themen aus dem Lehrstoffbereich lit. b, für die Seminartätigkeit im dritten und vierten Semester sind Themen aus dem Lehrstoffbereich Litera d, auszuwählen.

Allgemeines Bildungsziel: Der Studierende soll befähigt werden, das von ihm erworbene Wissen praktisch insbesondere im Religionsunterricht anzuwenden. Lehrstoff: 1. und 2. Semester: a) Die bisher im Religionsunterricht erworbenen Kenntnisse sollen vertieft und nach gegebener Möglichkeit im Hinblick auf den künftigen Beruf ausgebaut werden. b) Es sind Gottes Gebote und Sakramente, der Kindergottesdienst, das Heilige Amt der Gemeinde und sonstige gottesdienstliche Handlungen im christlichen Leben zu behandeln. Auf entsprechende Lieder und Gebete ist dabei Bedacht zu nehmen. 3. und 4. Semester: c) Es soll ein allgemeiner Überblick über Fragen des Religionsunterrichtes in religionspädagogischer Hinsicht geboten werden. d) Das Leben in Kirche und Welt. Auf Fragen, die mit der religiösen Erziehung der Kinder und die mit dem Religionsunterricht verbundenen gesetzlichen und kirchlichen Bestimmungen zusammenhängen, ist entsprechend einzugehen. d) Israelitische Religionspädagogik Lehrstoff: Der Lehrstoff für alle vier Semester gliedert sich in folgende vier Teile: 1. Jüdische Geschichte. 2. Hebräische Grammatik und Sprache sowie Übersetzungen aus der Heiligen Schrift. 3. Religionsphilosophie, Morallehre, Soziallehre, Liturgie, Riten und Gebräuche. 4. Pädagogik und religiöse Soziologie. Bei dem im folgenden für jedes Semester erstellten Lehrplan ist auf diese Gliederung Rücksicht genommen. 1. Semester: Jüdische Geschichte von der Weltschöpfung bis 701 vor der bürgerlichen Zeitrechnung. — Übersetzung leichter Texte aus dem Pentateuch. — Hebräische Grammatik. — Übungen in der lebenden hebräischen Sprache. — Gebräuche im Hause. — Übersetzung von Gebeten. — Von der Religion im allgemeinen: Was ist Religion? Die Definition der Religion. Ziel und Bedeutung der Religion. Religion und Wissenschaft. 2. Semester: Jüdische Geschichte von 701 bis 70 nach der bürgerlichen Zeitrechnung. — Übersetzung ausgewählter Texte von den ersten Propheten. — Hebräische Grammatik. — Übungen in der lebenden hebräischen Sprache. — Gebetstücke aus dem Sabbatgebetbuch. — Gebräuche in der Synagoge. — Die Heilige Schrift. — Die Tradition. — Religionskodexe (Maimonides, Schulchan Aruch). — Grundideen der jüdischen Religion. — Die Wahrheit der jüdischen Religion. — Der Gottesbegriff. — Die jüdische Lehre über den Menschen. 3. Semester: Jüdische Geschichte von 70 post bis 1492 (Austreibung der Juden aus Spanien). — Aufgaben der jüdischen Erziehung. — Übersetzung ausgewählter Psalmen. — Übungen in der lebenden hebräischen Sprache. — Gebetstücke aus den Feiertagsgebetbüchern. — Liturgie. — Geographie Israels und Geschichte der Entstehung Israels. — Der Ritus. — Die Bedeutung der Riten. — Der Gottesdienst. — Geschichtliche Freuden- und Trauertage. — Der gute und böse Trieb. — Die Seele. — Jenseits und Auferstehung. — Begriff und Bedeutung der Auserwähltheit. — Stellung des Judentums zu den anderen Völkern. 4. Semester: Jüdische Geschichte von 1492 bis zur Gegenwart. — Aufgaben der jüdischen Erziehung. — Übersetzungen aus den späteren Propheten und aus den philosophischen Büchern der Heiligen Schrift. — Übungen in der lebenden hebräischen Sprache. — Messianismus. — Morallehre: Grundsätze der jüdischen Moral (Zehn Gebote, 3. Buch Moses, 19. Kapitel). Moralische Pflichten des einzelnen gegenüber der Gesellschaft (Zitate aus der Bibel und der talmudischen Literatur). — Symbole des religiösen Lebens (Talit Defilin Mesusa). — Speisegesetze. — Soziale Institutionen (Die Familie, die Kultusgemeinde, die Chewra Kadischa). — Jüdische soziale Weltorganisationen. — Religiöse Probleme in der Pubertätszeit. — Trauerriten. Im dritten und vierten Semester soll jeder Hörer beim jüdischen Religionsunterricht zumindest zweimal hospitieren. IV. Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände A. Pflichtgegenstände ERZIEHUNGSWISSENSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Die pädagogischen Aussagensysteme (erfahrungswissenschaftliche Pädagogik, Geschichte der Erziehung und des Unterrichts, philosophischkritische Pädagogik, systematisch-praktische Pädagogik) sind den Studierenden derart zugänglich zu machen, daß sie die erziehungsrelevanten

Problembereiche erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bewältigen lernen. Lehrstoff: Die Fachkenntnisse, Denkstrukturen und Methoden der Erziehungswissenschaft sind vor allem unter Berücksichtigung der Hauptaspekte des hermeneutisch-spekulativen, des deskriptiv- phänomenologischen und des empirisch-positivistischen Theorietypus darzubieten. Die geschichtliche Entwicklung, der vergleichende Aspekt und die Aktualitätsbe2üge sind bei der Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten angemessen zu berücksichtigen. Thematische Kernbereiche des erziehungswissenschaftlichen Studiums: Probleme der menschlichen Erziehbarkeit und Bildsamkeit: Die Vielschichtigkeit des Erziehungsphänomens. Die Bedeutung von Anlage, Reifung, Umwelt und Lernen für die Erziehung. Anlage- und Umwelttheorien. Möglichkeiten und Grenzen der Erziehung. Anthropologische Fragestellungen und Hypothesen. Die Bedeutung von Normen und Werten. Probleme der Zielsetzung in der Erziehung. Bildungs- und Erziehungsziele und ihr geschichtlicher Bezug. Sitte und Tradition. Probleme der Wertvermittlung. Probleme des Zielsetzungsprozesses. Fragen der Bildungsplanung und Bildungspolitik. Relationen von Entwicklung und Erziehung. Entwicklungstheorien. Entwicklungsbezogene Erziehungsmaßnahmen. Probleme der Erziehungsmittel und Erziehungsstile. Sexualerziehung. Erziehungsschwierigkeiten. Veranstaltungen der Erziehung und ihrer Faktoren. Familienerziehung, Frühförderung, Erziehungsprobleme in der Schule. Erziehungseinstellungen und -praktiken und ihre pädagogische Bedeutung. Das pädagogische Berufsfeld. Schule und Familie. Probleme der Wissenschaftlichkeit der pädagogischen Aussagensysteme. Systematisierungsversuche. Denkstrukturen und Methoden. Geschichte der Pädagogik. Die Entwicklung des Erziehungs- und Bildungswesens ist in exemplarischer Auswahl darzubieten; dabei sind folgende Schwerpunkte zu setzen: Die Pädagogik des Mittelalters. Renaissance, Humanismus, Reformation und Gegenreformation. Bedeutende Pädagogen und ihr Werk: Comenius, Rousseau, Pestalozzi, Herbart und andere. Die Entfaltung des österreichischen Schulwesens seit Maria Theresia. Die Reformpädagogische Bewegung. Die Pädagogik nach 1945. Thematische Akzente des erziehungswissenschaftlichen Studiums zum Lehramt an Volksschulen: Erziehungsprobleme beim Schulneuling. Probleme der kompensatorischen Erziehung. Fragen der pädagogischen Beratung. Thematische Akzente des erziehungswissenschaftlichen Studiums zum Lehramt an Hauptschulen bzw. Polytechnischen Lehrgängen: Erziehungsprobleme im Jugendalter. Die Kulturabhängigkeit der Pubertät. Schülermitverwaltung. Freizeitprobleme. Bildungsberatung. Sozialpädagogische Grundfragen. Berufserziehung. Thematische Akzente des erziehungswissenschaftlichen Studiums zum Lehramt an Sonderschulen: Grundsätzliches: Die Bearbeitung der thematischen Kernbereiche muß vor allem in den Seminarveranstaltungen die Problematik der Erziehung unter erschwerten Gegebenheiten entsprechend berücksichtigen. Anthropologische Prämissen für die Erziehungsnotwendigkeit behinderter Kinder. Individuallagegerechte Erziehungsziele im erschwerten Erziehungsprozeß. Psychohygiene des Lehrers. UNTERRICHTSWISSENSCHAFT Bildungs- und Lehraufgabe: Die Themenbereiche, Denkweisen und Methoden sind so zu vermitteln, daß die Studierenden grundlegende Kompetenzen für folgende unterrichtliche Handlungsebenen erwerben: didaktisches Kontextverständnis, Zielsetzungs- und Entscheidungsfähigkeit, instrumentelle Kompetenz und die Fähigkeit zur Evaluation. Lehrstoff: Unterrichtsplanung : Von der Unterrichtsvorbereitung zur Unterrichtsplanung. Lehrplan und Curriculum. Unterrichtswissenschaftliche Grundlagen von Microteaching. Unterrichtsziele (Lehr- und Lernziele): Entdeckungs- und Entwicklungsprobleme, Entscheidungsprobleme, Operationalisierungsprobleme, Klassifikationsprobleme, Wertungsprobleme.

Lerntheoretische Aspekte des Unterrichts: Unterricht als Anregung und Steuerung von Lernprozessen. Motivationsförderung, Aktivitätsförderung und Kreativitätsförderung im Unterricht. Inhaltsfragen des Unterrichts : Gegenstandsbereiche und ihr Bildungswert. Probleme der Auswahl, Anordnung und didaktischen Umformung von Lehrinhalten (exemplarisches Prinzip; Epochalunterricht). Didaktische Entscheidungen in Abhängigkeit von Sach- und Begriffsstrukturen. Unterrichtsmethoden : Der Unterrichtsverlauf (die Artikulation des Unterrichts). Die Formen des Unterrichts (Aktionsformen, Sozialformen). Neuere Methodenkonzeptionen (Planspiel, Projekt, entdeckendes Lernen). Unterrichtsmedien : Die didaktische Funktion audiovisueller Medien. Das Lehr- und Arbeitsbuch, das Arbeitsblatt, das Lernprogramm. Erfassung und Bewertung des Unterrichtserfolges: Funktionen der Lernkontrolle. Beurteilung der Schülerleistung. Informelle und standardisierte Tests. Schulische Organisation: Das österreichische Schulsystem. Differenzierungsformen; aktuelle Schulreformbestrebungen. Methoden der Unterrichtswissenschaft. Didaktische Modelle und Systeme: Bildungstheoretische, unterrichtstheoretische, informationstheoretische, kommunikative Didaktik. Die geschichtliche Entwicklung, der vergleichende Aspekt und Aktualitätsbezüge sind bei der Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten angemessen zu berücksichtigen. Thematische Akzente des unterrichtswissenschaftlichen Studiums zum Lehramt an Volksschulen: Unterrichtskonzeptionen und ihre Brauchbarkeit für die Grundschule: Gesamtunterricht, Fachunterricht, fächerübergreifender Unterricht, vorfachlicher Unterricht. Strukturorientierung als Konzeption für den Grundschulunterricht. Möglichkeiten der inneren Differenzierung. Probleme des Übergangs an weiterführende Schulen. Thematische Akzente des unterrichtswissenschaftlichen Studiums zum Lehramt an Hauptschulen bzw. Polytechnischen Lehrgängen: Lerntechniken und Sozialformen im Unterricht der Hauptschule. Die Problematik schulischer Disziplin. Schülermitverantwortung. Idee, Konzeptionen und Probleme einer Gesamtschule. Probleme des Übergangs in die Arbeits- und Berufswelt. Thematische Akzente des unterrichtswissenschaftlichen Studiums zum Lehramt an Sonderschulen: Grundsätzliches: Die Auseinandersetzung mit den thematischen Kernbereichen hat in besonderem Maße die Probleme des Unterrichts unter erschwerten Bedingungen zu berücksichtigen. Behinderungsspezifische Arrangements von Lernsituationen. Behinderungsspezifische Möglichkeiten der Förderung. Analyse und Konstruktion von Unterrichtssequenzen unter besonderer Akzentuierung der sachstrukturellen und lernpsychologischen Bedingungen. PÄDAGOGISCHE PSYCHOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe: Die Pädagogische Psychologie hat Kenntnisse aus der Kinder- und Jugendpsychologie — in Abhängigkeit von den jeweils wirksamen Faktoren — so zu vermitteln, daß daraus das Verhalten von Kindern und Jugendlichen verständlich wird. Dadurch soll es dem künftigen Lehrer möglich sein, Erziehungsmaßnahmen, Unterrichtsmethoden und -situationen psychologisch richtig zu beurteilen und zu gestalten. Lehrstoff: Entwicklungspsychologie : Entwicklungsbegriff; Anlage- und Umweltproblematik; Entwicklungs- und Reifungsprozesse in Längs- und Querschnitten; Begabungsbegriff. Lernpsychologie : Gedächtnis- und Lernforschung; dynamische und funktionale Momente des Lernens; Lernen und Unterrichtstechnologie; didaktische Folgerungen. Psychologie des Denkens: Begriffsbildung; Denken als Problemlösen; Denkstrategien; Psychologie des kreativen Verhaltens; dynamische Komponenten des Denkprozesses; didaktische Folgerungen. Persönlichkeitsforschung : Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit aus der Sicht verschiedener psychologischer Schulen; Verhaltensprobleme; Bedingungsfak-

toren der Schulleistung; Grundlagen der Schülerbeschreibung; Psychologie der Lehrerpersönlichkeit. Sozialpsychologie : Sozialpsychologische und gruppendynamische Prozesse, soweit sie für das Verständnis des Verhaltens von Kindern und Jugendlichen relevant sind. Grundfragen der Tiefenpsychologie. Testpsychologie : Einführung in die Testtheorie unter Berücksichtigung neuer Ansätze; standardisierte Verfahren zur Messung der Intelligenz; Leistung und Entwicklung; informelle und lehrzielorientierte Tests; Prinzipien projektiver Verfahren. Einführung in die Forschungsmethoden der Psychologie: Exemplarische Demonstration einzelner empirischer Untersuchungstechniken unter Berücksichtigung schulischer Gegebenheiten. Thematische Akzente des psychologischen Studiums zum Lehramt an Volksschulen: Unter Berücksichtigung der entsprechenden Altersstufen sind folgende Inhalte einer eingehenden Behandlung zu unterziehen: Einschulproblematik, Testverfahren zur Einstufung; die sprachliche, soziale und geistige Entwicklung des Volksschulkindes, Förderungsmöglichkeiten; Grundlagen der Schüler- und Elternberatung (Schulbahnberatung) ; Grundbegriffe der Legasthenie. Thematische Akzente des psychologischen Studiums zum Lehramt an Hauptschulen bzw. Polytechnischen Lehrgängen : Im Sinne einer vertiefenden Auseinandersetzung sind folgende Inhalte zu behandeln: das Jugendalter, Intelligenz- und Begabungsforschung; Einführung in die differentielle Psychologie des Schülers des Ersten und Zweiten Klassenzuges; Methoden zur Erfassung verschiedener Persönlichkeitsbereiche; Übungen im Beraten, von Kindern und Erwachsenen bei Verhaltens- und Lernstörungen; Bildungsberatung für austretende Schüler; Berufsinformation. Thematische Akzente des psychologischen Studiums zum Lehramt an Sonderschulen: Die zu behandelnden Stoffe beziehen sich auf die besondere Situation des Sonderschulkindes: Psychologie der Entwicklungshemmungen, der Lern- und Verhaltensschwierigkeiten: die psychische Situation des lern- und erziehungsschwierigen Kindes, Ursachen, Orientierungshilfen (Methoden zur Erfassung verschiedener Persönlichkeitsbereiche) ; Information über Therapiemaßnahmen, Verhaltenstherapie. PÄDAGOGISCHE SOZIOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe: Die Pädagogische Soziologie soll Informationen über die Struktur und die Entwicklung der Gesellschaft vermitteln, die für das Verständnis der gesellschaftlichen Funktion von Erziehung und Bildung relevant sind. Die hiefür notwendigen Grundbegriffe, Methoden und Forschungsergebnisse sollen unter Berücksichtigung der verschiedenen wissenschaftstheoretischen Ansätze behandelt werden. Die Auseinandersetzung mit pädagogisch bedeutsamen Bereichen der Soziologie soll den Lehrer befähigen, die gesellschaftlichen Bedingungen von Erziehung und Unterricht zu erkennen und im Berufsfeld reflektiert zu handeln. Lehrstoff: Einführung in die Soziologie der Erziehung: Begriff und Funktion der Soziologie und deren Bedeutung für den Lehrer. Grundbegriffe der Soziologie, wie Status, Rolle, soziale Prozesse und Gebilde, soziale Schichtung, Normen und Werte, Institution, soziale Kontrolle, sozialer Konflikt. Die gesellschaftliche Situation der Gegenwart, vor allem im Hinblick auf sozialen Wandel in Arbeitswelt, Schichtung und Familie. Ergebnisse der Sozialisationsforschung und ihre Bedeutung für Erziehung und Bildung: Sozialisationstheorien; Sozialisation als gesellschaftlicher und individueller Vorgang, Sozialisationsinstanzen; die Internalisierung von Normen und Werten; Konformität und abweichendes Verhalten; schichtspezifische Sozialisation; Begabung als soziales Problem. Die Funktion der Schule und die Rolle des Lehrers in der Gesellschaft: Die Schule als Institution der Gesellschaft und Funktionen der Schule, wie Qualifikation, Selektion und Integration; soziale Aspekte der Schulreform; Rekrutierung, Ausbildung, Status, Rolle und Gesellschaftsbild des Lehrers, organisationssoziologische Dimensionen der Lehrerrolle. Schule und Klasse als Sozialgebilde: Soziale Vorgänge und Beziehungen in der Schule; die Schulklasse als Gruppe: Positionen und Strukturen, formelle und informelle Ordnung, Konflikte; Soziometrie und Klassenbeschreibung. Eine Auswahl für Erziehung und Bildung bedeutsamer Ergebnisse aus anderen speziellen Soziologien, wie Soziologie der Familie, Jugend, Freizeit, Kommunikation, Sprache, der Stadt und des Landes. Einführung in fachgemäße Arbeitsmethoden, wie Beobachtung, Interview, Befragung und

Dokumentenstudium; Forschungsprinzipien und Methodenkritik; Grundbegriffe der Statistik. Die Ausbildung zum Volksschullehrer ist vor allem durch folgende Bereiche der Pädagogischen Soziologie zu ergänzen bzw. zu erweitern: Soziologische Aspekte der Frühförderung und der Schulreife; soziales Lernen und Gruppenbildung in Verbindung mit sozialpädagogischen Aufgaben, die sich daraus für den Volksschullehrer ergeben. Schule und Elternhaus, Bildungs- und Erziehungsansprüche unter den Aspekten der sozialen Dynamik und des sozialen Aufstiegsstrebens. Schullaufbahn- und Bildungsberatung. Die Ausbildung zum Hauptschullehrer bzw. Lehrer an Polytechnischen Lehrgängen ist vor allem durch folgende Bereiche der Pädagogischen Soziologie zu ergänzen bzw. zu erweitern: Wandlungen im Gefüge von Wirtschaft und Technik und damit verbundene Veränderungen in den Arbeitsprozessen und Berufen; Aspekte der Berufswahl. Konsum- und Freizeitprobleme; Integration in die Berufs- und Arbeitswelt. Sozialpädagogische Maßnahmen und Förderungen. Soziologische Aspekte der verschiedenen Fachwissenschaften. Die Ausbildung zum Sonderschullehrer ist vor allem durch folgende Bereiche der Pädagogischen Soziologie zu ergänzen bzw. zu erweitern: Die Stellung des Behinderten in der Gesellschaft; soziale Dimensionen der Behinderung; Anomie und Devianz. Rehabilitation und Resozialisierung; Fürsorge und soziale Einrichtungen; sozialpädagogische Aufgaben der Sonderschule. Die Stellung der Sonderschule in der Gesellschaft; soziale Aspekte des Schulversagens; sozialpädagogische Probleme der Leistungsbehinderung. Die Rolle des Außenseiters in Schule und Gesellschaft. Soziale Einstellung und psychohygienische Belastung des Sonderschullehrers. SCHWERPUNKTE AUS DEN HUMANWISSENSCHAFTEN (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Es gelten dieselben Bildungs- und Lehraufgaben, die den einzelnen Disziplinen vorgegeben sind. Die Auseinandersetzung mit einzelnen Fachkenntnissen, Denkstrukturen und Methoden hat jedoch intensiver zu erfolgen. Dabei ist auch der Aktualitätsbezug zu berücksichtigen. BIOLOGISCHE GRUNDLAGEN DER ERZIEHUNG; SCHULHYGIENE Bildungs- und Lehraufgabe: Verständnis für die Bedeutung des biologischen Entwicklungsvorganges in Kindheit und Jugend als Grundlage für die seelisch-geistige Entwicklung und für das Erziehungsgeschehen. Verständnis für alle Belange der Gesunderhaltung des Schulkindes und für die Bedeutung einer gesunden Lebensführung. Lehrstoff: Die körperliche Entwicklung des Menschen in einer leib-seelischen Gesamtschau, von der Keimentwicklung bis zur Lebensreife mit Betonung des Schulpflichtalters; Sinnesorgane und Nervensystem als Mittel für die Auseinandersetzung mit der Umwelt. Erbbiologische Fragen im Hinblick auf die Erziehung. Typische Schädigungen und Abnormitäten des Kindes und Jugendlichen. Einführung in die Sexualerziehung. Überblick über die Allgemein-, Sozial- und Psychohygiene. Infektionskrankheiten; Impfungen; Erste Hilfe. Hygienische Anforderungen an das Schulhaus und seine Einrichtung. Angewandte Hygiene im Schulalltag (Lüftung, Lichteinfall, Schulfrühstück, Eßhygiene, Bekleidung). SCHULRECHT Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der rechtlichen Grundlagen für die künftige Tätigkeit als Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen. Durch praktische Beispiele aus dem Schulalltag ist die Lebensnähe des Unterrichtes zu wahren. Lehrstoff: Verfassungsrechtliche Grundlagen des österreichischen Schulwesens; Stellung der Schule in der Rechtsordnung. Die Schule: Gliederung des Schulwesens; bundes- und landesgesetzliche Organisationsvorschriften; Schulerhaltung; Schulzeit; Schulpflicht; Schulunterrichtsrecht; Religionsunterricht; Grundzüge des Privatschulrechtes. Die Schulverwaltung: Aufgaben und Organisation der Schulbehörden; Schulinspektion; Amtsverkehr zwischen Schule und Schulbehörden; Grundzüge des Verwaltungsverfahrens; Verwaltungsaufgaben der Schule, Funktion des Schulleiters, der Lehrerkonferenz und des Lehrers bei der Erfüllung dieser Aufgaben; Führung der Amtsschriften; Weisungsrecht und pädagogische Freiheit.

Das Kind und der Jugendliche: Einführung in familienrechtliche Fragen (insbesondere Pflichten und Rechte der Eltern, gesetzliche Vertretung). Jugendwohlfahrtsrecht, Jugendschutz- und Jugendbeschäftigungsrecht; Berufsausbildung; Grundzüge des Jugendstrafrechtes. Das Dienstrecht: Einführung in das Lehrerdienst- und -besoldungsrecht, das Diensthoheitsrecht und das Dienstrechtsverfahren. Fragen der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Berufliche Weiterbildung. ALLGEMEINE SONDERPÄDAGOGIK (für den Studiengang zum Lehramt an Volksschulen, Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe: Einblick in die anlage-, umwelt- und entwicklungsbedingte Strukturiertheit der Behinderungen. Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des pädagogischen Prinzips der Individualisierung in Erziehung und Unterricht behinderter Kinder. Lehrstoff: Überblick über die Symptomatik der Behinderung. Sonderpädagogische Einrichtungen in Österreich. Rechtsfragen der Erziehung behinderter Kinder. Fragen der Früherfassung. Probleme der Elternberatung. Sonderschule und Gesellschaft. ALTERNATIVE PFLICHTVERANSTALTUNGEN ZU DEN HUMANWISSENSCHAFTEN Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Diese Studienveranstaltungen dienen zur Konzentration und Vertiefung einschlägiger Lehrplanaufgaben sowie zur Einbeziehung aktueller pädagogischer Fragestellungen. Die Lehrstoffe sind den Studienbereichen Religionspädagogik, Erziehungswissenschaft, Unterrichtswissenschaft, Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie zu entnehmen. ALLGEMEINE VOLKSSCHULDIDAKTIK Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studienveranstaltungen sollen die Studierenden befähigen, die Entscheidungs- und Gestaltungsfaktoren für Lehr- und Lernprozesse im Unterricht der Volksschule, insbesondere der Grundschule, zu erkennen, um didaktische Entscheidungen im Unterricht der Volksschule begründet treffen zu können. Lehrstoff: Didaktische Charakteristik der Lehrplanhauptstufen unter besonderer Berücksichtigung der Elementarstufe. Zielorientierung im Unterricht der Grundschule: allgemeine und fachbezogene Ziele. Lernbereiche der Grundschule: vorfachliche, fachbezogene und fachübergreifende Gliederungsprinzipien. Konzentration der Unterrichtsfächer. Die Problematik des Gesamtunterrichtes. Unterrichtsverfahren in der Grundschule: Abhängigkeit des Verfahrens von der Gegenstandsstruktur; Struktur- und lerngemäße Verfahren. Arrangement verschiedener Lernsituationen: entdeckendes Lernen, Problemlösen, selbständiges Lernen, kooperierendes Lernen. Differenzierende Maßnahmen, mit besonderer Berücksichtigung der inneren Differenzierung. Die angemessene Verwendung von Lehr-, Lern- und Arbeitsmitteln. Grundsätzliches für eine sinnvolle Hausaufgabenpraxis. Besondere Probleme der Volksschuloberstufe. Grundfragen der Landschuldidaktik. GRUNDSCHULDIDAKTIK DEUTSCH Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studienveranstaltungen haben die Aufgabe, den Studierenden jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen zu vermitteln, die sie befähigen, als Volksschullehrer ihren Deutschunterricht fachgerecht zu planen, durchzuführen und zu beurteilen. Als besondere Aufgaben gelten daher: Fähigkeit zur Bereitstellung verschiedener Kommunikationsanlässe, -situationen und -rollen; Anregung der Schüler zu kreativem Umgang mit Sprache; Anleitung der Schüler zur Reflexion über Sprache und kommunikatives Handeln; Fähigkeit zur Analyse und Beurteilung sprachlicher Äußerungen. Lehrstoff: Einführung in den Aufbau und die Leistung wichtiger linguistischer Teilbereiche: Einblick in Grundzüge neuerer Grammatiktheorien (inhaltbezogene, funktionale, strukturalistische, generativ-transformationelle). Kenntnis ausgewählter Methoden der Sprachbeschreibung. Sprachentwicklung und schichtspezifisches Sprachverhalten im Hinblick auf die Diagnose von Sprach- und Kommunikationsschwierigkeiten. Kompensatorischer Sprachunterricht (geeignete Unterrichtsmedien). Didaktische Theorie der Lernbereiche des Deutschunterrichts : Mündliches Sprachhandeln: Notwendigkeit und Grenzen formal konzipierter Sprachübungen (Sprachtraining, Einübung komplexer Satzstrukturen, Reihenübung).

