ARTIKEL römisch eins Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze Bundesgesetzblatt Nr. 243 aus 1965,, 173/1966, 289/1969, 234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen Paragraphen 6, und 39, sowie des Paragraph 29, des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1959,, sowie hinsichtlich der Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen auf Grund des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, wird verordnet: Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 22. Juni 1964, mit der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, Bundesgesetzblatt Nr. 163 aus 1964,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 146 aus 1966,, 216/1966, 295/1967, 363/1967, 2/1969, 174/1969, 324/1972, 63/1974 und 614/1974 wird wie folgt geändert: 1. Im Artikel römisch eins hat der Paragraph 3, zu entfallen. 2. Nach Artikel römisch II ist folgender neuer Artikel römisch III einzufügen: „ARTIKEL römisch III Auf Grund des Paragraph 7, Absatz eins, des Bundesgesetzes über das Ausmaß der Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. Nr. 244/1965, werden die Unterrichtsgegenstände der in den Anlagen enthaltenen Lehrpläne, soweit sie nicht schon in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen in die in der Rubrik „Lehrverpflichtungsgruppe" der Stundentafeln der Lehrpläne angeführten Lehrverpflichtungsgruppen eingereiht. Hinsichtlich jener Unterrichtsgegenstände, die bereits in den Anlagen 1 bis 6 leg. cit. erfaßt sind, wird in der Stundentafel in Klammern hingewiesen." 3. Der bisherige Artikel römisch III erhält die Bezeichnung „ARTIKEL IV". 4. In der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen) a) Abschnitt römisch eins (Stundentafeln) aa) Unterabschnitt 1 (Stundentafeln des Gymnasiums) hat die Litera a, (Unterstufe des Gymnasiums) zu lauten:

 

 

 

Litera b Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische Grundsätze), Pflichtgegenstände, hat der Unterrichtsgegenstand „Naturgeschichte" zu lauten: „BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Den Schülern der 1. und 2. Klasse sind ausreichende Kenntnisse über charakteristische Vertreter der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches, insbesondere der Heimat und unter Beachtung jener, die für den Menschen Bedeutung haben, zu vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt möglichst auf Grund der unmittelbaren Beobachtung zu berücksichtigen. Das Verständnis für die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im Tier- und Pflanzenreich und für die darauf beruhende Einordnung in systematische Gruppen ist zu wecken und ein Einblick in die wechselseitigen Beziehungen im Rahmen ihrer Umwelt zu geben. Die Schüler sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus als Voraussetzung für die Bejahung einer gesunden Lebensführung erfassen. Während in der römisch eins. und 2. Klasse biologische und ökologische Einsichten im Zuge der exemplarischen Behandlung von Tieren und Pflanzen gewonnen wurden, stehen sie in der 3. und 4. Klasse aufgrund der altersgemäßen Fähigkeit der Schüler dieser Schulstufen, stärker zu abstrahieren, als Lehrstoff im Vordergrund. Die Erziehung zum verantwortungsbewußten Verhalten wird nun in zunehmendem Maß zur zentralen Aufgabe eines auf den Menschen bezogenen Unterrichtes. Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge in der belebten und unbelebten Natur und aus dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung soll Ehrfurcht vor ihr geweckt werden, die sich praktisch in Natur- und Landschaftsschutz und im Streben nach Erforschung der Natur zeigt. Lehrstoff: 1. Klasse (3 Wochenstunden): Der Mensch. Körperteile. Organe, Organsysteme und deren Zusammenspiel in einfachen Grundzügen. Hinweise auf gesunde Lebensführung. Einige wichtige Störungen, Verletzungen und Erkrankungen. Unfallverhütung, Grundzüge der Ersten Hilfe und Krankenpflege. Sexualerziehung — Vorbereitung auf die Pubertät.

Säugetiere und Vögel. Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung und im Vergleich zum Menschen, einige bedeutsame einheimische und ausländische Verwandte. Vertreter der wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung oder besonderen Anpassung an ihren Lebensraum und wegen ihrer Lebensweise bedeutsamen Gruppen: Wasserraubtiere, Nagetiere, Insektenfresser, Flattertiere, Wale, Rüsseltiere, Affen; Beuteltiere; Kloakentiere. Singvögel, Spechte, Greifvögel, Eulenvögel, Kuckucksvögel, Sumpfvögel, Watvögel, Möwenvögel, Ruderfüßer, Taucher, Papageien, Pinguine; Strauße. Kriechtiere. Einige kennzeichnende in- und ausländische Vertreter der Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und Krokodile. Verhalten bei Begegnung mit Schlangen. Lurche. Frosch- und Schwanzlurche. Metamorphose. Blütenpflanzen. Am Beispiel eines Frühblühers: Bau und Funktionen von Wurzel, Stamm, Laubblatt und Blüte. Bestäubung und Befruchtung. Zusammenhang zwischen Blütenbau und Insektenbesuch. Same und Frucht. Keimung und Keimungsbedingungen. Einige andere häufige Frühblüher. Verbreitungseinrichtungen. Naturschutz. Obstbäume: Züchtung, Veredlung, Baumschnitt, Schädlingsbekämpfung. Weitere Rosengewächse. Gemeinsame Merkmale im Blütenbau. Familienbegriff. Fruchttypen. Einige Zierpflanzen und Unkräuter. Im Rahmen der Pflanzenkunde sind kennzeichnende und wirtschaftlich bedeutsame Vertreter aus folgenden Familien zu besprechen: Liliengewächse, Narzissengewächse, Primelgewächse, Hahnenfußgewächse, Schmetterlingsblütler, Lippenblütler, Kreuzblütler, Nachtschattengewächse. 2. Klasse (2 Wochenstunden): Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung des Zusammenhanges zwischen Körperbau, Lebensweise und Lebensraum Vertreter der folgenden Gruppen zu besprechen; dabei sind Tiere aus heimischen Lebensräumen und solche mit Bedeutung für den Menschen zu bevorzugen: Fische. Einrichtungen für den Lebensraum Wasser. Einige wichtige heimische Fischarten und ihre wirtschaftliche Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen; Gefahren der Wasserverschmutzung. Zierfische. Für die Welternährung wichtige Meeresfische. Fischerei. Sonderanpassungen (z. B. Bodenfische, Tiefseefische, Korallenfische u. a.). Weichtiere. Raspier, Filtrierer, Jäger. Perlenbildung. Stachelhäuter. Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration. Krebse. Plankton; Nahrungsketten; Symbiose. Spinnentiere. Fangeinrichtungen; Außenverdauung; Krankheitserreger und -überträger (Milben — Zecke). Tausendfüßer, Ringelwürmer und andere wichtige Bodentiere. Insekten. Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener und ohne Verwandlung. Nutz- und Schadinsekten. Zucht und Bekämpfung. Staatenbildung. Niedere Würmer. Parasiten. Hohltiere. Riffbildung. Schwämme. Koloniebildung. Urtiere. Mikroskop. Parasiten. Blütenpflanzen. Laub- und Nadelbäume. Sträucher. Wald und Forst. Windbestäubung. Gräser — Getreide; Feldbau; Verwertung. Orchideen; Bestäubungsanpassung; Naturschutz. Korbblütler; Blütenstand zur Schauwirkung; Wiesen- und Zierpflanzen. Doldengewächse; Gewürze. Farnpflanzen und Moose. Übergang zum Leben auf dem Land. Steinkohle; Torf. Bedeutung für den Wasserhaushalt in der Natur. Lagerpflanzen. Bakterien. Bedeutung für die Bodenbildung. Konservierung; Gärung; Krankheitserreger, Impfung, Desinfektion. Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten. Pilze. Speise-, ungenießbare und giftige Pilze, Pilzvergiftungen und Gegenmaßnahmen. Bedeutung für den Waldboden. Schimmelpilze (Penicillin). Pflanzenkrankheiten. Flechten. Symbiose. Pionierpflanzen. Der Schüler soll am Ende der Besprechung die kennzeichnenden Arten seiner näheren Heimat und die bedeutendsten ausländischen erkennen und zu ihnen eine Beziehung herstellen können.

Ziffer 3 Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Mädchen): Der Jahresablauf in der Natur. Herbsterscheinungen. Fruchttypen; Samen- und Fruchtverbreitung. Überwinterung von Pflanzen und Tieren. Laubfall. Blattformen. Im weiteren Verlauf des Schuljahres ausgehend vom soeben besprochenen Lebensraum allgemeine Erörterungen über Kennzeichen der wichtigsten Bäume und Sträucher im Winter. Laubausbruch und Frühş blüher. Rückkehr der Zugvögel und Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Revierabgrenzung, Nestbau und Aufzucht der Jungen. Langtag- und Kurztagpflanzen. Heimische Lebensräume. Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere, Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten, Holz- und Textilverzehrer, Parasiten, Krankheitserreger und -überträger). Hinweise auf hygienische Gestaltung des Wohnbereiches. Stall und Scheuer: Fleisch-, Woll- und Zugtiere. Kulturfolger (je nach regional bedingter Aktualität). Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen, Zierblumen, -sträucher und -bäume. Wiederholung der wichtigsten Familienkennzeichen. Einblick in die Züchtung (Auslese und Kreuzung) und Aufzucht. Aufbau des Bodens; Bodenleben. Gartenarbeiten (Rasenpflege u. a.). Düngungsprobleme. Obstbäume und Beerensträucher. Veredeln, Schneiden. Erwünschte und unerwünschte Kulturfolger. Einfache Nahrungsketten. Verantwortungsbewußte Schädlingsbekämpfung. Ökologisch sinnvolle Gestaltung des Gartens. Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen; Arbeiten (je nach regional bedingter Aktualität). Acker und Feld: Die wichtigsten bei uns angebauten Getreidearten. Hackfrüchte, Öl-, Faser- und Futterpflanzen. Verwertung. Feldarbeiten. Probleme der Monokulturen und Kulturrassen. Unerwünschte Feldbewohner (Unkräuter, Pilze; Tiere) und deren Bekämpfung (Wuchs- und Blühhormone, Saatgutbeizung, Sprühgifte). Überdüngung. Ansammlung und Verlagerung von Schadstoffen. Umweltschutz. Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern und als Windschutzgürtel. Unterschlupf für Schädlingsvertilger und Bodenorganismen. Wald: Unterschied Wald — Forst. Stockwerkbau. Laub-, Misch- und Nadelwald. Die wichtigsten bestandbildenden Arten, soweit sie noch nicht besprochen wurden. Waldnutzung (Rohstoffquelle, Erholungsraum, Schutzfunktion) ; Klimafaktor. Richtiges Verhalten im Wald. Naturschutz. Krummholzregion: Waldgrenze; Kampfzone; Baumgrenze. Typische Lebewesen in Anpassung an diese Klimabedingungen. Almregion: Alpenpflanzen und -tiere und ihre Anpassungen an die harten klimatischen Bedingungen. Natürliche Wiesen. Naturparks. Landschaftsschutz. Fels- und Eisregion: Pionierlebewesen. Überleben unter extremen Bedingungen. Grundwasser und Quellen: Veränderungen des Grundwasserspiegels durch Trockenlegung und Flußregulierung. Reinhaltung des Grundwassers. Quellhorizont. Quellenschutz. Unterschiede in der Entwässerung in Kalk und in anderen Gesteinsarten. Fließgewässer: Bach — Fluß — Strom. Veränderungen in Wassertemperatur, Fließgeschwindigkeit, Sauerstoff- und Nährstoffgehalt und Pflanzenwuchs. Fischregionen. Der Fluß als offener Biotop. Eingriffe des Menschen (Abwässer, Kraftwerkbau, Regulierungen). Selbstreinigung; Kläranlagen, Ökologische Funktion der Auwälder. Gewässerschutz. Stehende Gewässer: Uferzone, freies Wasser, Grund. Seentypen. Fast geschlossener Biotop. Einblicke in Stoffkreisläufe und Nahrungsketten. Produzenten — Konsumenten — Destruenten (Reduzenten). Berufs- und Sportfischerei. Erholungsraum. Gewässergüte. Moor: Verlandung. Hochmoore und ihre Funktion als Wasserspeicher. Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen und -tiere und deren Anpassungen an Mahd oder Beweidung. Wiederholung: Wind- und Insektenbestäubung. Ausländische Lebensräume. Das Meer, der größte Lebensraum: aufbauend auf Erfahrungen der Schüler aus den Ferien. Sandstrand und Felsküste; Schelf und freie See. Bedeutung für die Ernährung der Menschheit und für die Sauerstoffproduktion. Wichtige ausländische Nutzpflanzen (Südfrüchte, Gewürze, Genußmittel u. a.). Nach Maßgabe der Zeit: andere ausländische Lebensräume, die den Schülern von Ferienreisen, aus dem Fernsehen und von Filmen bekannt sind (z. B. Mittelmeergebiet, Savanne, tropischer Regenwald, Tundra, Wüste). 4. Klasse (2 Wochenstunden am Gymnasium): Geologie. Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die die Erdkruste verändern: innere Kräfte — Erstarrungsgesteine, äußere Kräfte — Absatzge-

steine, Gebirgsbildung — Umwandlungsgesteine. Geologische Übersicht von Österreich. Mineralische Bodenschätze und ihre wirtschaftliche Bedeutung. Entstehung, Fundorte, Abbau und Verwendung einiger in Österreich vorkommender Bodenschätze; Eigenschaften der Minerale. Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung. Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten. Veränderungen durch den Menschen: Düngung, Bewässerung; Raubbau. Kulturpflanzen und einige ihrer Schädlinge. Welternährungsprobleme. Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte. Erdzeitalter. Fossilien und deren Entstehung. Leitfossilien — Durchläufer. Stammesgeschichte des Menschen. Der menschliche Körper (Bau, Funktion und Zusammenspiel seiner Organe. Gesunderhaltung — Störungen, Verletzungen, Krankheiten. Unfallverhütung — Erste Hilfe). Bewegungsapparat (Skelett und Muskulatur). — Gute Haltung und Haltungsfehler. Verdauungsorgane. Grundzüge der Ernährungslehre. Atmung. — Künstliche Beatmung und Herzmassage. Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor und Blutübertragung. Impfungen. Hormone. Ausscheidungsorgane. Geschlechtsorgane. — Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft und Geburt. Nachgeburtliche Entwicklung. Probleme der menschlichen Sexualität. Familienplanung durch Geburtenregelung. Geschlechtskrankheiten. Haut. Nervensystem. — Schädigungen durch Umwelteinflüsse („Reizüberflutung"). Suchtgifte. Gemüts- und Geisteskrankheiten. Sinnesorgane. Grundzüge der Krankenpflege. Hausapotheke. Vererbungslehre. Einfache Vererbungsregeln. Erscheinungsbild — Erbbild. Modifikation — Mutation. Lamarck — Darwin. Tier- und Pflanzenzucht. Verhaltenslehre. Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten von Tier und Mensch. Angeborenes und erlerntes Verhalten. Reflexe, Instinkte, Triebe. Balz; Territorialverhalten. Brutfürsorge und -pflege. Das ökologische Gleichgewicht, dargestellt aa kennzeichnenden Biotopen. Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten und Destruenten (Reduzenten). Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht (Umweltschutz, Entwaldung, Überhege, Entwässerung, Flurbereinigung, Zersiedelung). Umweltschutz. Bevölkerungsexplosion. 4. Klasse (2 Wochenstunden am Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Mädchen): Wie für das Gymnasium, jedoch ohne die Abschnitte „Boden" und „Ökologisches Gleichgewicht". Ferner ist anzufügen: Spezielle Überlebensanpassungen. Tarn- und Warntrachten. Gallbildungen. Paarbildung zur Aufzucht der Jungen. Rudel- und Herdenbildung. Symbiosen. Anpassungen zum Überdauern von Trockenperioden (z. B. Kakteen; Lungenfische). Wasser- und Luftfeuchtigkeitsanpassungen (z. B. Schilf, Tillandsien; Wasserschildkröten, Lurche). Altersgemäße Behandlung der Probleme, die durch das Eingreifen des Menschen in den Naturhaushalt entstehen. Rodung und Aufforstung. Kultursteppe. Überhege. Bevölkerungsexplosion. Welternährungsprobleme. Rohstoff- und Energieprobleme. Bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Überregionale Auswirkungen von Eingriffen des Menschen in die Umwelt. Möglichkeiten und Grenzen des persönlichen Einsatzes im Dienste des Umweltschutzes. Didaktische Grundsätze: Aus der Eigenart des Unterrichtsgutes ergibt sich die Notwendigkeit einer überlegten und sorgfältigen Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten ohne Hasten und Überlastung der Schüler möglich ist. Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte sind die heimischen bzw. wirtschaftlich oder sonstwie bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen. Jedes Lebewesen soll in Beziehung zu seinem Lebensraum behandelt werden, um Eigentümlichkeiten des Körperbaues und der Lebensweise verständlich zu machen. Die Einordnung nach dem Gesichtspunkt der natürlichen Verwandtschaft soll erst nach Behandlung einer größeren Anzahl von Einzelformen erfolgen. Eine Anhäufung von zusammenhanglosem Gedächtnisstoff ist zu vermeiden, vielmehr sollen die Tatsachen zueinander in Beziehung gesetzt und die Zusammenhänge aufgezeigt werden. Trotzdem ist darauf zu sehen, daß die Schüler eine angemessene Anzahl von Tieren, Pflanzen, Gesteinen und Mineralien kennen, besonders solche der Heimat.

Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung zugeordneten Schwerpunkte haben keine einschränkende Bedeutung, sie sollen lediglich aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert werden oder daß dieser Gesichtspunkt bei der Besprechung zu beachten ist. Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes der 1. und 2. Klasse soll über die ökologisch ausgerichtete Stufe der 3. Klasse die Grundlage zu einer zusammenfassenden, altersgemäßen humanbiologischen Übersicht in der 4. Klasse legen. Die Probleme der Hygiene und jene einer gesunden Lebensführung sowie das Umweltbewußtsein sind durchgehende Unterrichtsprinzipien. Aus dem Unterricht erwachsende Fragen zur Sexualerziehung sollen in einer der geistigen und sittlichen Reife der Schüler entsprechenden Weise behandelt werden. Im Sinn der Erziehung zu einem umweltbewußten Verhalten sind Einblicke in die Zusammenhänge zwischen kollektiven Verbrauchergewohnheiten und der Produktion in ihren Auswirkungen auf die Umwelt, in die im Interesse einer höheren Lebensqualität gelegene Notwendigkeit der Erhaltung der natürlichen Umwelt sowie in die volkswirtschaftliche Bedeutung des Umweltschutzes zu geben. Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt werden. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den Unterricht der 4. Klasse mit der Besprechung der Geologie zu beginnen. Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung, kann sie in den Dienst des praxisbezogenen Unterrichtes gestellt werden. Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen einfacher Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte; Conchylien). Bestimmungsübungen. Keimungsversuche. Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen Lehrmittel sollen benützt werden. Der Unterricht soll zu selbständigen Beobachtungen in der freien Natur anregen und daher, wo die Möglichkeit besteht, Lehrausgänge einbeziehen. Je nach den Gegebenheiten sollen in den Unterricht verschiedene Beobachtungsaufgaben, Untersuchungen und Versuche einbezogen werden. Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten und Naturdenkmäler Österreichs und des Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen bedeutender Gelehrter hinzuweisen.", c) Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische Grundsätze), Freigegenstände, aa) hat an die Stelle der Überschrift „Lebende Fremdsprachen" die Überschrift „LEBENDE FREMDSPRACHE" zu treten, bb) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache", Ungarisch, an die Stelle der Wendungen „5.", „6.", „7.", „8. Klasse" die Wendungen „1.", „2.", „3.", „4. Kursjahr" zu treten, cc) hat im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache" der Abschnitt „Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch" zu lauten: „Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch 3. b i s 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden Klassen je 3 Wochenstunden): Der Unterricht in diesen lebenden Fremdsprachen als Freigegenstand richtet sich in Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und didaktischen Grundsätzen nach dem Lehrplan des Pflichtgegenstandes Zweite lebende Fremdsprache. Wird die Fremdsprache in einem Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Schülern mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern. Schularbeiten: 1. Kursjahr: vier Schularbeiten, davon eine im ersten Semester. 2. und 3. Kursjahr: jeweils sechs Schularbeiten, je drei im Semester. 4. Kursjahr: zwei Schularbeiten.", dd) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache", Spanisch, an die Stelle der Wortfolgen „5. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „6. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „1. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an die Stelle der Wortfolgen „6. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „7. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „2. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an die Stelle der Wortfolgen „7. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „8. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „3. K u r s j a h r (3 Wochenstunden)", an die Stelle der Wortfolgen „8. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „9. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „4. Kursjahr (3 Wochenstunden)" zu treten und hat im 4. Kursjahr der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" zu lauten:

„Schriftliche Arbeiten; Hausübungen. Zwei Schularbeiten.", ee) haben im Freigegenstand „Lebende Fremdsprache", Tschechisch, an die Stelle der Wortfolgen „5. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „6. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „1. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an die Stelle der Wortfolgen „6. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „7. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „2. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an die Stelle der Wortfolgen „7. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „8. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „3. Kursjahr (3 Wochenstunden)", an die Stelle der Wortfolgen „8. Klasse (3 Wochenstunden am Realistischen Gymnasium)" und „9. Klasse (3 Wochenstunden an den übrigen Oberstufenformen)" die Wortfolge „4. Kursjahr (3 Wochenstunden)" zu treten und hat im 4. Kursjahr der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" zu lauten: „Schriftliche Arbeiten: Hausübungen. Zwei Schularbeiten.", ff) ist nach dem Freigegenstand „Darstellende Geometrie" folgender Freigegenstand „Instrumentalmusik" einzufügen: „INSTRUMENTALMUSIK (Klavier, Orgel, Gitarre, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Horn, Trompete, Posaune, Violine, Violoncello) Bildungs- und Lehraufgabe: Ziele des Unterrichts sind sowohl Kenntnisse und Fertigkeiten im Instrumentalspiel als auch die praktische Ergänzung zu den in Musikerziehung erworbenen Fähigkeiten. Dem Schüler sollen die vielfältigen Möglichkeiten des praktischen Musizierens eröffnet und eine aktive Anteilnahme am Musikleben ermöglicht werden. Außerdem ist die Instrumentalmusik als Beitrag zur Persönlichkeitsbildung des heranreifenden Jugendlichen zu verstehen. Der Schüler ist auf Grund des Gutachtens eines Fachlehrers seinem Können entsprechend in ein bestimmtes Kursjahr einzureihen. Während der Studienzeit ist eine Versetzung in ein anderes Kursjahr möglich. Durch die Einführung des Freigegenstandes Instrumentalmusik soll nicht der außerschulische Instrumentalmusik-Unterricht ersetzt werden. Lehrstoff: Klavier 1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen. Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen — Spielen (Singen). Einfache Spielstücke und Liedsätze. Allenfalls einfache Improvisationsversuche. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen der elementartechnischen Übungen. Fortführen der Intervall- und Motivübungen. Einfache Vortrags- und Übungsstücke. Gelegentlich: vierhändiges Spiel. Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und leichte Etüden. Leichte Sonatinensätze und einfache polyphone Spielstücke. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Vierhändige Spielstücke. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und Etüden. Sonatinen und Vortragsstücke verschiedener Epochen, leichtere polyphone Spielstücke. Vierhändige Spielstücke. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Sonderstufe: Technische Übungen und Etüden mit gesteigerten Anforderungen. Erweitern der in den Vorjahren erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Anspruchsvollere Spielliteratur nach Begabung des Schülers. Improvisations- und Gestaltungsübungen. Anleitung zu selbständigem Erarbeiten von Spielliteratur. Orgel 1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): (Voraussetzung: Spiel leichter polyphoner Stücke auf dem Klavier). Elementartechnische Übungen im Manual- und Pedalspiel- Grundsätze des Registrierens. Einfache Choralbearbeitungen und Versetten. Gegebenenfalls einfache Improvisationsversuche.

Ziffer 2 Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen der elementartechnischen Übungen. Mehrstimmige Liedsätze; leichte Präludien und Fugen. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen technischer Übungen. Spielliteratur mit gesteigerten Anforderungen. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Liedbegleitung. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen technischer Übungen (leichte Triosätze). Mittelschwere Spielliteratur aus allen Stilepochen. Improvisation einfacher Vor-, Nach- und Zwischenspiele über gegebene Themen. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Gitarre 1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen. Spiel auf leeren Saiten, einstimmiges Spiel (ohne leere Saiten), chromatische Übungen, Fünfton- Reihen auf allen Saiten und in allen Lagen. Zweistimmiges Spiel mit leeren Bässen, erste Lagenwechselübungsversuche, gebräuchlichste Tonleitern. Vorübungen zum Akkordspiel (auf leeren Saiten), einfache Kadenzen ohne Quergrifftechnik, Daumenschlagübungen. Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen, Spielen (Singen). Melodiespiel (nach Noten und nach dem Gehör). Liedspiel und Liedbegleitung (nach Noten und nach dem Gehör). Allenfalls einfache Improvisations- und Gestaltungsversuche (Motivergänzungs- und -erfindungsübungen). Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen Instrumenten. Sobald wie möglich sollen alle in Frage kommenden stilistischen Bereiche der Gitarreliteratur (einschließend die Gitarre in der Kunstmusik, in der Folklore, in der Unterhaltungsmusik und im Jazz) anhand von ausgewählten (typischen) Beispielen von den Anfängen bis zur Gegenwart erfaßt werden. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der elementartechnischen Übungen. Verschiedene Anschlagsarten, Quergrifftechnik, Bindetechnik, Lagenwechselübungen, weitere Tonleitern, Kadenzen in den gebräuchlichsten Tonarten. Intervall- und Motivübungen. Einfache Transpositionsübungen von Intervallen, Motiven und kleinen Tongruppen. Zweistimmiges Spiel mit gegriffener Ober- und Unterstimme. Begleiten mit einfachen Akkorden (auch nach dem Gehör). Solospiel mit etwas gesteigerten Anforderungen. Leichte Etüden. Allenfalls Improvisations- und Gestaltungsübungen: Motivergänzungs- und -erfindungsübungen, dabei auch erste Versuche, einfache Melodien und kleine Lieder zu variieren. Ensemblespiel von Literatur mit etwas gesteigerten Anforderungen, auch mit anderen Instrumenten. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der technischen Übungen. Quergriff- und Bindetechnik mit gesteigerten Anforderungen, weitere Lagewechselübungen (Dur-, Moll-, chromatische und modale Reihen). Erweiterte Kadenzen in verschiedenen Lagen, auch unter Einbeziehung von Umkehrungen einfacher Akkorde und in Verbindung mit der Liedbegleitung. Intervall- und Motivübungen. Transpositionsübungen. Etüden. Akkordbegleitung einfacher Melodien (auch nach dem Gehör). Sololiteratur von mittlerem Schwierigkeitsgrad. Fortsetzen der Improvisationsübungen, unter Einbeziehung des figuralen Variierens einfacher Melodien. Ensemblespiel von Literatur mittleren Schwierigkeitsgrades, auch mit anderen Instrumenten. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der technischen Übungen. Quergriff- und Bindetechnik sowie Lagewechselübungen mit gesteigerten Anforderungen. Tonleiter- und Akkordübungen mit (auch im Tempo) gesteigerten Anforderungen. Erweiterte Kadenzen in verschiedenen Lagen, auch unter Einbeziehung alterierter Akkorde und ihrer Umkehrungen und in Verbindung mit der Liedbegleitung.

