Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969, 234/1971 und 323/1975, insbesondere dessen Paragraphen 6,, 10, 16 und 23, wird verordnet: Artikel römisch eins Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr. 134, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1965,, 102/1968, 172/1969, 79/1972, 325/1972, 366/1972, 62/1974 und 349/1975, wird wie folgt geändert: I. Im Paragraph 3, hat 1. der erste Satz des Absatz 2, zu lauten: „Für die Sonderschule für körperbehinderte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder einer Sonderschule anderer Art.", 2. der erste Satz des Absatz 3, zu lauten: „Für die Sonderschule für sprachgestörte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder einer Sonderschule anderer Art.", 3. der erste Satz des Absatz 4, zu lauten: „Für die Sonderschule für schwerhörige Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder einer Sonderschule anderer Art.", 4. der erste Satz des Absatz 5, zu lauten: „Für die Sonderschule für sehbehinderte Kinder gilt je nach dem Alter und der Bildungsfähigkeit der Schüler der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder einer Sonderschule anderer Art.", 5. der erste Satz des Absatz 6, zu lauten: „Für die Sondererziehungsschule gilt der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder einer Sonderschule anderer Art.", 6. der erste Satz des Absatz 7, zu lauten: „Für die Heilstättenschule gilt der Lehrplan der Volksschule, der Hauptschule, des Polytechnischen Lehrganges oder einer Sonderschule mit der Maßgabe, daß an Stelle der darin jeweils vorgesehenen Stundentafel das Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände vom Schulleiter auf Grund eines Gutachtens des behandelnden Arztes unter Bedachtnahme auf den Gesundheitszustand, das Alter und die Bildungsfähigkeit des Schülers zu bestimmen ist." II. Im Paragraph 4, Absatz eins, Litera b, haben die Worte „und der für die Ausbauvolksschule vorgesehenen relativen Pflichtgegenstände" zu entfallen. III. In der Anlage A (Lehrplan der Volksschule) 1. Zweiter Teil (Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der Pflichtgegenstände) haben in der Stundentafel und in den Bemerkungen zur Stundentafel jeweils a) an Stelle der Worte „Rechnen und Raumlehre" das Wort „Mathematik", b) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Knaben",

Litera c an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Mädchen" und d) an Stelle des Wortes „Handarbeit" das Wort „Werkerziehung" zu treten; 2. im vorletzten Absatz des Zweiten Teiles hat der letzte Satz zu entfallen; 3. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) haben a) im Abschnitt „Sachunterricht" an Stelle der Zwischenüberschrift „Naturgeschichte" die Zwischenüberschrift „Biologie und Umweltkunde", b) an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik", c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben", d) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; 4. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes der Pflichtgegenstände auf die einzelnen Schulstufen) haben jeweils a) an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik", b) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen", c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben", d) an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte" die Überschrift „Biologie und Umweltkunde" zu treten; 5. Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe der Freigegenstände) a) hat an Stelle der Überschrift „Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände" die Überschrift „Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen" zu treten, b) ist nach dieser neuen Überschrift „Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen" folgende Zwischenüberschrift einzufügen: „FREIGEGENSTÄNDE", c) sind nach der Zwischenüberschrift „Freigegenstände" folgende Freigegenstände mit ihren bisherigen Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen Lehrstoff in der angeführten Reihenfolge anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck „Freigegenstand" tu entfallen hat: Kurzschrift, Maschinschreiben, Englisch, d) ist nach dem Freigegenstand „Englisch" die Zwischenüberschrift „UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN" einzufügen, e) sind nach der Zwischenüberschrift „Unverbindliche Übungen" die unverbindlichen Übungen „Chorgesang", „Spielmusik (Instrumentalmusik)" und „Leibesübungen" mit ihren bisherigen Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen Lehrstoff anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck „(unverbindliche Übung)" zu entfallen hat, f) ist nach der unverbindlichen Übung „Leibesübungen" die unverbindliche Übung „Schulspiel" einzufügen: „Schulspiel Bildungs- und Lehraufgabe: Aufbauend vom dritten Schuljahr an soll dem Kind durch das „Schulspiel" die Möglichkeit einer intensivierten Beschäftigung mit dem Spiel in allen produzierenden und reproduzierenden Varianten geboten werden. Darüber hinaus soll die bewußte Auseinandersetzung mit dem Spielstoff und den möglichen Formen seiner Darstellung Einsichten in Elementarforderungen der darstellenden Kunst vermitteln helfen. Lehrstoff: Improvisation - gespielte Geschichten, Erzähl- und Lesestoffe. Handlungspantomimen - Alltagssituationen, Ereignisse, Märchen, Lebenssituationen - Alltagssituationen mit kleinen Konflikten im Dialog gespielt. Scharaden - Kurzszenen mit Handlung als Rätsel. Entscheidungsspiele - einfache Art mit äußerem Konflikt, der im Spiel frei zu entscheiden ist. Spiel nach vorgeformten Texten: Bewegungsspiele, bei denen das „Volk" Spielträger ist. Berufskundliche Information Bildungs- und Lehraufgabe: Berufskundliche Informationen dienen der allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen dem Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten, darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit vor Augen führen. Der Unterricht soll die Freude an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme auf die Zusammensetzung der Schülergruppen sollen die Schüler ihre eigene Neigung und Eignung besser abschätzen lernen. Lehrstoff: Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt wie auch in die wesentlichen Vorgänge und Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies

möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt der Erwachsenen herbeigeführt werden. Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen Anschauungsmittel. Wege in den Beruf. Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen, die Stellung des Berufes in der wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten und die Wege der beruflichen Fortbildung. Der Mensch und die Arten der Arbeit. Grundlagen der Arbeitsleistung (psychische und physische Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung; Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima); Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der Jugendlichen und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht, Arbeitsinspektorate); Rechte und Pflichten der Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung und Automation; Entgelt für Arbeit; Kollektivverträge. Einführung in die Formen der Zusammenarbeit, wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse bedingten (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw. Gruppenarbeit, Teamwork). Das Verständnis für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat soll geweckt werden. Die organisatorische Verflechtung verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig werden." IV. In der Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) 1. Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) a) haben in der Litera a, (Stundentafel für den Ersten und Zweiten Klassenzug), Litera b, (Stundentafel für Hauptschulen mit beiden Klassenzügen in einer Klasse) jeweils aa) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die Worte „Biologie und Umweltkunde", bb) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Knaben", cc) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; b) hat in der Litera a, (Stundentafel für den Ersten und Zweiten Klassenzug) an Stelle des Abschnittes „Freigegenstand" zu treten:

Litera c hat in Litera b, „Stundentafel für Hauptschulen mit beiden Klassenzügen in einer Klasse" an Stelle der Fußnote „Freigegenstände wie in Abschnitt a" die Fußnote „Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht wie in Abschnitt a" zu treten; d) sind nach Litera b, „Stundentafel für Hauptschulen mit beiden Klassenzügen in einer Klasse" folgende Stundentafeln anzufügen: e) erhält Litera c, „Bemerkungen zu den Stundentafeln" die neue Bezeichnung „e"; f) neue Litera e, „Bemerkungen zu den Stundentafeln" aa) haben jeweils an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Knaben", an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Mädchen" und an Stelle der Worte „Knaben- bzw. Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Knaben bzw. Werkerziehung für Mädchen" zu treten, bb) ist dem letzten Absatz folgender Absatz anzufügen: „Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Der Schüler kann jedoch den Förderunterricht je Unterrichtsjahr nur in höchstens zwei Unterrichtsgegenständen besuchen, wobei für jeden Schüler lediglich der Besuch von höchstens zwei Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes zulässig ist." 2. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) a) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt zu treten: „Biologie und Umweltkunde Die Schüler der ersten und der zweiten Klasse sollen die Ganzheitsstruktur des menschlichen Organismus als Voraussetzung für die Bejahung einer gesunden Lebensführung erfassen und in das Werden und Reifen des Menschen Einsicht gewinnen sowie seine Eingliederung in das Naturganze und die aus seiner Sonderstellung erwachsende Verantwortung erkennen. Den Schülern der ersten und zweiten Klasse sind ausreichende Kenntnisse über charakteristische Vertreter der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches, insbesondere der Heimat und unter Beachtung jener, die für den Menschen Bedeutung haben, zu vermitteln. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen Körperbau, Lebensweise und Umwelt möglichst auf Grund der unmittelbaren Beobachtung zu berücksichtigen. Das Verständnis für die verwandtschaftlichen Zusammenhänge im Tier- und Pflanzenreich und für die darauf beruhende Einordnung in systematische Gruppen ist zu wecken. Ein Einblick in die wechselseitigen Beziehungen zwischen den Organismen und ihrer Umwelt ist zu geben. Während in der ersten und zweiten Klasse biologische und ökologische Einsichten im Zuge der exemplarischen Behandlung von Tieren und Pflanzen gewonnen werden, stehen diese in der dritten und vierten Klasse aufgrund der altersgemäßen Fähigkeit der Schüler dieser Schulstufen, stärker abstrahieren zu können, im Vordergrund. Die Erziehung zum verantwortungsbewußten Verhalten wird nun in zunehmendem Maß zur zentralen Aufgabe eines auf den Menschen bezogenen Unterrichtes. Einfache Kenntnisse über Entstehung und Aufbau der Erde, in die Kräfte, die die Erdkruste verändern,

Sub-Litera, i, n den geologischen Aufbau Österreichs sowie einiger für die Wirtschaft und Technik wichtiger Mineralien und Gesteine unseres Landes sind zu vermitteln. Verständnis für die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte ist anzubahnen. Aus der Kenntnis der Vorgänge und Zusammenhänge in der belebten und unbelebten Natur und aus dem Wissen um ihre bisherige Entwicklung soll ein Umweltbewußtsein entwickelt werden, das auf die Ehrfurcht vor der Natur gegründet ist und sich praktisch in der Bereitschaft zum Umweltschutz und im Streben nach Erforschung der Natur äußert. Didaktische Grundsätze: Aus der Vielfalt des Unterrichtsgutes ergibt sich die Notwendigkeit einer gezielten und sorgfältigen Auswahl, damit ein gründliches Durcharbeiten ohne Überlastung möglich ist. Bei der Besprechung einzelner Naturobjekte sind die heimischen, die wirtschaftlich oder sonstwie bedeutsamen Vertreter zu bevorzugen. Jedes Lebewesen soll in Beziehung zu seinem Lebensraum behandelt werden, um Eigentümlichkeiten des Körperbaues und der Lebensweise verständlich zu machen. Die Einordnung nach dem Gesichtspunkt der natürlichen Verwandtschaft hat erst nach Behandlung einer größeren Anzahl von Einzelformen zu erfolgen. Eine Anhäufung von zusammenhanglosem Gedächtnisstoff ist zu vermeiden, vielmehr sollen die Tatsachen zueinander in Beziehung gesetzt und die Zusammenhänge aufgezeigt werden. Trotzdem ist darauf zu sehen, daß die Schüler eine angemessene Anzahl von Tieren, Pflanzen, Gesteinen und Mineralen kennen, besonders solche der Heimat. Die den jeweiligen Lehrinhalten in der Stoffverteilung zugeordneten Schwerpunkte haben keine einschränkende Bedeutung. Sie sollen lediglich aufzeigen, daß die Schüler bei dieser Gelegenheit erstmalig mit diesen Begriffen konfrontiert werden oder daß dieser Gesichtspunkt bei der Besprechung zu beachten ist. Die objektbezogene Behandlung des Lehrstoffes der ersten und zweiten Klasse hat über die ökologisch ausgerichtete Stufe der dritten Klasse die Grundlage zu einer zusammenfassenden, altersgemäßen, humanbiologischen Übersicht in der vierten Klasse zu schaffen. Die Probleme der Hygiene und jene einer gesunden Lebensführung sowie die Entwicklung des Umweltbewußtseins sind durchgehende Unterrichtsprinzipien. Aus dem Unterricht erwachsende Fragen zur Sexualerziehung sind in einer der geistigen und sittlichen Reife der Schüler entsprechenden Weise auf jeder Schulstufe zu behandeln. Es soll aus diesem Wissen ein Bewußtsein entwickelt werden, das auf Verantwortung gegenüber dem Partner, dem eigenen Körper und der Ehrfurcht vor dem werdenden Leben gegründet wird. Möglichkeiten zu Querverbindungen mit anderen Unterrichtsgegenständen sollen ausgenützt werden. Aus diesem Grunde wird empfohlen, den Unterricht der vierten Klasse mit der Geologie zu beginnen. Die Arbeitsweisen des Beobachtens, Untersuchens, Vergleichens und das Festhalten der Ergebnisse sind systematisch auszubauen. Die dazu notwendigen Fertigkeiten im Gebrauch der entsprechenden Behelfe (Lupe, Mikroskop usw.) sind zu erarbeiten. Weiters werden empfohlen: Pflege und Beobachtung von Aquarien und Terrarien, Zimmerpflanzen sowie Haus- und Stubentieren. Anlegen einfacher Sammlungen (z. B. Blätter, Früchte, Conchylien). Bestimmungsübungen. Keimungsversuche. Die zur Verfügung stehenden audiovisuellen Lehrmittel sollen sinnvoll eingesetzt werden. Der Unterricht hat zu selbständigen Beobachtungen in der freien Natur anzuregen; Lehrausgänge sind, wo die Möglichkeit besteht, durchzuführen. Je nach den Gegebenheiten sollen in den Unterricht verschiedene Beobachtungsaufgaben, Untersuchungen und Versuche einbezogen werden. Steht eine entsprechende Gartenfläche zur Verfügung, sollte sie in den Dienst des praxisbezogenen Unterrichtes gestellt werden. Bei passenden Gelegenheiten ist auf Naturschönheiten und Naturdenkmäler Österreichs und des Auslandes sowie auf hervorragende Leistungen bedeutender Gelehrter hinzuweisen." b) haben aa) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben", bb) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten. 3. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen) Abschnitt A (Erster Klassenzug) a) Erste Klasse aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt zu treten: „Biologie und Umweltkunde Der Mensch: Körperbau: Organe und deren Zusammenspiel in einfachen Grundzügen. Hinweise auf gesunde Lebensführung (Körperpflege, richtige Ernährung). Häufige umweltbedingte Störungen (Lärm, Umweltverschmutzung .. .).Unfallverhütung. Einige Maßnahmen der Ersten Hilfe. Geschlechtsorgane und ihre Funktionen in einfachen Grundzügen - Vorbereitung auf die Pubertät. Säugetiere und Vögel. Haustiere und ihre Wildformen in Beziehung und im Vergleich zum Menschen; einige einheimische und ausländische Verwandte. Vertreter der wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung oder besonderen Anpas-

sung an ihren Lebensraum und wegen ihrer Lebensweise bedeutsamen Gruppen in Auswahl: Nagetiere, Insektenfresser, Flattertiere, Robben, Wale, Rüsseltiere, Affen; Beuteltiere, Kloakentiere. Singvögel, Spechte, Greifvögel, Eulenvögel, Kuckucksvögel, Sumpfvögel, Watvögel, Möwenvögel, Ruderfüßer, Taucher, Papageien, Pinguine; Strauße. Bedrohte Tierarten. Blütenpflanzen: Am Beispiel einiger Frühblüher: Bau und Funktion von Wurzel, Stamm, Laubblatt und Blüte, Bestäubung und Befruchtung. Zusammenhang zwischen Blütenbau und Insektenbesuch. Same und Frucht. Anpassung an die besonderen Lebensbedingungen. Obstbäume: Züchtung und Pflege. Im Rahmen der Pflanzenkunde sind einige kennzeichnende bzw. wirtschaftlich bedeutsame Vertreter aus folgenden Familien zu besprechen: Liliengewächse, Primelgewächse, Hahnenfußgewächse, Schmetterlingsblütler. Einige Zierpflanzen und Unkräuter. Kenntnis geschützter Pflanzen." bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten. b) Zweite Klasse aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt zu treten: „Biologie und Umweltkunde Anhand ausgewählter Beispiele sind unter Berücksichtigung des Zusammenhanges zwischen Körperbau, Lebensweise und Lebensraum Vertreter folgender Gruppen zu besprechen (Tiere aus heimischen Lebensräumen und solche mit Bedeutung für den Menschen sind zu bevorzugen). Kriechtiere: Kennzeichnende in- und ausländische Vertreter der Eidechsen, Schlangen, Schildkröten und Krokodile. Verhalten bei der Begegnung mit Schlangen. Lurche: Frosch- und Schwanzlurche, Übergang vom Wasser- zum Landleben, Verwandlung. Die Rolle der Kriechtiere und Lurche bei der biologischen Schädlingsbekämpfung. Naturschutz. Fische: Einrichtungen für den Lebensraum Wasser. Einige wichtige heimische Fischarten und ihre wirtschaftliche Bedeutung. Fischzucht; Fischregionen; Gefahren der Wasserverschmutzung, Kläranlagen. Für die Welternährung wichtige Meeresfische. Fischfang, Ursachen des Rückgangs der Erträge. Sonderanpassungen (z. B. Bodenfische, Tiefseefische, Korallenfische u. a.). Zierfische. Weichtiere: Schnecken, Muscheln, Kopffüßer. Ausschöpfen der Nahrungsquellen durch Verschiedenartigkeit der Nahrung (Raspier, Filtrierer, Jäger); wirtschaftliche Bedeutung. Gesteinsbildung. Stachelhäuter: Symmetrie; Wassergefäßsystem; Regeneration. Krebse: Außenskelett - Gliederung - Häutung, wirtschaftliche Bedeutung. Hohltiere: Polypen und Quallen, Vermehrung durch Knospung und Tierstöcke, Korallen als Riffbildner. Schwämme: Stockbildung - wirtschaftliche Nutzung. Blütenpflanzen: Korbblütler, Doldengewächse. Weitere Vertreter der Lilienartigen und der Hahnenfußgewächse: Rosengewächse, Lippenblütler, Nachtschattengewächse. Im Hinblick auf ihre Bedeutung für den Menschen und unter Berücksichtigung der Lebensbedingungen ihres Standortes. Pilze: Speisepilze, ungenießbare und giftige Pilze. Richtiges Pilzesammeln, Pilzvergiftungen und Gegenmaßnahmen. Biologische Bedeutung. Der Jahresablauf in der Natur: Blattformen; Aufgaben des Blattes, Laubfall, Fruchttypen; Verbreitung der Früchte und Samen. Überwinterung von Pflanzen und Tieren. Erkennen der wichtigsten Bäume und Sträucher im Winter. Laubausbruch und Frühblüher, Langtag- und Kurztagpflanzen. Wind- und Insektenbestäubung. Lebensraum Wald: Unterschied Wald - Forst. Laub-, Misch- und Nadelwald. Die wichtigsten bestandbildenden Arten, Stockwerkbau. Tiere im Wald (Überhänge); einfache Nahrungsketten. Waldnutzung (Rohstoffquelle, Erholungsraum, Schutzfunktion, Gefahren der Entwaldung); Klimafaktor. Richtiges Verhalten im Wald. Naturschutz." bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; c) Dritte Klasse aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt zu treten:

„Biologie und Umweltkunde Spinnentiere: Fangeinrichtungen; Außenverdauung, Ökologische Bedeutung. Tausendfüßer und Regenwürmer als wichtige Bodentiere. Schmarotzende Würmer: Außen- und Innenschmarotzer. Insekten: Besprechung wichtiger Vertreter aus verschiedenen Ordnungen mit vollkommener, unvollkommener und ohne Verwandlung. Einblick in Formenfülle. Staatenbildung. Nutz- und Schadinsekten. Zucht und Bekämpfung. Die Zelle als Baustein der Lebewesen. Einzeller: Arbeitsteilung in der Zelle, Ökologische Bedeutung. Krankheitserreger. Gesteinsbildner. Lagerpflanzen: Algen. Sauerstoffproduktion; Primärproduzenten. Pilze. Schimmelpilze. Penicillin. Hefe. Pflanzenkrankheiten. Flechten. Symbiose. Pionierpflanzen. Bakterien. Verwesung, Fäulnis, Gärung. Bedeutung für die Bodenbildung. Konservierung; Krankheitserreger, Impfung, Desinfektion. Verhütung von Infektionskrankheiten. Moose und Farnpflanzen: Bedeutung für den Wasserhaushalt der Natur. Torf, Braunkohle, Steinkohle. Bau und Leben der Blütenpflanzen: Keimung und Keimungsbedingungen, Wachstum, Ernährung, Wasserhaushalt; vegetative Vermehrung. Lebensräume: Wohnung und Haus: Erwünschte Mitbewohner und deren Pflege (Zimmerpflanzen und Stubentiere, Aquarium, Terrarium). Unerwünschte Mitbewohner und deren Bekämpfung (Nahrungskonkurrenten, Holz- und Textilverzehrer, Parasiten, Krankheitserreger und Krankheitsüberträger). Hinweis auf lebensfreundliche Gestaltung des Wohnbereiches. Garten: Die wichtigsten Gemüse- und Gewürzpflanzen, Zierblumen, Gartenarbeiten (Rasenpflege) u. a. Düngungsprobleme. Obstbäume und Beerensträucher. Erwünschte und unerwünschte Kulturfolgen. Einfache Nahrungsketten. Verantwortungsbewußte Schädlingsbekämpfung, Ökologisch sinnvolle Gestaltung des Gartens. Weingarten: Rebensorten; Kultivierungsformen; Arbeiten. Acker und Feld: Getreidearten als Vertreter der Gräser. Die wichtigsten bei uns angebauten Getreidesorten. Hackfrüchte, Öl-, Faser- und Futterpflanzen. Verwertung. Feldarbeiten. Probleme der Monokulturen und Kulturrassen. Unerwünschte Feldbewohner (Unkräuter, Pilze, Tiere) und deren sinnvolle Bekämpfung (Wuchs- und Blühhormone, Saatgutbeizung, Sprühgifte). Überdüngung. Ansammlung und Verlagerung von Schadstoffen. Umweltschutz. Feldrain und Hecke: Funktion als Restfläche natürlicher Lebensräume zwischen den Feldern und als Windschutzgürtel. Unterschlupf für Schädlingsvertilger und Bodenorganismen. Moor: Funktion als Wasserspeicher. Verlandung. Wiese: Künstliche und natürliche Wiese. Wiesenpflanzen und Wiesentiere, deren Anpassung an Mahd und Beweidung. Geschützte Wiesenpflanzen. Orchideen. Das Meer, der größte Lebensraum: Sandstrand und Felsenküste; Schelf, Hoch- und Tiefsee. Bedeutung für die Ernährung der Menschheit und für die Sauerstoffproduktion. Gefahren der Meeresverschmutzung. Mineralische Bodenschätze: Abbau und wirtschaftliche Bedeutung einiger in Österreich vorkommender Bodenschätze, Entstehung, Fundorte. Eigenschaften der Minerale. Der Boden als wichtige Grundlage der Ernährung: Bodenbildung. Leben im Boden. Bodenarten. Veränderungen durch den Menschen: Düngung, Bewässerung; Raubbau. Welternährungsprobleme." bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; d) Vierte Klasse aa) hat an Stelle des Abschnittes „Naturgeschichte" folgender Abschnitt zu treten: „Biologie und Umweltkunde Geologie: Entstehung und Aufbau der Erde. Kräfte, die die Erdkruste verändern: innere Kräfte - Erstarrungsgesteine, äußere Kräfte - Absatzgesteine, Gebirgsbildung - Umwandlungsgesteine, Geologische Übersicht von Österreich. Die Entwicklung der Lebewesen im Laufe der Erdgeschichte: Erdzeitalter, Fossilien und deren Entstehung. Leitfossilien-Durchläufer, Stammesgeschichte des Menschen. Der Mensch: Der menschliche Körper: Bau, Funktion und Zusammenspiel seiner Organe; Gesunderhaltung - Störungen, Verletzungen, Krankheiten; Unfallverhütung - Erste Hilfe.

Bewegungsapparat : Skelett und Muskulatur. Gute Haltung - Haltungsfehler, Fußschäden. Organe des Stoffwechsels: Verdauungsorgane, Grundzüge der Ernährungslehre. Vitamine, Atmungsorgane - Künstliche Beatmung und Herzmassage. Blut und Blutkreislauf. Blutgruppen, Rhesusfaktor und Blutübertragung, Ausscheidungsorgane. Haut- und Sinnesorgane: Steuerungssysteme. Nervensystem - Schädigungen durch Umwelteinflüsse („Reizüberflutung"). Suchtgifte und ihre Auswirkungen, Medikamentenmißbrauch. Geschlechtsorgane: Zeugung, Befruchtung, Schwangerschaft und Geburt. Nachgeburtliche Entwicklung. Probleme der menschlichen Sexualität. Familienplanung durch Geburtenregelung. Geschlechtskrankheiten. Erste Hilfe: Grundzüge der Hauskrankenpflege. Hausapotheke. Vererbungslehre: Einfache Vererbungsregeln, Erscheinungsbild - Erbbild. Modifikation - Mutation. Tier- und Pflanzenzucht; Bedeutung für die Lösung der Welternährungsprobleme. Vererbung beim Menschen: Verhaltenslehre. Ähnlichkeiten und Unterschiede im Verhalten von Tier und Mensch: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Balz, Territorialverhalten, Dreh- und Demutstellung und ihre Bedeutung für die Erhaltung der Art, Brutfürsorge - Brutpflege u. a.). Möglichkeiten der Verständigung. Lebensräume des Hochgebirges: Krummholzregion; Almregion; Fels- und Eisregion. Der Fluß als offener, der See als geschlossener Lebensraum. Das ökologische Gleichgewicht: Stoffkreisläufe, Produzenten, Konsumenten und Destruenten (Reduzenten), dargestellt an kennzeichnenden Biotopen. Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht - Umweltschutz. Wasser: Veränderungen des Grundwasserspiegels durch Trockenlegung und Flußregulierung; Veränderungen der Temperatur, des Sauerstoff- und Nährstoffgehaltes des Wassers, Kraftwerkbau; Gewässergüte; Kläranlagen. Boden: Zivilisationslandschaft - Gefahr der Zersiedelung. Produktionslandschaft - intensive Nutzung im Hinblick auf das Welternährungsproblem (Bevölkerungsexplosion). Eingriffe durch Düngung, Bewässerung, Raubbau, Verschmutzung (Müll, chemische Gifte). Erholungslandschaft - Natur- und Landschaftsschutzgebiet, Naturparks. Luft: Verschmutzung durch Abgase. Gefahren der Radioaktivität." bb) haben an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" und an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; 4. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen) Abschnitt B (Zweiter Klassenzug) haben im Abschnitt „Zweite bis vierte Klasse" jeweils a) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Knaben", b) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Mädchen", c) an Stelle der Worte „Knaben- und Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Knaben und Werkerziehung für Mädchen", d) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die Worte „Biologie und Umweltkunde" zu treten; 5. Sechster Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) a) ist nach der Überschrift „Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen" die Überschrift „FREIGEGENSTÄNDE" einzufügen, b) sind nach der Überschrift „Freigegenstände" folgende Freigegenstände mit ihren bisherigen Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen Lehrstoff in der angeführten Reihenfolge anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck „(Freigegenstand)" zu entfallen hat: Latein, Lebende Fremdsprache, Esperanto, Maschinschreiben, c) ist nach dem Freigegenstand „Maschinschreiben" die Überschrift „UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN" einzufügen, d) sind nach der Überschrift „Unverbindliche Übungen" die unverbindlichen Übungen „Chorgesang" und „Spielmusik" mit ihren bisherigen Bildungs- und Lehraufgaben sowie ihrem bisherigen Lehrstoff anzuführen, wobei jeweils der Klammerausdruck „(Unverbindliche Übung)" zu entfallen hat,

Litera e sind nach der unverbindlichen Übung „Spielmusik" folgende unverbindliche Übungen aufzunehmen und haben zu lauten: „Schulspiel Bildungs- und Lehraufgaben: Die Darstellung eines Stoffes im Schulspiel ist ein kreativer Prozeß, der alle Schüler zu erfassen hat. Die Kooperation erstreckt sich dabei auch auf die Vorbereitungsarbeiten wie etwa Beschaffung und Herstellung von Requisiten, Bühnenbildern, Plakaten oder Einladungen. Lehrstoff: Im Schulspiel sind Lernprozesse in bestimmten Fachbereichen zu initiieren, zu unterstützen und zu fördern, und zwar in erster Linie durch: Anregungen von Denk- und Lernprozessen in Spielhandlungen; Verdeutlichen von Konfliktsituationen durch das Spiel; Durchspielen von Konfliktlösungsversuchen; Simulieren von Handlungsabläufen in Lebenssituationen „als ob"; Schaffen von Sprachlernsituationen; Nachvollziehen dramatischer Texte. Als Spielform sind einzusetzen: Kleinspielformen (gesellige Spiele, Etüden in pantomimischer Darstellung, Stegreifspiel, Scharaden), Situationsspiel, Szenenspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Hearing, Diskussion, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Textspiel, Pantomime (Spielhandlungen nach Kurzgeschichten oder Lebenssituationen), Maskenspiel (allenfalls mit Halbmasken), Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel und Puppenspiel (auch mit großen Puppen, die den Träger sichtbar werden lassen). Schachspiel Bildungs- und Lehraufgaben: Erlernen der Regeln des Schachspiels unter Berücksichtigung unterschiedlicher Vorkenntnisse. Üben im Konzentrieren auf bestimmte Spielabläufe, im Überblicken komplizierter Situationen, im Aufbau und der Durchführung eines Planes mit Abschätzen der möglichen Auswirkungen. Erziehung zu logischsystematischem Denken. Lehrstoff: Das Schachbrett und seine Einteilung. Benennung der Felder unter Andeutung eines Koordinatensystems. Gangart der einzelnen Figuren einschließlich der Sonderfälle Rochade, Schlagen en passant, Verwandlung des Bauern. Notation. Schachbieten und Mattsetzen, das Patt. Einführung in die gebräuchlichsten Eröffnungen (Italienisch, Spanisch, Russisch, Schottisch, Sizilianisch, Französisch), allenfalls andere Eröffnungen für Fortgeschrittene. Spezielle Eröffnungslehre der italienischen Partie (Grecco- und Möller-Angriff, Preußische Variante). Die Position im Schachspiel. Bedeutung des „schwachen" Bauern und der „starken" Felder für den Springer. Wert der offenen Linien. Der Begriff „Gambit". Handhabung der Schachuhr. Die Blitzpartie. Durchspielen von Musterpartien, wobei unter Berücksichtigung des Niveaus eine entsprechende Auswahl zu treffen ist. Nach regionaler Möglichkeit Organisation von Turnieren. Einiges aus der Geschichte des Schachspiels. Berufskundliche Information Bildungs- und Lehraufgabe: Die berufskundlichen Informationen dienen der allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen dem Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten, darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit vor Augen führen. Der Unterricht soll die Freude an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme auf die Zusammensetzung der Schülergruppen sollen die Schüler ihre Neigung und Eignung besser abschätzen lernen. Lehrstoff: Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt wie auch in die wesentlichen Vorgänge und Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt mit Erwachsenen herbeigeführt werden. Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen Anschauungsmittel. Wege in den Beruf. Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen, die Stellung des Berufes in der wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten und die Wege der beruflichen Fortbildung. Der Mensch und die Arten der Arbeit; Grundlagen der Arbeitsleistung (psychische und physische Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung; Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima); Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der Jugendlichen und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht, Arbeitsinspektorate); Rechte und Pflichten der Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung und Automation; Entgelt für die Arbeit; Kollektivverträge; Einführung in die Formen der Zusammenarbeit, wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse

bedingen (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw. Gruppenarbeit, Teamwork). Das Verständnis für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat soll geweckt werden. Die organisatorische Verflechtung verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig werden." 6. sind dem Sechsten Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen) folgender siebenter Teil und achter Teil anzufügen: „SIEBENTER TEIL SONDERFORMEN DER HAUPTSCHULE HAUPTSCHULE MIT BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG Musikerziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Singen, instrumentales Musizieren und bewußtes Hören sollen zu einem engen persönlichen Kontakt des Schülers mit der Musik führen. Die Ausbildung des Gehörs, der Singstimme und die Erlernung des Spieles auf einem oder mehreren Instrumenten stehen dabei im Vordergrund. Sie werden von der Erwerbung der notwendigen Kenntnisse aus Musikkunde, Tonsatzlehre und Musikgeschichte begleitet. Betrachtungen exemplarisch ausgewählter Werke der musikalischen Literatur, besonders der europäischen und der österreichischen, sollen nicht nur einen Überblick über die Musikgeschichte vermitteln, sondern auch zu einer kritischen Haltung zum Gehörten überhaupt führen. Schöpferisches Musizieren soll eine Erweiterung der Ausbildung der Schülerpersönlichkeit anstreben. Lehrstoff: Erste Klasse: Durch eine gezielte Stimmbildung und Sprechpflege soll ein kultiviertes Singen (einzeln und im Chor) angestrebt werden. Dabei sollen Lieder und Kanons aus Österreich und dem deutschen Sprachraum in ein- bis dreistimmigen Sätzen die Grundlage bilden. Ein Instrument ist in bezug auf Spieltechnik, Vortrag von vorbereiteten Musikstücken, Blattspiel und Improvisation in seinen Anfangsgründen zu erlernen bzw. bei Vorkenntnissen das Können in technischer und musikalischer Hinsicht weiterzuentwickeln. Das gemeinsame vokale und instrumentale Musizieren ist in reichlichem Maße zu üben und fallweise durch Bewegungsübungen zu ergänzen. Die Grundbegriffe der elementaren Musiklehre sind an Hand des traditionellen Notenbildes in Verbindung mit dem Sing- und Spielgut sowie mit Erfindungsübungen zu wiederholen bzw. zu erarbeiten: Takt, Rhythmus, Melodie, Intervalle, im Sing- und Spielgut gebräuchliche Tonarten. Dreiklänge; Dynamik, Klangfarbe; formbildende Elemente in vokalen und instrumentalen Liedformen. Genaue Kenntnis des Baues, der Spielmöglichkeiten und der Funktion des selbsterlernten Instrumentes. Besprechung einiger altersgemäßer, exemplarisch ausgewählter Werke aus der Musikliteratur sowie des Lebens und Schaffens der Komponisten. Zweite Klasse: Erweiterung des Könnens und der Kenntnisse auf dem Gebiet des vokalen und instrumentalen Einzel- und Gemeinschaftsmusizierens nach den Gesichtspunkten des Lehrstoffes für die erste Klasse. Erweiterung der Kenntnisse aus Musikkunde: schwierige Rhythmen und Taktarten; Dur- und Molltonarten, Akkorde und Kadenzen. Erarbeitung und Darbietung einfacher Formen: Tänze, Märsche, Variation, Rondo, Suite. Kenntnis der Instrumentengruppe, der das selbsterlernte Instrument angehört (z. B. Streichinstrumente, Holzblasinstrumente usw.). Besprechung einiger altersgemäßer Werke aus der Musikliteratur wie in der ersten Klasse, darunter einer Oper. Volksmusik und Kunstmusik als Ausdruck verschiedener Gesellschaftsschichten. Dritte Klasse: Erweiterung des Könnens und der Kenntnisse auf dem Gebiete des vokalen und instrumentalen Musizierens nach den Gesichtspunkten des Lehrplanes für die erste Klasse. Bei der Auswahl der Sing- und Spielliteratur ist auch die Vokal- und Instrumentalmusik aus Europa und anderen Kontinenten besonders zu berücksichtigen. Auf Schwierigkeiten, die durch die Mutation bedingt sind, ist Rücksicht zu nehmen. Erweiterung der Kenntnisse aus der Musikkunde: tonale, modale, atonale und freitonale Melodik und Harmonik; Konsonanzen und Dissonanzen als Intervalle und in Akkorden; Grundsätze des Tonsatzes an Hand von Akkordverbindungen. Erarbeitung und Darbietung musikalischer Formen: vokale Formen, Sonate, Programmusik. Die Grundlagen der Akustik. Kenntnis aller Instrumentengruppen und ihrer wichtigsten Vertreter. Die menschliche Stimme. Funktion und Handhabung handelsüblicher akustisch-technischer Geräte. Besprechung einiger altersgemäßer Werke aus der Musikliteratur, darunter eines Kammermusikwerkes, einer Symphonie und einer symphonischen Dichtung. Kunstmusik und Konsummusik als Ausdruck der Gesellschaft unserer Zeit.