Sprechtechnische Übungsformen. Verschiedene Formen situationsbezogenen Sprechens (Alltagsdialoge, soziale Anlässe und Konflikte, Rollenspiele). Gesprächssituationen im Deutschunterricht. Schriftliche Sprachverwendung und Sprachgestaltung: Verfahren zur stufenadäquaten Erweiterung des schriftlichen Sprachgebrauchs. Übungsformen zur Variation und Differenzierung des sprachlichen Ausdrucks. Anleitungs- und Übungsformen zu den verschiedenen Arten schriftlicher Sprachverwendung (= Textsorten) und deren Funktion. Methoden und Kriterien für die Diagnose der Entsprechung schriftlicher Äußerungen. Sprachbetrachtung : Stufenspezifisch orientierte Verfahren der Sprachanalyse und Sprachbeschreibung zur Bewußtmachung sprachlicher Strukturen. Unterrichtliche Maßnahmen, die die Schüler zur selbständigen Betrachtung und Untersuchung sprachlicher Phänomene anregen. Kenntnis von Grundbegriffen der Sprachbeschreibung (grammatische Termini) im Zusammenhang mit der Linguistik. Lese- und Literaturunterricht: Theorie und Praxis des Lesenlernens (Lese- und Schreiblehrgang). Medien des Lese- und Schreiblehrganges. Theorie und Praxis des weiterführenden Lesens (Leselehre). Einübung in Formen der Inhaltserfassung und -wiedergabe. Analyse und Diagnose von Leseschwierigkeiten. Fördermaßnahmen zur Überwindung von Leseschwierigkeiten. Kinder- und Jugendbücher, -zeitschriften und -sendungen als Bestandteil des Literaturunterrichts. Unterrichtliche Maßnahmen zur Aktivierung des Lesebedürfnisses und der Lesefreude; Privatlektüre, Klassen-, Schülerbücherei. Rechtschreibunterricht : Schrift als Zeichensystem. Orthographie und Interpunktion als historisch bedingte Konventionen; Tendenzen der Rechtschreibreform. Theorie und Verfahren des Rechtschreibenlernens; sprachwissenschaftliche, psychologische und soziologische Voraussetzungen des Rechtschreibunterrichts. Analyse von Schreibschwierigkeiten, Fehlerdiagnose. Methoden zum Abbau von Rechtschreibschwierigkeiten. Funktion und Verwendung von Nachschlagewerken (Wörterbuch). Fachspezifische Unterrichtsverfahren : Methodenkonzeptionen des Deutschunterrichts im Zusammenhang mit ihren Voraussetzungen. (Projektorientierter Deutschunterricht, Rollenspiel.) Das Schulspiel. Unterrichtsplanung im Deutschunterricht: Modelle von Unterrichtsplanung für den Deutschunterricht. Entwicklung von Unterrichtseinheiten aus verschiedenen Bereichen des Deutschunterrichts auf Grund sprachlicher und didaktischer Analysen. Unterrichtsmedien und -materialien : Anwendung von Lehrmaterialien und Medien in den verschiedenen Lernbereichen. Analyse und Beurteilung von Sprachbüchern (Lesebüchern, Kinder- und Jugendliteratur) und sonstiger Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel für den Deutschunterricht. Programme und Tests: Anwendbarkeit des programmierten Unterrichts im Deutschunterricht. Tests im Deutschunterricht (Lese- und Rechtschreibtests). Probleme der Leistungsbewertung im Deutschunterricht. GRUNDSCHULDIDAKTIK MATHEMATIK Bildungs- und Lehraufgabe: Didaktisch-methodische Bewältigung der mathematischen Probleme im Grundschulunterricht unter besonderer Berücksichtigung fachspezifischer Denk- und Darstellungsformen. Beherrschung elementarer mathematischer Methoden und Beweisverfahren. Förderung des kreativen Verhaltens und der Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit mathematischen Problemen. Bezüge zwischen mathematischen Modellen und Anwendungsbeispielen. Kenntnisse über die Entstehung und Anwendbarkeit mathematischer Theorien. Fähigkeit, abstrakte oder komplexe Sachverhalte in angemessener Weise zu elementarisieren und damit Grundlagen für die weiterführenden Schulen zu schaffen. Enge Verbindung mit den humanwissenschaftlichen Fächern sowie der Schul- und Erziehungspraxis. Einblick in die entsprechende Fachliteratur. Umfassende Interpretation des Lehrplanes für die Grundschule. Lehrstoff: Zielsetzungen und Aufgaben der Neuen Mathematik nach dem geltenden Lehrplan. Inter-

pretation der Lehrplanforderungen mit mathematischen Grundlagen. Wesentliche historische Stationen in der Entwicklung der Schulmathematik. Operative Lernprinzipien und didaktische Grundsätze. Möglichkeiten logischer Denkschulung. Anleitung zur Anwendung angemessener didaktischer Mittel. Übungen in der Repräsentation mathematischer Sachverhalte (handlungsmäßige, bildhafte und symbolische Darstellungen). Erweiterung der Kenntnisse über die Teilbereiche der Mathematik, aus denen die im Lehrplan angegebenen Stoffgebiete (Menge — Zahl, kardinaler-ordinaler Zahlaspekt, Zahlenräume, Mengenoperationen — Zahlenoperationen, Rechengesetze) stammen und im Zusammenhang damit die entsprechenden methodischen Modelle. Unterrichtsplanung und Operationalisierung von Lehraufgaben des Lehrplans in bezug auf die oben genannten Inhalte in curricularer Sicht. Entwicklung des mathematischen Denkens. Erweiterung der Kenntnisse über die Teilbereiche der Mathematik, aus denen die im Lehrplan angegebenen Stoffgebiete (Relationen, geometrische Grunderfahrungen, Umfang- und Flächenberechnung, Gleichungen — Ungleichungen, schriftliche Rechenverfahren, Größen, Sachrechnen) stammen und im Zusammenhang damit die entsprechenden methodischen Modelle. Unterrichtsplanung und Operationalisierung von Lehraufgaben des Lehrplans in bezug auf die oben genannten Inhalte in curricularer Sicht. Entwicklung des mathematischen Denkens (Stadien der Intelligenz- und der Denkentwicklung sowie der Raumvorstellung; Stufen des Problemlösens). Einsatz und Beurteilung von Arbeitsunterlagen. Planen von Lernsequenzen, Angebote für Übung und Transfer, Differenzierung und Individualisierung einschließlich programmierter Instruktionen. Leistungsmessung; informeller Test und lernzielorientierter Test. Beispiele für Mathematisieren. Einblick in die schulpraktische Literatur. Anlegen von Lehrstoffverteilungen für die einzelnen Schulstufen. GRUNDSCHULDIDAKTIK DES SACHUNTERRICHTES Bildungs- und Lehraufgabe: Didaktisch-methodische Bewältigung des Sachunterrichts in der Grundschule unter besonderer Berücksichtigung fachspezifischer Arbeitsweisen und kindgemäßer Erklärungsmodelle. Beherrschung elementarer Grundlagen aus den einzelnen Bereichen des Sachunterrichts. Herausstellen von sachgemäßen Gesichtspunkten für die vielseitige Betrachtung der Wirklichkeit sowie der Stellung des Menschen in ihr. Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu elementarisieren und damit fachliche Grundlagen für die weiterführenden Schulen zu schaffen. Umfassende Interpretation des Lehrplans für die Grundschule. Enge Verbindung mit den humanwissenschaftlichen Fächern sowie der Schul- und Erziehungspraxis. Einblick in die entsprechende Fachliteratur. Lehrstoff: Struktureller Aufbau des Sachunterrichts nach dem geltenden Lehrplan; eingehende Interpretation der Lehrplanforderungen und Bereitstellen methodischer Modelle sowohl im heimatkundlichen als auch naturkundlichen Stoffbereich. Sachlichkeit und Fachlichkeit als didaktische Begründung. Bildungsziele des geographisch-wirtschaftskundlichen, des geschichtlich-sozialkundlichen und des naturkundlichen sowie des technischen Bereiches. Wissenschaftliche Grundlagen von Heimat- und Naturkunde und im Zusammenhang damit die entsprechenden fachspezifischen Arbeitsweisen als methodisches Instrumentarium. Überblick über historische Stationen und gegenwärtige Konzeptionen. Spezielle Übungen zur Naturkunde, insbesondere aus dem Bereich der Pflanzen- und Tierkunde; Übungen im Gebrauch des Mikroskops; Durchführung von Demonstrations- und Schülerversuchen zum biologischen und technischen Bereich. Herstellen, Sammeln und Auswerten von Anschauungsmaterialien. Entwicklungspsychologische Grundlagen der einzelnen Fachbereiche (Heimat- und Naturkunde). Unterrichtsplanung und Operationalisierung von Lehrplanforderungen. Sachunterrichtliche Grundeinsichten und -begriffe in curricularer Anordnung. Kriterien zur Stoffauswahl auf den vier Schulstufen der Grundschule. Einsatz und Beurteilung von Arbeitsunterlagen. Einblick in die entsprechende schulpraktische Literatur. Formen der Leistungsmessung. Fachübergreifende Unterrichtsplanung (Wochen- und Jahresstoffverteilung). Übungen zum Anlegen und zur Auswertung der ortskundlichen Stoffsammlung unter Berücksichtigung des sozial- und volkskundlichen Aspekts. Erstellen und Beurteilen von Arbeitsblättern. Einführung in die Planung, Durchführung und Auswertung heimatkundlicher Lehrausgänge. SCHUL- UND ERZIEHUNGSPRAKTISCHER WAHLPFLICHTBEREICH a) Fremdsprachliche Vorschulung (Englisch oder Französisch) Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschung der Sprache, und zwar mündlich und schriftlich in angemessener Weise.

Einblick in die heutigen Lebensformen und -inhalte der Bewohner der betreffenden Länder, und zwar in sprachlichen und außersprachlichen Erscheinungen. Beherrschung des methodisch-didaktischen Aufgabengefüges zur Gestaltung eines wirksamen Unterrichtes aus Fremdsprachlicher Vorschulung. Lehrstoff: Sprachausbildung : Die Schulung der Sprachfertigkeiten soll in der Regel an zeitgemäßen gesprochenen und geschriebenen Texten wie auch kontextbezogenen Beispielen unter Verwendung von technischen Medien, wie Tonband, Schallplatte, Sprachlabor, Film etc. in übender Form erfolgen. Hör- und Verständnisübungen an vorwiegend dialogischen Texten; Übungen zu Aussprache, Betonung, Intonation und Rhythmus; phonemische Lautlehre, soweit die theoretische Beschreibung von segmentalen (lautlichen) und suprasegmentalen Erscheinungen (Betonung, Stimmhöhe, Intonation, Rhythmus, Wörterverbindung) zum Einüben einer korrekten Aussprache und Intonation dienlich ist; Lautschrift nur passiv zur Unterstützung der Ausspracheschulung; Festigung des aktiven Grundwortschatzes von etwa 2000 Wörtern und planmäßige Erweiterung des aktiven Wortschatzes der Studierenden unter besonderer Berücksichtigung der für die Fremdsprachliche Vorschulung relevanten Sachgebiete; Übungen zur Erweiterung des passiven Wortschatzes durch Hörverstehen und Lesen; Übungen zur Beherrschung wesentlicher grammatischer und syntaktischer Strukturen unter Anwendung des oben genannten Wortschatzes; beschreibende Grammatik nur soweit als sie zum Aufbau des Sprachkönnens nutzbar ist; Übungen zum Gebrauch grundlegender mündlicher Sprachfunktionen (z. B. Zustimmung, Ablehnung äußern; Ansichten mitteilen; Information erfragen usw.); Übungen zur argumentativen Stellungnahme zu aktuellen Themen etc. in Form von gelenkter Konversation nach ausreichender sprachlicher und thematischer Vorbereitung; schriftliche Übungen zur Orthographie. Landeskundlicher Einblick : Die Auswahl des Lehrstoffes soll neben kognitiven vor allem auch pragmatischen Zielen dienen. Heutige wesentliche Lebensformen und -bedingungen der Bewohner der betreffenden Länder; dabei sollen Fehlzeichnungen und Klischeebildungen aufgezeigt und korrigiert werden; spezifisch sprachliche Inhalte der fremden Lebensformen und -inhalte (z. B. Sprachformen der Kontaktnahme, des mitmenschlichen Verkehrs u. ä.) Didaktisch-methodische Ausbildung : Die Teilaufgaben und Zielvorstellung des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule; der sachinhaltliche, sprachliche und methodische Aufbau des Lehrstoffes in der Fremdsprachlichen Vorschulung und seine Gestaltung in den approbierten Lehrwerken; didaktisch-methodische Analysen von Unterrichts- und Lehrbucheinheiten; didaktische und methodische Analyse bei der Unterrichtsvorbereitung ; didaktisch-methodische Literatur zur Unterrichtsgestaltung in der Fremdsprachlichen Vorschulung; Unterrichtstechniken des elementaren Fremdsprachenerwerbs anhand praktischer Beispiele; Arbeitsmittel und Medien im Fremdsprachenunterricht in der Grundschule; Inbezugsetzung der Mittel und Medien zu Lehrzielen, Inhalten und methodischen Entscheidungen ; Lehrbesuche und einzelne Lehrversuche mit Vor- und Nachbesprechungen. Sprüche, Rätsel, Lieder, Gedichte und Spiele zur Gestaltung des Unterrichts im Fach Fremdsprachliche Vorschulung. b) Lern- und Verhaltensstörungen Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Organische, psychische und soziale Ursachen von Lern-, Erziehungs- und Verhaltensschwierigkeiten. Der Einfluß von Milieu, Erziehungsmaßnahmen und Lehrmethoden auf Ausprägung und Abklingen von Teilleistungsschwächen. Probleme der Legasthenie, Linksdominanz, Sprachschwäche und der minimalen cerebralen Störungen. Exogen oder endogen bedingte Eigenheiten des lerngestörten und erziehungsschwierigen Kindes. Diskussion der Grundlagen und Methoden der Lernhilfe. Kenntnis und Abstimmung der Methodik auf das Trieb- und Gefühlsleben des Kindes entsprechend seinem Alter und seinem Bildungsstand. Psychosomatische oder vegetative Störungen sowie Beeinträchtigungen der Arbeitshaltung, der Lernmotivation und des Verhaltens als Folge der Lernbehinderung (Sekundärsymptomatik). Probleme des Außenseitertums ; Hilfen zur Integration des Außenseiters in die Klassengemeinschaft. Diagnosetechniken mit Demonstrationen an Kindern; Formen der Behandlung von Teilleistungsschwächen; Übungen in der Anwendung verschiedener Behandlungsmethoden (insbesondere für Legasthenie) und unterschiedlichen Behandlungsmaterials. Probleme der Leistungsdifferenzierung, der Leistungsmessung und der Leistungsbeurteilung beim Verhaltens- und lerngestörten Kind. Mögliche Formen der Zusammenarbeit mit den Eltern (Einzelgespräche, Elternabende, Elternbriefe).

Situationsgefechtes Verhalten des Lehrers; Flexibilität und Kreativität in Konfliktsituationen. Aufgaben und Möglichkeiten des Schulpsychologischen Dienstes, der Erziehungsberatungsstellen, der Kinderkliniken, des Jugendamtes und anderer Einrichtungen. Diskussion grundlegender Probleme der Heil- und Sondererziehung. Heilpädagogische Schul-, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen sowie deren Aufgabenbereiche. Hospitation und Praktikum in schulischen und außerschulischen Einrichtungen. Systematische Behandlung lern- und verhaltensgestörter Kinder in Kleinstgruppen (klasseninterne Differenzierung) bzw. in Förderstunden; Einzelbehandlung in Legasthenikerkursen innerhalb und außerhalb der Schule; Behandlung von Hauptschülern in Förderkursen. c) Vorschulerziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studienveranstaltungen haben die Aufgabe, den Studierenden jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die sie befähigen, als Volksschullehrer eine individualgerechte Förderung im Sinne der kompensatorischen Erziehung für die Schulneulinge in den ersten Klassen bzw. in einer Volksschulklasse zu führen, eine gezielte Elternberatung und -information über Fördermöglichkeiten des Kindes im Vorschulalter zu leisten und mit dem Kindergarten, anderen Einrichtungen der Vorschulerziehung und speziellen Institutionen zusammenzuarbeiten. Lehrstoff: Neue Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und Motivationspsychologie, im besonderen zur Entwicklung des Kindes im Vorschulalter. Bedeutung des frühkindlichen Lernens. Bedeutung des Milieus für die Entwicklung des Kindes : schichtspezifische Lernanregungen, Milieusprache, milieutypische Lerndefizite. Einschlägige Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Tiefenpsychologie, der Ethnologie und der Humangenetik. Die humanwissenschaftlichen Inhalte sind durch einschlägige Forschungsergebnisse über die Dimensionen der frühkindlichen Entwicklung, Formen der Fehlentwicklung und Fragen der Schulfähigkeit zu erweitern. Schwerpunkte im Bereich der Vorschulerziehung : Spielerziehung, Sozialerziehung, sprachliche Bildung, Denk- und Wahrnehmungsförderung, Sachbegegnung und Umweltorientierung (einschließlich Verkehrserziehung), Bildnerisches Gestalten, Singen und Musizieren, rhythmisch- musikalische Erziehung, körperliche Erziehung. Methoden der Zusammenarbeit mit den Eltern, Aufgaben und Inhalte traditioneller und vorschulischer Einrichtungen (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) und neue Modelle. Hospitieren und Praktizieren in Vorschulklassen, allenfalls Besuche von anderen vorschulischen Einrichtungen. Erkenntnisse der österreichischen Kindergartenpädagogik : Organisationsformen, Spiel- und Lernanregungen. Die besondere Stellung der Vorschulklassen. SPRECHERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: In diesen Übungen sollen die Studierenden die für den künftigen Beruf erforderlichen Sprechweisen und Sprechtechniken erwerben. Lehrstoff: Einführung in die wesentlichen physiologischen Vorgänge beim Sprechen; Atmung und Stimme; Artikulation und Stimme; verschiedene Arten des Stimmeinsatzes. Übung im lautreinen Sprechen; Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite. Übung in Sprech- und Vortragstechnik. Verschiedene Formen didaktischen Sprechens. Übung im Gesprächs- und Diskussionsverhalten. Diagnose und Hilfen zum Abbau geringfügiger Sprechfehler bei Schülern. ALTERNATIVE PFLICHTVERANSTALTUNGEN ZUR VOLKSSCHULDIDAKTIK Diese Unterrichtsveranstaltungen haben Einzelabschnitte des Lehrstoffes in Form von Vorlesungen oder Seminaren zu behandeln. Dabei ist auf den Zusammenhang mit der sonstigen theoretischen und schulpraktischen Ausbildung zu achten. Als alternative Pflichtveranstaltung zur Volksschuldidaktik kommt in Burgenland und Kärnten insbesondere in Betracht: Didaktik und Methodik des Minderheitenschulwesens Bildungs- und Lehraufgabe: Die Didaktik des Minderheitenschulwesens hat die Aufgabe, die Studierenden mit den besonderen Verhältnissen des Minderheitenunterrichtes an allgemeinbildenden Pflichtschulen vertraut zu machen. In engster Fühlungnahme mit der Schul- und Erziehungspraxis sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Studierenden befähigen, die Aufgaben des Lehrberufes im Minderheitenschulwesen zu erfüllen. Lehrstoff: Hier gelten in analoges Weise die Grundsätze und Themenkreise, die im Zusammenhang mit

dem Lehrstoff der Allgemeinen Volksschuldidaktik angegeben wurden. MUSIKERZIEHUNG (für den Studiengang zum Lehramt an Volksschulen) Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Ausbildung der entsprechenden Fertigkeiten, die zur Erteilung des Unterrichts in Musikerziehung an Volksschulen befähigen. Lehrstoff: Theoretische Ausbildung : Die wichtigsten musikpädagogischen Grundlagen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Didaktik und Methodik, der Musikerziehung. Grundzüge der Melodie- und Harmonielehre unter Berücksichtigung der Lieder für die Grundschule; knapper Überblick über die Geschichte der Schulmusikerziehung und über die Fachliteratur der Gegenwart. Methodisch-praktische Ausbildung: Wege der Planung und Gestaltung des Unterrichts in Musikerziehung gemäß dem Lehrplan der Volksschule unter besonderer Berücksichtigung der Grundschule. Teilbereiche: Grundbegriffe der Musikkunde; Metrum, Takt, Rhythmus; Melos, Dynamik, Agogik; Kontaktfindung zu den Notationsformen; Hörerziehung auch unter Beachtung medienpädagogischer Zielsetzungen; Kriterien der Liedauswahl, Melodik heimischer und fremdländischer Kinder- und Gruppenlieder; Formen der Erarbeitung ein- und mehrstimmiger Lieder, Chorsingen, Stimmpflege; vokal-instrumentales Musizieren; Einsatz der fachspezifischen Lehr- und Lernmittel; Fest- und Feiergestaltung ; Lehrstoffverteilung. ERWEITERTER UNTERRICHT AUS MUSIKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Zusätzlich zu den Inhalten der allgemeinen Ausbildung haben die Studienveranstaltungen die Aufgabe, jene Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die den Studierenden befähigen, mit fachwissenschaftlichem Grundlagenverständnis didaktische und methodische Konzepte zu erstellen und unterrichtspraktisch zu verwirklichen, durch Unterrichtsdemonstration, Information und Beratung an der Lehrerfortbildung mitwirken zu können und im engeren und weiteren Wirkungsbereich der Schule sowie in der außerschulischen Jugenderziehung Initiativen zur Weiterentwicklung der Musikerziehung setzen zu können. Lehrstoff: Stimmbildung : Einführung in Theorie und Praxis der Pflege der Kinderstimme (Singstimme, Sprechstimme); chorische Stimmbildung; Grundlagen der Diagnose und Korrektur stimmtechnischer Fehler. Sing- und Musizierpraktikum: Übungen im vokal-instrumentalen Musizieren für den Klassenunterricht und die Freigegenstände Chorgesang und Spielmusik sowie für den außerschulischen Bereich. Einsatzmöglichkeiten und Ausbaustufen des Orff-Instrumentariums im Rahmen des vokalinstrumentalen Musizierens und den Formen der Gruppenimprovisation. Unterrichtspraktisches Seminar: Planung, Durchführung und Analyse von Unterrichtsmodellen zur Konkretisierung verschiedener didaktischer Ansätze anhand von Unterrichtsbehelfen und Lehrmitteln. Musikpädagogik: Aufarbeitung, Interpretation und unterrichtspraktische Erschließung ausgewählter Fachbeiträge zur Musikpädagogik unter besonderer Beachtung der Situation des Grundschulkindes. BILDNERISCHE ERZIEHUNG (für den Studiengang zum Lehramt an Volksschulen) Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, den Unterricht in den Gegenständen Bildnerische Erziehung und Schreiben an der Volksschule zu erteilen und dabei die Entfaltung schöpferischer Kräfte zu fördern. Vertrautheit mit den Möglichkeiten des Gestaltens aus verschiedenen Materialien. Fähigkeit, einfache Sachverhalte aus den verschiedenen Stoffgebieten der Volksschule durch Schrift, Zeichnung, Skizze oder selbsthergestellte Lehrbehelfe anschaulich zu machen. Lehrstoff: Methodik der bildnerischen Erziehung: Psychologische und pädagogische Grundlagen einer entwicklungsgemäßen bildnerischen Erziehung. Fachpädagogische Theorien und Methoden von heute. Lesen und Beurteilen von Schülerarbeiten und ihre psychologische und methodische Auswertung. Hinweise zur Erstellung von Lehrstoffverteilungen. Überblick über bedeutende zeitgemäße Fachliteratur.

Praktische bildnerische Arbeit: Bildnerische Versuche der Studierenden im Hinblick auf die kunstpädagogischen Aufgaben, vor allem in den in der Volksschule verwendeten Techniken. Kennenlernen der Ausdruckswerte des Materials und der bildnerischen Mittel. Übungen im Tafelzeichnen und Skizzieren für verschiedene Unterrichtsgegenstände. Herstellen einfacher Lehrbehelfe. Unterrichtsmittelkunde. Kunstbetrachtung : Gesichtspunkte für die Auswahl des Kunstgutes und die Begegnung mit dem Werk. Übungen in der Kunstbetrachtung. Lehrausgänge und Versuche im Führen durch Ausstellungen. Methodik der Schreiberziehung: Grundlagen und Methoden einer entwicklungsgemäßen Schreiberziehung. Beurteilung von Schülerhandschriften. Behandlung der zeitgemäßen Fachliteratur. Schriftpflege: Übungen nach den geltenden amtlichen Richtformen (Schulschrift, deutsche Schreibschrift) und im Tafelschreiben. Bau, Rhythmus und Form des Schriftbildes. Übungen in ornamentaler Schrift und deren Anwendung. ERWEITERTER UNTERRICHT AUS BILDNERISCHER ERZIEHUNG: Die Studienveranstaltungen haben die Aufgabe, die theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen in der Bildnerischen Erziehung zu erweitern und zu vertiefen. Folgende Teilbereiche sind besonders zu berücksichtigen: Eigene praktische Versuche, die zu einer vertieften Reflexion über bildnerische Probleme fuhren. Planung, Durchführung und Analysen exemplarischer Unterrichtsmodelle in verschiedenartigen Lehrverfahren. Erarbeitung didaktischer Konzepte, die einen kreativen Unterricht ermöglichen. Erarbeitung von Unterrichtspassagen und Lehrstoffverteilungen. Die Kunst der Gegenwart als kunstpädagogisches Bezugsfeld. Analysen von Übungen in der Kunst- und Werkbetrachtung. Der visuelle Medienbereich in der Grundschule. Exemplarische Erschließung von Werken der Fachliteratur aus dem Angebot. WERKERZIEHUNG (für den Studiengang zum Lehramt an Volksschulen) Bildungs- und Lehraufgabe: Handwerkliche, technische und gestalterische Fähigkeiten zur Erteilung des Unterrichtes aus Werkerziehung für Knaben an der Volksschule, zur sicheren Anleitung der Schüler für sinnvolle Werkarbeit und zur Herstellung von Unterrichtsbehelfen. Aufgeschlossenheit für Fragen der Umweltgestaltung. Lehrstoff: Methodik der Werkerziehung: Grundlagen, Arbeitsbereiche und Methoden einer entwicklungsgemäßen Werkerziehung und deren erzieherischer Wert. Werkräume und ihre Einrichtung; Werkstoff und Werkzeugkunde im notwendigen Ausmaß. Hinweise für die Erstellung von Lehrstoffverteilungen. Überblick über bedeutende zeitgemäße Fachliteratur. Praktische Arbeit: Versuche im Gestalten aus verschiedenen Materialien, soweit sie zum Verständnis der Arbeitsweisen der Werkerziehung in der Volksschule notwendig sind. Gewinnung einer gewissen Fertigkeit in der Bearbeitung dieser Materialien und in der Handhabung der Grundwerkzeuge. Werkbetrachtung : Versuche in der Werkbetrachtung sollen die Aufgeschlossenheit für die Qualität des Geformten steigern, Probleme der Umweltgestaltung aufzeigen und Grundlagen zur Bildung von Werturteilen geben. ERWEITERTER UNTERRICHT AUS WERKERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Die Studienveranstaltungen haben die Aufgabe, theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Fach Werkerziehung zu vermitteln. Gleichzeitig sind die eigenen Fähigkeiten in werklicher und technischer Hinsicht zu erweitern und zu vertiefen. Im besonderen sind durchzuführen: Eigene praktische Versuche, die zur Reflexion über werklich-technische Probleme führen. Erarbeitung didaktischer Konzepte; Zusammenstellung von Lehrgängen und Unterrichtspassagen,

Analysen von Produkten in bezug auf Funktionstüchtigkeit, Zweckmäßigkeit und ästhetische Qualitäten (Design), sowie auf Wirtschaftlichkeit. Behandlung der wesentlichen Werke der Fachliteratur. LEIBESERZIEHUNG (für den Studiengang zum Lehramt an Volksschulen) Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Befähigung, einen sachgerechten, den Entwicklungsstand der Schüler berücksichtigenden Unterricht aus Leibesübungen an Volksschulen zu erteilen. Einsicht in die biologische, kulturelle und soziale Bedeutung der Leibesübungen. Pflege der Leibesübungen zur Wahrung der Gesundheit, zur Entwicklung einer biologisch adäquaten Motorik und zur Förderung eines sozialintegrativen Verhaltens des Studierenden. Theoretische Ausbildung : Allgemeine und spezielle Bildungs- und Lehraufgaben; Lernziele; fachspezifische Unterrichtsprinzipien; biologische Grundlagen im Hinblick auf Motorik und Erste Hilfe. Methodische Ausbildung: Grundlagen und Methoden eines entwicklungsgemäßen Unterrichtes in den Leibesübungen: Kenntnis des Übungsgutes, Planung und Organisation des Unterrichtes, Struktur des Lehr- und Lernprozesses; besondere Maßnahmen gegen Haltungsschwächen; Unfallverhütung. Unterricht unter erschwerten Bedingungen: Arbeit mit Behelfsgeräten, in Behelfsräumen. Methodik des Anfängerunterrichtes im Schwimmen, Schi- und Eislaufen. Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Wandertagen, Schullandwochen, Schikursen und Sportfesten. Hinweise auf Fachliteratur. Kenntnis einschlägiger Erlässe. Praktische Ausbildung: Fähigkeit, die im Lehrplan der Volksschule vorgeschriebenen Leibesübungen selbst auszuführen; einwandfreies Sichern und Helfen. Verbessern der persönlichen Leistung durch Übungen im Sinne des individuellen Ausgleiches, durch Entwickeln motorischer Eigenschaften und motorischer Fertigkeiten. Erfolgreiche Teilnahme an einem Schikurs. Anleitung zur praktischen Erste-Hilfe-Leistung. ERWEITERTER UNTERRICHT AUS LEIBESERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Praktische Ausbildung zur Förderung der eigenen Leistungsfähigkeit im Turnen (zur Wahl Schwimmen einschließlich Retten oder Leichtathletik) und im Eislaufen. Planen, Durchführen und Analysieren von Lehreinheiten. Vermittlung vertiefter Kenntnisse der Leistungs- und Belastungsfähigkeit des sechs- bis zehnjährigen Kindes; verschiedene Methoden zur Konditionsförderung im Grundschulalter; besondere Maßnahmen gegen Haltungsschwächen; Behandlung der einschlägigen Fachliteratur. INSTRUMENTALMUSIKERZIEHUNG (Klavier, Orgel, Akkordeon, Gitarre, Violine, Blockflöte c oder f) Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnisse und Fertigkeiten im Instrumentalspiel, die den künftigen Lehrer befähigen, ein Instrument im Unterricht in der richtigen Weise einzusetzen, um das Singen und Musizieren zu unterstützen und zu bereichern und das Interesse für das Instrumentalspiel und für das Musikhören zu wecken und zu fördern. Lehrstoff: Die instrumentaltechnische Unterweisung soll von den jeweiligen Vorkenntnissen ausgehen, aber schon im elementaren Bereich zur Bewältigung der folgenden Lehraufgaben führen: Erarbeiten verschiedener Arten des Liedspiels und der Liedbegleitung. Notenfreie Beherrschung einer angemessenen Zahl heimischer und fremdländischer Kinder- und Gruppenlieder. Kadenzen in ihrer Anwendung bei der Liedbegleitung sowie bei der Anlage von Vor- und Zwischenspielen zu Liedern. Melodie-Erfindungsübungen im Bereich der Lieder für die Grundschule. Pflege des Einzelgesanges zur Liedbegleitung. Transpositionsübungen zu Liedern, soweit sie stimmtechnisch erforderlich sind. Anwendung und Vertiefung der in den Studienveranstaltungen aus Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Bei der Auswahl von Spielliteratur ist auf ihre didaktisch-methodische Brauchbarkeit im Sinne einer altersgemäßen Hörerziehung in der Volksschule Bedacht zu nehmen. Bei der Erfüllung dieser Lehraufgaben sind die didaktischen Möglichkeiten je nach der Eigenart des einzelnen Instrumentes zu erschließen. In diesem Sinne kann auch das Zusammenspiel mehrerer Instrumente gepflegt werden. SCHULPRAKTISCHE AUSBILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Die schulpraktische Ausbildung hat die Studierenden im Sinne einer möglichst umfassenden Berufsvorbildung für die Tätigkeit als Lehret