Intervall- und Motivübungen. Transpositionsübungen. Etüden (mittelschwer). Akkordbegleitung von Melodien (auch nach dem Gehör). Einstimmiges und mehrstimmiges Spiel aus dem Gedächtnis, auch mit Hinzufügen anspruchsvollerer Akkorde. Sololiteratur mit mittleren und mittelschweren Anforderungen aus allen Stilbereichen (einschließlich 20. Jh.). Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen mit gesteigerten Anforderungen. Ensemblespiel von Literatur mit mittleren und mittelschweren Anforderungen, auch mit anderen Instrumenten. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Blockflöte 1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen, Atmung, Tonbildung, Artikulation. Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen, Spielen (Singen). Einfache Lieder, Spielstücke und Tanzsätze. Allenfalls Motivergänzungs- und -erfindungsübungen. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen der elementartechnischen Übungen. Tonleiter- und Dreiklangspiel. Einfache Artikulationsübungen. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Einfachere Spielstücke in den gebräuchlichen Tonarten, auch für mehrere Instrumente. Einfache Improvisations- und Gestaltungsübungen. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen der technischen Übungen. Sätze aus den Suiten und Sonaten des Barock und aus der zeitgenössischen Literatur. Zusammenspiel mit anderen Instrumenten. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Gegebenenfalls Spiel auf einer Blockflöte anderer Stimmlage. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden) : Fortführen der technischen Übungen (Spieltechniken zur Ausführung alter und neuer Musik). Gegebenenfalls auch Spiel auf einer Blockflöte einer anderen Stimmlage. Zusammenspiel mit anderen Instrumenten. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für Blockflöte aus verschiedenen Stilrichtungen. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Querflöte 1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen. Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen, Spielen (Singen). Einfache Spielstücke und Tanzsätze. Allenfalls Motivergänzungs- und -erfindungsübungen. Fortsetzen der elementartechnischen Übungen. Tonleiter- und Dreiklangspiel. Einfache Ansatz- und Intonationsübungen. Fortführen der Intervall- und Motivübungen. Verschiedene Spielstücke, gegebenenfalls auch leichte Sonatensätze mit gesteigerten Anforderungen. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsversuche. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der technischen Übungen. Spielstücke verschiedener Stilrichtungen. Zusammenspiel mit anderen Instrumenten. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen der technischen Übungen (Spieltechniken zur Ausführung alter und neuer Musik). Zusammenspiel mit anderen Instrumenten. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für Querflöte aus verschiedenen Stilrichtungen. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Klarinette 1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen. Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen — Spielen (Singen).

Einfaches Melodiespiel. Tanzsätze (einzeln und in der Gruppe). Allenfalls einfache Improvisationsversuche. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der elementartechnischen Übungen. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Spielstücke und Tanzsätze in den gebräuchlichen Tonarten (einzeln und in der Gruppe). Fortsetzen der Improvisationsversuche. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und leichte Etüden. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung der neuen Tonalität. Mehrstimmige Originalliteratur. Fortsetzen der Improvisationsübungen. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und Etüden. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für Klarinette aus verschiedenen Stilrichtungen. Einführung in das Transponieren im Rahmen der Klarinettenstimmungen. Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Gegebenenfalls Einführung in die Artikulation und Improvisation des Jazz (Gruppenspiel). Sonderstufe: Wie bei Klavier. Horn 1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen. Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen — Spielen (Singen). Lieder und einfache Spielstücke. Allenfalls einfache Improvisationsversuche. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der elementartechnischen Übungen. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Lied- und Tanzsätze sowie angemessene Spielstücke (auch in Duo- und Triobesetzung) in den gebräuchlichen Tonarten. Fortsetzen der Improvisationsversuche. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und leichte Etüden. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Angemessene Spielstücke aus alter und neuer Zeit in verschiedenen Tonarten. Ensemblespiel. Fortsetzen der Improvisationsübungen. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und Etüden. Ausgewählte Beispiele aus der Literatur für Horn (auch mit Klavierbegleitung oder in Duo-, Trio- und anderer Besetzung). Einführung ins Transponieren im Rahmen der Hornstimmungen. Fortsetzen der Improvisationsübungen; Gestaltungsübungen. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Trompete 1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen: Zwerchfellatmung und Atemstütze. Tonbildung, Zungenstoß. Übungen mit Naturtönen — Griffe in tiefer Lage. Tonleitern (diatonisch) und Dreiklangszerlegungen (staccato-legato) : Tonumfang fis bis e". Artikulationsübungen (verschiedene leichte Rhythmen). Intervall- und Motivübungen: Hören, Benennen, Spielen (Singen). Kleine Rufe und Spielstücke. Lieder und Choräle. Motivergänzungs- und -erfindungsübungen, Ergänzung von vorgeblasenen Rufen und Melodien, Improvisieren kleiner Melodien. Ensemblespiel leichter Duette und Trios. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der elementartechnischen Übungen: Tonbildungsübungen. Erweiterung des Tonumfanges (fis-a"). Tonleiterübungen, auch in Moll. Dreiklangszerlegungen in verschiedenen Rhythmen und Artikulationsarten, auch in Moll. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Erste Transpositionsübungen. Leichte bis mittelschwere Etüden. Leichte Rufe und Signale. Lieder und Spielstücke. Improvisations- und Gestaltungsübungen: Motivergänzungs- und -erfindungsübungen, Ergänzung vorgeblasener Melodien, dabei auch erste Versuche, einfache Melodien und kleine Lieder zu variieren.

Ensemblespiel leichter Duette, Trios und leichter Trompetenstücke. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden) : Fortsetzen der technischen Übungen: Tonbildungs- und Höhenübungen: fis-c'" (Staccato in verschiedenen Rhythmen, Lippenbindungen — Lippenentspannungsübungen; staccato und legato gemischt). Tonleitern und Akkordzerlegungen, auch in Moll, Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Transpositionsübungen (in C, Es, F, A, D). Etüden und Spielstücke im bisherigen Schwierigkeitsgrad. Leichte bis mittelschwere Rufe und Signale. Leichte Sonatinen für Trompete und Klavier. Improvisations- und Gestaltungsübungen unter Einbeziehung des figuralen Variierens einfacher Melodien. Ensemblespiel: leichte Spielmusik für Blechbläser (in Gruppen). 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen: Zungenstoßübungen (eventuell Triolen- und Doppelzunge). Tonleiter- und Akkordzerlegungsübungen in anspruchsvollerer technischer Ausführung unter Verwendung schwierigerer Rhythmen. Gegebenenfalls Einführung in die Artikulation des Jazz (Gruppenspiel). Intervall- und Motivübungen. Fortsetzen der Transpositionsübungen (in C, Es, F, A, D und E; auch unter Einschluß des parallelen Moll). Etüden und Spielstücke (mittelschwer). Rhythmisch und melodisch schwierigere Rufe und Signale. Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen mit gesteigerten Anforderungen. Geeignete Literatur für Trompete und Klavier bzw. für Trompete und Orchesterbegleitung. Ensemblespiel: Spielmusik für Bläser (in Gruppen) mit mittleren bis mittelschweren Anforderungen. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Posaune 1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen (Zwerchfellatmung und Atemstütze; Tonbildung und Ansatzübungen). Lagenstudium, leichte Tonarten; Naturbindungen. Intervallübungen: Hören, Benennen, Spielen (Singen). Lieder, einfache Spielstücke. Einfache Übungen im Ensemblespiel. Motivergänzungs- und Erfindungsübungen, Ergänzung von vorgeblasenen Melodien. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen der elementartechnischen Übungen. Tonbildungsübungen, Lippenbindungen; Legato. Tonleiter- und Dreiklangsübungen in verschiedenen Durtonarten. Fortführen der Intervall- und Motivübungen. Leichte Etüden, Spielstücke (auch in der Gruppe), leichte alte und neue Bläsermusik, auch polyphon, Choräle. Fortsetzen der Improvisations- und Gestaltungsübungen. Improvisieren kleiner Melodien. Ensemblespiel leichter Duos und Trios. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortführen der technischen Übungen. Tonleitern und Akkordzerlegungsübungen in verschiedenen Dur- und Molltonarten. Legato; Staccato; der Dämpfer; Verfeinerung der Artikulation. Mittelschwere Etüden und Spielstücke mit gesteigerten Anforderungen. Gruppenspiel mit anderen Instrumenten. Improvisations- und Gestaltungsübungen; Versuche, einfache Melodien und kleine Lieder zu variieren. Ensemblespiel leichter Duos, Trios und leichter Stücke aus der Posaunenliteratur. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen mit gesteigerten Anforderungen. Tonleitern und Akkordzerlegungen in verschiedenen Artikulierungen. Vibrato und Glissando. Signale. Geeignete Literatur für Posaune und andere Instrumente. Spielmusik für Bläsergruppen. Fortführen der Improvisations- und Gestaltungsübungen mit gesteigerten Anforderungen. Gegebenenfalls Einführung in die Artikulation und Improvisation des Jazz (Gruppenspiel).

Sonderstufe: Wie bei Klavier. Violine 1. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen. Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen — Spielen (Singen). Lieder und einfache Spielstücke (einzeln und in der Gruppe). Allenfalls einfache Improvisationsversuche. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzung der elementartechnischen Übungen. Fortsetzung der Intervall- und Motivübungen. Ein- und mehrstimmige Spielstücke (Duos) in den gebräuchlichen Tonarten unter Einbeziehung des Gruppenspiels. Fortsetzen der Improvisationsversuche. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und leichte Etüden. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung der neuen Tonalität. Fortsetzen der Improvisationsübungen. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und Etüden. Spielstücke aus alter und neuer Zeit (auch in Begleitung anderer Instrumente). Eine Sonatine oder leichte Sonate. Improvisations- und Gestaltungsübungen. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Violoncello 1.Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Elementartechnische Übungen. Intervall- und Motivübungen: Hören — Benennen — Spielen (Singen). Einfache Spielstücke. Allenfalls einfache Improvisationsversuche. 2. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Fortsetzen der elementartechnischen Übungen. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Spielstücke in den gebräuchlichen Tonarten unter Einbeziehung des Gruppenspiels. Fortsetzen der Improvisationsversuche. 3. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und leichte Etüden. Fortsetzen der Intervall- und Motivübungen. Spielstücke in beliebigen Tonarten unter Einbeziehung der neuen Tonalität. Fortsetzen der Improvisationsübungen. 4. Kursjahr (1 oder 2 Wochenstunden): Technische Übungen und Etüden. Spielstücke aus alter und neuer Zeit (auch in Begleitung anderer Instrumente). Eine Sonatine oder leichte Sonate. Improvisations- und Gestaltungsübungen. Sonderstufe: Wie bei Klavier. Didaktische Grundsätze: Der Instrumentalunterricht soll den Schüler befähigen, typische Stücke der wichtigsten Stilepochen und Genrebereiche bis zur Gegenwart in einer Weise auszuführen, die es ihm ermöglicht, sich mit den geistigen Inhalten dieser Musik auseinanderzusetzen. Dabei ist ein Überblick über beispielgebende Werke zu vermitteln. Dieselben Grundsätze gelten auch bei der Erziehung zum gemeinsamen Musizieren. Auf Lehrinhalte des Pflichtgegenstands Musikerziehung ist praktisch Bezug zu nehmen. Gegebenenfalls sollen Meisterwerke für das betreffende Instrument zum Zweck musikalischtechnischer Studien und interpretatorischer Beobachtungen gehört werden. Da das Leistungsniveau bei den Schülern einer einzelnen Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit, der Übungsmöglichkeit und anderer Faktoren meist sehr unterschiedlich ist, sollen möglichst Schüler annähernd gleicher Leistung in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Somit können auch Schüler verschiedener Klassen eine Gruppe bilden. Für Schüler mit Vorkenntnissen ist die Einordnung von besonderer Bedeutung; sie sind in Gruppen höherer Klassen und später in die Sonderstufe einzureihen.", dd) hat an die Stelle der Überschrift „Handarbeit und Werkerziehung" die Überschrift „WERKERZIEHUNG" zu treten, ee) hat der Freigegenstand „Maschinschreiben" zu lauten: „MASCHINSCHREIBEN Bildungs- und Lehraufgabe: Sicheres Beherrschen der Schreibmaschine durch Schreiben nach der Zehnfinger-Blindschreibmethode ist anzustreben. Die Schüler sind mit

den Vorschriften des Österreichischen Kuratoriums für Wirtschaftlichkeit vertraut zu machen. Das Anfertigen wichtiger Schriftstücke des privaten, geschäftlichen und amtlichen Gebrauchs ist zu üben. Die Schüler sollen einfache Fehler an der Schreibmaschine selbständig beheben können. Lehrstoff: 3. bis 7. Klasse (in zwei aufeinanderfolgenden Klassen je 2 Wochenstunden): Kurs für Anfänger (1. Kursjahr): Richtige Körper- und Handhaltung. Bekanntmachen mit den wichtigsten Bestandteilen der Schreibmaschine. Gründliches Kennenlernen der Tastatur. Blindschreiben nach der Zehnfinger- Blindschreibmethode. Großschreibung. Ziffern und Zeichen. Erreichen einer Schreibgeschwindigkeit von etwa 100 Reinanschlägen pro Minute. Ansagen ohne Geschwindigkeitsforderung. Ansagen und Abschreibübungen, die ihren Stoff der Umwelt des Schülers, vor allem auch dem Inhalt anderer Unterrichtsgegenstände, entnehmen. Hervorhebungsarten (Unterstreichen, Sperrschrift, Mittestellen und Großschreiben). Die Anschrift. Brief einfachster Art. Brief ohne Vordruck. Gebrauch des Kohlepapiers. Briefkuvert. Nach Bedarf durchzuführende schriftliche Arbeiten sind zu beurteilen. Kurs für Fortgeschrittene (2. Kursjahr): Vertiefung der Kenntnis des Griffeids. Der Mittelstrich in seinen Anwendungen. Zeichen, die Wörter ersetzen. Zeichen, die keine Wörter ersetzen. Zusammengesetzte Zeichen, Abkürzungen, Ziffern und Zahlen. Papier- und Briefformate. Wiederholung: Der Brief ohne Vordruck. Tabellenschreiben. Der genormte Brief. Bewerbungsschreiben. Lebenslauf. Schreiben auf Doppelbogen mit und ohne Durchschlag. Anfertigen mehrerer Durchschläge. Vervielfältigungsarten. Verträge, Statuten, Listen, Preisverzeichnisse. Schriftstücke des Verkehrs mit Behörden, auf nicht vorgedrucktem Papier. Erziehung zu weitgehend selbständiger Gestaltung von Maschin- Schriftstücken aller Art. Ansagen und Abschreibübungen, die ihren Stoff der Umwelt des Schülers, vor allem auch dem Stoff anderer Unterrichtsgegenstände, entnehmen. Maschinenkunde: Tabulator, Stechwaize, Walzenfreilauf. Pflege der Schreibmaschine. Behebung kleiner Schäden. Nach Bedarf durchzuführende schriftliche Arbeiten sind zu beurteilen. Didaktische Grundsätze: Dem Schüler ist ausreichendes Verständnis für ein gutes Schriftbild zu vermitteln. Es ist darauf zu achten, daß die im Unterricht angefertigten Schriftstücke sprachlich und orthographisch einwandfrei sind und sich zum Teil mit Sachverhalten befassen, die Gegenstand des Unterrichtes anderer Unterrichtsgegenstände sind. Stets ist auf Brauchbarkeit des Schriftstückes größter Wert zu legen. Nach Möglichkeit sollen auch Hausübungen in anderen Fächern mit der Schreibmaschine abgefaßt werden. Die Steigerung der Schreibgeschwindigkeit darf nicht auf Kosten der Genauigkeit erfolgen. Um eine zu starke Beanspruchung der Schüler zu vermeiden, sind — jedenfalls in den unteren Klassen — keine Doppelstunden anzusetzen."; d) Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische Grundsätze), Unverbindliche Übungen, aa) ist nach der unverbindlichen Übung „Literaturpflege" folgende unverbindliche Übung „Schach" einzufügen: „SCHACH 1. bis 8. Klasse (in vier aufeinanderfolgenden Klassen je 1 Wochenstunde): Bildungs- und Lehraufgabe: Unmittelbares Ziel ist das Erlernen des „königlichen Spieles". Darüber hinaus soll der Schachunterricht den Schülern Werte vermitteln, die mit der Eigenart dieses Spieles eng verbunden sind: Fähigkeit zur Konzentration, Überblick über komplizierte Situationen, Aufbau und konsequente Durchführung eines Planes, Abschätzung der Auswirkungen der eigenen Entschlüsse und Handlungen. Dadurch soll nicht nur ein logisch-systematisches Denken, sondern auch die Sachlichkeit dieses Spieles sich in der Persönlichkeitsentwicklung des Spielers auswirken. Lehrstoff, didaktische Grundsätze: 1.Kursjahr (1 Wochenstunde): Das Schachbrett und seine Einteilung. Benennung der Felder (erste Andeutung eines Koordinatensystems).

Die Gangart der einzelnen Steine, einschließlich der Sonderfälle: Rochade, Schlagen en passant, Verwandlung des Bauern. Einführung der folgenden Begriffe: Linie, Reihe, Diagonale, Schlagen, Bedrohen, Decken. Notation. Dabei ist die algebraische Notation der internationalen Zahlennotation vorzuziehen. Schachbieten und Mattsetzen. Das Patt. Einführung in einige der gebräuchlichsten Eröffnungen. Dabei sind offene und halboffene Partien vorzuziehen. Vor allem kommen in Frage: Königsspringerspiel mit der italienischen und spanischen Fortsetzung. Sizilianische, französische, russische Verteidigung sowie Caro-Kann. Die einfachsten Endspiele: König und Dame gegen den König, König und Turm oder zwei Türme gegen den König, einfache Bauernendspiele. Hier sind vor allem die Bedeutung der „Opposition" und die Schwäche der Randbauern aufzuzeigen. Es ist dringend ratsam, zu jeder Eröffnung einige Musterpartien vorzuspielen, an die Tafel zu schreiben und von den Schülern mitschreiben zu lassen. Dadurch wird die Geläufigkeit im Lesen der Notation gefördert. Selbstverständlich sind diese Partien gründlich zu kommentieren. — Mittelspiel. Schon im 1. Kursjahr lassen sich gelegentlich des Durchspielens von Musterpartien viele Hinweise auf planvolle Führung des Mittelspieles einflechten. Hausübungen. Soweit die lokalen Gegebenheiten es erlauben, soll schon wenige Wochen nach Beginn des Unterrichtes innerhalb der Klassen ein Meisterschaftsturnier organisiert werden. Von diesem Zeitpunkt an hat jeder Schüler wöchentlich eine Meisterschaftspartie zu spielen. Die Führung der Tabelle muß in den ersten Jahren wohl der Lehrer selbst in die Hand nehmen. Die Schüler gewinnen dabei aber doch erste Einblicke in die Organisation eines Turniers. Wertung der Partien und Kriterien der Reihung können ihnen in diesem Zusammenhang leicht erklärt werden. 2. Kursjahr (1 Wochenstunde) : Weiterführung der Eröffnungslehre. Elementare Eröffnungsfehler und Eröffnungsfallen. Allgemeine Richtlinien für die Eröffnung. Zunächst sind weitere Zugfolgen und Varianten der bereits erlernten Eröffnungen zu behandeln. Der Begriff „Gambit". Das angenommene und das abgelehnte Königsgambit mit seinen gebräuchlichsten Varianten. Auch Damen- und Mittelgambit werden vorteilhafterweise bereits im 2. Kursjahr behandelt. Von den geschlossenen Partien können hier am ehesten die Zukertort-Eröffnung und einige Arten der indischen Verteidigung empfohlen werden. In der Endspiellehre empfiehlt sich eine gründliche Wiederholung des Stoffes des 1. Kursjahres. Ferner ist das Endspiel König mit zwei Läufern gegen den König zu behandeln. An Hand konkreter Beispiele können auch etwas schwierigere Bauernendspiele durchgearbeitet werden. Da eine systematische Behandlung des Mittelspieles nicht möglich ist, soll an Hand guter Partien in die verschiedenen Feinheiten eingeführt werden: Fesselung, Abzugsschach. Doppelangriff, Gabel, ewiges Schach. Ein entscheidender Punkt ist der planmäßige Aufbau und die konsequente Durchführung eines Angriffes. Auch das kann am besten durch eingehendes Kommentieren guter Partien gezeigt werden. Hier ist die langsame Überführung vom Materialgewinn zum Mattplan zu erstreben. Man kann auch bereits einige leichter durchschaubare Opferkombinationen wagen. Besonders lehrreiche Partien sollte man wenigstens zweimal durchspielen, da aus dem bereits bekannten Ende Sinn und Zweck der einzelnen Züge deutlich erkennbar werden. Übung im Mitschreiben eigener Partien. Anleitung zu nachträglicher Analyse der eigenen Partien. Einiges aus der Geschichte und Organisation des Schachsportes. Die FIDE und ihre Regeln. Hervorragende Persönlichkeiten in der Schachgeschichte. Der Gebrauch der Schachuhr. Blitzschach. Eventuelle Durchführung eines Blitzturniers, wenn genügend Uhren zur Verfügung stehen. Hausübungen. Für die Klassenmeisterschaft teilt man vorteilhafterweise die Spieler nach den Ergebnissen des 1. Jahres in zwei Leistungsklassen. Wieder hat jeder Spieler wöchentlich eine Meisterschaftspartie zu spielen. Am Ende des Jahres ist ein Qualifikationsturnier um Auf- und Abstieg zu empfehlen. Gelegentlich der Meisterschaft kann man auch das System der Sonneborn-Berger- Punkte erklären. 3. Kursjahr (1 Wochenstunde): Weiterführung und Vertiefung der Eröffnungslehre. Bei den offenen Spielen sind zu empfehlen: Evansgambit, Schottische Partie, Pozzianis-Eröffnung, Philidor-Verteidigung und Wiener Partie. Bei den halboffenen Partien sind zu ergänzen: Skandinavische Verteidigung, Aljechin- und Pire- Verteidigung. Bei den geschlossenen Spielen ist aus der reichen Fülle eine geeignete Auswahl zu treffen.

Endspiele. Hier ist vor allem das etwas schwierige Endspiel König mit Läufer und Springer gegen den König gründlich zu behandeln. Dazu sollte man auch einige Fälle nicht allzu komplizierter Endspiele mit Figuren auf beiden Seiten durchnehmen. Mittelspiel. Die beste Methode ist wiederum das wenigstens zweimalige Durchspielen und Kommentieren vorbildlicher Partien. Die Schüler sollen auf die Strategie des Angreifers und des Verteidigers bzw. auf deren taktische Wendungen hingewiesen werden. Sie gewinnen daraus starke Anregungen für planvolle Anlage einer Partie. Problemschach. Einige einfachere Probleme (vor allem Zweizügler) sollten gemeinsam gelöst werden. Von allzu gekünstelten Problemen ist jedoch abzuraten. Ausführliche Behandlung der einzelnen Artikel der Spielregeln des Weltschachbundes (FIDE). Geschichte der Schachweltmeisterschaft. Berichte über aktuelle Schachereignisse. Organisation des Schachsportes in Österreich. Hausübungen: Wie im 2. Kursjahr. Bei geringer Schülerzahl sollte das Meisterschaftsturnier doppelrundig gespielt werden. Sind noch zwei Leistungsklassen möglich, so folgt nach Abschluß des Turniers wieder ein Qualifikationsturnier um Auf- und Abstieg. Übungen im Blitzschach. 4. Kursjahr (1 Wochenstunde): Eröffnungslehre. Ergänzung des bisher Erarbeiteten sowohl durch weitere Analysen der schon behandelten Eröffnungen als auch durch Einführung in weniger gebräuchliche, aber bereits theoretisch untersuchte Eröffnungen (z. B. Englund- Gambit, Bogoljubowa-Verteidigung, Ben- Oni-Verteidigung, Orang-Utang-Eröffnung usw.). Mittelspiel. Neben Partien von Meistern sollen im 4. Kursjahr auch weitgehend Partien analysiert werden, die von den Schülern selbst gespielt und mitgeschrieben wurden. Diese Methode erweist sich als sehr erfolgreich. Auch die Untersuchung von Partien mit starkem Positionscharakter ist, wenn auch beschränkt, in dieser Altersstufe bereits zumutbar. Endspiele. Besonders zu empfehlen ist auch auf diesem Gebiet die Analyse von Endspielstellungen, die sich aus Partien der Schüler ergeben haben. Problemschach. Den Schülern der 4. Klasse kann man bereits etwas schwierigere Probleme vorlegen, wobei jedoch auf eine gewisse Wirklichkeitsnähe geachtet werden soll. Übermäßig gekünstelte Probleme sollen weggelassen werden. Da auf dieser Stufe das Turnier große Bedeutung erlangt, sollen einige Bereiche der Turnierpraxis herausgestellt werden: das Ausnützen der zur Verfügung stehenden Zeit, die Zeitnot, Zeitnotmanöver, ewiges Schach (Zug- und Stellungswiederholungen) und Patt als Ausweg in verlorenen Stellungen, Zusammenstellung eines individuellen Eröffnungsrepertoires mit Variantenkenntnis, Übung in der Zeiteinteilung durch Variation der Bedenkzeit: 2,5 Stunden für 50 Züge/2 Stunden für 40 Züge (Schreib- und Uhrenzwang), Kurzpartien zu 30, 15 und 10 Minuten (kein Schreibzwang) und Blitzpartien zu 7 und 5 Minuten Bedenkzeit. Geschichte und Organisation. Eine Abrundung des bisher gewonnenen Bildes der Entwicklung und Organisation des Schachbetriebes sowohl im weltweiten Sinn als besonders in Österreich ist zu erstreben. Die bereits in den unteren Klassen gelegentlich erwähnten oder besprochenen Möglichkeiten von Turnierformen sollen eingehender und unter Berücksichtigung ihrer mathematischen Grundlagen behandelt werden. Hausübungen: Ähnlich wie im 3. Kursjahr. Die praktische Durchführung wird weitgehend von der Anzahl der Schüler abhängen.", bb) hat an die Stelle der Überschrift „Chorgesang" die Überschrift „CHOR" zu treten, cc) hat in der unverbindlichen Übung „Hauswirtschaft" an die Stelle der Wendung „5. bis 8. Klasse" die Wendung „4. bis 7. Klasse" zu treten, dd) hat die unverbindliche Übung „Leibesübungen" zu lauten: „LEIBESÜBUNGEN Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden): Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibesübungen, die den örtlichen Gegebenheiten, besonders gesundheitlichen Erfordernissen wie auch begründeten Wünschen der Schüler gerecht werden. Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen, auch Aufnahme wertvoller außerschulischer Übungsformen (life time sports); Spezialgruppen für Gymnastik und Tanz; Sonderturnen für Haltungsgefährdete. Auch beim leistungsbetonten Üben in den Neigungsgruppen sind die Erfordernisse der Gesundheitserziehung und des entwicklungsgemäßen Unterrichtens zu beachten; Hinführen zu jugendgemäßen und sachgerecht angewendeten Trainingsformen.