Vierte Klasse: Zum Teil durch Mutationserscheinungen bedingt, verlegt sich der Schwerpunkt des aktiven Musizierens auf die Instrumentalmusik. Trotzdem soll das Singen keinesfalls vernachlässigt werden. Grundsätze des Tonsatzes an Hand der Herstellung einer einfachen zweiten Stimme zu einer gegebenen Melodie. Erweiterung der Kenntnisse in allen Teilgebieten der Musikkunde: Die Kadenz als Grundlage der Klassik. Die chromatische Alteration als ein Hauptmerkmal der Romantik. Neue Tonsysteme: Bitonalität, Polytonalität, Zwölfton- und Reihentechnik, Aleatorik, Elektrophonie. Überblick über die europäische Musikgeschichte. Die Stellung Österreichs im internationalen Musikleben. Didaktische Grundsätze: Dem Schultyp entsprechend steht das aktive Musizieren im Vordergrund. Daher ist der Ausbildung der Singstimme und am Instrument der Vorrang einzuräumen. Zu beachten ist, daß nicht das virtuose Können, sondern ein sauberes, vortragsgerechtes Singen und Spielen das Ziel der Ausbildung ist. Deshalb soll jede Überforderung durch technisch für den Schüler zu schwierige Stücke vermieden werden. Um das aktive Musizieren zu fördern, ist nicht nur jeder Form des gemeinsamen Musizierens genügend Zeit zu widmen, sondern auch jede Gelegenheit zu nützen, das Können vor anderen zu zeigen (Vorspiel in der Klasse, Schulfeiern, Mitwirkung bei Veranstaltungen außerhalb der Schule usw.). Nach Möglichkeit sollen auch Besuche von Konzerten und Opern den Unterricht ergänzen. Jedenfalls sind musikalische Fernseh- und Hörfunkaufnahmen von Zeit zu Zeit im Unterricht vorzubereiten und nachzubesprechen. Hand in Hand damit ist die Ausbildung des Gehörs und die Tonvorstellung zu entwickeln. Dabei ist sowohl der Weg vom Gehörten zum Geschriebenen oder Gezeichneten (Diktat, graphische Darstellung) als auch der umgekehrte (Blattsingen, Improvisation nach graphischen Darstellungen) zu beschreiten. Auch das analytische Hören von Klangfarben (Instrumente und andere Tonerzeuger) und Formen sowie die Verfolgung des Gehörten im Notenbild (Partituren, Diapositive, Partiturfilme usw.) ist zu üben. Die Kreativität ist durch tonale und freitonale Improvisationsübungen anzuregen. Dabei wird der Anfang meist die akustische Realisation eines verbalen oder graphischen Programms mit einfachen Instrumenten sein. Dazu können auch bewegungsmäßig darstellende und tänzerische Aktivitäten treten. Versuche, einfache Tonerzeuger selbst zu bauen, regen ebenfalls die Kreativität an. Begriffe aus der Musikkunde, Tonsatzlehre, Instrumentenkunde, Formenlehre und Stilkunde sind aus dem Gehörten, Gesungenen und Gespielten zu erarbeiten. Über die Musikgeschichte ist nur eine knapper Überblick zu geben: Übersicht über den Ablauf der Epochen, Stilelemente der Epochen, deren bedeutendste Komponisten in Leben und Werk. Dagegen sind die ausgewählten Werke als Beispiele eingehend zu besprechen: Form, Instrumentation, Bedeutung des Werkes in der Musikgeschichte und der Entwicklung des Komponisten, Besonderheiten usw. Dabei sind auch ständig Anregungen zur kritischen Selektion und zur selbständigen Betrachtung musikalischer Kunstwerke zu geben. HAUPTSCHULE MIT BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG Leibeserziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und dem motorischen Leistungsniveau der Schüler und unter Berücksichtigung der in dieser Schultype gesetzten leibeserziehlich-sportlichen Schwerpunktbildung zur personalen und sozialen Entfaltung der Schüler einen wesentlichen Beitrag leisten. Durch die Leibesübungen soll das motorische Können, die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben, das Formempfinden und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt werden. Ein der Entwicklung der Schüler und den Zielsetzungen dieser Schultype gemäßes sportmotorisches Leistungsniveau ist anzustreben. Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller Freizeitgestaltung leisten. Zugleich mit den Leibesübungen soll grundlegendes Wissen über Leibeserziehung und Sport vermittelt werden. Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele angestrebt und möglichst erreicht werden: 1. Entfalten der motorischen Eigenschaften und motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten in die Zusammenhänge von Form und Leistung, Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und Haltung durch Schaffen der notwendigen motorischen Voraussetzungen (Ausgleich, Kondition) und durch Verbessern der Bewegungseigenschaften (z. B. Formung des Bewegungsablaufes im Hinblick auf Ökonomie und Harmonie).

Steigern der individuellen sportmotorischen Leistungen in einem Ausmaß, daß mindestens eine Sportart wettkampfmäßig betrieben werden kann. Ordnen der Bewegung in Raum und Zeit nach eigenen und gegebenen Rhythmen als Anregung zu musisch-künstlerischem Gestalten. 2. Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation in Spielen, Gruppenbewerben und Gruppentänzen; Bewegungsgestaltungen ; Schulveranstaltungen wie Schikursen, Wandertagen, Schullandwochen und Schulfesten; Mitarbeit bei der Durchführung von Wettspielen und Wettkämpfen; und in allen anderen sich bietenden unterrichtlichen Situationen wie Gruppenarbeit, Sichern und Helfen. 3. Vermitteln von grundlegendem Wissen über Leibesübungen und Sport im Hinblick aus das allgemeine und spezielle sportliche Handlungsgeschehen (allgemeinsportliches und spartenspezifisches Handeln), auf die Urteilsfähigkeit über ihre Inhalte und Formen, auf ihre Rolle im individuellen und gesellschaftlichen Leben. 4. Hinführen zu freiwilliger, auf Einsicht und Verstehen begründeter sportlicher Betätigung außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus durch Pflege von Formen des Freizeitsports, Teilnahme an der Tätigkeit der Verbände des Breiten-, Leistungs- oder Spitzensports. 5. Wecken des Verständnisses und der Bereitschaft zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und Unterweisung in Belangen der persönlichen Gesundheit sowie in Belangen des öffentlichen Gesundheitswesens und des Umweltschutzes. Lehrstoff: Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, diesen von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu betrachten. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten eine grundlegende Bedeutung zu. Dabei ist in den einzelnen Übungsbereichen ihr individual- und/oder sozialbildender Charakter zu berücksichtigen. Erste und zweite Klasse: Ausgleichsübungen und konditionsfordernde Übungen: Spielformen, Zweckformen und Schulformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften wie Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht; Gewandtheit und Geschicklichkeit; einfache Übungsprogramme zur individuellen körperlichen Durcharbeitung. Formende Übungen: Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten); auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form. Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen und im Alltag. Grundübungen : Vielfältige und vor allem spielhafte Formen der Grundtätigkeiten auf Geschwindigkeit und Schnelligkeit: Gehen, Schwebegehen, Laufen, Hüpfen und Springen bei unterschiedlicher Bodenbeschaffenheit und über Hindernisse. Allenfalls Wälzen, Rollen und Kriechen, auch unter Verwendung von Hindernissen. Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge; Sprünge mit verschiedenen Handgeräten (z. B.: Schnurspringen). Einfache Sprünge und Drehungen auf dem kleinen und großen Federtuch. Überklettern von Hindernissen; Steigen, Klettern, Hangeln und Winden an lotrechten, waagrechten, schrägen, festen und schaukelnden Geräten. Einfache Formen des Schaukeins an Tauen oder Ringen im Sitzen, Stehen und Hängen, Schaukeln auf und über Geräte. Werfen und Fangen von Bällen verschiedener Größe und verschiedenen Gewichtes; aus verschiedenen Stellungen und aus der Bewegung. Prellen, Dribbeln. Stoßen, Schocken, Schleudern von leichten Gegenständen (z. B. Steinen, Holzklötzen, Kugeln, Schwerbällen). Den Kräften angemessene Hebe- und Trageaufgaben; einfache Übungen im Ziehen und Schieben, Tauziehen; begrenzte Ringeraufgaben. Gymnastik und Tänze: Gehen und Laufen in alle Richtungen des Raumes, ohne und mit Musik (geradtaktige Rhythmisierung), ohne und mit dem Partner. Hüpfen (Kinderhüpfer), Federn (beidbeinig) und Drehen, auch in Verbindung mit Gehen und Laufen; Galopp- und Pferdchensprung; auch räumlich und zeitlich geordnet. Prellen und Rollen, Werfen und Fangen des Gymnastikballes, auch in der Bewegung in alle Richtungen des Raumes. Unter- und Überlaufen des kreisenden Seiles, Federn im kreisenden Seil, Seilspringen zu dritt, auch mit fließendem Rollentausch. Hör- und Beobachtungsaufgaben; Umsetzen von Kinderliedern in Bewegung, Bewegungsbegleitung einer Partnerin durch Klatschen, Stampfen, Singen usw.

Bewegungskanon, Reigen und einfache Gemeinschaftstänze (z. B. Jingle Bells). Lernziele Schülerinnen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Federn und Drehen, in bandmotivischer oder kanonischer Folge, auch mit Partner, unter guter Nutzung des Raumes. Einfache Übungsverbindung von Prellen, Rollen, Werfen und Fangen mit dem Gymnastikball; auch mit Partnerin bzw. in der Gruppe. Boden- und Geräteturnen: Verschiedene Formen von Rollen und Rädern; Kopfstand, Handstand, Spagat, Überschlag vorwärts, Salto, Kippe, allenfalls Überschlag rückwärts. Übungsverbindungen auch mit Drehungen und einfachen gymnastischen Sprüngen. Wende- und flankenartige Sprünge, Hocke, Grätsche, Rolle mit Kippstoß (Kasten). Ab-, Auf-, Um- und Unterschwünge an Geräten, Spreizübungen; einfache Übungsverbindungen. Schwebegehen auf schmalen Geräten mit verschiedenen Aufgabenstellungen; Gehen vorwärts, seitwärts, rückwärts; Laufen, Hüpfen, kleine Sprünge auf niederen, breiten Geräten; Rolle vorwärts, Aufschwingen in den flüchtigen Handstand; einfache Übungsverbindungen. Lernziele Schülerinnen: Boden: Flugrolle - Handstand - Abrollen - Rad rechts (links) - Rad aus dem Ansprung - Rondat. Bock (110 cm Höhe): Grätsche. Kasten (quergestellt 90 cm Höhe): Hocke; als Abgänge: Rondat, Handstandüberschlag, Grätschwinkelsprung. Reck (kopfhoch): Felgaufschwung, Felgumschwung, Unterschwung aus dem Stand, Mühlumschwung, einbeinig Einhocken aus dem Stütz, Hocke aus dem Stütz. Stufenbarren: Handstandwende. Balken (80 cm Höhe): Aufhocken, Einhocken mit einem Bein (als Aufgänge), halbe Drehung auf beiden Beinen, Spreizsprung, Strecksprung mit Beinwechsel, Pferdchensprung. Schüler: Boden: Radwende - Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand - Schlußsprung mit halbe Drehung - Aufschwingen in den Handstand - Abrollen in den Langsitz - Liegestütz rücklings - Drehung in den Liegestütz vorlings - Anhocken und Aufrichten in den Stand - Standwaage - Überschlag vorwärts. Kasten (langgestellt 110 cm Höhe): Hocke, Grätsche. Reck (kopfhoch): Felgaufschwung - Einhocken rechts (links) - Mühlumschwung vorwärts - halbe Drehung Rückspreizen - Felgumschwung vorlings rückwärts - Unterschwung in den Stand. Barren (brusthoch): Sprung in den Stütz - Vorschwingen zum Grätschsitz - Rolle vorwärts in den Grätschsitz - Heben in den Oberarmstand - Abrollen in den Grätschsitz - Ein- und Rückschwingen mit Schere - Ein- und Rückschwingen mit hoher Wende in den Außenquerstand. Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang - Klimmzug in den Beugehang - Überdrehen rückwärts in den Sturzhang - Abwerfen vorwärts - Rück- und Vorschwingen mit gehocktem Salto rückwärts in den Stand. Leichtathletik: Laufübungen zur Steigerung von Wendigkeit, Schnelligkeit und Ausdauer; Laufen über Hindernisse; Staffelläufe; Startübungen; Wettläufe bis 60 m; Dauerläufe bis 8 Minuten (eventuell Gehen und Laufen im Wechsel). Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und mit Anlauf; Versuche im Stabspringen. Ziel-, Hoch- und Weitwerfen rechts und links; Schock- und Schlagwurf. Stoßen mit Schwerbällen, Kugeln und geeigneten Behelfsgeräten (bis 3 kg). Lernziele Schülerinnen: 60 m-Lauf: 10,7-10,2 sek; 600 m-Lauf: 3:00-2:30 min; Weitsprung: (2) 3,00-3,50 m; Hochsprung: 1,00-1,10 m; Schlagballweitwurf : 20-25 m. Schüler: 60 m-Lauf: 10,0-9,5 sek; 1000 m-Lauf: 4:15-3:45 min; Weitsprung: (Z) 3,50-4,00 m; Hochsprung: 1,15-1,30 m; Schlagballweitwurf: 30-35 m. Schwimmen: Verbessern der bereits gekonnten Schwimmart. Erlernen weiterer Schwimmarten, auch in der zweiten Schwimmlage; Schwimmen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnellschwimmen über kurze Strecken bis 50 m, auch in Staffelform. Wenden, einfache Sprünge fußwärts und kopfwärts. Tieftauchen nach Gegenständen (Wassertiefe bis 2 m); Streckentauchen bis zu 10 m.

Lernziele Schülerinnen und Schüler: Frei- und Fahrtenschwimmabzeichen Schilaufen: Grundschule des alpinen Schilaufs, allenfalls Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Riesentorlauf, Wertungsfahren; Geländefahrten; Grundschule des Langlaufes; Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen Gelände. Eislaufen: Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen; Schnelläufe bis 100 m ; Grundformen des Eiskunstlaufes wie Bogen, Achter, Dreier, Wende; einfache Sprünge und Tanzschritte; vorbereitende Übungen für Eishockey. Spiele: Kleine Spiele, mittlere Spiele; Grundlagen in einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Volleyball. Lernziele Schülerinnen und Schüler: Werfen und Fangen eines Hohlballes im Stand und in der Bewegung; Zielwerfen mit Hohlbällen und Schlagbällen; Führen des Balles (Dribbeln, Auftippen) über eine mittlere Strecke (ca. 20 m) mit Richtungs- und Tempoänderung, auch mit Handwechsel (für Schüler auch entsprechende Übungen der Fußballtechnik). Leibeserziehliche Schulveranstaltungen: Das Ausmaß, die Organisation und die Gestaltung dieser Schulveranstaltungen sind durch Verordnung gemäß dem Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dazu gehören: Wandertage; Schikurse; Schwimmwochen; Sportwochen; Wettkämpfe, Wettspiele, Sportfeste. Gesundheitslehre und fachspezifische Informationen : Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die sich im praktischen Unterricht ergeben, aber auch in gelegentlichen Zusammenfassungen bestimmter Bereiche sind folgende Gebiete zu behandeln: Körperpflege (Haut, Haare, Nägel, Zähne); Fragen aus der Sexualerziehung; Bade- und Wanderregeln; Turn- und Badekleidung, Mitwirkung an der Reinhaltung der Umwelt. Kriterien für eine gute Bewegungsausführung (Bewegungslernen) und Voraussetzungen für eine Leistungssteigerung (planmäßiges Üben, Belastbarkeit). Regelkunde und Wettkampfbestimmungen (Übungsstätten, Leistungsabnahme). Formen und Notwendigkeit adäquaten Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen, bei den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen. Dritte und vierte Klasse: Ausgleichsübungen und konditionsfördernde Übungen: Fortführen der in der ersten und zweiten Klasse (fünften und sechsten Schulstufe) gepflegten Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen in Spielformen, Zweckformen, Schulformen und Sportformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit, Gleichgewicht; Gewandtheit und Geschicklichkeit; auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen Übungsbereichen; Übungsprogramme zur individuellen täglichen Durcharbeitung. Formende Übungen: Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten); auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form. Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen und im Alltag. Grundübungen: Weiterführen mannigfaltiger Bewegungsaufgaben aus den Grundtätigkeiten (Gehen, Schwebegehen, Laufen, Springen usw.) mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen. Leistungssteigerung im Heben, Tragen, Ziehen und Schieben; komplexe Formen des Überkletterns von Hindernissen; Schaukeln und Schwingen im Beuge-, Streck- und Sturzhang, Schaukeln auf und über Geräte mit Steigerung nach Höhe und Weite; Weiterführen der Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Winden. Frei-, Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge unter erschwerten Bedingungen; Sprungkünste mit Handgeräten; Sprünge und Drehungen auf dem kleinen und großen Federtuch; Werfen und Fangen von Bällen über größere Entfernung und im Gehen und Laufen; Ballprellen und Dribbeln in schwierigeren Formen; Wurf- und Fangübungen mit sonstigen geeigneten Geräten. Ein vielfältiges Angebot der Grundübungen schafft die besten Voraussetzungen für deren Weiterführung im Boden- und Gerätturnen, in der Leichtathletik, in der Gymnastik, bei den Tänzen, in den Spielen und anderen Übungszweigen. Schulstufengerechte Lernziele dieser Grundübungen sind daher auch bei den genannten Übungsbereichen angeführt.

Gymnastik und Tänze: Federndes und gleitendes Laufen in allen Richtungen des Raumes, auch mit ungeradtaktiger Rhythmisierung, ohne und mit Partner. Kreuz-, Stampf- und Wechselschritt; Laufsprung, Schersprung (Schere vorne und hinten), Drehsprung; Laufen und Federn vorwärts und rückwärts durch das Seil, Seilspringen zu zweit. Drehen und Rollen, Werfen und Fangen des Reifens, Laufen und Springen über und durch den Reifen. Schwingende Bewegung und Grundschwünge mit Handgeräten (Gymnastikball, Reifen, Keule) in allen Ebenen. Ausgewählte Volkstänze und einfache Gemeinschaftstänze, Versuche im Gestalten einfacher Bewegungsspiele nach gegebener Musik (zwei- und dreiteilige Liedform, auch durchkomponierte Stücke), ohne und mit Partnerin, auch in der Gruppe. Lernziele Schülerinnen: Verbindung von Stampf-, Kreuz- und Wechselschritten mit Gehen und Laufen; Laufen und Springen in wiederholbarer Folge, auch nach gegebener Musik; Einfache, auch selbständige Gestaltung von Bewegungsspielen mit Gymnastikball, Reifen oder Keule unter reichlicher Bewegung in allen Richtungen des Raumes. Boden- und Geräteturnen: Schwierigere Formen bzw. Übungsverbindung auch an höhergestellten Geräten der im Lehrstoff der fünften und sechsten Schulstufe angeführten Übungen; Überschlag rückwärts. Lernziele Schülerinnen: Boden: Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand - Schrittüberschlag vorwärts; Kasten (quergestellt 100 bis 110 cm Höhe): Hocke, Grätsche; Stufenbarren: Mühlaufschwung - Aufstemmen, freier Knieabschwung - Aufgrätschen - Unterschwung; Balken (100 cm Höhe): halbe Drehung auf einem Bein, Schwebesitz - Wenderückschwung für Kniestützwaage - Schrittsprung; Aufgrätschen, Aufhocken mit einem Bein (als Aufgänge); Rad, Rad zum Handstand - Abwenden (als Abgänge); Aufgaben nach Art des „Schweizer Klassifizierungsprogramms" (Test 3 und 4). Schüler: Boden: Aufschwingen in den Handstand — Abrollen in den Hockstand - Aufrichten - Rondat - Rolle rückwärts über den flüchtigen Handstand - Überschlag vorwärts - Flugrolle - Rad. Kasten (langgestellt 120 cm Höhe): Hocke, Grätsche. Kasten (quergestellt 110 cm Höhe): Überschlag. Reck (sprunghoch): Felgaufschwung vorlings rückwärts aus dem ruhigen Hang - Felgumschwung vorlings rückwärts - Stützkippe - Felgumschwung vorlings vorwärts - Hocke. Barren (sprunghoch): Sprung in den Oberarmhang - Stemme vorwärts in den Stütz - Rückschwingen in den Oberarmstand - Rolle rückwärts in die Kipplage - Oberarmkippe - Wende. Ringe (sprunghoch): Sprung in den Hang - Klimmzug in den Beugehang - Überdrehen rückwärts in den Sturzhang - Abwerfen vorwärts - Überdrehen vorwärts (Kugeln) in den Sturzhang - Knieaufschwung links (rechts) - Senken rückwärts in den Sturzhang - Schleudern - Überschlag rückwärts mit gegrätschten Beinen. Leichtathletik: Fortführen der im Lehrplan für die erste und zweite Klasse (fünfte und sechste Schulstufe) angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich Form und Leistung. Lernziele Schülerinnen: Dreikampf (60 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf): 70-90 Punkte; 800 m-Lauf: 4:10-3:50 min; Hochsprung: 1,05-1,15 m. Schüler: Dreikampf (60 m-Lauf, Weitsprung, Schlagballweitwurf): 80-100 Punkte; 1000 m-Lauf: 4:00-3:30 min; Hochsprung: 1,20-1,35 m. Schwimmen : Fortsetzung der bisher geübten Schwimmarten. Sprünge und Tauchformen. Einführen in das sportliche Lagenschwimmen. Verbesserung der individuell günstigsten Schwimmart. Dauerschwimmen bis 20 Minuten. Lernziel Schülerinnen und Schüler: Allroundschwimmerabzeichen. Schilaufen: Wiederholung der Grund- und Fortgeschrittenenschule; Torlauf, Risentorlauf, Langlauf; Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln. Verhalten im winterlichen Gelände.

Eislaufen : Weiterfuhrung der in der ersten und zweiten Klasse (fünften und sechsten Schulstufe) geübten Formen und Übungsbereiche. Spiele: Fortführen der kleinen Spiele; mittlere Spiele; eingehendere Schulung in Technik, Taktik und Regelwerk in einem oder zwei der Spiele Basketball, Faustball, Fußball, Handball, Volleyball. Lernziele Schülerinnen und Schüler: Basketball: Kreisel aus Dribbling, aus Paß; Give and go; Freiwurf; Angriff 1 gegen 1 und Individualangriff; Manndeckung. Handball: Ballannahme in der Bewegung; Ballführen in der Bewegung; Passen in der Bewegung; Torwurf; Gegenangriff; Angriff 1 gegen 1. Volleyball: Pritschen gegen die Wand; beidhändiges Selbstaufspiel; Pritschen zu zweit, zu dritt usw. auf verschiedene Entfernungen; Bagger gegen die Wand; Bagger mit Partner, mit differenzierter Aufgabenstellung; Aufgabe von unten; Spiel 1 gegen 1 und 2 gegen 2. Schüler: Fußball: Balljonglieren (15mal); Torschuß mit Anlauf (16 m Entfernung, 5 Versuche - 3 Treffer). Leibeserziehliche Schulveranstaltungen: Das Ausmaß, die Organisation und die Gestaltung dieser Schulveranstaltungen sind durch Verordnung gemäß dem Schulunterrichtsgesetz geregelt. Dazu gehören: Wandertage; Schikurse; Schwimmwochen; Sportwochen; Wettkämpfe, Wettspiele, Sportfeste. Gesundheitslehre und fachspezifische Informationen : Anknüpfend an unmittelbare Gelegenheiten, die sich im praktischen Unterricht ergeben, sind folgende Gebiete zu behandeln: Gesunde Lebensführung (Fragen der Ernährung, Genußgifte, Kleidung, Arbeitsrhythmus, Erholung und Freizeit); Fragen aus der Sexualerziehung; Öffentliches Gesundheitswesen; Erste Hilfe. Kriterien einer guten Bewegungsführung (Bewegungslernen) und Voraussetzungen der Leistungssteigerung. Regelkunde und Wettkampfbestimmungen (Übungsstätten und Gerätemaße, Schiedsrichtertätigkeit, Leistungsabnahme). Formen und Notwendigkeit adäquaten Gruppenverhaltens, z. B. beim Sichern und Helfen, bei den Spielen; Mitwirkung bei Schulveranstaltungen. Erweiterungsstoff für die erste bis vierte Klasse: Neben den im Lehrplan angeführten Übungszweigen (Kernstoff) sind als Erweiterungsstoff alle Übungszweige und Sportarten möglich, die in Österreich im Rahmen eines Sportfachverbandes betrieben beziehungsweise durch die Bundessportorganisation anerkannt werden. Bei Auswahl und Angebot von Erweiterungsstoffen sind zu berücksichtigen: die Sicherheit der Teilnehmer, der organisatorisch-ökonomische Aufwand, die spezielle Vorbildung des Lehrers. Didaktische Grundsätze: Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, daß die im allgemeinen Teil des Lehrplanes enthaltenen didaktischen Grundsätze im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen in sachgerechter Weise zu verfolgen sind. Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch Motivationen geweckt beziehungsweise gesteigert werden. Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, das wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber immer gesichert sein. Innerhalb der im Lehrplan angeführten Übungszweige (Kernstoff, Erweiterungsstoff) ist je nach den von den einzelnen Schulen gewählten Schwerpunkten eine Auswahl zu treffen. Für eine langfristig aufbauende Unterrichtsplanung sind Schulpläne (Mehrjahreszyklen) und klassenbezogene Jahrespläne (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten. Gegebenenfalls sind die Jahrespläne durch spartenbezogene Aufbauprogramme (Trainingspläne) zu ergänzen.

Sachgefechte methodische Reihen, Riegenarbeit, Gerätebahnen und andere arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung der Leistung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehören auch die Abwicklung des Unterrichtes in Kursform, Blockform und in Neigungsgruppen. Grundkenntnisse im Schwimmen sind Aufnahmsvoraussetzung. Der Verbesserung dieser Kenntnisse muß unabhängig von den an den einzelnen Schulen gesetzten Schwerpunkten besondere Beachtung geschenkt werden. Allenfalls sind dafür eigene Lehrgänge (Schwimmwochen) zu organisieren. Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen und des Sports und als Querverbindung zu einer wettkampfmäßigen Pflege der Sportarten in den Verbänden sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie der Erwerb von Leistungszeichen (Landessportnadeln, ÖJSTA) zu fördern. Die im Lehrplan angeführten Lernziele sind für Lehrer und Schüler als Orientierungshilfe für den Lernfortschritt gedacht, und das durchschnittliche Leistungsniveau einer Klasse soll diesen entsprechen. Aufbauend auf den Lernzielen sind schuleigene, für alle Lehrer verbindliche Beurteilungskriterien für die einzelnen Übungsbereiche auszuarbeiten. Außergewöhnliche Leistungen auch in einer nicht an der betreffenden Schule unterrichteten Sportart sind bei der Beurteilung zu berücksichtigen, wobei aber ein Mindestmaß an sportlicher Vielseitigkeit gewährleistet bleiben muß. Eine Übungseinheit pro Woche sollte nach Möglichkeit ganzjährig im Freien durchgeführt werden. Querverbindungen zu jenen Fächern, die mit den Leibesübungen und dem Sport korrespondieren, sind ein wesentlicher Bestandteil der Ausbildung in dieser Schulform. In jeder Klasse ist ein einwöchiger Kurs mit Schwerpunktbildung (Sportwoche, Schwimmwoche, Schikurs) durchzuführen. Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollen bewegungsreiche, freuderfüllte und leistungsbetonte Leibesübungen sein." ACHTER TEIL Förderunterricht Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes durchgenommenen Lehrstoffes für leistungswillige Schüler, die von einem Leistungsabfall vorübergehend betroffen oder bedroht sind. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens dreimal für eine Dauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden. Ein Schüler darf jedoch in einem Gegenstand nur zweimal im Unterrichtsjahr an einem derartigen Kurs teilnehmen. V. In der Anlage C 1 (Lehrplan der Allgemeinen Sonderschule 1. Zweiter Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) a) haben in der Stundentafel aa) an Stelle der Worte „Rechnen und Raumlehre" das Wort „Mathematik", bb) an Stelle des Wortes „Naturgeschichte" die Worte „Biologie und Umweltkunde", cc) an Stelle des Wortes „Knabenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Knaben", dd) an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; b) ist der Stundentafel anzufügen: c) Bemerkungen zur Stundentafel aa) haben an Stelle des Wortes „Mädchenhandarbeit" die Worte „Werkerziehung für Mädchen" zu treten, bb) sind folgende Absätze anzufügen: „Die unverbindliche Übung Berufskundliche Information ist für Schüler im neunten Jahr der allgemeinen Schulpflicht vorzusehen. Die Landesschulräte können durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen in der ersten und zweiten Schulstufe höchstens je zwei Förderstunden, in der vierten und achten Schulstufe je eine Förderstunde vorsehen." 2. Dritter Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) haben

Litera a im Abschnitt Sachunterricht an Stelle der Zwischenüberschrift „Naturgeschichte und Naturlehre" die Zwischenüberschrift „Biologie und Umweltkunde und Naturlehre", b) an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik", c) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben", d) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; 3. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) a) Abschnitt „Lehrplan-Unterstufe (Erste und zweite Schulstufe)", haben aa) an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik", bb) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit (Zweite Schulstufe)" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben (Zweite Schulstufe)", cc) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit (Zweite Schulstufe)" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen (Zweite Schulstufe)" zu treten; b) Abschnitt „Lehrplan-Mittelstufe (Dritte, vierte und fünfte Schulstufe)" haben aa) an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik", bb) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben", cc) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten; c) Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe (Sechste, siebente und achte Schulstufe) aa) hat im Sachunterricht der zweite Absatz zu lauten: „Der heimatkundliche Unterricht wird sich allmählich einer geschichtlich-sozialen und geographisch- wirtschaftlichen Betrachtungsweise nähern, während sich im naturkundlichen Unterricht die Gliederung in Biologie und Umweltkunde und Naturlehre vollzieht.", bb) hat im Sachunterricht in der sechsten Schulstufe und in der siebenten und achten Schulstufe jeweils an Stelle der Zwischenüberschrift „Naturgeschichte und Naturlehre" die Zwischenüberschrift „Biologie und Umweltkunde und Naturlehre" zu treten, cc) hat an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu treten, dd) hat an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu treten, ee) hat an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten, ff) hat im neuen Abschnitt „Werkerziehung für Mädchen", Unterabschnitt „Sechste bis achte Schulstufe", der erste Satz zu lauten: „Der Unterricht in Werkerziehung für Mädchen auf der Oberstufe soll die Schülerinnen zu richtiger, selbständiger und geschmackvoller Ausführung von Werkstücken anleiten."; 4. sind dem Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) folgender sechster und siebenter Teil anzufügen: „SECHSTER TEIL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN Schulspiel Bildungs- und Lehraufgaben: Dem Schulspiel in der Allgemeinen Sonderschule kommt vor allem therapeutische Bedeutung zu. Unruhigen oder aggressiven Kindern bietet sich die Möglichkeit, ihre Aktivität in gelenkten Bahnen abzureagieren, während bei ängstlichen Kindern durch ein vorsichtiges Einbeziehen in das Spielgeschehen das Selbstvertrauen allmählich ansteigt. In spielerischer Form werden die Sprechfreude und Sprachfertigkeit erhöht, das Gemeinschaftsgefühl verstärkt und den Kindern klare Verhaltensabläufe bewußt vor Augen geführt, die bestimmten Rollen zugeordnet sind. Lehrstoff: Im Schulspiel werden Lernprozesse besonders im sozialen Bereich in Gang gebracht, unterstützt und gefördert: Anregen von Denk- und Lernprozessen in Spielhandlungen; Verdeutlichen von Konfliktsituationen durch das Spiel; Durchspielen von Konfliktlösungsversuchen; Simulieren von Handlungsabläufen in Lebenssituationen; Schaffen von Sprachlernsituationen. Als Spielformen kommen unter anderem in Frage: Spiele, die ein gemeinsames Tun erfordern. Reigenspiele und Spiellieder mit häufiger Wiederholung gleicher Spielelemente. Allmählicher Übergang zu Kleinspielformen, wie Vorstellungsspielen (Tiere, Märchenfiguren, Menschen aus der kindlichen Umwelt), Abspiel kleiner Lebenssituationen, Bewegungsspiele, Puppenspiele (auch mit selbstgefertigten Figuren), kleine Stegreifspiele. Allenfalls Einüben kurzer Szenen bekannter Schauspiele in kindgemäßer Form. Mitwirkung bei Festen und Feiern. Berufskundliche Information Bildungs- und Lehraufgabe: Die berufskundlichen Informationen dienen der allgemeinen Vorbereitung auf den Beruf und sollen