und Erzieher zu qualifizieren. Im Laufe des Studiums muß sie stufenweise zu jener Sicherheit im Planen und Bewältigen von Unterrichts- und Erziehungsaufgaben führen, die zur verantwortungsbewußten, selbständigen Unterrichtsführung notwendig ist. I. Semester: Die Einführung in die Schul- und Erziehungspraxis hat unter Berücksichtigung der Komplexität von Unterricht schrittweise zu erfolgen. Ausgehend vom konkreten Unterrichtsgeschehen (Lehrbesuche, nach Möglichkeit in der Übungsschule) sind die zunächst für eine gezielte Unterrichtsbeobachtung erforderlichen Grundbegriffe, Grundeinsichten und Kategorien zu behandeln. Von den vier Wochenstunden ist mindestens eine für Lehrbesuche vorzusehen, die übrigen für die systematische Behandlung der Grundbegriffe und der Kategorien. Als weitere Anschauungsgrundlagen in diesem Zusammenhang sind nach Möglichkeit Unterrichtsmitschau, Video-Aufzeichnungen, Filme und spezielle Demonstrationen vorzusehen. In einer weiteren Phase steht das gemeinsame Anwenden einzelner Beobachtungskriterien im Vordergrund. Von den vier Wochenstunden ist eine für die Vorbesprechung zur Information über Planung und zur Beobachtungsanleitung, die übrigen Wochenstunden für Unterrichtsvorführung und Unterrichtsbeobachtung (allenfalls auch mit Unterrichtsaufzeichnung) und für die Unterrichtsanalyse zu verwenden. Eine weitere Phase umfaßt erste Kontakte mit den Schülern durch eng umschriebene Unterrichtsaufgaben sowie erste Einblicke in die Unterrichtsplanung. Von den vier Wochenstunden sind mindestens eine für Lehrbesuche, die übrigen für Unterrichtsplanung, Unterrichtsanalyse und Nachbesprechung vorzusehen. II. bis römisch IV. Semester des Studienganges für das Lehramt an Volksschulen sowie II. bis römisch VI. Semester der Studiengänge für das Lehramt an Hauptschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Lehrgängen. Der Studierende ist schrittweise in die selbständige Unterrichtsplanung und Unterrichtsdurchführung einzuführen. Die Lehrübungen sind in Form von wöchentlichen Tagespraktika durchzuführen. Diese haben an den Übungs- bzw. Besuchsschulen stattzufinden. Mit ihnen sind unter Leitung des Praxisbetreuers und des betreffenden Klassenlehrers die Lehrbesprechungen zu verbinden, die vor allem der kritischen Rückschau auf die Unterrichtsarbeit der Studierenden sowie der Zielkonkretisierung und der Operationalisierung der Lernziele der nächstfolgenden Lehrübungen zu dienen haben. Im Planungsseminar sollen zunächst Modelle fachspezifischer Unterrichtsplanung vermittelt werden. In der Folge soll dieses Planungsseminar dazu beitragen, die gestellten Themen didaktisch- methodisch aufzubereiten und schließlich ganze Stunden, Tage und Wochen (Blockpraktikum) zu planen und Stundenbilder zu gestalten. Im Rahmen des Tagespraktikums sind auch jene Aufgaben zu berücksichtigen, die sich aus der Klassenführung ergeben, insbesondere das Beurteilen von Schülerleistungen, die Führung von Amtsschriften und die Langzeitplanung. Die Unterrichtsanalyse dient der anspruchsvolleren Beobachtung von Unterricht nach festgelegten, begründeten in einem theoretischen Zusammenhang stehenden Kategorien und soll unter Zuhilfenahme bekannter Analyseschemata dazu führen, Unterrichtsgeschehen systematisch analysieren zu können. Das Lehrverhaltenstraining ist das kurze Üben von isolierten Verhaltensfertigkeiten (teaching skills) vor einigen Studierenden mit kritischer Besprechung und Wiederholung, meist mit Video-Aufzeichnung. Es ist unter Berücksichtigung der jeweiligen Erfahrungen aus den Lehrübungen und Lehrbesprechungen für den einzelnen Studierenden vorzusehen und wird nicht beurteilt. Im Blockpraktikum soll der Studierende die Möglichkeit erhalten, größere Unterrichtsabschnitte selbständig zu planen und zu gestalten. In diesem Zusammenhang ist das Bekanntwerden mit den schulischen Verhältnissen und den sozialen Voraussetzungen der schulischen Arbeit in Stadt und Land vorzusehen. Auf jeden Fall ist der Einführung in die Landschularbeit entsprechend den örtlichen Gegebenheiten hinreichend Raum zu geben. Im Burgenland und in Kärnten sind für die in Betracht kommenden Studierenden auch Lehrbesuche und Lehrübungen im Minderheiten- Schulwesen vorzusehen. UNTERRICHTSTECHNOLOGIE Bildungs- und Lehraufgabe: Grundkenntnisse über Funktion und Einsatz der wichtigsten unterrichtstechnologischen Geräte, Einrichtungen und Systeme. Didaktik und Methodik der technischen Unterrichtsmedien im Pflichtschulbereich. Entwicklung von Fertigkeiten zur Eigengestaltung einfacher Medien. Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene. Lehrstoff: Praktische Handhabung aktueller technischer Unterrichtsmedien; Fragen der Medienwahl: Kriterien für eine didaktische Beurteilung ange-

botener und vorhandener Medien; Planung des Einsatzes technischer Medien im Unterricht; Medien in ihrem Einfluß auf Unterrichtsgestaltung und -verlauf, auf Lehrer- und Schülerverhalten. Anleitung zur Eigengestaltung von Medien, wie Diareihen, Overnead-Folien, Tonbänder und Single-Concept-Filmen. Kritische Einsicht in die Kommunikationsphänomene. Analyse von Massenmedien nach pädagogischen, psychologischen, soziologischen und ästhetischen Aspekten. Formen und Methoden der Medienerziehung. POLITISCHE BILDUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Politische Bildung hat die Aufgabe, jenes Wissen zu vermitteln oder zu ordnen, das die Studierenden zur Einsicht und zur Urteilsbildung über gesellschaftliche Vorgänge und Einrichtungen befähigt, deren Bereitschaft zu politischer Verantwortung und Entscheidung im Sinne eines vertieften und kritischen Demokratieverständnisses weckt und zum politischen Handeln anregt. Die Zielsetzungen der politischen Bildung sollen in einem lebensnahen und zeitgemäßen Unterricht in allen seinen Bereichen als Unterrichtsprinzip zur Geltung kommen. Lehrstoff: Unter Bedachtnahme auf mögliche Ansatzpunkte in den Lehrplänen der allgemeinbildenden Pflichtschulen sind die nachfolgenden Stoffgebiete in exemplarischer Auswahl zu behandeln. Der Mensch in der Gesellschaft: Die aus dem Zusammenleben und Wirken der Menschen erwachsenden oder bewußt gebildeten Gruppen innerhalb der Gesellschaft und die Motive ihres Entstehens. Ursachen und Auswirkungen von Konfliktsituationen und Möglichkeiten einer sachgemäßen Bewältigung. Kenntnis der wichtigsten Gesellschaftsordnungen. Der Mensch in der Wirtschaft: Die Wittschaft als Grundlage menschlicher Existenz: Bedürfnisbefriedigung durch Wertschöpfung. Der Mensch als Träger und Nutznießer der Wirtschaft; Arbeit und Einkommen, Freiheit und Ordnung in der Wirtschaft; die Sozialpartnerschaft; Mitbestimmung und Mitverantwortung; Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsbündnisse in ihrer politischen Bedeutung. Die Rolle des Verbrauchers; Konsumentenschutz. Politische und ökonomische Aspekte von Raumordnung und Umweltschutz. Der Mensch im Staat: Der Staat als organisierte Form menschlichen Zusammenlebens. Politische Antinomien: Gleichheit und Ungleichheit; Freiheit und Zwang; Recht und Willkür. Recht und Gesetz als wesentliche Grundlagen staatlicher Ordnung und menschlicher Sicherheit. Das Wesen des österreichischen Staates und der österreichischen Demokratie, insbesondere Verfassung, Parteien und Interessensverbände. Österreichische Neutralität und umfassende Landesverteidigung. Die zwischenstaatlichen Beziehungen und übernationalen Einrichtungen. EINFÜHRUNG IN DIE ERWACHSENENBILDUNG UND IN DIE AUSSERSCHULISCHE JUGENDERZIEHUNG Erwachsenenbildung Bildungs- und Lehraufgabe: Einführung in das Wesen, die Aufgaben und Ziele der Erwachsenenbildung und in die Darstellung ihrer spezifischen Formen und Einrichtungen. Lehrstoff: Ausgehend von der Notwendigkeit der ständigen persönlichen, beruflichen und staatsbürgerlichen Bildung des Menschen ist die Stellung der Erwachsenenbildung innerhalb des gesamten Bildungssystems und die sich daraus ergebende Aufgabe des Lehrers darzulegen. Die Inhalte und Methoden in der Erwachsenenbildung sind unter Bedachtnahme auf die anthropologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen aufzuzeigen. Der systematische Teil hat die Entwicklung der Erwachsenenbildung, ihre gesellschaftlichen Motivationen, bedeutenden Persönlichkeiten und Bildungsideen sowie die geistesgeschichtlichen Wurzeln ihrer Einrichtungen und ihres organisatorisch-rechtlichen Status aufzuzeigen. Die Vorlesungen sind durch Hospitationen an verschiedenen Einrichtungen der Erwachsenenbildung zu ergänzen. Außerschulische Jugenderziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Wecken des Verständnisses für die Aufgaben der außerschulischen Jugenderziehung; Wecken des Interesses für die Betreuung junger Menschen

außerhalb von Familie und Schule, sowie für das Anbieten von Erziehungs- und Bildungshilfe. Lehrstoff: Gemeinschaften und Einrichtungen der außerschulischen Jugender2iehung. Beispiele für die Bemühung um zeitgemäße Teilziele, wie etwa: Mithilfe bei der Eingliederung der Jugend in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft; Aufgaben in Familie und Beruf; Zusammenleben und -wirken in verschiedenen Gruppen; Aufzeigen der Möglichkeiten und Grenzen der Technik und ihrer vernünftigen Nutzung in der modernen Gesellschaft; Hinführung der jungen Menschen zur aktiven Anteilnahme an den Fragen des einzelnen und der Gemeinschaft; Erziehung zu sinnvollen Gebrauch der Freizeit; Beitrag der jungen Generation zum internationalen Zusammenleben, zu gegenseitigem Verständnis und zur Toleranz in der Welt. PÄDAGOGISCHE TATSACHENFORSCHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Anleitung zur Planung und Durchführung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Pädagogischen Tatsachenforschung, die die teilnehmenden Studierenden dazu qualifiziert, in ihrer späteren Berufstätigkeit theoriebewußt Problemstellungen des Schulalltages methodengerecht einer Lösung zuzuführen bzw. im Rahmen breiterer pädagogischer Forschungsvorhaben mitwirken zu können. ALLGEMEINE VOLKSSCHULDIDAKTIK (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studienveranstaltung soll den Studierenden Einblick in die Arbeit der Grundschule gewähren, sie die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in der Hauptschule erkennen lassen sowie grundlegende methodische Kenntnisse vermitteln. Lehrstoff: Aufbau, Inhalt und Prinzipien des Lehrplans der Volksschule. Einführung in grundschulspezifische Unterrichtsplanung. Konzeptionen fachübergreifenden Unterrichts mit besonderer Berücksichtigung des Gesamtunterrichts. Arrangement verschiedener Lernsituationen. Differenzierende Maßnahmen mit besonderer Berücksichtigung der inneren Differenzierung. GRUNDSCHULDIDAKTIK DEUTSCH (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studienveranstaltung soll den Studierenden einen Überblick über den Deutschunterricht der Grundschule geben, Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht in der Hauptschule schaffen sowie grundlegende methodische Kenntnisse vermitteln. Lehrstoff: Die Lehrinhalte des Deutschunterrichtes im Lehrplan der Grundschule. Sprachentwicklung und schichtspezifisches Sprachverhalten. Überblick über die Lernbereiche des Deutschunterrichtes. Methodenkonzeptionen des Deutschunterrichts. Einführung in die Unterrichtsplanung für den Deutschunterricht. Lehr-, Lern- und Arbeitsmittel im Deutschunterricht der Grundschule. GRUNDSCHULDIDAKTIK MATHEMATIK (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Interpretation des geltenden Grundschullehrplanes. Operative Lernprinzipien und didaktische Grundsätze. Repräsentationsformen mathematischer Sachverhalte (handlungsmäßige, bildhafte und symbolische Darstellungen). Entwicklung des mathematischen Denkens (Stadien der Intelligenzentwicklung, Raumvorstellung, Formen des Lernens, Schulung des logischen Denkens, Stufen des Problemlösens) im Hinblick auf die Voraussetzungen für die weiterführenden Schulen. Unterrichtsplanung. Didaktische Aufbereitung von wesentlichen Teilbereichen der Grundschuldidaktik. Einblick in die entsprechende schulpraktische Literatur. GRUNDSCHULDIDAKTIK DES SACHUNTERRICHTES (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Interpretation des geltenden Grundschullehrplans. Bildungsziele und fachspezifische Arbeitsweisen der Heimat- und Naturkunde im Hinblick auf die Voraussetzungen der weiterführenden Schulen. Beispiele für curriculare Stoffanordnung und exemplarische Stoffauswahl. Unterrichtsplanung. Anleitung zur Anwendung angemessener didaktischer Mittel. Einblick in die entsprechende schulpraktische Literatur.

MUSIKERZIEHUNG (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studienveranstaltung hat die Aufgabe, die didaktischen und methodischen Grundlagen der Musikerziehung im Überblick darzustellen. Insbesonders durch eine exemplarische Auswahl von Unterrichtsmethoden ist das Verständnis für die schulpraktische Verwirklichung der Forderungen des Grundschullehrplanes aus Musikerziehung anzubahnen. Lehrstoff: Interpretation des Lehrplanes aus Musikerziehung in der Grundschule; Unterrichtssequenzen für die Teilbereiche Singen, Musizieren und Musikhören in der Unter- und Mittelstufe der Volksschule unter Einsatz fachspezifischer Lehr- und Lernmittel und unter Verwendung einschlägiger Lehrwerke. Bildungs- und Lehraufgabe der Musikerziehung in der Hauptschule; fächerübergreifende didaktische Ansätze für alle Pflichtgegenstände; der musikalische Anteil bei Fest- und Feiergestaltung, Schikursen, Schullandwochen. BILDNERISCHE ERZIEHUNG UND WERKERZIEHUNG (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Durch praktische Auseinandersetzung sollen in den Fachbereichen Bildnerische Erziehung und Werkerziehung Grunderfahrungen mit Darstellungsmedien aller Art gewonnen werden. Die praktische Realisation von bildnerischen und werkhaften Problemen soll jene Aspekte berücksichtigen, die zum Verständnis fachgerechter Unterrichtserteilung in der Grundschule beitragen. Im Bereich der Bildnerischen Erziehung: Exemplarische Konfrontation mit bildnerischen Haupttechniken des graphischen, farbigen, typographischen und plastischen Bereichs. Verständnis für bildnerische Problemstellung und mediale Artikulationsweise. Förderung kreativen Verhaltens. Anbahnendes Verständnis für Bildstrukturen im Zusammenhang mit exemplarischen Werkanalysen. Wahlweise miteingeschlossen die Bedeutung, Emblematik und Codifizierung der Massenmedien: Comics, Film, Fernsehen und Werbung. Im Bereich der Werkerziehung: Auseinandersetzung mit Werktechniken und Materialien, die in besonderer Weise für den Grundschulbereich relevant sind. Die Problemstellung ist exemplarisch nach den Sachbereichen Bau — Gerät — Maschine zu orientieren. Anbahnung kreativen Verhaltens bei Problem — Lösung — Prozessen. Hinweise zur Organisation, Pflege von Werkzeug und der Unfallverhütung. Verständnis für die Abhängigkeit von Form — Funktion — Fertigung. Im Rahmen der Werkbetrachtung ist vor allem die Bedeutung des Design, die serielle Herstellung von Konsumgütern und konsumkritisches Reflektieren miteinzubeziehen. LEIBESERZIEHUNG (für den Studiengang zum Lehramt an Hauptschulen und Polytechnischen Lehrgängen) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Studienveranstaltung hat die Aufgabe, die didaktischen und methodischen Grundlagen der Leibeserziehung im Überblick darzustellen. Durch eine exemplarische Auswahl von Unterrichtsmodellen ist insbesondere das Verständnis für die schulpraktische Verwirklichung der Forderungen des Grundschullehrplanes aus Leibesübungen anzubahnen. Lehrstoff: Überblick über das Übungsgut entsprechend dem geltenden Lehrplan; fachspezifische Unterrichtsprinzipien. Der Lehr- und Lernprozeß aus Leibeserziehung in der Grundschule; Planung des Unterrichtes; einwandfreies Sichern und Helfen; Unfallverhütung. ERSTER FACHGEGENSTAND 1. Für alle Ersten Fachgegenstände zusätzlich im römisch eins. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Orientierung über Umfang und Eigenart des Fachbereiches. Exemplarische Auseinandersetzung mit dem Anforderungsniveau des Faches zur Abklärung der Voraussetzungen für das weitere Studium desselben. Information über die Zielsetzungen, Inhalte und Methoden des entsprechenden Unterrichtsfaches an der Hauptschule, sowie über die fachspezifische Voraussetzungen seitens des Lehrers. Planung, Beratung und Förderung kompensatorischer Maßnahmen für das selbständige Studieren im Fachbereich.

Ziffer 2 Für die folgenden Ersten Fachgegenstände jeweils im römisch eins. bis römisch VI. Semester: a) Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Sprachverwendung : Klarheit, Geläufigkeit und Sprachrichtigkeit in Wort und Schrift. Sprachwissenschaftlicher Bereich: Einblick in Bau und Funktion der deutschen Sprache; Überblick ihrer Entwicklung. Einsicht in die soziale Funktion der Sprache. Literaturwissenschaftlicher Bereich : Fähigkeit, sich auf Grund ausreichender literarischer Kenntnisse selbständig mit Texten und ihren historischen und soziokulturellen Zusammenhängen auseinanderzusetzen. Vermittlung von Kenntnissen über die verschiedenen Textarten und der Kriterien zu ihrer Beurteilung. Berufspraktische Zielsetzung im Rahmen des Fachgegenstandes Deutscht ist die Fähigkeit, Zehn- bis. Vierzehnjährige anzuleiten zum mündlichen und schriftlichen Sprachgestalten; zum Verständnis von Texten aller Art; zur Einsicht in die personelle und soziale Tragweite von Kommunikationsprozessen. Die fachwissenschaftliche Ausbildung hat in enger Verbindung mit der Unterrichtspraxis zu stehen. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Lehrplan und mit den zur Verfügung stehenden Lehrbüchern. Lehrstoff: Übungen im Sprachgebrauch: Mündliche Sprachverwendung : Phonetisch richtiges Sprechen. Sinnerfassendes Lesen. Formen von Referat und Diskussion. Rhetorische Techniken. Möglichkeiten des darstellenden Spiels. Schriftliche Sprachverwendung: Beherrschung der subjektiven, objektiven und appellativen Darstellungsformen sowie der Orthographie und Interpunktion. Nutz- und Spielformen der Sprachgestaltung. Ausführung von fachbezogenen Projekten. Einführung in die Technik des fachwissenschaftlichen Arbeitens. Sprachwissenschaftlich orientierte Lehrinhalte : Grammatik der Gegenwartssprache: Inhalte,. Formen und Strukturen im Bereich von Text, Satz, Wort und Laut. Wortschatz. Wortbildungslehre. Der Kodierungs- und Dekodierungsprozeß. Hinweise zur Entwicklung der Sprache. Sprache und Kommunikation: Der Kommunikationsprozeß und seine Bestimmungsfaktoren. Arten der Kommunikation. Sprachliche und außersprachliche Zeichensysteme, Aufnahme, Verarbeitung, Speicherung und Wiedergabe von Information. Kommunikative Kompetenz und Performanz. Soziolinguistik : Sprache und ihre sozialen, regionalen und funktionalen Varianten. Sprachbarrierenproblematik. Defizit- und Differenzhypothese. Erwartungsnormen und Sprachverhalten. Sprachregelung und Sprachlenkung. Soziales Vorurteil und Kommunikation. Probleme des Sprachniveaus. Kontrastive Analysen sprachlicher Varianten. Literaturwissenschaftlich orientierte Lehrinhalte: Literaturgeschichte: Grundzüge der literarischen Epochen (gegebenenfalls unter Einbeziehung der Weltliteratur) mit besonderer Berücksichtigung der Literatur des 20. Jahrhunderts (Annähernd 50% dieses Stoffangebots muß sich auf das 20. Jahrhundert beziehen). Ältere Literatur bis zum Barock. Aufklärung, Klassik und Romantik. 19. Jahrhundert. 1900 bis 1945. 1945 bis zur Gegenwart. Gattungs- und motivgeschichtliche Längs- und Querschnitte; Berücksichtigung des sozial- und volkskundlichen Aspekts. Kinder- und Jugendliteratur: Charakteristische Beispiele der einzelnen Gattungen unter Heranziehung von Textproben. Kurzer Überblick über die Geschichte der Jugendliteratur. Bedeutende Jugendschriftsteller. Probleme der Intention und Adaption. Lesekunde als Voraussetzung der Leseerziehung. Textkunde und Texterschließung: (unter besonderer Beachtung von Texten, die für eine unterrichtliche Behandlung im Rahmen der Leseerziehung der Hauptschule in Frage kommen) Textarten und Mischformen. Literarische Gattungen und ihre Merkmale. Nichtpoetische und poetische Texte ab dem Mittelhochdeutschen. Anerkannte und nichtanerkannte Literatur. Textanalytik. Interpretationsmethoden. Kritischer Umgang mit Texten. Beurteilungskriterien. Kontrolle der Redeabsicht und des ideologischen Hintergrunds. Wirkung von Testen. Text und gesellschaftliche Wirklichkeit.. Formen und Wirkungsweisen des Theaters. Formen der Werbesprache. Film und Fernsehen: Die Medien in historischer und sozialpolitischer Sicht. Gestaltungsmittel und Stile. Rezeptionsvoraussetzungen und Rezeptionswirkungen. Medienspezifische Analyseverfahren und Bewertungskriterien. Einfluß des Medienangebots auf gesellschaftliche Strukturen und auf den Kulturkonsum. b) Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe: Studienbereich Fachmathematik: Vertiefter Einblick in die wichtigsten Teilbereiche der Mathematik. (Funktionenlehre, Ana-

lytische Geometrie, Folgen und Reihen, Analysis, Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik). Kenntnis mathematischer Arbeitsmethoden und Beweisverfahren, insbesondere der heuristischen und der axiomatisch-deduktiven Vorgangsweise. Befähigung, mathematische Probleme selbständig zu lösen. Erkenntnis der Bedeutung der Mathematik in den Exaktheitsbereichen der Wissenschaften. Studienbereich Höhere Schulmathematik: Kenntnis der Schulmathematik und ihrer wissenschaftlichen Grundlagen. (Algebra, Zahlenlehre, Angewandte Mathematik, Elementargeometrie, Geometrisches Zeichnen). Sicherheit in der Berechnung mathematischer Aufgaben aus der Schulpraxis mit und ohne Verwendung technischer Hilfsmittel. Beherrschung der mathematischen Fachsprache in Wort und Schrift. Berufspraktische Zielsetzung für beide Studienbereiche: Befähigung, Probleme der Umwelt mathematisch zu erfassen, fachgerecht darzustellen und einen numerischen oder konstruktiven Lösungsweg zehn- bis vierzehn- bzw. fünfzehnjährigen Schülern zu erschließen. Lehrstoff (Fachmathematik): Funktionenlehre : Begriff der Relation, Eigenschaften von Relationen, Äquivalenz- und Ordnungsrelationen. Reelle Funktionen und ihre Graphen, monotone und beschränkte Funktionen, Umkehrfunktionen, Verknüpfung und Verkettung reeller Funktionen. Spezielle Funktionen: Betrags-, Signum-, Treppenfunktionen, lineare Funktionen, rationale Funktionen, Beispiele irrationaler algebraischer Funktionen, Exponential- und Logarithmusfunktionen, goniometrische und zyklometrische Funktionen. Analytische Geometrie: Vektorbegriff, Addition von Vektoren, der lineare Vektorraum, lineare Abhängigkeit von Vektoren. Lineare Gleichungssysteme mit n Variablen, Matrix, Determinante. Skalarprodukt, Vektorprodukt. Lineare Geometrie der. Ebene und des Raumes in vektorieller und koordinatenmäßiger Behandlung. Kreis und Kugel, Kegelschnitte, exemplarische Behandlung von Flächen zweiten Grades im Raum. Folgen und Reihen: Begriff der Folge, Arten der Festlegung von Folgen, Graph einer Folge, arithmetische und geometrische Folgen. Monotonie, Beschränktheit, Häufungswert, Grenzwert, Konvergenz und Divergenz, Verknüpfung von Folgen, Grenzwertsätze. Geometrische Reihen, Reihen als Partialsummenfolgen, Konvergenz- und Divergenzkriterien. Analysis : Stetigkeit reeller Funktionen, Stetigkeitssätze. Differenzierbarkeit und Differentiation von Funktionen in einer Variablen, erste und höhere Ablteiungen von Funktionen, Differentiationsregeln. Mittelwertsatz der Differentialrechnung, Potenzreihenentwicklung, Anwendungen der Differentialrechnung. Integrierbarkeit und Integration von Funktionen in einer Variablen, Integrationsregeln und Integrationsverfahren, Anwendung der Integralrechnung. Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik: Grundbegriffe der Statistik: absolute und relative Häufigkeit, Staffelbilder, Mittelwert, Streuungsmaße. Statistische Auswertung von Messungen. Grundlagen der Wahrscheinlichkeitsrechnung: Wahrscheinlichkeit, Ereignisraum, Zählverfahren: Permutationen, Variationen, Kombinationen. Bedingte Wahrscheinlichkeit, Wahrscheinlichkeitsverteilung einer Zufallsvariablen. Lehrstoff (Höhere Schulmathematik): Algebra : Grundlagen der Mengenalgebra und der Aussagenlogik. Algebraische Strukturen: Gruppe, Ring, Körper, Verband. Einführung in die Boolesche Algebra. Begriff des Terms, Rechnen mit Termen. Lineare Gleichungen und Ungleichungen mit einer und zwei Variablen, Aufgaben aus der Schulpraxis. Gleichungen zweiten Grades mit einer und zwei Variablen, Ungleichungen zweiten Grades mit einer Variablen. Algebraische Gleichungen n-ten Grades, Fundamentalsatz der Algebra. Zahlenlehre: Begründung der natürlichen Zahlen, Zahlensysteme, Zahlbereichserweiterung, Ring der ganzen Zahlen.

Teilbarkeitslehre, Fundamentalsatz der Zahlentheorie, größter gemeinsamer Teiler, kleinstes gemeinsames Vielfaches, Kongruenzen, Restklassen und Restklassenringe. Der angeordnete Körper der rationalen Zahlen, Rechnen mit Bruchzahlen. Einführung der irrationalen Zahlen, Berechnung von Näherungswerten, Vollständigkeit des Körpers der reellen Zahlen. Der Körper der komplexen Zahlen, Gauß'sche Zahlenebene. Angewandte Mathematik: Direkte und indirekte Proportionalität, Schlußrechnung, Verhältnisse und Proportionen. Der Rechenstab, der Elektronenrechner. Prozentrechnung, Aufgaben aus der Wirtschaftsmathematik (z. B. Preisgestaltung, Kostenrechnung, Ertragsrechnung), Aufgaben aus der Versicherungsmathematik. Zinsenrechnung, Spar- und Kreditzinsen, Zinseszinsrechnung, exponentielles Wachstum, Verwendung mathematischer Tafeln. Einführung in die EDV. Elementargeometrie : Punktmengen der Ebene, ihre Eigenschaften und Beziehungen: Gerade, Halbgerade, Strecke, Halbebene, Winkelfeld, Winkel, Kreis, Dreieck, Viereck, Vieleck, Kegelschnitte. Kongruenzabbildungen : Axialspiegelung, Schiebung, Drehung. Verkettung dieser Abbildungen, Kongruenzsätze. Ähnlichkeitsabbildungen: Zentrische Streckung, Drehstreckung, Klappstreckung, Strahlensatz. Exemplarische Behandlung von Affinabbildungen. Herleitung der Flächeninhaltsformeln für Dreieck, Viereck, Kreis, der Oberflächen- und Rauminhaltsformeln einfacher geometrischer Körper. Lehrsatzgruppe des Pythagoras. Längen- und Flächenmaßberechnungen an ebenen Figuren, Längen-, Flächen- und Raummaßberechnungen an geometrischen Körpern. Geometrisches Zeichnen : Einführung in das Arbeiten auf Zeichenblättern in Bleistift- und Tuschetechnik, Verwendung von Zeichen- und Schriftschablonen und anderer neuerer Techniken, Normschrift. Einfache Konstruktionen im Grund-Aufrißverfahren, Schrägrißdarstellungen, Seitenrisse. Normalaxonometrie im Einschneideverfahren. c) Englisch Bildungs- und Lehraufgabe: Die fachwissenschaftliche Ausbildung des Englischlehrers für Hauptschulen hat zu sichern: angemessene (d. h. zur Erteilung sprachrichtigen Englischunterrichts an Hauptschulen erforderliche) Beherrschung der englischen Sprache in den Fertigkeiten des Hörverstehens, Sprechens, Lesens und Schreibens; vertieftes Kennen und Verstehen der heutigen Kultur und Zivilisation Großbritanniens und der USA in sprachlichen und außersprachlichen Erscheinungen; überblicksartige Kenntnis der Forschungsergebnisse der modernen angewandten Linguistik, soweit sie für den Fremdsprachenunterricht relevant sind. Die Sprachausbildung soll den zukünftigen Englischlehrer befähigen, einen einsprachigen Unterricht führen zu können; Zeitungen, Zeitschriften sowie Werke der Gegenwartsliteratur lesen zu können und englischsprachige Radio- und Fernsehsendungen zu verstehen; im englischsprachigen Ausland in Alltagssituationen seinen eigenen Intentionen gemäß sprachlich handeln zu können. Lehrinhalte: Mündliches und schriftliches Sprachkönnen und -wissen : Die Schulung der Sprachfertigkeiten hat im Vordergrund der fachwissenschaftlichen Ausbildung zu stehen und soll auf der Basis von gesprochenen und geschriebenen Texten zu zeitgemäßen, exemplarischen Themen und Stoffen erfolgen. Zur Unterstützung der Sprachschulung sind technische Medien, wie Tonband, Schallplatte, Sprachlabor u. ä. einzusetzen. Übungen zum Hörverstehen, vorwiegend auf dialogischen Texten basierend; Übungen zu Aussprache, Betonung, Intonation, Rhythmus, Juncture; phonemische Lautlehre, soweit die Lautbeschreibung zum Einüben einer korrekten Aussprache dienlich ist; Lautschrift und Transkriptionsübungen von englischen Wörtern und Texten nur zur Unterstützung der Ausspracheschulung. Übungen zur Festigung des aktiven Grundwortschatzes von etwa 2000 Wörtern mit besonderer Berücksichtigung der Sachgebiete des Englischunterrichts in der Hauptschule; Übungen zur Erweiterung des aktiven Wortschatzes bis etwa 4500 Wörter unter besonderer Bedachtnahme auf die Register mündlicher Kommunikation; Übungen zur Erweiterung des passiven Wortschatzes durch Hörverstehen und Lesen. Übungen zur Beherrschung der wesentlichen grammatischen und syntaktischen Strukturen unter Integration des oben genannten Wortschatzes von etwa 2000 Wörtern; deskriptive