Didaktische Grundsätze: Dem Grundsatz der Altersgemäßheit und den Forderungen der Gesundheitserziehung und der Sicherheit ist Rechnung zu tragen."; e) ist dem Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische Grundsätze) folgender Abschnitt römisch VI anzufügen: „VI. FÖRDERUNTERRICHT Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze: Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes der betreffenden Klasse durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die beim Übertritt in die allgemeinbildende höhere Schule oder in der Anfangsstufe (bzw. in der Unterstufe) des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um an sich geeignete und leistungswillige Schüler handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.". 5. Nach der Anlage A (Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schulen) sind die Anlagen A/i (Lehrplan der Höheren Internatsschulen), A/ml (Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung), A/m² (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung), A/m³ (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik) und A/sp (Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung) einzufügen und haben zu lauten: Anlage A/i LEHRPLAN DER HÖHEREN INTERNATSSCHULEN I. STUNDENTAFEL

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Wie Anlage A. III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage A. Darüber hinaus ergibt sich durch die einer Höheren Internatsschule zugewiesene Bildungsaufgabe und ihre Bildungsmöglichkeiten die Entwicklung bestimmter erziehungsrelevanter Lehrplaninhalte in Schwerpunkten. Diese Forderung ist einerseits eine methodisch didaktische und erfordert vom Lehrer die besondere Hervorhebung einzelner lehrplanmäßig vorgegebener Lehrinhalte in Beachtung ihrer Erziehungswirksamkeit, anderseits ergibt sich daraus die Notwendigkeit zusätzlicher Lehrinhalte, die über jene der allgemeinbildenden höheren Schulen hinausgehen. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Bei Führung als Gymnasium wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A, bei Führung als Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Mädchen wie Lehrplan des Wirtschaftskundilichen Realgymnasiums für Mädchen, Anlage A, mit folgenden Abweichungen: Pflichtgegenstände ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE Englisch Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Erste lebende Fremdsprache, Englisch, des Gymnasiums, Anlage A. Lehrstoff: 3. Klasse (4 Wochenstunden): Aussprache: Vermittlung der richtigen Aussprache auf Grund der Nachahmung. Besondere Berücksichtigung der dem Deutschen fremden Laute, des Unterschieds zwischen stimmhaften und stimmlosen Konsonanten, der Aussprache der Diphthonge und der dem Englischen eigenen Tonführung. Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge an kurzen Sätzen und Wortgruppen, die sich aus dem Gebrauch der Fremdsprache in der Klasse ergeben. Die internationale Lautschrift als Merkhilfe zur Aneignung der richtigen Aussprache. Schreibung: Abschreiben von der Tafel und vom Buch. Niederschrift auswendig gelernter Texte; Diktate zunächst unveränderter, später auch leicht veränderter Texte aus vorher gut durchgearbeiteten Lesestücken. Auch Diktate von frei zusammengestellten Texten aus dem bereits erarbeiteten Sprachgut. Gesprächs- und Lesestoff: Lesestücke in erzählender Form und Dialoge aus dem unmittelbaren Erlebniskreis des Schülers (Schule und Internat, Heim und Familie, Körper und Kleidung, Mahlzeiten, Tages- und Jahresablauf, Uhr, Datum, Jahreszeiten und Feste, Wetter, Krankheit) mit gelegentlichen Hinweisen auf englische (amerikanische) Verhältnisse; Lieder und leicht faßliche Gedichte. Wortschatz- und Sprechübungen: Erwerben und Einüben eines für Gespräche in der Klasse über Personen, Gegenstände und Vorgänge aus Umwelt und Interessengebieten des Schülers ausreichenden Wortschatzes. Festigung des erworbenen Wortschatzes durch Frage und Antwort, wobei nicht nur der Lehrer, sondern auch der Schüler Fragen stellt. Auswendiglernen von Gedichten und Liedertexten, kurzen Prosastellen und Dialogen; Wiedergabe des Inhaltes durchgenommener Lesestücke, zunächst durch Beantwortung von Lehrerfragen, später auch zusammenhängend; Umsetzen von Lesestücken in Gesprächsform oder in szenische Darstellung, Zwiegespräche und Gruppenszenen aus dem täglichen Leben, womöglich von den Schülern selbst aus dem gelernten Sprachgut zusammengestellt; leichte Bildbeschreibungen; Spiele; erste Versuche in Berichten über Erlebtes und im Nacherzählen einfachster, vom Lehrer dargebotener Geschichten, besonders aus dem Schul- und Heimleben. Sprachlehre: Mehrzahlbildung des Hauptwortes mit s, die wichtigsten unregelmäßigen Mehrzahlbildungen; der Possessive Case; bestimmter und unbestimmter Artikel; persönliche, besitzanzeigende, hinweisende, fragende und unbestimmte Fürwörter; Grund- und Ordnungszahlwörter; das Eigenschaftswort und seine regelmäßige und unregelmäßige Steigerung; Bildung, Steigerung, Gebrauch und Stellung des Umstandswortes; die häufigsten Vorwörter und die gebräuchlichsten Bindewörter; die tätige Form des Zeitwortes im Present, Future und Past Tense (auch die häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter). Expanded Form des Present Tense; die Formen von to be, to have und to do im Present und Past Tense, Frage und Verneinung (mit und ohne „to do"), Befehl und Verbot; die Wortfolge Subjekt—Prädikat—Objekt.

Schriftliche Arbeiten: Diktate in Anlehnung an den Gesprächs- und Lesestoff; Beantwortung von Fragen über sorgfältig durchgearbeitete Texte; später auch Stellen und Beantworten von Fragen; Einsatz- und Umformübungen; leichte Inhaltswiedergaben; keine Übersetzungen. Regelmäßig Schul- und Hausübungen. Vier Schularbeiten, davon eine im 1. Semester. 4. Klasse (4 Wochenstunden): Aussprache: Nach Bedarf Ausspracheübungen in Verbindung mit Rechtschreibübungen; Unterschiede in Aussprache und Schreibung zwischen Hauptwort (Eigenschaftswort) und Zeitwort; Tonführung, Bindung und Schwachtonformen im schnelleren Sprechtempo. Schreibung: Längere und schwierigere Diktate unter Vermeidung völlig neuer Wörter. Gesprächs- und Lesestoff: Lesestücke in erzählender Form oder Dialoge über folgende Themen unter steter Berücksichtigung der Verhältnisse in den angelsächsischen Ländern: Leben in der Stadt und auf dem Lande, Ferien, Fremdenverkehr, Freizeitgestaltung, Sport und Spiel, Haushalt und Einkauf (englisches und amerikanisches Geld), Geschäftsleben, moderner Verkehr, Post, Rundfunk und Fernsehen, Theater und Film, Lieder, dramatische Szenen, Darstellungen aus der Geschichte und Sage der Angelsachsen; Land und Leute in Großbritannien. Wortschatz- und Sprechübungen: Planmäßige Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes innerhalb der angeführten Sachgebiete (idiomatische Redewendungen), Sprechübungen mit gesteigerten Anforderungen; womöglich einsprachige Worterklärung; Nacherzählung einfacher vorn Lehrer dargebotener Texte; Berichte und Gespräche über Erlebtes und Gelesenes. Darstellen von Szenen aus dem täglichen Leben, Auswendiglernen von Dialogen, Spiele mit verteilten Rollen; ausführliche Bildbeschreibungen. Einführung in die Benützung eines einsprachigen Wörterbuches. Sprachlehre: Wiederholung und Erweiterung der Formen- und Satzlehre. Weitere Beispiele für unregelmäßige Mehrzahlbildung des Hauptwortes; rückbezügliches und bezügliches Fürwort; Grundformen der häufigsten unregelmäßigen Zeitwörter; das Zeitwort in der Tätigkeitsform des Present Perfect, Past Perfect, First Conditional und in der Leideform des Present und Past Tense; Expanded Form in den gebräuchlichen Zeiten; modale Hilfszeitwörter; Erweiterung der Kenntnisse über die Vorwörter; die gebräuchlichsten Arten der Nebensätze, im Zusammenhang damit weitere Bindewörter; Nominalformen; Gebrauch des Artikels; Schwierigkeiten im Gebrauch des Umstandswortes; Einführung in den Gebrauch der Bedingungssätze, der indirekten Rede und Frage, der Nebensätze und der Infinitiv-, Partizipial- und Gerundkonstruktionen. Schriftliche Arbeiten: Vorübungen zum Aufsatz auf Grund vorangegangener Sprechübungen; Versuche im Briefeschreiben, Kurzberichte über Erlebtes, gelegentlich auch einfache Übersetzungen ins Englische. Regelmäßig Schul- und Hausübungen. Sechs Schularbeiten, je drei im Semester. Didaktische Grundsätze: Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Erste lebende Fremdsprache, Englisch, des Gymnasiums, Anlage A. WERKERZIEHUNG (für Knaben) Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Werkerziehung soll grundlegende Erfahrungen und Kenntnisse im gestaltenden Umgang mit Werkstoffen, dem Herstellen und Verändern von Dingen und deren Reflexion, anstreben. Dabei sind einerseits konstitutive, anderseits funktionelle Ziele, die im psychomotorischen und kognitiven Bereich liegen, anzustreben. Die konstitutiven Lernziele sind z. B. Erziehung zu Sorgfalt, Ausdauer, Genauigkeit, zu planendem Verhalten, Koordination und Kooperation, Sensibilität für Material, Form, Maß und Farbe. Im psychomotorischen Bereich ist der Erwerb manueller Fertigkeiten, im kognitiven Kenntnisse über Materialien, Werkzeuge, Verfahren und Gesetzlichkeiten entscheidend. Die Anbahnung formal-ästhetischer Qualitäten sowie die Ausbildung des technisch-funktionellen Denkens sollen eine gleichbedeutende Rolle spielen und den Schüler zu einer künftigen verantwortlichen Konsumhaltung und sachlichem Urteil befähigen. Die Förderung kreativer Fähigkeiten im Sinne des Erfindens sowie die Werkbetrachtung bieten dabei eine unentbehrliche Unterstützung. Es sind Werkstücke zu wählen, die dem Schüler die Entstehung von der Planung bis zur Vollendung, aber auch arbeitsteilige Verfahren als Zugang zur heutigen Wirtschaftswelt zeigen. Die Aufgabenstellungen sollen folgenden Bereichen entnommen werden:

Gebrauchsform (mit Berücksichtigung der Aspekte Zweckgebundenheit, Oberflächengestaltung, werkhafte Musterungen). Wohnraum — Haus — Umwelt. Statisch konstruktives Bauen. Kinetik (Kraftnutzung, Bewegung, Bewegungsumwandlung), Regelung, Steuerung. Lehrstoff: 1. Klasse (2 Wochenstunden): Material: Ton, Papiermaché und Metallfolien, Holzblöcke, Papier und Karton, Schachtelelemente. Problemstellung und Arbeitsverfahren: Gewinnung von Grunderfahrungen mit formbarem Material durch Aufbaukeramik, Anbahnen einer Figur-Grund-Beziehung in Form von Flächenstrukturierungen beim Relief. Massengliederung und Gruppierung von neuen Raumformen durch Zusammensetzung geometrischer Körper. Einführung in statische Probleme mit Papierwinkelstreifen und Stäbchenkonstruktionen. Lösung von Stabilisierungsproblemen durch Konstruktionen aus Draht, Stäbchen und Spagat, die Verspannungen, Stützen und Überbrückungen erfordern. Anbahnen von Problemen der Dynamik durch Erfindung und Erzeugung von Zugmechanismen (Hebelfunktionen). 2. Klasse (2 Wochenstunden) : Material: vorwiegend Ton, Gips, Holz, Karton, Papier, Rundholz, Draht. Problemstellung und Arbeitsverfahren: Additive und substraktive Verfahren durch Versuche mit Rundplastiken (Höhlung, Wölbung, Gliederung). Konstruktives Gestalten durch Verbindung von Papierwinkelstreifen und Holzstäben als Bauelemente. Erprobung der einwirkenden Kräfte, Last, Spannung, Zug und Schub als Anbahnung statischer Probleme. Weiterführung von Aufgaben aus dem statischen und dynamischen Bereich durch Belastung der Tragfähigkeit, Standfestigkeit, Gleitfähigkeit von Materialien. 3.Klasse (2 Wochenstunden): Material: Ton, Gips, Zement, Wachs, Rundstäbe, Draht, Karton, Stein. Problemstellung und Arbeitsverfahren: Bereicherung der Erfahrung mit Positiv- und Negativformen durch andere Verfahrensweisen, z. B. Gipsschnitt, Gießverfahren. Ökonomische Verwendung von gegebenen Elementen. Probleme der Überspannung von Räumen und Gewölbeformen. Praktische Versuche mit Skelettkonstruktionen. Untersuchen von Geräten und Maschinen (auch Spielzeug) durch Zerlegung und Zusammensetzung im Hinblick auf Funktion und Gestaltung. Übertragung von Bewegungen an differenzierteren Aufgaben wie Lenkung, Kupplung, Getriebe, Kurbelwelle, Nocken u. a. Gegebenenfalls Verwendung von Baukastensystemen oder Teilen daraus. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Material: Holz, Ytong, Gips, Stein, Draht, Blechteile und Karton, Styropor, Ton. Problemstellung und Arbeitsverfahren: Erschließen des Verständnisses für geschlossene und offene Form, der Masse-Volumen-Beziehung und kinetischer Plastik durch Arbeiten aus dem Block, auftragende und Montageverfahren. Planen und Bauen von Wohnmodellen nach ökonomischen, funktionellen, sozialen und ästhetischen Gesichtspunkten. Erstellung der Verständigungsmodelle nach selbständigen Plänen, Beschäftigung mit Stadt- und Raumplanung. Der heutige Möbelbau in Modell- und Serienanfertigung. Planung von Arbeitsvorgängen bei Serienanfertigung in Form von Gruppenarbeit von der Werkzeichnung über Stücklisten bis zur Kalkulation. Kennenlernen des Zusammenhanges von Funktion, Konstruktion und Material durch Lehrausgänge in Betriebe, die industrielle und gewerbliche Fertigungsmethoden veranschaulichen. Didaktische Grundsätze: Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. WERKERZIEHUNG (für Mädchen) Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll die Freude an selbständiger Tätigkeit wecken und durch Arbeiten mit verschiedenen Materialien und Techniken die schöpferischen Kräfte fördern. Die Erprobung vieler Werkstoffe und Arbeitsverfahren soll das Gefühl für Beschaffenheit, Farbe und Wirkung von Stoffen und anderen Textilien anregen und die geschmackliche Urteilsfähigkeit entfalten.

Beim freien Gestalten soll handwerkliche Fertigkeit in verschiedenen textilen Techniken angestrebt werden. Wirtschaftlichkeit, Sorgfalt und Ausdauer in Planung und Ausführung sind bei allen Arbeiten anzustreben. Auf materialgerechte Verarbeitung ist Wert zu legen. Ferner ist die Kenntnis von Verwendung und Pflege der gebräuchlichsten Arbeitsbehelfe zu vermitteln. Lehrstoff: 1. Klasse (2 Wochenstunden): a) am Gymnasium : Freies Verarbeiten verschiedener Materialien in verschiedenen Techniken. Material: Papier, Karton, Bast, Peddigrohr, Filz, Stroh, Draht, Leder, Wachs, Wolle und Baumwollstoffe. Techiniken: Papierschnitt, Scherenschnitt, Flechten, Weben, Häkeln, Stricken, Nähen und Buntstickerei. Themen: Papierblumen, Glückwunschkarten, Masken, Mappen, Taschen, Hauben, Bälle, Stoffpuppen, Stofftiere und Nähkörbchen. b) am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Mädchen: Wie Lehrplan für den Freigegenstand Werkerziehung des Gymnasiums, Anlage A. 2. Klasse (2 Wochenstunden): Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Handarbeit: Freies Gestalten in textilen Techniken: Netzen, Weben, Sticken u. ä. Mehrfarbenstricken, auch mit aktuellen Materialien und Mustern: Werkstück für den persönlichen Gebrauch oder für die Wohnung. Arbeiten mit Filz, Peddigrohr, Bast und anderen Materialien. Nähen: Weiterführen des Maschinnähens. Schnittzeichnen (gegebenenfalls Abnahme aus Modejournalen, Anleitung zum Verändern auf eigene Maße nach vorangegangener Maßkontrolle). Einfaches Werkstück aus Waschstoff. Werkerziehung: Die Freude an der handwerklichen Tätigkeit soll geweckt und damit für die Mädchen ein neues Interessensfeld erschlossen werden. Phantasie und Urteilsfähigkeit tragen zu einer entsprechend realistischen und kritischen Haltung zu heutigen Umwelt- und Lebensproblemen bei. Materialeigenschaften und Werkzeuge sind zu erproben und ihnen adäquate Gestaltungsmöglichkeiten zu vermitteln. Die Einführung in einfache technische Funktionen im allgemeinen sowie spezieller häufig verwendeter Geräte ist anzustreben. Ferner ist das Verständnis für die Herausbildung der heutigen hochindustrialisierten Produktion aus der handwerklichen Tätigkeit durch eigene Versuche und Werkbetrachtungen zu fördern. Konstruktive Holzarbeiten mit einfachen Holzverbindungen. Technik: Sägen, Bohren, Stemmen, Oberflächenbehandlung. Material: Platten, Leisten, Holzblöcke usw. Farbmaterialien: Lacke, Leime usw. Themen: Hocker, Blumentisch, Bücherregal usw. Erlernen einfacher Handgriffe für den Haushalt. Einfache Reparaturen an Möbelstücken. Erfassen der Funktion und der Art der Produktion einzelner Teile — Betriebsbesichtigungen. Erfassen des Wandels vom Werkzeug zur Maschine. Technisches Werken: Experimente mit einfachen Materialien: Versuche zur Statik und Dynamik, Montage von Elementen, Skelettbau. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. Didaktische Grundsätze: Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. HAUSWIRTSCHAFT Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff: 4. Klasse (4 Wochenstunden): Vermittlung grundlegender Kenntnisse im Kochen und in der Führung eines Haushaltes; Erfassen der Bedeutung einer gesunden Ernährung. Erarbeitung der wichtigsten Grundrezepte; einfache Menügestaltung; Tischdecken; Servieren, Gestaltung von Familienfesten; Büffetgestaltung für Feste in der Internatsschule. Bedienung der Küchen- und Haushaltsmaschinen, hauswirtschaftliche Übungen. Didaktische Grundsätze: Wie Lehrplan für die unverbindliche Übung Hauswirtschaft des Gymnasiums, Anlage A.

FREMDSPRACHLICHE KONVERSATION Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Aktivierung des im Unterricht der betreffenden Fremdsprache erworbenen Sprachkönnens zunächst in Anlehnung an die vorgegebenen Sprachmodelle, im weiteren durch Übertragung auf Situationen des Lebensbereiches der Schüler bis zur eigenständigen Anwendung und zum Versuch einer persönlichen Aussage. Vertiefung und Festigung des erworbenen Sprachwissens (Grammatik, Wortschatz usw.) durch Übungen in neuen, vom Lehrbuch unabhängigen Kontexten. Aktivierung des im Unterricht der betreffenden Fremdsprache erworbenen Sachwissens und Erweiterung des Wortschatzes durch Einbeziehung neuer Sachgebiete. Verbesserung der Aussprache, der richtigen Tonführung und des Hörverständnisses durch zusätzliche Hör- und Ausspracheübungen. Verbesserung der Sprechfertigkeit und der praktischen Beherrschung einer gepflegten Umgangssprache. Richtiger Gebrauch der Fremdsprache als Kommunikationsmittel. Lehrstoff: Erste lebende Fremdsprache Französisch oder Englisch 1. Klasse (1 Wochenstunde): Gesprächsthemen, die sich eng an den Lehrstoff des Unterrichtes in Französisch oder Englisch anlehnen und von der Umwelt des Schülers ausgehen. Regelmäßige kurze Hör- und Ausspracheübungen. Vertiefung und Festigung folgender Sachgebiete: Schulleben: Lehrer, Lehrsäle, Unterrichtsgegenstände, Stundenplan. Heimleben: Erzieher, Internatsräume, Tagesablauf, Körperpflege, Kleidung, Mahlzeiten, Studium, Geschäft, Schule und Erziehung, Haus. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Gesprächsthemen, die sich eng an den Lehrstoff des Unterrichtes in Französisch oder Englisch anlehnen oder sich aus aktuellen Ereignissen des Tages ergeben. Regelmäßige Hör- und Ausspracheübungen. Vertiefung und Festigung folgender Sachgebiete: Ferien, Landleben, Familien- und Internatsleben, Spiele, Musizieren, Handarbeit, Lektüre, Wanderungen, Exkursionen, Schullandwoche, Einkaufen, Erkrankung, Heimfahrtsonntag, Feste im Internat und im Elternhaus. 3. Klasse (1 Wochenstunde): Gesprächsthemen aus dem Alltag und zu aktuellen Ereignissen. Vertiefung und Festigung folgender Sachgebiete: Haus, Wohnung, Garten, Reise, Verkehrsmittel, Großstadtverkehr, Restaurant, Post, Telephon, Berufe; Beiträge zur Landeskunde. 4. Klasse (1 Wochenstunde): Gesprächsthemen aus dem Alltag und zu aktuellen Ereignissen. Vertiefung und Festigung folgender Sachgebiete: Sportarten, Theater, Kino, Konzert, Rundfunk, Tourismus. Beiträge zur Kenntnis der Geographie, der Geschichte, der Wirtschaft und des kulturellen Lebens (Frankreich bzw. Commonwealth und USA). Zweite lebende Fremdsprache Englisch oder Französisch 3. und 4. Klasse (je 1 Wochenstunde): Wie für die Erste lebende Fremdsprache, 1. bis 3. Klasse. Didaktische Grundsätze: Die Gestaltung des Unterrichtes in Fremdsprachlicher Konversation hat völlig unabhängig und getrennt vom Unterricht in der betreffenden Fremdsprache zu erfolgen, auch wenn die beiden Gegenstände von einem Lehrer betreut werden. Der Unterricht dient der Vertiefung und Festigung der im Unterricht in der betreffenden Fremdsprache erworbenen Kenntnisse. In der 1. Klasse wird eine stoffliche Anlehnung an den Unterricht des Pflichtgegenstandes der Fremdsprache und damit die Übernahme der fremdsprachlichen Konversation durch den jeweiligen Fremdsprachenlehrer empfohlen. In den weiteren Lernjahren könnte die fremdsprachliche Konversation auch von einem anderen Lehrer dieser Fremdsprache oder vom fremdsprachigen Assistenten übernommen werden. In allen Fällen hat sich der Lehrer ausschließlich der Fremdsprache und der mündliehen Arbeitsweise zu bedienen. In keinem Fall sind schriftliche Arbeiten, Hausübungen aller Art, oder die Verwendung eines Lehrbuches vorzusehen. Trotz weitgehender Berücksichtigung vorgebrachter Wünsche der Schüler und der Schülerinteressen bei der Wahl der Gesprächsthemen ist eine Vorbereitung und Planung sowohl hinsichtlich der Thematik als auch des Einsatzes von Hilfsmitteln unerläßlich. In jeder Phase des Unterrichts soll die Sprech-, Imitations- und Spielfreude der Schüler dieser Altersstufe für ein aktives handlungsorientiertes Sprechverhalten ge-

nutzt werden, Indem alle Formen der szenischen Darstellung, des Dialognachspielens, der Lernspiele und des authentischen situativen Sprechens geübt werden. Lebensnähe, Aktualität und Anschaulichkeit sind erforderlich. Regelmäßige kurze Grammatikübungen und idiomatische Übungen, ebenso Hörübungen (z. B. Tagesnachrichten) werden empfohlen. Kurzberichte über Selbsterlebtes und Selbstbeobachtetes im Heim oder in der Familie und ihre Auswertung in Form von Gesprächen und Diskussionen werden sich als wertvoll erweisen. Allmählich sollten die Schüler zu selbständigen und kritischen Stellungnahmen als Vorbereitung auf die Klassendiskussion in den späteren Lernjahren hingeführt und gelenkt werden. Zur Erreichung dieser Ziele ist es notwendig, alle Schüler zu größtmöglicher regelmäßiger Aktivität zu führen, wobei sich insbesondere die audio-visuellen Hilfsmittel wie Tuchtafel, Wandbild, Tonband (z. B. Schulfunk), Schallplatte, Diareihe, Kurzfilm, Zeitung, Zeitschrift als wertvolle Hilfe und Ausgangspunkt für ein Gespräch erweisen werden. Das Gespräch der Schüler untereinander und damit die Übung in der Fremdsprache als Kommunikationsmittel ist besonders zu fördern. In der Konversationsstunde sollten die Motivation der Schüler besonders angesprochen und jedem Schüler zahlreiche Gelegenheiten zu Erfolgserlebnissen geboten werden. Freigegenstände INSTRUMENTALMUSIK (Klavier, Violine, Violoncello, Orgel, Gitarre, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Horn, Trompete, Posaune) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Instrumentalunterricht dient in Erfüllung der Aufgabe der Höheren Internatsschulen der Förderung der musischen Anlagen sowie auch der Persönlichkeitsentwicklung durch sinnvolle Freizeitgestaltung in Ergänzung zum Unterricht der allgemeinbildenden Gegenstände. Auf Grund der Organisationsform einer Internatsschule ist der Instrumentalunterricht innerhalb der Schule als Ersatz für den Besuch einer Musikschule anzubieten. Die vermittelten Kenntnisse sollen dem Schüler zumindest als solide Grundlage zur Ausübung gediegener Hausmusik, zum praktischen Musizieren im Solo- und Ensemblespiel dienen, müssen aber auch im Bedarfsfall die Voraussetzung für ein späteres Berufsstudium bilden können. Lehrstoff: Klavier: 1.Lernjahr (2 Wochenstunden): Fünffingerreihe transponieren, verschiedene Anschlagsarten, alle Durtonleitern mit jeder Hand allein über eine Oktave, dazu Dreiklang in der Grundstellung. Geeignete Spielstücke. 2. Lernjahr (2 Wochenstunden): Alle Durtonleitern mit beiden Händen zusammen über eine Oktave, Parallel- und Gegenbewegung, Beginn einiger Molltonleitern, dazu Dreiklang in der Grundstellung, Beginn von Dreiklangsumkehrungen. Geeignete Spielstücke. 3.Lernjahr (2 Wochenstunden): Alle Dur- und Molltonleitern mit beiden Händen zusammen über zwei Oktaven; kleine Dreiklänge zerlegt und akkordisch über zwei Oktaven mit beiden Händen zusammen. Verschiedene polyphone Literatur, Etüden, Lieder, Moderne; Vierhändige Literatur. Beginn leichter Sonatinen. 4. Lernjahr (2 Wochenstunden): Tonleitern in Triolen über drei Oktaven; chromatische Tonleiter. Akkordverbindungen (z. B. Ganzschluß I-V-I) Dominant-Septakkord. Spielliteratur wie Bach „Kleine Präludien und Fugen", Schumann op. 68, Lemoine op. 37, Bartok „Für Kinder". Didaktische Grundsätze: Gemeinsame Hör- und Rhythmusübungen, Notenlesen, musikalische und formale Erarbeitung von Musikstücken sowie kritisches Zuhören und Verbessern von Fehlern. Förderung des Zusammenspiels. Violine 1.Leistungsstufe (2 Wochenstunden): Einwandfreie Geigenhaltung, saubere Bogenführung und Tongebung. Hauptstricharten: Legato-Staccato, Détaché- Martelé, Fingerstrich am Frosch und an der Spitze. Elementartechnische Übungen der linken Hand (alle vier Griffarten und damit verbunden Tonleitern und Dreiklänge bis zu vier Vorzeichen). Vorbereitende Übungen für das Lagenspiel. Vorübungen für das Vibrato.