dem Schüler in der Berufsentscheidung helfen. Sie sollen die Begegnung mit der Arbeitswelt vorbereiten, darüber hinaus aber das Sinnganze der Berufsarbeit vor Augen führen. Der Unterricht soll Interesse an einer künftigen Berufsarbeit wecken, aber auch falsche Erwartungen richtigstellen. Unter Bedachtnahme auf die Zusammensetzung der Schülergruppen sollen die Schüler ihre eigene Neigung besser abschätzen lernen. Lehrstoff: Die Schüler sollen einen ihrer Fassungskraft angemessenen Einblick in die Arbeits- und Berufswelt wie auch in die wesentlichen Vorgänge und Probleme von Wirtschaft und Gesellschaft erhalten. Die Auswahl und Gewichtung des Lehrstoffes gewinnt besondere Bedeutung. Dabei kann, wo dies möglich ist, die Begegnung mit der Arbeits- und Berufswelt mit Erwachsenen herbeigeführt werden. Der Berufsorientierung dienen auch die audiovisuellen Anschauungsmittel. Wege in den Beruf. Berufsaufgabe, Arbeitsverrichtungen, Eignungsanforderungen, die Stellung des Berufes in der wirtschaftlichen Entwicklung, die Aufstiegsmöglichkeiten und die Wege der beruflichen Fortbildung. Der Mensch und die Arten der Arbeit: Grundlagen der Arbeitsleistung (psychische und physische Belastbarkeit, Arbeitseignung, Ermüdung, Erholung; Leistungsgrad, Leistungswille, Leistungsgrenzen); Arbeitsumwelt (Arbeitsraum, Arbeitszeit, Betriebsklima); Arbeitsschutz (Arbeitshygiene, technischer Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Schutz der Jugendlichen und der Frau im Arbeitsprozeß, Arbeitsrecht, Arbeitsinspektorate); Rechte und Pflichten der Sozialpartner; Sozialversicherung; Rationalisierung und Automation; Entgelt für die Arbeit; Kollektivverträge; Einführung in die Formen der Zusammenarbeit, wie sie die verschiedenen Betriebserfordernisse bedingen (Betriebshierarchie; Einzelarbeit bzw. Gruppenarbeit, Teamwork). Das Verständnis für die Verantwortung des arbeitenden Menschen gegenüber der Betriebsgemeinschaft, dem Betrieb, der Gesellschaft und dem Staat soll geweckt werden. Die organisatorische Verflechtung verschiedener Berufstätigkeiten in der Wirtschaft soll sinnfällig werden. SIEBENTER TEIL FÖRDERUNTERRICHT Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung im Klassenverband hinausgehende, erweiterte und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte. Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu orientieren und dient nicht dem Erreichen von darüber hinausgehenden Lehrzielen. Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen im Klassen- und Förderunterricht fällt besonders hohe Bedeutung zu, wobei insbesondere auch Erfahrungen aus den therapeutisch-funktionellen Übungen als Grundlage für die Unterrichtsplanung dienen können. Ausgehend von den individuellen Lernrückständen der Schüler bedarf der Förderunterricht einer eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt." VI. In der Anlage C 2 (Lehrplan der Sonderschule für taubstumme Kinder) 1. hat der Erste Teil (Allgemeine Bestimmungen und Didaktische Grundsätze) zu lauten: „ERSTER TEIL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Allgemeine Bestimmungen 1. Zusammenfassung der Schulstufen zu Lehrplan- Hauptstufen Zur" Lösung der Bildungsaufgaben der Sonderschule für taubstumme Kinder sind besondere erziehliche und unterrichtliche Maßnahmen notwendig, die weitgehend die Gehör- und Sprachlosigkeit der Schüler und ihre individuelle Eigenart zu berücksichtigen haben. Erziehung und Unterricht bilden eine vielseitig verknüpfte Einheit. Daher gelten die Grundsätze für die Arbeit der Sonderschule für taubstumme Kinder sowohl für den erziehlichen als auch für den unterrichtlichen Bereich. Die Sonderschule für taubstumme Kinder gliedert sich in eine Grundstufe 1 (erste, zweite und dritte Schulstufe), eine Grundstufe 2 (vierte und fünfte Schulstufe) und eine Lehrplan-Oberstufe (sechste, siebente und achte Schulstufe). Der Lehrplan der Grundstufe 1 und der Grundstufe 2 entspricht dem Lehrplan der Grundschule, doch kann ab der fünften Schulstufe der Unterricht je nach der Bildungsfähigkeit der Schüler nach dem Lehrplan der Sonderschule für taubstumme Kinder oder nach dem Lehrplan der Hauptschule mit behinderungsgemäßen Anpassungen erteilt werden. Für Schüler, die außer Gehörlosigkeit noch andere Behinderungen aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind. Jede Lehrplan-Hauptstufe hat eine bestimmte Bildungsaufgabe. Die Jahresziele innerhalb der einzelnen Lehrplan-Hauptstufen (siehe fünfter Teil) sind als Richtmaße anzusehen. Unter Bedachtnahme

auf die großen Alters- und Begabungsstreuungen innerhalb der einzelnen Schulklassen, im Hinblick auf die Schüler mit Hörresten und auf die verschiedenen örtlichen Gegebenheiten wie auch auf die verschiedenen Organisationsformen der Sonderschulen für taubstumme Kinder werden die Landesschulräte gemäß Paragraph 6, des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, a) die den einzelnen Lehrplan-Hauptstufen, insbesondere der Lehrplan-Oberstufe, zugeteilten Bildungsaufgaben entsprechend den vorliegenden Schulverhältnissen anders anzuordnen und zu gliedern, als im fünften Teil dieses Lehrplanes angegeben ist, und nach Bedarf und Möglichkeit von Abteilungs- und Gruppenunterricht, von Blockbildungen, von Wechselfolgen, vom Epochalunterricht und von besonderen unterrichtlichen Vorsorgen für Kinder mit Hörresten und mit mehrfachen Behinderungen wie auch für Entlassungsschüler Gebrauch zu machen, und b) im Rahmen dieses Lehrplanes für die einzelnen Sonderschulen für taubstumme Kinder schuleigene Lehrstoffverteilungen festzusetzen. Um eine gut geplante Arbeit aller Lehrer und eine sinnvoll weiterbauende Führung des Unterrichtes in den aufeinanderfolgenden Klassen einer Sonderschule für taubstumme Kinder zu ermöglichen, ist im Rahmen dieses Lehrplanes beziehungsweise der vom Landesschulrat festgesetzten schuleigenen Lehrstoffverteilung für jede Klasse eine ausführliche, den örtlichen Erfordernissen angepaßte Lehrstoffverteilung auszuarbeiten, für deren Erstellung der Schulleiter verantwortlich ist. Die einzelnen Klassen- Lehrstoffverteilungen sind durch die Lehrerkonferenzen aufeinander abzustimmen. 2. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen Der Lehrstoff der Sonderschule für taubstumme Kinder ist im Lehrplan nach Unterrichtsgegenständen zu gliedern. Die Unterrichtsgegenstände bedeuten verschiedene Aspekte bei der Begegnung mit ein und derselben Wirklichkeit oder verschiedene Weisen gestaltender Tätigkeit. Im Unterricht der ersten, zweiten und dritten Schulstufe ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes zu einem gefächerten Stundenplan im Unterrichtsablauf Abstand zu nehmen. Ausnahmen aus dem Grunde des Lehrereinsatzes und der besonderen Unterrichtsräume sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken. Dieser Gesamtunterricht ist in der vierten und fünften Schulstufe mit den Einschränkungen fortzusetzen, die sich aus dem Charakter besonderer Lernplanungen, Lernbereiche und Lernziele sowie dem Lehrereinsatz ergeben. Dabei ist darauf zu achten, daß das Klassenlehrersystem nur vorsichtig und der Gesamtunterricht nur gegen das Ende der fünften Schulstufe merkbarer aufgelöst wird. Auf der Lehrplan-Oberstufe ist in der Regel nach einem gefächerten Stundenplan zu unterrichten. Innerhalb des einzelnen Unterrichtsgegenstandes kommt es unbeschadet des notwendigen sachlogischen Aufbaues nicht auf lückenloses Aneinandergrenzen der behandelten Teilgebiete an. Die exemplarisch gebotenen, das heißt beispielhaft ausgewählten und zu hinreichender Vertiefung geführten Teilgebiete sollen in ihrer Gesamtheit allen Bereichen des Menschenlebens gerecht werden. 3. Mindestforderungen und Erweiterungsstoffe Für einzelne Unterrichtsgegenstände sind im Lehrplan Mindestforderungen hervorgehoben. Sie sollen im ganzen Bundesgebiet auch in Einzelheiten des Lehrstoffes weitgehende Übereinstimmung gewährleisten und dennoch eine Anpassung an örtliche und personelle Umstände ermöglichen. Ober diese Mindestforderungen hinaus ist in allen für das angemessene Fortschreiten in den Schulstufen wichtigen Lernbereichen auf die Sicherung der grundlegenden Kenntnisse und Fertigkeiten (Grundlernziele, Fundamentum) zu achten. Darauf muß in der gesamten Unterrichtsplanung und Unterrichtsarbeit etwa durch Maßnahmen der inneren Differenzierung, im besonderen aber bei allen Fördermaßnahmen Rücksicht genommen werden. In anderen Fällen sind Lehrstoffangaben durch das Wort „allenfalls" als Erweiterungsstoffe gekennzeichnet, die nur unter günstigen Verhältnissen durchgenommen werden sollen, ohne die sichere Aneignung des übrigen Lehrstoffes, insbesondere des Fundamentums, zu gefährden. 4. Schuleigene Lehrstoffverteilungen Innerhalb der vom Lehrplan (einschließlich der vom Landesschulrat erlassenen zusätzlichen Bestimmungen) gezogenen Grenzen ist die Auswahl und die zeitliche Verteilung des Lehrstoffes und die Entscheidung für einen bestimmten Lehrvorgang dem pflichtgemäßen Ermessen des Lehrers anheimgestellt. Diese Entscheidung gibt dem Lehrer Freiheit, legt ihm aber in hohem Maße Verantwortung auf. Um eine gut geplante Arbeit aller Lehrer und eine sinnvolle Weiterführung des Unterrichtes in den aufeinanderfolgenden Klassen oder Schulstufen zu ermöglichen, hat in jeder Klasse eine schuleigene Lehrstoffverteilung aufzuliegen, für die der Leiter der Schule verantwortlich ist. Es besteht auch die Möglichkeit, Lehrstoffverteilungen für Schulbezirke, Schulbezirksgruppen oder für ein Bundesland als schuleigene Lehrstoffverteilung mit entsprechend örtlich bedingten Änderungen zu verwenden. Dabei sind in erster Linie zu berücksichtigen: a) die geographische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Umwelt der ganzen Klasse oder größerer Schülergruppen entsprechend den Erfordernissen der einzelnen Lernbereiche; b) die Zusammensetzung der Klasse nach Geschlechtern; c) die voraussichtliche Schulbahn und Berufsausbildung größerer Schülergruppen.

Die Anpassung des Lehrstoffes an solche Gegebenheiten und Umstände schließt aber auch die Aufgabe in sich, den Schülern das Verständnis für die Eigenart anderer Menschengruppen sowie gesellschaftliche und weltanschauliche Verhältnisse anderer Völker und Staaten zu wecken und zu fördern. Die Bereitstellung von Unterlagen für einen der Umwelt der Schüler angepaßten und bei verschiedenen Themen und Gelegenheiten an sie anknüpfenden Unterricht in einer ortskundlichen Stoffsammlung wird empfohlen. Teile solcher ortskundlicher Stoffsammlungen können, wo immer möglich und wünschenswert, auch überörtlich in Zusammenarbeit von Schulen geschaffen werden. Die Lehrstoffverteilungen, die auch für Leibesübungen eine den örtlichen Verhältnissen angemessene vielseitige Ausbildung gewährleisten sollen, sind durch die Schulkonferenz aufeinander abzustimmen. Die Stoffangaben im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen sind ein Verzeichnis altersstufengemäßer Übungen, unter denen jede Schule nach ihren örtlichen Verhältnissen eine Auswahl zu treffen hat. Immer aber muß eine vielseitige Ausbildung gewährleistet sein. Das Erlernen des Schwimmens ist, wenn nötig, durch Einrichtung von Lehrgängen für Nichtschwimmer (auch durch Zusammenziehung von Schülern aus mehreren Klassen) anzustreben. Die Durchführung jugendmäßiger Wettkämpfe (auch Vergleichswettkämpfe zwischen Schulen) und von Turn- und Spielfesten ist zu fördern. 5. Gelegenheitsunterricht Wenn ein unvorhergesehenes Ereignis einem Teil des Lehrstoffes eine voraussichtlich nicht bald wiederkehrende Aktualität verleiht, ist es gerechtfertigt und ratsam, das Thema in den Unterricht einzubauen. 6. Das taubstumme Kind Das taube Kind bleibt ohne Schulbildung stumm. Infolge der Gehörlosigkeit geht die natürliche Sprachentwicklung nicht über die Lallperiode hinaus. Durch den Ausfall der akustischen Wahrnehmungen wird aber auch der Aufbau der Vorstellungen stark behindert und die Begriffsbildung erschwert. Die weiteren Folgen sind schwere Entwicklungshemmungen auf intellektuellem, emotionalem, aber auch auf motorischem Gebiet. Das taube Kind erkennt und begreift die Welt nur in ihrer dinglichen und sichtbaren Erscheinungsform; die akustische Erscheinungsform der Wahrnehmungen bleibt ihm verschlossen. Seine Vorstellungen und Begriffe sind demnach lückenhaft. Das Ehernhaus kann im Regelfall dem tauben Kleinkind nur die notwendige pflegliche Betreuung und Anerziehung einfacher Verhaltensweisen und der elementaren Alltagsroutine bieten. Die Sonderschulen für taubstumme Kinder haben daher fast immer die gesamte vorschulische Bildungsarbeit am tauben Kinde nachzuholen. Der Besitz der Sprache, der in der Volksschule eine Voraussetzung der Schulreife ist, bildet in der Sonderschule für taubstumme Kinder Ziel und Aufgabe. Die Aufgaben der Sonderschule für taubstumme Kinder gehen daher über die Arbeitsgebiete der Volksschule hinaus. Den schulischen Leistungen sind durch die Gehör- und Sprachlosigkeit der Kinder enge Grenzen gesetzt. Die Sonderschule für taubstumme Kinder kann die vielfältigen Ausfallserscheinungen nicht vollständig abbauen; besonders in den sprachlichen Leistungen wird der taubstumme weit hinter dem hörenden Schüler zurückbleiben. Die Sonderschule für taubstumme Kinder ist in der Regel die einzige Bildungsstätte für taubstumme Kinder. Nach dem Schulaustritt ist in den meisten Fällen kaum ein weiterer Bildungszuwachs zu erwarten. Die Sonderschule für taubstumme Kinder muß daher in allen Unterrichtsgegenständen eine elementare, abschließende Bildung ihrer Schüler gewährleisten. Es kommt daher jenen Unterrichtsgegenständen besondere Bedeutung zu, die für die soziale und wirtschaftliche Eingliederung des Taubstummen entscheidend sind. Die individuell verschiedenen intellektuellen Behinderungen und namentlich die begrenzten Entwicklungsmöglichkeiten im sprachlichen Bereich wie auch die kurze Ausbildungszeit machen eine differente Behandlung der Schüler notwendig, um jedem Kind eine optimale Ausbildung zu ermöglichen. Nach Tunlichkeit sind daher Schüler mit Hörbeziehungsweise Sprachresten von sprachlosen, volltauben Schülern zu trennen, um den Schülern mit Hörresten eine intensive Hörerziehung zu sichern. Ferner sollen - wenn es möglich ist - die Schulanfänger mit ein- oder zweijähriger sprachlicher Früherziehung in Sonderklassen zusammengefaßt werden und für Schwachbegabte und andere mehrfachbehinderte taube Kinder eigene Klassen eingerichtet werden. B. Didaktische Grundsätze 1. Gemeinschaftserziehung Eine auf Vertrauen gegründete Erziehungsgemeinschaft, zu der auch die erzieherische Autorität des Lehrers gehört, ist die Voraussetzung jeder tieferen erzieherischen Wirkung. Die von mitmenschlicher Verantwortung geleitete Erziehung wird sich daher um die Steigerung der Gemeinschaftsfähigkeit und Gemeinschaftsbereitschaft der Schüler bemühen. Dieser Erziehungsarbeit kommt in der Sonderschule für taubstumme Kinder besondere Bedeutung zu. Einerseits sollen, wie in jeder anderen österreichischen Schule, die Kinder lernen, sich als Glieder einer gemeinsam arbeitenden Schulklasse oder Schülergruppe zu fühlen, andererseits sollen sie in deren Ordnung hineinwachsen und selbst erfahren, wie verpflichtende Ordnungen entstehen.

Die Gemeinschaft der Schule ergänzt und erweitert die Gemeinschaft der Familie und bereitet auf die größeren Sozialgebilde des Lebens vor. Hilfeleistungsgemeinschaften, Aussprache- und Arbeitsgemeinschaften, Spiel- und Feiergemeinschaften und die gemeinsame Bewältigung einfacher Verwaltungsaufgaben sind Weisen des sozialen Lebens, durch die die Schule die sozialen Erlebnisse der frühen Kindheit erweitert, ausgestaltet und bereichert. Hiebei werden auch gute Verhaltensweisen und Umgangsformen (einfache Anstandsregeln) wie auch Formen der Konfliktbewältigung erlebt und geübt. Darüber hinaus müssen in der Sonderschule für taubstumme Kinder Bereitschaft und Fähigkeit zur Integration in die Gemeinschaft der Hörenden geschaffen werden. Alle Möglichkeiten, die Kinder und Jugendlichen zur Gemeinschaft der Hörenden hinzuführen, sind aufzugreifen und zu nützen. Die Sprachlosigkeit drängt das taubstumme Kind in der hörenden Umgebung in eine Isolierung und Außenseiterstellung. Das „Nicht-verstehen-Können" der Umwelt kann zu Mißverständnissen, zu Mißtrauen und schließlich zur Ablehnung des hörenden Milieus führen. Die Sonderschule für taubstumme Kinder hat sich daher zu bemühen, in ihren Schülern mit zunehmender sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und wachsendem Sprachverständnis dieses Mißtrauen abzubauen, das Interesse für die Welt der Hörenden zu wecken und die Kinder zu befähigen, sich in das Gemeinschaftsleben einzugliedern und im Gesellschafts- und Berufsleben der Hörenden mitzuarbeiten. Durch Sport und Wandern, durch Aufenthalte in Schullandheimen und Jugendherbergen und durch Kennenlernen der Heimat kann die Zugehörigkeit zur größeren Gemeinschaft erlebt und dadurch die Gemeinschaftserziehung vertieft werden. Deshalb sind alle Gelegenheiten zur Durchführung gemeinsamer Schulveranstaltungen mit Hörenden wahrzunehmen. Auf höheren Schulstufen werden zunehmend sozialkundliche Bildungsstoffe die mitmenschliche und staatsbürgerliche Erziehung fördern. Die Gemeinschaftserziehung weist aber auch über die Grenzen unseres Staates hinaus und zielt auf die Mitwirkung an den gemeinsamen Aufgaben der Menschen in Freiheits- und Friedensliebe hin. 2. Rücksicht auf die individuelle Behinderung und Eigenart der Schüler Die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Sonderschule für taubstumme Kinder ist nach den individuellen Möglichkeiten ihrer Schüler auszurichten. Die großen Unterschiede in der Begabung, in der sprachlichen und geistigen Entwicklung und in der Hörbehinderung machen insbesondere auf der Grundstufe 1 eine weitgehend individuelle Förderung der Schüler notwendig. Erst allmählich kann von der individuellen Betreuung zu einem klassenmäßigen Unterricht übergegangen werden. Die Berücksichtigung der individuellen Eigenart der Schüler erfordert a) eine sorgfältige Auswahl der Bildungsgüter und eine gründliche Überlegung des methodischen Weges, um Verfrühungen und Überforderungen im Bildungsprozeß auszuschließen, b) eine allfällige Führung des Erziehungsbogens (Klassenbogens) und c) die besondere Pflege und Förderung der individuellen guten Anlagen der Kinder. 3. Förderung der praktischen Intelligenz Die Berufsausbildung der taubstummen Kinder ist durch die reduzierte Verständigungsmöglichkeit sehr erschwert. Die Sonderschule für taubstumme Kinder hat daher auf eine vielseitige Schulung der Handgeschicklichkeit und der manipulativen Intelligenz erhöhten Wert zu legen. Der Unterricht in Werkerziehung bietet in einer Vielfalt von Techniken reichlich Gelegenheit zur Entfaltung der oft in hohem Maße vorhandenen praktisch-technischen Begabung. Die Erfolgserlebnisse auf diesem Gebiet stärken das Selbstbewußtsein und den Arbeitswillen und kompensieren damit die oft unbefriedigenden Ergebnisse und die negativen Leistungserfolge des Sprachunterrichtes. So fördert ein intensiver Unterricht in Werkerziehung in gleicher Weise die Berufs- und Einsatzreife der Schüler und ihre Persönlichkeitsentwicklung. Die Förderung der Handgeschicklichkeit ist insbesondere für Sonderschüler von Bedeutung, die in einem Schülerheim leben. 4. Anschaulichkeit und Lebensnähe des Unterrichtes Das Prinzip der Anschaulichkeit und der Heimat- und Lebensnähe des Unterrichtes gilt für alle Schulstufen und Unterrichtsgegenstände und ist namentlich zum Verständnis sprachlicher Sachverhalte auf der Grundstufe 1 und auf der Grundstufe 2 unerläßlich. Auf der Lehrplan-Oberstufe soll jedoch von einer durchgehenden Veranschaulichung im Sprach- und Rechenunterricht Abstand genommen werden, weil der gehörlose Mensch veranlagungsgemäß mit der dinglichen und sichtbaren Welt verhaftet ist und von seinem Denken in seinen Bildern und Gebärden wenigstens teilweise zu einem Denken in Begriffen geführt werden soll. Die starke emotionale Eindringlichkeit eines Erlebnisses und einer lebensechten Situation fördert die Sprachfreudigkeit der tauben Schüler. Das Interesse am Unterricht regt zum Denken an und gibt die Möglichkeit zu echten Fragen, Antworten und Ausrufen. Aus diesem Grund wird auf der Grundstufe 1 die Unterrichtsarbeit vielfach an Erlebnissituationen anknüpfen und erst allmählich in einen planmäßigen Unterricht münden. Das Erlebnis wird aber auch auf der Lehrplan-Oberstufe noch vielfach als Ausgangspunkt für umfassende sachliche und sprachliche Aufgabenstellungen ausgewertet werden.

Ziffer 5 Erziehung zur Selbsttätigkeit Die Erziehung zur Selbsttätigkeit und zur Selbständigkeit ist bei den taubstummen Kindern in besonderem Maße zu beachten. Von Anfang an ist auf selbständige Arbeit, auf eigenes Beobachten, Fragen, Vergleichen, Schließen und Urteilen hinzuarbeiten. Dadurch soll der durch den Gehörausfall (die auditive Sperre) bedingten Erfahrungsarmut entgegengewirkt und das Haften an starren Verhaltensmustern abgebaut werden. Geistige Selbsttätigkeit soll im Entdecken und Beurteilen von Sachzusammenhängen, im eigenen Mitdenken, im Widerlegen unlogischer Darstellungen geübt werden. Dadurch sollen die Schüler zu logischem Denken, zur eigenen Meinungsbildung und selbständigem Urteilen geführt werden. 6. Sicherung des Unterrichtsertrages Erlebniserfüllter Unterricht und freudvolle Mitarbeit der Schüler schaffen die Voraussetzungen für das gute Behalten des Bildungsgutes. Wegen der erschwerten Sprachauffassung, des geringeren Sprachverständnisses und der mangelhaften sprachlichen Ausdrucksfähigkeit der tauben Schüler kommt dem sinnvollen Üben, dem steten Wiederholen und dem zielbewußten Anwenden des Gelernten an praktischen Beispielen entscheidende Bedeutung zu. Auf einen grundlegenden Bestand an Kenntnissen und Fertigkeiten ist Wert zu legen. Dem Automatisieren und Mechanisieren der wichtigsten Sprachformen und Redewendungen ist in der Taubstummenschule ausreichende Zeit einzuräumen. 7. Auswahl des Bildungsgutes - musische Erziehung Da der Aufbau der Lautsprache in der Sonderschule für taubstumme Kinder viel Zeit erfordert, ist eine sinnvolle Auswahl des Bildungsgutes zu treffen. Nicht die Fülle des Stoffes ist entscheidend, sondern seine formende Kraft, die nur durch eine klare sprachliche Durchdringung des Bildungsgutes erreicht werden kann. Auf jeder Stufe des Sprach- und Sachunterrichtes ist für eine angemessene, geordnet fortschreitende sprachliche Gestaltung zu sorgen. Auch die notwendige Verdichtung des Stoffes auf wesentliche Inhalte erfordert eine gezielte Auswahl des Bildungsgutes. Die Beachtung des musischen Erziehungsfaktors ist für das in seiner Gesamtentwicklung behinderte, taubstumme Kind von großer Bedeutung. Das Fehlen des Tonerlebnisses läßt Gefühle und Empfindungen nur eingeschränkt entfalten. Sie bleiben daher relativ roh und unverfeinert. Gesinnungen und Werthaltungen sind unterentwickelt, die Handlungen oft von niedrigen, elementaren Motiven gelenkt. Es ist auch Aufgabe der Schule, vermehrt auf die Ausgestaltung der Gemütskräfte zu achten und ein eher auf Sensationen gerichtetes, flüchtiges und zufälliges Erleben in Richtung eines bewußten und vertieften Gefühlslebens zu beeinflussen. 8. Technische Hilfsmittel Der systematische Einsatz besonderer technischer Hilfsmittel ist von Anfang an zu gewährleisten. Zur bestmöglichen Abstimmung aller notwendigen Maßnahmen ist die genaue Kenntnis des einzelnen Schülers von grundlegender Bedeutung. Die jeweils vorhandenen Mittel der elektroakustischen Technik sind gezielt, also unter Berücksichtigung der Möglichkeiten und Grenzen der angesprochenen Schüler und des Gerätes einzusetzen. 9. Lautsprachprinzip in der Taubstummenbildung Weil die Sprache das einzige Mittel zur Integration des hörgeschädigten Kindes in die Welt der hörenden Gemeinschaft darstellt, ist die Lautsprache dominierendes Bildungsgut und deren Anbildung wichtigstes Unterrichtsprinzip der österreichischen Taubstummenbildung. In der gesamten Bildungsarbeit ist auf unmittelbare Lautsprachassoziationen hinzuarbeiten. Dies bedeutet die Ablehnung der Gebärde als Mittel oder Gegenstand des Taubstummenunterrichtes. Nur solange ein Kind nicht imstande ist, sich sprachlich auszudrücken, soll eine Aktionsdarstellung geduldet werden. 10. Konzentration der Bildung Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Besonders ist auch bei aller Außenweltverbundenheit eine altersgemäße Innenweltvertiefung zu fördern; der Zerstreuung durch ungeregelten Konsum der Massenmedien (Bilderzeitschrift, Film, Fernsehen) soll eine pädagogische Führung auf diesem Gebiet entgegenwirken. Die Schulerziehung soll jede Oberflächlichkeit bekämpfen, den Schüler in angemessener Weise an die Wertwelt heranführen und ihm helfen, ein persönliches Wertzentrum, seine Lebensmitte, zu finden. In stofflicher Hinsicht verlangt die Konzentration trotz der notwendigen Fächerung des Lehrgutes ein Streben nach Einheit der Bildungswirkung, sodaß es möglich wird, auch vom Bildungsstoff her Lebensganzheiten zu formen und eine seelisch-geistige Zersplitterung der heranwachsenden Persönlichkeit zu verhindern. Im Fachunterricht dürfen die Unterrichtsgegenstände nicht beziehungslos nebeneinanderlaufen. So ist es Aufgabe aller Lehrer, darauf zu dringen, daß sich die Schüler einer richtigen Sprache und einer sauberen, gut leserlichen Schrift bedienen. Vor allem muß vermieden werden, daß der Schüler an Stelle eines sich nach und nach erweiternden Gesamtbildes der Welt und ihrer Kultur nur ein Wissen auf einzelnen Gebieten erwürbe, das er selbst in keinen Zusammenhang zu bringen vermöchte und das daher

leicht dem Vergessen anheimfiele. Nur eine möglichst umfassende, von mehreren Seiten eingeleitete Behandlung des Bildungsgutes ermöglicht jene geistige Vertiefung, die eine Voraussetzung für jede Integration des Bildungsgutes im Schüler ist. Möglichkeiten zur Konzentration der Unterrichtsgegenstände ergeben sich in verschiedener Weise. So sollen Anregungen, die von einem Unterrichtsgegenstand ausgehen und in einen anderen hinüberführen, in diesem auch ergriffen und ausgewertet werden; Stoffe des einen Unterrichtsgegenstandes, die Lehrgebieten eines anderen als Voraussetzung dienen, werden entsprechend früher durchzunehmen sein; ein Lehrgebiet kann von verschiedenen Unterrichtsgegenständen aus beleuchtet werden; schließlich können Stoffe verschiedener Unterrichtsgegenstände zusammengeschlossen werden, um Einblick in eine größere Einheit zu gewähren. Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände wird nur dort eine gewisse Einschränkung erfahren, wo in den einzelnen Unterrichtsgegenständen begründete sachlogische Entwicklungsreihen nicht ohne Schaden für den Gesamterfolg unterbrochen werden können und die Eigengesetzlichkeit der Stoffe berücksichtigt werden muß. Trotzdem soll der Lehrer nach Möglichkeit versuchen, organische Bildungseinheiten aufzubauen, die eine oder mehrere Wochen hindurch in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden. Solche Bildungseinheiten sollen nicht nur von ihren eigenen Bildungswerten getragen werden, sondern können den Schülern auch andere Wertideen in geeigneter Weise nahebringen. Eine echte Konzentration des Bildungsgutes kann im Fachunterricht nur durch wohldurchdachtes Zusammenwirken aller an der Bildungsarbeit beteiligten Lehrer erzielt werden. Eine Voraussetzung dazu wird sein, daß in jeder Klasse eine möglichst geringe Anzahl von Lehrern unterrichtet. Auf diese Weise wird auch die erziehliche Beeinflussung der Schüler leichter und einheitlicher werden. 11. Methodenfreiheit und Methodengerechtheit Bei Einhaltung der dargelegten Grundsätze wird die Methode im einzelnen bestimmt durch den Entwicklungs- und Leistungsstand der einzelnen Schüler und der Klasse als Ganzes, durch das besondere Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und durch schulorganisatorische und sachliche Voraussetzungen des Unterrichtes. Innerhalb dieser Grenzen ist die Wahl und Durchführung der Methode eine freie, schöpferische Leistung und verantwortungsvolle Aufgabe des Lehrers. 2. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu lauten:

 

Litera e Bemerkungen zu den Stundentafeln: Durch Entfall des Unterrichtsgegenstandes Lebende Fremdsprache und das durch die Eigengesetzlichkeit der Taubstummenpädagogik bedingte hohe Stundenausmaß im Unterrichtsgegenstand Deutsch sind die Stundentafeln für den Ersten und Zweiten Klassenzug (Litera c,) identisch und daher nicht getrennt dargestellt. Der Landesschulrat kann nach den örtlichen Erfordernissen verfügen, daß Schülerinnen, die die allgemeine Schulpflicht auf der sechsten oder siebenten Schulstufe vollenden, den Hauswirtschaftsunterricht als Freigegenstand im Rahmen des als Pflichtgegenstand geführten Unterrichtes besuchen können. Wo Knaben den Freigegenstand Hauswirtschaft wählen, können sie unter Berücksichtigung der Gruppengröße gemeinsam mit den Mädchen am Unterricht im Pflichtgegenstand Hauswirtschaft (Mädchen) teilnehmen. Unterrichtsgegenstände mit einer Jahreswochenstundenzahl von einer Stunde können mit zwei Stunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Unterrichtsjahres geführt werden. Schülern, die sich im neunten oder freiwilligen zehnten Jahr der Schulpflicht befinden, wird die unverbindliche Übung Berufskundliche Information angeboten. Der Förderunterricht kann - mit Ausnahme der Sonderschule für taubstumme Kinder mit Klassenlehrersystem - bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden, wobei für jeden Schüler lediglich der Besuch von höchstens zwei Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes zulässig ist. Hinsichtlich der Sonderschule für taubstumme Kinder mit Klassenlehrersystem können die Landesschulräte durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen in der ersten und zweiten Schufstufe höchstens je zwei Förderstunden, in der vierten und achten Schulstufe je eine Förderstunde vorsehen. 3. hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) zu lauten: „DRITTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, BILDUNGSUND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Die Sonderschule für taubstumme Kinder hat - wie alle österreichischen Schulen - im Sinne des Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen. Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewußten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken. Im Sinne des Paragraph 22, des Schulorganisationsgesetzes hat die Sonderschule für taubstumme Kinder vor allem die Aufgabe, die Schüler so weit zu fördern, daß sie die einfache Lautsprache auffassen und sich mündlich und schriftlich ausdrücken können; ferner hat sie den Schülern nach Möglichkeit eine der Volks- und Hauptschule entsprechende Bildung zu vermitteln und ihre Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben vorzubereiten. Sachunterricht Der Sachunterricht geht von der engsten Umwelt der Kinder aus, orientiert sie in ihrem Lebensraum und macht sie mit den wichtigsten Lebenssituationen bekannt. Die Schüler sollen die sachgemäßen Gesichtspunkte für die vielseitige Betrachtung der Wirklich-

keit sowie die Stellung des Menschen in dieser Wirklichkeit kennenlernen. Diese Wirklichkeit umfaßt auch die Sozialgebilde der Gesellschaft sowie das Werden und die Erhaltung des menschlichen Lebens. Die Schüler sollen ferner die Fähigkeit erwerben, sich über das Erlernte in angemessener Weise auszudrücken sowie das Gelernte in selbsttätigem Bildungserwerb und durch weiterführende Bildungseinrichtungen zu vermehren und zu vertiefen. Der Unterricht darf sich nicht nur auf das rein Sachliche beschränken, sondern muß auch die Gefühlswelt der Schüler ansprechen. Im gesamten Bereich der Sexualerziehung ist auf die Zusammenarbeit mit dem Elternhaus Bedacht zu nehmen. Richtiges Verhalten und Verantwortungsbewußtsein dem eigenen Körper gegenüber sind zu entwickeln. Heimat- und Naturkunde Der Sachunterricht auf der Grundstufe 1 hat sich weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes zu beschränken. Er hat von den persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner nächsten Umgebung auszugehen und zu versuchen, zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten. Auf der Grundstufe 2 ist der Sachunterricht vor allem auf den Heimatort (Schulort) sowie auf seine nähere und weitere Umgebung zu beziehen und auf das Heimatland zu erweitern. Dabei sollen die für den Heimatort (Schulort) bzw. das Heimatland bedeutsamen Zusammenhänge im Vordergrund stehen, und zwar ohne Beschränkungen durch politische Grenzen. Dabei hat der Mensch in seinen Beziehungen zur sozialen, biologischen, wirtschaftlichen, technischen, räumlichen, kulturellen und historischen Umwelt im Vordergrund der Betrachtung zu stehen. Auf der Grundlage von gewonnenen Erfahrungen, Anschauungen und Einsichten sind den Kindern verständliche allgemeine Begriffe und ein erstes konkretes Wissen in diesem Betrachtungsbereich zu vermitteln. Die Schüler sollen Gelegenheit erhalten, Lern- und Arbeitstechniken anzuwenden und ein zielgerichtetes Verhalten im Hinblick auf die Anforderungen, die an den zukünftigen Staatsbürger in den verschiedensten Lebensbereichen gestellt werden, zu üben. Geschichte und Sozialkunde Der Unterricht soll in den Ablauf des Weltgeschehens einführen, Einsicht in historische Zusammenhänge eröffnen, Verständnis für das Zeitgeschehen anbahnen, Achtung für die großen Leistungen einzelner Menschen und ganzer Völker erwecken, mit den Einrichtungen des öffentlichen Lebens vertraut machen. Die Schüler sollen, ihrem Alter entsprechend, zu selbständigem Denken und eigener Stellungnahme, zu positiver Kritik und objektiver Geisteshaltung befähigt werden. Auf Grund der gewonnenen Einsichten sollen die Schüler zu einem dem Mitmenschen und der Gemeinschaft gegenüber verantwortungsbewußten Handeln gelangen. Auf die Erziehung zur demokratischen Gesinnung und zu österreichischem Staatsbewußtsein ist besonderer Wert zu legen. Geographie und Wirtschaftskunde Kenntnis Österreichs und seiner Nachbarländer in erdkundlicher Hinsicht. Anbahnung des Verständnisses für das Wirtschaftsleben und die Wirtschaftsstruktur Österreichs. Einblick in die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieses Landes auf dem europäischen und auf dem Weltmarkt. Geographische Zusammenschau Europas als eines wichtigen Kultur- und Wirtschaftsraumes. Überblickartige Kenntnis der Erde mit Berücksichtigung der weltgeschichtlichen und weltwirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Länder, besonders auch der Entwicklungsländer. Die Erde im Sonnensystem und im Weltall. Wecken des Heimat- und Weltverständnisses und des Bewußtseins, daß der Schüler zugleich Österreich, Europa und der Welt angehört. Anbahnung des Verständnisses für die Zusammenhänge zwischen Landschaft, Klima, Wirtschaft, Besiedlung und Kultur (Natur- und Kulturlandschaft). Einsicht in die wirtschaftlichen Bedingungen von Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Verkehr. Einfache Einführung in die Probleme des Wirtschaftsablaufes und der Wirtschaftsordnung. Verständnis für die Bedeutung volkswirtschaftlich richtigen Verhaltens des einzelnen und der Gesamtheit. Entwicklung des Raum- und Orientierungssinnes; Kenntnis der Landkarte und ihrer Benützung. Deutsch Der Sprachunterricht in der Sonderschule für taubstumme Kinder hat zum Ziele, den taubstummen Kindern das für das Leben erforderliche Sachverständnis und die notwendige sprachliche Aufnahme- und Ausdrucksfähigkeit zu vermitteln. Die Anbildung der Lautsprache ist auf der Grundstufe 1 die beinahe ausschließliche Bildungsaufgabe und behält auch in der Grundstufe 2 und in der Lehrplan-Oberstufe (Hauptschule) ihre dominierende Stellung. Die Sonderschulen für taubstumme Kinder haben ihren Schülern eine auf die Bedürfnisse ihres künftigen Lebens abgestimmte einfache Umgangs- und Alltagssprache anzubilden. Entscheidend für die Auswahl, Aufeinanderfolge und Übung bestimmter sprachlicher Begriffe und Formen sind der individuelle Entwicklungsstand des Schülers, die Unterrichtsmöglichkeit, die Lebensnotwendigkeit und die Häufigkeit der Sprach- und Satzbauformen. Teilgebiete des Sprachunterrichtes sind:

Der Sprechunterricht (Artikulationsunterricht), das Ablesen, der materialbestimmte Sprachunterricht (Wortschatz), der formalbestimmte Sprachunterricht (Sprachformenunterricht), der schriftliche Ausdruck und die Hörerziehung. Der Sprechunterricht (Artikulationsunterricht) hat die Aufgabe, eine natürliche Stimmlage und einen natürlichen Sprechrhythmus zu sichern, eine möglichst fehlerfreie Aussprache anzubilden und individuelle Sprechfehler durch entsprechende sprachtherapeutische Übungen zu verbessern. Stimmbildungs- und Artikulationsunterricht, Pflege der richtigen Aussprache und Verbesserung von Artikulationsfehlern werden bis zum Ende der Schulzeit fortgesetzt. Durch das während der gesamten Schulzeit geübte Ablesen soll der taube Schüler befähigt werden, einfache Sprache vom Munde eines Gesprächspartners verstehend aufzufassen. Das Ablesen ist ein wesentliches Kommunikationsmittel und unentbehrlich für die Verständigung mit der näheren Umwelt. Es ist daher vordringliche Aufgabe der Schule, das Kind zum guten Ablesen zu bringen. Da das Absehbild des isolierten Lautes oder Wortes nicht völlig dem Absehbild der Lautsprache des Wortes in der zusammenhängenden Rede gleichkommt, sind Absehübungen an isoliert dargebotenen Lauten zu vermeiden. Zu vermeiden oder auf den Anfangsunterricht zu beschränken sind weiters alle Formen der Überartikulation und überlangsames Sprechen. Auch die Unterstützung des Sprachunterrichts durch konventionelle Gebärdenzeichen ist zu unterlassen. Die Richtigkeit der Absehleistung kann aus sinngemäßen neuen Reaktionen der Schüler bzw. der richtigen sprachlichen Wiedergabe erkannt werden. Neuauftretende Wörter werden gleich aufgeschrieben, um die Merkfunktion zu unterstützen. Die Schüler sind in der Grundschule bei der Sprachaufnahme häufig zum Mitsprechen zu veranlassen. Damit werden die Sprechbewegungen gleichzeitig automatisiert, die Sprechbewegungsempfindungen vertieft, und dem Lehrer wird die Möglichkeit gegeben, Artikulationsfehler festzustellen und zu verbessern. Im material- und formalbestimmten Sprachunterricht sollen die Kinder mit den Sprachinhalten und den Formmitteln der Sprache bekannt gemacht werden. Die Sprachformen müßten aus der Funktion des Wortes oder des Satzgliedes im Satzganzen verstanden und durch intensives Üben angeeignet werden. Die wichtigsten Mittel der Formsicherung sind anschauliche Erarbeitung, ständiges Wiederholen und Einprägen, Auswendiglernen und Analogiebildungen. Zur Stärkung des Wort- und Formengedächtnisses werden fallweise Übersichten und zusammengehörige Wörter aus den bekannten Lebenskreisen erarbeitet. Dem Eindringen in die Sprachstruktur dienen Zusammenstellungen von gleichen Ein- und Mehrzahlformen, Zeitwortformen, Eigenschaften, Gegensätzen und dergleichen. Der Erweiterung des Wortschatzes dienen im Rahmen einer einfachen Wortbildungslehre: Zusammensetzungen, Ableitungen, Vorsilben und Endungen; Wongruppierungen nach formalen und materialen Aspekten (Wortfamilien, Wortfelder); typische Redewendungen im Rahmen bestimmter Sachgebiete; umgangssprachliche Redewendungen zur Belebung des sprachlichen Ausdruckes. Abstrakte Wortinhalte werden durch Einbettung in Beispiele und durch sprachliche Umfelder erworben. Ziel der materialen und formalen Facharbeit ist der richtige Ausdruck gegebener Sachverhalte durch Sätze, wobei der methodische Schwerpunkt in der freien Wortfindung, im richtigen Satzbau und in der richtigen formalen Gestaltung der Satzglieder liegt. Der schriftliche Ausdruck ist in verschiedenen Varianten zu pflegen. Der taube Schüler soll am Ende seiner Schulzeit imstande sein, sich schriftlich klar und verständlich auszudrücken. Das Hörtraining an kollektiven Hörgeräten und individuellen Hörhilfen hat die optimale Entwicklung und Auswertung eventuell vorhandener Hörreste für die Sprachentwicklung zum Ziele. Durch geeignete funktioneile Übungen sollen Kinder mit Hörresten befähigt werden, neben der optischen Kundnahme der Sprache auch die akustische Komponente zu nützen. Funktionelle Übungen sind auch zum Abbau oder zur Minderung auffälliger Störungen und zusätzlicher Behinderungen durchzuführen. In enger Verbindung mit dem Sprachunterricht ist eine ausreichende Lesetätigkeit anzustreben. Der Unterricht soll Freude am Lesen erwecken, und nach Möglichkeit zu selbständigem Lesen führen. Beim Erwerb der Schriftbilder und beim Aufbau des Rechtschreibens liegen beim gehörlosen Kind andere Verhältnisse vor als beim hörenden Kind. Die Anbildung der Lautsprache geschieht in engster Verbindung mit dem Schriftbild. Infolge der intensiven visuellen Einprägung bleibt dieses beim Aufbau des Rechtschreibens führend, sodaß es in der Regel bei den tauben Kindern keine Rechtschreibschwierigkeiten gibt. Wenn bei hörrestigen Kindern durch Mitwirken der akustischen Komponente Fehlleistungen im Rechtschreiben festgestellt werden, sind zusätzliche Übungen zur visuellen Festigung des Schriftbildes durchzuführen. Mathematik Vertrautmachen mit einigen grundlegenden mathematischen Denkweisen. Erkennen funktionaler Zusammenhänge. Ausbildung des räumlichen Vorstellungsvermögens.

Wissen um den systematischen Aufbau der Zahlenbereiche und die in ihnen geltenden Gesetzmäßigkeiten. Sicherheit und Geläufigkeit im Rechnen mit Zahlen und im Umformen algebraischer Ausdrücke. Beherrschung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten aus der ebenen und räumlichen Geometrie. Anwendung der erworbenen Kenntnisse bei der Lösung lebenspraktischer Aufgaben. Geometrisches Zeichnen Einfache Konstruktionen aus dem Gebiet der Planimetrie. Darstellung einfacher Körper in gebräuchlichen Projektionsarten. Sauberes und genaues Zeichnen. Sicherheit im Gebrauch der Zeichenbehelfe. Einfaches Werkzeichnen. Biologie und Umweltkunde Bekanntschaft mit dem Bau des menschlichen Körpers, mit dessen Organen und deren Funktion und mit den Hauptforderungen der Gesundheitslehre. Kenntnis typischer Vertreter der Hauptgruppen des Tier- und Pflanzenreiches auf Grund unmittelbarer Anschauung und Beobachtung. Besonders zu beachten sind Nutztiere wie auch Nutz- und Heilpflanzen. Einige Einsicht in die Beziehung zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt und in die Beziehung der Pflanzen und Tiere zueinander, zum Menschen und zu ihrer Umwelt. Anbahnung des Verständnisses für Einteilung und Zusammenfassung im Tier- und Pflanzenreich. Kenntnis einiger für Wirtschaft und Technik wichtiger Mineralien und Gesteine aus dem heimatlichen Bereich und einiges über Bau und Entstehung der heimatlichen Landschaft. Liebe zur Natur, Sinn für Naturschutz und für die Pflege von Pflanzen und Tieren. Ehrfurcht vor der Größe und dem Formenreichtum der Natur, vor dem Leben und vor dem Werden und Reifen des Menschen. Erster Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart. Physik und Chemie Verständnis für physikalische und chemische Vorgänge in der Umwelt auf Grund von Beobachtungen und Versuchen; für den ursächlichen Zusammenhang der Naturerscheinungen; für die Ausnützung der Naturkräfte und der Bodenschätze im praktischen Leben; für die Bedeutung technischer Erfindungen im Hinblick auf die Wohlfahrt des Menschen und für die Gefahren der Technisierung des Lebens (Unfallverhütung, Verkehrserziehung, Strahlenschutz und ähnliches). Erster Einblick in den Anteil der Physik und Chemie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart. Bildnerische Erziehung Die Bildnerische Erziehung hat vom spontanen Gestalten des Kindes auszugehen und eine reflektierende Teilnahme des Kindes an einer bildnerischen Kultur anzustreben. Das bildnerische Gestalten, das Betrachten geeigneter Objekte - als geistige schöpferische Tätigkeiten verstanden - soll zur Erweiterung der Erfahrungen und Einsichten im Bereich der Bildenden Kunst und der visuellen Kommunikation führen. Durch die lebendige Auseinandersetzung mit fach-spezifischen Inhalten ist das kritische Bewußtsein des Jugendlichen für bildnerische Qualitäten anzuregen. Schreiben Im Hinblick auf die Anforderungen im Schreiben soll der Geläufigkeit, dem Ebenmaß der Schrift sowie der Gliederung und der Ordnung des Schriftfeldes besondere Beachtung geschenkt werden. Der Besitz einer gut leserlichen, geläufigen und persönlichen Handschrift sowie die Beherrschung und Anwendung von ornamentalen Schriften ist anzustreben. Werkerziehung für Knaben Die Aufgaben der Werkerziehung bestehen in der Gewinnung von Grunderfahrungen durch tätige Auseinandersetzung mit Material und Werkzeug, um formale und funktioneile Zusammenhänge einsichtig zu machen und ein elementares Bewußtsein über einfache technische Probleme zu entwickeln. In der weitgehend selbständigen Bewältigung der Aufgaben soll kreatives Verhalten gefördert und technisches Denken angebahnt werden. Die Lehraufgaben sollen durch sachgerechte Handhabung von Werkzeugen unter Beachtung der Eigenart der Werkstoffe und deren Bearbeitungsmöglichkeiten verwirklicht werden. Im Bereich des körperhaften Gestaltens sollen die Bedeutungszusammenhänge zwischen Zweck und Form verständlich werden, um zu einer kritischen Haltung gegenüber Gebrauchsgütern zu erziehen. Im räumlichen Bereich ist Raumbewußtsein und Raumvorstellung zu entwickeln, um die Wohn- und Umwelt beurteilen zu lernen. Die technische Werkerziehung will dem Schüler durch tätiges und experimentierendes Verhalten Probleme der Technik erfahrbar und einsehbar machen. Durch präzise Aufgabenstellung soll selbständiges Finden von Lösungswegen und Verfahren gefordert und dadurch technisches Denken begründet werden. Durch technisches Werken sind geeignete Ansätze für die Hinführung zur Arbeits- und Wirtschaftswelt zu finden. Durch Beurteilung der Werkwelt in technischer, formaler und wirtschaftlicher Hinsicht hat die Werkerziehung zu einem kritischen Konsumverhalten zu erziehen.

Werkerziehung für Mädchen Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die Aufgaben der Frau und Mutter dienen. Einfache Werkstücke sind in verschiedenen Techniken selbständig anzufertigen und geschmackvoll zu gestalten, wobei das Verständnis für materialgerechtes Arbeiten zu wecken und auf Sorgfalt und Ausdauer bei allen Arbeiten zu achten ist. Kenntnis und materialgerechte Verwendung gebräuchlicher Textilien. Handhabung und Pflege der einschlägigen Arbeitsbehelfe. Einblick in die Zusammenhänge von Mädchenhandarbeit und Volkswirtschaft. Hauswirtschaft Im Unterricht sind jene Fertigkeiten und Fähigkeiten zu entwickeln, die der Vorbereitung auf die Aufgaben der Frau und Mutter dienen. Möglichst weitreichende Selbständigkeit beim Herstellen preiswerter, gesunder Speisen und Speisefolgen, bei richtiger Planung und bei Durchführung der praktischen Arbeiten des einfachen Haushaltes. Eß- und Tischkultur. Arbeitswille, Ausdauer, Sorgfalt und Sparsamkeit bei allen hauswirtschaftlichen Arbeiten. Einblick in die Zusammenhänge zwischen Einzelhaushalt und Volkswirtschaft (Haushaltsbudget). Leibesübungen bzw. Leibesübungen und rhythmische Erziehung Setzen eines möglichst hohen Maßes an Entwicklungsreizen zur Wahrung der Gesundheit und zur Erwerbung optimaler Leistungsfähigkeit. Erarbeiten einer biologisch einwandfreien Haltungs- und Bewegungsform als Grundlage für gute Haltung und Bewegung im Alltag und bei der Arbeit. Entwickeln des Sinnes für die Schönheit der Bewegung. Entfaltung der Freude an der Bewegung und Wecken eines gesunden Leistungswillens. Erziehen zur Selbstbeherrschung, zur Hilfsbereitschaft und zu verantwortungsbewußter Einordnung in die Gemeinschaft. Wecken des Willens zu gesunder Lebensführung. Hinführen zu Natur- und Heimatverbundenheit. Anbahnen des Verständnisses für wertvolle außerschulische Leibesübungen. Therapeutische und funktionelle Übungen Therapeutische und funktionelle Übungen versuchen aus Kenntnis von Fehlentwicklungen und Fehlverhalten durch Korrektur und Training die Bedingungen der Bildsamkeit zu verändern und zu verbessern. Störungen und Auffälligkeiten, welche die für den Unterricht relevanten Grundfunktionen oder psychischen Bereiche betreffen, sollen kompensiert, gemindert oder beseitigt werden. Die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die Bewältigung der schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen steht im Mittelpunkt der therapeutischen und funktionellen Übungen. 4. haben im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) die Abschnitte „Lehrplan-Unterstufe" (Erste und zweite Schulstufe) und „Lehrplan-Mittelstufe" (Dritte, vierte und fünfte Schulstufe) zu lauten: „Grundstufe 1 (Erste, zweite und dritte Schulstufe) Sachunterricht Der Sachunterricht auf der Grundstufe 1 hat sich weitgehend auf die unmittelbare Umwelt des Kindes zu beschränken. Er hat von den persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen des Kindes in seiner nächsten Umgebung auszugehen und zu versuchen, zu ersten allgemeingültigen Einsichten fortzuschreiten. Der Tagesablauf in Schule, Heim und Elternhaus bestimmt die Inhalte des Sachunterrichtes. Die persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen im Umgang mit den Menschen der nächsten Umgebung, mit Tieren, Pflanzen und Dingen sind maßgebend. Es kommt nicht auf den Erwerb eines bestimmten Sachwissens an, sondern die Kinder sollen durch Gewinnung von Erkenntnissen und Sachzusammenhängen zu einem persönlichen Verhältnis zur Umwelt geführt werden. Dabei sollen auch verständliche Hinweise zum Umweltschutz gegeben werden. Der heimatkundliche Aspekt des Sachunterrichtes auf diesen Schulstufen umfaßt den Lebens-, Arbeits- und Erholungsraum der Kinder; das Schulhaus und dessen nächste Umgebung; die Wohnbereiche der Kinder; Adressen; Orientierungsübungen im örtlichen Bereich; Verkehrsmittel; Jahreszeiten, Tag und Nacht; Wettererscheinungen. Der naturkundliche Aspekt bezieht sich auf folgende Themenkreise: einige charakteristische Tiere und Pflanzen aus der engsten Umwelt des Kindes und deren Lebensraum (Haus, Park, Wiese, Wald); einfache Verhaltensweisen der Tiere; bewußtes Beobachten, sinnvolles Pflegen. Benennung einzelner Teile des menschlichen Körpers und deren Funktionen; einfache Regeln zur Körperpflege; in diesem Zusammenhang sind Aufgaben der Sexualerziehung einzubeziehen. Die Kinder sind in geeigneter Form auch mit der Tatsache der Mutterschaft und mit dem Unterschied der Geschlechter vertraut zu machen und vor sexuell abnorm veranlagten Menschen zu warnen. Dem Verhalten im sozialen Bereich dienen Hinweise auf das Zusammenleben in Familien-, Schul- und Heimgemeinschaft; erste Einsichten in das Leben der Menschen in Beruf und Freizeit; Wohn-

und Arbeitsstätten; Feste und Feiern; einfache Verhaltensregeln im Verkehr. Durch sachgemäßes Hantieren mit Geräten und anderen Dingen des täglichen Lebens soll technisches Verständnis angebahnt werden. Die Betrachtungen in allen Gebieten des Sachunterrichtes sollen durch Gestalten und Darstellen bereichert werden. Deutsch, Lesen, Schreiben a) Sprechen: Erste Schulstufe: Der Sprachunterricht geht von einer einfachen Umweltkunde aus. Die nächste Umgebung des Kindes leitet es zur Benennung der wichtigsten Gegenstände und zur Beobachtung der einfachsten Vorgänge an. Durch Hantieren mit den Dingen, durch ständige Übung der Sinne und durch rollenspielartiges Nachahmen von Personen soll das Kind zu einer positiven lautsprachlichen Einstellung geführt werden. Nach einer selbständigen Leistung soll getrachtet werden. Das Kind soll durch Orientierung in seinem neuen Lebensraum, durch das Beobachten überschaubarer Vorkommnisse und durch das Erfassen von Geschichten einen weiteren Zugang zu seiner Umwelt erhalten und einfache Situationen bewältigen lernen. Ausgehend vom kindlichen Tun soll der Sprachunterricht diese neue Welt erschließen. Stoffgebiete sind: die nächste Umwelt des Kindes, die Schulklasse, die Familie, der Garten, der Schulweg, der Tagesablauf in der Schule und zu Hause, die Tageszeiten, die Tagesarbeiten und besondere Feste und Feiern im Kreislauf des Jahres. Artikulation: Zu Beginn der Stimmbildung muß die Anbahnung und Erlernung einer richtigen Atemtechnik stehen. Stimmbildungsübungen sollen alle Möglichkeiten der sinnlichen Wahrnehmung nützen, um eine in Stärke und Höhe angenehme Stimme zu erzielen und die Stimmlage zu festigen. Verschiedene Lautierungs- und Stimmübungen in Verbindung mit Körperbewegungen sollen die Modulationsfähigkeit der Stimme verbessern. Aufgabe des Artikulationsunterrichtes ist es, alle Laute und Lautverbindungen an Wörtern aus der Erlebniswelt des Schülers zu erarbeiten und die Anbahnung einer elementaren Sprechfertigkeit und Beseitigung von Sprechfehlern zu erreichen. Die Sicherstellung der sprachlichen Elemente, der in einem Zuge durchgeführten Lautbewegung, der Silben, ist verbunden mit dem Erfassen der Zuordnung dieser Lautbewegungen zu den entsprechenden Schriftzeichen. Zur leichteren Sprachauffassung, zur weitgehenden Veranschaulichung und als wertvolle Assoziationshilfen sind die optischen Erscheinungsbilder der Sprache, kinästhetische Empfindungen, taktile und vibratorische Komponenten der Sprache heranzuziehen. Dem Artikulationsunterricht sollen nach Möglichkeit echte Erlebnissituationen und sinnvolle Sprache zugrunde gelegt werden. Im Erstunterricht müssen zur Übung und zur Automatisierung wie auch zur Verbesserung fehlerhafter Aussprache Lautgruppen und silbenmechanische Verbindungen verwendet werden. Ziel ist die zu erreichende Geläufigkeit in der Behandlung der Sprachlaute bei ihrer Aneinanderreihung zu Konsonantenhäufungen, Silben und Silbenverbindungen. Entsprechend dem Grad des Hörverlustes sind nach Möglichkeit Übungen mit elektroakustischen Hörhilfen durchzuführen (Hörgerät, Einzeltrainer, Vielhöranlage und Fonator). Bewegungsrhythmische und sprechrhythmische Übungen sollen den Sprachunterricht lustvoll gestalten und zu zusammenhängendem Sprechen und natürlichem Sprechrhythmus führen. Durch die Pflege der sprechrhythmischen Übungen soll besonders die Profilierung der Sprache durch den temporalen und dynamischen Akzent erreicht werden. Die Kundnahme der Sprache durch das Ablesen vom Munde des Lehrers ist anzubahnen und ständig zu üben. Zweite und dritte Schulstufe: Die Pflege der Sprechfreude und die Ermutigung zu selbständigem Berichten sollen die Kinder dazu führen, sich ohne Scheu der bisher gelernten lautsprachlichen Mittel zur sprachlichen Kundgabe zu bedienen. Ziel ist eine positive lautsprachliche Einstellung der tauben Kinder. Die sprachlichen Ausdrucksformen sollen durch Fragen und Antworten, durch Memorieren und Dramatisieren geübt und durch Spielen, Formen und Zeichnen belebt werden. Artikulation: weiterer Ausbau und Vertiefung der Artikulationsarbeit der ersten Schulstufe. Atemtechnik, Stimmbildung, Sprechrhythmus und Lautbildung sind ständig unter Kontrolle zu halten. Gestaltvariation hinsichtlich Lautstärke und Sprechtempo. Ablesen: Dem Ablesen als wichtigster Kommunikationshilfe ist auf allen Schulstufen im gesamten Unterrichtsgeschehen größte Aufmerksamkeit zu schenken. Immer mehr sollen größere Sinneinheiten (Satzteile, Sätze) global aus dem Ablesebild erfaßt werden. b) Vorübungen zum Aufsatz: Aufschreibeübungen, selbständiges Bilden von Sätzen anhand von Situationen, Gegenständen und Bildern; Analogiebildungen; Beantwortung von Fragen; einfache Lückentexte.

Litera c Sprachlehre (materialer und formaler Sprachunterricht): Die vorliegenden Ausarbeitungen für die einzelnen Schulstufen sind nicht als Übungen im grammatikalischen Sinn gedacht. Sie sollen aus dem Sprachgebrauch die inhaltlichen Beziehungen im sprachlichen Feld klären und die tauben Kinder zur richtigen Anwendung der Lautsprache führen. Erste Schulstufe: Der Sprachunterricht umfaßt Benennungen der Dinge und Personen aus der unmittelbaren Erlebniswelt des Kindes wie auch deren Eigenschaften und Tätigkeiten, ferner einfache Fragen, Bitten, Befehle und Grußformen. Durch häufiges Fragen soll auf eine von den Schülern dieser Altersstufe erfaßbare Gliederung des Sprachgutes hingezielt und damit eine lautsprachliche Denkstruktur im tauben Kinde angebahnt werden. Sprachformen: Tätigkeitsverben und Vorgangsverben; das Adjektiv als Artangabe; das Verb in der dritten Person Singular und ersten Person Plural im Präsens; das Substantiv als Subjekt und Akkusativobjekt mit bestimmtem und unbestimmtem Artikel, Orts- und Zeitbestimmungen durch einfache Adverbia und Präpositionalergänzungen ; die Grundzahlwörter bis zehn; häufige Befehlsformen, Verneinung mit nicht und nein; Fragen: wer? was? was macht? wo? wieviel? Zweite Schulstufe: Die Sprachformen werden aus echten Lebenssituationen im Rahmen des Gesamtunterrichtes geschöpft. Erarbeitung und Aneignung einfacher Satzstrukturen (Aussage, Aufforderung, einfache Frage); Ergänzung im Akkusativ; Lage-Raum-Ergänzung im Dativ (auf, in) mit Frage wo? Verbum: 1. und 3. Person Präsens (Einzahl und Mehrzahl) im Aussagesatz; 2. Person Einzahl im Fragesatz (Hast du . ..? Bist du ...?); häufige Imperativformen (Einzahl); Hauptwort: Nominativ und Akkusativ mit bestimmtem und unbestimmtem Artikel, das Adjektiv als Artbestimmung. Personalpronomen: 1. und 3. Person (eventuell auch Mehrzahl); Possessivpronomen: mein, dein; häufige Lokal- und Temporaladverbia; Grundzahlwörter bis dreißig; einige gebräuchliche Ordnungszahlwörter; Verneinung mit nein, nicht, kein; Fragen: wer? was? was macht? wo? wann? wieviel? Dritte Schulstufe: Der Satz als Sinneinheit; Hinweise auf die Stellung der Satzglieder; die verbale Klammer; Sätze mit zwei Subjekten bzw. zwei Prädikaten; Akkusativ- und Dativergänzung (eingliedrig und mehrgliedrig); Lage-Raum-Ergänzung (wo? allenfalls wohin?); Zeitergänzung; Erweiterung der Präpositionalobjekte; Verbum: Präsens und Perfekt (1. und 3. Person Einzahl und Mehrzahl) im Aussagesatz; Anwendung der 2. Person Einzahl im Fragesatz; Imperativ in Einzahl und Mehrzahl; die Modalverben: können, müssen, dürfen, wollen; Hauptwon: Nominativ, Akkusativ und Dativ Einzahl und Mehrzahl mit bestimmtem und unbestimmtem Artikel; Adjektiv als Artangabe; häufige Formen des Personalpronomens; Possessivpronomen (mein, dein), Anwendung in verschiedenen Fällen; Vorwörter mit Orts- und Zeitbedeutung (auf, in, zu, vor, bei, nach); häufige Konjunktionen als Verbindung mehrerer Satzglieder (und, oder); Ergänzungsfragen mit wer? was? wem? wen? wo? wohin? wann? bis wann? zu wem? bei wem? von wem? wieviel? warum? d) Lesen und Schreiben: Lesen und Schreiben werden in engster Verbindung mit dem Sprachunterricht entwickelt. Das schriftliche Festhalten von Wörtern und Wortgruppen stellt eine unentbehrliche Assoziations- und Merkhilfe dar. Deshalb muß getrachtet werden, daß die Schüler möglichst rasch zum Gebrauch einer Schreibschrift gelangen. Am Ende der zweiten Schulstufe sollen die Schüler, unabhängig von der Ausgangsschrift, die lateinische Druckschrift geläufig lesen und die lateinische Schreibschrift (österreichische Schulschrift) gut leserlich, gefällig und zusammenhängend schreiben können. Auf der dritten Schulstufe können leicht überschaubare interessante Ereignisse in einfacher Sprache als Lesetexte geboten werden. An geschriebenen und gedruckten Texten mit bekanntem Inhalt wird zunächst die technische Seite des Lesens geübt. Neu gebildete Texte mit bekanntem Wortschaft und geläufigen Satzformen sowie Lesetexte mit Sinnverkehrungen sollen das sinnerfassende Lesen vorbereiten. In der dritten Schulstufe ist im Rahmen des gesamten Unterrichtes auf die Erlangung einer gefälligen flüssigen Handschrift hinzuarbeiten. Mathematik Erste Schulstufe: Ausgehend von der anschaulichen Mengenerfassung wird das Auffassen, Darstellen, Ordnen und

Gliedern einer Menge geübt (Grundmenge, Teilmenge, Restmenge, Ergänzungs- und Vereinigungsmenge). Vergleichen von Mengen nach Mächtigkeit und Eigenschaften der Elemente. Erfassen einfacher Relationen, alles zur anschaulichen Grundlegung und Durchdringung rechnerischen Tuns und Denkens und zur Gewinnung des Zahlbegriffes. Anschauliche Einführung in den Sinn der Zahlenoperationen im Zahlenraum bis zehn: Zerlegen und Ergänzen; Zuzählen und Wegzählen; Darstellung gleichmächtiger Mengen zur Grundlegung des kleinen Einmaleins (ohne Rücksicht auf die Reihenfolge der Malsätzchen und auf die Vollständigkeit der Malreihen); Bilden gleichmächtiger Teilmengen als Vorbereitung für das Teilen und das Messen. Zum geeigneten Zeitpunkt Einführung der Ziffern und der schriftlichen Darstellung der Zahlenoperationen. Darstellen und Lösen von Aufgaben aus dem kindlichen Erlebniskreis. Anschauliche Einführung der Maßeinheit „S" im Anschluß an den Sachunterricht. Pflege der Raumanschauung durch Betrachten, Begreifen, Bewegen, Formen, Falten und Ausschneiden. Richtiges Erkennen einfachster Raumgebilde und ihrer Eigenschaften: Ecke, eckig, dreieckig, viereckig; rund; Gegensatzpaar eckig - rund sowie Erfassen einfacher Raumbeziehungen (links - rechts, oben - unten, vorne - hinten), auch im Hinblick auf mengenbildende Merkmale. Mit der Einführung der Ziffern werden die entsprechenden Zahlwörter nach Möglichkeit artikuliert, ebenso muß auf die Übung des Ablesebildes Wert gelegt werden. Zweite Schulstufe: Festigung und Vertiefung der bisher gewonnenen Grundbegriffe aus der Mengenlehre ohne Verwendung der Symbole. Ausweitung und Anwendung auf einfache Personen-, Ding- und Zahlenmengen aus dem kindlichen Erlebniskreis; Mengendiagramm. Bewußtes Erfassen einfacher Relationen (Gleichheits- und Ungleichheitsrelation unter Verwendung der Zeichen: =, ≠). Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis 30. Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen (in fortschreitenden Schwierigkeitsstufen, einschließlich der verschiedenen Umkehrungen, ohne und mit Zehnerüberschreitung); Fortsetzung der Übungen zur Grundlegung des Einmaleins; Erarbeiten und Festigen der Zweierreihe und der entsprechenden Inreihe; Teilen ohne Rest. Darstellen und Lösen von Aufgaben aus dem kindlichen Lebensbereich. Anschauliche Einführung der gebräuchlichsten Maßeinheiten (kg, m, l). Die gebräuchlichsten Zeit- und Zählmaße: Jahr, Monat, Woche, Tag, Stunde, Minute; Stück, Paar. Übungen im Gebrauch des Meßstreifens. Vertiefende und erweiternde Pflege der Raumanschauung durch Betrachten, Begreifen, Bewegen, Formen, Falten und Ausschneiden. Richtiges Erkennen einfachster Raumgebilde und ihrer Eigenschaften sowie Erfassen einfacher Raumbeziehungen, auch im Hinblick auf mengenbildende Merkmale. Dritte Schulstufe: Bewußte Verwendung der bisher gewonnenen Grundbegriffe aus der Mengenlehre: Menge (Mengendiagramm), Element einer Menge; Grundmenge; Teilmenge, Rest- und Ergänzungsmenge; Durchschnitt (beschränkt auf zwei Mengen), Vereinigung (beschränkt auf elementfremde Mengen) ohne Verwendung der Symbole. Gleichmächtige und ungleichmächtige Mengen (einfache Beispiele der Zuordnung). Festigen der Gleichheits- und der Ungleichheitsrelation ( =, ≠ ), Erweiterung auf die Kleiner- und Größerrelation (Einführung des Symbols <). Lösung einfacher Gleichungen unter Verwendung von „Platzhaltern" (, ∆, Ο ...). Herausstellen des Kommutativ- und des Assoziativgesetzes für Addition und Multiplikation (ohne Verwendung der Fachausdrücke). Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis 100. Mündliches Rechnen (ohne und mit Anschreiben der Rechensätzchen): Zu- und Wegzählen; Vervielfachen im Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten und Festigen der Malreihen von 10,5; 4; 3,6); Messen ohne Rest als Umkehrung des kleinen Einmaleins (Erarbeiten und Festigen der Inreihen mit 10, 5; 4; 3, 6); Teilen ohne und mit Rest. Anschauliche Einführung in folgende Maßbeziehungen 100 zu 1: S - g, kg - dkg, m - cm. Schulung der Raumvorstellung durch anschauliches Erfassen, richtiges Bezeichnen und wiederholtes Darstellen von Grundgebilden aus der Umgebung des Schülers (durch Betrachten, Begreifen, Bewegen, Formen, Falten, Ausschneiden, Aufeinanderlegen, Vergleichen, Messen); Festigen von Begriffen wie: eckige - runde Körper, eckige - runde Flächen. Übung im Gebrauch des Lineals. Bildnerische Erziehung Die Hauptaufgaben des bildnerischen Gestaltens auf der Grundstufe 1 liegen im Aufnehmen, Festigen und Erweitern des individuellen kindlichen Zeichen- und Formbestandes durch den Erwerb von Einsichten, Kenntnissen und Fertigkeiten. Bei der Auswahl der Aufgaben sind Motiv (z. B. inhaltliche Anregung) und bildnerisches Problem (z.B. Farb- und Formproblem) aufeinander abzustimmen. Das Motiv ist der kindlichen Erlebnis- und Vorstellungswelt zu entnehmen. Die im Lehrstoff gegebenen Hinweise zu bildnerischen Aufgaben dürfen individuelles Gestal-