Grammatik, soweit die Regelfassung zum Aufbau des Sprachkönnens nutzbar ist. Übungen zum Sprachgebrauch und Sprachregister (besonders in bezug auf Wortschatz, Grammatik und Aussprache; auch wesentliche Unterschiede zwischen dem britischen und amerikanischen Englisch), soweit ihre Beherrschung zur Erteilung englischen Sprachunterrichts erforderlich ist. Übungen zum Sprachvergleich (besonders in bezug auf Wortschatz und Grammatik), soweit kontrastive Sprachanalyse zur Unterstützung der Sprachausbildung dienen kann. Übungen zur Schulung des Gebrauchs von Redemitteln für grundlegende kommunikative Funktionen (z. B. eine Absicht, Erwartung usw. mitteilen; eigene Einstellung, Beurteilung darlegen und begründen usw.); Übungen zur Schulung der Fähigkeit, sich in der Fremdsprache nach ausreichender sprachlicher und thematischer Vorbereitung zu gegenwartsbezogenen Fragen und Problemen zu äußern; in der Regel in der Form von gelenkter Konversation und Diskussionen, wobei der argumentative Aspekt im Vordergrund stehen soll. Übungen zur Schulung des Leseverständnisses anhand zeitgemäßer Texte. Übungen zur schriftlichen Sprachgestaltung; Mitschrift (note-taking practice), Umformung (Veränderung der Form: Dramatisierung, Dialog zu Erzählform usw.), Zusammenfassung (summary, précis), Stellungnahme (comment: Stellungnahme zu einem Problem des vorgelegten Textes), Aufsatz (im besonderen argumentative essay). Die Durchführung obiger Übungen hat nach Möglichkeit kontextbezogen zu erfolgen. Um Zersplitterung in isolierte Kurse zu vermeiden, ist Konzentration der Übungen durch Gruppierung um gemeinsame Themenkomplexe anzustreben. Auf theoretische Darstellung (z. B. Lautlehre, Grammatik) hat praktische Übung zu folgen. Literatur: Englische und amerikanische Literatur (vor allem Roman, Kurzgeschichte und Drama) mit schwerpunktmäßiger Bevorzugung der Literatur des 20. Jahrhunderts und starker Betonung von Einzelinterpretationen. Lektüre von mindestens zwei Werken der englischen bzw. amerikanischen Literatur (auch Jugendliteratur) pro Semester durch den Studierenden. Landeskunde Großbritanniens und der USA: Die Auswahl des Lehrstoffes soll neben kognitiven auch pragmatischen Zielen dienen und unter dem Gesichtspunkt der möglichen Reflexion über die eigene Kultur erfolgen. Stellung und Bedeutung der Vereinigten Staaten und Großbritanniens in der Gegenwart; kulturelle, wirtschaftliche, soziale und politische Einflüsse Großbritanniens und der USA, die dazu beigetragen haben, die Welt von heute zu prägen; heutige Lebensformen der Bewohner der USA und Großbritanniens; dabei können auch Fehlzeichnungen und Klischeebildungen aufgezeigt werden. Spezifisch sprachliche Inhalte der fremden Lebensformen und -inhalte (Sprachformen der Kontaktnahme und des mitmenschlichen Verkehrs, sprachliche Tabuerscheinungen u. a.) Angewandte Linguistik: Wesentliche Erkenntnisse und Theorien der modernen angewandten Linguistik, soweit sie für den Englischunterricht verwertbar sind und ihre Kenntnis zu Verständnis und kritischer Stellungnahme in der fachdidaktischen Diskussion notwendig ist. FACHDIDAKTIK DES ERSTEN FACHGEGENSTANDES a) Fachdidaktik Deutsch Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik Deutsch soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Deutschunterricht der Hauptschule geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik muß mit den einzelnen Teilaufgaben des Deutschunterrichts an der Hauptschule vertraut machen. Solche Teilaufgaben sind: Weckung der Aufmerksamkeit und des Interesses für die Sprache und ihre sozialen Funktionen; Ausbildung der Fähigkeiten des individuellen und kommunikativen Sprechens und Schreibens; Schulung in den Methoden des kritischen Verstehens mündlicher und schriftlicher Äußerungen; Vermittlung von Einsichten in Bau und Leistungen der Sprache; Vermittlung von Grundkenntnissen, die die Urteilsfähigkeit für Intention und Wert sprachlicher Erscheinungen fördern. Zur Integration der Teilaufgaben ist sicherzustellen, daß im Deutschunterricht mit möglichst vielen Formen, Mitteln und Rollen des kritischunterscheidenden Hörens und Sprechens, Lesens und Schreibens vertraut gemacht wird. Der Aufbau des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Klassen bzw. Leistungsgruppen zu erschließen.

Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Sprachgebrauch, Sprachbetrachtung und Literaturunterricht sowie Medienerziehung als konstituierende didaktische Felder des Deutschunterrichts und in ihrer unterrichtlichen Integration. Zuordnung der im Lehrplan angeführten Teilbereiche des Faches. Die Funktion der Ziele des Lehrplans und der didaktischen Grundsätze als Auswahlkriterien für die Inhalte. Kontrollkriterien: Brauchwert im privaten und öffentlichen Leben; Leistung für das Weltverstehen (Orientierung und Interpretation); Bedeutung im Gefüge der Wissenschaft; Bedeutung für weitere Bildung und Ausbildung. Jahresstoffverteilung. Unterrichtsvorbereitung. Beispiele für curriculare Entwicklung und Lernzieloperationalisierung. Unterrichtsmethoden des Deutschunterrichts: Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit. Verlaufsstrukturen, didaktische Funktionen (mit Teilzielen); soziale Organisation und Interaktionsstrategien. Methodik der Unterrichtsbeobachtung und der Selbstkontrolle des Lehrers als Voraussetzung des Lernens am Ergebnis. Kenntnis der einschlägigen Literatur für die Unterrichtsgestaltung. Standardwerke zur Didaktik, Methodik und Unterrichtsforschung. Information über wichtige fachdidaktische Neuerscheinungen. Hinführen zur Lektüre fachdidaktischer Zeitschriften. Arbeitsmittel und Medien des Deutschunterrichts : Heft, Mappe, Arbeitspapier. Lehr-, Lern- und Arbeitsbuch. Programme für den Deutschunterricht. Lesebuch und Ganzschrift; Lesetexte. Jeweils zugelassene Lehrbücher. Tafel und andere Sichthilfen. Dia, Overhead-Folie, Lehr- und Spielfilm, Schallplatte, Magnetton- und Magnetbildband im Deutschunterricht. Hörfunk und Fernsehen im Deutschunterricht. Medienzentralen. Kenntnis der die Arbeitsmittel und Medien betreffenden amtlichen Vorschriften. Aufbau und Instandhaltung von Lehr- und Arbeitsmittelsammlung. Lehrerbiblio- und Lehrermediothek. Bücher- und Schallplattenverzeichnisse. Kartei nach Medien und Sachinhalten. Schul- und Klassenbücherei. Lesetext-Sammlung. Aufbau einer eigenen Handbibliothek. Orientierung auf dem Arbeitsmittelmarkt (Prospekte, Besuch einschlägiger Buchhandlungen, Bibliotheken, Ausstellungen usw.). Spezifische Beiträge des Deutschunterrichts zu umfassenden Bildungs- und Lehraufgaben der Hauptschule. Staatsbürgerliche Erziehung, Medienerziehung, Jugendschutz, Gesundheitsfür- und Unfallvorsorge, Verkehrserziehung, Konsumentenerziehung. Einschlägige Amts- und Sicherheitsvorschriften. Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im Deutschunterricht: Beschreibungskategorien und Erhebungsmethoden für sozialsprachliche Phänomene. Tests im Deutschunterricht (Wortschatz, Lesen, Rechtschreiben). Gruppen- und lernzielbezogene Beurteilungsmodelle. Das Gewicht der Teilbereiche des Faches bei der Festsetzung der Gesamtnote. Die Komponenten der Aufsatznote. Kategorisierung und Beurteilung von Rechtschreibfehlern. Rechtliche Bestimmungen hinsichtlich der Schülerbeschreibung und -beurteilung und der Folgen der Deutsch-Note. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen und anderer seltener Unterrichtsorganisationen: Besuch von Gedenkstätten, Theater, Bücherei, Verlag, Filmatelier, Fernsehstudio. Einrichtungen des Pressewesens. Lesewettbewerb. Schulfeiern und festliche Stunden. Innerschulische Filmerziehung. Autorenlesung. Zusammenarbeit mit einschlägigen außerschulischen Institutionen der Jugenderziehung (Internationales Institut für Jugendliteratur und Leseforschung, Buchklub der Jugend, Rotes Kreuz, Tierschutz, Berufsberatung, Sparinstitute u. a.). b) Fachdidaktik Mathematik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik des Mathematikunterrichts soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Mathematikunterricht der Hauptschule geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik muß mit den einzelnen Teilaufgaben des Mathematikunterrichtes an der Hauptschule vertraut machen. Solche Teilaufgaben sind: Einführung in die grundlegenden mathematischen Denkweisen und Verfahren; Förderung des formal-logischen Denkens; Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens ; Schulung der Fertigkeiten im Rechnen mit Zahlen und Termen; Vermittlung der grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten aus der Geometrie; Ent-

wicklung der Fähigkeit zum Lösen mathematischer Aufgaben der Umwelt. Der Aufbau des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Klassen zu erschließen. Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Stoffauswahl. Mindestforderungen und Erweiterungsstoffe. Möglichkeiten der Differenzierung vom Stoff her und vom Lernprozeß her. Die Lernziele des Mathematikunterrichts. Didaktische Analyse. Sachlogischer und methodischer Aufbau von Unterrichtseinheiten und Lernsequenzen. Die Sicherung des Unterrichtsertrages. Umfang und Bedeutung außerschulischer Arbeiten. Unterrichtsmethoden des Mathematikunterrichts : Unterrichtsformen und ihre spezifische Bedeutung für den Mathematikunterricht. Klassenunterricht, Gruppenunterricht. Darbietende und erarbeitende Methode. Lehrgespräch, gebundenes Unterrichtsgespräch. Bedeutung der operativen Methode. Möglichkeit und Notwendigkeit exemplarischer Behandlung einzelner Lehrstoffe. Selbsttätigkeit der Schüler im Mathematikunterricht. Arbeitsmittel und Medien des Mathematikunterrichts: Die Zeichengeräte und ihre Verwendung. Einführung und Gebrauch des Rechenstabes. Verwendung mathematischer Tafeln und allenfalls einfacher Rechenmaschinen. Auswertung der jeweils zugelassenen Lehrbücher. Lehrprogramme und ihre Einsatzmöglichkeiten. Selbstanzufertigende Lehr- und Arbeitsmittel. Methodischer Einsatz des Schreibprojektors im Mathematikunterricht. Aufbau und Instandhaltung einer Lehr- und Arbeitsmittelsammlung. Spezifische Beiträge des Mathematikunterrichts zu umfassenden Bildungs- und Lehraufgaben der Hauptschule: Hilfen zur rationalen Bewältigung der Aufgaben des täglichen Lebens. Schulung der sprachlichen Formulierungsfähigkeit. Förderung von Problembewußtsein und Kritikfähigkeit. Einblick in das Wirtschaftsrechnen. Sparerziehung. Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im Mathematikunterricht: Schriftliche Arbeiten im Mathematikunterricht, deren Form und Korrektur. Planung und Erstellung von Schularbeiten und deren Beurteilung. Kriterien zur Leistungsbeurteilung. Praxis und Problematik der Notengebung. Die einschlägigen Amtsvorschriften. c) Fachdidaktik Englisch Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik des Englischunterrichts soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegestandes in den Englischunterricht der Hauptschule geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik muß mit den einzelnen Teilaufgaben des Englischunterrichts an der Hauptschule vertraut machen. Solche Teilaufgaben sind: Erwerb der vier Sprachfertigkeiten zur Ermöglichung von Kommunikation mit Vorrang des Hör- und Leseverständnisses sowie des Sprechens; Erleben der anglo-amerikanischen Kultur mit ihren Menschen und Leistungen, Verstehen der fremden Wesensart; Abbau von Vorurteilen und Aufbau von Haltungen der Toleranz und Völkerverständigung; Erwerb von Einsichten in das Wesen und die Struktur des Englischen im Dienst des Sprachkönnens und Sprachwissens ; Erwerb einiger Elementarkenntnisse der Landes- und Kulturkunde Großbritanniens und der USA. Der Aufbau des Lerhstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für den elementaren wie weiterführenden Unterricht in der Fremdsprache zu erschließen, wobei in der Regel von didaktischen Grundsätzen, Unterrichtszielen und -inhalten des Faches und ihrer Gestaltung in den approbierten Lehrwerken auszugehen ist. Probleme von Stoffverteilungen: Teilaufgaben und Inhalte des Faches und ihre Zuordnung im Lehrgang. Jahresstoffverteilung. Probleme von Stoffverteilungen, gesehen im Hinblick auf äußere und innere Differenzierung (Klassenzug, Leistungsgruppe; individuelle Verschiedenheit des Leistungs- und Motivationsgrades innerhalb der Klasse). Überblicksmäßige Darstellung der Aufgaben, Inhalte und Methoden der Fremdsprachlichen Vorschulung und die sich daraus ergebenden speziellen Probleme des fremdsprachlichen Anfangsunterrichts an der Hauptschule. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung; Erarbeitung von Unterrichtsentwürfen: Schaffung von Sprachgewohnheiten unter besonderer Beachtung des kommunikativen Aspekts des Englischunterrichts. Didaktische und methodische Analyse bei der Unterrichtsvorbereitung. Beispiele für Lernzieloperationalisierung. Didaktisch- methodische Analysen von Lehrbuchsequenzen und Unterrichtseinheiten unter Berücksich-

tigung der kommunikativen Bedürfnisse der Schüler. Evaluation von Unterricht. Unterrichtsmethoden des Englischunterrichts : Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit. Direkte Methode. Fachspezifische Methoden, wie audiolinguale Patternpraxis, kognitive Methoden. Dramatisch-situative Unterrichtsverfahren u. a. Ihre Arbeitsweisen und Eignung im Hinblick auf die Lehrziele der Hauptschule und das Leistungsvermögen des Schülers. Arbeitsmittel und Medien des Englischunterrichts: Heft u. a.; Lehr-, Lern- und Arbeitsbuch; Lesetexte u. a. Analyse und Kritik von technischen, vor allem auditiven und audiovisuellen Medien und ihren Effekten. Inbezugsetzung der Arbeitsmittel und Medien zu den Lehrzielen, Inhalten und methodischen Entscheidungen. Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im Englischunterricht: Die Komponenten der Englischnote. Tests und herkömmliche Verfahren zur Beurteilung der Schülerleistung. Vorschriften hinsichtlich der Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen. Fehlerkategorisierung, Fehlerbewertung und Fehlerbehebung. ZWEITER FACHGEGENSTAND 1. Für alle Zweiten Fachgegenstände zusätzlich im römisch eins. Semester: Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Orientierung über Umfang und Eigenart des Fachbereiches. Exemplarische Auseinandersetzung mit dem Anforderungsniveau des Faches zur Abklärung der Voraussetzungen für das weitere Studium desselben. Information über die Zielsetzungen, Inhalte und Methoden des entsprechenden Unterrichtsfaches an der Hauptschule, sowie über die fachspezifischen Voraussetzungen seitens des Lehrers. Planung, Beratung und Förderung kompensatorischer Maßnahmen für das selbständige Studieren im Fachbereich. 2. Für die folgendem Zweiten Fachgegenstände jeweils im römisch eins. bis römisch fünf. Semester: a) Geschichte und Sozialkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Fragestellung und Methoden der Geschichtswissenschaft, die spezifische Verfahrensweise, die Begriffsbildung, die problemanalytische Behandlung exemplarischer Epochen und/oder Sachverhalte, die Reflexion auf Möglichkeiten und Grenzen der historischen Erkenntnis und die kritische Funktion der Geschichtswissenschaft. Die Problembehandlung des Historischen umfaßt Aspekte des Politischen, des Wirtschaftlich- Sozialen und des Geistig-Kulturellen. Aufgabe der Sozialkunde ist es, die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse einschließlich ihrer ökonomischen und kulturellen Voraussetzungen und Auswirkungen zu analysieren und zu beurteilen, und zwar nicht primär unter historischen Gesichtspunkten, sondern im Hinblick auf die Aufgaben der Gegenwart und die Tendenzen der Zukunft. Die berufspraktische Zielsetzung im Rahmen des Fachgegenstandes „Geschichte und Sozialkunde" ist die Fähigkeit, Zehn- bis Vierzehnjährige anzuleiten, die Wirklichkeit der Gegenwart als etwas Gewordenenes zu verstehen und zu relativieren; Sachzusammenhänge zu begreifen; sich die Bedingungen und Wirkungsfelder politischen Handelns bewußt zu machen und zu gesellschaftlichen Problemen verantwortlich Stellung zu nehmen; in demokratischer Gesinnung an der Gestaltung der Zukunft im Geiste des Friedens und der Völkerverständigung mitzuwirken. Lehrstoff: Techniken fachspezifischen Arbeitens: Hinführung zu den Quellen und zur Literatur an beispielhaft ausgewählten Themen. Geschichte Europas und der Welt: Einblick in das historische Geschehen. Besondere Darlegung jener Epochen und Ideen, die gegenwartswirksam geworden sind. Darstellung von historischen Grundtypen politischer Systeme und gegenwartsbezogener politischer Typologien. Österreichische Geschichte : Darlegung der historisch-politischen Verflechtung mit der europäischen Geschichte. Besondere Berücksichtigung der neueren Geschichte und der Zeitgeschichte. Verfassung und Verwaltung in Österreich. Einführung in die Politikwissenschaft: Auffassungen von Politik und Aufgaben der Polititkwissenschaft; Sachbereiche der Politik; Politische Ideen und Theorien, mit besonderer Berücksichtigung der Gegenwart; Elemente und Hauptformen moderner demokratischer Regierungssysteme. Faktoren der politischen Meinungs- und Willensbildung; Hinführung zur politischen Urteilsbildung. Einführung in die Wirtschaftsgeschichte. Berücksichtigung des sozial- und volkskundlichen Aspekts. Einführung in geschichtsphilosophische Betrachtungsweisen: Exemplarische Problemanalysen zur Ideen- und Geistesgeschichte Europas.

Litera b Geographie und Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgaben: Erschließung der fachwissenschaftlichen Denkstrukturen, Methoden und Arbeitstechniken an exemplarischen Stoffen. Entwicklung der Fähigkeiten und Fertigkeiten, spezifische Phänomene und Probleme naturwissenschaftlicher Kausalität, biontischer Regelhaftigkeit und menschlicher Entscheidungsfreiheit für sich und in ihrem Zusammenwirken zu erfassen und verständlich zu machen; grundlegende Komponenten der Mensch-Raum- Beziehungen in Situationsfeldern analysieren und strukturieren zu können; geographische Erscheinungen und wirtschaftskundliche Fakten in welt- und gegenwartskundliche Begriffsfelder und Ordnungssysteme eingliedern zu können; raumbezogene Problematik und Prozeßhaftigkeit menschlicher Grunddaseinsfunktionen und geistig-kultureller Strömungen in wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht erkennen, kritisch beurteilen und lernzielorientiert darstellen zu können. Die berufspraktische Zielsetzung ist die Fähigkeit, Zehn- bis Vierzehnjährige zur notwendigen Auseinandersetzung mit dem Beziehungsgefüge von räumlicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Umwelt anzuleiten und ihnen Grundeinsichten und Verhaltensdispositionen zur Bewältigung von Lebenssituationen motivierend vermitteln zu können. Die fachwissenschaftliche Ausbildung hat in enger Verbindung mit der fachdidaktischen und der unterrichtspraktischen Ausbildung zu stehen. Dazu gehört auch die kritische Auseinandersetzung mit der Fachliteratur und den Unterrichtsmedien. Die geographisch-wirtschaftskundlichen Sachverhalte sind dort, wo es möglich ist, unter Berücksichtigung „politischer Aspekte" darzustellen. Lehrstoff: Kartenkunde: Darstellung der Erde mit Hilfe von Globen, topographischen und thematischen Karten, Luftbildern und anderen Mitteln. Grundbegriffe der astronomischen Geographie. Übungen mit Karten. Physiogeographie : Das raumgestaltende Spiel der endogenen und exogenen Kräfte. Grundbegriffe der Geophysik und Geologie. Die anorganischen und biologischen Geofaktoren: Probleme der Elementarkomplexe unter besonderer Berücksichtigung von Wetter, Klima, Wasser, Boden und Vegetation. Formen der Erdoberfläche in exemplarischer Auswahl. Geoökologische Fragestellungen und Beiträge zur naturwissenschaftlichen Umweltanalyse. Humangeographie : Die Erde als Lebensraum des Menschen. Bevölkerung und Gesellschaft: Wandel und Wachstum. Der Siedlungsraum in seiner ländlichen und städtischen Ausprägung. Sozioökonomische Stufen und Modelle. Wandel und Unterschiede sozioökonomischer Strukturen in zeitlichen und räumlichen Einheiten. Aspekte sozialräumlicher Gliederungen. Die Daseinsgrundfunktionen. Produktionssektoren und Wirtschaftsstufen. Unterschiedliche Raum- und Flächennutzungsansprüche menschlicher Gruppen. Innerstaatliche und internationale Probleme aus geographischer Sicht. Wirtschaftliche und politische Großregionen der Erde. Exemplarische Einblicke in humangeographische Forschungsprozesse. Wirtschaftskunde : Der Mensch als Erzeuger und Verbraucher von Wirtschaftsgütern. Wirtschaftszweige, Wirtschaftseinheiten, Wirtschaftsformen und Wirtschaftsordnungen. Die Gesetzmäßigkeiten der Wirtschaft. Kräfte und Stufen des Wirtschaftswachstums. Konjunkturzyklen. Ziele und Aufgaben der Wirtschaftspolitik. Probleme der wirtschaftlichen und politischen Integrationsversuche. Geld und Währung, Kapitalbildung und Wertpapiere. Monetärer Kreislauf. Aufgaben der Geld- und Kreditinstitute. Sparformen. Öffentliche Hand. Budget und Steuern. Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz. Die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung. Planung, Organisation und Kreislauf im Betrieb. Investitionen, Kostenfaktoren, Rentabilität und Produktivität. Die Bilanz. Unternehmensformen und Unternehmenszusammenschlüsse. Aktuelle Fragen und Probleme der Volks- und Weltwirtschaft. Konsumentenschutz. Landes- und Wirtschaftskunde Österreichs: Die naturräumliche Ausstattung. Charakteristische Merkmale der Großlandschaften und Bundesländer. Entwicklung, Struktur und Probleme von Bevölkerung, Siedlung, Arbeitsmarkt, Wirtschaft und des Verkehrs. Der ländliche und städtische Lebensraum. Grundlagen und Probleme der Gemein- und Privatwirtschaft. Der wirtschaftspolitische Einfluß der Interessensvertretungen. Fragen der Struktur- und Regionalpolitik sowie der Raumordnung. Umweltgefahren, Umweltschutz, Umweltgestaltung. Österreichs Stellung in der Weltwirtschaft. Regionalgeographie : Einheit und Vielfalt der Großräume und Problemregionen. Globaler Überblick und Querschnitte. Die natur- und kulturräumliche Aus-

stattung der Kulturerdteile und Wirtschaftslandschaften. Entwicklung, Struktur und Probleme der Bevölkerung, Siedlung, Wirtschaft und des Verkehrs. Die Großmächte und ihre Rolle in der Weltpolitik. Merkmale, Struktur und Probleme der Entwicklungsländer. Behandlung von Problemräumen in exemplarischer Auswahl. Vermittlung grundlegender topographischer Kenntnisse. Geographische und wirtschaftskundliche Exkursionen: Geographische und wirtschaftskundliche Exkursionen im Ausmaß von sechs bis acht Tagen. c) Biologie und Umweltkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Erschließung der fachspezifischen Denkstrukturen und Methoden an exemplarischen Stoffen. Formenkenntnis als Voraussetzung für das Verständnis allgemein-biologischer, ökologischer und ethologischer Zusammenhänge. Einsicht in die Grundstrukturen biologischer Erscheinungen und deren anorganismischen Voraussetzungen. Einsicht in die Phänomene der Wechselwirkungen im Bereich der Gesamtnatur. Das Selbstverständnis des Menschen als Individuum und als soziales Wesen. Einsicht in seine Sonderstellung und die daraus erwachsende Verantwortlichkeit. Die berufspraktische Zielsetzung ist die Entwicklung der Fähigkeit, Zehn- bis Vierzehnjährige anzuleiten, an Hand bedeutsamer biologischer Inhalte ein differenziertes Verhältnis zur belebten und unbelebten Natur insbesondere zu den menschlichen und mitmenschlichen Gegebenheiten zu entwickeln. Lehrstoff: Allgemeine Biologie: (Zytologie, Molekularbiologie, Genetik, Entwicklungslehre). Wesen und Kennzeichen des Lebens. Bau und Funktion der pflanzlichen und tierischen Zelle; Bau- und Energiestoffwechsel. Biochemische Grundlagen. Fortpflanzung und Keimesentwicklung, Metamorphose, Kernphasenwechsel, Generationswechsel. Einführung in die klassische molekulare Genetik. Populationsgenetik. Grundlagen der Abstammungslehre; Evolution als dynamischer Prozeß. Humanbiologie und -ökologie: Bau und Funktion der Organe des menschlichen Körpers. Werden und Reifen des Menschen. Biologische Grundlagen des Sexualverhaltens; Humangenetik. Fossilgeschichte der Menschheit. Rassenkunde. Mensch und Umwelt. Physikalische, chemische, biologische und soziale Faktoren als Grundlagen für eine gesunde Lebensführung. Gesundheitliche Schäden durch Gewohnheits-, Rausch- und Suchtgifte. Medikamentenmißbrauch. Botanik und Zoologie: Überblick über das natürliche System der Pflanzen und der Tiere. Vergleich der Baupläne und der Lebensvorgänge. Zusammenhänge zwischen Bau und Funktion. Tiere und Pflanzen in ihren Lebensräumen und in ihrer Bedeutung für den Menschen. Wirtschaftliche Aspekte der Pflanzen- und Tierzüchtung. Ökologie: Grundtatsachen der Ökologie. Konkrete Beispiele einiger Ökosysteme. Natur- und Umweltschutz, Umweltpflege und Umweltplanung; Bezüge zu Wirtschaft und Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Probleme. Ethologie: Grundtatsachen der Verhaltensforschung mit besonderer Bezugnahme auf Verhaltensweisen des Menschen. Erdwissenschaften : Grundtatsachen der allgemeinen Mineralogie. Gesteinsbildende und wirtschaftlich nutzbare Minerale insbesondere Österreichs. Landschaftsprägende und wirtschaftlich wichtige Gesteine und ihre Entstehung. Grundzüge der allgemeinen Geologie. Der geologische Aufbau Österreichs als eine der Grundlagen für Eigenart und Gestaltung der Lebensräume. Bildung und Eigenschaften heimischer Böden. Einblick in die Theorien über den Aufbau des Universums und der Entstehung der Erde. Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte. Übungen: Einführung in fachspezifische Arbeitsweisen: Beobachten, Untersuchen, Experimentieren, Mikroskopieren; Erkennen und Bestimmen von Pflanzen, Tieren, Mineralien, Gesteinen, Fossilien u. a. Exkursionen : Fachspezifische Exkursionen im Ausmaß von sechs bis acht Tagen zu verschiedenen Biotypen, Landschaftstypen und Einrichtungen des Umweltschutzes. d) Physik und Chemie Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen über physikalische und chemische Naturerscheinungen und technische Einrichtungen sowie über experimentelle

Zugänge und theoretische Abstraktionen zu ihrer strukturellen Ordnung. Übung in der Fähigkeit zur Anwendung der Kenntnisse beim qualitativen Erklären und Voraussagen sowie beim Lösen quantitativer Problemstellungen. Einführung in die Denk- und Arbeitsweisen von Physik und Chemie. Gewinnung von Kenntnissen und Einsichten über Ziele, Möglichkeiten und Grenzen sowie über die Bedeutung von Physik, Chemie und Technik für den Menschen. Erwerb einiger Kenntnisse über die historische Entwicklung von Physik, Chemie und Technik sowie über die spezifischen Beiträge österreichischen Forscher, Erfinder und Techniker zu dieser Entwicklung. Vermittlung von Einsichten über die Wechselbeziehungen zwischen Physik, Chemie und Technik. Lehrstoff: Mechanik; Teilchenstruktur der Materie: Grundbegriffe: Größenart, Größe, Einheit, Einheitensystem (insbesondere SI), Grundgrößen und abgeleitete Größen. Die Grundgrößen Länge und Zeit. Massenpunkt. Bewegungen: Bewegung und Bezugssysteme, Geschwindigkeit, gleichförmige und gleichmäßig beschleunigte Translation, zusammengesetzte Bewegungen; die gleichmäßige Kreisbewegung. Masse und Kraft: Die Grundgröße „Masse". Dichte. Kräfte und ihre Wirkungen (Übersicht). Newton-Axiome. Reibung. Gewichtskraft und Wichte. Trägheitskräfte. Kräfte bei der gleichmäßigen Kreisbewegung. Drehmoment, Kräftepaar und Kräftegleichgewicht am starren Körper. Erhaltungssätze: Arbeit, Formen mechanischer Energie, Leistung, Wirkung, Energieerhaltungssatz der Mechanik. Impuls, Kraftstoß, Impulserhaltungssatz. Massenmittelpunkt, Schwerpunktsatz. Stoß. — Gleichgewichtslagen und Standfestigkeit starrer Körper. Rotation des starren Körpers: Trägheitsmoment, Drehimpuls und Erhaltung des Drehimpulses. Kreisel. Planetenbewegung und Gravitation: Überblick über die Entwicklung der Himmelsmechanik. Kepler-Gesetze, Gravitationsgesetz, Sonnensystem. Gravitationsfeld als Potentialfeld. Raumfahrt. Aufbau und mechanische Eigenschaften der Körper: Atom, Molekül. Kräfte zwischen Atomen und Molekülen. Molekularbewegung und. Diffusion. Aggregatzustände. Die elastischen Eigenschaften der Festkörper. Druck in ruhenden Flüssigkeiten und Gasen. Auftrieb. Die Bewegung idealer Flüssigkeiten und Gase. Die Bernoullische Gleichung Turbinen. Grundlagen der Flugphysik. Mechanische Schwingungen und Wellen: Harmonische Schwingungen: Entstehung, Arten, Überlagerung. Wellen: Entstehung, Arten, Interferenz, Polarisation, Huygens-Prinzip, Reflexion, Brechung, Doppler-Prinzip. Akustik: Entstehung, Einteilung und Ausbreitung von Schallwellen, Frequenz und Tonhöhe, Interferenz, Reflexion, Brechung und Totalreflexion, Beugung der Schallwellen, Doppler-Prinzip bei Schallwellen, Schallfeld, Lautstärke und Lärmschutz, Ultraschall. Wärmelehre und Meteorologie: Relative Atom- und Molekülmasse, Stoffmenge, Avogadro-Konstante. Kinetische Deutung von Temperatur, Wärmemenge und spezifischer Wärmekapazität. Gasgesetze. Absolute Temperatur. Änderung der Aggregatzustände. Ausbreitung der. Wärme. Erster Hauptsatz der Wärmelehre und Prinzip von der Erhaltung der Energie. Umwandlung von Wärme in mechanische Energie, reversible und irreversible Prozesse, zweiter Hauptsatz der Wärmelehre, Wärmekraftmaschinen. Meteorologie: Die Lufthülle der Erde, Wetterelemente, Wettererscheinungen, Wetterkarte, Wetterdienst. Elektrizität: Stationäre elektrische Felder: elektrische Ladung, Trennung von Ladungen durch Berührung; Influenz und Polarisation. Elektrische Feldstärke, Flußdichte. Das homogene und das kugelsymmetrische Feld; Potential und Spannung. Coulombsches Gesetz. Kapazität und Kondensator, Dielektrikum. Piezoelektrizität. Energie des elektrischen Feldes. Elementarladung. Elektrischer Strom: Elektrizitätsleitung in Metallen, Stromstärke, Widerstand, Gesetze des unverzweigten und des verzweigten Gleichstromkreises. Elektrische Arbeit und Leistung. Elektrische Energie und Wärmeenergie: Joulesche Wärme, Thermoelektrizität. Magnetfeld und elektrischer Strom: Permanentmagnete, Materie im Magnetfeld. Magnetfeld stromdurchflossener Leiter, Kraft auf stromdurchflossene Leiter im Magnetfeld. Elektromagnetische Definition des Ampere. Elektromotoren, Elektromagnetische Induktion : Grundtatsachen, Induktionsgesetz, Selbstinduktion, Generatoren. Eigenschaften des Wechselstromes.: Effektivwerte von Spannung und Stromstärke des Wechselstromes, induktiver und kapazitiver Widerstand im Wechselstromkreis, Leistung des Wechselstromes. Transformatoren Dreiphasenwechselstrom. Elektroenergie in Österreich.