Rhythmische Übungen (Synkope, Punktierungen, Triole). Einfache Motivergänzungs- und Motiverfindungsübungen. Nachspielen vorgesungener Motive. Liedspiel aus dem Gedächtnis. Blattspiel einfacher Stücke. Zusammenspiel in einfacher Form. Nach Abschluß der 1. Leistungsstufe sollte der Schüler leichte Spielliteratur und Etüden in der ersten Lage einwandfrei vortragen können. 2. Leistungsstufe (2 Wochenstunden) : Ständige Kontrolle der Geigenhaltung und Bogenführung, Erlernen und Festigen der ersten drei Lagen, Vorbereitung der höheren Lagen durch sequenzartige Lagenwechselübungen (bis zur fünften Lage). Schwierigere Stricharten (Viotti-Strich, Wurfbogen, Portato usw.), Saitenwechselübungen, dynamische Übungen, Trillerübungen, einfache Verzierungen, natürliche Flageolettöne, Vervollkommnung und Anwendung des Vibratos, alle Tonleitern und Dreiklänge in Dur und Moll, einfache Doppelgriffe, Blattspiel von Stücken mäßiger Schwierigkeit, Melodieergänzungs- und Erfindungsübungen, Nachspielen vorgesungener Melodien, einfache Transpositionen (Oktav, Quint usw.). Hinführen zur musikalischen Gestaltung, Erziehung zu selbständiger Arbeitsweise (zeitsparendes und sinnvolles Üben). Nach Abschluß der 2. Leistungsstufe sollte der Schüler Etüden und Spielliteratur mittleren Schwierigkeitsgrades (in den ersten drei Lagen) einwandfrei vortragen können. 3. Leistungsstufe (2 Wochenstunden) : Der Unterricht in der 3. Leistungsstufe paßt sich im wesentlichen den individuellen Begabungsmerkmalen des Schülers an. Festigung der dritten bis fünften Lage, Vorbereitung der höheren Lagen, Lagenwechsel, Bogenübungen, Spiccato, Festigen aller anderen Bogenstricharten, Grundlagen der Akkordtechnik, Ausbau des Doppelgriffspiels (Terzen, Sexten, Oktaven), künstliche Flageolettöne, Tonleitern und Dreiklänge über drei Oktaven. Blattspiel im Einzel- und Zusammenspiel. Kammermusik, Orchesterspiel. Didaktische Grundsätze: Durch kritisches Zuhören einerseits und kontrolliertes Vorspiel anderseits soll jeder Schüler einen Weg zum selbständigen Üben finden. Verständnis für die Notwendigkeit technischer Übungen und Freude am Musizieren durch Erarbeitung wertvoller Spielliteratur sollen ihm aktive Musikpflege, wenigstens in bescheidenem Maße, zu einem Lebensbedürfnis werden lassen. Ein erfolgreiches Studium des Violinspiels setzt eine besondere musikalische und streicherische Begabung voraus; deshalb sollten bei der Schülerauswahl nur besonders musikalisch und manuell begabte Schüler zugelassen werden. In vielen Fällen wird bereits am Anfang die Überprüfung der musikalischen Fähigkeiten (Tonunterscheidungsvermögen, Rhythmusempfinden, Merkfähigkeit für Melodie usw.) sowie die der physiologischen Voraussetzungen (Handbau, Länge und Funktionsfähigkeit der Finger, Beweglichkeit im Schultergelenk usw.) Klarheit schaffen. Bei gehemmten und nervösen Kindern und in Zweifelsfällen sollte man jedoch ein endgültiges Urteil erst nach einer gewissen Probe- und Beobachtungszeit fällen. Sehr vorteilhaft ist es, wenn die Schüler vor Beginn des Violinunterrichtes eine musikalische Grundausbildung (Grundkurs, Orffkurs, eventuell Blockflöte oder Klavier) absolviert haben. Violoncello 1. Leistungsstufe (2 Wochenstunden): Einwandfreie Haltung des Instrumentes, des Bogens und der Fänger der linken Hand. Sichere Bogenführung und Entwicklung einer lockeren Tongebung. Stricharten: Détaché — Martelé, legato — staccato. Einführung in den Fingerstrich, Erlernen des Saitenwechsels, einwandfreie und sichere Intonation in der engen, weiten und erhöhten ersten Lage, sowie in der halben Lage. Skalen und Akkordzerlegungen innerhalb dieser Lagen, Vorbereitung des Lagenspiels. Musizieren einfacher Vortragsstücke und Duos. 2. Leistungsstufe (2 Wochenstunden): Ständige Kontrolle der Haltung, Bogenführung und Intonation. Stricharten: Portato, gebundenes Staccato, Fortführung des Saitenwechsels und der Fingerstrichübungen. Einwandfreie und sichere Intonation in der 2., 3. und 4. Lage. Intensive Beschäftigung mit dem Lagenwechsel, Einführung des Flageolettspiels, Erlernen des Vibratos, einfache Doppelgriffe, Triller und einfache Verzierungen, Skalen und Akkordzerlegungen in Dur und Moll über zwei Oktaven, Interpretation leichter Sonaten und Concertinos (Barock und Frühklassik) sowie Vortragsstücke aus verschiedenen Epochen (Moderne). Nach Abschluß der 2. Leistungsstufe sollte der Schüler Spielliteratur in der 1. bis 4. Lage und Etüden einwandfrei vortragen können.

Ziffer 3 Leistungsstufe (2 Wochenstunden): Weiterentwicklung der Bogentechnik; Spiccato, Skalen und Akkordzerlegungen über drei Oktaven, Skalen in Terzen und Sexten, Doppeltriller, Erlernen der 5., 6. und 7. Lage, Einführung in den Daumenaufsatz, Interpretation leichter Konzertliteratur, Kammermusik, Orchester. Nach Abschluß der 3. Leistungsstufe sollte der Schüler Etüden und Literatur wie Bachs Suite in G-Dur, Konzerte von Vivaldi und Leo, Konzertino von Kiengel, beherrschen. Didaktische Grundsätze: Siehe Violine. Gitarre, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Trompete, Posaune Lehrstoff und didaktische Grundsätze: Jeweils wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand „Instrumentalmusik" des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m². VI. FÖRDERUNTERRICHT Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage A. Anlage A/m 1 LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG I. STUNDENTAFEL Unterstufe Freigegenstand Wie Anlage A. Unverbindliche Übung Wie Anlage A. Förderunterricht Wie Anlage A. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: Der vierte Absatz hat zu lauten: „Eine so verstandene Allgemeinbildung bedeutet nicht die Vorbereitung auf bestimmte Fachstudien, sondern eine allgemeine Hochschulreife, die es dem jungen Menschen ermöglicht, im Streben nach dem Guten, Wahren und Schö-

nen Wesentliches von Unwesentlichem und Echtes von Unechtem zu unterscheiden, sachlich, logisch und schöpferisch zu denken und sich genau und klar auszudrücken. Diese Allgemeinbildung soll ihn zu Wissenschaft und Kunst hinführen." Nach dem sechsten Absatz ist einzufügen: „am Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung die musischen und sprachlich-historischen Unterrichtsgegenstände und die sich aus ihnen ergebenden Aspekte unserer Kultur." Nach dem neunten Absatz ist einzufügen: „In diesem Zusammenwirken der Bildungsbereiche setzt das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung bestimmte Schwerpunkte: Mehr als die anderen Formen der allgemeinbildenden höheren Schule pflegt es musisches Verhalten in allen Unterrichtsgegenständen und führt zu vertieftem Verständnis der Zusammenhänge der geistesgeschichtlichen Grundlagen mit dem mathematisch-naturwissenschaftlichen Beitrag zur Entwicklung der europäischen Kultur. Das Musische ist nicht nur auf die musischen Unterrichtsgegenstände im engeren Sinn beschränkt, sondern stellt ein komplexes Verhalten dar, das emotionales Schauen. Hören und Gestalten als zweckfreie, sich selbst genügende Tätigkeit umfaßt. Vom vertieften Werterleben her soll der junge Mensch in besonderer Weise befähigt werden, am Aufbau Europas aus den höchsten Werten abendländischen Geistes mitzuarbeiten." III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: Im Abschnitt 1 ist im zweiten Absatz nach dem Begriff „Selbsttätigkeit" der Begriff „und musische Haltung" einzufügen. Im Abschnitt 2 ist nach dem dritten Absatz einzufügen: „Die Erziehung zur Mitgestaltung von Schulfeiern und deren musikalischer Umrahmung sowie die Erziehung zur Mitarbeit bei der Veranstaltung von Kunstausstellungen ist von Bedeutung." Im Abschnitt 2 ist nach dem letzten Absatz anzufügen: „Aufgabe der musischen Unterrichtsgegenstände im engeren Sinn ist es, die Schüler im Rahmen ihrer Begabung und Möglichkeit zu lebenslanger schöpferischer oder nachschöpfender künstlerischer Tätigkeit anzuregen und ihnen dadurch eine besondere Hilfe zur Bewältigung der Freizeit zu geben." Im Abschnitt 3 ist an den zweiten Absatz anzufügen: „sowie nach Möglichkeit durch gemeinsamen Besuch von Kunstausstellungen, Kunstsammlungen, Theateraufführungen und Konzerten." Im Abschnitt 5 sind am Ende des ersten Absatzes an die Worte „Arbeitsweisen eines wissenschaftlichen" die Worte „und künstlerischen" anzufügen. Im Abschnitt 5 ist im dritten Absatz nach dem ersten Satz einzufügen: „Es bietet sich die Möglichkeit der künstlerischen Ensembleleistung auf musikalischem und schauspielerischem Gebiet sowie die Zusammenarbeit bei dekorativen Gestaltungen an." Im Abschnitt 6 haben der dritte und vierte Absatz zu lauten: „Die Teamarbeit der Lehrer ist besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände vom zentralen Bildungsziel dieser Sonderform her erreicht werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungswirkung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und den sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und den Leibesübungen vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben. Methodisch kann dieses Ziel nur durch sorgfältig überlegte und auf den jeweiligen Wissensstand des Schülers abgestimmte Pflege aller sinnvollen Querverbindungen erreicht werden. Anleitungen dafür sind im Rahmen der Didaktischen Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände gegeben. Die Heranziehung außerschulischer Fachleute für Referate und Diskussionen und zur Pflege solcher Querverbindungen ist fallweise möglich." IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A.

V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Pflichtgegenstände DEUTSCH Unterstufe Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" ist anzufügen: „Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen — wenn auch bescheidenen — schöpferischen Gesaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles." Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen: „Bei der Vielfalt und Verschiedenheit der Aufgaben, die dem Deutschunterricht gestellt sind, sollte danach getrachtet werden, eine innere Konzentration zu erreichen. Als Möglichkeit dazu sei auf den Unterricht nach Themenkreisen hingewiesen. Im Sinne der Anregung und Anleitung zu schöpferischer Betätigung möge auch Gelegenheit zu künstlerischen Gestaltungsversuchen gegeben werden. In Frage kommen: Gedichte, Fabeln, Märchen, Kurzgeschichten, Hörspiele, dramatische Szenen. Darstellendes Spiel: Die Pflege des darstellenden Spieles ist am Musischen Gymnasium von besonderer Bedeutung. Hier ergibt sich die Möglichkeit, Erleben, Verstehen und Gestalten zu einer Synthese zu bringen. In Frage kommen vor allem: Pantomime, Scharade, Stegreifspiel, Szene oder Kurzdrama; Bewegungs- und Tanzspiele, die Gelegenheit zur Koordination mit Musikerziehung und Leibesübungen geben." ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE Englisch Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe. Wie Anlage A. Lehrstoff: Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen: 1. Klasse: Gesprächs- und Lesestoff: Leichte Ganzschriften — etwa englische Kinderbücher. Wortschatz- und Sprechübungen: Umwandlung der Lesestücke mit wechselnder Erzählperspektive, in andere Zeitformen; Briefform. Leichte Bildbeschreibungen, daraus abgeleitet das Erzählen einer Bildgeschichte (Composition through pictures); Spiele. 2. Klasse: Gesprächs- und Lesestoff: Fortsetzung der Lektüre von ein oder zwei leichten Ganzschriften. Anregung zu erster Hauslektüre von Ganzschriften. Ausbau der Picture- stories. Schriftliche Arbeiten: Nacherzählen einfachster, vom Lehrer vorgetragener Geschichten; Ausbau der Composition through pictures. 3. Klasse: Gesprächs- und Lesestoff: Das literarische Schrifttum aus dem englischen Sprachraum soll mehr und mehr in den Vordergrund gerückt werden. Sprachlich vereinfachte Ganzschriften aus der englischen Weltliteratur; Sagen der Angelsachsen; Erzählungen; Gedichte und Lieder. Eigenart des Landes und seiner Bewohner; Szenen aus der Geschichte Englands. Wortschatz- und Sprechübungen: Fragen, Antworten zum gelesenen Text, inhaltliche Zusammenfassungen, Versuch erster Stellungnahmen zu Ganzschriften; erste Übungen zur Stilbetrachtung (z. B. Überprüfung des Bedeutungswandels, wenn einige besonders ausdrucksstarke Wörter durch andere ersetzt werden); Üben von Nacherzählungen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. 4. Klasse: Gesprächs und Lesestoff: Weiteres literarisches Schrifttum aus dem englischen Sprachraum. Sprachlich vereinfachte Ganzschriften aus der englischen und amerikanischen Weltliteratur; Reiseschilderungen, Einakter oder Szenen aus einem dramatischen Werk. Dabei Stoffgebiete wie: Kulturleben, internationale Zusammenarbeit, menschliche Beziehungen und Verhaltensweisen, Handel, Industrie, moderne Technik.

Wortschatz- und Sprechübungen: Ansätze zu einer persönlichen Stellungnahme. Ausbau der Stilbetrachtungen (z. B. Bildhaftigkeit der Sprache; Wörter, die stark zur Vermittlung von Stimmungen beitragen — Änderungsversuche). Schriftliche Arbeiten: Ausarbeiten eines gegebenen Stoffkerns. Zeitungsannonce. Erlebtes in Form eines Zeitungsberichts (z. B. Unfall, Sportveranstaltung, Theater- oder Konzertbesprechung). Didaktische Grundsätze: Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen: Wortschatz: Vermittlung neuer Wörter auch durch szenische Darstellung. Sprechübungen: Kurze szenische Stegreif-Darstellungen mit einfachsten Dialogen in Anknüpfung an den Text; Umwandlung eines Textes mit Wechsel der Erzählperspektive; einfache Stellungnahmen zu Gelesenem; Nacherzählung, Gedichtvortrag. Umformung eines Gedichtes oder einer dramatischen Szene in einen Prosatext oder umgekehrt. Die Verwandlung einer sprachlichen Form in eine andere kommt der unbefangenen Experimentierlust der Schüler der Unterstufe entgegen. Dazu kommen Umformungen aller Art, die das Üben grammatikalischer Formen oder Konstruktionen zum Ziel haben. Lesestoff: Der Schüler soll veranlaßt werden, in einfachen Sätzen knappe Inhaltsangaben zu machen und diese zu sammeln. Schriftliche Arbeiten: Dem Schüler soll bewußt gemacht werden, was guter Stil und die Schönheit der Sprache bedeuten können. LATEIN Unterstufe Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" ist anzufügen: „Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen sind in besonderem Maß zu pflegen." GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE Unterstufe Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen: „Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen. In den unteren Klassen soll eine enge Zusammenarbeit mit Geographie und Wirtschaftskunde angestrebt werden, um die Anschaulichkeit der Darstellung der Weltgeschichte und besonders auch des Europagedankens zu erhöhen. Eine gegenwartsnahe länderkundliche Behandlung soll dem Geschichtsunterricht vorausgehen und die Zusammenhänge zwischen Raum und geschichtlicher Entwicklung erkennen lassen. Auf diese Weise soll dem Schüler ein europäisches Geschichtsbild und dessen Bezug zur Gegenwart vermittelt werden. Der musischen Bildungsidee entsprechend ist auch die zeichnerische Darstellung geschichtlicher Inhalte fallweise anzuwenden. Auch der Gestaltung historischer Themen durch die Schüler soll Raum gegeben werden. Die Anlässe zu Klassenfeiern im Rahmen des Geschichtsunterrichtes, z. B. Nationalfeiertag, Gedenktage, Europatag, Tag der Vereinten Nationen, sollen von den Schülern in eigener Gestaltung genützt werden." GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE Unterstufe Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen: „Dazu Beobachtungsaufgaben: vom Wettergeschehen (Jahresablauf der Witterung), Beobachtungen über das Wohnen, Arbeiten u. ä. Zusammen mit der Besprechung der heimatlichen Landschaft auch kurze geschichtliche Hinweise in der Form lebendiger Kultur- und Zeitbilder. Weckung des Interesses für die Vergangenheit und für die Aufgalben der künftigen Gestaltung von Landschaft, Wirtschaft und Gesellschaft durch Anschauungsmittel. In der 3. und 4. Klasse soll die Schulung des Beobachtens durch Beobachtungsaufgaben aus der heimatlichen Landschaft und Wirtschaft weitergeführt werden. Wenn möglich soll eine Schullandwoche ein tieferes Kennenlernen Österreichs und seiner Wirtschaft fördern. Durch Bildung von Arbeits- und Interessengruppen sollen dabei die Selbsttätigkeit der Schüler und der Ertrag gesteigert werden. Überhaupt ist der Selbsttätigkeit der Schüler und der Wahrnehmung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere auch der planmäßigen Zusammenarbeit mit dem Unterricht aus Geschichte und Sozialkunde, besondere Beachtung zu widmen. Ein erlebnisbetonter Unterricht und reichlicher Einsatz audiovisueller Mittel sollen der Entwicklungsstufe des Schülers Rechnung tragen. Möglichste Abwechslung zwischen Arbeitsunterricht und Schülergespräch, zwi-

schen Zeichnung, Bild und Ton ist anzustreben. Der Gelegenheitsunterricht, wie der Weltspartag, der Tag des Waldes, der Europatag u. a. sowie die Klassenfeiern sollen unter Anleitung des Lehrers weitgehend selbständig von den Schülern gestalltet werden. Orientierung mit Karte und Kompaß sollen auch auf Wandertagen zwanglos eingebaut und das Verständnis für Landschaft und Naturschutz gefördert werden." MATHEMATIK Unterstufe Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen: Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe" ist anzufügen: „Weckung der Freude an mathematischem Denken und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen. Erlebnis der Mathematik als Herausforderung an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen, Ausdauer und Genauigkeit. Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte." Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist anzufügen: „Wird auch der Einstieg in die mathematische Problematik meist aus der Anschauung und Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch früh das Verständnis für abstrakte Methoden und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team), später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden Systems. Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung sowie Geschichte und Sozialkunde) soll jede Isolierung mathematischen Wissens und Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit und gefällige äußere Form, insbesondere der geometrischen Konstruktionen, geachtet werden, wobei die sinnvolle Verwendung von Farben stets willkommen ist." BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE Unterstufe Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: Im Abschnitt „Didaktische Grundsätze" ist nach dem ersten Absatz einzufügen: „Selbsttätigkeit und Begreifen stehen dabei im Vordergrund. Mit dem Objekt und, wenn möglich, am lebenden Material zu arbeiten, wird angestrebt: Sehen, Erkennen und Wiedergeben sollen eine Erziehung zu biologischem Denken ermöglichen. Zur altersgemäßen Motivation darf auch das spielerische Moment (eigene Betätigung als „Naturforscher" bei Beobachtungsaufgaben oder Experimenten) nicht zu kurz kommen." CHEMIE Unterstufe Wie Anlage A. PHYSIK Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: „Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Musikerziehung (Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle) beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung (Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie zu Geographie und Wirtschaftskunde sind zu pflegen." Lehrstoff: 2. Klasse: Wie Anlage A. 3. Klasse (3 Wochenstunden): Mechanik: Kraft, Zusammensetzung und Zerlegung von Kräften. Schwerpunkt. Arbeit und Leistung. Gleichgewichtsarten. Einfache Maschinen. Beharrungsgesetz. Kraft als Ursache der Beschleunigung. Gleichförmige Bewegung. Gleichmäßig beschleunigte Bewegung. Zusammensetzung von Bewegungen, Wurfbewegungen. Kreisbewegung. Schwingung. Hydrostatik und Aerostatik: Auftrieb in Flüssigkeiten und Gasen. Bestimmung des spezifischen Gewichtes. Aräometer. Optik: Lichtquellen. Lichtausbreitung. Reflexion. Spiegel. Brechung. Totalreflexion. Prismen. Linsen. Optische Instrumente. Auge. Farbenzerstreuung. Körperfarben. Magnetismus: Magnete, Kraftwirkung der Pole. Magnetisches Feld. Erdmagnetismus. Elektrizität: Elektrischer Strom, Bewegung von Elektronen. Wirkungen des elektrischen Stromes; Wärme- und Lichtwirkung, magnetische Wirkung. Elektromotor.

Chemische Wirkung des elektrischen Stromes, galvanische Elemente, Akkumulator. Elektrische Grundgrößen. Ohmsches Gesetz. Stromarbeit und Stromleistung. Induktion. Gleich- und Wechselstrom. Generator. Transformator. Elektrizitätsversorgung Österreichs. Energie und Energieumwandlungen: Arten der Energie. Wasserkraftmaschinen. Wärmekraftmaschinen. Elektrische Maschinen. Allenfalls: Gravitation. Bewegung der Himmelskörper. Strömungslehre: Luftwiderstand. Dynamischer Auftrieb. Luftfahrt. Didaktische Grundsätze: Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen: Nach dem ersten Absatz ist einzufügen: „Die Festigung des Verständnisses der physikalischen Begriffe und deren Zusammenspiel soll durch weitere Beobachtungen und Versuche gelegentlich auch zahlenmäßig verfolgt werden, wobei die Rechnungen der Altersstufe der Schüler angepaßt sein müssen. Das Kind soll die numerische Erfassung als Anwendung der bisherigen Mathematikkenntnisse erleben. Zur altersgemäßen Motivation darf auch das spielerische Moment (die Klasse als forschendes Team) nicht zu kurz kommen. In diesem Rahmen sind auch Kurzreferate von Schülern, die zu den besprochenen Kapiteln besondere Beobachtungen gemacht oder ihr Wissen aus technischen Baukästen oder durch die Massenmedien gewonnen haben, sehr zu begrüßen. Hiebei ist eine klare, wissenschaftliche Ausdrucksweise anzubahnen (Bezug auf das Kapitel Fachsprachen im Deutschunterricht der 3. Klasse). Die Weckung des altersgemäßen Verständnisses durch eine exemplarische und genetische Methode ist wichtiger als eine Anhäufung von Tatsachenwissen." Im Unterabschnitt „2. Klasse" ist nach dem ersten Absatz einzufügen: „Von den Schülern selbst erdachte Experimente sollen gegebenenfalls von den Schülern vorgeführt werden. Dabei ist anzugeben, was am Naturverhalten untersucht werden soll, und das Ergebnis ist in einem sprachlich klar formulierten und wenn notwendig mit Skizzen versehenen Versuchsprotokoll festzuhalten." Der Unterabschnitt „3. Klasse" hat zu lauten: „3. Klasse: Mechanik: Beim Vergleich von Kräften und bei Messung von Arbeit und Leistung sind die Einheiten des Meß- und Eichgesetzes zu verwenden. Die Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Beschleunigung, Masse und Kraft sind aus der Beobachtung möglichst einfacher Versuche abzuleiten, die rechnerisch auszuwerten sind. Die gleichmäßig beschleunigte Bewegung an der schiefen Ebene, im freien Fall und in der Horizontalen ist zu besprechen. Es ergeben sich Anknüpfungen an die Verkehrserziehung: Bremsweg, Reaktionsweg. Die Wurfbewegungen sind graphisch zu behandeln. Kreis- und Pendelbewegung sind experimentell zu zeigen und anschließend zu besprechen. Mathematische Behandlung dieser Bewegungen ist noch nicht möglich. Hydro- und Aerostatik: Das archimedische Prinzip ist experimentell zu ermitteln und aus den Druckverhältnissen der Flüssigkeit verständlich zu machen. Optik: Die Ausbreitung des Lichtes ist an Beispielen zu erläutern und die Entstehung der Sonnen- und Mondfinsternisse auch im Unterschied zu den Mondphasen zu erklären. Die Entstehung von Bildern durch Spiegel und Linsen kann durch einfachste Konstruktionen der geometrischen Optik erläutert werden. Magnetismus: Messungen sind noch nicht durchzuführen. Elektrizität: Die Stromquellen sind zunächst als gegeben anzunehmen. Zur Veranschaulichung des elektrischen Stromes können Filme und Bildreihen herangezogen werden. Bei Besprechung der zahlreichen Anwendungen des elektrischen Stromes in Haushalt und Technik sind wiederholt Hinweise auf die Gefahren bei unsachgemäßem Gebrauch oder bei schadhaften Geräten notwendig. Es ist auf die chemischen Wirkungen des elektrischen Stromes einzugehen. Beobachtungen bei elektrischen Erscheinungen sind in erster Linie qualitativ auszuwerten, doch sind die Zusammenhänge zwischen Spannung, Stromstärke, Leistung und Arbeit wegen ihrer praktischen Bedeutung klarzumachen. Im Zusammenhang mit der Hochspannung ist auf die atmosphärische Elektrizität einzugehen. Technische Anwendungen sind in einem der Fassungskraft der Schüler angemessenen Ausmaß zu besprechen. Energie und Energieumwandlungen: Die wichtigsten Arten der Energie (potentielle Energie, kinetische Energie, Wärmeenergie, chemische Energie, elektrische Energie) sind in zusammenfassender Schau zu zeigen, ihre Umwandlungsmöglichkeiten sind anzugeben. Auf die Atomenergie kann hingewiesen werden. Kraftmaschinen sind in ihren typischen Merkmalen