ten nicht beeinträchtigen. Neben den angeführten Schwerpunkten sind auch andere sich anbietende bildnerische Möglichkeiten zu nützen. Der Schüler soll gelöst und ermutigt werden und ein echtes Interesse an bildnerischer Arbeit gewinnen. Gelegentliche Motivationen aus dem Sachunterricht sollen nur im Hinblick auf Lösung von bildnerischen Aufgabenstellungen aufgenommen werden. Graphischer Bereich: Schwerpunkte und Teilziele: Artikulation kindgemäßer Zeichen, Steigern der Fähigkeit zur Bildordnung, Sammeln von Materialerfahrungen, Erweitern elementarer Kontrastierungsmöglichkeiten. Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Materialien, z. B.: Faserschreiber, Quellstifte, Kreide, Pinsel usw. Verwendung von verschiedenen Bildgründen und Formaten (auch Großformat). Farbiger Bereich: Schwerpunkte und Teilziele: Motivierte Anregung zur Auseinandersetzung mit Farben und Sammeln von Erfahrungen über den Zusammenhang von Fläche, Farbe und Bildordnung. Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Malmaterialien, auch für das Malen im Großformat (z. B. Deck-, Pulver- und Dispersionsfarbe, weiche Wachsmalkreide usw. und dem Format gemäße Mittel zum Farbauftrag) sowie Farbpapiere, Stoffreste u. dgl. Malen, Fingermalen, Kleben und Montieren, Verwendung verschiedener Formate und Bildgrunde. Schwerpunkte der Werkbetrachtung: Besprechen von Schülerarbeiten. Erste Begegnung mit Werken der Malerei. Klärung einfacher Begriffe (z. B. Malen, Farbbenennungen). Plastischer Bereich: Schwerpunkte und Teilziele: Motiviertes Gestalten elementarer Form- und Oberflächenqualitäten (z. B. rund, eckig, rauh, glatt). Grunderfahrungen mit leicht formbaren Materialien. Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren: Verformbare und feste Materialien wie Plastilin, Knetwachs, Papier, Naturmaterial usw. Formen durch Hinzugeben und Wegnehmen, Veränderung der Oberflächen, Verbinden (z. B. Kleben) und Trennen sowie Verformen. Werkerziehung für Knaben Anleitung zu flächigem und räumlichem Gestalten unter Verwendung verschiedener Materialien. Geeignete Techniken sind: Legen, Auffädeln, Reißen, Ausschneiden, Kleben, Flechten und Falten, Formen und Kneten. Anfertigen kleiner Basteleien (Schmuck und Gebrauchsgegenstände), wie sie für das schulische Leben, für Feste und Feiern verwendbar sind. Auf Sauberkeit und Genauigkeit ist zu achten. Werkerziehung für Mädchen Sammeln von Erfahrungen im Umgang mit textilem Material verschiedener Art und den entsprechenden Werkzeugen. Handgeschicklichkeitsübungen, wie Schnurschlingen. Anfertigen kleiner, einfacher Werkstücke in den Grundtechniken der Mädchenhandarbeit (Häkeln, Stricken, Nähen). Leibesübungen Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen, haltungs- und bewegungsformende Übungen. Mannigfaltige Übungen in Spiel- und Zweckformen als Grundlage der Erziehung zu guter Haltung und Bewegung (Gewöhnung). Leistungsübungen : Laufen in Form von Fangspielen, Gruppenwettläufen und Einzelwettläufen; Laufübungen. Springen und Hüpfen in verschiedenen Formen, freie Sprünge, Springen mit der Springschnur und dem Schwungseil, einfache Stützsprünge über niedrige Geräte. Steigen auf schrägen und lotrechten festen Geräten. Klettern über brusthohe feste Geräte. Hangeln in einfachen Formen (viergriffig). Schwebegehen auf niedrigen breiten Geräten. Heben und Tragen von Geräten. Werfen und Fangen in mannigfaltigen Formen. Wälzen, Purzelbäume. Schwimmen: Spiele und Gewöhnungsübungen in knie- bis hüfttiefem Wasser. Rodeln, Schleifen, Eislaufen und Schilaufen. Einfache Formen von Lauf- und Ballspielen; Scherzspiele. Wanderungen: Kleine Ausflüge mit reichlicher Spielmöglichkeit; einfache Beobachtungsaufgaben. Gesundheitspflege: Gewöhnen an Reinlichkeit des Körpers und der Kleidung. Therapeutische und funktionelle Übungen Übungen die den Erwerb der sozialen Anpassung an die Schülergemeinschaft und die sichere Beherrschung der Alltagsroutine unter zunehmender Verselbständigung fördern. Grob- und feinmotorische Übungen als Vorübungen für den Schreibvorgang. Orientierungsübungen am eigenen Körper und im Raum. Nach Bedarf Training in den verschiedenen Wahrnehmungsbereichen, konzentrations- und aufmerksamkeitssteigernde Übungen, Speicherübungen mit verschiedenen Inhalten zur Förderung der Merkfähigkeit und Denktraining im anschauungsge-

bundenen Raum. Abbau von Entwicklungsrückständen im sprachlichen Bereich durch sprechtechnische Übungen und sprachfördernde Methoden (z. B. Rollenspiel). Übungen zur Kompensation von Ausfällen, die den Unterrichts- und Erziehungsprozeß hemmen. Grundstufe 2 (Vierte und fünfte Schulstufe) Sachunterricht Der Sachunterricht der Grundstufe 2 hat den Schüler aus seiner unmittelbaren Umwelt in neue Bezugsräume zu führen. Dies bedeutet eine Ausweitung und eine Vertiefung der Inhalte sowie eine Erweiterung und Vervollständigung der Fertigkeiten und Verhaltensweisen. Die Eigengesetzlichkeit einzelner Unterrichtsgebiete soll auf dieser Stufe schon wirksam werden und den Übergang zum gefächerten Unterricht anbahnen. Das Vordringen in diese neuen Bezugsräume ist in folgenden Richtungen zu verwirklichen: Orientierung und Verhalten im sozialen Bereich Vierte Schulstufe: Zur wiederholenden Vertiefung der Stoffgebiete der Grundstufe 1 treten hinzu: die Familie, die Verwandten, Festtage in der Familie, im Schulleben, im öffentlichen Leben; Urlaub und Ferien; der städtische und der ländliche Lebensbereich mit sozialen Hilfseinrichtungen (Feuerwehr, Rettungswesen, Krankenanstalten); Ursachen und Bewältigung von Konflikten; Organe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (Gendarmerie, Polizei); die Massenmedien; Verkehrserziehung. Fünfte Schulstufe: Als neue Stoffgebiete treten hinzu: kindgemäße Hinweise auf das Zusammenleben der Menschen im Staat; Organe der Gemeinde (Bürgermeister), der Glaubensgemeinschaften (Priester, Pfarrer) und des Bundes (Bundespräsident, Bundeskanzler). Das soziale Verhalten ist in beiden Schulstufen durch lebendige Begegnung mit der Wirklichkeit oder durch adäquates Rollenspiel zu üben. Dadurch sollen die Kinder zu eigenem Tun angeregt werden und den Wert gegenseitiger Verständigungsbereitschaft, Rücksichtnahme und Hilfeleistung erleben. Orientierung und Verhalten im wirtschaftlichen Bereich Vierte Schulstufe: Der wirtschaftskundliche Unterricht auf dieser Stufe hat von den unmittelbaren Begegnungen des Kindes mit der Wirtschaft und ihren Einrichtungen auszugehen. Dabei haben die wirtschaftlichen Grundbedürfnisse des Kindes in ihrer Bezogenheit auf das Wirtschaftsleben der Familie und ihres Lebensraumes im Vordergrund zu stehen. An konkreten Beispielen soll ein einführendes Verständnis für wirtschaftliche Grundtatsachen erarbeitet werden. Als Themen bieten sich an: die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft; Wohnung und Wohnhaus; Schule und Heim; der Mensch im Beruf (Berufe der Eltern und Geschwister); der Umgang mit Geld (Münzen und Banknoten, Geld als Wertmaß, Taschengeld, Geld als Einkommen, Geldausgaben und Geldsparen); Haushalt und Sparen; Nahrung und Kleidung (Erzeugung und Verbrauch; Einkauf und Verkauf). Fünfte Schulstufe: Der wirtschaftskundliche Unterricht auf der fünften Schulstufe erweitert die Sachgebiete der vierten Schulstufe. Neu treten hinzu: Der Mensch im Beruf (Arbeit und Lohn, Arbeitsverhalten, Güterverteilung und Gütererzeugung); konkrete Beispiele aus den örtlichen Gegebenheiten; Einrichtungen im Dienste der Wirtschaft: Sparkassen, Messen, Ausstellungen; Erscheinungsformen der Wirtschaft: Geschäft, Werkstatt, Fabrik; Dienstleistungsberufe (Post, Bahn, Straßenbahn usw.); die Bedeutung der Arbeit (Hausarbeit, Berufsarbeit); der Mensch in der Freizeit (Möglichkeiten und sinnvolle Gestaltung). Orientierung und Verhalten im naturkundlichen Bereich Vierte Schulstufe: Der naturkundliche Unterricht hat von der unmittelbaren Begegnung des Kindes mit der Natur auszugehen und zu Formenkenntnissen, zum Erfassen einfachster biologischer Zusammenhänge und zum Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Natur zu führen. Von der positiven Einstellung zur Umwelt ausgehend sind alle Möglichkeiten zu richtigem Verhalten in der Natur und zum Umweltschutz auszuschöpfen. Die Arbeitsgebiete auf dieser Schulstufe umfassen : Bekannte Tiere und Pflanzen aus der Heimat; Erweiterung der Formenkenntnisse aus der Tier- und Pflanzenwelt, bezogen auf Lebensräume und jahreszeitliche Gegebenheiten; die Natur im Wechsel der Jahreszeiten; Aufgaben und Leistungen einzelner Teile des menschlichen Körpers z. B. Hände, Zähne, Augen, Ohren); Körperpflege: Gesunderhaltung des Körpers. Sexualerziehung.

Fünfte Schulstufe: Folgende Sachgebiete werden vertieft oder kommen neu hinzu: das Leben der Natur im Wechsel der Jahreszeiten; weitere Tiere und Pflanzen der Heimat und deren Lebensräume; Einrichtungen der Tiere für bestimmte Lebensweisen bzw. Standorte (z. B. Schwimmen, Klettern, Fliegen; trockene und nasse Standorte); Teile der Pflanze und ihre Aufgabe (Wurzel, Stamm, Blatt, Blüte, Frucht); Schutz vor Gefahren, die durch Naturereignisse entstehen können; Naturschutz, Umweltschutz; weitere Hinweise zur Körperpflege und Gesundheitserziehung (wie Körperhaltung, Ernährung, Abhärtung); Hinweise auf die Gefahren von Suchtgiften. Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder durch die häufige Begegnung mit der Natur, durch die Betreuung von Tieren und Pflanzen im Klassenzimmer, im Schulhaus und auch außerhalb des Schulhauses, durch die Arbeit im Schulgarten und durch besondere Aktionen bzw. im Rahmen von Lehrausgängen, Wandertagen und Schullandwochen (Vögel- und Wildfütterung, Setzen von Bäumen, Säubern und Reinhalten der Landschaft) zu richtigem und verantwortungsbewußtem Verhalten in der Natur geführt werden. Sammeln, Ordnen, gezieltes Betrachten, Beobachten, Untersuchen, Experimentieren und Darstellen werden dabei die wichtigsten Aktivitäten der Kinder sein. Den Kindern soll in kindgemäßer Form ein Einblick in die Entstehung des menschlichen Lebens (Schwangerschaft, Geburt, Mutterschaft und Vaterschaft) gegeben werden. Dabei wird auch auf die Entwicklung und Pflege des Kleinkindes sowie auf seine Geborgenheit in der Familie einzugehen sein. Durch entsprechende Hinweise ist gegen Ende der vierten Schulstufe auch die Pubertät vorzubereiten. Die Mädchen sind (in gemischten Klassen getrennt) über die Menstruation aufzuklären. Eine natürliche Einstellung zum menschlichen Körper und seinen Funktionen ist zu entwickeln. Orientierung und Verhalten im geographischen Bereich (Lebensraum) Vierte Schulstufe: Wohnbezirk und Heimatorte der Kinder, Zugehörigkeit zu einem Bundesland; Erweiterung des Orientierungsraumes; Planen, Durchführen und Auswerten von Lehrausgängen und Lehrwanderungen; erste Orientierung auf Bildkarten und Plänen; einfache Grundrißerarbeitung. Fünfte Schulstufe: Der Unterricht im geographischen Bereich erweitert sich auf der fünften Schulstufe auf die Sachgebiete Wien und das heimatliche Bundesland. Dabei sind folgende geographische Aspekte zu beachten: die Lage des Ortes, das Straßennetz, Verkehrsmöglichkeiten. Erarbeitung geographischer Grundbegriffe: Geländeformen, Gewässer, Gebirgszüge usw. Formen der Landschaftsdarstellung; Kartenzeichen; Lesen von gebräuchlichen Karten; einfaches, skizzenhaftes Darstellen; kindgemäße Hinweise auf die Abhängigkeit der Wirtschaft von landschaftlichen und klimatischen Gegebenheiten; die politische Gliederung: das Bundesland im Bundesstaat Österreich. Auf beiden Schulstufen hat der Unterricht auf der Umwelterfahrung der Kinder aufzubauen. Die Kinder sollen befähigt werden, sich mit Hilfe der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in größeren Räumen zu orientieren, die Landschaft in ihrer Bedeutung als Wohn- und Wirtschaftsraum zu erkennen und sich in ihr sinnvoll zu verhalten (Umweltschutz). Lehrausgänge, Lehrwanderungen sowie Erkundungen und Beobachtungen bilden den Ausgangspunkt oder wesentliche Ergänzungen. Orientierung und Verhalten im technischen Bereich Auch im technischen Bereich ist der Unterricht vor allem umweltorientiert. Die in der unmittelbaren Umwelt erworbenen technischen Erfahrungen und Kenntnisse sollen geklärt, geordnet und erweitert werden. Der Unterricht soll anregen, daß die Kinder mit technischen Geräten und Einrichtungen vertraut werden. Sie sollen erste Einsichten in Eigenschaften, Zustände und Änderungen von Stoffen und in die Wirkung verschiedener Kräfte gewinnen. Vierte Schulstufe: Arbeitsgebiete: Umgang mit Werkzeugen und Geräten und deren Wirkungsweise; wichtige Stoffe, ihre Erscheinungsformen und Veränderungen (zum Beispiel: Wasser - Gefrieren, Schmelzen); Messen und Berechnen (zum Beispiel: Temperatur, Gewicht); Fünfte Schulstufe: Erweiterung der Arbeitsgebiete: physikalisch-technische Gegebenheiten in der Umwelt des Kindes (zum Beispiel elektrische Geräte, Fahrzeuge); Wirkungen von Kräften (Elektrizität, Wärme); Beobachtungen von Zustandsänderungen (Verdunsten, Sieden, Schmelzen, Gären); Energiequellen (Wasser, Kohle, Erdöl, Gas, Stromerzeugung); Meßgeräte und ihr Gebrauch; bedeutende technische Ereignisse der Gegenwart. Auf beiden Schulstufen sollen die Kinder in elementare naturwissenschaftliche Arbeitsweisen eingeführt werden: Planen und Durchführen von Versuchen, Beobachten, Messen und Berechnen, Ordnen, Finden von Beziehungen, Festhalten und Formulieren von Ergebnissen. Das Erkennen von Gefahren im technischen Bereich, das richtige

Hantieren mit technischen Geräten und der sinnvolle Gebrauch technischer Einrichtungen sollen als wichtige Verhaltensweisen geübt werden. Orientierung und Verhalten im geschichtlich-kulturellen Bereich Von Kindern dieser Schulstufen ist geschichtliches Verständnis nicht zu erwarten. Sie besitzen jedoch die Fähigkeit, Veränderungen der Gegenwart zu erkennen. Daran anknüpfend können einfache Grundtatsachen des Geschichtlichen bewußt gemacht werden. Diese beziehen sich auf den Wandel des menschlichen Lebens und auf Veränderungen von Menschen und Dingen im Ablauf der Zeit. Vierte Schulstufe: Auf dieser Stufe bildet die Erscheinungswelt der Gegenwart den Ausgang. Ihre Beobachtung führt zum Erkennen der Veränderungen an Menschen und Dingen und dadurch zu einer ersten bewußten Gliederung des Zeitablaufes. Als Themen bieten sich an: die Tageseinteilung in Familie und Schule; Einteilung der Zeit durch Uhr und Kalender; die Lebensalter der Menschen; einfache Entwicklungsreihen: Kleidung, Beleuchtung, Verkehrsmittel u. a. Fünfte Schulstufe: Die in der vierten Schulstufe erworbenen Einsichten in die Gliederung der Zeit und in die Veränderbarkeit der Sach- und Menschenwelt sollen bewußt ausgearbeitet und vertieft werden. Zu den schon angeführten Themen treten neu hinzu: Weitere Entwicklungsreihen: Arbeitsgeräte einst und jetzt; Gestaltung des Wohnraumes, Hausbau u. a. Zeugen der Vergangenheit: Burgen, Denkmäler, Sehenswürdigkeiten; bedeutende Veränderungen im unmittelbaren Lebensraum in der jüngsten Vergangenheit; Sagen aus der Heimat. Die anschauliche Erarbeitung durch Lehrausgänge, durch gezielte Erkundungs- und Beobachtungsaufgaben, durch Museumsbesuche (insbesondere Heimatmuseen), durch Vergleichen anhand von Bildern und anderen Darstellungen ist durch die Erzählungen des Lehrers wirkungsvoll zu ergänzen. Diese Erzählungen dürfen den Wahrheitsgehalt des Geschichtlichen nicht verfälschen. Deutsch, Lesen a) Sprechen: Durch die stete Erweiterung des Wort- und Begriffsschatzes, den Aus- und Aufbau der Sprachformen und das Hineinwachsen in lautsprachliches Denken werden die Kinder immer mehr zu eigener sprachlicher Kundgabe geführt. Sprechfreudigkeit und Mitteilungsbedürfnis der Kinder sind in immer neuen Situationen zu fördern. Dem selbständigen Berichten einzelner Schüler aus dem Erleben und Geschehen außerhalb der Schulzeit ist genügend Raum zu geben. Auch im Unterrichtsgeschehen sind die Kinder zur aktiven Mitarbeit bei der sprachlichen Formulierung zu erziehen. Auf Gefühl für den treffenden Ausdruck und die passende Form ist hinzuarbeiten. Der Bildung von Fragen und deren sinngemäßer Anwendung durch die Schüler ist besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Artikulation: Verbesserung individueller Aussprachefehler an Einzellauten, Lautgruppen, Wörtern und Sätzen in täglichen Übungen. Übung des Chorsprechens als Erziehung zu zusammenhängendem Sprechen, nach Möglichkeit mit Einbeziehung rhythmischer Übungen. Ablesen: Steigerung der Ablesefertigkeit durch ständige Übungen und Kontrollen, nötigenfalls durch individuelle Übungen. Allmähliches Gewöhnen an das Absehen von verschiedenen Personen, auch unter erschwerten Ablesebedingungen und bei schnellerem Sprechtempo. b) Aufsatz: Der Vorbereitung selbständiger schriftlicher Darstellung dienen: Ausfüllen von Lückentexten; Bilden von Sätzen an Hand von Bildern und Bildreihen; gemeinsame Gestaltung von Bildgeschichten: kleine Niederschriften von Geschehnissen und Erlebnissen; Zerlegen eines Geschehnisses in Teilsituationen, Versprachlichen der einzelnen Teilsituationen. Am Ende der Grundstufe 2 soll der Schüler kurze, zusammenhängende Darstellungen zeitlich gegliederter Gedankenabläufe geben können. Besonderer Wert ist auf die Auswertung in Form von Briefen und Postkarten zu legen. c) Sprachlehre: Mit der sprachlichen Erschließung der neu hinzukommenden Arbeitsgebiete wächst der Begriffs- und Formenschatz. Die Erarbeitung und Festigung erfolgt durch gehäufte Darbietung und Übung. Vierte Schulstufe : Satzglieder als Bauelemente des Satzes: Stellung der Satzglieder, Verschiebeprobe; Erweiterung der Ergänzungen: gebräuchliche Präpositionalergänzungen mit den entsprechenden Präpositionen (Lage-, Raum-, Zeit-, Artergänzung); Erweiterung der Ergänzungsfragen (woher? wie lange? wie oft? mit wem?); Entscheidungsfrage, Stellenwert des Verbums. Neben der ständigen Übung und Anwendung der bereits erarbeiteten Formen kommen neu hinzu:

Verbum: Erarbeitung des Präteritums und des Futurums; verschiedene Leistungen des Präsens: als Aussageform der Vermutung (Vielleicht fahre ich ...); im Bereich des Futuristischen (Morgen fahre ich . ..); häufige rückbezügliche Zeitwörter; unpersönliche Zeitwörter bzw. Zeitwortformen. Anredeformen (Höflichkeitsform); Adjektiv als Gliedteil; Vergleichsstufen des Adjektivs; Possessivpronomen (mein, dein, unser; verschiedene Fälle); Indefinitpronomen: niemand, nichts; weitere Verwendung von Konjunktionen als Verbindung von Satzgliedern (und, oder, aber). Fünfte Schulstufe: Der Satz als gegliederte Sinneinheit; Verschiebe-, Weglaß- und allenfalls Ersatzprobe zur Verdeutlichung der Wertigkeit der Satzglieder; Satzreihen mit „und"; Satzgefüge: Kausalsatz (weil); intensive Übung von Ergänzungs- und Entscheidungsfragen; Verbum: Fixierung der Personalformen in allen bisher erarbeiteten Zeiten; Unterschiede in der Vergangenheitsbildung; Anwendung der Zukunft als Aussageform für eine unbestätigte Tatsache der Gegenwart; umschriebener Imperativ; inhaltliche und formale Erarbeitung des Vorgangs- Passivs; Zustands-Passiv als Artangabe; Zeitwörter mit Vorwortergänzungen und die entsprechenden Fragen. Zu den bisher verwendeten Modalverben kommen hinzu: sollen, lassen; Hauptwort: der Genitiv des Hauptwortes und die Umschreibung mit „von"; das Adjektiv als Satzglied nach bestimmtem und unbestimmtem Artikel; unregelmäßige Formen der Vergleichsstufen des Adjektivs; Personal- und Possessivpronomen (alle Fälle und Personen); häufige Lokal- und Temporaladverbia. Der Festigung und Erweiterung des Wortschatzes dienen: Wortfamilien, Wortfelder, Sinnbezirke, übergeordnete Begriffe; umgangssprachliche Wendungen zur Belebung des sprachlichen Ausdruckes. d) Lesen: Das eigentliche sinnerfassende Lesen setzt nach den Vorübungen auf der Grundstufe 1 etwa in der vierten Schulstufe ein. In kurzen, überschaubaren Lesestücken, die sowohl Erlebnisse einzelner Kinder oder der Klassengemeinschaft als auch Stoffe aus dem Sach- und Sprachunterricht zum Inhalt haben, soll sinnerfassendes Lesen geübt werden. Für die Schüler der Grundstufe 2 eignen sich besser eigens für taubstumme Kinder verfaßte, inhaltlich und sprachlich angemessene Lesetexte. Späterhin sollen gemütsbildende Märchen, Sagen, Erzählungen und Anekdoten bevorzugt werden. e) Schularbeiten: Auf der fünften Schulstufe sechs Schularbeiten im Schuljahr. Mathematik Vierte Schulstufe: Anschauliche Wiederholung und Zusammenfassung der gewonnenen Grundbegriffe aus der Mengenlehre ohne Verwendung der einschlägigen Symbole. Steigerung der Fertigkeit im Erkennen und Herstellen der Relationen „gleich", „ungleich", „kleiner als", „größer als" (=, , <, >); in Verbindung damit auch Auflösen einfacher Gleichungen und Ungleichungen unter Verwendung von „Platzhaltern". Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis 1000. Pflege des mündlichen Rechnens; Vervielfachen im Rahmen des kleinen Einmaleins (Erarbeiten der noch fehlenden Malreihen; Festigen aller Malreihen bis 10 als Voraussetzung für das schriftliche Multiplizieren); Messen als Umkehrung des kleinen Einmaleins (Erarbeiten der noch fehlenden Inreihen; Festigen aller Inreihen bis 10 - auch Inrechnungen mit Rest - als Voraussetzung für das schriftliche Dividieren). Einführung in das schriftliche Rechnen: Addieren und Subtrahieren zwei- und dreistelliger Zahlen; Multiplizieren solcher Zahlen mit einstelligem Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen) solcher Zahlen durch einstelligen Divisor (ohne und mit Rest). Anschauliche Einführung folgender Maßbeziehungen 1000 zu 1: kg - g, m - mm, t - kg, km - m; außerdem Erarbeitung der Maßreihe: m - dm - cm - mm. Erweiterung der Raumanschauung auf die Begriffe Dreieck, Viereck, Vieleck; Kreis. Übung im Gebrauch des Lineals, des Dreiecks und des Meßstreifens. Fünfte Schulstufe: Verwendung der gewonnenen Grundbegriffe aus der Mengenlehre ohne Gebrauch der einschlägigen Symbole. Übung des Begriffes „Platzhalter" bei der Lösung einfacher Gleichungen und Ungleichungen. Anschauliche Erweiterung des Zahlenbereiches bis 10000. Pflege des mündlichen Rechnens; im besonderen Festigung des kleinen Einmaleins und des kleinen

Einsineins als Voraussetzung für das schriftliche Multiplizieren und Dividieren. Erweiterung des schriftlichen Rechnens: Addieren und Subtrahieren mehrstelliger Zahlen; Multiplizieren solcher Zahlen mit ein- und zweistelligem Multiplikator; Dividieren (Messen und Teilen) solcher Zahlen durch ein- und zweistelligen Divisor (ohne und mit Rest). Anschauliche Einführung in das Wesen der Bruchzahl, vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie: Ganze - Halbe - Viertel - Achtel. Erarbeitung folgender Maßeinheiten und Maßbeziehungen: km², ha, a, m², dm², cm². Außerdem Anwendung und Festigung der schon bekannten Maßeinheiten, Maßbeziehungen und Maßreihen. Erweiterung um die Beziehung hl -l, q - kg, Minute - Sekunde. Vertiefung der bisher gewonnenen Raumvorstellung; im besonderen anschauliches Erarbeiten von Rechteck und Quadrat (einschließlich der Berechnung des Umfanges und der Fläche - ohne Formel). Übung im Gebrauch des Lineals, des Dreiecks und des Meßstreifens. Schularbeiten: sechs Schularbeiten im Schuljahr. Bildnerische Erziehung, Schreiben Die Bildnerische Erziehung wird auch auf diesen Schulstufen weitgehend vom Schaffen aus der Vorstellung bestimmt. Aufbauend auf ein bereits vorhandenes bildnerisches Erfahrensgut, soll durch Klären von Vorstellungen eine Differenzierung und Bereicherung der persönlichen Formensprache stattfinden. Die Motive sind aus dem Erlebnisbereich der Kinder zu wählen und sollen die Vorstellungskraft aktivieren. Gelegentliches Experimentieren mit verschiedenen Materialien soll neue Ausdrucksmöglichkeiten eröffnen. Die fallweise Einbeziehung von Gruppen- und Gemeinschaftsarbeiten soll die Bereitschaft zu kooperativem Verhalten fördern. Werkbetrachtung erschöpft sich nicht in der Beschreibung des Inhaltlich-Gegenständlichen, sondern muß die lebendige und unmittelbare Begegnung mit dem Werk in den Vordergrund stellen. Es sind Werke zu wählen, die augenfällige und dadurch leicht erfaßbare Merkmale der Gestaltung aufweisen. Die Übereinstimmung der Werkbetrachtung mit den Schwerpunkten des Lehrstoffes ist anzustreben. Einfache Begriffe sind im Zusammenhang mit Schülerarbeiten und Werkbetrachtung in Gesprächen zu erarbeiten und zu klären. Da das Kind der vierten und fünften Schulstufe dem Einfluß der Massenmedien stärker ausgesetzt ist, sein Konsum oft wahllos und fast immer kritiklos ist, muß die Erziehung zu auswählender Konsumhaltung anregen. Eingehen auf Fernsehsendungen, Auseinandersetzung mit Bildreportagen und kritisches Beschäftigen mit Comic strips und Bildwerbung soll die Beurteilung von Bildaussagen ermöglichen. Graphischer Bereich: Schwerpunkte und Teilziele: Einsichten in bildnerische Ordnungen, z, B. symmetrische und asymmetrische Gefüge, Reihung, Streuung, Gruppierung u. dgl. Einsichten in elementare Kontraste, z. B.: groß - klein, dick - dünn, viel - wenig, leicht - schwer u. dgl. Entwicklungsgemäße Anbahnung räumlicher Lösungen. Unterscheidung von Umriß und Binnenzeichnung. Beachtung der Beziehung zwischen bildnerischer Aufgabe und Bildformat. Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Materialien, z. B. Graphitstifte, Feder, Tusche, Tinte, Kugelschreiber u. ä. Fallweise experimentelle Verfahren, Verwendung von verschiedenen Formaten und Bildgründen. Druckgraphik: Einfache Hochdruckverfahren, z. B. Stempeldruck, Materialdruck, Schablonendruck u. dgl. Schwerpunkte der Werkbetrachtung: Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als auch an Werken der graphischen Kunst wahrgenommen werden. Erörterung einfacher Begriffe, z. B. Beziehung von Werkspur und Format, Umriß und Binnenzeichnung. Farbiger Bereich: Schwerpunkte und Teilziele: Herstellen eines farbigen Gefüges. Ausdruckswerte der Farbe. Motivierte Differenzierung von Farbe durch Mischen; Farbfamilien, Temperaturwert der Farbe, Aufhellen und Trüben der Farben. Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren: Verschiedene Farb- und Malmaterialien, z. B. Deckweiß, Ton- und Transparentpapiere u. ä. Verwendung verschiedener Formate und Bildgründe. Verschiedene Möglichkeiten des Farbauftrages (z. B. pastos, deckend, transparent), Experimentieren mit verschiedenen Techniken zum Finden von Ausdrucksmöglichkeiten. Schwerpunkte der Werkbetrachtung: Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als auch an Werken der Malerei wahrgenommen werden. Begegnung mit Werken der Malerei. Klärung von Begriffen (z. B. Erkennen von Farbfamilien, Temperaturwerten und Nuancen der Farbe). Plastischer Bereich: Schwerpunkte und Teilziele: Anstreben einer ganzheitlichen Form. Differenzierung der plastischen Formen und ihrer Oberflächenstrukturen.

Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren: Vorgeformte sowie leicht form- und verformbare Werkstoffe (z. B. Kunststoffe, Ton, Papiermasse, Holzklötzchen usw.). Verschiedene Verfahren (z. B. Materialmontagen, einfache Aufbauplastik, Drücken in Metallfolien, Arbeiten aus dem Gips- oder Ytongblock, aus dem Rundholz usw.). Schwerpunkt der Werkbetrachtung: Im praktischen Bereich gewonnene Einsichten und Erkenntnisse sollen sowohl an Schülerarbeiten als auch an Werken plastischer Kunst wahrgenommen werden. Klärung von plastischen Begriffen, z. B. Formunterscheidung (hohl, voll u. ä.), Oberflächenstruktur (gerauht, gekerbt u. ä.). Begegnung mit plastischen Werken. Architekturbetrachtung: Begegnung mit Bauwerken. Medien-Bereich : Schwerpunkte der Zielsetzungen: Erste Auseinandersetzung mit Wert und Unwert verschiedener Bildinformationen von visuellen Medien. Hinweise auf Arbeitsmittel: Fernsehen, Illustrierte, Comic strips, Werbung, Glückwunschkarten u. dgl. Schreiben : Bei allen schriftlichen Arbeiten ist auf Leserlichkeit und gefällige Anordnung des Schriftfeldes Wert zu legen und auf Verwendung des richtigen Schreibgerätes sowie auf gute Körperhaltung zu achten. Auf der fünften Schulstufe Üben und Anwenden der Blockschrift als einfache Schmuckschrift. Werkerziehung für Knaben Im Bereich des Funktionsspieles werden an Objekten formbildende und technische Grunderfahrungen gewonnen. Die Spielhaltung darf nicht zum Selbstzweck werden, die Gegenstände sollen vom Schüler auf ihren Funktionswert und ihre Wirkungsweise hin untersucht werden. Aus dem hantierenden und experimentierenden Umgang mit Materialien und Grundwerkzeugen werden elementare, im Vorfeld der technischen Bildung liegende Einsichten gewonnen, die zur Bildung einschlägiger Begriffe führen (z. B.: Rad und Achse, Festigkeit, Biegsamkeit u. ä.). Im Vordergrund steht die Förderung kreativen Verhaltens, wie Finden und Erfinden, Suchen und Stellen von Problemen, das Aufspüren von Ursache und Wirkung, nicht aber der ausschließliche Erwerb technischer Fertigkeiten oder die Ableitung naturwissenschaftlicher Gesetze. Die Aufgabenstellungen sollen die Eigeninitiative fördern und der kindlichen Entscheidung Spielraum lassen. Der Unterricht soll das Einordnen in die Gemeinschaft fördern, zur Sparsamkeit bezüglich Material- und Zeitaufwand, Pflege der Werkzeuge, Ordnung am Arbeitsplatz und zur Unfallverhütung erziehen. Schwerpunkte und Teilziele: Grunderfahrungen mit Material, Werkzeug und auch selbst gefundenen Verfahren. Herstellen von räumlichen Objekten durch Umgrenzen und Gliedern von Räumen. Experimentelles Bauen beweglicher Objekte. Ansätze zum technisch-funktionalen Denken. Hinweise auf Arbeitsmittel und Verfahren: Einsatz verschiedener Materialien und Werkzeuge, die Werkverfahren wie Verbinden, Verformen und Trennen ermöglichen; gegebenenfalls auch vorgefertigte Elemente, allenfalls Baukastenelemente. Werkerziehung für Mädchen Herstellen einfacher Werkstücke in Grundtechniken der Mädchenhandarbeit. Einfache Musterhäkelei; Rundhäkeln; Anwenden der Häkelschrift. Werkstücke mit einfachen Strickmustern (Streifen- und Flächenmuster); Rundstricken; Anwenden der Strickschrift. Nähen: einfache Werkstücke unter Anwendung von Grundstichen, Grundnähten (randabschließende Naht, Steppnaht, gestürzte Naht) und Zierstichen verschiedener Art. Leibesübungen Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen, haltungs- und bewegungsformende Übungen. Fortführen der Übungen in Zweck- und Spielformen; soweit notwendig, Einbeziehen von Schulformen. Erreichen und Festigen guter Haltungs- und Atmungsgewohnheiten. Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke). Laufen in den bisher geübten Formen mit gesteigerten Anforderungen; Wettläufe bis 30 m. Weiterführen der bisher geübten Sprünge; hock- und hockwendeartige Sprünge, Grätschsprünge, einfache Hang- und Hangstützsprünge, leichte Sprungkünste mit der Springschnur. Steigen auf schrägen und lotrechten Geräten. Klettern über kopfhohe feste Hindernisse, Kletterversuche an Tauen und anderen Geräten. Hangeln in einfachen Formen (viergriffig). Schaukeln im Sitzen und Stehen. Schwingen. Schwebegehen auf höhergestellten breiten und niedrigen schmalen Geräten. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben, auch als Partnerübungen. Werfen und Fangen mit gesteigerten Anforderungen an die Geschicklichkeit; Ziel-, Hoch- und Weitwerfen. Überdrehen an brust- bis schulterhohen Geräten. Purzelbäume, auch aneinandergereiht; Versuche im Handstehen und Radschlagen. Schwimmen: Erlernen einer Schwimmart. Rodeln, Eislaufen und Schilaufen. Spiele und Tänze.