Elektrizitätsleitung in Elektrolyten: Grundtatsachen der Elektrolyse, Faraday-Gesetze und Elementarladung. Ladungsträger in elektrischen und magnetischen Feldern: Entladung in Gasen und im Vakuum und praktische Bedeutung, Elektronenröhren, Elektronenstrahlröhren, Röntgenstrahlen, Massenspektrograph und Teilchenbeschleuniger. Fotozelle. Halbleiterelektronik: Leitungsmechanismus bei Halbleitern, innerer Photoeffekt, Dioden und Transistoren, Verstärkerprinzip. Elektromagnetische Schwingungen und Wellen: Schwingkreis, Senderprinzip, Empfängerprinzip. Grundlagen von Hör- und Bildfunk. Radar. Radioastronomie. Optik: Geometrische Optik: Lichtmessung, Lichtgeschwindigkeit. Reflexion und Spiegel. Brechung und Totalreflexion. Prismen und Linsen. Das menschliche Auge. Optische Instrumente. Dispersion. Wellennatur des Lichtes: Reflexion und Brechung im Teilchen- und Wellenbild. Koharenzbegriff. Laser. Interferenz, Beugung und Polarisation. Auflösungsvermögen optischer Instrumente. Grundlagen der Quantenoptik. Das elektromagnetische Spektrum: Spektren und Spektralanalyse, UV- und UR-Strahlung, Temperaturstrahlung. Einführung in die spezielle Relativitätstheorie: Äther-Problem, Michelson-Versuch, spezielle Relativitätstheorie, Sternentwicklung. Atomphysik: Grundlagen der Quantenphysik. Atommodelle von Thomson, Rutherford, Bohr und Sommerfeld. Quantenzahlen. Atombau und Spektrallinien. Franck-Hertz-Versuch. Grundzüge der Wellenmechanik. Unschärferelation. Wellenmechanisches Atommodell. Radioaktivität. Kernbau und Kernreaktionen. Künstliche Radioaktivität. Strahlenschutz. Elementarteilchen. Plasma. — Bau und Entwicklung des Univerums. Allgemeine Chemie: Geschichte der Chemie: Theorien über den Aufbau der Materie (Demokrit, Platon, Dalton, Rutherford; Bohr, De Broglie, Schrödinger, Heisenberg). Methoden der Erforschung der Feinstruktur der Materie mit dem Hinweis auf deren dualistische Natur. Gegenüberstellung physikalischer und chemischer Vorgänge. Trennungsmethoden und Kriterien für die Reinheit von Stoffen. Begriff des chemischen Elementes und der chemischen Verbindung. Begriff des Moleküls. Analyse, Synthese. Chemische Zeichensprache. Atommasse, Mol. Das Periodensystem der Elemente; Zusammenhänge mit dem Atombau. Grundgesetze der Chemie. Chemische Bindung und Struktur chemischer Verbindungen ; Elektronegativität, Wasserstoffbrückenbindung. Wertigkeit. Reaktionskinetik und Wärmetönung. Katalysatoren, Aktivierungsenergie. Chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz, Prinzip vom kleinsten Zwang, Löslichkeitsprodukt. Stöchiometrie. Anorganische Reaktionsmechanismen : Säure-Base-Reaktionen (Protolysen), Ionenprodukt, pH-Wert und Neutralisation, Hydrolyse, Pufferlösungen, Indikatoren. Redoxreaktionen, Oxidationszahl, elektrochemische Reaktionen, Spannungsreihe, Elektrolyse — galvanische Elemente ; photochemische Reaktionen. Komplexreaktionen. Salze. Erze, Erzaufbereitung, Anreicherungsverfahren, Verhüttungsmethoden, Legierungen. Anorganische Chemie: Die Luft. Gasverflüssigung. Wasserstoff, Sauerstoff, Verbrennung, Feuerlöschmittel, Schweißen und Schneiden mit der Gebläseflamme. Das Wasser. Lösungen und Lösungsmittel. Konzentrationsangaben von Lösungen. Nichtmetalle: Halogene. Schwefel und Verbindungen. Stickstoff, Ammoniak, Stickoxide, Salpetersäure. Phosphor und Übersicht über die übrigen Elemente der 5. Gruppe. Düngemittel. Leichtmetalle: Aluminium, Magnesium, Natrium, Kalium, Kalzium. Schwermetalle: Eisen und Stahl, Kupfer, Quecksilber, Edelmetalle. Kohlenstoff und anorganische Kohlenstoffverbindungen. Silikatchemie (Keramik, Glas). Baustoffe. Halbedelsteine. Organische Chemie: Geschichte der Entwicklung der Kohlenstoff- Chemie. Charakteristika organisch-chemischer Verbindungen. Analyse. Isomeriearten. Optische Aktivität. Chemie der Kohlenwasserstoffe. Homologe Reihen. Bedeutung der Orbitale in der organischen Chemie. Zyklische, aromatische Kohlenwasserstoffe und Mesomerie. Benzol und seine Derivate. Erdöl und seine Aufbereitung. Benzin, Additive, Oktanzahl, Cracken und Benzinsynthesen. Kohlenstoff-Wasserstoff-Sauerstoff-Verbindungen: Alkohole, Aldehyde, Ketone, organische Säuren, Seifen, Ester, Äther, Alkoholate. Gegenüberstellung anorganischer und organischer Säuren. Stickstoff- und metallorganische Ver-

bindungen Aminosäuren, Amine, Amide, Cyanide, Heterozyklen, Alkaloide, Organische Gifte. Sprengstoffe. Chemie der Nahrungsmittel. Stoffwechsel, Vitamine, Hormone. Genußmittel, Drogen. Konservierung. Arzneimittel. Kunststoffe, natürliche und künstliche Fasern. Papier. Farbstoffchemie. Chemie der Vererbung (Nukleinsäuren, Viren). Pflanzenschutzmittel. Umweltschutz. Die chemische Industrie in Österreich. Grundzüge qualitativer und quantitativer Analysemethoden. e) Musikerziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Ausbildung zu einer auf fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Grundlagen sowie auf künstlerisch-praktischen Fertigkeiten beruhenden Fähigkeit, den Unterricht aus Musikerziehung, Chorgesang und Spielmusik an Hauptschulen zu erteilen. Lehrstoff: Gesang : Stimmdiagnostik (Kinderstimmbildung), Pflege der individuellen Stimmgattung. Erweiterung des Stimmumfanges, einwandfreie Wiedergabe von Liedern (auch mit Selbstbegleitung) und Kunstliedern aus approbierten Liedsammlungen und Lehrwerken. Darüber hinaus Lieder und Arien entsprechend den unterrichtspraktischen Einsatzmöglichkeiten. Instrumentalmusikerziehung : Instrumente, auf denen die unten angeführten Anforderungen verwirklicht werden können und ein entsprechender Unterricht an der Pädagogischen Akademie angeboten wird. Zwei Instrumente (Hauptfach, Nebenfach) sind zu wählen. Nebenfach: Leichte Spielliteratur; Werke aus verschiedenen Epochen in Ergänzung zur Literatur im Hauptfach und unter besonderer Berücksichtigung der unterrichtspraktischen Einsatzmöglichkeiten ; Kenntnis der Begleittechnik einer ausreichenden Anzahl von Liedern (notenfreie Beherrschung); Kadenzen und ihre instrumentalspezifische Anwendung bei verschiedenen Arten der Liedbegleitung und bei Vor- und Zwischenspielen zu Liedern; Transpositionsübungen im Hinblick auf stimmtechnische Erfordernisse. Hauptfach: Zusätzlich: Technische Studien; Spielliteratur in erweitertem Umfang und Schwierigkeitsgrad; Werke aus verschiedenen Epochen und. Wiedergabe von Themen und Motiven unter besonderer Berücksichtigung der unterrichtspraktischen Einsatzmöglichkeiten und Erfordernisse; Improvisation im Dienste der Erarbeitung musikkundlicher Begriffe; Stegreifspiel elementarer Formen. Gehörbildung: Übungen im Aufnehmen und Niederschreiben von melodischen und rhythmisch-metrischen Kleinformen und Akkordfolgen, vor allem im engen Zusammenhang mit den Lehrinhalten der Studienveranstaltung aus Musiktheorie. Instrumentenkunde : Bau, Tonumfang, Klangfarbe, Spielart, Notation und Möglichkeiten der Gruppierung der Instrumente unter besonderer Berücksichtigung der in der Schule und im außerschulischen Bereich gebräuchlichen Instrumente des Laienmusizierens. Charakteristische Instrumente musikhistorischer Epochen. Formenlehre — Werkkunde: In unterschiedlichen Lehrverfahren wird eine Auswahl von Werken erarbeitet, die für die Unterrichtspraxis didaktisch besonders ergiebig und methodisch beispielgebend sind. Syntaktik (Motiv, Periode, Formabschnitt); Energetik (Reihung, Motiv, thematische Entwicklung, dynamische Verläufe, das Prinzip Spannung — Entspannung). Satzformen (u. a. Liedformen, Rondo, Variation, Sonatenhauptsatzform, kontrapunktische Formen); zyklische Formen (u. a. Suite, Konzert, Sinfonie und Sonate, Kantate, Oper, Oratorium, Kunstlied, Operette und Musical), U-Musik, E-Musik, Jazz, absolute Musik, Programmusik. Musiktheorie: Intervalle, Tonreihensysteme, Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen; harmoniefremde Töne, alterierte Akkorde, Nebendominanten; Mehrdeutigkeit der Dreiklänge (Modulation). Einführung in folgende Bereiche: Generalbaß, Kontrapunkt, romantische Harmonik, erweiterte Tonalität, Zwölftonkomposition und Kompositionstechniken der Gegenwart. Tonsatz : Vertiefung und Veranschaulichung der in der Studienveranstaltung aus Musiktheorie erworbenen Kenntnisse durch Übungen auf Instrumenten im Hinblick auf die entsprechenden unterrichtspraktischen Anwendungsmöglichkeiten. Erstellen von Partituren (Volksliedsätze, Liedkantaten, Musizierstücke) für das vokal- und/ oder instrumentale Musizieren nach verschiedenen unterrichtspraktischen Erfordernissen und Gegebenheiten. Einrichtung und Umarbeiten von vorgegebenen Sätzen. Partitur und Klavierauszug.

Sing- und Musikpraktikum — Ensembleleitung : Übungen im vokal- und/oder instrumentalen Musizieren für den Klassenunterricht und die Freigegenstände Chorgesang und Spielmusik sowie für den außerschulischen Bereich. Chorische Stimmbildung. Erwerb eines reichen Liederschatzes (mehrere Sätze verschiedenen Schwierigkeitsgrades zu einem Lied); Pflege der Volksmusik. Literaturkenntnis (Lied- und Spielmusiksammlungen, Chorblätter) in Querverbindung zur Studienveranstaltung aus Musikgeschichte. Einsatzmöglichkeiten und Ausbaustufen des Orff-Instrumentariums im Rahmen des vokalinstrumentalen Musizierens ; Improvisation (pentatonisch, tonal, erweitert tonal, freitonal, Gestaltungsversuche mit Klängen); Bewegungserziehung in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium. Einstudieren, Interpretieren und Dirigieren von entsprechenden Werken und eigenen Arbeiten (Lehraufgaben der Studienveranstaltung aus Tonsatz). Blattlesen von Stimmen aus Chorsätzen. Musikpädagogik : Die Funktion des Unterrichtsgegenstandes Musikerziehung (Definition, Analyse). Musikpädagogik und ihre Verbindung zu den Humanwissenschaften. Musikpädagogische Grundlagenforschung; vergleichende Musikpädagogik. Anleitung zu wissenschaftlicher Arbeit. Geschichte der Musikerziehung: Lehrinhalte und Wege der Musikerziehung von den Anfängen bis in die Gegenwart unter besonderer Berücksichtigung des mitteleuropäischen Raumes. Wandel der Funktion des Gegenstandes im Zusammenhang mit der Lern-, Arbeits-, Erlebnis- und Erziehungsschule und den Gesellschaftsordnungen; Methodenstreit; Theorien und Ideologien. Musikpsychologie: Musikalische Begabung und ihre Meßbarkeit; Musikalität in entwicklungspsychologischer Sicht; Grundlage der Musik- und Gehörpsychologie (Musikästhetik) ; Psychologie der tönenden Bildmedien. Musiksoziologie: Funktion der Musik in der Gesellschaft. Einfluß der musikalischen Umwelt. Musikgeschichte : Überblick über die Entwicklung der Musik. Vertiefte Kenntnis der Epochen: Barock, Klassik, Romantik. Moderne Lebensbilder unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Meister. Musikergedenkstätten und Pflegestätten der Musik. Grundlagen der Musikethnologie (Volksliedkunde). f) Bildnerische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Praktische bildnerische Arbeit und deren Theorie : Steigerung der Sensitivität; Entwicklung und Förderung kreativen Verhaltens ; Reflexion visuell und haptisch wahrnehmbarer Objekte und Situationen aus der Position sowohl des Herstellers als des Betrachters und damit die Förderung des kritischen Bewußtseins. Die Elemente bildnerischen Gestaltens unter physiologischem, psychologischem, anthropologischem und semiotischem Aspekt. Funktionen und Ordnungssysteme der Elemente bildnerischen Gestaltens im gesellschaftlich- historischen Zusammenhang. Motivierte Auseinandersetzung mit gegenständlichen und ungegenständlichen Problemstellungen und Lösungen und ihren Darstellungsmöglichkeiten. Der technologische Aspekt. Kunst und visueller Medienbereich: Grundlagen und Funktionen der Kunst und des visuellen Medienbereiches. Einsichten in die kunsttheoretischen und kunstgeschichtlichen Grundbegriffe. Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Bildaussagen visueller Medien. Kritische Auseinandersetzung mit der Kunst des 20. Jahrhunderts und der Rolle des Künstlers in der Gesellschaft. Die fachwissenschaftliche und fachpraktische Ausbildung hat in enger Verbindung mit der Unterrichtspraxis zu stehen. Lehrstoff: Der farbige Bereich: Theoretische Grundlagen der Farbe: Verschiedene Aspekte, Funktionen und Ordnungssysteme der Farbe; die Elemente des farbigen Gestaltens: Kontrast, Helligkeit, Intensität, Qualität; der technologische Aspekt: Farbsubstanzen und Techniken. Gestalten im farbigen Bereich: Motivierte Auseinandersetzung mit gegenständlichen und ungegenständlichen Problemstellungen; Darstellungsmöglichkeiten: flächig, körperhaft, räumlich, transparent; Verfahren zur Realisation der Problemstellung: Wachskreidentechnik, Deckfarbenmalerei, Aquarell, Dispersionsfarben, Mischtechniken ; experimentelle Verfahren wie Collage, Decollage, Montage, Demontage. Der grafische Bereich: Theoretische Grundlagen der Grafik: Verschiedene Aspekte und Funktionen der grafischen Mittel, die Abstraktionsqualität der

Grafik, die Zeichnung als Mittel zur Sachinformation, grafische Verfahren und Zwischenverfahren; der technologische Aspekt: Materialien der Handzeichnung und der verschiedenen Drucktechniken; die Elemente des grafischen Gestaltens : Punkt, Linie, Fläche; Form, Schraffur, Material- und Strukturstrich. Gestalten im grafischen Bereich: Motivierte Auseinandersetzung mit gegenständlichen und ungegenständlichen Problemstellungen; Darstellungsmöglichkeiten: linear, flächig, transparent, körperlich, räumlich; Verfahren zur Realisation der Problemstellung: im Bereich der Handzeichnung Bleistift, Filzstift, Grafitstift, Rohrfeder, Metallfeder, Pinsel, Kohle, Kreiden; im Bereich der Druckgrafik Linolschnitt, Holzschnitt, Kaltnadel, Ätzradierung, Siebdruck, grafische Zwischenverfahren, experimentelle Verfahren. Der plastische Bereich: Theoretische Grundlagen der Plastik: Verschiedene Aspekte, Funktionen und Ordnungssysteme der Plastik, die Elemente des plastischen Gestaltens: Raum, Volumen, Oberfläche (flach, kantig, spitz, steil, konkav, konvex, rauh, glatt, eckig, rund); der technologische Aspekt: Modellieren, Meißeln, Schnitzen, Treiben, Schrauben, Kleben, Montieren, Schweißen; Gestalten im plastischen Bereich: Motivierte Auseinandersetzung mit gegenständlichen und ungegenständlichen Problemstellungen, Darstellungsmöglichkeiten : geschlossene und offene Form, Massen und Raumstrukturen, konstruktivistische und kinetische Objekte; Verfahren zur Realisation der Problemstellungen: Treibarbeiten, Montageplastik, Freiplastik, Reliefplastik, experimentelle Verfahren. Fotografie: Theoretische Grundlagen der Fotografie: Verschiedene Aspekte der Fotografie als Medium der visuellen Bildung, fotografisches Sehen und Komposition; Bereiche: Straight- Fotos (Dokumentation, Reproduktion, Reportage...); foto-kreative Arbeiten: Fotogramm, Fotomontagen u. a.; Technologie: Aufnahmetechnik, Filmmaterial, schwarz-weiß, negativ- positiv Prozeß, Fotografie in der Reproduktionsgrafik. Gestalten im fotografischen Bereich: Aufnahmetechnik in Schwarz-Weiß und Farbe, Laborpraxis in Schwarz-Weiß Schriftgestaltung : Theoretische Grundlagen der Schriftgestaltung: Verschiedene Aspekte der Schrift, Entwicklung von Schrift; Funktion der Schrift und ihre Gestaltung als Zeichen, Signal, Handschrift, skripturales Zeichen, Ornament; Anwendungsmöglichkeiten und Anwendungsbereiche der Schrift; Elemente der Schriftgestaltung: Form, Rhythmus, Proportion, Geläufigkeit, Form-Grundbezeichnung; Lesbarkeit — Verfremdung. Schriftgestaltung : Ausgangsschrift Antiqua, Übungen in verschiedenen Anwendungsbereichen und Techniken. Kunst und visueller Medienbereich: Grundlagen der Kunst und des visuellen Medienbereiches: Wahrnehmungstheoretische Grundlagen, kunsttheoretische und kunstgeschichtliche Grundbegriffe; Kunst und Ästhetik, Kunst und Gesellschaft. Kunstgeschichte unter kunstpädagogischer Sicht: Architektur und Umweltgestaltung : Architektur der Gegenwart unter Berücksichtigung historischer, gesellschaftlicher und künstlerischer Gegebenheiten; Probleme der Grafik, Malerei und Plastik: Ausgewählte Beispiele aus verschiedenen Epochen und Kulturen, Längs- und Querschnitte; Kunst des 20. Jahrhunderts: die Rolle des Künstlers in der modernen Gesellschaft, Kunstproduktion — Kunstkonsum; Werkanalysen und Werkinterpretation, Ausstellungs- und Museumsbesuche, Kunstreisen; Kunst in Österreich: Besuch von Museen, Galerien, Werkstätten und Ateliers, Umweltanalysen in architektonischer und städtebaulicher Hinsicht, Versuche im Führen. Visueller Medienbereich: Medienträger, Ästhetische Kommunikation, Design, Warenästhetik. g) Werkerziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Theoriebezogene Inhalte: Einsicht in die Problembereiche der Architektur und Umweltgestaltung, der Technik, des Design und des Handwerks. Einsicht in rationalisierte Arbeitsmethoden. Erwerb fachspezifischen Wissens. Fachpraktische Inhalte : Die Einsichten, Kenntnisse und Fertigkeiten sind in praktischer und theoretischer Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten zu gewinnen, wobei der praktischen Arbeit der höhere Zeitaufwand einzuräumen ist. Entwickeln von Fähigkeiten und Fertigkeiten in den Bereichen des Technischen, Handwerklichen und des Design. Förderung von kreativem Verhalten gegenüber der Konsum-, Wohn-, Arbeits- und Umwelt. Entwicklung fachspezifischen Denkens.

Verständnis für kategorale Problemstellung zur Unterrichtserteilung auf allen Schulstufen der Hauptschule. Lehrstoff: Theoriebezogene Inhalte: Einblick in die Arbeitswelt und in die technologischen Arbeitsverfahren: Gewinnung von Einsichten in industrielle und handwerkliche Fertigungsprozesse und in die kritische Auseinandersetzung mit den Problemen Mensch — Maschine — Industrie — Wirtschaft und Umwelt. Erkenntnis der Folgen der Technik als Daseinserhöhung und Daseinserniedrigung. Durch Simulation, visuelle Medien und Exkursionen ist der Transfer zur Wirklichkeit herzustellen. Gebrauchsgut und Design: Nutzung von Gebrauchsgegenständen soll nach Gebrauchswert, Wirtschaftlichkeit, ästhetischer Qualität, sozialer Funktion, Sinn und Mißbrauch des Design analysiert und nach den Möglichkeiten zur Erziehung zum konsumkritischen Verhalten überprüft werden. Architektur und Umweltgestaltung: Innerhalb des Sachgebietes reichen die Probleme vom Wohnraum über die Wohnung zum Wohnhaus, weiterhin zum Wohnviertel und zur städtischen und ländlichen Verbauungsform. Zu berücksichtigen sind : traditionelle und neue Bauweisen; Wohn- und Lebensbedingungen (Wohnwert, Nutzwert, Sozialwert und Standortwert); Einbeziehung der Verkehrsverhältnisse; Problematik der verbauten Umwelt. Einführung in die elementare Statik, Mechanik, Regel- und Steuerungstechnik: Elementare Gesetzmäßigkeiten aus dem Bereich Statik sowie Verständnis für die Grundprinzipien der Maschinentechnik (Fahrzeug, Schwimm- und Flugkörper, Heben und Fördern); Regel- und Steuerungstechnik sind zu vermitteln. Technisches Zeichnen: Im technischen Zeichnen sind die einfachen Risse (Grundriß, Aufriß, Kreuzriß inklusive der Önorm. Bemaßung, sowie einfache räumliche Darstellungen) durchzuführen. Die Werkskizze und die technische Zeichnung sind als Darstellungsmittel anzuwenden. Fachpraktische Inhalte: Werkstattpraxis: Papier, Pappe (u. verschiedene Materialien); Kunststoffe; Holz; Metall; Keramik; Formen, Abformen, Gießen (Gips, Ton, Beton, Ytong). Innerhalb der Werkstattpraxis soll der Studierende im Umgang mit Werkzeug, Material und Maschinen elementare Kenntnisse der Werkzeug- und Materialkunde sowie der Unfallverhütung erlangen. Einsichten, Kenntnisse und Fertigkeiten im Design sind zu vermitteln. Es sollen Verfahren wie Urformen (Gießen) und Abformen; Trennen (Zerteilen, Abtragen, Spanen und Zerlegen); Umformen (Falten, Knicken, Ziehen, Strecken, Biegen); Fügen (lösbare und nichtlösbare Verbindungen) ; Beschichten (Anstreichen, Glasieren, Emaillieren) materialspezifisch eingesetzt werden. Diese Verfahren sollen vor allem an Objekten aus den Sachbereichen Gerät, Bau und Maschine konkretisiert werden. Projektarbeit: Technisch-konstruktiver und technisch-funktionaler Bereich. Die elementaren Kenntnisse aus technischer Mechanik, Grundlagen der Maschinenlehre, Regel- und Steuerungstechnik sind die Voraussetzungen für das Erarbeiten von Projekten im technisch- konstruktiven und technisch-funktionalen Bereich. Im technischen Bereich sind Problemlösungen unter herkömmlich-systematischen sowie kreativen Aspekten anzustreben. Projektarbeit: Bauen — Wohnen — Umwelt. Die Projektarbeit Bauen — Wohnen — Umwelt soll unter technischen, ökonomischen und gesellschaftlichen und ästhetischen Gesichtspunkten durchgeführt werden. Die Voraussetzung für das Erarbeiten von Projekten im Bereich Bauen—Wohnen — Umwelt bildet das Seminar Architektur und Umweltgestaltung. h) Leibeserziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Befähigung, einen sachgerechten, den Entwicklungsstand der Schüler berücksichtigenden Unterricht aus Leibesübungen an Hauptschulen zu erteilen. Kenntnis der wissenschaftlichen Grundlagen der Leibeserziehung und deren Relevanz für die Unterrichtspraxis in den Leibesübungen. Verbessern der motorischen Grundeigenschaften und Erwerben jener Fertigkeiten, die in den Ausbildungsbereichen vorgesehen sind; Entwickeln von Verhaltensweisen und Werthaltungen sportspezifischer und fachübergreifender Art. Lehrstoff: Sportpädagogik : Grundbegriffe; Wert- und Bildungsbereiche der Leibesübungen (des Sports); Strukturprobleme und Systematiken; Lehrplan — Curriculum.