Sub-Litera, z, u erklären, wobei die Behandlung der Dampfmaschine zugunsten moderner Triebwerke einzuschränken ist. Es ist darauf hinzuweisen, daß die Energie als Helfer des Menschen auftreten kann (Licht, Heizung, Antriebskraft für Maschinen, friedliche Anwendung der Atomenergie), daß sie aber auch verheerende Folgen haben kann (Verkehrsunfälle, Naturkatastrophen, Atombomben)." MUSIKERZIEHUNG Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schüler sollen auf Grund der musikalischen Begabung unter Einbeziehung der akustischen Umwelt zur musikalischen Aktivität motiviert werden, und zwar zu Singen, Musizieren, konzentriertem Hören und schöpferischem Gestalten. Durch aktives Musizieren, durch eine konsequent entwickelte Hörerziehung und durch eine im Zusammenhang mit dem Sing- und Musiziergut erarbeitete Vermittlung der notwendigen musikkundlichen Kenntnisse sollen die Schüler einen altersentsprechenden Überblick über die Musikkultur Österreichs und Europas erhalten. Das schöpferische Gestalten soll die Schüler befähigen, selbst erlebnishafter zu musizieren bzw. Musikwerke mit erhöhtem Erlebnis zu empfinden. Lehrstoff: 1. Klasse (3 Wochenstunden): Musizierpraxis: Aufbauend auf den musikalischen Erfahrungen in der Grundschule sollen die Schüler durch sorgfältige Stimmbildung und Sprecherziehung zu qualifiziertem Singen in der Gemeinschaft hingeführt werden. Dabei sollen ein-, später mehrstimmige Lieder und Kanons aus dem deutschen Sprachraum im Vordergrund stehen. Mit Hilfe eines elementaren Instrumentariums (Orff-Jnstrumente), aber auch an Hand gebräuchlicher Instrumente der Kunst- und Volksmusik sollen die Schüler nach Möglichkeit zum Begleiten von Liedern herangezogen werden; doch sind auch die Instrumente zu schöpferischem Gestalten einfacher musikalischer Strukturen und Klangbilder heranzuziehen. Auch bewegungsmäßiges und — soweit möglich — tänzerisches Gestalten soll mit dem Musiziergut verbunden werden. Hörerziehung und Notation: An Hand der Erarbeitung der musikalischen Parameter Tonhöhe, Tondauer, Tonstärke und Tonfarbe können graphische Notationen von akustischen Ereignissen den Ausgang bilden für eine gediegene Instruktion über die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre am traditionellen Notenbild. In schöpferischer Weise sollen Geräusch, Ton (Klang), Melodie, Rhythmus, Takt, Struktur, Dynamik und Klangfarbe erarbeitet werden. Formerziehung und Werkhören: Einfache musikalische Entwicklungselemente (Wiederholung, Sequenz usw.) sowie einfache Strukturen und Verlaufsgestalten (z. B. kleine Liedformen) sind auditiv und visuell, eventuell auch bewegungsmäßig, bewußt zu machen. Einfache Programmusik. 2. Klasse (2 Wochenstunden): Musizierpraxis: In unmittelbarem Zusammenhang mit sorgfältiger Stimmbildung und Sprecherziehung ist das qualifizierte ein- und mehrstimmige Singen unter Berücksichtigung des Stimmwechsels organisch fortzusetzen. Neben deutschsprachigen Liedern sind auch Gesänge anderer europäischer Länder zu erarbeiten. Beim Begleiten von Liedern durch Orff'sche und andere Instrumente ist auf stilistische Gesichtspunkte besonderer Wert zu legen. Auch soll das schöpferische Gestalten sukzessive gesteigert werden, wobei symmetrische und asymmetrische Strukturen auch bewegungsmäßig auszuführen sind. Hörerziehung und Notation: Auditiv und visuell ist in schöpferischer Weise das musikalische Vorstellungsvermögen der Schüler systematisch weiterzuentwickeln. Erweiterung der Kenntnisse aus der allgemeinen Musiklehre: kompliziertere Rhythmen und Taktarten; Dur- und Mollmelodik; Akkorde und Clusters; die Tonarten des Sing- und Musiziergutes; Funktionen, Musikdiktate; Unterscheidung instrumentaler Klangfarben. Formerziehung und Werkhören: Vom Musizieren bzw. von der körperlichen Gestaltung ausgehend, sollen die Schüler symmetrische und asymmetrische musikalische Strukturen empfinden lernen. Auditiv und deskriptiv sollen einfache musikalische Formen erarbeitet werden (Märsche, Tänze, Rondo, Variationen, Charakter- und Stimmungsstücke). Gegenüberstellung von Volks- und Kunstmusik. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Musizierpraxis: Die vokale und instrumentale Musizierpraxis ist im Zusammenhang mit Stimmbildung und

Sprecherziehung und unter Berücksichtigung der zunehmenden Zahl der Mutanten systematisch fortzusetzen. Das Sing- und Spielgut ist hinsichtlich der Herkunft aus verschiedenen Ländern auszuweiten und die musikalischen Ansprüche sind niveauentsprechend zu steigern. Das schöpferische Gestalten mit Instrumenten soll konstruktiv auf freitonale Melodik und Harmonik weiterentwickelt werden. Realisation von Musik in graphischer Notation. Musikalische Verlaufgestalten sollen auch bewegungsmäßig (tänzerisch) dargestellt werden. Hörerziehung und Notation: An Hand von Improvisationen (Erfindungsübungen) und an Hand der Erarbeitung von altersgemäßen Musikwerken sind die Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre zu erweitern: Kon- und Dissonanz in Intervallen und Akkorden; Akkordformationen; Cluster-Arten; tonale Begleitformeln (Kadenz); Tonartensysteme inklusive der Kirchentonarten; Hörtests und melodisch- rhythmische Diktate. Von den Grundlagen der Akustik aus sind die Schüler mit der Funktion und Handhabung handelsüblicher technischer Geräte (Tonbandgerät, Kassette, Schallplattenspieler, Verstärker) vertaut zu machen. Die menschliche Stimme in ihrer Vielfalt (Stimmgattungen, Gesangstechniken) und die wichtigsten Musikinstrumente sind hörend und bildlich bewußt zu machen. Hörbeispiele für Aufnahme- und Wiedergabetechnik sowie für elektro-akustische Beeinflussung. Formerziehung und Werkhören: Vom freien schöpferischen Gestalten aus sollen weitere instrumentale Formen (z. B. leichte Sonaten, Konzerte, Suiten, Programmusikwerke) und vokale Formen (Kunstlieder, Balladen, leichte Chorwerke, Opernszenen usw.) sowie instruktive Beispiele aus der Umwelt- Musik erarbeitet werden. In zunehmendem Maße ist in das Musikschaffen des 20. Jahrhunderts einzuführen. Gegenüberstellung von Kunst- und Konsummusik. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Musizierpraxis: Auf Grund der Mutationserscheinungen ist das Singen auf das zumutbare Mindestmaß zu begrenzen; dennoch soll ein dieser Altersstufe angemessenes Liedgut gepflegt werden. Das instrumentale Musizieren und das schöpferische Gestalten auf Instrumenten verschiedener Art soll forciert werden. Aufbau von Spannungs- und Lösungsabläufen. Gegenüberstellung von selbsterarbeiteten Klangbildern und leicht- verständlichen komponierten Werken der Gegenwartmusik. Hörerziehung und Notation: Im Anschluß an die bisherigen Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre sollen das Tonartensystem (Dur-, Moll-, Kirchentonarten), die Taktarten und besondere Rhythmen (z. B. Synkope, Taktwechsel) und die wichtigsten Akkorde zusammenfassend und übersichtlich bewußt gemacht werden. Von dieser Grundlage aus sind Reihentechnik (Zwölftontechnik, variable Metren) und neue Klangflächentechniken (Cluster, Aleatorik, Collage) in verständlicher Form zu erarbeiten. Graphische Notationsversuche nach Hören von neuen Musikwerken. Formerziehung und Werkhören: Bei übersichtlicher Darstellung der Entwicklung der abendländischen Musik von der Gregorianik bis zur Gegenwart ist auf die Gattungen und Formen vom Barockzeitalter an besonderer Wert zu legen (Oper, Oratorium, Passion, Konzert, Sonate, Symphonie usw.). Auch sind im Zusammenhang damit biographische Darstellungen wichtiger Komponisten anschaulich und zeitnah zu vermitteln. Die Stellung Österreichs im internationalen Musikleben. Didaktische Grundsätze: Musizierpraxis: Dem (praktischen) Singen und Musizieren ist besonders an der Unterstufe in genügendem Ausmaß Raum zu geben; dabei soll eine Einseitigkeit in ästhetischer bzw. stilistischer Hinsicht vermieden werden, indem Lieder und Musizierstücke verschiedener Herkunft und verschiedener Zeiten berücksichtigt werden sollen. Trotz dieser breitgestreuten Werkauswahl möge aber auf ein qualifiziertes Musizieren auf jeder Altersstufe geachtet werden. Um ein gepflegtes Singen zu erzielen, ist eine permanente Stimmbildung und Sprecherziehung im Zusammenhang mit dem Liedgut erforderlich. Gerade dabei hat der Lehrer durch eigenes instruktives Demonstrieren stimmtechnische Hilfen zu gewähren. Instrumente sollen bei Stimmbildungsübungen nicht (herangezogen werden. Auch die Mutanten sollen nach den gegebenen Möglichkeiten in das gemeinsame Musizieren einbezogen werden. Das instrumentale Musizieren ist in Form von Liedbegleitung sowie unabhängig davon als eigenständige Musizierleistung durch die Schüler in den Unterricht sinnvoll einzubauen. Dabei können alle zur Verfügung stehenden Instrumente — sofern sie funktionsentsprechend und thematisch richtig eingesetzt werden — Verwendung finden.

Neben dem Musizieren nach Noten ist auch dem schöpferischen Gestalten im Unterricht eine angemessene Zeit einzuräumen. Diese Art des schöpferischen Musizierens kann sowohl auf üblichen Musikinstrumenten wie auch auf selbstverfertigten Instrumenten, gegebenenfalls auch mit Singstimmen ausgeführt werden. Die Verklanglichung von Programmen kann einen Anfang darstellen, um zunächst Ereignisse der Umwelt auf freitonaler Ebene plastisch darzustellen. Bewegungs- und Tanz-Improvisationen sowie Pantomimen könnten dieses kreative Musizieren wirkungsvoll ergänzen. Dem Schüler soll dadurch ein Ansporn zu sinnvoller Bewältigung seiner Freizeit gegeben werden. Hörerziehung und Notation: Das musikalische Vorstellungsvermögen ist von Anfang an bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu üben und weiterzuentwickeln. Singen und instrumentales Musizieren sollen ebenso der systematischen Erziehung zum differenzierten Hören dienen wie Übungen im Intervall-, Akkord- und Klangfarbenhören und im Erfassen von Rhythmen. Auch die Klangspektren der wichtigsten Musikinstrumente sind zu vermitteln. Dabei soll dem Schüler nicht nur die technische Seite der Hörerziehung bewußt werden, sondern vor allem auch der ästhetische und stilistische Aspekt. Gerade durch die Kenntnis der Vielfalt der musikalischen Erscheinungen soll der Schüler befähigt werden, sich ein eigenständiges Urteil über die ihn umgebende Musik zu bilden. Nach der Erarbeitung und dem Hören von exemplarischen und altersentsprechenden Werken der abendländischen Musikkultur sowie neuerer musikalischer Erscheinungsweisen verschiedener Provenienz sollen die Schüler veranlaßt werden, sich — wenn möglich — verbal zu äußern, wobei sie lernen sollen, kritische Urteile sachlich zu begründen. Die Kontaktnahme zum musikalischen Schriftbild ist von Anfang an zu üben. Durch Umsetzen von Notationen (Graphiken, Noten) in akustische Ereignisse (Blattsingen-Blattspielen bzw. Notensingen-Notenspielen) wird die spontane musikalische Ausdrucksweise geübt; umgekehrt wird durch das Aufschreiben bzw. Aufzeichnen akustisch-musikalischer Erscheinungen das (innere) musikalische Vorstellungsvermögen intensiv geschult. Dadurch wird eine tiefere Einsicht in musikalische Schaffensprozesse gewonnen. Auch kreative Gestaltungsvorgänge können graphisch notiert werden. Die Schüler sind von Anfang an nicht nur zum Prima-vista-Singen und -Spielen zu erziehen, sondern auch zum Mitlesen von musikalischen Vorgängen. Dabei soll das einzeilige Notensystem den Ansatz darstellen, um eventuell auch Musik an Hand von Klavierauszügen verfolgen zu können. Formerziehung und Werkhören: Bei der Erarbeitung musikalischer Gliederungen und Formen ist weniger auf eine Systematik im Sinne einer Formenlehre Wert zu legen, als vielmehr auf ein altersgemäßes Erfassen von Strukturen und Verlaufsgestalten. In exemplarischen Werken ist — verteilt über die gesamte Unterstufe, jedoch in gedrängter Form in der 4. Klasse — die Entwicklung der abendländischen Musik in ihrer stilistischen Pluralität zu vermitteln. An der Unterstufe ist weniger die Zahl der Werkbeispiele, als vielmehr die sorgfältige Auswahl von wenigen, aber typischen Musikwerken der verschiedenen Formen, Epochen und Hörbereiche pädagogisch wichtig. Dabei sollen Programmusik und Tänze den Ausgangspunkt zum Hören von absoluten Musikformen darstellen. Einfache Querverbindungen zu den Unterrichtsgegenständen Bildnerische Erziehung, Deutsch, Leibesübungen, Geschichte und Sozialkunde sollen einen späteren kulturellen Überblick vorbereiten. Es ist selbstverständlich, daß in altersgemäße Musikwerke des 20. Jahrhunderts wie in die verschiedenen Ausdrucksbereiche der modischen Unterhaltungsmusik eingeführt wird, damit die Schüler kritisch und wertbewußt Musik hören bzw. Schallplatten und andere Tonaufhahmen kaufen oder sammeln. Auf Methoden der Produktion und der Vermarktung von Musik ist hinzuweisen. Bei der Behandlung der Akustik sollen die technisch begabten Schüler zu aufnahmetechnischen Experimenten und Tonmontagen motiviert werden, so wie alle Schüler z. B. über die Herstellung von Schallplatte und Tonband wie auch über die technischen Grundlagen handelsüblicher technischer Tongeräte unterrichtet werden sollen. Schulfunk- und Schulfernsehsendungen sind — wenn möglich — in das Unterrichtsgeschehen einzuplanen; darüber hinaus sollen Diapositive, Tonfilme u. a. zur Veranschaulichung der betreffenden Unterrichtsthemen herangezogen werden. CHOR Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: 1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden): Wie Lehrplan für die 1. bis 9. Klasse der unverbindlichen Übung „Chorgesang", Anlage A.

ORCHESTER Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: 1. bis 4. Klasse (je 2 Wochenstunden): Wie Lehrplan für die 1. bis 9. Klasse der unverbindlichen Übung „Spielmusik", Anlage A. BILDNERISCHE ERZIEHUNG Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Im Sinne einer echten Persönlichkeitsentfaltung, der Entfaltung der individuellen Kreativität und eines entsprechenden Verhaltens des Menschen in Gesellschaft und Umwelt beinhalten die Bildungs- und Lehraufgaben folgende Zielvorstellungen : Erlangen der Fähigkeit, Intentionen individueller Kreativität bildnerisch und verbal zur Aussage zu bringen, die eigene Vorstellungswelt geklärt zu sehen und bildnerisch sichtbar zu machen. Dadurch ergibt sich die Fähigkeit des Menschen, der Gesellschaft Kommunikationswerte anzubieten und selbst in aktiver Kommunikation zu leben. Intensivierung der Wahrnehmungsfähigkeit zu bewußter, visueller und geistiger Umweltsorientierung, sowie der Fähigkeit, differenzierte Umweltsbezüge konkret und zeichenhaft, bildnerisch und verbal sich selbst — wie anderen — zu klären. Erfassen der sichtbaren Umwelt in ihrer visuellen Erscheinungsweise und Rationalität ist ebenso wichtig wie das Erfassen sichtbar geäußerten Fühlens und Denkens des Menschen. Auch die theoretisch-wissenschaftliche wie ästhetisch-bildnerische Erfahrung der Umwelt führt zur Entfaltung der Persönlichkeit des Menschen und seiner Funktion in der Gesellschaft. Ein besonders intensiver Bezug soll zu Werken der Bildenden Kunst hergestellt werden, um den Schüler zu befähigen, das Kunstwerk in seiner Ganzheit als geistiges und ästhetisches Ereignis zu erfassen und zu erleben. Er soll imstande sein, die Einmaligkeit des Kunstwerkes und dessen Aussage über das Wesen einer Persönlichkeit, einer Zeit, eines Lebensraumes zu begreifen, um so über das Kunstwerk auch einen echten Bezug zu oben genannten Werten zu erhalten. Durch ein sinnvoll aufgebautes Arbeitsprogramm sollen Erfahrungen erworben und Kenntnisse aus den wichtigsten Bereichen bildnerischer Äußerung (Schrift, Zeichnung, Graphik, Malerei, Plastik, Architektur und Medienbereich) vermittelt werden. Dadurch soll der Schüler zu grundlegendem Erfassen wesentlicher bildnerischer Vorgänge und Ausdrucksmöglichkeiten gelangen, das ihn befähigt, sich individuell möglichst kreativ bildnerisch zu äußern, Erscheinungsweisen des Bildnerischen bewußt zu erleben und dabei Selektionsfähigkeit zu entwickeln. Die Wechselwirkung vielfältiger bildnerischer Tätigkeit und das Betrachten geeigneter Werke des bildnerischen Bereiches und Objekte der gestalteten visuellen Umwelt sollen zur Steigerung und Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit, zur Klärung der eigenen Vorstellungswelt sowie zum bewußten Erleben von Form, Struktur und Aussage des Gestalteten führen und damit zur Persönlichkeitsbildung beitragen. Lehrstoff: 1. und 2. Klasse (3 bzw. 2 Wochenstunden; dazu jeweils 2 Wochenstunden Bildnerisches Gestalten): Für alle Bereiche: Entwicklungsgemäß motivierte Übungen in unbefangenem individuellem Einsatz der Gestaltungsmittel, Arbeiten in einfachen Arbeitstechniken und Arbeitsprozessen zur Erfahrung bildnerischer Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. Zeichnen und graphisches Gestalten: Arbeitsmittel und Techniken: Graphitstift und Blöcke, Feder, Rohrfeder, Pinsel, Kratz- und Schabtechniken, Schablonendruck und Linolschnitt. Die mit diesen Arbeitsverfahren verbundenen Arbeitsaufgaben und Themen sollen dem kindlichen Vorstellungsbereich gemäß sein und im Sinne der Werkauffassung gestellt werden, wodurch einfache bildnerische Vorgänge, wie Klarheit und Ordnung des Bildgefüges, der Kontrastierung, des Abstimmens von Haupt- und Nebensachen usw. deutlich werden. Z. B. Bleistift: Lineares Gestalten als begrenzter Einsatz des Werkmittels: Ausspielen aller Möglichkeiten des Werkmittels, Kontrastieren von Licht und Dunkel, Schattieren, Wischen usw. Anlage einfacher graphischer Verfahren in Kratz- und Schabtechniken und eines Hochdruckverfahrens durch Linolschnitt. Werkbetrachtung : In unmittelbarer Beziehung zu in vorausgegangenen Arbeiten erworbenen Erfahrungen und Kenntnissen Besprechung der darin grundlegenden Lehraufgaben, Lösung und Ausdruck bildnerischer Probleme. Aufzeigen und Klären grundlegender Begriffe wie Gestaltungsmittel, Bildge-

füge usw. in Verbindung mit geeigneten Werken aus dem Bereich der bildenden Kunst. Farbiges Gestalten: Arbeitsmittel und Techniken: Wachskreiden, Deckfarben, Plakatfarben. Zur Überleitung von den Erfahrungen im graphischen Bereich in das farbige Gestalten Einsatz graphischen Farbmaterials, wie Farbstifte, Wachsmalstifte, in geeigneten Themen und Aufgaben, die sowohl das Farbig-Graphische wie auch das Farbig-Malerische zum Ausdruck bringen. Erlebnisgemäß motivierte Aufgaben zum elementaren Einsatz der Farbe, der zur Klärung der Möglichkeiten des Mediums Farbe führt, wie Wirkung der Primär-Sekundärfarben, der Farbkontrastierung und Harmonisierung der beschränkten Palette, der Verschiedenartigkeit des Farbauftrages und der Farbstrukturierung. Werkbetrachtung : Wie im graphischen Bereich in Bezug zu Arbeitsergebnissen Besprechung und Klärung der den Farben eigenen Gestaltungs- und Ausdrucksmöglichkeiten. Aufzeigen wesentlicher Wertfaktoren und damit verbundene Begriffsklärung, wie Ausmalen, Bemalen, Farbform, Farbklang, Farbordnung, Farbkontraste, Farbe zur Schwerpunktbildung, Eigenart der Wirkung von Maltechniken. Plastisches Gestalten: Arbeitsmittel und Techniken: Papier, Draht, Ton, Gips. Nach Einführung in die Besonderheiten der eingesetzten Materialien motiviertes Gestalten von körperhaften Gebilden einfachster Art. Anwenden additiver und subtraktiver Arbeitsweisen. Werkbetrachtung : Ausgehend von den Erfahrungen der bildnerischen Arbeit Aufzeigen des Wesens der plastischen Form, der Eigenart von Formzusammenhängen und plastisch-räumlichen Strukturen sowie deren Bezug zum Umraum. Möglichkeiten und Grenzen der einzelnen Materialien und der materialbedingten Ausdruckformen. Weitere Klärung der Erfahrungen durch Vorstellen geeigneter plastischer Objekte aus Kunst und Umwelt, in denen ähnlich gelagerte Probleme sichtbar sind. Schrift: Erfahren elementarer Schriftqualitäten: Entwickeln der prägnanten Buchstabengestalt und Erarbeiten von rhythmischen Buchstabenfolgen. Von Antiquaformen abgeleitete Schriften (vor allem Blockschrift) sind zu bevorzugen. Versuche zur Gestaltung von Schriftfeldern in verschiedenen Anordnungen. Es sind verschiedene Schreibgeräte und Materialien (auch Farbe) zu verwenden. Architektonisches Gestalten: Durch Bewußtmachen von Vorgängen, wie Konstruieren, Ordnen, Bauen, kann in allen vorausgegangenen Bereichen bildnerischen Gestaltens Bezug zur Architektur aufgenommen werden. Werkbetrachtung : Auseinandersetzung mit einfachen Bauwerken (Zelt, Blockhaus, Bauernhaus) und gebauter Umwelt (Häuserzeile, Platz). Aneigung grundlegender Begriffe: Innen- und Außenarchitektur, Zweckbestimmung von Bauten (z. B.: Sakral- und Profanarchitektur). Medien: Ebenso soll durch Einsichten in die Verschiedenartigkeit der visuellen Wirkung von Zeichen und Bild ein kritisches Verständnis der in den Medien liegenden Möglichkeiten angebahnt werden. Elementare Mittel der Bildgestaltung in der Photographie (z. B.: Komposition und Ausschnitt, Blickwinkel, Beleuchtung, Farbe) an Hand von Photos, auch aus Zeitschriften und der Massenpresse (Illustrierte, Werbeschriften u. a.). 3. und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden; dazu jeweils 2 Wochenstunden Bildnerisches Gestalten): Zeichnen und graphisches Gestalten: Aufbauend auf die in der 1. und 2. Klasse erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse Erweitern und Differenzieren gestalterischer Möglichkeiten in zeichnerischen und graphischen Techniken. Einbau weiterer Arbeitsverfahren, wie Zeichenkreide, Kohle, Farbtuschen, Monotypie, Kaltnadelradierung, Kartondruck, Collagen. Einsatz entwicklungsgemäß motivierter Aufgaben zur Darstellung des Körperhaften und Räumlichen und zum Erfassen des Wesens sichtbarer Wirklichkeit. Im Sinne der Entwicklung verstärkter Umwelterfahrung Auseinandersetzung mit Vorgängen und Erscheinungsbildern in der Umwelt im Sinne eines anbahnenden Naturstudiums und Sachzeichnens. Experimentelle Arbeit durch selbstgewählte Aufgaben und Arbeitsverfahren zur individuellen kreativen Auswertung von Gestaltungsmöglichkeiten.