Weiterführen der Lauf- und Ballspiele, auch in kleinen Gruppen, als Vorbereitung für die Parteispiele. Scherzspiele. Gehen, Laufen und Hüpfen nach gegebenen Rhythmen. Wanderungen. Gehleistung zwei bis drei Stunden, mit entsprechenden Ruhepausen und reichlicher Spielmöglichkeit. Leichte Orientierungsaufgaben. Gesundheitspflege. Gewöhnen an Reinlichkeit des Körpers und der Kleidung, unterstützt durch gelegentliche Belehrungen. Therapeutische und funktioneile Übungen Anknüpfend an das Übungsgut der therapeutischen und funktioneilen Übungen der Grundstufe 1 soll eine allmähliche Steigerung des Schwierigkeitsgrades der Übungen die Erreichung einer dem Altersdurchschnitt entsprechenden Ausprägung jener psychischen Voraussetzungen anstreben, welche für den Unterrichts- und Erziehungsprozeß relevant sind. Weitere Übungen zur Hebung der Leistungsbereitschaft und zum verstärkten Aufbau von Arbeitstugenden. Korrektur von individuellem Fehlverhalten und von Einstellungen und Werthaltungen als persönlichkeitsbildende Maßnahmen. Übungen zur weiteren Verbesserung der Sprechtechnik und der Sprachgewandtheit. 5. Fünfter Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen), Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe (Sechste, siebente und achte Schulstufe)" a) haben an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte und Naturlehre" die Überschrift „Biologie und Umweltkunde, Naturlehre" zu treten und die darauffolgende Litera a, (Naturgeschichte) „Biologie und Umweltkunde" zu lauten, b) hat der Abschnitt „Schreiben" zu entfallen, c) hat an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu treten, d) hat der Abschnitt „Bildnerische Erziehung" zu lauten: „Bildnerische Erziehung, Schreiben Einführung zum genaueren Beobachten und zur reicheren Durchformung. Besondere Bedachtnahme auf die Farbe als Gestaltungsmittel. Rhythmisch-dekoratives Gestalten einschließlich ornamentaler Schrift. Enge Zusammenarbeit zwischen Bildnerischer Erziehung und Handarbeit. Wecken der Erlebnisfähigkeit für Kunstwerke. Sorgsame Pflege der Schrift durch ausreichendes Üben der Geläufigkeit und Vermeiden jeder Verkrampfung und schlechter Körperhaltung. Übungen im ornamentalen Schreiben.", e) hat an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu treten, f) hat an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten, g) ist im Abschnitt „Hauswirtschaft" vor der Überschrift „Sechste bis achte Schulstufe" die Überschrift „Leibesübungen und rhythmische Erziehung" einzufügen, h) hat der Abschnitt „Therapeutische und funktionelle Übungen" zu entfallen; 6. ist im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) dem Abschnitt „Lehrplan-Oberstufe" (Sechste, siebente und achte Schulstufe) folgender Abschnitt anzufügen: „Lehrplan - Hauptschule" Grundsätzlich findet der Lehrplan der Hauptschule auch für taubstumme Kinder Anwendung, doch erfordert der Sinnesausfall Anpassungen und Abweichungen, die - sofern sie nicht im folgenden dargelegt werden - hauptsächlich spezifische Arbeitsmittel und Arbeitsweisen betreffen und daher nach dem Didaktischen Grundsatz der Methodengerechtheit in die Eigenverantwortlichkeit des Lehrers fallen. In der Hauptschule für taubstumme Kinder entfallen die Pflichtgegenstände Lebende Fremdsprache, Musikerziehung und Kurzschrift. Dem Pflichtgegenstand Deutsch kommt zentrale Bedeutung zu. Deutsch Ziel des Deutschunterrichtes ist die sprachliche Kontaktfähigkeit der Schüler. Sie sollen dazu geführt werden, ihre Gedanken mündlich und schriftlich richtig und verständlich auszudrücken. Hiezu ist auch die Kenntnis der Grundzüge der Sprachlehre notwendig. Diese sollen im formal und material bestimmten Sprachunterricht den Schülern einsichtig gemacht und durch intensives Üben angeeignet werden. In Lesen soll die Basis zu einer möglichst selbständigen Horizonterweiterung geschaffen werden. Die Schüler sollen lernen, sich durch Lesen Kenntnis von räumlich und zeitlich Entferntem anzueignen. Mit Hilfe fesselnder Lesestoffe soll Freude am selbständigen Lesen geweckt werden. Es wird notwendig sein, inhaltlich geeignete Lesestücke sprachlich aufzuarbeiten, um sie den Schülern zugänglich zu machen. Im Leseunterricht sollen die Schüler ferner mit einigen Dichtern und Schriftstellern bekannt gemacht werden und Auszüge bzw. Inhaltsangaben einiger Werke kennenlernen (Leseproben). Außerdem dient das Lesen der Erweiterung und Festigung des Wort- und Formenschatzes. Sprechen und Ablesen: Die Sprechübungen sollen die Schüler befähigen, sich ohne Scheu und mit

zunehmender Gewandtheit der Lautsprache zu bedienen. Die Anforderungen an die Sprechgeläufigkeit und an das Ablesen werden erhöht. Das Sprechtempo des Lehrers soll sich allmählich dem Gesprächstempo der Hörenden annähern. Das Ablesen soll an verschiedenen Personen und unter erschwerten Ablesebedingungen geübt werden. Artikulation: In allen Schulstufen ist die Artikulation bezüglich Laut- und Stimmbildung, Atemtechnik und Sprechrhythmus unter Kontrolle zu halten. Bei Knaben ist mit besonderer Sorgfalt auf die Beibehaltung der natürlichen Stimmlage während und nach der Mutation zu achten. Erste Klasse: a) Sprechen: Die Übungen haben vornehmlich die Form von Berichten und Gesprächen. Zum Gegenstand haben sie neben persönlichen Erlebnissen und Beobachtungen, den Veranstaltungen der Klassengemeinschaft und den Sachinhalten des Unterrichtes Themen aus dem Leben der Umwelt, das Brauchtum, profane und kirchliche Feste, die Jahreszeiten, den Tierschutz, den Verkehr, die Sparerziehung, gelegentlich auch Eindrücke aus der Lektüre, aus Film und Fernsehen. In szenischen Darstellungen und Stegreifspielen können echte Gesprächssituationen geschaffen werden, in denen sich die Schüler in Frage und Antwort, Rede und Gegenrede üben können. b) Aufsatz: Sprech- und Aufsatzunterricht sollen in engem Zusammenhang stehen. In der Regel sind Einzelaufsätze selbständig abzufassen. Besonderes Augenmerk ist auf Bildgeschichten zu richten. Dabei können die Kinder lernen, den Ablauf einer Handlung aus den in Bildern festgehaltenen Einzelszenen zu erkennen und zu versprachlichen. Sie können als Vorübung für den Erlebnisunterricht dienen. Daneben sind der Bericht, der Beobachtungsaufsatz, die Nacherzählung und der Brief zu üben. Gemeinsame Aufsätze sollen abgefaßt werden, um dadurch Anregungen für Einzelaufsätze zu geben oder Mängel in Einzelaufsätzen deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen dienen vor allem der Richtigstellung unzutreffender Redewendungen und der Bereicherung des Vorrates an treffenden Ausdrücken. In gemeinsamer Arbeit sind auch Postkarten zu verschiedenen Anlässen und ähnliche formelhafte Niederschriften abzufassen. Das Anlegen einer Mustermappe, die in den folgenden Jahren weitergeführt wird, ist empfehlenswert. c) Lesen: Intensives Üben im Lesen unbekannter Texte, deren Inhalt anfangs durch Illustration leichter verständlich gemacht wird. Aber immer mehr sollen die Schüler lernen, sich vom Bild als Hilfe zum Verstehen des Leseinhaltes zu lösen und vom gelesenen Text allein her einen unbekannten Inhalt zu verstehen. Im dramatisierten Nachspiel einzelner Szenen oder des ganzen Lesestückes können unverstandene Stellen geklärt und neue Begriffe und Wendungen geübt werden. Als Lesestoffe eignen sich: Märchen und Sagen in vereinfachter Sprache; Tiergeschichten; einfache Gedichte im Jahreskreis; Texte von Kinderliedern und einfachen Volksliedern, Auszählreime. Durch Nachschlagen in Wörterbüchern, Sachbüchern und anderen Nachschlagewerken soll der selbständige Bildungserwerb angebahnt werden. d) Sprachlehre und Stilerziehung: Satzlehre: Der Satz als Sinneinheit; die Satzglieder in ihrer sinnhaften Beziehung zueinander und die entsprechenden Fragen. Satzarten: Aussagesatz, Frage- und Aufforderungssatz. Die Satzglieder als Bauelemente des Satzes (Verschiebe-, Ersatz- und Weglaßprobe); allenfalls unvollständige Sätze. 1. Der ergänzungslose Satz, bestehend aus Subjekt und Prädikat. Das Prädikat als Darstellung von Geschehen und Sein. Das Subjekt als Träger des Geschehens und Seins. 2. Der Satz mit eingliedriger und mehrgliedriger Ergänzung. Ergänzungen als notwendige Satzglieder; Weglaßprobe. a) Akkusativobjekt, b) Dativobjekt, c) Gleichsetzungsnominativ, d) Umstandsergänzungen mit den Fragen wo? woher? wohin? wann? wie? (Lage-Raum-Ergänzung, Zeitergänzung, Artergänzung). 3. Die Beifügung als Teil eines Satzgliedes. Der zusammengesetzte Satz: 1. Die Satzreihe: kopulative Satzverbindungen („und"): asyndetisch und syndetisch; 2. Das Satzgefüge: a) der reine Kausalsatz (weil, da); b) der Konditionalsatz (wenn - dann). Wortlehre: Erkennen der Wortarten in ihrer wichtigsten Funktion. 1. Das Verbum: Wiederholung der finiten Verbformen; Wiederholung der Hauptzeiten (Präsens, Perfekt, Futurum); Erarbeitung des Präteritums; Imperativ (Singular und Plural); Wiederholung; unpersönliche Verben (3. Person des Neutrums „es"); reflexive Verben;

Hilfsverben und Modalverben (Präsens, Perfekt und Futurum), ihre Funktion im Satz. 2. Das Adjektiv in zweifacher Verwendung: als Gliedteil (Attribut) und als selbständiges Satzglied (Artangabe); Die Vergleichsstufen des Adjektivs (regelmäßig und unregelmäßig); 3. Das Nomen: Die Deklination der Nomina mit bestimmtem und unbestimmtem Artikel; Wiederholung der Pluralbildung. 4. Das Pronomen: Personalpronomen (alle Personen Singular und Plural in Nominativ, Dativ und Akkusativ); Possessivpronomen ; 5. Das Numerale: Grundzahlwörter und Ordnungszahlwörter; 6. Fallfremde Wörter (Partikeln); gebräuchliche Temporal- und Lokaladverbia. Ständige Übungen im Satzbau und im Gebrauch grammatisch richtiger Formen dienen der Fixierung richtiger Sprachgestalten. Einfache Übungen zur Wortbildung und Wortbedeutung und zur Erweiterung des Wortschatzes. e) Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Zweite Klasse: a) Sprechen: Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch der guten Gemeinsprache gesichert werden soll, werden fortgesetzt. Zu den Themen der 1. Klasse kommen immer mehr Gespräche über Tagesereignisse von allgemeinem Interesse. Die Berichte einzelner Schüler aus ihrem Lebensbereich werden ausführlicher. Dabei ist auf anschauliche und logische Darstellung zu achten. Durch intensive Gewöhnung an sinnvolles Fragen sollen die Schüler lernen, sich auf diesem Weg Informationen zu verschaffen bzw. diese zu ergänzen und an sinnlich nicht wahrnehmbaren Ereignissen teilzuhaben. b) Aufsatz: Bildgeschichten und Erlebnisaufsatz werden weiter geübt, der Beobachtungsaufsatz soll intensiviert werden. Zur Schulung des Gedächtnisses ist das Nacherzählen unter Beachtung einer logischen Inhaltswiedergabe zu pflegen. „Bildgeschichten mit Lücken" können der Schulung des logischen Denkens dienen. Die gemeinsamen Übungen zum Aufsatz sind fortzusetzen. Besondere Sorgfalt ist den Übungen im klaren Ausdruck zu widmen. Briefe und Karten zu verschiedenen Anlässen sind in gemeinsamer Arbeit abzufassen und in Mustermappen zu sammeln. c) Lesen: Die Leseübungen wie in der ersten Klasse werden fortgeführt und ausgebaut. Als neue Lesestoffe kommen hinzu: Götter- und Heldensagen (Inhaltsangaben, Leseproben, Umarbeitung in vereinfachter Sprache) und andere Erzählungen in Verbindung mit dem Unterricht in Geschichte und Sozialkunde; Schilderungen im Anschluß an Geographie und Wirtschaftskunde; Lesestoffe naturkundlichen Inhaltes; ferner Erzählungen aus dem Leben bedeutender Menschen der Heimat; Geschichten von Tieren und Pflanzen. Weiters soll das Lesen und Memorieren geeigneter Gedichte und Volkslieder geübt werden. Orientierung in Nachschlagewerken wird weiter betrieben. Ferner ist das Lesen lebenspraktischer Texte zu üben (Ankündigungen, Plakate, Verbotstafeln, Hinweistafeln, Gebrauchsanweisungen). d) Sprachlehre und Stilerziehung: Fortgesetzte Übungen zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit. Satzlehre: Wiederholung der Satzarten. Formen der Fragesätze. Übungen im Gliedern des Satzes (Weglaß- und Verschiebeprobe). Erweiterung auf folgende Satzglieder: 1. Präpositionalobjekt mit den Fragen: mit wem? zu wem? bei wem? von wem? womit? wozu? wobei? wovon? 2. Umstandsergänzung: Zeitergänzung mit den Fragen: seit wann? bis wann? wie lange? 3. Das Attribut als Teil eines Satzgliedes: das adjektivische Attribut mit der Frage: was für ein? das substantivische Attribut mit der Frage: welcher? Der zusammengesetzte Satz: 1. Die Satzreihe adversative Satzverbindungen (aber), kausale Satzverbindungen (denn), konsekutive Satzverbindungen (daher, deshalb); 2. Das Satzgefüge Eingeleitete Gliedsätze (Konjunktionalsätze), Funktion der Bindewörter: Objektsatz (daß, ob), Finalsatz (damit), Temporalsatz (als, wenn); Satzwertige Infinitive mit den Infinitivkonjunktionen „zu" und „um zu". Umformungsübungen. Wortlehre: Festigung im Erkennen der Wortarten. 1. Das Verbum: Wiederholung der Zeitformen und ihrer Leistung; die infiniten Verbformen: das 1. und das 2. Partizip; das Passiv der Verba: Vorgangspassiv, Zustandspassiv; der Konjunktiv im Wunschsatz. 2. Das Indefinitpronomen. 3. Wiederholungszahlwörter. 4. Partikeln: weitere Lokal- und Temporaladverbia.

Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch richtiger Formen, im besonderen der starken und schwachen Formen des Eigenschaftswortes und der richtigen Vorwörter im Satzzusammenhang mit bestimmten Zeitwörtern. Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien, Wortfeldern und Sachkreisen. Hinweise auf den anschaulichen Gehalt von Wörtern und Wendungen. e) Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Dritte Klasse: a) Sprechen: Neben den Berichten einzelner Schüler, welche die Wiedergabe von Erlebtem, Beobachtetem oder Gelesenem zum Inhalt haben, soll immer mehr das wechselseitige Gespräch geübt werden. Die Schüler sollen lernen, auf Mitteilungen des Partners einzugehen und dazu Stellung zu nehmen. Sie sollen „Unterhaltungen" üben, die aus Fragen und Antworten, Feststellungen und Entgegnungen bestehen. Als Inhalt solcher Gespräche bieten sich an: gemeinsame Erlebnisse, Tagesereignisse von allgemeinem Interesse [Sport, Politik usw., aber auch belanglose Themen (Wetter)], wie sie vielen Unterhaltungen der hörenden Mitmenschen zugrunde liegen. Ferner ergeben sich Themen aus der Leseerziehung, aus der Film-, der Verkehrs- und der Sparerziehung. Diese Übungen sollen die Schüler fähig machen, an Tagesgesprächen und ähnlichen Unterhaltungen ihrer Umwelt teilzunehmen bzw. deren Inhalte zu verstehen. Der bei solchen Übungen anfallende Wortschatz (Wendungen, Phrasen, Modewörter) soll durch häufige Anwendung zum aktiven Sprachbesitz der Schüler werden. b) Aufsatz: Zu den geübten Aufsatzgattungen kommen Beschreibungen aus lebensnahen Anlässen, Beobachtungen am Gehaben von Menschen und Tieren, ferner Sachberichte und Inhaltsangaben. Durch diese soll die Fähigkeit zur Unterscheidung des Wesentlichen vom Nebensächlichen entwickelt werden. Gemeinsame Aufsatzübungen betreffen nunmehr vor allem den bewußten Einsatz von Stilmitteln (Wortfolge im Satz, Verwendung der Zeitformen des Zeitwortes). An gut gelungenen Aufsätzen über das gleiche Thema sollen die Schüler Einsicht in den Aufbau guter Aufsätze gewinnen und dabei ihre Arbeiten nach einer vorher aufgestellten Gliederung abfassen lernen. Zur Übung des lebenspraktischen Schriftverkehrs werden in gemeinsamer Arbeit Muster für folgende Schriftstücke abgefaßt und in einer Mappe gesammelt: Briefe zu verschiedenen Anlässen; Bestellungen; Anfragen; Antworten auf Anfragen; Telegramme. Vordrucke für den Zahlungsverkehr (Post und Sparkasse) und für den Verkehr mit Behörden im Rahmen des Erfahrungskreises der Schüler. c) Lesen und Literaturerziehung (dritte und vierte Klasse): Beim Lesen längerer Erzählungen und schwierigerer Texte werden erhöhte Anforderungen an das Sprachverständnis gestellt. Durch gezieltes Fragen, szenische Darstellung sowie Inhaltsangaben einzelner Szenen und größerer Abschnitte kann das richtige Erfassen des Inhaltes überprüft werden. Schrifttum : Lyrische Gedichte, Balladen (für Gehörlose bearbeitet), Abenteuergeschichten, handlungsreiche Reiseschilderungen und Berichte über Entdeckungsfahrten; Erzählungen aus dem Arbeitsleben, aus der Technik und dem Verkehr; Lebensbilder bedeutender Männer und Frauen Österreichs und der übrigen Welt; Erzählungen zur Einkehr und Besinnung; Sagen und Fabeln; Inhaltsangaben (eventuell Leseproben) einfacher dramatischer Werke. Im Anschluß daran kurze Lebensbilder von Dichtern. Auch weiterhin ist das Lesen zur sachlichen Information als Vorstufe zum selbständigen Bildungserwerb zu pflegen. Das Zeitunglesen soll angebahnt und geübt werden: Tagesereignisse von allgemeinem Interesse (Politik, Wirtschaft, Kultur, Sport usw.) d) Sprachlehre und Stilerziehung: Satzlehre: Wiederholung der Satzglieder und ihrer Funktion im Satzganzen. Das Genitivobjekt. Das Präpositionalobjekt mit den Fragen: an wen? woran? auf wen? worauf? gegen wen? wogegen? für wen? wofür? über wen? worüber? Der zusammengesetzte Satz: Hinweise auf die Arten der Satzreihen. Disjunktive Satzverbindungen (entweder - oder). Satzgefüge: Weitere Objektsätze, Konzessivsätze (obwohl), Temporalsatz (Gleich-, Vor- und Nachzeitigkeit); direkte und indirekte Rede. Wortlehre: 1. Verbum: Übersicht über alle Zeitformen und ihre Leistung (Aktiv und Passiv); Konjunktiv im Konditionalsatz; 2. Gebräuchliche Modaladverbia der Qualität, Quantität und Intensität (ja, nein, sehr, ebenso usw.) 3. Gebräuchliche Kausaladverbia. Ständige Übungen im Gebrauch grammatisch richtiger Formen, besonders der Anredeformen. Erweiterung des Wortschatzes in Wortfamilien, Wortfeldern und Sachkreisen. Allenfalls sprachliche Ausdrucksmittel, wie Häufung, Steigerung, Gegensatz, Übertreibung, Abschwächung, Beschönigung.

Litera e Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr. Vierte Klasse: a) Sprechen: Bericht, Erzählung und Gespräch werden intensiv geübt und ausgebaut. Neben dem unterhaltenden Gespräch, wie es in der dritten Klasse eingeführt wurde, soll nun auch zur Diskussion hingeführt werden. Die Schüler sollen lernen, sich über eine Sachlage oder ein Ereignis eine Meinung zu bilden und diese auch zum Ausdruck zu bringen. Zu beachten sind dabei das Festhalten am Thema und sachliche Stellungnahme. Themen: politisches Tagesgeschehen, Sportereignisse, Probleme aus der Arbeitswelt, Film(Fernseh)- diskussion. Dabei soll der aktive Sprachschatz durch Klärung und Anwendung neuer Begriffe (gebräuchliche Fachausdrücke) und Gewöhnung an oft vorkommende Wendungen ständig erweitert und gefestigt werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Konfrontation im Arbeitsleben und in den Berufsschulen sollen Gelegenheiten zu Gesprächen und Diskussionen mit gleichaltrigen vollsinnigen Schülern gesucht werden. b) Aufsatz: Aufsatzformen und Übungen im lebenspraktischen Schriftverkehr wie in der dritten Klasse, nun mit erhöhten Anforderungen. Dazu treten Gesuche, Lebenslauf, Protokolle und Inserate. Ausfüllen weiterer Formulare. Neue Formen der schriftlichen Darstellung sind durch gemeinsame Übungen zu entwickeln. c) Lesen und Literaturerziehung: Siehe dritte Klasse. d) Sprachlehre und Stilerziehung: Erweiterung des Verständnisses für die Grundformen des Satzes, für grammatisch notwendige Ergänzungen und zusätzliche Angaben zur Verdeutlichung der Redeabsicht (Weglaßprobe bzw. Abstrichverfahren). Satzlehre: Der zusammengesetzte Satz. Die Satzreihe: kopulative Satzverbindungen (auch mehrgliedrig), disjunktive und konzessive Satzverbindungen; Satzgefüge: Subjektsatz, Zeitergänzungssatz (seit), Modalsatz (Vergleichssatz und Proportionalsatz), Konsekutivsatz, Relativsätze in der Rolle eines Attributes. Zusammenfassende Übersicht über Satzreihen und Satzgefüge; allenfalls mehrfach zusammengesetzte Sätze; Übungen im Überblicken umfangreicher Satzgefüge zur Erweiterung des Sprachverständnisses (graphische Darstellungen). Wortlehre: Relativpronomen und Demonstrativpronomen, Interjektionen zur Belebung der Umgangssprache. Zusammenfassender Überblick über alle Wortarten und ihre Bedeutung im Satzganzen. Funktion der Biegungsformen. Ständige Übungen zur Sprachrichtigkeit. Begriffsbestimmung, Über- und Unterordnung von Begriffen. Anleitung zu sinngemäßer Verwendung von Fachausdrücken und Fremdwörtern. Formelhafte Wendungen und Sprachklischees (Modeausdrücke und -Wendungen). Einfache Beispiele für begriffliche und bildhafte Ausdrucksweise. Allenfalls Beispiele zum Bedeutungswandel (mit kulturhistorischen Einblicken) und zur Wortbedeutung (geklärt mit Hilfe von Wortfeldern und syntaktischen Wendungen). Erklärung von Eigennamen. Allenfalls Lehn- und Fremdwort. e) Schriftliche Arbeiten: Schularbeiten: sechs im Schuljahr."; 6. sind dem Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) folgender Sechster und Siebenter Teil anzufügen: „SECHSTER TEIL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN FREIGEGENSTÄNDE Maschinschreiben Siehe Lehrplan der Hauptschule. Hauswirtschaft Siehe Lehrplan der Hauptschule. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Schulspiel Grundstufe 1, Grundstufe 2: Siehe Lehrplan der Volksschule. Lehrplan - Oberstufe, Lehrplan - Hauptschule: Siehe Lehrplan der Hauptschule. Stil- und Literaturpflege Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung und Ergänzung des Pflichtgegenstandes Deutsch auf der Oberstufe, wobei der Verbesserung und Verfeinerung der sprachlichen Ausdrucksfähigkeit und der Pflege inhaltserfassenden Lesens zur Horizonterweiterung und Gemütsbildung besondere Bedeutung zukommen. Lehrstoff: Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Deutsch. Dabei ist besonderes Schwergewicht auf die Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes zur Besserung des sprachlichen Ausdruckes sowie auf

Ausbau und Festigung des formalen Sprachbewußtseins als Voraussetzung eines besseren Sprechstiles zu legen. Über den Rahmen des Deutschunterrichtes hinausgehend soll die Lesefreudigkeit der Schüler gefördert werden. An geeignetem Lesegut ist das Verständnis für Werke der deutschsprachigen Literatur anzubahnen und zu vertiefen. Leibesübungen und rhythmische Erziehung Grundstufe 1, Grundstufe 2: Siehe Lehrplan der Volksschule, Unverbindliche Übung Leibesübungen. Lehrplan - Oberstufe, Lehrplan - Hauptschule: Siehe Lehrplan der Hauptschule. Schachspiel Siehe Lehrplan der Hauptschule. Berufskundliche Information Siehe Lehrplan der Hauptschule. SIEBENTER TEIL FÖRDERUNTERRICHT Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung im Klassenverband hinausgehende, erweiterte und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte. Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu orientieren und dient nicht dem Erreichen von darüber hinausgehenden Lehrzielen. Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen im Klassen- und Förderunterricht fällt besonders hohe Bedeutung zu, wobei insbesondere auch Erfahrungen aus den therapeutisch-funktionellen Übungen als Grundlage für die Unterrichtsplanung dienen können. Ausgehend von den individuellen Lernrückständen der Schüler bedarf der Förderunterricht einer eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt. VII. In der Anlage C 3 (Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder) 1. ist vor der Überschrift „Allgemeine Bestimmungen und Didaktische Grundsätze" die Überschrift „ERSTER TEIL" einzufügen; 2. haben im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen und Didaktische Grundsätze), Abschnitt A (Allgemeine Bestimmungen) a) die Unterabschnitte 1 (Zusammenfassung der Schulstufen in Lehrplan-Hauptstufen) und 2 (Lehrstoffverteilung für einzelne Schulen und Klassen) zu lauten: 1. Zusammenfassung der Schulstufen in Lehrplan- Hauptstufen Die Sonderschule für blinde Kinder gliedert sich in acht Schulstufen, die im Lehrplan entsprechend ihren besonderen Bildungsaufgaben zu drei Lehrplan- Hauptstufen zusammengefaßt werden: Die Grundstufe 1 umfaßt die erste und zweite Schulstufe, die Grundstufe 2 umfaßt die dritte und vierte Schulstufe und die Lehrplan-Oberstufe umfaßt die fünfte, sechste, siebente und achte Schulstufe. Während der Lehrplan der Grundstufe 1 und der Grundstufe 2 dem Lehrplan der Grundschule entspricht, kann der Unterricht auf der Lehrplan-Oberstufe je nach der Bildungsfähigkeit der Schüler nach dem Lehrplan der Sonderschule für blinde Kinder oder nach dem Lehrplan der Hauptschule mit behinderungsgemäßen Anpassungen erteilt werden. Für Schüler, die außer Blindheit noch andere Behinderungen aufweisen, ist der Lehrplan einer Sonderschule anderer Art sinngemäß anzuwenden, wobei die Bestimmungen der nach den Behinderungsarten in Betracht kommenden Sonderschullehrpläne soweit als möglich heranzuziehen sind. 2. Gliederung nach Unterrichtsgegenständen Gemäß den Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes ist der Lehrstoff der Sonderschule für blinde Kinder im Lehrplan nach Unterrichtsgegenständen zu gliedern. Die Unterrichtsgegenstände bedeuten verschiedene Aspekte bei der Begegnung mit ein und derselben Wirklichkeit oder verschiedene Weisen gestaltender Tätigkeit. Im Unterricht der Grundstufe 1 und der Grundstufe 2 ist von einer strengen Scheidung des Lehrstoffes nach einem gefächerten Stundenplan im Unterrichtsablauf Abstand zu nehmen. Ausnahmen sind auf das unbedingt notwendige Ausmaß einzuschränken. Auf der Oberstufe der Sonderschule für blinde Kinder ist in der Regel nach einem gefächerten Stundenplan zu unterrichten. Aber auch hier ist es zweckmäßig, umfassendere Sinnganzheiten, besonders wertbezogene Lebensgebiete, zusammenhängend zu behandeln. Hiefür bietet sich insbesondere auch der Epochalunterricht an, wobei eine entsprechende Lernplanung den stundenplanmäßigen Ausgleich über größere Lehreinheiten hinweg sicherzustellen hat. Innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände kommt es, unbeschadet des notwendigen sachlogischen Aufbaues nicht auf lückenloses Aneinandergrenzen der behandelten Teilgebiete und Lernzielgruppen an. Die exemplarisch gebotenen, das heißt beispielhaft ausgewählten und zu hinreichender Vertiefung geführten Teilgebiete und übergreifenderen Lernziele sollen in ihrer Gesamtheit allen Lebens- und Berufsbereichen der Schüler gerecht werden."

Litera b die bisherigen Unterabschnitte 2. (Lehrstoffverteilung für einzelne Schulen und Klassen), 3. (Mindestforderungen und Erweiterungsstoffe) und 4. (Das blinde Kind) die Bezeichnungen 3., 4. und 5. zu erhalten; 3. hat im Ersten Teil (Allgemeine Bestimmungen und Didaktische Grundsätze), Abschnitt B (Didaktische Grundsätze) der Unterabschnitt 4. (Gesamtunterricht) zu lauten: „4. Konzentration der Bildung Die Schulerziehung hat den ganzen Menschen zu bilden und darf keinen Seinsbereich, vom Körperlichen bis zum Seelisch-Geistigen, vernachlässigen. Besonders ist auch bei aller Außenweltverbundenheit eine altersgemäße Innenweltvertiefung zu fördern. Die Schulerziehung soll jede Oberflächlichkeit bekämpfen, den Schüler in angemessener Weise an die Wertwelt heranführen und ihm helfen, ein persönliches Wertzentrum, seine Lebensmitte, zu finden. In stofflicher Hinsicht verlangt die Konzentration trotz der notwendigen Fächerung des Lehrgutes ein Streben nach Einheit der Bildungswirkung, sodaß es möglich wird, auch vom Bildungsstoff her Lebensganzheiten zu formen und eine seelisch-geistige Zersplitterung der heranwachsenden Persönlichkeit zu verhindern. Im Fachunterricht der Oberstufe dürfen die Unterrichtsgegenstände nicht beziehungslos nebeneinanderlaufen. So ist es Aufgabe aller Lehrer, darauf zu achten, daß sich die Schüler einer gepflegten Sprache bedienen. Vor allem muß vermieden werden, daß der Schüler an Stelle eines sich nach und nach erweiternden Gesamtbildes der Welt und ihrer Kultur nur ein Wissen auf einzelnen Gebieten erwürbe, das er selbst in keinen Zusammenhang zu bringen vermöchte und das daher leicht dem Vergessen anheimfiele. Nur eine möglichst umfassende, von mehreren Seiten eingeleitete Behandlung des Bildungsgutes ermöglicht jene geistige Vertiefung, die eine Voraussetzung für jede Integration des Bildungsgutes im Schüler ist. Möglichkeiten zur Konzentration der Unterrichtsgegenstände ergeben sich in verschiedener Weise. So sollen Anregungen, die von einem Unterrichtsgegenstand ausgehen und in einen anderen hinüberführen, in diesem auch ergriffen und ausgewertet werden; Stoffe des einen Unterrichtsgegenstandes, die Lehrgebieten eines anderen als Voraussetzung dienen, werden entsprechend früher durchzunehmen sein; ein Lehrgebiet kann von verschiedenen Unterrichtsgegenständen aus beleuchtet werden; schließlich können Stoffe verschiedener Unterrichtsgegenstände zusammengeschlossen werden, um Einblick in eine größere Einheit zu gewähren. Diese Forderung nach Konzentration der Unterrichtsgegenstände wird nur dort eine gewisse Einschränkung erfahren, wo in den einzelnen Unterrichtsgegenständen begründete sachlogische Entwicklungsreihen nicht ohne Schaden für den Gesamterfolg unterbrochen werden können und die Eigengesetzlichkeit der Stoffe berücksichtigt werden muß. Trotzdem soll der Lehrer nach Möglichkeit versuchen, organische Bildungseinheiten aufzubauen, die eine oder mehrere Wochen hindurch in verschiedenen Unterrichtsgegenständen behandelt werden. Solche Bildungseinheiten sollen nicht nur von ihren eigenen Bildungswerten getragen werden, sondern können den Schülern auch andere Wertideen in geeigneter Weise nahebringen."; 4. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu lauten:

 

Litera e Bemerkungen zu den Stundentafeln Schülern des Zweiten Klassenzuges ist auf allen Schulstufen der Hauptschule die Möglichkeit zu bieten, eine lebende Fremdsprache als Freigegenstand zu wählen. Die Schulbehörde erster Instanz kann auf Antrag des Schulleiters bewilligen, daß der Unterricht in Hauswirtschaft an einzelnen Schulen statt mit zwei Wochenstunden mit vier Wochenstunden in jeder zweiten Woche während eines ganzen Schuljahres zu führen ist. Wo Knaben den Freigegenstand Hauswirtschaft wählen, können sie unter Berücksichtigung der Gruppengrößen gemeinsam mit den Mädchen am Unterricht im Pflichtgegenstand Hauswirtschaft (Mädchen) teilnehmen. Der Förderunterricht kann - mit Ausnahme der Sonderschule für blinde Kinder mit Klassenlehrersystem - bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden. Der Schüler kann jedoch den Förderunterricht je Unterrichtsjahr nur in höchstens 2 Unterrichtsgegenständen besuchen, wobei lediglich der Besuch von höchstens 2 Kursen desselben Unterrichtsgegenstandes zulässig ist. Hinsichtlich der Sonderschule für blinde Kinder mit Klassenlehrersystem können die Landesschulräte durch zusätzliche Lehrplanbestimmungen in der ersten und zweiten Schulstufe höchstens je zwei Förderstunden, in der vierten und achten Schulstufe je eine Förderstunde vorsehen."; 5. hat im Dritten Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) a) der dritte Absatz zu lauten: „Im Sinne des Paragraph 22, des Schulorganisationsgesetzes hat die Sonderschule für blinde Kinder im besonderen die Aufgabe, blinde Kinder in einer ihrer Behinderungsart entsprechenden Weise zu fördern, damit die Hemmungen des Blindseins weitgehend abzubauen und ihnen zumindest eine den Volksschulen entsprechende Bildung zu vermitteln. Bei entsprechender Bildungsfähigkeit soll den Schülern die Möglichkeit gegeben werden, sich eine über das Lehrziel der Volksschule hinausreichende Allgemeinbildung anzueignen. Dadurch wird eine ihrer Begabung und Leistungsfähigkeit angemessene Eingliederung in das