Sportpsychologie: Entwicklungs- und lernpsychologische Aspekte ; Methoden der sportpsychologischen Forschung und ihre Relevanz für die Unterrichtspraxis; Motivation, Aggression, Transfer im Sport; Leistung — Leistungssport; Erziehungsstile. Sportsoziologie : Der Sport in seiner Abhängigkeit von Kultur, Gesellschaft und Staat; Funktionen des Sports für diese Systeme; die Sozialstruktur des Sports; Sport und soziale Probleme (Freizeit, Arbeit, Kriminalität). Bewegungslehre : Grundfragen einer allgemeinen Bewegungslehre; Funktionen und Prinzipien der Motorik; Bewegungsbeobachtung, Bewegungsmerkmale ; verschiedene Ansatzmöglichkeiten der Bewegungslehre (Biomechanik, Sensomotorik). Funktionelle Anatomie und Physiologie: Skelett- und Organsystem im Hinblick auf die Bewegungsfunktion; physiologische Bedingungen für die Leistungs- und Belastungsfähigkeit des Organismus bei Leibesübungen und Sport. Erste Hilfe und Hygiene: Praktische Belange der Ersten Hilfe bei Sportverletzungen und lebensbedrohlichen Zuständen; Umwelt- und Schulhygiene. Praxisbezogene Lehrinhalte : Die praktische Ausbildung dient der Steigerung des eigenen Könnens in den Übungsbereichen Turnen, Spiele, Leichtathletik, Schwimmen, Eislauf, Schilauf und Gymnastisch-tänzerische Bewegungskunst (verpflichtend für Frauen). Dabei ist auf die didaktisch-methodischen Erfordernisse des Unterrichtens in der Hauptschule Rücksicht zu nehmen und der methodische Aufbau der Übungen des Hauptschullehrplanes, sowie das einwandfreie Sichern und Helfen zu vermitteln. Zusätzlich können nach örtlichen Gegebenheiten weitere Veranstaltungen, vor allem aus folgenden Bereichen der schulischen Leibesübungen, eingerichtet werden: Bergwandern, Gemeinschafts- und Volkstänze, Gymnastik für Männer, Orientierungslauf, Ringen und Judo, Rudern, Schilanglauf, Tennis, Trampolinspringen. i) Sozial- und wirtschaftskundlicher Studienbereich Bildungs- und Lehraufgabe: Erschließung der fachspezifischen Denkstrukturen und Methoden an exemplarisch ausgewählten Stoffgebieten des gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereichs im Zusammenhang mit den wesentlichen Ereignissen und Wandlungen vom Ende des Ersten Weltkrieges bis zur Gegenwart. Entwicklung des Verständnisses für die Abhängigkeit jedes Staatsbürgers von Gesellschaft, Politik, Kultur, Wirtschaft und Rechtsnormen wie auch für die Zusammenhänge dieser Lebensbereiche. Hauptaufgabe der Sozialkunde ist es, die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse einschließlich ihrer ökonomischen und kulturellen Voraussetzungen und Auswirkungen zu analysieren und zu beurteilen, und zwar nicht primär unter historischen Gesichtspunkten, sondern im Hinblick auf die Aufgaben der Gegenwart und die Tendenzen der Zukunft. Die Wirtschaftskunde hat die Aufgabe, einzel- und gesamtwirtschaftliche Kenntnisse als Grundlage für das Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft zu vermitteln. Berufspraktische Zielsetzung im Rahmen des Fachgegenstandes Sozialkunde und Wirtschaftskunde (einschließlich der Zeitgeschichte) ist die Fähigkeit, Fünfzehnjährige zu motivieren, daß sie sich mit den Beziehungsgefügen der gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Umwelt auseinandersetzen; die Zusammenhänge begreifen; die Wirklichkeit der Gegenwart als etwas Gewordenes verstehen und relativieren; sich die Bedingungen und Wirkungsfelder politischen und wirtschaftlichen Handelns bewußt machen und zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemen verantwortlich Stellung nehmen; die Möglichkeiten und Grenzen der Verantwortlichkeit für sich selbst, für die Gemeinschaft, den österreichischen Staat und die Menschheit erkennen; in demokratischer Gesinnung an der Gestaltung der Zukunft, des Friedens und der Völkerverständigung mitzuwirken bereit sind. Lehrstoff: Individuum und Gesellschaft: Mensch und Gemeinschaft. Kind, Elternhaus, Ehe, Familie. Die moderne Bildungsgesellschaft. Betrieb und Industriegesellschaft der Gegenwart. Gemeinde, Bezirk, Bundesland. Wesen und Aufgabe des modernen Staates: Macht, Recht und Gesetz. Allgemeine Rechtsbegriffe. Rechtsleben und Rechtsfragen des Alltags. Entstehung, Aufbau und Prinzipien der österreichischen Verfassung. Politische Meinungs- und Willensbildung in der Demokratie. Rechtsstaatliche Demokratie und totalitäre Diktatur. Internationale Beziehungen und Organisationen; ihre Aufgaben, Ordnung und Probleme. Wirtschaftskunde : Der Mensch als Erzeuger, Verteiler und Verbraucher von Wirtschaftsgütern. Wirtschaftsein-

heiten und Wirtschaftsaggregate. Geld und Währung. Entscheidungsbereiche der Wirtschaft. Wirtschaftlicher Kreislauf. Überstaatliche Wirtschaftsorganisationen. Der Wandel und die Unterschiede der sozio- ökonomischen Strukturen in zeitlichen und räumlichen Einheiten. Aktuelle Fragen der Wirtschaft. Wirtschaftskunde Österreichs : Besondere Berücksichtigungen der österreichischen Wirtschaftsstruktur, des Strukturwandels, der Wirtschaftspolitik (Strukturpolitik, Konjunkturpolitik), der Raumordnung und des Umweltschutzes. Zeitgeschichte: Die wichtigsten kulturellen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ereignisse, Entwicklungen und Wandlungen seit dem Ersten Weltkrieg und ihre Triebkräfte. Sozialkundliche und wirtschaftskundliche Exkursionen: Während des Ausbildungsganges sind sozialkundliche und wirtschaftskundliche Exkursionen im Ausmaß von sechs bis acht Tagen zu veranstalten. j) Naturkundlicher Studienbereich Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Wirkungsweise wichtiger technischer Geräte und Einrichtungen unserer Umwelt sowie über jene physikalischen und chemischen Naturgesetze, auf denen sie beruhen; über die Entwicklung und Vielfalt des Lebens auf der Erde; über die Bedeutung naturwissenschaftlicher Forschung und technischen Fortschritts für den Menschen sowie über die damit verbundenen Veränderungen seiner Umwelt und die Gefahren, die sich aus diesen Veränderungen ergeben können. Einsicht in die Sonderstellung des Menschen in der Natur und seine daraus erwachsende Verantwortlichkeit gegenüber dem Leben, insbesondere durch Sicherung der Lebensgrundlagen im Sinne des Natur- und Umweltschutzes. Einführung in die Denk- und Arbeitsweisen von Naturwissenschaft und Technik. Lehrstoff: Wichtige technische Einrichtungen unserer Umwelt und ihre physikalischen Grundlagen. Gewinnung und Verteilung elektrischer Energie: Wasserkraftwerke, kalorische und Kernkraftwerke. Fernleitung des elektrischen Stromes. Galvanische Elemente und Akkumulatoren. Sonnenbatterien. Elektrische Geräte, Maschinen und Einrichtungen in Haushalt, Industrie und Landwirtschaft: Schalter, Hausinstallation, Elektromotoren in verschiedenen Geräten, thermische elektrische Haushaltsgeräte, Glühlampen und Leuchtstoffröhren, Kühl- und Klimaanlagen. Gefahren des elektrischen Stromes, Sicherungen, Schutzerdung, Trenntrafo, Schutzschalter, Blitzschutzanlagen. Zähler und Stromkosten. Nachrichtentechnik : Telefon, Fernschreiber, Sprechfunk, Grundlagen von Hör- und Bildfunk, Radar. Tonbandgeräte und Schallplatten. Buchdruck und Zeitungen. Verkehrs- und Transportwesen: Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehrsmittel und ihre Antriebs-, (Brems-) und Steuerungsmechanismen. Physikalische und technische Fragen der Raumfahrt. Physikalische Aspekte der Verkehrserziehung. Optische Technik: Fotografie und Film. Mikroskope, Projektionsgeräte und Fernrohre. Grundzüge der Regelungs- und Steuerungstechnik: Regelkreissysteme, ihre Elemente und Wirkungsweise an einigen Beispielen. Heizungstechnik : Brennstoffe, Heizungsanlagen, Wärmeisolation; einfache Wärmebedarfsrechnungen. Feuerlöschgeräte. Physikalisch-technische Aspekte der Wasserversorgung und der Abwässer: Brunnen, Pumpen, Ortswasserleitung; Kanalisation. Allgemeine Chemie: Der Aufbau der Materie. Gegenüberstellung physikalischer und chemischer Vorgänge. Reinstoff, Element, chemische Verbindung. Molekülebegriff. Analyse, Synthese, Chemische Zeichensprache. Atommasse, Mol. Das Periodensystem der Elemente und Zusammenhänge mit dem Atombau. Grundgesetze der Chemie. Chemische Bindung und Struktur chemischer Verbindungen. Elektronegativität, Wasserstoffbrückenbindung. Wertigkeit. Chemisches Gleichgewicht, Massenwirkungsgesetz, Prinzip vom kleinsten Zwang. Löslichkeitsprodukt. Stöchiometrie. Säure-Base-Reaktionen, Ionenprodukt, pH- Wert und Neutralisation, Hydrolyse, Pufferlösungen, Indikatoren.

Redoxreaktionen, Oxidationszahl, elektrochemische Reaktionen, Spannungsreihe, Elektrolyse, galvanische Elemente, photochemische Reaktionen. Komplexreaktionen. Salze. Erze, Erzaufbereitung, Anreicherungsverfahren, Verhüttungsmethoden, Legierungen. Anorganische Chemie: Einige Nichtmetalle und ihre Gewinnung, Eigenschaften und wirtschaftliche Bedeutung: Wasserstoff, Sauerstoff, Halogene, Stickstoff, Schwefel, Phosphor und ihre Verbindungen. Chemie der Handelsdünger. Silikate (Keramik, Glas, Email) und Baustoffe. Einige wirtschaftlich wichtige Metalle und deren Gewinnung, Eigenschaften und Verwendung: Aluminium, Magnesium; Eisen, Stahl und Stahllegierungen; Quecksilber; Edelmetalle. Organische Chemie: Einführung in die Grundlagen der Chemie der Kohlenstoffverbindungen. Kohlenwasserstoffe und einige Derivate. Erdöl und Erdölprodukte. Einige sauerstoffhaltige Verbindungen: Alkohole, Phenole; Aldehyde, Ketone. Gerbvorgang. Einige Carbonsäuren und ihre wichtigsten Derivate: Fette, Seifen, Waschmittel. Stickstoff- und schwefelhaltige Verbindungen: Nitroverbindungen, Amine und Amide, Aminosäuren. Sulfonsäuren und Sulfonamide. Kohlenhydrate, Holz als Rohstoff, Proteine und Proteide. Entstehung des Lebens. Ernährung (Zusammensetzung, Zubereitung, Verdauung und Konservierung der Nahrungsmittel). Genußmittel, Suchtgifte. Lebensmittelkontrolle. Farbstoffe: Lichtabsorption und Zustandekommen der Farbe; einige Farbstoffe und Färbeverfahren. Kunststoffe und Kunstfasern: Polymerisate, Polykondensate, Polyaddukte. Gemeinsame Eigenschaften hochmolekularer Stoffe. Rohstoffe, Herstellungsverfahren und Verwendung in Übersicht. Organische Reaktionen, Stereochemie organischer Moleküle, Probleme der Strukturbestimmung. Biologie und Umweltkunde: Lebensvorgänge bei Pflanzen und Tieren: Aufbau der Zelle und Zellvorgänge, Kriterien des Lebens. Selbständige Zellen und spezialisierte Zellen. Zellen im pflanzlichen und tierischen Gewebeverband. Pflanzliche und tierische Organe und Organsysteme. Grundtypen der Lebewesen;. Fortpflanzung und Entwicklungsvorgänge bei Pflanzen und Tieren. Pflanzen- und Tierökologie. Stoffwechsel. Hormonale Regulation. Sinnesleistungen. Nervenphysiologie. Bewegung und Verhalten. Vererbung und Genom-Änderung. Evolution. Haustiere und Nutztiere und ihre Haltung und Zucht. Nutzpflanzen in Feld-, Wald-, Garten-, Obst- und Weinkulturen. Pflanzenzüchtung. Schädlingsbekämpfung. Der geologische Aufbau Österreichs. Wirtschaftlich nutzbare Minerale und Gesteine. Natur- und Landschaftsschutz. Übungen im Erkennen und Bestimmen von heimischen Mineralien, Gesteinen, Pflanzen und Tieren. Einführung in verschiedene Techniken naturwissenschaftlichen Arbeitens : Beobachten, Untersuchen, Experimentieren, Gebrauch von Mikroskop und Mikroprojektor usw. Gesundheitslehre : Bau und Funktion der Organe des menschlichen Körpers. Das Werden und Reifen des Menschen. Physiologische Voraussetzungen der Sexualerziehung. Humangenetik und Erbhygiene. Grundzüge der Entwicklungsgeschichte des Menschen. Gesundheitliche Schäden durch Gewohnheits-, Rausch- und Suchtgifte. Medikamentenmißbrauch. Infektions- und Volkskrankheiten. Persönliche Gesundheitspflege. Öffentliche Einrichtungen zur Erhaltung der Gesundheit. Unfallverhütung. Erste Hilfe und Hauskrankenpflege. Grundtatsachen der Verhaltensforschung mit besonderer Bezugnahme auf die Verhaltensweisen des Menschen. k) Lebens- und berufskundlicher Studienbereich Bildungs- und Lehraufgabe: Der Mensch als Individuum und als Mitglied der verschiedenen Sozietäten sowie als Produzent und Konsument materieller und geistiger Güter. Das Zusammenspiel von Freiheit und Ordnung, von Bedürfnissen und Angeboten, von Rechten und Pflichten. Richtungen und Stufen menschlicher Selbstverwirklichung und Sinnfindung: Verständnis für Emanzipations- und Sozialisationsprozesse. Berufspraktische Anforderungen und Berufswahl. Lebens- und berufskundliche Einsichten in die Vielfalt von Beziehungen, durch die das Leben der Jugendlichen bestimmt wird, als Voraussetzung der gesamten Erziehungsarbeit im Polytechnischen Lehrgang. Möglichkeiten einer sinnvollen Konzentration mit wirtschaftskundlichen, sozialen und religiösen Fragestellungen im Hinblick auf die wissenschaftlichen und technischen Bedingungen der bestehenden und veränderbaren menschlichen Verhältnisse.

Lehrstoff: Lebenskunde : Mensch und Gesellschaft: Der Mensch in der gesellschaftlichen Ordnung. Familie, Nachbarschaft, Klassengemeinschaft, Klubs, Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Berufsverbände, Gemeinde, Land, Staat. Überblick über die wichtigsten Gesellschaftssysteme und die Lebensprobleme anderer Völker. Rechtsleben und Rechtsfragen des Alltags, insbesondere das Jugendschutzgesetz und das Jugendstrafrecht. Die öffentliche Meinung und die Mitverantwortung des einzelnen für sie. Selbstverwirklichung und Sinnfindung: Das für eine gesunde Lebensführung erforderliche Wissen aus der Somatologie und Hygiene; Verständnis für die Fragen richtiger Kleidung, der Mode und der Schönheitspflege. Fragen der Sexualerziehung, der Familienführung und der Wohnungsgestaltung. Freizeitgestaltung und Kulturkonsum; sinnvolle Verwendung der Massenmedien. Vertrautheit mit Fragen der Wirtschaftsführung und der Geldgebarung im Haushalt sowie des allgemeinen Konsums. Auseinandersetzung mit Problemen der Berufswahl und der Arbeitsmoral. Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Pflege des Gemeinschaftslebens. Berufskunde und Praktische Berufsorientierung: Allgemeine Berufskunde: Vertrautheit mit den Begriffen der allgemeinen Berufskunde (Beruf, Berufswahl, Berufsinteressen, Berufsanforderungen, Berufsfelder, Feststellen der Berufseignung) sowie Einsichten in die Grundlagen der Arbeitsleistung. Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Berufsausbildung, Berufsausbildungsgesetz, Sozial- und Arbeitsrecht (Grundlagen aus dem Arbeitsvertragsrecht der Arbeitsverfassung, dem Arbeitsschutz, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Sozialversicherung). Kenntnis der beruflichen Organisationen und Interessenvertretungen. Gewerbebehörden, Kammern, Arbeitsgerichte, Arbeitsamt und Berufsberatung. Möglichkeiten der schulischen und außerschulischen Weiterbildung. Berufe und Berufsgruppen: Die wichtigsten Berufe der einzelnen Wirtschaftszweige: Berufe in der Land- und Forstwirtschaft, der Nahrungs- und Genußmittelerzeugung, Textil- und Bekleidungsberufe, Holzberufe sowie Berufe der Papiererzeugung und Papierverarbeitung, Elektroberufe, Metallberufe, Berufe im Bereich der Chemie, Berufe im Bau- und im Bauhilfsgewerbe, Handelsberufe, Fremdenverkehrsberufe, Sozialberufe, Der öffentliche Dienst. Elementares Wissen über volks- und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Begriffe. Konsumentenerziehung. Vorbereitung und Durchführung berufskundlicher Betriebsbesichtigungen sowie deren Auswertung. FACHDIDAKTIK DES ZWEITEN FACHGEGENSTANDES a) Fachdidaktik Geschichte und Sozialkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik Geschichte und Sozialkunde soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Unterricht des Lehrfaches Geschichte und Sozialkunde der Hauptschule geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Planung, Durchführung und Kontrolle sicherstellen. Lehrstoff: Weckung des Interesses und Verständnisses für die Dimensionen des Historischen als Ergebnis gemeinsamer Erinnerung; als rational erklärbares Geschehen, das mehr als Veränderung, Wandel und Entwicklung darstellt; als komplexes Bedingungsgefüge vieler, sehr unterschiedlicher Faktoren; als geistige Betätigung, die die Welt auf besondere Weise zu begreifen sucht; als Geschichtlichkeit, die jene Schichten aufdeckt, aus denen die einzelnen Züge des Gegenwärtigen verständlich werden; als Existenzerfahrung des Menschen. Weckung des Interesses und Verständnisses für die Dimensionen des Sozialen und Politischen als Ergebnis gemeinsamen Handelns; als Geistes- und Willenstätigkeit, die die Welt auf besondere Weise zu verstehen und zu gestalten sucht; als Vielzahl von Sachbereichen und Sachaufgaben, die das Leben des einzelnen wie das der Gesellschaft bestimmen. Vermittlung von Einsichten in historische, gesellschaftliche, politische und kulturelle Zusammenhänge und Befähigung zu selbständigem und kulturellem Denken und Stellungnehmen. Hinführung zu einem den Mitmenschen und der Gemeinschaft gegenüber verantwortungsvollem, auf demokratischer Gesinnung beruhendem Handeln, insbesondere im Hinblick auf Konfliktbewältigung und tolerantes Verhalten, Friedenserziehung und Völkerverständigung, Erziehung zum mündigen Staatsbürger. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung und Stoffauswahl: Berücksichtigung der sachstrukturellen Gegebenheit des Lehrstoffes. Beachtung der psychologischen Voraussetzungen des Geschichtsverständnisses im Kind. Lebensverwertbarkeit ge-

schichtlicher und S02ialkundlicher Erkenntnisse, 2. B. Verständnis für das Zeitgeschehen, Einsicht in die Triebkräfte politischen und sozialen Handelns, Hilfe beim Aufbau einer Wertwelt im Schüler, Suche nach besseren Wegen der Daseinsbewältigung in der Zukunft. Bedeutung und Übung der schriftlichen und mündlichen Fixierung der angestrebten Lehr- und Lernziele. Methoden des Unterrichts in Geschichte und Sozialkunde: Bedeutung der Motivation für den Geschichtsunterricht. Formen der Darbietung. Die Erzählung des Lehrers und ihre technischen Ersatzformen. Der historische Bericht, das Sachbuch, die Zeitung als Geschichtsquelle, der Fernsehbericht, Hörspiele, Schulfunk, das Interview. Die Geschichtsquelle als Sachobjekt, Text oder Bild; Lehrwanderungen, Museumsbesuche. Formen der Erarbeitung im Klassenverband oder in Gruppen: Die verbalen Arbeitsformen: das entwickelnde Lehrverfahren, das Unterrichtsgespräch, die Partnerarbeit, die Diskussion und szenische Darstellung, das historische Rollenspiel. Die Arbeit mit Karten, Texten und Bildern. Versuche der Interpretation. Sachgerechte Auswertung statistischen Materials. Erstellen und Kommentieren von Zeitstreifen und zusammenfassenden Übersichten. Unter Berücksichtigung der Sozialformen ist eine Erfolgssicherung im Geschichtsunterricht anzustreben und zielstrebig durchzuführen. Arbeitsmittel und Medien des Geschichtsunterrichtes: Das Lehr-, Lern- und Arbeitsbuch; die zeitgeschichtliche Sammlung; Lehrprogramme; synoptische Tabellen und Übersichten; Historische Wandkarten und Wandbilder. Das Tafelbild, die Tafelskizze, Diapositive, Filme, Tonbänder, Schallplatten, Schulfunk; Oberhead-Folien im Überdeckverfahren, Magnetton- und Magnetbildbänder, die Tonbandkartei. Kenntnis der Gesichtspunkte für die Beurteilung und den Einsatz der Arbeitsmittel und technischen Medien. Aufbau und Wartung der Lehr- und Arbeitsmittelsammlung. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen und anderer besonderer Unterrichtsorganisationen: Besuch historischer Stätten (Vorbereitung und Auswertung); Denkmalschutz; Museen und Ausstellungen; Feste und Schulfeiern; der Nationalfeiertag. Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen: Heimatmuseen, Volksbildungsvereinigungen. Der Lehrer als Heimatforscher. Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen. b) Fachdidaktik Geographie und Wirtschaftskunde Bildungs- und Lehraufgabe: Der Fachdidaktik kommt die Aufgabe zu, Einblicke in die unterrichtlichen Theorien der Umsetzung fachspezifischer Bildungsaufgaben und Lehrinhalte der Geographie und Wirtschatfskunde zu geben und Voraussetzungen für ein schulpraktisch anwendbares, methodenbewußtes Lehrverhalten zu schaffen. Lehrstoff: Grundzüge der Entwicklung und Stellung der Geographie als Wissenschaft und Schulfach. Inhalte, Methoden, Beziehungen zu den Nachbardisziplinen. Die Bezugswissenschaften der Wirtschaftskunde. Neue Lernbereiche und Problemfelder. Aufgaben für die Gesellschaft. Interpretation der allgemeinen Bildungsziele und didaktischen Grundsätze des Lehrplanes an Hauptschulen, der Zielsetzungen und Inhalte für das Unterrichtsfach Geographie und Wirtschaftskunde. Analyse, Vergleich und kritische Reflexion alternativer Lehrplankonzepte. Diskussion von Geographie-Curricula. Probleme der Lehrstoffverteilung. Erschließung von Beiträgen der Geographie und Wirtschaftskunde für politische Bildung (Weckung des Verständnisses für kommunale, Staats-, wirtschafts- und weltpolitische Probleme; Verantwortungsbewußtsein des Menschen gegenüber der Natur u. ä.). Aufbereitung und Vermittlung des komplexen Gefüges der raumbedingten Natur- und Humanfaktoren an Beispielen. Aufschließung geographisch-wirtschaftlicher Grundeinsichten, Strukturen, Prozesse, Regelhaftigkeiten, Ordnungssysteme, Konflikt- und Entscheidungssituationen. Einblicke in die Arbeitswelt des wirtschaftenden Menschen. Berücksichtigung der für das Fach und in den Altersstufen spezifischen pädagogisch-psychologischen und pädagogisch-soziologischen Voraussetzungen. Auseinandersetzung mit den Unterrichtsformen, Verfahren und dem Instrumentarium fachspezifischer Lehr- und Lernmethoden. Vermittlung und Entwicklung eines methodenkritischen Bewußtseins. Strategien und Planungswege zu Unterrichtseinheiten. Didaktische Grundlegung, Formulierung, Gliederung und Operationalisierung von Lernzielen. Kriterien thematischer Unterrichtskonzepte und der stufengemäßen Stoffauswahl. Gestaltung von Unterrichtsentwürfen. Systematisierung und Materialisierung des Unterrichtsablaufes. Probleme der Planung und Realisierung von Unterricht.

Sensibilisierung für fächerübergreifende Kooperationsmöglichkeiten. Analyse, Organisation, Einsatz und Auswertung von audiovisuellen Medien im Fachbereich. Möglichkeiten des Medienverbundes. Vermittlung unterrichtsrelevanter Techniken des Beobachtens, Orientierens, der Arbeit mit Karten und Globen, der grafischen und zeichnerischen Darstellung und Herstellung von Arbeitsmitteln. Vermittlung von Einsichten in die Problematik der Effizienz von Lernprozessen. Unterrichtsbeobachtung und Lehrverhalten. Fragen der Absicherung des Unterrichtsertrages. Analyse, Differenzierung und Messung von Leistungen. Kenntnisse der Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung im Fachgegenstand. Entwurf, Durchführung, Analyse und Auswertung von informellen Tests. Erschließung von Möglichkeiten eines weiterführenden fachspezifischen Bildungserwerbs. Kritische Analyse und Auswertung der Fachliteratur. Probleme der Lehrerfortbildung. Kenntnis der Amts- und Sicherheitsvorschriften, der Voraussetzungen und Probleme des Aufbaues und der Ausgestaltung von Unterrichtsräumen, Lehr- und Arbeitsmittelsammlungen. Organisatorisch, fachlich und methodisch zielführende Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Schulveranstaltungen (Lehrwanderungen, Betriebsbesichtigungen, Wandertage, Schullandwochen u. a.). c) Fachdidaktik Biologie und Umweltkunde Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik des Unterrichts in Biologie und Umweltkunde soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Unterricht Biologie und Umweltkunde geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik muß mit den Lehrplanforderungen des Gegenstandes Biologie und Umweltkunde vertraut machen. Solche Forderungen sind : Erwerben von Formenkenntnissen; Finden ordnender Gesichtspunkte; Verknüpfen von Bau und Funktion; Aufsuchen von Zusammenhängen zwischen Lebensweise, Lebensraum, Vermehrung und Verbreitung; Aufzeigen der Bedeutung der Verhaltensweisen für die Erhaltung der Art; Ableiten der Regeln für eine gesunde Lebensführung aus der Erkenntnis der Ganzheitsstruktur des Menschen; Gewinnen eines Einblicks in den geologischen Aufbau Österreichs. Erlernen und Üben der naturwissenschaftlichen Arbeitsweisen des Betrachtens, Beobachtens, Untersuchens, Vergleichens und Experimentierens, des Führens von Protokollen, des Lesens und Aufsteilens von Tabellen, des Deutens und Anfertigens abstrakter Darstellungen. Erwerben der für die naturwissenschaftlichen Arbeitsweisen notwendigen manuellen Fertigkeiten. Aufbau und Auswahl des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen sind sachstrukturell und methodisch auf Grund der geistigen Fähigkeiten, des Entwicklungsstandes und der Interessen der Schüler für die einzelnen Klassen zu erschließen, sowie Kriterien für die Auswahl zu erarbeiten. Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Analyse und Planung von Lehrstoffverteilungen unter den Aspekten einer altersgemäßen Behandlung sowie einer ständigen stufengerechten Erweiterung und Vertiefung der Lehrinhalte durch alle Schuljahre. Koordination mit dem Ablauf der Jahreszeiten. Berücksichtigung der durch die Lage der Schule gegebenen besonderen Umweltbedingungen. Bezugnahme zu aktuellen Problemen der Umwelt und der Volksgesundheit. Beachtung sachlichwissenschaftlicher, methodisch und organisatorischer Komponenten sowie der didaktischen Grundsätze bei der Unterrichtsvorbereitung. Insbesondere ist das Setzen von Schwerpunkten sowie das Aufstellen und Operationalisieren von Lernzielen zu üben. Unterrichtsmethoden des Unterrichts in Biologie und Umweltkunde. Individual- und Sozialformen des Unterrichts: Gruppenunterricht, Partner- und Einzelarbeit. Arbeit am Objekt. Arbeitsunterrichtliches Lehrgespräch. Darbietung durch Lehrer und Schüler. Üben naturwissenschaftlicher Arbeitsweisen. Arbeit mit Texten und Arbeitsblättern. Arbeitsmittel und Medien des Unterrichts in Biologie und Umweltkunde. Der Einsatz von Naturobjekten (lebende Pflanzen und Tiere; Biologien; Holzproben, Skelette und andere Teile von Pflanzen und Tieren; Minerale, Gesteine Fossilien), von Präparaten verschiedener Art, von gegenständlichen Darstellungen (Lauf- und Stehbilder, Wandtafeln, Tafelzeichnungen), von Symbolen (Modelle, Skizzen, schematische Darstellungen größerer Zusammenhänge). Anlegen und Instandhalten von Schau- und Arbeitssammlungen. Sinn des Sammeins und richtig gelenkte Sammeltätigkeit. Bedeutung einer ortskundlichen Sammlung. Anfertigen von Frisch- und Dauerpräparaten. Einrichten und Pflegen von Aquarien und Terrarien. Durchführung von Keimversuchen. Pflege von Zimmerpflanzen. Gestalten von Ausstellungen. Spezifische Beiträge des Unterrichts in Biologie und Umweltkunde zu umfassenden Bil-

dungs- und Lehraufgaben der Hauptschule. Vermitteln von Grundwissen und Grundeinsichten als Beitrag zum Aufbau eines Weltbildes. Positive Einstellung zum Lebendigen, Achtung vor der Eigenart jeden Lebewesens, Liebe zur Natur. Verantwortlichkeit gegenüber dem Leben; Selbstverständnis des Menschen; Verständnis für die Umweltverhältnisse und Fähigkeit, sie kritisch zu beurteilen. Einflüsse der Technik auf die Landschaft. Entwicklung eines Umweltbewußtseins. Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im Unterricht in Biologie und Umweltkunde. Schülerbeobachtung, Schülermitarbeit, Schülereinstellung bei der Erarbeitung neuer Erkenntnisse, Arbeitshaltung des Schülers, informelle Tests, schriftliche und mündliche Wiederholungen. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen und besonderen Unterrichtsveranstaltungen. Lehrausgänge zu verschiedenen Jahreszeiten. Tiergartenbesuche. Museums- und Ausstellungsbesuche. Besuche von Einrichtungen des Umweltschutzes. Schullandwochen. d) Fachdidaktik Physik und Chemie Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Physik/Chemie-Unterricht der Hauptschule geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik hat mit den einzelnen Teilaufgaben des Physik/Chemie-Unterrichts an der Hauptschule vertraut zu machen. Solche Teilaufgaben sind: die Schüler zu lehren, Vorgänge in der Umwelt auch unter physikalischem oder chemischem Aspekt zu sehen; den Schülern zu helfen, Erfahrungen zu machen und Kenntnisse zu erwerben über Einzelphänomene in der Natur und deren kausale Verknüpfung sowie über Zweck und Aufbau technischer Einrichtungen; dieses Wissen in einer Struktur aus Begriffen, Gesetzen, Theorien und Modellvorstellungen zu ordnen und für Erklärungen und Voraussagen im Zusammenhang mit neuen Beobachtungen anwenden zu lernen; die Alltagssprache allmählich durch eine präzisere Fachsprache zu ergänzen und an einigen Beispielen zu erfahren, was die Mathematik für die Formulierung von Gesetzen leistet; die Wirkungsweise technischer Geräte und Einrichtungen sowie wichtige technische Prozesse mit Hilfe physikalischer und chemischer Gesetze erklären zu lernen; durch möglichst selbständiges Entdecken bzw. Nacherfinden die besonderen Methoden der Naturwissenschaften und der Technik kennenzulernen und die Äußerung kreativer Verhaltensweisen als befriedigend zu erleben (z. B. Hypothesen finden und prüfen); frühzeitig grundlegende wissenschaftliche Einstellungen zu erwerben, von denen erwartet wird, daß sie auch im gesellschaftlichen Leben von Nutzen sind: Objektivität, Suspension des Urteils u. a.; in ersten Ansätzen über Ziele, Ergebnisse, Methoden, Möglichkeiten und Grenzen sowie über die Bedeutung von Naturwissenschaft und Technik für den Menschen zu reflektieren. Der Aufbau des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Klassen zu erschließen. Ein besonderes Gewicht ist auf eine enge Verbindung mit Beobachtungen und Erfahrungen aus dem Alltag sowie auf eine ausreichende experimentelle Fundierung zu legen. Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Möglichkeiten der Aufteilung des Lehrstoffes auf größere und kleinere Zeitabschnitte innerhalb eines Schuljahres und dabei zu beachtende Kriterien: Konzentration mit anderen Fächern, jahreszeitliche Bedingungen, Gewichtung der Inhalte, Einplanen von Zeiträumen für Wiederholung, Übung und Ergebniskontrolle u. a. Vorschläge für die Gestaltung in bezug auf Inhalte und äußere Struktur (Sachanalyse als Struktur des Inhalts, Begründung und Formulierung präziser und konkreter, wenn möglich überprüfbarer Lernziele und Verwendung der angebotenen Möglichkeiten ihrer Klassifikation; Verlaufsplanung usw.). Praxisnahe Formen der täglichen Unterrichtsvorbereitung. Unterrichtsmethoden des Physik/Chemie- Unterrichts. Grundlage für die methodischen Überlegungen ist die Struktur der Erkenntnisse und Erkenntniswege in Physik und Chemie. Neben motivations-, denk- und lernpsychologischen Erkenntnissen sind vor allem auch Aspekte des sachstrukturellen Entwicklungsstandes mit zu berücksichtigen sowie didaktische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung und Ergebnisse der empirischen Unterrichtsforschung zur Effektivität von Unterrichtsmethoden im Physik/ Chemie-Unterricht: Konzeptionen und Ansätze für den Physik/Chemie-Unterricht. Artikulationsschemata für Grundformen der Erstbegegnung, der Wiederholung, Übung und Anwendung im Unterricht. Sozialformen, ihr didaktischer Ort und ihre Organisation im Physik/Chemie-Unterricht: Einzel-, Partner-, Gruppen- und Klassenarbeit (insbesondere Schülergruppenexperiment, Unterrichtsgespräch). Möglichkeiten der Differenzierung im Physik/Chemie-Unterricht. Einsatzmöglichkeiten der programmierten Instruktion.