Werkbetrachtung : Ausgehend von in der bildnerischen Arbeit erworbenen Einsichten und Erfahrungen Besprechung und Klärung der Sachverhalte, wie Wesensunterschiede: Handzeichnung als Unikat und Druckgraphik als Vervielfältigungsmittel. Vorstellen der aus den eingesetzten Arbeitsverfahren resultierenden charakteristischen Erscheinungsweisen. Arten der Abstraktion durch Umsetzen der Wirklichkeit bei graphischen Darstellungen sowie Umwertung der Wirklichkeit zur bildnerischen Form. Farbiges Gestalten: Erweiterung der Arbeitsmittel und Arbeitsverfahren durch Einsatz von Mischtechniken, wie Gouache und anderes, und konsequentes Erarbeiten differenzierter Gestaltungsweisen und Ausdruckswerte der Farbe. Farbe als optisches Signal, Kontrastwerte (komplementär, kalt-warm, hell- dunkel, Qualitäts- und Simultanwirkung der Farbe) sowie Abstufungsprozesse im Sinne von Aufhellung oder Abstumpfung der Farben zwecks Sensibilisierung der Farberfahrung. Einsetzen vorgegebener Farbwerte, wie Farbpapiere, Zeitungs- und Bildausschnitte bei Collagen, Arbeiten auf farbigen Bildgründen. Werkbetrachtung : Ausgehend von in der bildnerischen Arbeit erworbenen Einsichten und Erfahrungen Besprechung und Klärung der Skala differenzierter Ausdrucksmöglichkeiten der Farbe, Wesensunterschiede lokalgebundenen Farbgeschehens und bildnerisch freier Farbklänge. An Hand gut gewählter Beispiele aus der Malerei sollen ähnliche Vorgänge insbesondere in Hinsicht auf Realismus und Abstraktion, Abbildung und Umwertung bzw. Verfremdung aufgezeigt werden. Dabei sollten die jeweils angewandten kunstterminologischen Begriffe geklärt werden. Plastisches Gestalten: Erweitern des Arbeitsprogrammes durch Einsatz neuer Materialien, wie Dünnbleche, Ytong, Holz, Gips, Kunststoffe, und der plastisch-räumlichen Problemstellung. Besondere Beachtung von Volumen und Raum als gestaltenden Werten im plastischen Gebilde. Erfinden plastischer Grundwerte, Ordnen zu Formationen und plastisch- räumlichen Strukturen, die bereits Bezug zu architektonischen Gebilden aufnehmen können. Erarbeiten der Wesensunterschiede der in sich geschlossenen Form, differenzierter Formgefüge bzw. raumoffener Strukturen. Objektgestaltung und Montage aus vorgefundenen Werten technischer oder naturhafter Art. Werkbetrachtung : Ausgehend von den im Arbeitsprogramm angebotenen Erfahrungen und Einsichten Klärung und Vertiefung durch Besprechung der Schülerarbeiten und Vorstellen geeigneter plastischer Werke. Umwertung der Wirklichkeit durch Verdichtung der plastischen Form in der Kunst, plastische Strukturen als Akzente in der Umwelt, Plastik im Umraum. Schrift: Wechselwirkung von Schriftgröße, Schriftstärke und Farbe im Hinblick auf die Schriftgestaltung und auf den zu gestaltenden Inhalt. Erkennen von Ausdruckswerten der Schrift. Verwendung verschiedener Schreibgeräte. Architektonisches Gestalten: Erarbeiten erster Raumerfahrungen durch Erfinden einfacher Raumformen und Ordnen hergestellter Bauelemente zu Raumformationen im Sinne Architektur, Lösen einfacher tektonischer Probleme, z. B. Stabilisieren von Kartonflächen durch Faltprozesse und Ausbilden von Tragwerken. Werkbetrachtung : Die Raumform als tektonischer und plastischer Wert. Erfassen von Ordnungsprinzipien, Wesensunterschiede, Rastersystem und freie Formation im Bauwerk und Architekturanlagen. Funktion und Form von Gebrauchsgut (Design). Vergleich von Bauten mit gleicher Zweckbestimmung aus wichtigen Stilepochen an Hand weniger Beispiele. Aneignung grundlegender Begriffe: Fassade und Baukörper, Grund- und Aufriß. Kennenlernen der Faktoren, die das Bauen beeinflussen. Bauen und Umwelt. Probleme des Wohnens (Wohnformen als Lebensformen, Einrichtung und Ausstattung einer Wohnung). Geschlossene und offene Siedlungsformen; Hinweise auf Freiräume, Fragen des Umweltschutzes (z. B.: Zersiedlung, Verschandelung, Problematik von Verkehrsflächen, Denkmalschutz). Medien: Mittel der Bildgestaltung in den Bildmedien, das Bild als Aussagemittel geistiger Anliegen, die Manipulation der Wirklichkeit durch Veränderung der Sicht und durch Schwerpunktverlagerung. Bildkomposition und Ausschnitt. Auseinandersetzung mit Film und Fernsehen und weiteren visuellen Massenmedien zur Anbahnung einer kritisch-selektiven Konsumhaltung.

Didaktische Grundsätze: Die Aufgaben für das Arbeitsprogramm sind so zu wählen, daß sie dem entwicklungsgemäßen Vorstellungsvermögen entsprechen und folgerichtig Inhalte anbieten, die zu grundlegenden Erfahrungen bildnerischer Ausdrucksmöglichkeiten führen. Die charakteristischen Eigenheiten von Zeichnung, Graphik, Malerei, Plastik und Architektur und deren differenzierte Anlagen sind durch die bildnerische Arbeit bewußt zu machen. Werkmittel und Techniken sollen so eingesetzt werden, daß sie die Lösung bildnerischer Aufgaben und individuelle Aussage ermöglichen, aber nicht in Selbstwirkung erstarren und so zu einem Formalbmus führen. Die Werkbetrachtung soll in unmittelbarer Beziehung zu den in der bildnerischen Tätigkeit gewonnenen Einsichten und Erfahrungen stehen, wodurch die dem Werke eigenen charakteristisch bildnerischen Vorgänge im Sinne von Inhalt und Form geklärt werden sollen und ein kritisches Verständnis ermöglicht wird. In diesem Sinne ist auch die Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten und Wirkungen der Massenmedien gedacht. Das Bild als Schwerpunkt der Information, seine geistige und optische Aussagekraft und seine Bedeutung für die positive und negative Beeinflussung und Bildung des Menschen in der Gesellschaft sollen bewußt gemacht werden. Im Grund aber soll immer die Entwicklung der Fähigkeit, kreativ zu denken und zu handeln, das Hauptziel didaktischer Arbeit sein. Zur Durchführung des Unterrichtes ist die wöchentliche Doppelstunde eine unerläßliche Voraussetzung. Der Lehrstoff umfaßt den graphischen, farbigen und plastischen Bereich, Schrift und Architekturbetrachtung sowie als Erweiterungsstoff den Medienbereich, wobei es dem Lehrer überlassen bleibt, welche Bereiche schwerpunktmäßig herangezogen werden. Alle Bereiche oder Teilgebiete sollen jedoch in ausreichendem Maß berücksichtigt werden. Die Reihenfolge der Bereiche, wie sie im Lehrplan angeführt werden, ist nicht bindend. Die einzelnen Bereiche können miteinander verbunden werden. Bei der Wahl der Bereiche oder Teilgebiete sind Neigungen der Schüler sowie räumliche und ausstattungsmäßige Gegebenheiten zu berücksichtigen. Eine intensive Auseinandersetzung mit einem Teilgebiet in Form einer Blockung wird empfohlen. Der praktisch-bildnerischen Tätigkeit ist auf allen Schulstufen der Vorzug zu geben. Die im Lehrplan vorgesehenen Bildungs- und Lehraufgaben können nur in einer aufbauenden Unterrichtsführung verwirklicht werden. Dabei sind die Anlagen des einzelnen wie auch die besondere Situation der Klasse zu berücksichtigen. Dem Grundsatz der Entwicklungsgemäßheit ist bei jeder Aufgabenstellung und in allem bildnerischen Tun unbedingt Rechnung zu tragen. Unterrichtsformen, die das Erleben ausschließen und die Darstellung formelhaft festlegen, sind unzulässig. Die praktisch-bildnerische Arbeit soll das Interesse und die Freude am Gestalten wecken sowie die persönliche Bildsprache des Schülers entwickeln und fördern. Im Mittelpunkt der bildnerischen Tätigkeit steht auf der Unterstufe das Gestalten aus der Vorstellung, wodurch die imaginativen Kräfte des Schülers am besten gefördert werden. Die Aufgaben müssen so gestellt werden, daß darstellungsmäßige und technische Schwierigkeiten nicht gehäuft auftreten. Die Themenstellungen sollen dem Erlebniskreis des Schülers entsprechen und Anreiz zu persönlicher Auseinandersetzung bieten. Technische und formale Voraussetzungen zur Bewältigung von Themen sind zu beachten, wobei ein Zusammenhang von Formgebung und Inhalt anzustreben ist. Das gelegentliche Erproben von Materialien darf nicht zum Selbstzweck werden, sondern soll neue Ausdrucksmöglichkeiten erschließen, die bei Gestaltungsaufgaben herangezogen werden können. Im Sinne einer Verselbständigung soll der Schüler mit zunehmender Reife (etwa 3. oder 4. Klasse) fallweise versuchen, Technik, Arbeitsverfahren und Format (bei Vorliegen entsprechender Erfahrungen) zu wählen. Spätestens in der 4. Klasse soll das Erkennen bildnerischer Probleme bei der eigenen Arbeit angebahnt werden. Die Förderung kooperativer Verhaltensweisen soll durch fallweises Einbeziehen von Gruppenarbeiten und sonstigen Formen der Gemeinschaftsarbeit wahrgenommen werden. Beim Naturstudium soll die Vorstellung mit der Beobachtung der Umwelt konfrontiert werden. Durch klärende und anschauliche Hinweise auf Bau- und Funktionszusammenhänge soll die Wahrnehmungsfähigkeit eine Erweiterung und Vertiefung erfahren. Die beim Schaffen aus der Vorstellung erarbeiteten Mittel zur Darstellung der Körperhaftigkeit, des Raumes und der Oberflächenbeschaffenheit können schwerpunktmäßig einbezogen werden. Bei der Wahl der verschiedenen Objekte sind Anlagen und Neigungen der Schüler besonders zu berücksichtigen. Bei plastischen Arbeiten sind ausstattungsmäßige Bedingungen (Werkraum und Werkzeuge) zu berücksichtigen. Die Heranziehung von Material und Herstellungsverfahren sind mit dem

Lehrer für den Gegenstand „Werkerziehung" jeweils zu besprechen. Dabei ist eine Abstimmung beider Fächer im plastischen Bereich vorzunehmen. Übungen und Anwendungen ornamentaler Schrift können miteinander verbunden werden und sind in einem maßvollen Umfang durchzuführen. Bei der Auseinandersetzung mit Schrift und Typographie soll das Verständnis und Bewußtsein für Qualitäten der Schrift (dekorativ, ausdruckshaft u. ä.) entwickelt werden. Werkbetrachtung: Die Werkbetrachtung soll meist von der Besprechung der Schülerarbeiten ausgehen und beschränkt sich nicht auf das gelegentliche Betrachten geeigneter Objekte, sondern führt zur Auseinandersetzung mit bildender Kunst und Umwelt. Betrachtungen sollen lebendige Begegnungen mit Werken vermitteln und im zunehmenden Maß Einsichten in typische Gestaltungsweisen geben. Zum Aufbau des Verständnisses sollen Kunstwerke und Objekte bevorzugt werden, die typische Merkmale der Gestaltung enthalten und möglichst im Zusammenhang mit den angegebenen Schwerpunkten stehen. Es werden auch Werke, die verschiedenartige Lösungen ein und desselben Motives aufweisen und zum Vergleich geeignet sind, empfohlen. Werke österreichischer bildender Kunst sind möglichst unter Berücksichtigung des jeweiligen Bundeslandes heranzuziehen. Bei den Versuchen zu Werkanalysen sollen Teilaspekte in den Vordergrund gerückt werden, wobei der Blick für die Ganzheit und komplexe Wirkung des Werkes nicht verlorengehen darf. An geeigneten Objekten sollen grundlegende Begriffe, wie sie im Lehrstoff genannt werden, in möglichst anschaulicher Weise erarbeitet werden. Medienbereich: Den Schülern soll die Bedeutung der visuellen Information in den Massenmedien bewußtgemacht werden. Bei der Begegnung mit den Medien steht immer der visuelle Anteil im Vordergrund. Es soll die Fähigkeit erworben werden, visuelle Informationen zu lesen und zu den Bildaussagen eine sachliche Einstellung zu entwickeln. Als Anschauungsmittel eignet sich zunächst vor allem Material, das den Einsatz der Gestaltungsmittel von Massenmedien in hervorstechender Weise zeigt. Eine Veränderung der Bildaussage durch Retusche, Montage oder Umstellung von Bildreihen kann zur Bewußtseinsbildung beitragen. Film- und Fernseherlebnisse der Schüler stellen Anknüpfungspunkte für den Unterricht dar, der bis zu Analysen von wenigen ausgewählten Filmen führen kann. Voraussetzungen für diese Arbeit sind Einblicke in elementare technische Gegebenheiten von Film und Fernsehen. Dem jungen Menschen ist bewußt zu machen, daß die durch die Medien vermittelten Informationen in aufbereiteter und auch subjektiv gestalteter Form herangetragen werden und daher die Gefahr der Manipulation miteinschließen können. Vernünftige Konsumhaltung und Selektion des Angebotes ist anzustreben. WERKERZIEHUNG (für Knaben) Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: In einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm sind grundlegende Erfahrungen und Kenntnisse in den Bereichen des Bildnerisch- Handwerklichen und des Technisch-Funktionellen zu vermitteln. Dadurch soll der Schüler befähigt werden, einerseits Werkstücke anzufertigen, Funktionswerte zu gestalten, Konstruktionen zu erfinden und zu bauen, andererseits entsprechende Vorgänge in der technisch gestalteten Umwelt bewußter zu erfassen. Er soll Einsicht in die zweckmäßige Vorbereitung einer Werkaufgabe und in den zweckmäßigen, geordneten Ablauf der einzelnen Arbeitsgänge sowie in die Arbeitsteilung und Zusammenarbeit einer Gruppe gewinnen. Im Bereich des bildnerisch-handwerklichen Gestaltens soll durch motivierte Aufgaben die Kreativität des Schülers im Sinne des Erfindens, Gestaltens und Konstruierens gefördert werden. Der Bereich des technisch-funktionellen Gestaltens bietet dem Schüler durch sachbezogene Arbeitsaufgaben Einsichten und Erfahrungen in das Wesen der technischen Struktur, Funktion und Form, Konstruktion und Form, Statik, Tektonik sowie in kinetische Vorgänge. Lehrstoff: 2. Klasse (2 Wochenstunden): Bildnerisch-handwerkliches Gestalten: Kompositionen auf der Fläche mit linearplastischen Elementen und Montage (Kleben) als Positivvorgang. Papier, entsprechende Dünnbleche, Draht, Holz, Ton, Peddigrohr. Ausnehmen von Linearkompositionen als Negativvorgang unter Verwendung von Tonplatten, Gipsplatten, Linoleum. Ausnehmen durch Ritzen,

Gravieren, Eindrücken und Umgießen in Positivformen. Kompositionen auf der Fläche mit flächenplastischen Elementen. Unter Verwendung von Papier, Dünnblechen, Sperrholz, Kunststoffen und Textilien Herausklappen von Formen, Falten und Aufkleben von vorgefertigten Elementen. Holzmontagen, Abdruckreliefs aus Gips und Ton durch Eindrücken von Elementen auf vorbereitete Tonplatten bzw. Ausgießen derselben, durch Umgießverfahren zum Positiv geführt. Gipsnegativschnitte. Technisch-funktionelles Gestalten: Erfinden und Ausführen einfachster Konstruktionen in verschiedenen Materialien wie Holz, Papier, Draht und Blechen. Steckverbindungen, Verspannungen, Gerüstebau. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Bildnerisch-handwerkliches Gestalten: Aufbauend auf die Erfahrungen im flächig- plastischen Bereich Ausarbeiten einfacher Körper- Raumgebilde in oben angegebenen Materialien, z. B. Papier und Karton. Erfinden von Faltformen und Ordnen gleichartiger Elemente zu Raumrastern. Bilden einfacher Formen durch Wölben, Falzen, Kleben und Stecken. Gegenständliche und ungegenständliche Gebilde. Arbeiten in Holz. Vorarbeiten von Elementen durch Ausschneiden und Anordnen der Elemente zu Steckverbindungen als Körper-Raumgebilde. Eventuell Erarbeiten einfacher Motive durch Schnitzen zu plastisch verdichteten Formen. Ton und Gips, Aufbaukeramik, freies Formen in Ton. Schneiden aus dem Block, Gips, Holz, Ytong. Technisch-funktionelles Gestalten: Erfinden und Bauen funktionsgebundener Konstruktionen wie Brücken, Dächer u. ä. In Holz tektonische Gerüste, in Draht Verspannungen, in Papier Anfertigen elementarer Raum-Körperformationen im Sinne ungebundener Architektur. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Fortsetzen des in der 3. Klasse angesetzten Programmes in differenzierter Gestaltung und bewußterer motivationsbildender und funktioneller Vorgänge. Didaktische Grundsätze: Das Arbeitsprogramm ist in verschiedenen Materialien so anzulegen, daß der Schüler in einfachen Arbeitsverfahren zu grundlegenden Erfahrungen technisch-handwerklicher sowie technisch- funktioneller Vorgänge kommt. Die Bedeutung der Eigenart des eingesetzten Materials und die damit verbundenen Konstruktions- und Gestaltungsmöglichkeiten sollen bewußt gemacht werden. Die Fähigkeit, selbst zu erfinden und zu konstruieren, ist in experimenteller Arbeit im Sinne des Mediendenkens und -handelns zu fördern. Durch die Streuung der Aufgaben in beiden Bereichen ist der Wesensunterschied des bildnerisch-handwerklichen und technisch-funktionellen Gestaltens aufzuweisen und die Möglichkeiten sinnvoller Durchdringung beider Bereiche in einer Anlage zu realisieren. Durch das Arbeitsprogramm und durch klärende Arbeitsgespräche sind Probleme der konstruktiven Werkgestalt aufzuzeigen, damit der Schüler zu einem echten Bezugsverhältnis zur technisch gestalteten Umwelt kommt. WERKERZIEHUNG (für Mädchen) Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: In einem sinnvoll aufgebauten Arbeitsprogramm sollen technische Grundlagen zur Gestaltung in textilen Materialien und Erfahrungen von Gestaltungsmöglichkeiten zur eigenen kreativen Tätigkeit vermittelt werden. Durch Einbau weiterer Materialien und damit verbundener Werkverfahren werden grundlegende Kenntnisse in verschiedenen Bereichen handwerklichen Gestaltens erworben. Es erscheint wichtig, neben dem direkt auf Mädchen bezogenen Lehrprogramm auch Aufgaben und Arbeitsverfahren aus dem Bereich der Knabenhandarbeit zu übernehmen, da diese bedeutende Grundkenntnisse und Erlebnisse des Bildnerisch- Handwerklichen und Technisch-Funktionellen vermitteln. Die erworbenen handwerklichen Fertigkeiten sind als Grundkenntnisse zur kreativen Arbeit einzusetzen im Sinne von Entwurf und Ausführung. Praktische Tätigkeit in Wechselwirkung zur Werkbetrachtung führt zu kritischer Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen künstlerisch gestalteten Gebrauchsgutes, ein wichtiger Beitrag zur Gestaltung der unmittelbaren Umwelt des Menschen. Lehrstoff: 2. Klasse (2 Wochenstunden): Bildnerisch-handwerkliches Gestalten: Kompositionen auf der Fläche mit linearplastischen Elementen durch Montage als Positiv-

vorgang (Aufkleben von Schnüren, Wolle — eventuell Abdruck). Aufbereiten von Tonplatten. Anlegen von linearen Kompositionen durch Ausnehmen (Gravur) und Umgießen in Positivformen (Gips). Komposition auf der Fläche mit flächig-plastischen Elementen. Applizieren von Papier und Textilien. Textiles Werken: Anfertigung einfacher Strick-, Häkel-, Knüpf- und Flechtmuster als zunächst funktionslose Flächenmuster. Zusammenfassen zu Decke oder Wandteppich. Flechtarbeiten in Bast und Schnur. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Bildnerisch-handwerkliches Gestalten: Plastisch-räumliches Gestalten in einfachem Material wie Papier, Peddigrohr, Bast, Draht, Dünnblech, Ton, Papiermaché: Aufbaukeramik und freies Formen in Ton in Verbindung mit Oberflächengestaltung im Sinne von Dekor-Textur. Textiles Werken: Aufbauend auf die Erfahrungen der 2. Klasse mit textilen Materialien Schnittzeichnen nach Maß als Formaufgabe. Entwurf, Zuschneiden, Ausführung eines Werkstückes zum Erwerben von Grundkenntnissen der Kleiderherstellung: eventuell Bluse, Sommerkleid (Waschstoffverarbeitung). 4. Klasse (2 Wochenstunden): Bildnerisch-handwerkliches Gestalten: Erfinden und Gestalten plastisch-räumlicher Werte z. B. durch Falten, Wölben, Kleben. Ordnen der Elemente zu einfachen Körper- Raumgebilden und Konstruktionen. Textiles Werken: Fortsetzen des in der 3. Klasse angesetzten Programms in differenzierter Gestaltung und bewußter Motivation bildnerisch und technisch funktioneller Vorgänge. Mehrfarbenstricken, Weben, Knüpfen, Batik, Stoffdruck. Umsetzen der in den vorbereiteten Arbeiten (Flächengestaltung) erworbenen Erfahrungen zur Erstellung eines funktionsbedingten Werkstücks mit höheren Anforderungen (Pullover, Weste). Im Nähen: eventuell Rock (Wollstoffverarbeitung). Didaktische Grundsätze: Das Arbeitsprogramm ist so anzulegen, daß durch einfache Arbeitsprozesse grundlegende technische Voraussetzungen zur Herstellung von Werkstücken erworben werden. Bei selbständigem Anfertigen einfacher Kleidungsstücke, bei freiem textilem Gestalten ist Wert auf sorgfältige Ausführung und funktionsgerechte Gestaltung zu legen. Die im Sinne der Mode gewählte Machart der Kleidungsstücke soll ihrer zukünftigen Trägerin, dem Verwendungszweck, dem Material entsprechen. Die Bedeutung schmückender Accessoirs — wie Ornamente oder selbständige Schmuckformen — ist aufzuzeigen, wobei es sinnvoll erscheint, als Arbeitsaufgaben auch Entwurf und Ausführung von Werkstücken in verschiedenen Materialien zu stellen. Das durch praktische Arbeiten gewonnene Verständnis für Funktion, Material, Farbe soll durch Betrachtung und Besprechung geeigneter Objekte intensiviert und gesichert werden. Information durch Modezeitschriften, durch Besuche von Sammlungen und Ausstellungen textiler und kunstgewerblicher Erzeugnisse führt zu persönlicher kritischer Einstellung der Schülerin zu Mode und Wohnraumgestaltung. Die Erweiterung des Arbeitsprogramms durch Einbauen von Aufgaben aus dem Bereich der Knabenhandarbeit bringt die Schülerinnen zur Auseinandersetzung mit anderen wichtigen Problemen der Umweltgestaltung. Erstellen einfacher Wohnfunktionsmodelle in Karton oder Erfinden und Ordnen plastisch- räumlicher Strukturen im Sinne von Architektur gewähren Erfahrungen und Einsichten in diese Bereiche und sichern somit eine bewußte Beziehung zum Gestalteten. In allen Bereichen ist neben den zu vermittelnden Kenntnissen und Erfahrungen das kreative Denken und Handeln zu fördern. LEIBESÜBUNGEN Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen." Lehrstoff: 1. und 2. Klasse (je 4 Wochenstunden): 3. und 4. Klasse (je 3 Wochenstunden): Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: „Im Lehrstoffgebiet „Gymnastik, Tänze" ist, besonders in der 3. und 4. Klasse, dem Erfassen auch schwierigerer Rhythmen und erhöhter Anforderungen durch Änderung von Zeitmaß,

Richtung und Dynamik sowie auch der Gestaltung in Partner- und Gruppenarbeit besonderes Augenmerk zu widmen." Didaktische Grundsätze: Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung: „Sinnvolle Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und in koedukativ geführten Klassen die Koordinierung der Arbeit mit den Burschen- und Mädchengruppen sind besonders zu beachten." VI. FÖRDERUNTERRICHT Wie Anlage A. Anlage A/m 2 LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG I. STUNDENTAFEL Unterstufe Freigegenstand Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Unverbindliche Übung Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Förderunterricht Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung. III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit den Abänderungen (ausgenommen die

letzte im Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/ml. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Lehrplan des Neusprachlichen Gymnasiums, Anlage A, mit folgenden Ausnahmen: GEOMETRISCHES ZEICHNEN Unterstufe Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. MUSIKERZIEHUNG Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Ziele des Unterrichtes sind die Weckung aller musikalischen Anlagen und Fähigkeiten, die Förderung der musikalischen Aktivität unter besonderer Berücksichtigung der vorhandenen musikalischen Begabung des Schülers, die Förderung der auditiven Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit und der kreativen Anlagen. Verschiedenartige Hörerfahrungen als Grundlage der musikalischen Urteilsfähigkeit und der Bewältigung der musikalischen Umwelt sollen vermittelt, die Freude am Singen als wesentlicher Bestandteil selbständigen Musizierens soll geweckt und gefördert werden. Das Instrumentalspiel soll als weitere Grundlage zur Erreichung der angeführten Bildungsziele und als Angebot zu selbständiger Beschäftigung mit Musik dienen. Lehrstoff: I.Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A): (3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, darüber hinaus): Stimmbildung und Sprechpflege zur Erzielung eines gepflegten Sing- und Sprechtons in enger Verbindung mit dem Liedgesang. Einstimmige Lieder, einfache zwei- und dreistimmige Liedsätze, Volkslieder und Kanons. Bereicherung des Singens durch Mitspielen auf Instrumenten. Vertrautmachen mit den Grundbegriffen der elementaren Musiklehre am Notenbild des Sing- und Spielgutes. Gemeinsame Erfindungsübungen. Auseinandersetzen mit den Begriffen Geräusch, Ton, Klang, Dynamik, Rhythmik, Melodie und Struktur. Erfassen und Darstellen musikalischer Gestaltungsprinzipien durch Bewegung (Klanggesten, Tanz). Darbietung geeigneter Beispiele aus der Vokal- und Instrumentalmusik. 2. Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A): (3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, darüber hinaus): Weiterführung der Stimmbildung und der Sprechpflege, Fortsetzen des mehrstimmigen Singens mit gesteigerten Anforderungen. Erweitern des Liedschatzes unter Berücksichtigung des deutschsprachigen und des fremdsprachigen Liedgutes. Ausbau des instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizierens. Weiterentwicklung des musikalischen Vorstellungsvermögens durch planmäßiges Fortsetzen der erarbeiteten Grundlagenkenntnisse der Musiklehre. Erfindungs- und Gestaltungsübungen. Erfassen musikalischer Formen und Prinzipien (Wiederholung, Änderung, Steigerung, Gegensatz). In Verbindung damit Hinweise auf die Komponisten. Ausgewählte Hörbeispiele aus verschiedenen Stilepochen unter Einbeziehung der Möglichkeiten, die sich aus dem instrumentalen Können der Schüler ergeben. 3. Klasse (2 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A): (4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, darüber hinaus): Weiterführung der Stimmbildung und der Sprechpflege unter Berücksichtigung des Stimmwechsels. Singen schwierigerer Liedsätze und Kanons. Volks- und Kunstlieder. Gesteigertes instrumentales und vokal-instrumentales Musizieren unter Berücksichtigung der zunehmenden instrumentalen Fertigkeit. Erweiterung der Kenntnisse in der Musiklehre (Tonsysteme, Akkordbildung). Elementare Begriffe der Akustik. Das Wichtigste über die menschliche Stimme und die Musikinstrumente. Hörbeispiele für Aufnahme- und Wiedergabetechnik sowie für elektro-akustische Beeinflussung. Einführen in weitere musikalische Formen: altersgemäße Kunstlieder und Balladen, aus Opern (z. B. „Die Zauberflöte", „Der Freischütz"). Ausgewählte Hörbeispiele aus der zeitgenössischen Musik, in Verbindung damit Hinweise auf die Komponisten.