Arbeits- und Berufsleben und das Zusammenleben mit sehenden Menschen vorbereitet.", b) an Stelle der Überschrift „Naturgeschichte und Naturlehre" die Überschrift „Biologie und Umweltkunde, Naturlehre" zu treten, c) im Unterabschnitt „Biologie und Umweltkunde, Naturlehre" die Litera a, (Naturgeschichte) „Biologie und Umweltkunde" zu lauten, d) an Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu treten, e) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu treten, f) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten, g) der Abschnitt „Therapeutische und funktionelle Übungen" zu lauten: „Therapeutische und funktioneile Übungen Therapeutische und funktionelle Übungen versuchen aus Kenntnis von Fehlentwicklungen und Fehlverhalten durch Korrektur und Training die Bedingungen der Bildsamkeit zu verändern und zu verbessern. Störungen und Auffälligkeiten, welche die für den Unterricht relevanten Grundfunktionen oder psychischen Bereiche betreffen, sollen kompensiert, gemindert oder beseitigt werden. Die Schaffung geeigneter Voraussetzungen für die Bewältigung der schulischen Lern- und Verhaltensanforderungen steht im Mittelpunkt der therapeutischen und funktioneilen Übungen."; 6. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) der Abschnitt „Lehrplan- Unterstufe" zu lauten: „Grundstufe 1 (Erste und zweite Schulstufe) Einleitung: Die Grundstufe 1 der Sonderschule für blinde Kinder führt die Kinder aus der gewohnten häuslichen Lebensgemeinschaft in die Arbeits- und Lebensgemeinschaft der Schule ein. Neben der örtlichen Orientierung in der neuen Umgebung ist der Anerziehung der notwendigen Alltagsroutine (Körperpflege, Kleidung, Essen, Benehmen) große Bedeutung zu geben. An eine intensive Pflege und Schulung des Tastsinnes und an Übungen zur Förderung der Handgeschicklichkeit sind die notwendigen Vorübungen für das Lesen und Schreiben der Blindenschrift anzuschließen. Durch eine allmähliche Entfaltung der körperlichen, seelischen und geistigen Kräfte und Heranziehung aller Restsinne und mit Hilfe besonderer Methoden und Hilfsmittel sollen die Kinder befähigt werden, die Hemmungen des Blindseins zu überwinden. Das durch die Behinderung erschwerte Auffassungsvermögen, die großen Unterschiede in der Begabung und die häufige Altersstreuung verlangen auf der Grundstufe 1 eine sorgsame Auswahl des Bildungsgutes, die Anwendung ausschließlich blindheitsgemäßer Unterrichtsformen und langsames und behutsames Fortschreiten im Unterricht. Sachunterricht Heimat- und Naturkunde Der Sachunterricht beschränkt sich weitgehend auf Umweltskunde. Ausgehend von der engsten Umgebung des Kindes und unter Bedachtnahme auf seine natürlichen Interessen soll das Bildungsgut der Volksschule in blindheitsgemäßer Form vermittelt werden. Zunächst werden Gegenstände im Hand- und Armtastraum des Kindes erfaßt. Das Hantieren mit den Gegenständen geschieht unter Ausnützung aller Restsinne, besonders des Tastsinnes und des Gehörs. Durch das Hören von Geschichten, Gedichten und Liedern wird die emotionale Entwicklung gefördert und neben individueller Beziehung zu den Dingen auch deren Bedeutung für andere Kinder und für die Erwachsenen allmählich geklärt. So wird das blinde Kind aus seiner egozentrischen Stellungnahme zu einer sozialen und mehr objektiven Betrachtungsweise geführt. Als Arbeitsgebiete bieten sich an: Ausschnitte aus Spiel und Leben des Kindes im Elternhaus, in der Anstalt, in den Ferien, zu den verschiedenen Tages- und Jahreszeiten. Feste im Kreislauf des Jahres. Beziehungen des Kindes zu Menschen, Tieren, Pflanzen und Gegenständen seiner Umgebung. Interessante Erlebnisse und Ereignisse. Hiebei werden die der Altersstufe entsprechenden sprachlichen Ausdrucks- und Darstellungsformen geübt (Berichten, Erzählen, Spielen, Lesen, Schreiben und Singen) wie auch ein zahlenmäßiges und räumliches Erfassen durch Formen, Falten, Bauen, Legen, Sortieren, spielendes Hantieren und Darstellen, Zählen, Messen, Schätzen und Rechnen gepflegt. Deutsch, Lesen, Schreiben a) Sprechen: Die Sprechübungen knüpfen an den Sprachgebrauch der Schüler an, wobei anfänglich die ihnen vertraute Mundart geduldet wird, soweit diese die Unbefangenheit und Bereitschaft des kindlichen Sprechens fördert. Die Schüler erzählen von eigenen Erlebnissen und Erfahrungen und sprechen über die Inhalte des Sachunterrichtes. Das Sprechen in der gepflegten Umgangssprache wird zunächst durch Kinderreim und Kinderlied geübt, wobei die Sprache des Lehrers Vorbild ist. Durch Erzählen und Nacherzählen, Berichten, Fragen und Antworten, Memorieren und Dramatisieren sollen die sprachlichen Ausdrucksformen geübt und durch Spielen und Formen verlebendigt werden. Auf richtige Lautbildung, natürlichen Sprechton und auf den Erwerb eines entwicklungsechten Wortschatzes ist Wert zu

legen Um die Vorstellungsarmut des blinden Kindes zu überwinden, ist auf den Erwerb von Sachvorstellungen großer Wert zu legen. b) Lesen: Nach entsprechenden Orientierungs- und intensiven Tastvorübungen erfolgt die Erarbeitung der Lautzeichen der Braille-Punktschrift. Daran schließt sich das Lesen einfacher Wörter, Wortgruppen und kurzer Sätze. Hiebei ist allmählich von leicht tastbaren zu schwierigeren Buchstabengruppen überzugehen. Sobald ein ausreichender Bestand an Punktschriftzeichen erarbeitet wurde und die Tastfertigkeit entsprechend fortgeschritten ist, werden entsprechende Lesestoffe als Grundlage des weiteren Leseunterrichtes verwendet. Die Schüler sollen am Ende der ersten Schulstufe imstande sein, leichte Sätze nach vorbereitender Besprechung selbständig auf der Tafel oder Maschine darzustellen und zu lesen. Auf der zweiten Schulstufe nehmen die Leseübungen einen breiten Raum ein, um die individuellen Tastschwierigkeiten zu überwinden und eine ausreichende Lesegeläufigkeit zu erzielen. Lautrichtiges und flüssiges Lesen ist anzustreben. Als Lesestoff für die zweite Schulstufe kommt kindertümliches Lesegut (Sprüche, Erzählungen, leichtverständliche Märchen) in Betracht. c) Blindenschrift: Mit dem Schreibunterricht ist im Verlauf der ersten Schulstufe zu beginnen. Unbeschadet der verwendeten Methode (Tafel oder Maschine) soll der Schüler am Ende der vierten Schulstufe beide Schreibtechniken fließend beherrschen. Daher hat gegen Ende der zweiten Schulstufe die Verwendung des noch nicht eingeführten Schreibgerätes einzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt sollen die Schüler auch imstande sein, alle Buchstaben, Ziffern und Satzzeichen punktfehlerfrei und sauber zu schreiben. Mathematik Anschauliches Auffassen, Darstellen, Ordnen, Gliedern, Vergleichen und Abzählen von Mengen zur Grundlegung des rechnerischen Tuns und Denkens. Anschauliche Gewinnung der natürlichen Zahlen im Zahlenraum bis dreißig. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, daß die Zahlvorstellungen des blinden Kindes durch eine intensive Veranschaulichung gefestigt werden. Raumformen und räumliche Bezeichnungen sind durch Greifen, Abtasten, Bewegen, Falten und Formen zu veranschaulichen. Der Ausgangspunkt des Rechenunterrichtes ist das Hantieren mit konkreten Dingen. Vielfältige und abwechslungsreiche anschauliche Übungen im Zu- und Wegzählen ohne Darstellung in Ziffern bieten eine gründliche Orientierung im Zahlenraum. Im geeigneten Zeitpunkt sind die Ziffern einzuführen und auf dem Rechenapparat zu üben. Auf der zweiten Schulstufe erfolgt eine anschauliche Erweiterung des Zahlenraumes bis 100 (Zehnerschritt). Anschauliches Üben im Auffassen und Darstellen einschlägiger Mengen. Zu- und Wegzählen mit fortschreitenden Schwierigkeiten. Vervielfachen im Rahmen des Einmaleins, Erarbeiten der Malreihen 10, 5; 2, 4; allenfalls 3, 6. Messen ohne Rest als Umkehrung des kleinen Einmaleins. Erfassen und Festigen der Inreihen mit 10, 5; 2, 4; allenfalls 3, 6. Anbahnung des Zehnerüberschreitens, das bis zum Ende des zweiten Schuljahres ausreichend geübt sein muß. Das Hauptgewicht des Rechenunterrichtes in der Sonderschule für blinde Kinder liegt auf der Pflege des mündlichen Rechnens. Das schriftliche Rechnen auf dem Wiener Rechenapparat ist zu festigen und zu üben. Auf die Veranschaulichung der Rechenvorgänge ist großer Wert zu legen. Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für Mädchen Der Unterricht in Werkerziehung beschränkt sich auf die Ausbildung in den von blinden Kindern erfaßbaren Techniken, die nicht unbedingt der Kontrolle durch das Auge bedürfen. Einfachste Flechtmuster, Faltarbeiten, Darstellungen einfachster Formen und Gegenstände aus der engsten Umgebung des Kindes in Plastilin (Sand, Ton oder ähnlichem). Die Mädchen beginnen auf der zweiten Schulstufe mit dem Stricken. Der Unterricht in Handarbeiten soll auch intensives Hantieren mit den Dingen und Gegenständen des Gesamtunterrichtes zur Förderung der manuellen Geschicklichkeit pflegen. Eine besondere Bedeutung ist der intensiven Übung und Festigung der Alltagsroutine (Körperpflege, Bekleidung, Essen) und den Orientierungsübungen beizumessen. Musikerziehung Der Musik- und Gehörbildung in der Sonderschule für blinde Kinder ist im Hinblick auf ihre emotionalen Bildungswerte und zur Kompensierung der ausfallenden optisch-ästhetisch Werte besondere Bedeutung zuzumessen. Lieder und rhythmische Singbewegungsspiele sollen lustbetont aus dem Gesamtunterricht erwachsen, die Freude am Singen und an der Musik und das Gefühl für Rhythmik vertiefen. Besondere Bedachtnahme ist auf die Schulung des Gehörs und des Tongedächtnisses zu legen. Aus dem Bewegungs- und Sprachrhythmus erwachsen die ersten rhythmisch-metrischen Begriffe. Lustvoll betonte Übungen führen zur Sicherheit im Zweier-, Vierer- und Dreiertakt. Aus der Sprachmelodie einfacher Kinderreime ergeben sich melodische Erfahrungen; dabei können Motive und einfache Melodien von den Schülern selbst erfunden werden. Kinderlieder im Stimmumfang dl bis hl sind durch

Improvisation oder durch Vor- und Nachsingen zu erwerben. Am Ende der zweiten Schulstufe ist ein angemessenes Liedgut zu beherrschen. Auf gute Lautbildung und richtige Stimmfunktion ist zu achten. Allenfalls ist auch der Einzelgesang zu pflegen. Die Verwendung von Schlag- und Klanginstrumenten kann die Freude am Musizieren erhöhen und das rhythmisch-formale Gefühl vertiefen. Leibesübungen Besondere Bedeutung ist den haltungs- und bewegungsformenden Übungen sowie Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen beizumessen. Mannigfaltige Übungen in Spiel- und Zweckformen als Grundlage der Erziehung zu guter Haltung und Bewegung (Gewöhnung). Leistungsübungen. Laufen in Form von Fangenspielen, Gruppenwettläufen und Einzelwettläufen; Laufübungen. Springen und Hüpfen in verschiedenen Formen, freie Sprünge, Springen mit der Springschnur und dem Schwungseil, einfache Stützsprünge über niedrige Geräte. Steigen auf schrägen und lotrechten festen Geräten. Klettern über brusthohe feste Geräte. Hangeln in einfachen Formen (viergriffig). Schwebegehen auf niedrigen breiten Geräten. Heben und Tragen von Geräten. Werfen und Fangen in mannigfaltigen Formen. Wälzen, Purzelbäume. Spiele und Tänze. Einfache Formen von Lauf- und Ballspielen; Scherzspiele; Sing- und. Tanzspiele. Orientierungsübungen im Raum. Wanderungen. Kleine Ausflüge mit reichlicher Spielmöglichkeit. Gesundheitspflege. Therapeutische und funktioneile Übungen Übungen, die den Erwerb der sozialen Anpassung an die Schülergemeinschaft und die sichere Beherrschung der Alltagsroutine unter zunehmender Verselbständigung fördern. Orientierungsübungen am eigenen Körper und im Raum (Orientierung an Gegenständen). Gehörsübungen (Ansprechen im Raum, Lenkung durch Zuruf usw.). Nach Bedarf Speicherübungen mit verschiedenen Inhalten zur Förderung der Merkfähigkeit und Denktraining im anschauungsgebundenen Raum. Abbau von Entwicklungsrückständen und Störungen im sprachlichen Bereich durch sprechtechnische Übungen und sprachfördernde Methoden. Übungen zur Kompensation von Ausfällen, die den Unterrichts- und Erziehungsprozeß hemmen."; 7. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) im Abschnitt „Lehrplan -Mittelstufe" a) an Stelle der Überschrift „Lehrplan-Mittelstufe" die Überschrift „Grundstufe 2" zu treten, b) der Abschnitt „Sachunterricht" zu lauten: „Sachunterricht Heimat- und Naturkunde Dritte Schulstufe: Ausgehend von der Orientierung im Schulzimmer und im Schulhaus lernen die Schüler mit Hilfe von reliefartigen Darstellungen und Lehrausgängen, sich in der näheren Umgebung der Schule zu orientieren. Auf diese Weise wird auch das Verständnis für eine Wechselbeziehung zwischen räumlicher Wirklichkeit und geographischer Darstellung angebahnt und vertieft. Die Arbeit der Menschen in der nächsten Umgebung des Kindes und ihre Arbeitsstätten. Einige charakteristische Tiere und Pflanzen der Heimat. Lehrausgänge. Vierte Schulstufe: Weitere Übungen im Planlesen an Reliefdarstellungen des Schulortes und der Umgebung. Einführung der Reliefkarte des benachbarten Bundeslandes bzw. des Bundeslandes, in dem sich die Schule befindet. Anbahnung des Verständnisses für den Maßstab. Veranschaulichung einfacher Geländeformen und geographischer Grundbegriffe (Berg, Gebirge, Tal, Ebene, Fluß, rechtes und linkes Flußufer, See, Straße, Bahn, Dorf, Stadt) mit Hilfe des Sandkastens und Aufsuchen der Wirklichkeit. Anbahnung eines echten Verständnisses der Landkarte (reliefartige Darstellung). Das Bundesland, anschauliche Einblicke in geographische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Verhältnisse. Die wichtigsten Verkehrswege, Hinweise auf richtiges Verhalten im Straßenverkehr. Einige für das Bundesland wichtige Tiere, Nutz- und Zierpflanzen. Pflege der Pflanzen, Naturschutz. Beobachtungen einfacher Naturvorgänge, jahreszeitlicher Gegebenheiten und Witterungserscheinungen. Fortgesetzte Übungen im Messen und Wägen.", c) der Abschnitt „Deutsch, Lesen, Schreiben" zu lauten: „Deutsch, Lesen, Schreiben Der Deutschunterricht soll mit dem größeren Umfang des Erlebnis- und Beobachtungskreises den Sprachschatz der Schüler erweitern und klären und das Sprachgefühl schärfen und stärken. Dritte und vierte Schulstufe: a) Sprechen: Sprachliche Bewältigung der alltäglichen Lebenssituationen (Gruß- und Höflichkeitsformen, Gespräche zu Hause und in der Schule). Einfache Erzählungen und Berichte aus dem Erlebnisbereich der Schüler. Später auch Nacherzäh-

lungen und Darstellungen von Gehörtem und Gelesenem. Nachahmungsspiele und Memorieren kurzer und ansprechender Texte. Fortsetzung der sprechtechnischen Übungen. b) Schriftlicher Ausdruck: Gemeinsame Erlebnisse und Beobachtungen werden gemeinsam gegliedert und geformt. Langsames Hinführen zu selbständigen schriftlichen Darstellungen. Erlebnisberichte führen zu Einzelaufsätzen. Auf der vierten Schulstufe werden die gemeinsamen Aufsätze als aufsatztechnische Übungen weitergeführt, das Hauptziel liegt im selbständigen Darstellen individueller Erlebnisse und Beobachtungen. c) Sprachlehre: Das Hauptwort (Geschlecht, Ein- und Mehrzahl, Fälle). Das Zeitwort in Gegenwart, Vergangenheit, Zukunft und Mitvergangenheit. Erkennen der Eigenschaftswörter und persönlichen Fürwörter. Allenfalls Erkennen und Bestimmen des Satzkernes und der Ergänzungen. d) Rechtschreiben: Wörter aus den Sachgebieten (Häufigkeitswörter). Analogiebildungen, Berücksichtigungen und Verbesserung häufig fehlerhaft geschriebener Wörter, deren Laut- und Schriftbild voneinander abweichen oder deren mundartliche und schriftsprachliche Formen differieren. Gedächtnisübungen zur Ertragssicherung; Diktate zur Auswertung des Leistungsstandes. e) Lesen: Die Lesefertigkeit ist zu steigern. Beim Lesen ist das Hauptgewicht auf verständnisvolles und zusammenhängendes Lesen und auf einen frischen, lebendigen Sprechton zu legen. Allmählich sollen die Kinder auch zu Stillesen und selbständigem Lesen geführt werden. Dem Lesen haben freie Aussprachen zu folgen. Als Lesestoffe dienen Erzählungen aus dem Alltagsleben, Tiergeschichten, Fabeln, Märchen und Sagen, Kindergedichte, Anekdoten und Rätsel. Schaffung und Ausnutzung echter Lesesituationen. f) Blindenschrift: Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit in der Blinden-Vollschrift sind zu steigern. Auf möglichst fehlerfreies Schreiben ist zu achten.", d) an die Stelle der Überschrift „Rechnen und Raumlehre" die Überschrift „Mathematik" zu treten, e) im Abschnitt „Mathematik" der dritte Absatz zu lauten: „Das Zu- und Wegzählen erfolgt durch Analogiebildung in allen Hundertern des Zahlenraumes 1000. Erarbeitung der noch fehlenden Malreihen und gründliche Festigung aller Malreihen bis 10. Messen als Umkehrung des Einmaleins. Einfaches Teilen ohne und mit Rest. Sicherheit im Vervielfachen mit einstelligem Multiplikator (Rechenapparat). Auffinden und Lösen lebenspraktischer Rechenaufgaben. Bekanntmachen mit den gebräuchlichen Münzsorten.", f) an Stelle der Überschrift „Knabenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Knaben" zu treten, g) an Stelle der Überschrift „Mädchenhandarbeit" die Überschrift „Werkerziehung für Mädchen" zu treten, h) der Abschnitt „Therapeutische und funktioneile Übungen" zu entfallen; 8. hat im Fünften Teil (Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) der Abschnitt „Lehrplan- Oberstufe" zu lauten: „Lehrplan-Oberstufe (Fünfte bis achte Schulstufe) A. LEHRPLAN - SONDERSCHULE Sachunterricht Geschichte und Sozialkunde Fünfte Schulstufe: Die ersten Eindrücke von einst und jetzt, die in der Grundstufe 1 und in der Grundstufe 2 erworben wurden, werden durch einzelne Erzählungen über bedeutende Ereignisse aus der Geschichte des Bundeslandes und Österreichs bereichert. Die sozialkundlichen Einblicke in das Gefüge der Gemeinde, des Bezirkes und des Bundeslandes werden durch Kenntnisse über die obersten Organe des Bundes und über einige Verwaltungsaufgaben des Bundes, der Länder, der Bezirke und der Gemeinden ergänzt. Besonders sind die staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen für Behinderte und von Unglücksfällen betroffene Mitbürger dem Verständnis der Schüler nahezubringen. Verkehrserziehung. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Einige eindrucksvolle Bilder aus der Geschichte des Orients, der Griechen und der Römer. Einiges aus der Geschichte Österreichs bis zum Ende des Mittelalters: Bilder aus der Vorgeschichte mit Bezug auf die engere Heimat; Römerzeit; Besiedlung und Christianisierung; das bäuerliche Wirtschaftsleben, der Handwerkerstand; Klöster. Die Romanik. Das Werden Österreichs im Mittelalter. Das Rittertum; die Kreuzzüge; Rudolf von Habsburg. Dorf und Stadt im Mittelalter. Die Gotik. Bilder aus der Geschichte Europas vom Beginn der Neuzeit bis zum Wiener Kongreß sollen das Verständnis für jene gesellschaftlichen und wirtschaftlichen, politischen, religiösen und kulturellen Wandlungen wecken, die für das Erfassen der Gegenwart wichtig sind. Erfindungen und Entdeckungen; das wirtschaftliche und soziale Leben, Geldwirtschaft und Bauernkriege; Glaubensspaltung und Glaubenskriege; Absolutismus, Türkenkriege, Barock, Aufklärung; Maria Theresia und Joseph römisch II. Die Gründung der Vereinigten Staaten von Nordamerika; die Französische

Revolution; Napoleon und die Befreiungskriege; der Wiener Kongreß. Der Vormärz und das Jahr 1848. Die erste industrielle Revolution und ihre wirtschaftlichen Auswirkungen. Die österreichisch-ungarische Monarchie. Neue Entwicklungen in der Wirtschaft und Gesellschaft (die Arbeiterbewegung, die Großstadt, das Parlament und die politischen Parteien, moderne rechtsstaatliche Verwaltung). Imperialismus, Kolonialismus und Welthandel. Der Erste Weltkrieg und seine politischen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen. Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem Ersten Weltkrieg: Völkerbund, europäische Staatenwelt, Kommunismus, Faschismus, Weltwirtschaftskrise. Die Erste Republik Österreich. Der Nationalsozialismus und die Entfesselung des Zweiten Weltkrieges. Der Zweite Weltkrieg. Die weltgeschichtlichen Vorgänge nach dem Zweiten Weltkrieg; die Vereinten Nationen, der Wiederaufbau Europas, die Verselbständigung der ehemaligen Kolonien, die zweite industrielle Revolution und die Veränderungen in der ländlich-bäuerlichen Welt; die führenden Weltmächte. Die Zweite Republik Österreich: Wiedereinrichtung des demokratischen Lebens, Wiederaufbau; der Staatsvertrag von 1955 und die Neutralitätserklärung. Jugendschutz, einiges aus dem Jugendstrafrecht, Verkehrserziehung. Wichtiges aus dem Arbeits- und Sozialrecht; einiges über das Geldwesen und die Wirtschaftsführung. Geographie und Wirtschaftskunde Fünfte Schulstufe: Die Kenntnisse über das Bundesland, in dem die Schule liegt, sind zu festigen. Diese Kenntnisse werden auf die Republik Österreich ausgeweitet, und zwar auf das Bundesgebiet als Ganzes und auf die Besonderheiten der einzelnen Bundesländer. Als Unterrichtsstoffe kommen in Betracht: Lage und Bedeutung der Landeshauptstädte, Hauptverkehrswege und die von ihnen benützten Täler und Pässe, Verkehrsknotenpunkte; die Hauptgebirgszüge und wichtige Gewässer; Zentren der großen Wirtschaftszweige, Herstellungsorte der wichtigsten Exportgüter; wichtige Gebiete und Stätten des Fremdenverkehrs. Übungen im Lesen von reliefartigen Landkarten. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Auf jeder Schulstufe Wiederholung und Festigung der Kenntnisse über Österreich. Die Nachbarländer Österreichs; das übrige Europa einschließlich der außereuropäischen Länder um das Mittelmeer und des asiatischen Anteiles der Sowjetunion. Gewinnung wirtschaftskundlicher Kenntnisse über Europa. Die außereuropäischen Erdteile; einiges über Entdeckungsreisen. Einblicke in die wirtschaftlichen Beziehungen dieser Länder untereinander und zu Österreich. Im Zusammenhang damit Klärung weiterer wirtschaftskundlicher Grundbegriffe. Die Gestalt der Erde und ihre Darstellung durch den Globus (Geographische Länge und Breite). Die Abhängigkeit des Klimas vom Sonnenstand und anderen Bedingungen. Die Bedeutung des Klimas für die Menschen, für die Tier- und Pflanzenwelt. Die Erde als Planet. Entstehung der Jahreszeiten. Die Erde im Weltraum. Überblick über die Erdteile und Weltmeere. Allenfalls Übungen im Gebrauch von Atlanten, Karten, Plänen und Nachschlagewerken. Zusammenfassung und Festigung der volkswirtschaftlichen Grundbegriffe hinsichtlich der Formen und Bedingungen der industriellen und landwirtschaftlichen Produktion, des Handels und Verkehrs sowie der Entwicklung des Lebensstandards. Biologie und Umweltkunde Fünfte Schulstufe: Im Anschluß an die Geographie und Wirtschaftskunde sind die wichtigsten Nutztiere und Nutzpflanzen Österreichs wie auch die für die österreichischen Landschaften charakteristischen Tiere und Pflanzen zu besprechen. Dabei stehen die wirtschaftlich bedeutsamen Eigenschaften und die Gründe für das gehäufte Vorkommen dieser Tiere und Pflanzen in bestimmten Gegenden im Vordergrund. Auf die Bedeutung des Natur- und Landschaftsschutzes ist hinzuweisen. Die Besonderheiten einiger Arten von Säugetieren und Vögeln, die gemeinsamen Grundzüge ihres Körperbaues wie auch die Funktionen ihrer wichtigsten Organe sind hervorzuheben und mit deren Aufenthalt und Lebensweise in Verbindung zu bringen. Das Wichtigste über Bau und Funktion der Organe des menschlichen Körpers. Ebenso sind an einigen einfach gebauten Blütenpflanzen Grundanschauungen über Bau, Entwicklung und Bedeutung einzelner Pflanzenteile, namentlich von Blüte und Frucht, zu erarbeiten. Einige Hinweise auf die Gesundheitspflege. Pflege von Zimmer- und Gartenpflanzen, allenfalls Arbeiten im Schulgarten. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Tiere und Pflanzen in ihren natürlichen und vom Menschen mitgeformten heimischen Lebensräumen (Gebirge, Gewässer, Wald, Wiese, Feld, Garten, Bauernhof). Von Schädlingen und Schmarotzern. Fremdländische Lebensräume und einige für sie charakteristische Tiere und Pflanzen; dabei soll ein eindrucksvolles Gesamtbild vom Formenreichtum der Natur, von der Anpassung an extreme Lebensbedingungen und von besonders auffallenden Verhaltensweisen entstehen.

Bau und Funktion des menschlichen Körpers; Ernährung, Kleidung, gesunde Lebensführung. Natur- und Landschaftsschutz, Tier- und Pflanzenschutz. Pflege von Zimmer- und Gartenpflanzen. Küchenpflanzen und Heilkräuter. Allenfalls Schulgartenarbeit. Anleitung zum ständigen Beobachten mit dem Ziel, Naturverstehen und Naturliebe zu wecken. Natur lehre Fünfte bis achte Schulstufe: Physikalische Betrachtungen an Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Fahrzeugen, die den Schülern im Alltag begegnen. Von Wärmeerscheinungen: natürliche und künstliche Wärmequellen. Der Ofen, die Zentralheizung; Ausdehnung der Körper durch Wärme (das Thermometer). Vom Schmelzen, Erstarren und Gefrieren; Sieden, Verdampfen und Verdunsten. Der Dampfdruck und seine technische Nutzung. Anziehungskraft der Erde, Gewicht der Körper. Absolutes und spezifisches Gewicht. Allerlei Waagen. Von der Luft und vom Luftdruck: von der Atmosphäre, allenfalls Atmung und Verbrennung. Der Luftdruck, das Barometer. Luftverdichtung und -verdünnung; Luftpumpe, Heber, Wasserpumpen, allenfalls Windkessel, Spritzen. Alienfalb einiges vom Schall. Vom Wasser und vom Wasserdruck: Grund- und Quellwasser. Brunnen und Wasserleitung, Wasserkraft, Wasserräder und Turbinen. Magnetische Erscheinungen: Magnetische Anziehung, natürliche und künstliche Magneten. Der Kompaß. Von Wind und Wetter: von den Winden. Luftfeuchtigkeit, Nebel, Tau und Reif, Wolken und Niederschläge, Kreislauf des Wassers. Vom Gewitter. Wetterbeobachtung, Wettervorhersage. Von Werkzeugen, mechanischen Einrichtungen und Maschinen: Hebel an verschiedenen Werkzeugen und Geräten. Feste und bewegliche Rollen, Flaschenzug. Allenfalls Wellrad, Seilwinde, Kran und Greifer. Schiefe Ebene. Fliehkraft (Milchzentrifuge). Von Fahrzeugen und vom Verkehr. Allenfalls Fahrrad, Motorrad, Auto und Traktor, Benzin- und Dieselmotoren. Die wichtigsten Verkehrsvorschriften. Von elektrischen Einrichtungen, Geräten und Maschinen: Die Taschenlampenbatterie. Der Elektromagnet. Der Dynamo. Das Kraftwerk. Die Stromleitung. Spannung, Stromstärke. Widerstand. Elektrische Beleuchtungskörper und Heizgeräte. Allenfalls der Elektromotor, Telegrafie, Telefonie. Chemische Grundbegriffe und Grundtatsachen: Die Luft und ihre Zusammensetzung, Oxydation und Verbrennung. Das Wasser, Wasserstoff. Von Säuren, Laugen und Salzen. Allenfalls Kohlenstoff und Kohlenstoffverbindungen, Assimilation. Einige chemische Grundbegriffe; Grundstoffe und Verbindungen; Moleküle, Atome, Strahlungen. Strahlenschutz und Zivilschutz. Allenfalls chemische Zeichen und Formeln. Wichtige heimische Bodenschätze, ihre Gewinnung und Verwertung: Kalk und Ton, Granit und Quarz, Baustoffe; Eisenerz, Magnesit, Kohle, Erdöl. Deutsch, Lesen Fünfte Schulstufe: a) Sprechen: Die Sprechübungen sollen dahin führen, daß sich die Schüler der gepflegten Umgangssprache ohne wesentliche Anklänge an die Mundart gern, ohne Scheu und mit zunehmender Gewandtheit bedienen. Bei Schwierigkeiten im Finden des treffenden Ausdrucks kann gelegentlich auf die Mundart zurückgegriffen und von ihr aus die passende gemeinsprachliche Redewendung gesucht werden. Die Übungen haben vorwiegend die Form von Berichten und Gesprächen. b) Aufsatz: In der Regel sind Einzelaufsätze selbständig abzufassen. Besonders soll noch immer der Erlebnisaufsatz gepflegt werden; daneben sind der Bericht, der Brief, allenfalls auch der Phantasieaufsatz zu üben. Gemeinsame Aufsätze sollen nur noch abgefaßt werden, um für Einzelaufsätze beispielhafte Anregungen zu geben oder Mängel in Einzelaufsätzen deutlich zu machen. Solche Aufsatzübungen betreffen vor allem die Richtigstellung unzutreffender Redewendungen, die Bereicherung des Vorrates an zutreffenden Ausdrucksmöglichkeiten, Anfang und Schluß eines Aufsatzes. c) Rechtschreiben: Die Sicherheit im Rechtschreiben des aktiven Wortschatzes der Schüler wird ständig durch Übungen gefestigt und durch kurze Diktate überprüft. Aus der Zusammenstellung gleichartiger Formen ergeben sich Anhaltspunkte für gleichgeartete Fälle. Soweit die Schüler dazu imstande sind, sollen auch Rechtschreibregeln erarbeitet werden. Übungen im Gebrauch des Wörterbuches. d) Lesen: Beim Vorlesen sind etwa noch vorhandene störende Lesegewohnheiten zu überwinden. Texte in einfacher Sprache sollen fehlerfrei vom Blatt gelesen werden. Es ist aber auch das Vorlesen von Texten in gehobener oder stärker gegliederter Sprachform (nach vorherigem orientierendem Stillesen) zu üben. Daneben ist das Stillesen neuer Lesestoffe weiter zu pflegen. Zur Sicherung der Sinnerfassung dient unter anderem das Beantworten von Fragen über das Tatsächliche im Text und die abschnittsweise Wiedergabe in ausführlicher oder verkürzter Form.