Bedeutung des Lehrerverhaltens für bestimmte Realisationsformen des Physik/Chemie-Unterrichts. Arbeitsmittel und Medien im Physik/Chemie- Unterricht. Kenntnis von Demonstrations- und Schülerexperimentiergeräten. Tafeln und Wandbilder. Lehrmittel: Kenntnis der approbierten Lehr-, Lern- und Arbeitsbücher. Ihre Funktion im Unterricht. Kriterien für ihre Beurteilung. Technische Medien: fachspezifische Aspekte ihres Einsatzes (Dia- und Overhead-Projektor, Episkop, Stumm- und Tonfilm u. a.). Aufbau und Instandhaltung der Lehrmittelsammlung (Organisation der Geräte und Materialien im Sammlungsraum). Kenntnis der Sicherheitsvorschriften für die Aufbewahrung und Handhabung giftiger, explosions- und feuergefährlicher Stoffe. Modelle zur Einrichtung von Unterrichts räumen für den Physik/Chemie-Unterricht. Kriterien für die Beurteilung der Funktionstüchtigkeit. Spezifische Beiträge des Physik/Chemie-Unterrichts zu umfassenden Bildungs- und Lehraufgaben der Hauptschule. Überlegungen zur Begründung und Rechtfertigung des physikalisch-chemisch-technischen Unterrichts. Bedingungen, Möglichkeiten und Grenzen des Physik/Chemie-Unterrichts, an der Erreichung von Globalzielen mitzuwirken, wie Kommunikations- und Handlungsfähigkeit und -bereitschaft, Kritik- und Urteilsfähigkeit, Verantwortungs- und Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft, Fähigkeit und Bereitschaft zu Veränderung u. a. Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im Physik/Chemie- Unterricht. Unterrichtspraktische Organisationsformen ; Vorteile, Schwierigkeiten und Grenzen der Messung und Beurteilung mündlicher Schülerleistungen. Kenntnis verschiedener Antwortformen für informelle Tests sowie von Kriterien ihrer Einsatzmöglichkeiten. Erstellen, Auswerten und Beurteilen informeller Tests zur Prüfung der Lernzielklassen Wissen, Verstehen und Anwenden sowie von Funktionszielen. Schülerleistungen als Grundlage für die Zeugnisnote. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten für Lehrausgänge und andere besondere Formen der Unterrichtsorganisation. Lehrausgängen, Betriebsbesichtigungen, Beobachtungen und Experimente im Freien; ihre didaktische Begründung, ihre Vorbereitung, Durchführung und Auswertung. e) Fachdidaktik Musikerziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik Musikerziehung hat das Grundlagenverständnis zu vermitteln, das dazu befähigt, die Lehrinhalte des Unterrichtsgegen- Musikerziehung an der Hauptschule in die Unterrichtspraxis umzusetzen. Die Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten der Fachdidaktik hat insbesondere folgende Ziele: Erkennen der Wechselwirkungen und der Zusammenhänge zwischen Stoffauswahl und Methodenwahl unter Beachtung schulorganisatorischer Gegebenheiten; didaktische und methodische Analyse von Unterrichtssequenzen; methodische Erschließung und Variation didaktischer Ansätze; Anwendung methodischer Modelle auf unterschiedliche didaktische Inhalte. Lehrstoff: Die Teilbereiche des Unterrichtsgegenstandes Musikerziehung und deren mögliche Verflechtung innerhalb von Unterrichtseinheiten durch entsprechende didaktische Auswahl und methodische Formgebung. Musikpflege : Singen und Musizieren in den vielfältigen Formen der Wiedergabe und des schöpferischen Umgangs im vokalen, instrumentalen und tontechnischen Bereich. Musikkunde: Lernstoffe mit kognitiven Lernzielen als Noten-, Melodie-, Harmonie- und Formenlehre, Musikgeschichte und Werkkunde; Inhalte, die durch Lebensnähe und Aktualitätsbezug Lernmotivationen schaffen und deren methodische Erschließung; Notenschrift und Notationsweisen als methodische Hilfen der optischen Wahrnehmung des Klanggeschehens für das Singen; Musizieren und Hören; musikhistorische und kulturkundliche Aspekte zur Verstärkung der Motivation beim Singen, Musizieren und bei aktivem Hörverhalten. Musikhören: Musikhören als Bildungsinhalt, als Freizeitverhalten und als Mittel zur Einübung kritischen Hörverhaltens. Der Aufbau des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Schulstufen zu erschließen. Die Lehrplanbestimmungen als Ausgangspunkt für didaktische Modelle und unterschiedliche Lehrwege (einschließlich der Freigegenstände Chorgesang und Spielmusik). Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Vorbereitung und

Nacharbeit. Konkretisierung und Operationalisierung von Lernzielen. Methodische und didaktische Analyse als Kern der Unterrichtsvorbereitung. Jahreslehrstoffverteilung, Unterrichtsplanung (einschließlich der Freigegenstände). Unterrichtsmethoden der Musikerziehung: Wichtige fachterminologische Begriffe der Musikdidaktik. Einführung in das Studium und den ständigen Gebrauch der Fachliteratur und der Fachzeitschriften. Methodische Modelle zur unterrichtspraktischen Erschließung von musikkundlichen Begriffen. Methodisch-didaktische Problemkreise zu den Funktionsfeldern Musikpflege und Musikhören, aufgezeigt an folgenden unterrichtspraktischen Situationen: Singen im Dienste der Werkbegegnung (stimmlicher Mit- und Nachvollzug) und der Liederarbeitung (nachschöpferische Synthese); Möglichkeiten der vokalen und/oder instrumentalen Mehrstimmigkeit; das spontane Singen; Stimmschulung, Anleitung zur Behandlung von Stimmhemmungen, Singen mit Mutanten. Der Einsatz der Lehrer- und Schülerinstrumente in Verknüpfung mit Singen und Musikhören; die Einsatzmöglichkeiten und methodischen Grundlagen des Orff-Instrumentariums; Geräusch-, Schall- und Klangexperimente; schöpferischer Umgang mit elektro-akustischen Geräten. Lehrverfahren und Lehrwege zum „bewußten" Musikhören; traditionelle entwicklungspsychologisch und bildungstheoretisch orientierte Lehrwege und medienpädagogisch ausgerichtete didaktische Ansätze und deren methodische Modelle. Arbeitsmittel und Medien der Musikerziehung: Anleitung zur Analyse und zum kritischen Vergleich von Lehrwerken und Liedsammlungen; Lern-, Arbeits- und Anschauungsmittel und ihr methodengerechter Einsatz (Notenflanell, Glockenturm, Tafelbild, Tonband, Schallplatte, Dias, Overheadprojektor, Schulfunk, Schulfernsehen); Instandhaltung von Instrumenten, Aufbaumöglichkeiten eines Orff-Instrumentariums ; Auswahlkriterien bei der Anschaffung von elektroakustischen Geräten; Anleitung zum Aufbau einer Diskothek, Phonothek; Herstellen von Hörmaterialien mit einfachsten Mitteln (Speicherung, Katalogisierung, Montage). Die allgemeinen Bildungsziele und didaktischen Grundsätze des Lehrplanes der Hauptschule und ihre anteilige Verwirklichung in den Bildungs- und Lehraufgaben des Unterrichtsgegenstandes Musikerziehung (z. B.: Teilnahme am Kulturleben, Gemeinschaftserziehung, Konsumerziehung, Medienpädagogik, Freizeitverhalten). Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen. Lernzielorientierte Tests, Übungs- und Arbeitsblätter zur Lernkontrolle, Kriterien ihrer Verwendbarkeit für die fachspezifischen Probleme der Benotung; Begabung, Motivation, Arbeitshaltung und Leistungswille in den Teilbereichen der Musikerziehung und ihr Stellenwert zur Ermittlung der Gesamtnote; einschlägige Vorschriften über Prüfen und Klassifizieren. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen und anderen besonderen Unterrichtsveranstaltungen. Planung, Vorbereitung, methodische Erschließung und Auswertung von Hörerziehungsstunden und Konzertbesuchen; das Österreichische Jugendsingen; der Anteil der Musikerziehung bei Schullandwochen, Wandertagen, Schikursen sowie bei der Fest- und Feiergestaltung des schulischen und öffentlichen Lebens; Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen der Jugenderziehung (Theater der Jugend, Musikalische Jugend, Schallplattenklub, Musikschulen und Volkshochschulen, Jugendzentren). f) Fachdidaktik Bildnerische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik Bildnerische Erziehung soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Unterricht aus Bildnerischer Erziehung an der Hauptschule geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik hat mit den einzelnen Teilaufgaben des Unterrichts aus Bildnerischer Erziehung an der Hauptschule vertraut zu machen: Erarbeitung und Anwendung eines strukturalen Instrumentariums, um die bildnerische Sprache als Ausdruckstechnik gebrauchen zu können; um an der bildnerischen Kultur reflektierend teilnehmen zu können und eine den bildnerischen Bereichen entsprechende Verhaltensweise zu entwickeln. Orientierung, Kritik und Veränderungsfähigkeit im Umweltbereich. Die Rolle des Menschen als Produzent und Konsument von ästhetischen Objekten. Psychologische, anthropologische, soziologische und kunstpädagogische Grundlagen der Bildnerischen Erziehung im Kindes- und Jugendalter. Kunstpädagogische Theorien. Der Aufbau des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Klassen zu erschließen. Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Beschreibung und Konstruktion plangebundener und effektiver Lehr-

und Lernprozesse in der Bildnerischen Erziehung; kognitive, affektive und sensumotorische Verhaltenserwartungen; Lernzielkatalog im kognitiven und sensumotorischen Bereich; Probleme der praktischen Erarbeitung des strukturalen Instrumentariums ; Erörterung bildnerischer Problemlösungen und ihrer Bedingungen in verschiedenartigen Objekten; Problemfindung — Problemstellung; Abhängigkeit der didaktischen Entscheidungen von anthropologischen, psychologischen und sozio-kulturellen Bedingungen; Situationsanalyse, Verhaltensanalyse und Sachanalyse und deren Zusammenhänge; Material und Verfahrensaspekte, strukturale Aspekte, Frage der Organisation. Unterrichtsmethoden der Bildnerischen Erziehung. Entscheidungen und Maßnahmen des Lehrers, die auf ein Erlernen der bildnerischen Denkart und des bildnerischen Handelns zielen. Diese Maßnahmen beziehen sich auf kognitives und sensumotorisches Strukturieren, auf Strukturieren-Kommunizieren-Produzieren und auf den Zusammenhang von Prozeß und Produkt, von Lernprozeß und kreativem Prozeß. Methodenkonzept, Aktionsform, Sozialform und deren Zusammenhang. Arbeitsmittel und Medien der Bildnerischen Erziehung. Lehr-Lern-Medien als Präsentationsmedien; Lehr-Lern-Medien als Realisationsmedien. Spezielle Beiträge der Bildnerischen Erziehung zu umfassenden Bildungs- und Lehraufgaben der Hauptschule. Gestaltung von Festen, Feiern; Ausstellungen; Veränderung und Ausgestaltung von Räumen; Bühnen- und Kostümgestaltung im Zusammenhang mit Theateraufführungen u. a. Messung und Beurteilung von Schülerleistungen im kognitiven und pragmatischen Bereich; Bewertungskriterien: Sachliches Können im Bereich der handwerklich-technischen und der bildnerischen Inhalte, Arbeitsmethoden, antizipatorische Fähigkeiten. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen und anderer seltener Unterrichtsanlässe. g) Fachdidaktik Werkerziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik Werkerziehung soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Werkunterricht der Hauptschule geben und de Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik muß mit den einzelnen Teilaufgaben des Werkunterrichtes an der Hauptschule vertraut machen: Gebrauchsform/Plastik — Design. Fähigkeiten zur Gestaltung und Beurteilung im Hinblick auf Form-, Farb- und Oberflächenwirkung; Beziehung zwischen Form und Funktion, auch im Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit. Bauen — Wohnen — Umweltgestaltung, insbesondere in Beziehung zu Wohn- und Lebensbedingungen. Einsichten in räumliche, körperhafte und statische Sachverhalte; Probleme der Wohn- und Umweltgestaltung. Technisch-funktionaler Bereich. Einsichten in statische und kinetische Sachverhalte; Funktion und Arbeitsweise einfacher Maschinen. Der Aufbau des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen ist sachstrukturell und methodisch für die einzelnen Klassen zu erschließen. Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Sichtbarmachen der Abhängigkeit von Form — Funktion — Fertigung bei der Erstellung von Werkaufgaben. Vorstrukturieren von Problemen unter den Gesichtspunkten des materialtechnologischen, technisch-funktionalen und formalästhetischen Aspektes. Lösung technischer Probleme durch praktisches Handeln in den Bereichen der Formgebung und den technisch-funktionalen Bereichen. Disponibilität zur Systembildung bei der Beurteilung technischer Objekte. Spezifisches Problemlösungsverhalten bei technischen Werkaufgaben. Berücksichtigung anthropogener, psychologischer und soziokultureller Bedingungen. Abhängigkeit von Material, Werkzeug und Verfahren bei der Realisierung von technischen Lösungsgestalten. Unfallverhütung. Unterrichtsmethoden des Werkunterrichtes. Intentionale Maßnahmen zum Anbahnen technischen Denkens und Handelns. Konstruktive und operative Fertigkeiten. Analyse von Aufgabensituationen und Synthese von Lösungselementen. Entwicklung technischer Kreativität und technischen Problemlösungsvermögens. Vermittlung von Verhaltensmodellen für die Lösung technischer Problemsituationen. Aufbau von Bezugssystemen zur Beurteilung von Technik. Arbeitsmittel und Medien des Werkunterrichts. Materialien, Werkzeuge, Maschinen und Baukastensysteme für die Realisation technischer Lösungsgestalten. Technische Geräte als Demontagemedien. Technische Objekte zur Transfer- und Systembildung. Ingenieur-, Architekten- und Werkerzeichung als Lösungskonzepte. Audio- visuelle Medien für den Wirklichkeitsbezug. Spezifische Beiträge des Werkunterrichtes zu umfassenden Bildungs- und Lehraufgaben der Hauptschule. Berufsorientierung und Freizeitgestaltung. Umgang mit technischem Gerät. Geschmacksbildung. Gestaltung von Ausstellungen, Klassenräumen und Wandkästen. Erziehung zum kritischen Konsumverhalten.

Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im Werkunterricht. Analytische Beurteilung komplexer Werkaufgaben (Kategorienbildung). Engagement des Schülers. Sachgemäße Verwendung von Material und Werkzeug. Idee und Realisation. Korrespondierende Bedeutung von Alterslage, Werkverfahren und Problemsituation. Arbeitstugenden mit besonderer Verpflichtung zur Verantwortung, Vollendungstendenz und Werkfreude. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen und anderer besonderer Unterrichtsorganisationen. Konfrontation mit dem technischen Objekt und Gerät. Einsichten in Fertigungsprozesse. Beobachtungsfähigkeit, Detailwissen, Begriffs- und Systembildung, Aktualisierung von Kenntnissen. h) Fachdidaktik Leibeserziehung Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Fachspezifische Unterrichtsprinzipien. Lernziele und Lerninhalte: sportmotorische Eigenschaften und Fertigkeiten, sportspezifische und fachübergreifende Verhaltensweisen und Werthaltungen; Ausgleich und Kondition, Formen, Leisten, Spielen und Tanzen. Struktur des Lehr- und Lernprozesses. Methodische Verfahren und Maßnahmen: induktives, deduktives, synthetisches, analytisches Verfahren; Ganz-Teil-Ganz-Methode; methodische Reihen, programmierter Unterricht; Lehr- und Lernhilfen, Sichern und Helfen. Organisation des Unterrichts: Aufstellungs- und Betriebsformen. Planen (Analyse) des Unterrichts: Inhaltsplanung — Lehrplan, Schulplan, Lehrstoffverteilung; methodische Planung — Lernprozeßabschnitt, Lehrmethode, Lehr- und Lernhilfen; Organisationsplanung — Aufstellungsformen, Übungsablauf, Betriebsformen; Stundenbild. Kontrolle des Unterrichts: sportmotorische Tests, Leistungserhebung, audiovisuelle Medien, Schülerbeurteilung. Intensivieren des Unterrichts : Organisatorische Maßnahmen — Betriebsformen, Übungsablauf; methodische Maßnahmen — Differenzieren, Individualisieren. Planen und Durchführen von Wettkämpfen, Wettspielen, Wandertagen und Schikursen. Leibesübungen unter erschwerten Bedingungen. Unfallverhütung. Fachspezifische Gesetze, Erlässe und Verordnungen; Fachliteratur. i) Fachdidaktik des sozial- und Wirtschaftskundlichen Studienbereiches Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik Sozialkunde und Wirtschaftskunde (einschließlich der Zeitgeschichte) soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Fachgegenstandes in den Sozial- und Wirtschaftskundeunterricht des Polytechnischen Lehrganges geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik muß mit den einzelnen Teilaufgaben des Sozialkunde- und Wirtschaftskundeunterrichtes im Polytechnischen Lehrgang vertraut machen. Solche Teilaufgaben sind: Kenntnis und Interpretation der im Lehrplan aufgezeigten Sachkreise. Weckung des Interesses und Verständnisses für die gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Dimensionen des Lebens als Ergebnis gemeinsamen Handelns; als Geistes- und Willenstätigkeit, die die Welt auf besondere Weise zu verstehen und zu gestalten sucht; als Vielzahl von Sachbereichen und Sachaufgaben, die das Leben des einzelnen wie das der Gesellschaft bestimmen. Anleitung zu dem Bestreben, aus der Zeitgeschichte zu lernen, um die Gegenwart besser zu verstehen. Erarbeitung sozialkundlicher und wirtschaftskundlicher Grundbegriffe und Grundeinsichten. Vermittlung von Einblicken in gesellschaftliche, politische, kulturelle, historische und wirtschaftliche Zusammenhänge. Vermittlung von Einsichten in Wirtschaftsstrukturen, Wirtschaftsabläufe und Wirtschaftsordnungen. Befähigung zu selbständigem sozialkundlichem und wirtschaftskundlichem Denken und eigener Stellungnahme. Erschließung der Arbeitswelt des wirtschaftlichen Menschen. Erziehung zu volkswirtschaftlich bewußtem Verhalten. Hinführen zu einem den Mitmenschen und der Gemeinschaft gegenüber verantwortlichem, auf demokratischer Grundlage beruhendem Handeln. Probleme der Stoffverteilung. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Berücksichtigung der sachstrukturellen Gegebenheiten des Lehrstoffes. Rücksicht auf die psychologischen Voraussetzungen des Geschichtsverständnisses bei Fünfzehnjährigen. Auswertung von interessens- und

leistungsbedingten Motivationen sozialkundlichen und wirtschaftskundlichen Erkennens und Lernens. Die Lebensverwertbarkeit geschichtlicher Erkenntnisse (Verständnis für das Zeitgeschehen; Möglichkeiten der Austragung von Konfliktsituationen; Politische Bildung; Hilfe beim Aufbau einer Wertwelt im Schüler). Analyse und Planung von Unterrichtsbeispielen (Organisatorische und methodisch-didaktische Möglichkeiten der Unterrichtsvorbereitung; Form und Gestaltung der Unterrichtsentwürfe; Sichtung und Auswahl von Rechtsfällen des Alltags nach Aktualität und Schülerrelevanz eines Falles.) Nachbereitung sozialkundlicher und wirtschaftskundlicher Unterrichtsstunden. Unterrichtsmethoden des Sozialkunde- und Wirtschaftskundeunterrichtes. Aktionsformen (Diskussion, Interview, Befragung, Aussprachen, Vorträge mit Anfragen, Planung von Unterrichtsveranstaltungen und Exkursionen im Rahmen des Schulgemeinschaftsausschusses, sozialkundliche und wirtschaftskundliche Exkursionen). Arbeitsformen (Fallmethode, Brainstorming, Rollenspiel, Planspiel). Sozialformen (Einzel-, Partner-, Gruppen- und Klassenarbeit). Sachgerechte Auswertung von Statistiken (Volkszählungen, Gemeindeerhebungen). Anleitung zur Führung einer gegenwartskundlichen Mappe. Arbeitsmittel und Medien für den Sozialkunde- und Wirtschaftskundeunterricht (einschließlich der Zeitgeschichte). Interpretation der jeweiligen Lehr-, Lern- und Arbeitsbücher. Sichtung und Auswertung einschlägiger Fachliteratur. Anlegung einer zeitgeschichtlichen Sammlung. Einsatz von Lehrprogrammen. Analyse, Einsatz und Auswertung audiovisueller Unterrichtsmedien. Probleme des Medienverbundes. Spezifische Beiträge des Sozialkunde- und Wirtschaftskundeunterrichtes zu umfassenden Bildungs- und Lehraufgaben des Polytechnischen Lehrganges. Erziehung zum mündigen und verantwortungsbewußten Staatsbürger im Rahmen einer umfassenden politischen Bildung, und zwar besonders Konfliktbewältigung und Toleranz, Erziehung zu Friedens- und Freiheitsliebe, Heimat- und Weltverständnis. Weckung des Verständnisses für kommunal-, Staats-, wirtschafts- und weltpolitische Probleme. Anleitung zu verantwortlichem, sozialem Verhalten und richtigem, wirtschaftsbewußtem Handeln. Weckung des Verständnisses für dauernde Fort- und Weiterbildung. Erschließung von Methoden des selbständigen Bildungserwerbs. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen. Leistungsfeststellungen aus der ständigen Beobachtung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht; mündliche Leistungsfeststellungen; schriftliche Leistungsfeststellungen; Entwicklung informeller Tests; Verwendung von Arbeitsblättern. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen, Wandertagen, Schulschikursen, Exkursionen, Schullandwochen („Wien-Aktion") und sonstiger Unterrichtsveranstaltungen. Fachspezifische Planung, Organisation, Durchführung und Auswertung. Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen und Institutionen, insbesondere der außerschulischen Jugenderziehung und der Erwachsenenbildung. Probleme der Jugendgerichtsbarkeit und des Strafvollzuges. j) Fachdidaktik des naturkundlichen Studienbereiches Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Die Fachdidaktik soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte der betreffenden Fachbereiche in den Unterricht im Polytechnischen Lehrplan geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Allgemeine Bildungsaufgaben der Unterrichtsgegenstände „Naturkundliche Grundlagen der modernen Wirtschaft" und „Gesundheitslehre" sowie spezifische Beiträge des naturwissenschaftlich- technischen Unterrichts zu umfassenden Bildungszielen des Polytechnischen Lehrganges. Sachstrukturelle und didaktische Erschließung des Lehrstoffes gemäß den jeweils geltenden Lehrplänen. Probleme und Kriterien der Auswahl und Anordnung des Lehrstoffes. Die didaktische Analyse von Unterrichtsinhalten an einigen Beispielen. Anthropogene Bedingungen des naturwissenschaftlich-technischen Unterrichts und die besonderen Aspekte des sachstrukturellen Entwicklungsstandes der Schüler im Polytechnischen Lehrgang. Didaktische Grundsätze der Unterrichtsgestaltung; Konzeptionen und Ansätze für den naturwissenschaftlich- technischen Unterricht unter wirtschaftlichem Aspekt; Möglichkeiten der Berücksichtigung motivations-, lern- und denkpsychologischer Erkenntnisse; Artikulationsschemata für die Organisation verschiedener Lernsituationen; Lehr- und Sozialformen und ihr didaktischer Ort im naturwissenschaftlichtechnischen Unterricht; Formen der Differenzierung sowie Einsatzmöglichkeiten der programmierten Unterweisung; die Bedeutung des Lehrerverhaltens für bestimmte Realisationsformen des naturwissenschaftlich-technischen Unterrichts im Polytechnischen Lehrgang. Fächspezifische Aspekte des Einsatzes von Experimenten, Tafeln, Wandbildern, Lehr- und Arbeitsbüchern; deren Funktion im Unterricht; Kriterien für ihre Beurteilung; der Einsatz von Projektoren, Filmen u. a. Aufbau und Instandhaltung der Lehrmittelsammlung.

Kenntnis der Sicherheitsvorschriften für die Aufbewahrung und Handhabung giftiger, explosions- und feuergefährlicher Stoffe. Modelle zur Einrichtung von naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen. Probleme und Formen der Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen. Elemente und Kriterien der Unterrichtsplanung sowie Hilfen für ihre Gestaltung, insbesondere als praxisnahe Formen der täglichen Unterrichtsvorbereitung. k) Fachdidaktik des lebens- und berufskundlichen Studienbereiches Bildungs- und Lehraufgabe: Die Didaktik des lebens- und berufskundlichen Studienbereiches soll einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Gegenstandes in den Unterricht des Polytechnischen Lehrgangs geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherstellen. Lehrstoff: Die Fachdidaktik muß mit den einzelnen Teilaufgaben des lebens- und berufskundlichen Unterrichts vertraut machen. Solche Teilaufgaben sind: Weckung des Verständnisses für Möglichkeiten individueller und gesellschaftlicher Lebensgestaltung. Lebens- und berufspraktische Orientierung. Wahrnehmung der an den Polytechnischen Lehrgang anschließenden Bildungs- und Freizeitangebote. Die Erfüllung dieser Teilaufgaben, die in enger Verbindung mit den humanwissenschaftlichen Fächern sowie der Schul- und Erziehungspraxis gesehen werden müssen, hat unter Anwendung altersentsprechender Formen und Arbeitsweisen sowie sach- und adressatengemäßer Lernhilfen zu erfolgen. Der Aufbau des Lehrstoffes gemäß dem jeweils geltenden Lehrplan ist sachstrukturell und methodisch für den Polytechnischen Lehrgang zu erschließen. Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung. Unterrichtsplanung und Operationalisierung. Beispiele für Lernsequenzen und curriculare Entwicklung. Lehrstoffverteilung für die Jahresarbeit des Polytechnischen Lehrgangs. Unterrichtsmethoden. Besondere Arbeitsformen im Unterricht mit Fünfzehnjährigen. Gesprächsunterricht, Planspiel, Rollenspiel, Fallstudien, gruppendynamische Prozesse. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten, bedingt durch Lebensgestaltung und Lebensformen der Jugendlichen in der heutigen Welt; Möglichkeiten pädagogischer Bewältigung. Methodik der Unterrichtsbeobachtung und der Selbstkontrolle des Lehrers. Kenntnis der einschlägigen Literatur für die Unterrichtsgestaltung. Gewöhnung an ständige fachdidaktische Lektüre. Arbeitsmittel und Medien: Angebot, Beurteilung und Einsatzmöglichkeit. Wissensvermittlung im Medienverbund mit begleitendem Textmaterial. Beschaffung von Arbeitsmitteln und Medien. Amts- und Sicherheitsvorschriften. Führung der Amtsschriften. Spezifische Beiträge des lebens- und berufskundlichen Bereiches zu umfassenden Bildungs- und Lehraufgaben des Polytechnischen Lehrgangs. Staatsbürgerliche Erziehung und politische Bildung. Jugendschutz, Umweltschutz, Gesundheitsfürsorge und Unfallvorsorge. Verkehrserziehung. Medienerziehung. Konsumerziehung. Freizeiterziehung. Sexualerziehung. Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung. Pädagogischer und rechtlicher Aspekt. Die Funktion der Leistungskontrolle im Lernprozeß. Methodische Gestaltungsmöglichkeiten von Lehrausgängen und anderer seltener Unterrichtsorganisationen. Planung, Durchführung und Auswertung. Zusammenarbeit mit außerschulischen Institutionen der Jugenderziehung sowie mit entsprechenden Institutionen der Wirtschaft und der Erwachsenenbildung. ALLGEMEINE SONDERPÄDAGOGIK Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Symptomatik der Behinderung. Entwicklung behinderter Kinder. Ätiologien. Theorie der Sondererziehung. Geschichte und Strukturwandel der Sonderpädagogik. Systematisierungsversuche. Aufgabenbereiche, Institutionen und Sozialformen der Sonderpädagogik. Heimerziehung. Rechtsfragen der Erziehung behinderter Kinder. Sozialgesetzgebung. Behindertengesetz, Fürsorgeerziehung. Das Jugendamt und seine Aufgaben. Jugendgerichtsbarkeit. Sonderpädagogische Einrichtungen in Österreich. SONDERSCHULDIDAKTIK Bildungs- und Lehraufgabe: Bei lernschwachen, leistungsbehinderten, Schwerstbehinderten und/oder erziehungsschwierigen Kindern gilt es das Erziehungs- und Unterrichtsprinzip der Individualisierung in gesteigertem Ausmaß zu berücksichtigen.