Ziffer 4 Klasse (1 Wochenstunde: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A): (3 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, darüber hinaus): Weiterführen der Stimmbildung und der Sprechpflege mit Einbeziehung der Mutanten nach den jeweiligen Gegebenheiten. Fortsetzen des instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizierens. Einführung in Musikwerke aus verschiedenen Epochen bis zur Gegenwart. Verstärkter Einsatz des instrumentalen Könnens zur Veranschaulichung der musikgeschichtlichen Entwicklung. Didaktische Grundsätze: Stimmbildung und Sprechpflege: Da auf der Unterstufe der Klassengesang einen breiten Raum einnimmt, ist auf gepflegtes Singen zu achten. Mängel (Schreien, falsche Atmung, schlechte Textaussprache u. a.) sind zu beseitigen. Stetige, vor allem aus dem Liedgut gewonnene Stimmbildung und Sprechpflege ist erforderlich, wobei auch Verbindung zum Deutschunterricht hergestellt werden soll. Unerläßlich ist das Beispiel des Lehrers (Vorsingen, Gegenüberstellen von falsch und richtig). Instrumente sollen bei Stimmübungen nur zur Tonangabe verwendet werden. „Brummer" sollen zum Mitsingen erzogen, auch Mutanten vom Klassengesang nicht ausgeschlossen werden, doch darf ihnen nur der Tonumfang zugemutet werden, den sie mühelos bewältigen. Wo immer möglich, sind sie zum instrumentalen Musizieren heranzuziehen. Liedgut: Bei der Auswahl ist darauf zu achten, daß die Lieder der Altersstufe und den Fähigkeiten der Klasse angemessen sowie textlich und musikalisch wertvoll sind. Neben dem österreichischen Liedgut aller Epochen soll auch den Liedern anderer Länder reichlich Raum gewährt werden. Die Auswahl der Lieder soll nach Möglichkeit in Verbindung zu den Lehrinhalten der Musikerziehung stehen. Instrumentales Musizieren: Alle Schüler sind ihrem Ausbildungsstand entsprechend zum instrumentalen und vokalinstrumentalen Musizieren heranzuziehen. Die Auswahl der Instrumente wird sich nach der gestellten Aufgabe und den vorhandenen Möglichkeiten richten. Instrumentalstimmen sind außerhalb der Unterrichtszeit zu üben. Hörerziehung: Von Anfang an ist jede Gelegenheit zur Entwicklung und Schulung des musikalischen Vorstellungsvermögens wahrzunehmen, was einerseits zum Singen nach Noten, anderseits zum verständnisvollen Hören führen soll. Der Hörerziehung dienen Hörberichte, graphische Hörpartituren, Erfindungsübungen und Musikdiktate, deren Schwierigkeitsgrad stets den durchschnittlichen Fähigkeiten der Klasse anzupassen ist, vor allem aber das selbständige Musizieren. Der leichteren Faßlichkeit wegen kann vorübergehend das rhythmische vom melodischen Geschehen getrennt werden, doch sind die beiden Elemente schließlich wieder zu vereinen. Ein wichtiges Teilgebiet der Hörerziehung ist die Darbietung von Musikwerken durch Schüler, Lehrer, außerschulische Kräfte (Hörstunden und Konzerte) und durch technische Mittler. Dabei soll nicht nur auf künstlerischen Wert und die Eignung der Werke für die Altersstufe, sondern auch auf den Zusammenhang mit dem übrigen Lehrstoff (Singen, instrumentales Musizieren, Musikkunde) Bedacht genommen werden. Hörerziehung soll so betrieben werden, daß sie den Schüler befähigt, Gehörtes kritisch zu beurteilen, aktiv nachzuvollziehen und als Anregung zu selbständigem Gestalten anzuwenden. In altersgemäße Musikwerke des 20. Jahrhunderts wie in die verschiedenen Ausdrucksbereiche der modernen Unterhaltungsmusik ist einzuführen, damit die Schüler kritisch und wertbewußt Musik hören bzw. Schallplatten und andere Tonaufnahmen kaufen oder sammeln. Auf Methoden der Produktion und der Vermarktung von Musik ist hinzuweisen. Musikkunde: Musiktheoretische Erkenntnisse sind in engem Zusammenhang mit dem Sing- und Spielgut und mit der Hörerziehung zu erarbeiten. Die elementaren Begriffe der Musiklehre (Melodie, Harmonie, Rhythmus, Schallereignisse) sind in der 1. und 2. Klasse zu behandeln; es wird dabei stets von der konkreten Situation abhängen, ob vereinzelte musikkundliche Begriffe aus dem Lehrstoff höherer Klassen vorweggenommen werden. Mit der instrumentalen Ausbildung soll eine entsprechende musiktheoretische Ausbildung einhergehen. Von der 1. bis zur 3. Klasse soll die Musik in Schwerpunkten aus verschiedenen Epochen behandelt werden; in der 4. Klasse hingegen sollen größere musikgeschichtliche Zusammenhänge aufgewiesen werden. Außer den zur Darbietung der Werke unmittelbar erforderlichen Lehrmitteln und Lehrbüchern sollen hiezu auch Lichtbildreihen, Filme und andere geeignete Hilfen herangezogen werden. Theater- und Konzertbesuch und die Einladung von Künstlern können den Unterricht in wertvoller Weise bereichern.

INSTRUMENTALMUSIK Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Ziel des Unterrichts sind fortgeschrittene Kenntnisse und Fähigkeiten im Instrumentalspiel, auch in praktischer Ergänzung zu den im Unterricht des Pflichtgegenstandes Musikerziehung erworbenen Einsichten und Fähigkeiten, die dem Schüler vielfältige Möglichkeiten des praktischen Musizierens in eigenständiger Betätigung im Solo- und Ensemblespiel eröffnen, ihn zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu seiner Persönlichkeitsbildung beitragen. Lehrstoff: (Klavier, Gitarre, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Trompete, Posaune, Violine, Violoncello) Klavier I. Klasse (1 Wochenstunde): Elementartechnische Übungen. Technisch unabhängiges Spiel beider Hände. Lieder nach dem Gehör auswendig spielen. Praktisches Üben des in Musikerziehung durchgenommenen Lehrstoffes aus dem Bereich der elementaren Musiklehre. Nachspielen vorgesungener Motive. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Fortführung der elementartechnischen Übungen. Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis. Tonleitern in Dur und Moll. Einfache Motivergänzungs- und -erfindungsübungen. Einfache Spielstücke. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen. Leichte Spielliteratur, einfache Spielmusik. Einstimmiges Liedspiel aus dem Gedächtnis in erweitertem Tonraum. Melodieergänzungs- und -erfindungsübungen. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen. Dreiklänge und Septakkorde mit ihren Umkehrungen. Etüden, zyklische Spielstücke, Ensemblestücke. Gitarre 1. Klasse (1 Wochenstunde): Elementartechnische Übungen. 1. Lage; Tonleitern; Kadenzen ohne Quergrifftechnik. Melodiespiel in der 1. Lage — auswendig und nach Noten. Zweistimmiges Spiel. Solospiel leichter zweistimmiger Sätze, erste Improvisationsübungen, Gruppenspiel auch mit anderen Instrumenten. Liedspiel und Liedbegleitung nach Noten. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Fortsetzung der technischen Übungen. Liedspiel und Liedbegleitung nach dem Gehör, leichte zwei- oder dreistimmige Spielstücke, Zusammenspiel mit anderen Instrumenten, Spielen einer Gegenstimme zu einer Liedmelodie. Praktisches Üben von Lehrinhalten der Musikerziehung. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Quergrifftechnik nach den körperlichen Fähigkeiten des Schülers. Tonleitern. Neue Kadenzen. Solospiel mit gesteigerten Anforderungen, gemeinsames Musizieren mit anderen Instrumenten. Liedspiel und Liedbegleitung. Melodieerfindungsübungen. Praktische Übungen zur allgemeinen Musiklehre. 4. Klasse (2 Wochenstunden) : Fortsetzung der technischen Studien. Kadenzen in den verschiedenen Akkordlagen. Spielstücke in der 1. und 2. Lage. Einführung in die Akkordlehre. Leichte Beispiele zur Volksliedharmonisierung. Zusammenspiel mit anderen Instrumenten. Improvisieren einer Begleitung zu einer Liedmelodie. Blockflöte 1. Klasse (1 Wochenstunde): Elementartechnik, Atemführung, Artikulation. Praktische Beziehung zum Lehrstoff der Musikerziehung. Gehörschulung, rhythmische und melodische Übungen, Notations- und Erfindungsübungen. Erarbeiten des Tonbereichs c"—a'" (Sopranflöte). Liedspiel (auch auswendig und nach dem Gehör), dabei auch einfache Transpositionen. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Erarbeiten des chromatischen Tonraums von c"—c"" anhand ausgewählten Spielgutes. Tonleiter- und Dreiklangsspiel, auch kompliziertere Griffweisen. Tonbildung, Intonation. Fortführen der Förderung des Improvisierens. Zusammenspiel auch mit anderen Instrumenten.

Ziffer 3 Klasse (2 Wochenstunden): Fortsetzen der technischen Übungen mit gesteigerten Anforderungen. Tonleiter- und Dreiklangsspiel (auswendig). Haltetöne und Atemübungen. Übertragen der erarbeiteten Kenntnisse und Fähigkeiten auf die Altflöte. Ausgewählte Spielliteratur (Solo und Ensemble, auch mit anderen Instrumenten). 4. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen. Oktavtransponieren. Sicherheit in der Beherrschung des chromatischen Tonraums der Sopran- und der Altflöte. Improvisation und Auswendigspiel. Spielliteratur (Solo und Ensemble, auch mit anderen Instrumenten), leichte Sonaten und Suiten. Erste Beschäftigung mit barocker Verzierungspraxis. Querflöte 1. Klasse (1 Wochenstunde): Erlernen der Ansatztechnik. Grundbegriffe der Atemtechnik, der Artikulation. Erarbeiten des Grundtonbereiches, Überblasen in die zweite Oktave. Volkslieder und leichte Spielstücke im Tonraum c'—d'". 2. Klasse (1 Wochenstunde): Festigen und Erweitern der technischen Grundlagen. Erarbeiten der dritten Oktave. Steigerung der Anforderungen im tonlichen und atemtechnischen Bereich, Erlernen der Vibratotechnik. Einfache Tonleiterstudien (verschiedene Artikulationsarten), Umsetzung in leichte Etüden. Auswendigspiel und Improvisationsübungen. Spielstücke und Tanzsätze. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Weiterer Ausbau der technischen Fertigkeiten. Tonstudien in der Art von Intervallübungen zur Verbesserung des Ansatzes, der Atemführung und Intonation. Schwierigere Tonleiterstudien und Dreiklangsübungen. Leichte Etüden. Technisch und musikalisch anspruchsvollere Spielstücke (Solo und Ensemble), Sätze aus Barocksonaten, leichte Duette. Auswendigspiel. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Anspruchsvollere Tonleiterstudien, Akkordzerlegungen, Intonationsübungen. Mittelschwere Etüden Weiter gesteigerte Anforderungen an Ansatz und Atemführung. Vervollkommnung der stilistischen Ausbildung, erste Beschäftigung mit der Verzierungspraxis barocker Musik. Erarbeiten geeigneter Literatur verschiedener Stilrichtungen und Epochen. Klarinette 1. Klasse (1 Wochenstunde): Elementartechnische Übungen (Atmung, Haltung, Tonbildung, Artikulation). Praktische Anwendung des Lehrstoffs der Musikerziehung. Erarbeiten des Tonraums von e bis c"' (Schalmeien-, Mittel- und oberes Register). Spielen einfacher Melodien. Treffübungen und rhythmische Übungen ohne Instrument. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Fortführen der elementartechnischen Übungen. Intervall- und Tonleiterübungen (C bis E, F bis As) unter fallweiser Einbeziehung der Molltonleitern sowie modaler und zwölftöniger Reihen. Melodiespiel, einfache Duos oder Trios. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Fortführen der technischen Übungen (Tonumfang bis f'"). Einfache Etüden tonalen und freitonalen Charakters. Tonleitern, gesteigerte grifftechnische Übungen (Hilfsgriffe!). Mehrstimmige originale Spielstücke. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Fortführen der technischen Übungen. Etüden, Tonleitern, Akkordzerlegungen. Einfache Transpositionsübungen im Rahmen der Klarinettenstimmungen (hauptsächlich von C nach B). Einführung in die leistungsgerechte Originalliteratur (Klassik, Romantik, Modern), solo und im Ensemble. Trompete 1. Klasse (1 Wochenstunde): Elementartechnische Übungen; Übungen zur Erlangung einer ungezwungenen Zwerchfellatmung und Atemstütze. Tonbildungsübungen, Zungenstoß, Legatoübungen. Übungen mit Naturtönen und Erlernen der Griffe in tiefer Lage. Kleine Rufe und Spielstücke, Lieder, Choralspiel. Homophone Spielstücke für 2 Trompeten bis zu einem Umfang von g bis c". 2. Klasse (1 Wochenstunde): Fortführen der elementartechnischen Übungen. Tonbildungsübungen, Erweiterung des Tonumfangs von fis bis e". Diatonische Tonleiterübungen, Dreiklangszerlegungen, staccato — legato.

Lieder, Choräle, Spielstücke, Duette. Artikulationsübungen in verschiedenen leichten Rhythmen. Ergänzung von vorgeblasenen Rufen und Melodien. Improvisieren von Melodien. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen. Tonbildungsübungen, Erweiterung des Tonumfangs bis g". Tonleiterübungen, Dreiklangszerlegungen in verschiedenen Rhythmen und Artikulationsarten (C — A, F — Des und mit parallelem Moll). Leichte Etüden, Lieder, Duette, Trios. 4. Klasse (2 Wochenstunden) : Technische Übungen. Tonbildungsübungen. Erweitern des Tonumfangs bis a". Tonleitern und Akkordzerlegungen über 2 Oktaven (C — H und F — Ges mit parallelem Moll), in verschiedenen Varianten der Artikulation und des Rhythmus. Etüden und Spielstücke in diesen Tonarten. Lieder, Duette, Trios und leichte Trompetenstücke, auch polyphone. Ensemblespiel. Posaune 1. Klasse (1 Wochenstunde): Tonbildung mit dem Mundstück — mit dem Instrument. Der korrekte Ansatz. Erste Mittellagen- Kontrollübungen. Lagenstudium. Leichte Tonleitern (1 Oktave). Naturbindungen. Kleine Rufe und leichte Spielstücke. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Fortführen der elementartechnischen Übungen. Tonbildungs- und Kontrollübungen (auch auswendig). Einbeziehung der Artikulationsarten; Naturbindungen. Erweitern des Tonraums schrittweise. Sehr langsame rhythmische Übungen. Gruppenspiel (zweistimmige Choräle, auch mit anderen Instrumenten). Auswendiglernen der leichten Tonleitern. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen. Kontrollübungen. Zungen- und Lippenübungen. Das Legate Übungen in allen Dur- und Molltonarten. Gruppenspiel (alte Bläsermusik, Choräle, z. B. vierstimmige Weihnachtslieder). 4. Klasse (2 Wochenstunden): Fortführen der technischen Übungen. Tonbildung, Lippentechnik, Legato. Tonleitern über zwei Oktaven (von unten beginnend chromatisch). Verfeinerung der Artikulation. Gruppenspiel, mit anderen Instrumenten (Choräle, Bläsermusiken). Violine 1. Klasse (1 Wochenstunde): Elementartechnische Übungen: Erlernen der vier Griffarten und der Grundstricharten. Intervalle bis Quint. Liedspiel in einfachen Tonarten. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Technische Übungen: Festigung der 1. Lage, Lagenvorübungen, gemischte Stricharten, Vibratovorübungen. Transposition von einfachen Liedern. Alle Dur-Tonarten, einfache Molltonarten, mit Dreiklängen in der 1. Lage, Intervalle bis zur Oktav. Einfache Spielstücke und Duos. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen: Erlernen der 2. und 3. Lage. Vibratoübungen. Saitenwechsel- und Legatoübungen. Leichte Doppelklänge. Molltonarten, Intervallsprünge bis zu 2 Oktaven, Vierklänge. Leichte Etüden. Einfache Spielmusik. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen. Fortsetzung der Lagen- und Lagenwechselübungen in der 2. und 3. Lage, Erweitern der Technik der 1. Lage, schwierigere Rhythmen mit den dazugehörigen Stricharten. Vibratoübungen, Doppelgriffe. Dur- und Molltonleitern, z. T. über 2 Oktaven, mit Drei- und Vierklängen. Etüden. Zyklische Spielstücke, Sonatinen. Ensemblemusik. Violoncello 1. Klasse (1 Wochenstunde): Elementartechnische Übungen: auf der D- und G-Saite; Spiel auf leeren Saiten; ganzer Bogen — halber Bogen. Probleme des Strichwechsels. Druckausgleich zwischen Frosch und Spitze. Linke Hand: Enggriff mit gelegentlicher Vorübung des Weitgriffs. Nachsingen und Nachspielen einfacher Motive im Tonraum der Stufen römisch eins bis römisch fünf in den bereits erreichbaren Tonarten. 2. Klasse (1 Wochenstunde): Weiterführung der elementartechnischen Übungen. Vibrato- und Lagenwechselübungen. Die weite Handstellung (Weitgriff). Dynamik. Einfache Doppelgriffe, Tonleitern und Dreiklangsbrechungen.

Einfache Motivergänzungs- und -erfindungsübungen. Nachsingen und -spielen vorgesungener Motive. Intervalle nachsingen, benennen, nachspielen. 3. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen: Détaché, Martelé, punktierte Stricharten, Triolen und ihre technischen Besonderheiten, kombinierte Stricharten. Erster Daumenaufsatz, der über Vorübungen hinausgeht. Halbe bis römisch IV. Lage. Einführung des Tenorschlüssels. Vibrato. Tonpflege. Intervallübungen. Leichte Spielstücke, Zusammenspiel. 4. Klasse (2 Wochenstunden): Technische Übungen. Spiccato- und Sautillierübungen mit liegendem Bogen. Lagenwechsel der ersten vier Lagen. Enggriff und Weitgriff in allen tieferen Lagen. Tonleitern und Dreiklänge. Etüden. Spielstücke. Erfinden einer zweiten Stimme zu Volksliedern (Hornquinten, Terzen, Sexten). Transponierübungen nach Noten. Zusammenspiel auch mit anderen Instrumenten. Didaktische Grundsätze: Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand Instrumentalmusik am Oberstufenrealgymnasium mit Instrumentalmusik, Anlage b der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84, wobei die jeweilige Altersstufe der Schüler besonders zu beachten ist. BILDNERISCHE ERZIEHUNG Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Der Unterricht soll aufbauend auf der Grundschule eine Orientierung im optischen und haptischen Bereich durch eigene bildnerische Tätigkeit und Betrachtung geeigneter Werke aus bildender Kunst und Umwelt ermöglichen. Die kreativen Fähigkeiten des Schülers sollen geweckt und entwickelt werden. Die persönliche Entfaltung des einzelnen ist durch vielseitige praktische Tätigkeit und Reflexion besonders zu fördern. Durch Auseinandersetzung mit Erscheinungsformen des Bildnerischen Bereiches soll eine lebendige Beziehung zu bildender Kunst und Umwelt geschaffen und ein sachbezogenes Urteilsvermögen angebahnt werden. Die Medienkunde soll Verständnis für Massenkommunikationsmittel anbahnen und zu einer vernünftigen Konsumhaltung beitragen. Den ausgeprägten bildnerischen Fähigkeiten der Schüler ist durch Vertiefung in alle Teilgebiete und Aufgreifen ihrer Problematik entsprechend Rechnung zu tragen. Lehrstoff: 1. und 2. Klasse (je 2 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A): je 4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, darüber hinaus: Bildnerische Arbeit: Kennenlernen einfacher bildnerischer Vorgänge. Beachtung von Klarheit und Ordnung des Bildgefüges durch Abstimmung von Haupt- und Nebensache, eingebunden in Themen kindlicher Vorstellungsbereiche. Zeichnen und Druckgraphik: Zeichnen mit verschiedenen Materialien (Bleistift, Feder u. a.). Papierschnitte, Kordeldruck, Materialdruck, Kartonschnitt sowie einfache Hochdruckverfahren wie Linolschnitte. Erproben der Wirkung bei Hand- und Maschindruck, verschiedenen Papieren u. a. Schrift: Schreibschrift; Blockschrift. Entwickeln klarer Buchstabengestalt, ausgewogener rhythmischer Buchstabenfolgen und der Gestaltungsweise von Schriftflächen (symmetrische oder asymmetrische Anordnung) unter Anwendung verschiedener Materialien. Farbiger Bereich — Malerei: Abstimmung der Themen auf bestimmte Farbklänge und Farbmischungen (kalt-warm, farbig, monochrom), Wechsel der Bildformate und der Maltechnik (Tempera, Guache); fallweises Anwenden anderer Verfahren (Schneiden, Reißen mit buntem Papier), Kratztechnik u. a. Plastischer Bereich: Gestalten von körperhaften Gebilden (Formen, Abtragen, Montieren); Relief, Vollplastik, hohlplastische Form. Einführung in die Besonderheiten der Eigenschaften spezieller Materialien (Papier, Ton, Gips, Draht, Styropor u. a.). Anwenden additiver und subtraktiver Arbeitsweisen. Werkbetrachtung: Regelmäßiges Betrachten und Besprechen der unmittelbar vorher angefertigten Schülerarbeiten hinsichtlich der Lösung gestellter Aufgaben. Vorstellen geeigneter Werke aus Kunst und Umwelt, die ähnliche Probleme in Technik, Verfahren und Gestaltung aufweisen. Erörterung fachlicher Grundprobleme (z. B. Original und Reproduktion, Linien- und Flächenschnitt, Farbklang, Farbkontrast, Farbordnung, Vollplastik, Relief u. a.).

Aufschließen des Interesses für Graphik, Malerei, Schrift und Plastik aus Gegenwart und Vergangenheit. Lehrstoff: 3. und 4. Klasse (je 2 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A): je 4 Wochenstunden: wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, darüber hinaus: Bildnerische Arbeit: Aufbauend auf die in der 1. und 2. Klasse erworbenen Erfahrungen und Kenntnisse: Erweitern und Differenzieren gestalterischer Möglichkeiten. Im Sinne der Weiterentwicklung verstärkter Umwelterfahrung: Einsetzen der Darstellung von Körper und Raum. Auseinandersetzungen mit Vorgängen und Erscheinungsbildern der Umwelt im Sinne eines beginnenden Naturstudiums und Sachzeichnens. Zeichnen und Druckgraphik: Federzeichnung, Kohlezeichnung, Einsetzen anspruchsvoller graphischer Techniken wie Monotypie, Hoch- und Tiefdruckverfahren (Kaltnadelradierung). Im körperlich-räumlichen Bereich Finden von Tonwerten durch Linienverbände oder Punktgefüge (Verdichten, Streuen). Verwendung verschiedener Druckpapiere, allenfalls Zweifarbendruck. Schrift: Wechsel von Schriftgröße und Schriftstärke in Bezug auf die Gesamtwirkung des Schriftbildes. Anstreben der Einheit von Schriftart, Farbe, Form und Inhalt. Gelegentliches Ausschneiden und Montieren der Buchstaben aus Zeitschriften zur rascheren Übung rhythmischer Schriftblöcke. Farbiger Bereich — Malerei; ausgehend von elementaren Gesetzmäßigkeiten: Farbe im Dienste des körperhaften und räumlichen Gestaltens. Grundfarben, Sekundärfarben, ihre Abfolge im Farbkreis. Aufhellung und Trübung der reinbunten Farben. Abstufung, Mischung mit den Nachbarfarben im Farbkreis. Kontraste, Farbfamilien, Verdichtung und Sensibilisierung für Farbtonunterschiede durch Beschränkung der Palette (zur Modellierung, Transparenz, Raumwerte der Farbe u. a.). Deckfarben, Farbpapiere (für Collagen), lasierender Farbauftrag u. a. Plastik: Erweitern der räumlich-plastischen Gestaltungsmöglichkeiten. Besondere Beachtung von Volumen und Raum im plastischen Gebilde. Erarbeiten der dem Material gemäßen Form und Ausdrucksmöglichkeit. Verfeinerung der Oberflächenbehandlung. Einsatz neuer Materialien, wie leicht zu bearbeitende Metalle, Dünnblech, Draht, Ytong, Holz, Gips u. a. Objektgestaltung und Montage aus vorgefundenen Formen (Naturobjekte und Industrieabfälle). Architektur: erste Raumerlebnisse durch vorgeformte oder selbst hergestellte Bauelemente an veränderbaren und begehbaren Raumgebilden. Medienkunde: Mittel der Bildgestaltung in Zeitung, Zeitschrift, Verpackung, Film und Fernsehen. Zeigen der spezifischen Gestaltungselemente in Hinblick auf die von Medien verlangte Aufgabe (Layout, Bildkomposition und Ausschnitt, Aufnahmetechnik, Kamerabewegung u. a.). Werkbetrachtung: Betrachten und Besprechen der Schülerarbeiten. Vorstellen geeigneter Werke aus Kunst und Umwelt, die ähnliche Probleme wie jene der praktischen Arbeit aufweisen, z. B. Hoch- und Tiefdrucke, Künstlerhandzeichnungen und ihre verschiedenen Zwecke und Aufgaben (Entwurf, Studie, Skizze); Sinnbild, Abbild, Raumwirkungen der Farbe, Erörtern fachlicher Begriffe der Farbe, Beziehung von Plastik und Umraum; Funktion, Zweck und Form von Bauwerken; Medienkunde, an motivierten Filmen herangetragen (Werbefilm, Trickfilm u. a.). Kennenlernen der Faktoren, die das Bauen beeinflussen; Bauen und Umwelt; Probleme des Wohnens (Wohnformen als Lebensformen, Einrichtung und Ausstattung einer Wohnung). Aufschließen des Interesses für Graphik, Schrift, Malerei, Plastik, Architektur und Medienkunde. Didaktische Grundsätze: Der Lehrstoff umfaßt den graphischen, farbigen und plastischen Bereich, die Schrift sowie erste Versuche mit räumlichen Auseinandersetzungen und dem Medienbereich. Bei der Wahl der Teilgebiete sind die Neigungen der Schüler sowie räumliche und einrichtungsmäßige Gegebenheiten zu berücksichtigen. Die Themen sollen aus dem Erlebnisbereich des Schülers entnommen werden und das entwicklungsgemäße Gestalten nicht außer acht lassen. Das Motiv ist im Hinblick auf seinen bildnerischen Problemgehalt auszuwählen. Es sind Aufgaben zu geben, die die Autonomie der bildnerischen Gestaltung in den Vordergrund rücken, Themen zu setzen, die durch Übersteigerung der Realität die Phantasie ansprechen, und Materialien zu verwenden, die der Bearbeitung größeren Widerstand entgegensetzen. Collagen und Montagen sprechen die Gestaltungsfähigkeit in der Pubertät besonders an.

Es sollen entwicklungsgemäße und individuelle Darstellungen des Körperhaften und Räumlichen, von Oberdeckung und Staffelung ausgehend, bis zum einfachen Schrägbild angestrebt werden. Beim Naturstudium sind nach Möglichkeit Bau- und Funktionszusammenhänge zu berücksichtigen. Die in der 3. und 4. Klasse differenziertere Wahrnehmungs- und Darstellungsfähigkeit sollte bei den Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Das Schaffen aus der Verstellung sollte allmählich mit den optischen und haptischen Eindrücken der Realität konfrontiert werden. Die Werkbetrachtung soll nicht nur zur Begegnung, sondern zur Auseinandersetzung mit Kunst und Umwelt führen. An leicht faßlichen Werken sollen Einsichten in typische Gestaltungsweisen ermöglicht und eine lebendige Beziehung zur bildenden Kunst vermittelt werden. Dabei sind künstlerische Gestaltungen, die besonders hervortretende Komponenten enthalten, vorzuziehen. Grundlegende fachliche Begriffe sind an geeigneten Werken zu erarbeiten. Der Schüler ist im Laufe der Unterstufe zu einer sachbezogenen Urteilsbildung zu befähigen. In der Medienkunde steht der visuelle Anteil (Gestaltung von Bildern, deren Inhalte und Aussagen) im Vordergrund. Die Massenkommunikationsmittel sollen als Anknüpfungspunkt für Gespräche und Analysen herangezogen und dazu einfachste technische Gegebenheiten vorgestellt werden. VI. FÖRDERUNTERRICHT Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Anlage A/m³ LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK I. STUNDENTAFEL Unterstufe Freigegenstand Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Unverbindliche Übungen Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Förderunterricht Die Durchführung von Förderstunden (siehe Abschnitt römisch VI) ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Proben- und Aufführungstätigkeit möglich.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Das Realgymnasium für Studierende der Musik soll musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemeinbildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemeinbildenden höheren Schule zu gelangen. Im übrigen wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Darüber hinaus Ist darauf Bedacht zu nehmen, daß es sich bei den Schülern um Studierende einer Hochschule für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder Ausbildungslehrgänge) handelt. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgender Abweichung: MUSIKKUNDE Unterstufe Wie Lehrplan für den Pflichtgegenstand „Musikerziehung" (mit der jeweils höheren Wochenstundenzahl) des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung, Anlage A/m², mit der Maßgabe, daß in jeder Klasse vier Wochenstunden zu halten sind. VI. FÖRDERUNTERRICHT Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Anlage A/sp LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG I. STUNDENTAFEL Unterstufe

Freigegenstand Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Unverbindliche Übung Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. Förderunterricht Die Durchführung von Förderstunden (siehe Abschnitt römisch VI) ist in allen Gegenständen nach Maßgabe der Notwendigkeit zur Kompensierung von Versäumnissen aus intensiver Wettkampf- und Trainingsarbeit möglich. II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit der Maßgabe, daß der letzte Absatz zu lauten hat: „Das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung führt zu besonderer Ausprägung motorischer Fähigkeiten, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sowie zu vertieftem Verständnis der wesentlichen geistigen Grundlagen der Leibeserziehung und der Phänomene des Sports." III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A. IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT Siehe Anlage A. V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, LEHRSTOFF, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A, mit folgender Abweichung: LEIBESÜBUNGEN (einschließlich der unverbindlichen Übung) Unterstufe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und dem motorischen Leistungsniveau der Schüler und unter Berücksichtigung der in dieser Sonderform gesetzten leibeserziehlich- sportlichen Schwerpunktbildung zur personalen und sozialen Entfaltung der Schüler einen wesentlichen Beitrag leisten. Durch die Leibesübungen sollen das motorische Können, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben, das Formempfinden und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt werden. Ein der Entwicklung der Schüler und den Zielsetzungen dieser Sonderform gemäßes sportmotorisches Leistungsniveau ist anzustreben. Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller Freizeitgestaltung leisten. Zugleich mit den Leibesübungen soll grundlegendes Wissen über Leibeserziehung und Sport vermittelt werden. Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele angestrebt und möglichst erreicht werden: Entfalten der motorischen Eigenschaften und motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten in die Zusammenhänge von Form und Leistung, Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und Haltung durch Schaffen der notwendigen motorischen Voraussetzungen (Ausgleich, Kondition). Verbessern der Bewegungseigenschaften (z. B. Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick auf Ökonomie und Harmonie). Steigern der individuellen sportmotorischen Leistungen in einem Ausmaß, daß mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann. Ordnen der Bewegung in Raum und Zeit nach eigenen und gegebenen Rhythmen als Anregung zu musisch-künstlerischem Gestalten. Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation in Spielen, Gruppenbewerben, Gruppentänzen und Bewegungsgestaltungen, Schulveranstaltungen wie Schikursen, Wandertagen, Schullandwochen, Schulfesten und in allen anderen sich bietenden unterrichtlichen Situationen wie Gruppenarbeit, Sichern und Helfen, Mitarbeit bei der Durchführung von Wettspielen und Wettkämpfen. Vermitteln von grundlegendem Wissen über Leibesübungen und Sport im Hinblick auf das allgemeine und spezielle sportliche Handlungsgeschehen (allgemeinsportliches und spartenspezifisches Handlungsgeschehen); auf die Urteilsfähigkeit über ihre Inhalte und Formen; auf ihre Rolle im individuellen und gesellschaftlichen Leben. Hinführen zu freiwilliger auf Einsieht und Verstehen begründeter sportlicher Betätigung

außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus durch Pflege von Formen des Freizeitsports; Teilnahme an der Tätigkeit der Verbände des Breiten-, Leistungs- und Spitzensports. Wecken des Verständnisses und Willens zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und Unterweisung in Belangen der persönlichen Gesundheit, in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens und des Umweltschutzes. Lehrstoff: 1. und 2. Klasse (je 8 Wochenstunden): Ausgleichsübungen und konditionsfördernde Übungen: Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen in Spielformen, Zweckformen und Schulformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften, wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit und Geschicklichkeit; einfache Übungsprogramme zur individuellen körperlichen Durcharbeitung. Formende Übungen: Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten) ; auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form. Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen und im Alltag. Grundübungen: Vielfältige und vor allem spielhafte Formen der Grundtätigkeiten auf Geschicklichkeit und Schnelligkeit: Gehen, Schwebegehen, Laufen, Hüpfen und Springen bei unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit und über Hindernisse. Allenfalls Wälzen, Rollen und Kriechen, auch unter Verwendung von Hindernissen. Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge; Sprünge mit verschiedenen Handgeräten (z. B.: Schnurspringen). Einfache Sprünge und Drehungen auf dem kleinen und großen Federtuch. Überklettern von Hindernissen; Steigen, Klettern, Hangeln und Winden an lotrechten, waagrechten, schrägen, festen und schaukelnden Geräten. Einfache Formen des Schaukeins an Tauen oder Ringen im Sitzen, Stehen und Hängen, Schaukeln auf und über Geräte. Werfen und Fangen von Bällen verschiedener Größe und verschiedenen Gewichtes; aus verschiedenen Stellungen und aus der Bewegung. Prellen, Dribbeln. Stoßen, Schocken, Schleudern von leichten Gegenständen (z. B. Steinen, Holzklötzen, Kugeln, Schwerbällen). Den Kräften angemessene Hebe- und Trageaufgaben; einfache Übungen im Ziehen und Schieben, Tauziehen; begrenzte Aufgaben im Ringen. Boden- und Gerätturnen: Verschiedene Formen von Rollen und Rädern, Kopfstand, Handstand, Spagat, Überschlag vorwärts, Salto, Kippe, allenfalls Überschlag rückwärts. Übungsverbindungen auch mit Drehungen und einfachen gymnastischen Sprüngen. Wende- und flankenartige Sprünge, Hocke, Grätsche, Rolle mit Kippstoß (Kasten). Ab-, Auf- und Unterschwünge an Geräten, Spreizübungen, einfache Übungsverbindungen. Schwebegehen auf schmalen Geräten mit verschiedenen Aufgabenstellungen; Gehen vorwärts, seitwärts, rückwärts; Laufen, Hüpfen, kleine Sprünge auf niederen, breiten Geräten; Rolle vorwärts, Aufschwingen in den flüchtigen Handstand; einfache Übungsverbindungen. Lernziele Schülerinnen: Boden: Flugrolle — Handstand — Abrollen — Rad rechts (links) — Rad aus dem Ansprung — Rondat. Bock (110 cm Höhe): Grätsche. Kasten (quergestellt, 90 cm Höhe): Hocke. Kasten (langgestellt) : Rondat, Handstandüberschlag, Grätschwinkelsprung als Abgänge. Reck (kopfhoch): Felgaufschwung, Felgumschwung, Unterschwung aus dem Stand, Mühlumschwung, einbeinig Einhocken aus dem Stütz, Hocke aus dem Stütz. Stufenbarren: Handstandwende. Balken (80 cm Höhe): Aufhocken, Einhocken mit halber Drehung auf beiden Beinen, Spreizsprung, Strecksprung mit Beinwechsel, Pferdchensprung.

Schüler: Boden: Radwende — Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand — Schlußsprung mit halber Drehung — Aufschwingen in den Handstand — Abrollen in den Langsitz — Liegestütz rücklings — Drehung in den Liegestütz vorlings — Anhocken und Aufrichten in den Stand — Standwaage — einige Anlaufschritte — Überschlag vorwärts. Kasten (langgestellt, 110 cm Höhe): Hocke, Grätsche. Reck (kopfhoch): Felgaufschwung — Einhocken rechts (links) — Mühlumschwung vorwärts — halbe Drehung, Rückspreizen — Felgumschwung vorlings, rückwärts — Unterschwung in den Stand. Barren (brusthoch): Sprung in den Stütz — Vorschwingen zum Grätschsitz — Rolle vorwärts in den Grätschsitz — Heben in den Oberarmstand — Abrollen in den Grätschsitz — Ein- und Rückschwingen mit Schere — Ein- und Rückschwingen mit hoher Wende in den Außenquerstand. Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang — Klimmzug — Klimmzug in den Beugehang — Überdrehen rückwärts in den Sturzhang — Abwerfen vorwärts — Rück- und Vorschwingen mit gehocktem Salto rückwärts in den Stand. Gymnastik und Tänze: Gehen und Laufen in alle Richtungen des Raumes, ohne und mit Musik (geradtaktige Rhythmisierung), ohne und mit Partner. Hüpfen (Kinderhüpfer), Federn (beidbeinig) und Drehen, auch in Verbindung mit Gehen und Laufen; Galopp- und Pferdchensprung; auch räumlich und zeitlich geordnet. Prellen und Rollen, Werfen und Fangen des Gymnastikballes, auch in der Bewegung in alle Richtungen des Raumes. Unter- und Überlaufen des kreisenden Seiles, Federn im kreisenden Seil, Seilspringen zu dritt, auch mit fließendem Rollentausch. Hör- und Beobachtungsaufgaben; Umsetzen von Kinderliedern in Bewegung, Bewegungsbegleitung durch Klatschen, Stampfen, Singen usw. Bewegungskanon, Reigen und einfache Gemeinschaftstänze (z. B. Jingle Bells). Lernziele Schülerinnen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Federn und Drehen, in bandmotivischer oder kanonischer Folge, auch zu Paaren, unter guter Nutzung des Raumes. Einfache Übungsverbindungen von Prellen, Rollen, Werfen und Fangen mit dem Gymnastikball; auch zu Paaren bzw. in der Gruppe. Leichtathletik: Laufübungen zur Steigerung von Wendigkeit, Schnelligkeit und Ausdauer; Laufen über Hindernisse; Staffelläufe; Startübungen; Wettläufe bis 60 m; Dauerläufe bis 8 Minuten (eventuell Gehen und Laufen im Wechsel). Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und mit Anlauf. Versuche im Stabspringen. Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts und links; Schock- und Schlagwurf. Stoßen mit Schwerbällen, Kugeln und geeigneten Behelfsgeräten (bis 3 kg). Lernziele Schülerinnen: 60-m-Lauf 10,7 bis 10,2 sek. 600-m-Lauf 3:00 bis 2:30 min. Weitsprung (Z) 3,00 bis 3,50 m. Hochsprung 1,00 bis 1,10 m. Schlagballweitwurf 20 bis 25 m. Schüler: 60-m-Lauf 10,0 bis 9,5 sek. 1000-m-Lauf 4:15 bis 3:45 min. Weitsprung (Z) 3,50 bis 4,00 m. Hochsprung 1,15 bis 1,30 m. Schlagballweitwurf 30 bis 35 m. Schwimmen: Verbessern der bereits gekonnten Schwimmart. Erlernen weiterer Schwimmarten, auch in der zweiten Schwimmlage. Schwimmen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen. Schnellschwimmen über kurze Strecken bis 50 m, auch in Staffelform. Wenden, einfache Sprünge fußwärts und kopfwärts. Tieftauchen nach Gegenständen (Wassertiefe bis 2 m); Streckentauchen bis zu 10 m. Lernziele Schülerinnen und Schüler: Frei- und Fahrtenschwimmerabzeichen.

Schilaufen: Grundschule des alpinen Schilaufs, allenfalls Fortgeschrittenenschule, Torlauf, Riesentorlauf, Wertungsfahrten, Geländefahrten; Grundschule des Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen Gelände. Eislaufen: Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m; Grundformen des Eiskunstlaufens, wie Bogen, Achter, Dreier, Wende; einfache Sprünge und Tanzschritte; vorbereitende Übungen für Eishockey. Spiele: Kleine Spiele, mittlere Spiele, Grundlagen in einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Volleyball. Lernziele Schülerinnen und Schüler: Werfen und Fangen eines Hohlballes im Stand und in der Bewegung. Zielwerfen mit Hohlbällen und Schlagbällen. Führen des Balles (Dribbeln, Auftippen) über eine mittlere Strecke (zirka 20 m) mit Richtungs- und Tempoänderung, auch mit Handwechsel; für Schüler entsprechende Übungen der Fußballtechnik. Gesundheitslehre und fachspezifische Informationen: Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die sich im praktischen Unterricht ergeben, aber auch in gelegentlichen Zusammenfassungen bestimmter Bereiche sind folgende Gebiete zu behandeln: Körperpflege (Haut, Haare, Nägel, Zähne); Fragen aus der Sexualerziehung; Bade- und Wanderregeln; Turn- und Badekleidung; Mitwirkung an der Reinhaltung der Umwelt. Kriterien für eine gute Bewegungsausführung (Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine Leistungssteigerung (planmäßiges Üben, Belastbarkeit). Regelkunde und Wettkampfbestimmungen (Übungsstätten, Leistungsabnahme). Formen und Notwendigkeit eines adäquaten Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen, in den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen. 3. und 4. Klasse (8 bzw. 7 Wochenstunden): Ausgleichsübungen und konditionsfördernde Übungen: Fortführen der in der 1. und 2. Klasse gepflegten Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen in Spielformen, Zweckformen, Schulformen und Sportformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht, Gewandtheit und Geschicklichkeit, auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen Übungsbereichen; Übungsprogramme zur individuellen täglichen Durcharbeitung. Formende Übungen: Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten); auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form. Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen und im Alltag. Grundübungen: Weiterführen mannigfaltiger Bewegungsaufgaben aus den Grundtätigkeiten (Gehen, Schwebegehen, Laufen, Springen, ...) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen. Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit Handgeräten. Sprünge und Drehungen auf dem kleinen und großen Federtuch. Weiterführen der Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Winden. Komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen. Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräte mit Steigerung nach Höhe und Weite. Werfen und Fangen von Bällen über größere Entfernungen und im Gehen und Laufen; Ballprellen in schwierigeren Formen; Wurf- und Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten. Übungen im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben unter erhöhter Belastung. Ein vielfältiges Angebot der Grundübungen schafft die besten Voraussetzungen für deren Weiterführung im Boden- und Gerätturnen, in der Leichtathletik, in der Gymnastik, bei den Tänzen, in den Spielen und anderen Übungszweigen. Schulstufengerechte Lernziele dieser Grundübun-

gen sind daher auch bei den genannten Übungsbereichen angeführt. Boden- und Gerätturnen: Schwierigere Formen bzw. Übungsverbindungen, auch an höhergestellten Geräten, der im Lehrstoff der 1. und 2. Klasse angeführten Übungen; Überschlag rückwärts. Lernziele Schülerinnen: Boden: Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand — Schrittüberschlag vorwärts. Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms". Kasten (quergestellt, 100 bis 110 cm Höhe): Hocke, Grätsche. Stufenbarren: Mühlaufschwung — Aufstemmen — freier Knieabschwung — Aufgrätschen — Unterschwung. Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms". Balken (100 cm Höhe): Halbe Drehung auf einem Bein, Schwebesitz — Wenderückschwung für Kniestützwaage — Schrittsprung. Aufgrätschen, Aufhocken mit einem Bein (als Aufgänge). Rad, Rad zum Handstand — Abwenden (als Abgänge). Test 3 und 4 des „Schweizer Klassifizierungsprogramms". Schüler: Boden: Aufschwingen in den Handstand — Abrollen in den Hockstand — Aufrichten — Rondat — Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand — Überschlag vorwärts — Flugrolle — Rad. Kasten (langgestellt, 120 cm Höhe): Hocke, Grätsche (quergestellt, 110 cm Höhe); Überschlag. Reck (sprunghoch): Felgaufschwung vorlings, rückwärts aus dem ruhigen Hang — Felgumschwung vorlings, rückwärts — Stützkippe — Felgumschwung vorlings vorwärts — Hocke. Barren (sprunghoch): Sprung in den Oberarmhang — Stemme vorwärts in den Stütz — Rückschwingen in den Oberarmstand — Rolle rückwärts in die Kipplage — Oberarmkippe — Wende. Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang — Klimmzug in den Beugehang — Überdrehen rückwärts in den Sturzhang — Abwerfen vorwärts — Überdrehen vorwärts (Kugeln) in den Sturzhang — Knieaufschwung links (rechts) — Senken rückwärts in den Sturzhang — Schleudern — Überschlag rückwärts mit gegrätschten Beinen. Gymnastik und Tänze: Federndes und gleitendes Laufen in alle Richtungen des Raumes, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung, allein und zu Paaren. Stampf-, Kreuz- und Wechselschritt; Laufsprung, Schersprung (Schere vorne und hinten), Drehsprung. Laufen und Federn vorwärts und rückwärts durch das Seil, Seilspringen zu zweit. Drehen und Rollen, Werfen und Fangen des Reifens, Laufen und Springen über und durch den Reifen. Schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule) in allen Ebenen. Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze, Versuche im Gestalten einfacher Bewegungsspiele nach gegebener Musik (zwei- und dreiteilige Liedform, auch durchkomponierte Stücke), allein, zu Paaren und in der Gruppe. Lernziele Schülerinnen: Verbindung von Stampf-, Kreuz- und Wechselschritten mit Gehen und Laufen. Laufen und Springen in wiederholbarer Folge, auch nach gegebener Musik. Einfache, auch selbständige Gestaltung von Bewegungsspielen mit Gymnastikball, Reifen oder Keule unter reichlicher Bewegung in alle Richtungen des Raumes. Leichtathletik: Fortführen der im Lehrplan für die 1. und 2. Klasse angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich Form und Leistung. Lernziele Schülerinnen: Dreikampf (60-m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf) 70 bis 90 Punkte.

800-m-Lauf 4:10 bis 3:50 min. Hochsprung 1,05 bis 1,15 m. Schüler: Dreikampf (60-m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf) 80 bis 100 Punkte. 1000-m-Lauf 4:00 bis 3:30 min. Hochsprung 1,20 bis 1,35 m. Schwimmen: Fortsetzung der bisher geübten Schwimmarten, Sprünge und Tauchformen. Einführen in das sportliche Lagenschwimmen. Verbesserung der individuell günstigsten Schwimmart. Staffeln. Dauerschwimmen bis 20 Minuten. Lernziel Schülerinnen und Schüler: Allroundschwimmerabzeichen. Schilaufen: Wiederholung der Grund- und Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf; Langlauf; Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln. Verhalten im winterlichen Gelände. Eislaufen: Weiterführung der in der 1. und 2. Klasse geübten Formen und Übungsbereiche. Spiele: Fortführen der kleinen und mittleren Spiele; eingehendere Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Volleyball. Lernziele Schülerinnen und Schüler: Basketball: Kreisel aus Dribbling, aus Paß. Give and Go. Freiwurf. Manndeckung. Handball: Ballannahme in der Bewegung. Ballführen in der Bewegung. Passen in der Bewegung. Torwurf. Gegenangriff. Angriff 1 gegen 1. Volleyball: Pritschen gegen die Wand. Beidhändiges Selbstaufspiel. Pritschen zu zweit, zu dritt usw. auf verschiedene Entfernungen. Bagger mit Partner, mit differenzierter Aufgabenstellung. Aufgabe von unten. Spiel 1 gegen 1 und 2 gegen 2. Schüler: Fußball: Balljonglieren, 15 mal. Torschuß mit Anlauf (16 m Entfernung, fünf Versuche — drei Treffer). Gesundheitslehre und fachspezifische Informationen: Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die sich im praktischen Unterricht ergeben, sind folgende Gebiete zu behandeln: Gesunde Lebensführung (Fragen der Ernährung, Genußgifte, Kleidung, Arbeitsrhythmus, Erholung und Freizeit). Fragen aus der Sexualerziehung; Öffentliches Gesundheitswesen; Erste Hilfe. Kriterien für eine gute Bewegungsausführung (Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine Leistungssteigerung. Regelkunde und Wettkampfbestimmungen (Übungsstätten und Gerätemaße, Schiedsrichtertätigkeit, Leistungsabnahme). Formen und Notwendigkeit eines adäquaten Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen, in den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen. Erweiterungsstoff für die 1. bis 4. Klasse: Neben den im Lehrplan angeführten Übungszweigen (Kernstoff) sind als Erweiterungsstoff alle Übungszweige und Sportarten möglich, die in Österreich im Rahmen eines Sportfachverbandes betrieben bzw. durch die Bundessportorganisation anerkannt werden. Bei Auswahl und Angebot von Erweiterungsstoffen sind zu berücksichtigen: die Sicherheit der Teilnehmer, der organisatorisch-ökonomische Aufwand, die spezielle Vorbildung des Lehrers. Didaktische Grundsätze: Es wird darauf verwiesen, daß die im allgemeinen Teil des Lehrplanes enthaltenen didaktischen Grundsätze im Unterrichtsgegenstand

Leibesübungen in sachgerechter Weise zu verfolgen sind. Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivation geweckt und gesteigert werden. Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, das wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist. Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber immer gesichert sein. Innerhalb der im Lehrplan angeführten Übungszweige (Kernstoff, Erweiterungsstoff) ist je nach dem von den einzelnen Schulen gewählten Schwerpunkt eine Auswahl zu treffen. Für eine langfristig aufbauende Unterrichtsplanung sind Schulpläne (Mehrjahreszyklen) und klassenbezogene Jahrespläne (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Gegebenenfalls sind die Jahrespläne durch spartenbezogene Aufbauprogramme (Trainingspläne) zu ergänzen. Sachgerechte methodische Reihen, Riegenarbeit, Gerätebahnen und andere arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung der Leistung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehören auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kursform, Blockform und in Neigungsgruppen. Der Verbesserung der Kenntnisse im Schwimmen muß unabhängig von den an den einzelnen Schulen gesetzten Schwerpunkten besondere Beachtung gewidmet werden. Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen und des Sports und als Querverbindung zur wettkampfmäßigen Pflege der Sportarten in den Verbänden sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie der Erwerb von Leistungsabzeichen (Landessportnadeln, ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA) zu fördern. Die im Lehrplan angeführten Lernziele sind für Lehrer und Schüler als Orientierungshilfe für den Lernfortschritt gedacht; das durchschnittliche Leistungsniveau einer Klasse soll diesen entsprechen. Eine Übungseinheit pro Woche sollte nach Möglichkeit ganzjährig im Freien durchgeführt werden. Querverbindungen zu jenen Fächern, die mit den Leibesübungen und mit dem Sport korrespondieren, sind ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung. Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollen bewegungsreiche, freuderfüllte und leistungsbetonte Leibesübungen sein. Werden Schulen mit besonderer spartenspezifischer Ausbildung geführt, sind erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu setzen, wie: spezielle Ausbildungsprogramme; über die oben angeführte Blockung von Stunden hinausgehende Umstellung der Jahreswochenstunden gemäß den Erfordernissen des Trainings- und Wettkampfbetriebes; Teilnahme an Wettkämpfen des zuständigen Sportfachverbandes. VI. FÖRDERUNTERRICHT Wie Lehrplan des Realgymnasiums, Anlage A.". 6. In der Anlage A/sl (Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen)

 

Ziffer 7 Die Anlage B (Lehrplan des Musisch-pädagogischen Realgymnasiums) hat zu entfallen. 8. In der Anlage C/zS [Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige (zeitverpflichtete Soldaten) (Mathematisches Realgymnasium)]

Förderunterricht Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige, Anlage d der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84. b) Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische Grundsätze) hat an die Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt zu treten: „BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE Bildungs- und Lehraufgabe: Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige, Anlage d der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84. Lehrstoff: 2. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden): Wie für die 5. Klasse des Gymnasiums, Anlage a der obzitierten Verordnung, bis einschließlich Abschnitt „Reizphysiologie der Pflanze". 3. Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden): Wie für die 5. Klasse des Gymnasiums, Anlage a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich Abschnitt „Organismus und Umwelt", und für die 6. Klasse bis einschließlich Abschnitt „Von der befruchteten Eizelle zum Organismus". 4.Halbjahrslehrgang (3 Wochenstunden): Wie für die 6. Klasse des Gymnasiums, Anlage a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich Abschnitt „Die Organismen in ihrer Umwelt". 5. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden): Wie für die 8. Klasse des Gymnasiums, Anlage a der obzitierten Verordnung, bis einschließlich Abschnitt „Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen", 6. Halbjahrslehrgang (2 Wochenstunden): Wie für die 8. Klasse des Gymnasiums, Anlage a der obzitierten Verordnung, ab einschließlich Abschnitt „Herkunft des Menschen". Didaktische Grundsätze: Wie Lehrplan des Gymnasiums, Anlage a der obzitierten Verordnung; die besonderen Gegebenheiten der Sonderform sind zu beachten." c) ist dem Abschnitt römisch fünf (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff, didaktische Grundsätze) folgender Abschnitt römisch VI anzufügen: „VI. FÖRDERUNTERRICHT Wie Lehrplan des Realgymnasiums für Berufstätige, Anlage d der Verordnung über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in den Schuljahren 1970/71 bis 1983/84, Bundesgesetzblatt Nr. 275 aus 1970, in der jeweils geltenden Fassung." ARTIKEL römisch II (1) Diese Verordnung tritt, soweit im Absatz 2, nicht anders bestimmt wird, mit 1. September 1976 in Kraft. (2) Art. römisch eins Ziffer 8, tritt hinsichtlich des römisch eins. Halbjahrslehrganges mit 1. September 1976, hinsichtlich des römisch II. Halbjahrslehrganges mit 1. Feber 1977, hinsichtlich des römisch III. Halbjahrslehrganges mit 1. September 1977, hinsichtlich des römisch IV. Halbjahrslehrganges mit 1. Feber 1978, hinsichtlich des V. Halbjahrslehrganges mit 1. September 1978 und hinsichtlich des römisch VI. Halbjahrslehrganges mit 1. Feber 1979 in Kraft.

Sinowatz