Lernwiderstände und Lernstörungen müssen in ihrer vielschichtigen anlage-, umwelt- und entwicklungsbedingten Strukturiertheit erkannt und durch differenzierte und individualisierte Formen des Unterrichts berücksichtigt und nach Möglichkeit verringert bzw. abgebaut werden. Die pädagogische Förderung muß vom jeweiligen Lernverhalten der Sonderschüler ausgehen. Das verlangsamte Lerntempo muß berücksichtigt werden. Gestörte Aufnahmevorgänge (z. B. Unsicherheiten im Erfassen des Wesentlichen, im Erkennen des Vorteils von Abstraktionsvorgängen usw.) und geringe Behaltensleistungen sind bei der Unterrichtsplanung und bei der Unterrichtsdurchführung zu beachten. Motivationsmängel, Aufmerksamkeitsdefekte, Anomalien des Gefühls- und Willenslebens müssen ebenfalls als mögliche Faktoren von Lernerschwernissen bedacht bzw. berücksichtigt werden. Der Zusammenhang von Lernleistung und Lernerfolg des Sonderschülers mit der Art der Unterrichtsgestaltung und dem Unterrichtsstil ist zu berücksichtigen. Die Auswahl der Unterrichtsmittel und ihre Anpassung an die jeweilige Unterrichtssituation hat nach sonderpädagogischen Kriterien zu erfolgen. Zur Schaffung eigener Lehrmittel ist durch die Heranziehung zur Mitarbeit an exemplarischen Projekten zu motivieren. Da die geistige Entwicklung der lernschwachen Kinder mit der Sprache und an der Sprache erfolgt, hat jegliche sonderpädagogische Hilfe (jeder Unterrichtsgegenstand) auch der Sprachentfaltung zu dienen. Für den Unterricht an Sonderschulen ist die Sprachentwicklungsförderung ein Unterrichtsprinzip. Lehrstoff: Der sachstrukturelle Aufbau der didaktischen Fächer Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung und Leibeserziehung für das Lehramt an Sonderschulen entspricht teilweise der Grundschuldidaktik. Die konkrete Ausgestaltung hat jedoch unter Berücksichtigung der umschriebenen Bildungs- und Lehraufgaben zu erfolgen. Eine zusätzliche Elementarisierung der Grundschuldidaktik hat daher genauso zu erfolgen, wie eine Erweiterung derselben zu einer Didaktik der Oberstufe der Sonderschule. Der Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule. Arbeitsmittel für den Unterricht an der Allgemeinen Sonderschule. Jahres- und Wochenpläne. RHYTHMISCHE ERZIEHUNG Bildungs- und Lehraufgabe: Dem Studierenden ist bewußtzumachen, daß das Unterrichtsprinzip der rhythmischen Erziehung das Zusammenspiel der Faktoren Zeit, Kraft, Raum und Form zu einer personalen Integration ansteuert. Für das sonderpädagogisch zu fördernde Kind sind durch dieses Prinzip sicherzustellen: konfliktfreies Leistungserleben, Möglichkeiten des spontanen Reagierens und Anpassens (bei einem Minimum an verbaler Steuerung), Aufbau eventuell versäumter Primärerfahrungen, Beobachtungskriterien zu zusätzlicher psychologischer Diagnostik. Lehrstoff: Die theoretische und praktische Ausbildung in der rhythmischen Erziehung umfaßt folgende Grundbereiche : Körperbildung: Erfassen der Funktionen eines gesunden menschlichen Bewegungsapparates mit Bezug auf die motorischen Probleme bei Sonderschülern. Rhythmik: Methodisches Aufgliedern und Realisieren des Prinzips der rhythmischen Erziehung mit den Studierenden. Verständnis für die Modifikation des Übungsgutes für behinderte Kinder gegenüber den voll entwicklungsfähigen. Materialkunde: Kennen- und Erprobenlernen der einschlägigen Unterrichtsmittel. Schulpraktische Ausbildung in rhythmischer Erziehung: Hospitation und praktische Übungen mit Kindern an Sonderschulen. SPRACHHEILKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Kenntnis der normalen und der von der Norm abweichenden Sprachentwicklung. Erkennen von Sprach- und Stimmstörungen. Sachrichtiges Mitwirken bei der Behebung von Sprach- und Stimmstörungen. Lehrstoff: Einführung in die Sprach- und Stimmheilkunde (Aufgabenbereich, theoretische Konzepte, praktische Möglichkeiten). Vorstufen der Sprachentwicklung. Phasen der Sprachentwicklung. Pathologische Formen : Dysgrammatismus, Stammeln, Stottern, Poltern, Näseln, Dysarthrien u. a. Atem- und Stimmhygiene, Stimmstörungen. Einführung in die Techniken der Sprachheilpädagogik. Kenntnis, Erlernung und Anwendung adäquater Methoden. Exkursionen in logopädisch-phoniatrische Einrichtungen. Hospitationen an Sprachheilklassen. THERAPEUTISCHE UND FUNKTIONELLE ÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe: Die begriffliche und inhaltliche Abklärung der therapeutischen Maßnahmen und des funktionellen Trainings hat von der Kenntnis um Fehl-

entwicklungen und Fehlverhalten, Störungen und dominante Schwächen lernbehinderter Kinder auszugehen. Vorwiegend sind Handlungskompetenzen für den gezielten Aufbau und Einsatz therapeutischer und funktioneller Übungen zu erwerben. Lehrstoff: Besonders zur Kenntnis zu bringen sind Maßnahmen, die die Wiederherstellung oder die Neueinstellung verlorengegangener oder noch nicht entwickelter Funktionen und Kräfte bewirken, die Steigerung der verbliebenen oder erreichten Leistungsfähigkeit anregen und ein effizienteres Lernverhalten steuern. Zur Förderung psychischer Funktionen, wie Wahrnehmung, Denken, Gedächtnis u. a., sind in vielfältiger Weise Material zu Übungen sowie Trainings- und Lernspiele anzubieten. Die Behebung psychomotorischer Beeinträchtigungen, der Abbau motorischer Insuffizienzen und der Aufbau eines sicheren Körperbewußtseins soll durch ein qualifiziertes Trainingsprogramrn angestrebt werden. Die Beherrschung von therapeutischen und funktioneilen Übungen ist durch umfassende praktische Selbsterfahrungen sicherzustellen, die auf einem fundierten heilpädagogischen Wissen über Verursachung und adäquater Entsprechung beruhen. SPEZIELLE SONDERPÄDAGOGIK römisch eins Lernbehindertenpädagogik Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Theorie der Erziehung Lernbehinderter: Personenkreis, Erscheinungsformen und Ätiologien. Erziehungs- und Sozialisationsvarianten bei Lernbehinderten. Fragen der Früherfassung und der außerschulischen Betreuung. Probleme der Elternberatung. Schulpädagogik der Lernbehinderten: Aufgaben der schulischen Erziehung Lernbehinderter. Lehren und Lernen bei Lernbehinderten. Curriculare Erfordernisse. Probleme der Umschulung Lernbehinderter. Beurteilung und Leistungsdiagnostik. Soziologie der Erziehung Lernbehinderter: Die Familie und das lernbehinderte Kind. Individuum und Gesellschaft (Rolle, Status, Identität). Sonderschule und Gesellschaft. Sozialstatus und Behinderung. Kommunikationsprobleme der Lernbehinderten in der Gesellschaft. Geschützte Werkstätten. Vergleichende sonderpädagogische Aspekte: Exemplarische Vergleiche mit ausländischen sonderpädagogischen Einrichtungen und deren Förderungsmaßnahmen. Medizinische Aspekte der Erziehung Lernbehinderter: Psychopathologie des Kindes und Jugendalters. Jugendpsychiatrie. Physiologie der Sinnesorgane und des zentralen Nervensystems. SPEZIELLE SONDERPÄDAGOGIK römisch II Erziehungsschwierigenpädagogik Schwerstbehindertenpädagogik Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Psychologische, soziologische und tiefenpsychologische Aspekte der Verhaltensschwierigkeiten. Konfliktfelder und ihre pädagogische Aufarbeitung. Erziehungshilfen bei Verhaltensauffälligkeiten. Schulpädagogische Konsequenzen gegenüber verhaltensschwieriger Schüler bzw. Schülergruppen. Psychologische und soziologische Aspekte der Schwerstbehinderung. Der Erziehungs- und Bildungsanspruch des Schwerstbehinderten. Schulpädagogische Grundsätze und Möglichkeiten zur Förderung der Schwerstbehinderten. B. Freigegenstände KURZSCHRIFT Bildungs- und Lehraufgabe: Fähigkeit, ein Diktat fehlerfrei und sauber aufzunehmen, sicher zu lesen und wortgetreu in Langschrift wiederzugeben. Erziehung zur Wendigkeit im Erfassen des gesprochenen Wortes und zur Genauigkeit. Die Anmeldung zum Kurs für Fortgeschrittene setzt voraus, daß der Studierende bereits einen Kurzschriftunterricht in der Verkehrsschrift mit Erfolg besucht hat. Im Kurs für Fortgeschrittene soll bei entsprechenden Vorkenntnissen eine Schnelligkeit von etwa 100 bis 120 Silben in der Minute erreicht werden. Lehrstoff: Kurs für Anfänger: Die Verkehrsschrift.

Kurs für Fortgeschrittene: Festigung der Verkehrsschrift, Einführung in die Eilschrift. Auf grafische und systemale Korrektheit im Schreiben und auf sicheres Lesen nicht nur der eigenen, sondern auch fremder Niederschriften ist zu achten. Die Beherrschung der Kürzel ist besonders einzuüben. MASCHINSCHREIBEN Bildungs- und Lehraufgabe: Einige Gewandtheit im Zehn-Finger-Blindschreiben und im selbständigen Abfassen verschiedenartiger Schriftstücke für den Gebrauch im Lehrberuf und im täglichen Leben. Fähigkeit, die Schreibmaschine ordnungsgemäß zu pflegen und kleine Schäden selbständig zu beheben. Lehrstoff: Richtige Körper- und Handhaltung ; Erarbeiten des Griffeides im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf jklö); möglichst fehlerfreies und sauberes Abschreiben und Schreiben nach Diktat ohne Anforderungen hinsichtlich Geschwindigkeit; richtige Anwendung der Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen, Großschreiben) wie auch der Zahlen und Zeichen. Allenfalls Schreiben auf Wachs- und Spirit-Carbon-Matrizen. Hinsichtlich der Anordnungsregeln im Maschinschreibunterricht ist auf die vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst allgemein erlassenen Richtlinien Bedacht zu nehmen. CHORGESANG Bildungs- und Lehraufgabe: Pflege des vokal-instrumentalen Musizierens zur Förderung technischer Fertigkeiten mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Kenntnis des Lied- und Spielgutes der Pflichtschule. Lehrstoff: Erarbeiten eines umfangreichen Liedschatzes im Hinblick auf die musikerziehliche Tätigkeit des künftigen Lehrers auf schulischem und außerschulischem Gebiet. Bei der Auswahl mehrstimmiger Chorsätze ist in erster Linie jene Literatur zu berücksichtigen, deren Kenntnis für die Leitung von Chorgruppen im Altersbereich der Pflichtschule nutzbringend sein kann; Pflege des vokal-instrumentalen Musizierens gegebenenfalls im Zusammenwirken mit der Spielmusik. Allenfalls Übungen im Einstudieren von Chorsätzen. Mitwirkung bei der Fest- und Feiergestaltung der Pädagogischen Akademie. SPIELMUSIK Bildungs- und Lehraufgabe: Pflege des vokal-instrumentalen Musizierens zur Förderung technischer Fertigkeiten mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Kenntnis des Lied- und Spielgutes der Pflichtschule. Lehrstoff: Im Rahmen der gegebenen Besetzungsmöglichkeiten ist vor allem jene Spielliteratur zu berücksichtigen, deren Kenntnis für die Leitung von Spielmusikgruppen im Altersbereich der Pflichtschule nutzbringend sein kann. Pflege des vokalinstrumentalen Musizierens, auch im Zusammenwirken mit dem Chor. Allenfalls Übungen im Einstudieren von Instrumentalsätzen. Mitwirkung bei der Fest- und Feiergestaltung der Pädagogischen Akademie. LEIBESÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff wie für den Pflichtgegenstand Leibeserziehung. AKTUELLE FACHBEREICHE Bildungs- und Lehraufgabe: Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, im Hinblick auf die Berufsausbildung aktueller Fachbereiche. Lehrstoff: Der Lehrstoff ist dementsprechend aus aktuellen Forschungs- und Arbeitsgebieten zu wählen und auf die besonderen Bedürfnisse der Pädagogischen Akademie abzustimmen. C. Zusätzliche Fachgegenstände GEOMETRISCHES ZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe: Beherrschung der Grundaufgaben des Geometrischen Zeichnens. Der Studierende muß in der Lage sein, einfache technische Objekte im Schrägriß, im Normalrißverfahren und in der Perspektive darzustellen und zusammengesetzte geometrische Probleme auf einfache Grundaufgaben zurückzuführen. Die entsprechenden Aufgaben, welche exemplarisch die Bewältigung des Werkzeichnens gemäß dem Hauptschullehrplan vorbereiten sollen, sind vom Studierenden in einwandfreier Fachsprache klar darzustellen.

Lehrstoff: Einführung: Grundlegende Techniken und Normen. Begriff und Eigenschaften von Projektionen, insbesondere der Parallelprojektion, als Grundlage der darstellend-geometrischen Abbildungsverfahren. Zugeordnete Normalrisse : Grund- und Aufrißverfahren (Zweibilderprinzip; Darstellung von Punkten, Geraden und Ebenen; Rekonstruktion der Raumlage), Seitenrisse — insbesondere auch Kreuzriß, Darstellung einfacher technischer Objekte. Grundaufgaben : Herstellung projizierender Lage von Ebenen und Geraden; Lagenaufgaben (Schnittpunkt einer Geraden mit einer Ebene, Schnittgerade zweier Ebenen, Schnittpunkt dreier Ebenen, parallele Lage) ,Maßaufgaben (wahre Länge einer Strecke, wahre Gestalt einer ebenen Figur, normale Lage von Gerade und Ebene, Umkehraufgaben, Darstellung einfacher Polyeder. Schrägrisse: Darstellung einfacher und komplexer Objekte in besonderer und allgemeiner Lage; Schnitte mit projizierenden Ebenen, Darstellung der Restkörper. Aufbau- und Einschneideverfahren. Darstellung der in zugeordneten Normalrissen behandelten Kurven, Flächen und Körper. Kreisdarstellung: Ellipse als Normalriß des Kreises; Ellipsenkonstruktionen. Darstellung von. Drehzylinder und Drehkegel. Kugel: Darstellung (Umriß), ebener Schnitt, Schnitt mit einer Geraden. Geometrie auf der Erdkugel (Meridian- und Breitenkreis, geographische Koordination, geodätische Linien). Kegelschnitte : Ellipse als ebener Schnitt eines Drehzylinders, Brennpunkteigenschaften, Affinität. Ebene Schnitte des Drehkegels (Hyperbel- und Parabelkonstruktionen), Kollineation. Verebnungen von Drehzylinder und -kegel; technische Anwendung bei Rohrkrümmern und Rohrverzweigungen. Axonometrie: Allgemein axonometrisches Prinzip, normale Axonometrie (Aufbau- Einschneideverfahren.; Darstellung der in zugeordneten Normalrissen behandelten Kurven und Flächen, Drehflächen). Durchdringen von eckigen Körpern, Zylindern und Kegeln. Begriff und Eigenschaften der Zentralprojektion, Kollineation. Durchschnittsmethode. Freie Perspektive. Kreis und Kugeldarstellung. Kotierung : Lesen und Zeichnen von Plänen. Vergrößern und Verkleinern. Kotierte Projektion: Prinzip. Darstellung von Geraden und Ebenen. Grundaufgaben. Geländefläche (Schichtenplan, Profile, Anwendung im Straßenbau). FACHDIDAKTIK GEOMETRISCHES ZEICHNEN Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff: Die Fachdidaktik für „Geometrisches Zeichnen" vermittelt jene unterrichtswissenschaftlichen und unterrichtspraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten, welche zu einem effektiven Unterricht erforderlich sind. Die Fachdidaktik muß mit. den Teilaufgaben des Unterrichts an der Hauptschule vertraut machen. Dazu gehören: Förderung des räumlichen Vorstellungsvermögens; Verarbeitung grundlegender Kenntnisse der ebenen und räumlichen Geometrie; einfache Konstruktionen aus dem Gebiete der Planimetrie und Darstellung einfacher Körper; Sicherheit im Gebrauch der Zeichenbehelfe und sauberes und genaues Zeichnen und Schreiben (Normschrift). Interpretation, des geltenden Lehrplanes und Umsetzung der Lehrplanbestimmungen in Lehrstoffverteilungen. Differenzierung nach stofflichen, methodischen und didaktischen Gesichtspunkten bezüglich des römisch eins. und römisch II. Klassenzuges. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung im Hinblick auf Ausgangslage der Schüler, Stoffverteilung, Lernzieldefinition, sachlogischen und methodischen Aufbau, Veranschaulichung, Lehrmittel und Sicherung des Unterrichtsertrages. Unterrichtsformen und Lernschritte, besonders darbietende und erarbeitende Methoden. Möglichkeiten der Selbsttätigkeit und Schülermitarbeit. Kritische Auseinandersetzung mit Arbeitsmitteln und Medien; Anschauungsmodelle aus diversen Materialien, Wandbilder, Overheadfolien, Lehr- und Arbeitsbücher. Erstellung von Arbeitsmitteln (Overheadfolien, Arbeitsblätter).

Erstellen eines Kataloges für ständig greifbare Hilfs- und Veranschauungsmittel. Zeichentechnik an Tafel und Overheadprojektor für den Lehrer. Kenntnis von Zeichen- und Schreibtechniken und entsprechenden Geräten. Leistungsfeststellung im Unterricht. KURZSCHRIFT Bildungs- und Lehraufgabe : Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus Kurzschrift, die zur Erteilung des Unterrichtes an der Hauptschule und am Polytechnischen Lehrgang befähigen. Lehrstoff: Systemkunde der Kurzschrift: Genaue Kenntnis des amtlich vorgeschriebenen Kurzschriftsystems („Wiener Urkunde" 1968). Praxis der Kurzschrift: Diktate in der Dauer von mindestens drei Minuten in einer Geschwindigkeit von 140 Silben je Minute. Tafelschrift. Übertragung in Langschrift oder Maschinschrift. FACHDIDAKTIK KURZSCHRIFT Bildungs- und Lehraufgabe: Die Fachdidaktik soll den Lehrer befähigen, an der Hauptschule und am Polytechnischen Lehrgang Kurzschrift so zu unterrichten, daß die Schüler auf die Bewältigung lebenspraktischer Situationen in diesem Bereiche vorbereitet werden. Die Fachdidaktik hat daher einen Einblick in die Theorien der Umsetzung der Lehrinhalte des Kurzschriftunterrichtes zu geben und die Beherrschung des Aufgabengefüges der Vermittlung sicherzustellen. Lehrstoff: Methodik des Kurzschriftunterrichts. Bildungswert der Kurzschrift. Voraussetzungen für das Erlernen der Kurzschrift. Einblick in die Psychologie des Stenografierens. Der Übertragungsvorgang und der Vorgang des Kürzens als Abstraktion. Hilfen bei Schwierigkeiten des Erlernens der Kurzschrift. Methodik des Diktierens. KROATISCH Bildungs- und Lehraufgabe: Im sprachwissenschaftlichen Bereich: Sichere Beherrschung der Sprache, sowohl der Hochsprache als auch des burgenländisch-kroatischen Dialekts. Flüssigkeit des Ausdrucks, Korrektheit in idiomatischer, phonetischer und grammatischer Hinsicht, Kenntnis der Laut-, Wort-, Formen- und Satzlehre. Im literaturwissenschaftlichen Bereich: Kenntnis der Kultur des kroatischen Volkes unter besonderer Berücksichtigung der kroatischen Volksgruppe im Burgenland. Erkennung der geographisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten, der Gesellschaftsstruktur im kroatischen Sprachraum. Fähigkeit, sich selbständig mit Literatur und ihren Normen, Ideen, Strömungen und Werten auseinanderzusetzen. Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung, Interpretation und Auslegung literarischer Schöpfungen. Landeskunde, Geschichte, Literatur, Sprachentwicklung, Kulturgeschichte und Kulturleben, soziale und wirtschaftliche Aspekte. Im methodisch-didaktischen Bereich : Methodisch-didaktische Kenntnisse und Probleme des zweisprachigen Unterrichtes aus der Altersstufe der Zehn- bis Fünfzehnjährigen. Lehrübungen in kroatischer Unterrichtssprache an Minderheiten-Pflichtschulen oder Hauptschulen, die Kroatisch zusätzlich führen. Lehrstoff: Mündliche Sprachgestaltung : Laut- und Ausspracheschwierigkeiten. Mundartliche und gemeinschaftliche (schriftsprachliche) Formen. Gepflegte Umgangssprache als Grundlage für die Hochsprache. Vergleichung der burgenländischen kroatischen Dialekte mit der Schriftsprache. Betonung und Satzmelodie. Übungen; Berichte über Erlebtes und Gelesenes, Eindrücke aus den Massenmedien. Schriftliche Sprachgestaltung : Erlebnisbericht, Nacherzählung, Phantasieaufsatz. Bereicherung des Wortschatzes. Künstlerische Sprachgestaltung. Orthographie und Interpunktion. Sinnverwandte Ausdrücke. Schwierige Texte richtig schreiben und lesen. Gegenwartssprache : Kurze Entwicklungsgeschichte der kroatischen Schriftsprache. Die Unterschiede zwischen serbischen, kroatischen und burgenländisch-kroatischen Ausdrucksmöglichkeiten. Hervorhebungen und Zusammenfassungen aus der Grammatik. Formulierungen und Strukturen der Gegenwartssprache. Grammatikalische Interpretation. Satz- und Wortanalysen. Stilistische Betrachtungen an Hand der Lektüre. Übersetzungsübungen. Literaturgeschichte : Grundzüge der literarischen Epochen. Volksdichtung, Märchen, Epen. Die ersten literarischen Denkmäler. Die Literatur Dubrovniks. Die

kajkavische Literatur. Romantik und der Realismus. Die kroatische Moderne und die Gegenwartsliteratur. Kinder- und Jugendliteratur: Jugendbücher, Autoren, erzieherische, pädagogische und unterhaltende Werte der Jugendbücher. Rezitationskunde : Rezitation als Kunstausdruck. Aufgaben und Ausdrucksmöglichkeiten. Die Technik der Rezitation. Die Sprache, Betonung, Intonation und das Tempo. Schulische und außerschulische Festlichkeiten. Kulturgeschichte : Die wichtigsten Epochen der kroatischen Kultur, insbesondere die eigenständige Periode im Mittelalter und die Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert. Der Kampf um die slawische Liturgie. Die Türken und ihre Abwehr. Die Herrschaft der Habsburger, Illyrismus. Zusammenfassungen über Kunst-, Musikgeschichte, geographische Gegebenheiten, wirtschaftliche und politische Zustände der Gegenwart. Die Bedeutung der slavischen Literaturen für Österreich. Die burgenländischen Kroaten: Umsiedlung der Kroaten ins heutige Burgenland und ihre wirtschaftliche und politische Bedeutung. Das kirchliche und weltliche Schrifttum. Das Schulwesen, die kulturellen Einrichtungen und der Minderheitenschutz in Österreich. FACHDIDAKTIK KROATISCH Die Fachdidaktik muß mit den einzelnen Teilaufgaben des Kroatischunterrichtes an der Hauptschule vertraut machen. Solche Teilaufgaben sind: Weckung des Verständnisses, der Aufmerksamkeit und des Interesses für die Sprache, ihre sozialen Aufgaben und Funktionen. Erziehung zur Zweisprachigkeit, Stärkung der mitmenschlichen Beziehungen. Ausbildung der Fähigkeiten des individuellen und kommunikativen Sprechens und Schreibens. Schulung des methodischen und kritischen Verstehens mündlicher und schriftlicher Äußerungen. Vermittlung von Einsichten in Bau und Leistungen der Sprache. Vermittlung von Grundkenntnissen, die die Urteilsfähigkeit für Intention und Wert sprachlicher Erscheinungen fördern. Sicherstellung der Normen für die kritisch- unterscheidende Auseinandersetzung mit dem gesprochenen und geschriebenen Sprachgut der Kroaten unter Berücksichtigung regionaler sprachlicher Eigenheiten. Probleme von Stoffverteilungen. Kriterien der Unterrichtsvorbereitung: Das Sprechen in der gepflegten Umgangssprache als Grundlage für die Schriftsprache. Der Weg von den sprachlichen Ausdrucksformen (Erzählen, Berichten, Fragen und Antworten, Dramatisieren) zu richtiger Lautbildung, natürlichem Sprechen, diphtongfreier Aussprache und Erwerb eines großen Wortschatzes. Auswahlkriterien für die lehrplanmäßigen Ziele und Inhalte des Lehrstoffes. Kontrollkriterien: Brauchwert im privaten und kulturellen Leben, Leistungen für das Verstehen unserer Nachbarstaaten und der slawischen Kulturen, Bedeutung für das Wirtschaftsleben. Jahresstoffverteilung. Unterrichtsvorbereitung. Unterrichtsmethoden des Kroatischunterrichts: Methodenfreiheit und Methodengerechtheit. Konzentration der Bildung. Methodik der Unterrichtsbeobachtung und der Selbstkontrolle des Lehrers als Voraussetzung des Lernens am Erfolg. Arbeitsmittel und Medien des Kroatischunterrichts: Heft, Mappe, Arbeitspapier, Lern- und Lesebuch, Lesetexte, Dia, Overhead-Folie, Schallplatten. Kenntnis der die Arbeitsmittel und Medien betreffenden amtlichen Vorschriften. Aufbau und Instandhaltung von Lehr- und Arbeitsmittelsammlung. Lehrerbibliothek. Bücher und Schallplattenverzeichnisse. Orientierung auf dem Arbeitsmittelmarkt. Messung und Beurteilung mündlicher und schriftlicher Schülerleistungen im Kroatischunterricht: Tests im Kroatischunterricht. Die Komponenten der Aufsatznote. Rechtschreibfehler. Mündliche Prüfungen. Selbsttätigkeit und Mitarbeit des Schülers. Lehrausgänge und andere Unterrichtsorganisationen: Besuch von Gedenkstätten (z. B. Miloradić- Park in Frankenau), Besuch größerer kroatischer Siedlungsgebiete im Burgenland. Briefaustausch, Veranstaltungen zu besonderen Anlässen (Weihnachten, Muttertag, Nationalfeiertag). Arbeit mit Laienspiel- und Schülergruppen. Besuch von Darbietungen solcher Gruppen. Ausstellungen.

SLOWENISCH Bildungs- und Lehraufgabe: Die Ausbildung des Slowenischlehrers für Hauptschulen hat zu sichern: Im sprachwissenschaftlichen Bereich: Sichere Beherrschung der Sprache in Wort und Schrift; Flüssigkeit des Ausdrucks, Korrektheit in ideomatischer, phonetischer und grammatischer Hinsicht, Kenntnis der Laut-, Wort-, Formen- und Satzlehre. Überblick über die Eigenarten und die Entwicklung der slowenischen Sprache. Einsicht in die soziale Funktion der gesprochenen und geschriebenen Sprache. Im literaturwissenschaftlichen Bereich: Kenntnis des Schrifttums des slowenischen Volkes unter Beachtung des literarischen Schaffens der slowenischen Volksgruppe in Kärnten. Landeskunde und Geschichte der Slowenen mit Einblick in die geographisch-wirtschaftlichen Gegebenheiten, in die Gesellschaftsstruktur und das Kulturleben im slowenischen Sprachraum. Im didaktisch-methodischen Bereich: Die Entwicklung des Minderheiten-Schulwesens in Kärnten und Einführung in die geltenden schulgesetzlichen Bestimmungen auf diesem Gebiet. Beherrschung der didaktischen und methodischen Kenntnisse zur Gestaltung eines lehrplangerechten und ertragsreichen Slowenischunterrichts auf der Altersstufe der Hauptschüler. Lehrübungen in slowenischer Unterrichtssprache sind an Minderheitenschulen anzusetzen. Lehrstoff: Aus dem sprachwissenschaftlichen Bereich: Mündliche Sprachgestaltung : Mundartliche und gemeinsprachliche (schriftsprachliche) Formen. Gemeinslowenische Aspekte der Sprachentwicklung, die slowenischen Dialekte, das Slowenisch des Mittelalters, die gepflegte Umgangssprache und die Hochsprache. Betonung und Satzmelodie. Festigen, Erweitern und Anwenden des Wortschatzes. Korrekte Aussprache, Technik des Sprechens, rhetorische Praktiken, Redeübungen, Referate und Diskussionen. Schriftliche Sprachgestaltung: Subjektive, objektive und appelative Darstellungsformen. Orthographie und Interpunktion. Künstlerische Sprachgestaltung. Formen der Sprachgestaltung. Kennenlernen und Lesen alter Texte (Sprachdenkmäler). Einführung in die Technik fachwissenschaftlichen Arbeitens. Gegenwartssprache: Die Entwicklung der slowenischen Schriftsprache. Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes durch Lektüre. Statistische Betrachtungen und Erkenntnisse an Hand der Lektüre und der Analyse von Texten. Inhalte, Formen und Strukturen im Bereich der Laut-, Wort- und Satzlehre. Wortbildungslehre. Wortschatz, Grammatik und sprachlicher Formulierungsprozeß. Die Sprache als komplexe Einheit und Mittel der Kommunikation. Übersetzungsübungen verschiedener Schwierigkeitsgrade. Die befruchtende Funktion der Auseinandersetzung mit der Sprache der Nachbarn. Vom Gefühlswert der Sprache; Probleme der Soziolinguistik: Einblick in das Wesen sprachlicher Veränderung, Mundart, Namenskunde. Aus dem literaturwissenschaftlichen und kulturellen Bereich : Volksdichtung, Märchen, Epen. Die Freisinger Sprachdenkmäler. Die protestantische Literatur. Im Überblick die wesentlichen Grundzüge der literarischen Epochen mit besonderer Bedachtnahme auf die slowenische Moderne und die Gegenwartsliteratur. Das literarische Schaffen der Kärntner Slowenen. Die slowenische Kinder- und Jugendliteratur. Gemeinsame Motive in der slowenischen und deutsch-österreichischen Literatur; motivgeschichtliche Querschnitte; vergleichende Literaturbetrachtung. Fähigkeit, sich selbständig mit Literatur und ihren Formen, Ideen, Strömungen und Werten auseinanderzusetzen. Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung, Interpretation und Auslegung von Texten und Angeboten visueller Kommunikation. Die wichtigsten Fakten aus dem Kulturleben der Slowenen mit Berücksichtigung der slowenischen Volksgruppe in Kärnten: Einwanderung der Slowenen in die neue Heimat, die gesellschaftliche, materielle und geistige Kultur vor und nach der Christianisierung, die Entwicklung der rechtlich-kulturellen Verhältnisse zwischen beiden Volksteilen in Kärnten, die Namenskunde und der Prozeß der Assimilation der Alpenslawen sowie das deutsch-slowenische Zusammenleben unter Darlegung der frühen Verflechtungen mit Österreich. Einblick in das historische Geschehen an exemplarischen Beispielen. Sprachvielfalt als Bereicherung; Hervorheben von Gemeinsamkeiten. Die Vermittlung der Landeskunde soll sowohl geographisch erfolgen als auch wirtschaftlichsoziale Aspekte beinhalten und, von Kärnten ausgehend, den Siedlungsraum der Slowenen in Jugoslawien und Italien erfassen.

Sinowatz