Als Lesestoff (Lesebuch, Lesehefte, Zeitschriften) eignen sich Gedichte, Volks- und Dichtermärchen; Volkssagen; Götter- und Heldensagen; Fabeln, Schwanke, Geschichten von Tieren und Pflanzen; Erzählungen aus der Arbeitswelt. e) Sprachlehre: Je nach den vorkommenden Fehlern sind für einzelne Gruppen oder für die ganze Klasse Übungen zur Überwindung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit über das ganze Schuljahr zu verteilen. Satzlehre: Feststellen der Satzglieder in ihrer sinnhaften Beziehung zueinander: Subjekt, Prädikat, Ergänzungen im dritten und vierten Fall, Umstände der Zeit, des Ortes, der Art und der Begründung, Beifügung (nur Eigenschaftswörter). Die Prädikate bestehen aus Zeitwörtern in verschiedenen Zeiten und in passiver Form. Wortlehre: Erkennen der Fallformen des Hauptwortes (mit und ohne Artikel) und des hinweisenden und besitzanzeigenden Fürwortes. Neben diesen Grundstoffen kommen allenfalls als Erweiterungsstoffe in Betracht: Zeitwort: Hilfszeitwort, Mittelwort der Vergangenheit und der Gegenwart, allenfalls starke und schwache Biegung, Gebrauch der Vorvergangenheit und der Vorzukunft. Hauptwort und Artikel: Vergleich der Ein- und Mehrzahlformen, besondere Formen der Mehrzahl; f) Schriftliche Arbeiten: Vier Schularbeiten im Schuljahr. Sechste, siebente und achte Schulstufe: a) Sprechen: Die Sprechübungen, durch die der Gebrauch der guten Gemeinsprache gesichert werden soll, werden fortgesetzt. Zu Berichten und Aussprachen treten kurze Redeübungen, Gedichtvorträge, kurze szenische Darstellungen und anderes. b) Aufsatz: Bei der Pflege des Aufsatzes steht weiterhin der Erlebnisaufsatz im Vordergrund. Im Einzelaufsatz sollen auch Nacherzählungen, Inhaltsangaben und stichwortartige Zusammenfassung geübt werden. Lebenspraktischer Schriftverkehr. c) Rechtschreiben: Die bisher erarbeiteten Rechtschreibregeln sind ständig zu üben und zu festigen. d) Lesen: Das ausdrucksvolle Lesen ist weiter zu schulen. Dazu sind natürliche Lesesituationen zu schaffen und auszunutzen. Gelegentlich sollen auch Proben in heimatlicher Mundart gelesen werden. Übungen mit Sach- und Nachschlagewerken. Schrifttum: Lyrik und Balladen; Erzählungen, Götter- und Heldensagen. Berichte aus dem Leben bedeutender Menschen. Lebensvolle Stoffe aus der Geschichte (auch der Zeitgeschichte) und der Sozialkunde; aus Naturkunde, Geographie und Wirtschaftskunde; Schwänke und einfache dramatische Werke. Im Anschluß an den Lesestoff einige Kenntnisse über Dichter und Schriftsteller, über die verschiedenen Gattungen der Poesie und der dichterischen Prosa. e) Sprachlehre: Fortgesetzte Übungen zur Bekämpfung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit. Erweiterte Übungen im Gliedern des Hauptsatzes. Der zusammengesetzte Satz. Begriff der Satzverbindung. Beistrichsetzung. Funktion der Bindewörter. Übersicht über die wichtigsten Kapitel der Wortlehre. Hinweise auf Wortbedeutung und Wortbildung. f) Schriftliche Arbeiten: Vier Schularbeiten je Schulstufe im Schuljahr. Mathematik Fünfte Schulstufe: Stufenweise Erweiterung des Zahlenraumes bis über 100000, allenfalls über die Million hinaus, mit besonderer Betonung des Zehneraufbaues und des Stellenwertes. Einführung des schriftlichen Rechnens auf der Punktschrifttafel. Festigung der vier Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen. Daneben ständige Pflege des mündlichen Rechnens. Einführung in das Wesen der Dezimalzahl; anschließend die vier Grundrechnungsarten mit diesen Zahlen. Vorübungen für das Rechnen mit Bruchzahlen, vorwiegend im Rahmen der Bruchfamilie: Ganze, Halbe, Viertel, Achtel. Lösen lebensnaher Sachaufgaben (mit vorhergehender Schätzung des zu erwartenden Ergebnisses, unter Anbahnung des einfachen direkten Schlusses). Anwendung und Festigung der schon bekannten Maßeinheiten, Maßbeziehungen und Maßreihen; zusätzliche Erarbeitung der Maßreihen: t - q - kg - dkg - g; km - m - dm - cm; km² -m²- dm² - cm²; allenfalls m³ - dm³ - cm³; Stunde - Minute - Sekunde (wobei die Umwandlung von Maßeinheiten - besonders von Flächen- und allenfalls von Raummaßen - im allgemeinen nur auf benachbarte Einheiten beschränkt bleiben soll). - Einführung in den Maßstab (Vergrößern und Verkleinern). Rechnen mit mehrnamigen Zahlen. Im praktischen Leben vorkommende römische Zahlenzeichen. Weiterbildung der Raumanschauung durch Beschreiben, Begreifen, Abmessen und Anfertigen des Quaders und des Würfels (Netz). Erfassen und Bezeichnen der einzelnen Grundgebilde dieser Körper: Fläche, Kante, Ecke; Ebene, Strecke, Punkt; Winkel; Rechteck, Quadrat. Erkennen und Benennen der wichtigsten Eigenschaften dieser Gebilde: Seitengleichheit, Flächen-

gleichheit, Winkelgleichheit; parallel, normal; waagrecht (horizontal), lotrecht (vertikal); rechtwinklig. Berechnung des Umfangs und des Flächeninhalts von Rechteck und Quadrat und allenfalls des Rauminhalts und der Oberfläche von Quader und Würfel (vorwiegend sachgebunden und ohne Formel). Anleitung zum richtigen Gebrauch der Zeichengeräte. Vier Schularbeiten im Schuljahr. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Erweiterung des Zahlenraumes über die Million hinaus (Betonung des Zehneraufbaues und des Stellenwertes). Festigung der vier Grundrechnungsarten mit ganzen und Dezimalzahlen. Erarbeitung einfacher Rechenvorteile. Auf- und Abrunden und Schätzen. Anwenden häufig auftretender Maßeinheiten. Ständige intensive Pflege des Kopfrechnens. Einführung in das Rechnen mit Bruchzahlen. Beziehungen zwischen einfachen Bruchzahlen und Dezimalzahlen. Schlußrechnen bei direkten und indirekten Verhältnissen, auch angewandt auf einfache Prozent- und Zinsenberechnungen. Lösen lebenspraktischer Aufgaben in Querverbindung zu anderen Unterrichtsgegenständen; Kaufmannsrechnungen, Versicherungs-, Steuerrechnung; Zinsenrechnung, allenfalls auch mit Hilfe der Zinseszinsentafel (Sparerziehung). Verhältnisrechnung, Durchschnittsrechnung und ähnliches. Einfachste Buchführung. Als Erweiterungsstoff: Einführung in das Wesen der allgemeinen Zahl, soweit dies für das verständnisvolle Anwenden von Formeln nötig ist. Weiterbildung der Raumanschauung durch Abtasten, Abmessen, Beschreiben und ähnliches, und zwar des Prismas, des Zylinders, der Pyramide, des Kegels und der Kugel. Erfassen und Begreifen der einzelnen Grundgebilde dieser Körper: eckig, rund, eben, gekrümmt, gerade, krumm. Winkel, Dreieck, Viereck, Vieleck, Kreis; regelmäßige und unregelmäßige Figuren, insbesondere das regelmäßige Sechseck; Winkel von 90, 45, 60 und 30°. Berechnung des Umfanges und der Fläche von Rechteck, Quadrat, Dreieck, Viereck und Kreis; allenfalls die Raummaße m³, dm³, cm³; hl, 1. Berechnungen der Oberfläche und des Rauminhaltes von Quader, Würfel, Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel und Kugel. Allenfalls sind der Zahlenwert und der Rauminhalt von Pyramide, Kegel und Kugel durch Versuche anschaulich zu bestimmen. Fortgesetzte Übungen im Gebrauch der Zeichengeräte und der Meßbehelfe (Blindenmaßstab), auch des Winkelmessers. Vier Schularbeiten je Schulstufe im Schuljahr. Blindenschrift (Blindenkurzschrift) Fünfte Schulstufe: Grundzüge des deutschen Blindenkurzschriftsystems: Laut-, Silben- und Wortkürzungen, Anwendungsregeln. Ableitungen und einfache Zusammensetzungen. Einführung in den Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Abschluß der Systematik: Schwierige Zusammensetzungen (Bindestrich und Wortpunkt), Schreibung von Zahlen, Brüchen und Daten, Groß- und Sperrschrift, Abkürzungen für Maße und Gewichte. Erweiterung der Schreibtechnik, Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit. Werkerziehung für Knaben Fünfte Schulstufe: Gestalten in verschiedenen Arbeitsweisen unter Beachtung der Eigenart des Materials und der Möglichkeiten der verwendeten Technik. Nach Möglichkeit: Tonarbeiten. Papier- und Pappearbeiten: Einfache flächige Gegenstände sind nach Anweisung herzustellen und zu verzieren. Heften; Schneiden mit Schere und Messer. Holzbearbeitung: Spalten, Schneiden, Sägen, Schaben, Putzen. Allenfalls Arbeit mit Stroh, Bast, Draht oder Peddigrohr und ähnlichem. Richtige Handhabung der Werkzeuge. Unfallverhütung. Pflege von Werkstoff, Werkzeug und Arbeitsplatz. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Papier- und Pappearbeiten: Übergang zum räumlichen Gestalten. Überziehen und Schmücken. Holzbearbeitung: Schneiden, Sägen, Bohren, Stemmen, Raspeln, Feilen, Schrauben, Nageln, Leimen, Putzen, allenfalls Beizen, Streichen und Lackieren. Allenfalls Metallbearbeitung: Einführen in das Schneiden, Biegen, Feilen, Hämmern, Bohren, Nieten und Schrauben. Allenfalls Tonarbeiten. Hinweise auf handwerkliche Berufe. Berufshygiene und Unfallverhütung. Werkerziehung für Mädchen Fünfte Schulstufe: Einfache Strickarbeiten (Herstellung von Socken, Fäustlingen und ähnlichem). Weitere Einführung in einfache Häkelarbeiten. Im Nähen werden einfache Sticharten geübt. Weiters sind einfache Webarbeiten in Bast zu üben. Es sind einfache Werkstücke in den genannten Techniken möglichst selbständig anzufertigen und

geschmackvoll zu gestalten, wobei das Verständnis für materialgerechtes Arbeiten zu wecken und auf Sorgfalt und Ausdauer bei allen Arbeiten zu achten ist. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Einführung in das Rundstricken, Pflege einfachster Kunststrickerei; Häkeln; schwierigere Arbeiten mit Wolle und starkem Material. Allenfalls Einführen in das Maschinnähen. Handweben mit erhöhten Anforderungen, einfache Netz- und Knüpfarbeiten. Einführen in Reparatur- und Ausbesserungsarbeiten. Richtige Handhabung und Pflege der Arbeitsbehelfe. Musikerziehung Fünfte Schulstufe: Musikpflege: Festigung und Erweiterung des Liederschatzes (einstimmige Volkslieder und andere Lieder der engeren und weiteren Heimat, allenfalls zweistimmige; leichte Kanons). Allenfalls Musizieren der Schüler im Rahmen des Unterrichtes. Musikhören: Übungen im Erkennen von Takt, Rhythmus und Melodie an dem verwendeten Musikgut. Spielart, Tonbildung und Klangwirkung einiger Instrumente. Musikkunde: Allenfalls Einführung in die Musikschrift für Blinde. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Musikpflege: Festigung des Liedgutes der vorangegangenen Schulstufen. Alte und neuere Lieder (Volks- und Kunstlieder), ein- und zweistimmig, auch mit Begleitung. Zwei-, allenfalls mehrstimmige Kanons. Auf den Zusammenhang mit der rhythmischen Erziehung (Leibesübungen) ist zu achten. Bei Knaben ist der Stimmwechsel zu berücksichtigen. Musikhören: Erkennen und Erleben formbildender Elemente an Liedern und einfachen instrumentalen Formen. Allenfalls Einführrung in die Musikschrift für Blinde. Allenfalls ist das Singen nach Noten anzubahnen und zu fördern. Allenfalls Hörerziehungsstunden (Schulfunk, Schallplatte und Magnetophon), auch unter Mitwirkung der Schüler (Instrumentalgruppen). Musikkunde: Aus dem Leben großer Meister der Musik (im Zusammenhang mit Musikhören und Musikpflege). Maschinschreiben Siebente und achte Schulstufe: Richtige Körper- und Handhaltung; methodische Erarbeitung des Griffeides im Zehn-Finger-Blindschreiben (Grundstellung asdf - jklö) einschließlich Ziffern und Zeichen. Möglichst fehlerfreies und sauberes Schreiben ohne bestimmte Geschwindigkeit; Anfertigung von einfachen Schriftstücken der Praxis. Einführung in die Maschinenkunde. Leibesübungen Fünfte Schulstufe: Auswahl aus nachfolgenden Übungen, soweit sie für blinde Kinder in Frage kommen. Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen. Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungs- und Fußschäden sowie zur Leistungsverbesserung bei den Grundübungen und anderen. Haltungs- und bewegungsformende Übungen. Haltungs- und Bewegungsformung durch mannigfaltige Bewegungsaufgaben (Tätigkeiten). Erziehung zu guten Haltungs- und Atmungsgewohnheiten. Leistungsübungen (einschließlich Kunststücke). Grundübungen: Laufen in Form von Hindernisläufen, Geländeläufen, Wettläufen, auch als Staffeln (bis 60 m). Laufsprünge, Hoch- und Weitsprünge aus dem Stand und mit Anlauf; Stütz-, Hang- und Hangstützsprünge in Zweckformen. Steigen auf lotrechten, schrägen, festen und schaukelnden Geräten. Klettern über kopfhohe Hindernisse; Klettern an Tauen und anderen Geräten; Kletterschluß. Hangeln, Schaukeln und Schwingen in einfachen Formen, allenfalls auch mit Absprung am Ende des Rückschwunges. Schwebegehen auf höhergestellten breiten und niedrigen schmalen Geräten. Fortführen der Übungen im Werfen und Fangen; Schock- und Schlagwurf. Stoßen mit Schwerbällen und sonstigen geeigneten Geräten. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben, auch in Form kleiner Wettkämpfe, kleine Ringaufgaben (Knaben). Kunststücke: Einfache Formen des Bodenturnens (zum Beispiel Rolle, Rad, Handstand) und der Gerätekünste (zum Beispiel Winden, Ab-, Auf- und Unterschwünge, Hockwende, Hocke, Grätsche). Fortführung der Sprung-, Wurf- und Fangkünste. Schwebetragen. Schwimmen: Gewöhnungsübungen im schwimmtiefen Wasser. Winterübungen : Allenfalls Rodeln, Lehrgang für Anfänger im Eislaufen und Schilaufen. Spiele und Tänze. Spiele: Parteispiele mit einfachen Regeln (zum Beispiel Tag und Nacht, Fangball, Völkerball, Schnappball). Scherzspiele. Spiele zur Übung der Sinne. Orientierungsübungen im Raum. Tänze und tänzerisches Gruppenspiel (einschließlich Vorformen): Singspiele und Tänze mit lebhafter Bewegung. Gehen, Laufen, Hüpfen und Springen nach einfachen Rhythmen und auch räumlich geordnet (Mädchen). Wanderungen. Gehleistung drei bis vier Stunden für eine Ganztagswanderung mit entsprechenden Ruhepausen und reichlicher Spielmöglichkeit.

Gesundheitslehre. Belehrung über Körperpflege (Haut, Nägel, Zähne). Erziehung zur Nasenatmung. Bade- und Wanderregeln. Turn- und Badekleidung. Sechste, siebente und achte Schulstufe: Siehe fünfte Schulstufe. Dazu nach Möglichkeit Erlernen einer Schwimmart."; B. LEHRPLAN - HAUPTSCHULE Grundsätzlich finden die Bestimmungen des Lehrplanes der Hauptschule auch für blinde Kinder vollinhaltlich Anwendung, doch erfordert der Sinnesausfall blindheitsgemäße Anpassungen, die - sofern sie nicht im Folgenden dargelegt werden - hauptsächlich spezifische Arbeitsmittel und Arbeitsweisen betreffen und daher nach dem Didaktischen Grundsatz der Methodengerechtheit in die Eigenverantwortlichkeit des Lehrers fallen. In der Hauptschule für blinde Kinder entfallen die Pflichtgegenstände Bildnerische Erziehung und Schreiben sowie Kurzschrift. An ihre Stelle treten als Pflichtgegenstände Blindenkurzschrift und Maschinschreiben. Es entfallen der Freigegenstand Latein sowie die Unverbindlichen Übungen Schulspiel und Schachspiel. Blindenkurzschrift Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgabe: Die Blindenkurzschrift, eine gekürzte Form der Brailleschrift, ist eine literarische Schrift, in der das gesamte Schrifttum für jugendliche und erwachsene Blinde hergestellt ist. Sie ermöglicht dem Schüler ein beschleunigtes Schreib- und Lesetempo bei verringertem Umfang der Braillebücher. Der Schüler soll mit den Regeln der Kürzung von Lautgruppen und Silben sowie ganzer Wörter vertraut werden, was ihn befähigen soll, notwendige Aufzeichnungen und Arbeitshefte zu führen. Lehrstoff: Erste Klasse: Einführung in die reformierte Blindenkurzschrift; Lautgruppenkürzungen, einformige Wortkürzungen, Ableitungen, einfache Vor- und Nachsilben, Wortkürzungen mit Ankündigungspunkt, ein- und zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen. Anwendungsregeln. Einführung von Lesetexten in reformierter Blindenkurzschrift. Auf genaues punktfehlerfreies Schreiben auf der Punktschriftmaschine ist zu achten. Zweite Klasse: Abschluß der Systematik; schwierige Wortzusammensetzungen. Hilfszeichen und besondere Schreibweisen wie Großschreibung, Sperrdruck; Abkürzungen für Münz-, Maß- und Gewichtsbezeichnungen. Übungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad zum sicheren Gebrauch der Kürzungen. Diktate. Lesetexte in Blindenkurzschrift. Auf flüssiges Lesen und fehlerfreies Schreiben auf der Punktschriftmaschine ist weiterhin zu achten. Dritte Klasse: Gezielte Übungen zur Erweiterung der Schreibtechnik, Schreibsicherheit und Schreibgeläufigkeit. Häufige Diktate. Großschreibung und Übung von schwierigen Formen im Zusammenhang mit dem Rechtschreibunterricht. Flüssiges und ausdrucksvolles Lesen ist weiterhin zu pflegen. Vierte Klasse: Anspruchsvolle Texte mit Tabellen, Fremdwörtern, Aufstellungen usw. Übungen zur Erhöhung der Schreibgeschwindigkeit unter Berücksichtigung der Genauigkeit und Sauberkeit der Ausführung. Schwierige Diktate. Sicheres und flüssiges Lesen."; 9. hat der Sechste Teil (Aufgaben und Lehrstoff der Freigegenstände) zu lauten : „SECHSTER TEIL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER FREIGEGENSTÄNDE UND UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN FREIGEGENSTÄNDE Lebende Fremdsprache (Englisch, Italienisch) Bildungs- und Lehraufgabe: Erwerbung eines Wort- und Phrasenschatzes, der es dem Schüler ermöglicht, sich in der Fremdsprache zu verständigen. Von der Formen- und Satzlehre nur so viel, wie zur Bewältigung der gestellten Aufgaben unentbehrlich ist. Lehrstoff: Übungen zur Einführung in die Lautbildung und zur Überwindung der Ausspracheschwierigkeiten. Schulung des Gehörs und der Sprechwerkzeuge durch Nachahmung. Inhaltlich gebundene Reihenübungen zum Erkennen einer gewissen Gesetzlichkeit in der Aussprache, Beachtung des Tonfalls. Beantwortung und Stellung einfacher Fragen auch in freier Rede, Einsetzübungen, Übungen zur Wortstellung, Auswendiglernen von kurzen Texten, Aufbau eines Wort- und Phrasenschatzes. Einfache Lesestücke, Zwiegespräche. Esperanto Siehe Lehrplan der Hauptschule. Hauswirtschaft Siehe Lehrplan der Hauptschule. Die Anwendung hat mit jenen Abweichungen und Einschränkungen zu erfolgen, die sich aus der Behinderung der Schüler ergeben.

UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Chorgesang Siehe Lehrplan der Hauptschule. Spielmusik Siehe Lehrplan der Hauptschule. Ergänzende Werkerziehung für Knaben Bildungs- und Lehraufgabe: Im Unterricht sind durch zielgerichtete Übungen unter Benützung von Werkzeugen und Maschinen (Nähmaschine, Webstuhl usw.) im Umgang mit vorwiegend textilen Materialien Grundtechniken zu vermitteln, die es den Knaben ermöglichen, auch mit bisher eher ungewohntem Material unter Berücksichtigung individueller Neigungen kreativ tätig zu werden. Die Knaben sind im Rahmen dieser handwerklichen Arbeiten zu einer positiven Arbeitshaltung zu führen und zu einem kritischen Konsumverhalten zu erziehen. Lehrstoff: Dem Unterricht ist im allgemeinen eine sinnvolle und zweckmäßige Auswahl des Lehrstoffes im Pflichtgegenstand Werkerziehung für Mädchen zugrunde zu legen, die auch den Erfordernissen der Knaben im Hinblick auf das künftige Leben Rechnung trägt. Es sind daher vor allem jene Techniken zu üben, mit denen Knaben im Leben konfrontiert werden könnten. Ergänzende Werkerziehung für Mädchen Bildungs- und Lehraufgabe: Im Unterricht sind durch zielgerichtete Übungen und sachgerechte Handhabung von Werkzeugen Erfahrungen im Umgang mit Werkstoffen zu sammeln, verschiedene Arbeitsweisen zu erproben, einfache Gebrauchsgegenstände und Spielzeug auch nach Skizzen der Mädchen herzustellen und kreative Lösungen anzustreben. Der Schwerpunkt ist in der Tätigkeit mit für Mädchen bisher eher ungewohntem Material zu setzen. Durch Erarbeitung und Vermittlung technischer Kenntnisse und Fertigkeiten ist zu technischem Denken und Handeln, zu Verantwortungsbewußtsein in einer technischen Welt sowie zu einem kritischen Konsumverhalten zu erziehen. Neben selbsttätigem Herstellen von Werkstücken durch die einzelnen Schülerinnen ist durch sinnvolle Arbeitsteilung auch die Kooperation in der Gruppe zu üben. Lehrstoff: Dem Unterricht ist im allgemeinen eine zweckmäßige Auswahl des Lehrstoffes im Pflichtgegenstand Werkerziehung für Knaben zugrunde zu legen, der auch Neigungen der Mädchen berücksichtigt. Beim Gestalten von Werkstücken in Einzel- und Gemeinschaftsarbeit sind vor allem Holz, Metall, Papier, Ton, Plastillin, Wachs, Bast, Stroh, Peddigrohr, allenfalls Gips und Email zu verwenden, wobei der Lehrer eine entsprechende Auswahl zu treffen hat. Leibesübungen Siehe Lehrplan der Hauptschule. Einführung in den Gebrauch von Blindenlesegeräten Bildungs- und Lehraufgabe: Durch den Gebrauch des Lesegerätes soll der Blinde befähigt werden, beliebige Texte in normalem Druck, wenn auch in stark vermindertem Tempo, zu lesen und daher größere berufliche Unabhängigkeit zu erlangen. Lehrstoff: Der Lehrstoff umfaßt zunächst Übungen zur Handhabung des Gerätes, wobei vor allem die richtige Zeilenerfassung und das Kennenlernen der einzelnen Buchstabenformen im Vordergrund stehen. Anschließend folgen erste Leseübungen in Blockschrift. Diese Übungen werden durch ergänzendes Kennenlernen der normalen Druckschriftformen fortgesetzt. Berufskundliche Information Siehe Lehrplan der Hauptschule; 10. ist dem Sechsten Teil (Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff der Freigegenstände und Unverbindlichen Übungen) folgender Siebenter Teil anzufügen: „SIEBENTER TEIL FÖRDERUNTERRICHT Ziel des Förderunterrichtes ist eine über die Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung im Klassenverband hinausgehende, erweiterte und ergänzende Förderung im Kleingruppenverband für solche Schüler, deren Leistungsstand in einem Unterrichtsgegenstand den erfolgreichen Abschluß der jeweiligen Schulstufe gefährden könnte. Der Förderunterricht hat sich ausschließlich an den Grundlehrzielen (Fundamentum) des Lehrplanes zu orientieren und dient nicht dem Erreichen von darüber hinausgehenden Lehrzielen. Der engen Verknüpfung von Fördermaßnahmen in Klassen- und Förderunterricht fällt besonders hohe Bedeutung zu, wobei insbesondere auch Erfahrungen aus den therapeutisch-funktionellen Übungen als Grundlage für die Unterrichtsplanung dienen können. Ausgehend von den individuellen Lernrückständen der Schüler bedarf der Förderunterricht einer eigenständigen didaktisch-methodischen Planung, die

den besonderen Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung trägt." VIII. In der Anlage C/4 (Lehrplan der Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder) 1. hat der Erste Teil (Allgemeine Bestimmungen und Didaktische Grundsätze) zu lauten: „ERSTER TEIL ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Allgemeine Bestimmungen 1. Gliederung des Lehrplanes Entsprechend der Eigenart und den Behinderungen der Kinder werden diese Schulen nach Möglichkeit in vier Klassen (vier aufeinanderfolgenden Stufen) und mit einer angeschlossenen Abschlußklasse (Abschlußstufe) geführt, wobei für die Einreihung in die Klassen (Stufen) nicht so sehr das Lebensalter des Kindes, als vielmehr seine Reife und seine Leistungsfähigkeit in Betracht kommen. Im Sinne einer arbeitsorientierten Förderung der praktischen Bildbarkeit soll den Kindern im letzten Jahr der Schulpflicht unter Berücksichtigung der organisatorischen Voraussetzungen der Besuch der Abschlußstufe ermöglicht werden. Mit Rücksicht auf die verschiedenen Organisationsformen und auf die Verschiedenheit der örtlichen Erfordernisse werden die Landesschulräte gemäß Paragraph 6, des Schulorganisationsgesetzes ermächtigt, im Rahmen dieses Lehrplanes schuleigene Lehrstoffverteilungen festzusetzen, die den besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. 2. Der Schüler der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder Die Kinder sind in ihrer Gesamtpersönlichkeit stark gestört. Vor allem weisen sie in ihrer intellektuellen Entwicklung und Reife schwere Behinderungen auf; daneben zeigen sich häufig auch motorische Störungen (Koordinationsstörungen), Sprachstörungen und Rückstände in der Sprachentwicklung, ein reduziertes Reaktionsvermögen und mangelnde soziale Anpassungsfähigkeit. Die Entwicklungsstörungen betreffen nicht alle Bereiche der Persönlichkeit in gleichem Maße. Diese Kinder gelangen fast nie zu selbständiger Lebensführung und bleiben immer auf die Betreuung in der Familie oder in Fürsorgeeinrichtungen angewiesen. Sie sollen mit Hilfe der heilpädagogischen Einrichtungen der Sonderschule soweit wie möglich gefördert und in ihrer Verhaltensweise dem Leben in der Gemeinschaft angepaßt werden. B. Didaktische Grundsätze 1. Erziehung zur Gemeinschaft Wegen der besonderen Behinderung dieser Kinder steht die Erziehung zur Gemeinschaft im Vordergrund. Die Kinder sollen lernen, sich in Spiel und Arbeit in die kleine Gemeinschaft der Klasse einzufügen, sich richtig zu verhalten und das Wollen und Tun des Mitmenschen zu berücksichtigen (Spielgemeinschaft, Schulweggemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft, Gottesdienstgemeinschaft). 2. Rücksicht auf die Behinderung und auf die Eigenart der Schüler Die Behinderungen betreffen verschiedene Bereiche der Persönlichkeit. Beim Erwerb der Kulturtechniken sollen die Anforderungen der individuellen Leistungsfähigkeit angepaßt und Überforderungen vermieden werden. Die therapeutischen und funktionellen Übungen und die heilpädagogischen Maßnahmen haben die Aufgabe, die besonderen Behinderungen der einzelnen Kinder abzubauen und die individuelle Leistungsfähigkeit zu steigern. 3. Gesamtunterricht Wegen des geringen Leistungs- und Differenzierungsvermögens der Schüler ist der Unterricht in allen Klassen (auf allen Stufen) Gesamtunterricht. Die Darstellung des Bildungsgutes in größeren Ganzheiten soll zur Ausbildung eines entwicklungsgemäßen Weltbildes führen. Durch diese Betrachtungs- und Arbeitsweise lernt das behinderte Kind in bescheidenem Maße seine Umwelt überschauen und gliedern. 4. Lebensnähe und Anschaulichkeit des Unterrichtes Die beschränkte Aufnahme- und Entwicklungsfähigkeit der Schüler macht es notwendig, daß der Unterricht von der unmittelbaren Umgebung des Kindes ausgeht und nur die lebenswichtigsten Stoffgebiete, zu denen das Kind in unmittelbarer Beziehung steht, behandelt. Die lustbetonte, erlebniserfüllte und wirklichkeitsverbundene Arbeit fördert den Lernprozeß. Wegen der geringen Intelligenz der Kinder ist eine wohlüberlegte Auswahl einfacher Anschauungsmittel erforderlich. 5. Wiederholung und Automatisierung Nur mit Hilfe dauernder Wiederholung und weitgehender Automatisierung ist es möglich, den Schwerstbehinderten Kindern die grundlegenden Verhaltensformen und das notwendigste lebenspraktische Wissen und Können anzuerziehen und sie mit den einfachsten Kenntnissen im Lesen, Schreiben und Rechnen auszustatten. 6. Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit Bei Beachtung der dargelegten Grundsätze wird die Methode besonders durch den Entwicklungs- und Leistungsstand der einzelnen Schüler und der Klasse als Ganzes, durch die Struktur des Lehrgutes, durch das Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und durch schulorganisatorische wie auch sachliche Voraussetzungen des Unterrichtes bestimmt.

Innerhalb dieser Grenzen ist die Wahl und Anwendung der Methode eine freie, schöpferische Leistung und eine verantwortungsvolle Aufgabe des Lehrers."; 2. hat der Zweite Teil (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände) zu lauten: 3. hat der Dritte Teil (Allgemeines Bildungsziel, Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Arbeitsgebiete) zu lauten: „DRITTER TEIL ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, BILDUNGSUND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN ARBEITSGEBIETE Die Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Schwerstbehinderten Kinder nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Im Sinne des Paragraph 22, des Schulorganisationsgesetzes hat sie im besonderen die Aufgabe, Schwerstbehinderte Kinder, die noch ansprechbar und bildbar sind, in ihrer Gesamtentwicklung zu fördern, ihre Behinderungen durch heilpädagogische Maßnahmen nach Möglichkeit abzubauen, sie auf die Einordnung in kleine Gemeinschaften (Familie oder Heim) vorzubereiten, ihnen die elementarsten Verhaltensformen zur Bewältigung des Lebens anzuerziehen und sie mit einigen für ihr späteres Leben grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten. Sachunterricht und lebenspraktisches Training Dieser Unterricht hat die Aufgabe, die schwerstbehinderten Kinder allmählich mit ihrer Umwelt vertraut zu machen und ihnen die einfachsten Erfahrungen aus der Alltagsroutine zu vermitteln, damit sie sich in der Umwelt orientieren lernen und schließlich imstande sind, einfache Lebenssituationen zu bewältigen; außerdem sollen die Verhaltensweisen - auch im Straßenverkehr - durch beständiges Üben automatisiert und das wichtigste lebenspraktische Können vermittelt werden. Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken Der muttersprachliche Unterricht hat die Aufgabe, die schwerstbehinderten Kinder mit einer einfachen und verständlichen Alltagssprache vertraut zu machen. Die Schüler sollen lernen, die Dinge richtig zu benennen, und die Fähigkeit erwerben, sich

verständlich auszudrücken und auf mündliche Aufforderungen richtig zu reagieren. Die Einführung in das Lesen verfolgt das Ziel, die Schüler so weit zu fördern, daß sie gedruckte oder geschriebene Aufschriften, Schilder und Hinweistafeln wie auch kurze Notizen lesen und verstehen können. In der 3. und 4. Klasse (Stufe) wird das Erlernen einer leserlichen Schrift (z. B. Großantiqua) angestrebt. Entsprechend dem individuellen Leistungsvermögen sollen die Zahl- und Mengenvorstellungen soweit wie möglich entwickelt und gefestigt werden. Das Verständnis für einfachste Rechenoperationen (Zu- und Wegzählen anhand von konkreten Dingen) ist anzubahnen. Die Kinder sollen die gebräuchlichsten Maße (Meter, Kilogramm, Liter) in praktischer Anwendung kennenlernen und das Unterscheiden von Münzen und Geldscheinen ausgiebig üben. Musische Erziehung Über die Stufe des Nachahmens und Nachempfindens hinaus sollen die Kinder zu spontanen Leistungen und Produktionen im musischen Bereich geführt werden. Erwerben eines bescheidenen Liedgutes. Werkerziehung für Knaben, Werkerziehung für Mädchen Der Unterricht in Werkerziehung verfolgt das Ziel, die Kinder zu manueller Geschicklichkeit und zu sachgemäßem Umgang mit Material und Werkzeug zu führen. Er soll die Schüler zu einfachen Arbeiten und Hilfsdiensten im Haushalt, in Anstalten und in geschützten Werkstätten befähigen. Hauswirtschaft Die Schüler sollen mit den notwendigsten Fertigkeiten und Verrichtungen vertraut gemacht werden, die sie zur Mitarbeit bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten befähigen. Dabei ist auf die Gefahren im Haushalt besonders hinzuweisen. Leibesübungen und rhythmische Erziehung Im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen werden die physischen und psychischen Kräfte und Funktionen planmäßig und intensiv geübt und geschult. Die Leibesübungen und rhythmischen Übungen fördern die körperliche Entwicklung, stärken das Vertrauen zur eigenen Leistungsfähigkeit, bauen Behinderungen ab, bessern Koordinationsstörungen, erwecken in den Kindern Freude an Bewegung und Spiel und tragen zur Verbesserung der Sozialkontakte und der Gemütslage bei. Sie sollen zu guter Körperhaltung und Bewegungsform führen wie auch zu richtiger Körper- und Gesundheitspflege anleiten. Therapeutische und funktionelle Übungen Die therapeutischen und funktioneilen Übungen entwickeln durch planmäßiges Training die Sinnestätigkeiten und die physischen und psychischen Funktionen und Kräfte. Sie verbessern das Sozialverhalten, verkürzen die Reaktionszeiten, mildern die Folgen von Behinderungen und helfen Verhaltensweisen und Reaktionsformen zu automatisieren."; 4. hat der Fünfte Teil [Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen (Stufen)] zu lauten: „FÜNFTER TEIL AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN KLASSEN (STUFEN) Erste und zweite Klasse (Stufe): Einleitung: Die Schüler werden in kleine Spiel- und Gruppengemeinschaften eingegliedert, an einfache Verhaltensweisen gewöhnt und erwerben dabei die notwendige Alltagsroutine. Umfassendes heilpädagogisches Training stärkt die physischen und psychischen Kräfte und Funktionen, schult die Motorik und befähigt die Kinder, sich einige Zeit mit geeignetem Material zu beschäftigen. Dabei lernen die Schüler, sich in den Tagesablauf ihrer Gruppe einzufügen, an der Gruppenarbeit teilzunehmen und Spiel- und Beschäftigungsmaterial nachahmend zu gebrauchen. Sie beherrschen allmählich die grundlegenden Alltagsverrichtungen und werden behutsam auf das Erlernen der Kulturtechniken vorbereitet. Lehrstoff: Sachunterricht und lebenspraktisches Training In den ersten zwei Klassen (Stufen) kommt es zunächst darauf an, die durch Gebrauchs- und Gemütsbeziehungen wichtigen Objekte aus der undifferenzierten Erlebnisganzheit abzuheben. Dabei ist auf die richtige Benennung der Dinge größter Wert zu legen. Als Arbeitsgebiete kommen in Betracht: Alltagsverrichtungen (Körperpflege, Ankleiden, Essen, Zusammenleben in der Familie und im Haus); Orientierung und Umwelterfassung (Wohnung, Schulweg, Schule); freie Betätigung am Material [Bauen, Legen, Fädeln, Formen, Kritzeln, Ausmalen (Schablone)]; Sortieren und Zuordnen (Hinführung zur Gruppierung). Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken Der muttersprachliche Unterricht in den ersten zwei Klassen (Stufen) soll in lustbetonter und erlebnisbezogener Form die Sprechscheu der Kinder beseitigen und die Freude am Sprechen fördern. Ausgangspunkt ist die Mundart; die Kinder sind behutsam an den Gebrauch der Umgangssprache zu gewöhnen. Auf richtige Lautbildung und verständliches Sprechen ist zu achten. Aus praktischen Lebenssituationen heraus sollen die Kinder lernen, Menschen, Tiere und Dinge zu benennen, auf sprachliche Aufforderungen sinnvoll

Sub-Litera, z, u reagieren, Erlebnisse mitzuteilen, Bedürfnisse verständlich auszudrücken und gebräuchliche Gruß- und Höflichkeitsformeln richtig anzuwenden. Der Sprachschatz der Kinder ist durch ständiges Üben allmählich zu erweitern und durch sinnvolles und abwechslungsreiches Wiederholen zu sichern. Von der zweiten Klasse (Stufe) an sind die Kinder durch abwechslungsreiche einfache Übungen auf das Lesen vorzubereiten; dabei ist besonderer Wert auf die Lautisolierung und die Simultanerfassung kürzer Wörter zu legen. Allenfalls können bereits am Ende der ersten Klasse (Stufe) einfachste Vorübungen für das Lesen beginnen. Im Zusammenhang mit diesen Übungen sind zur Vorbereitung auf das Schreiben abwechslungsreiche, kindertümliche graphische Übungen zu pflegen, die der Aktivierung und Stärkung der Grob- und Feinmotorik dienen. Der Rechenunterricht soll - ausgehend vom Legen, Setzen, Ordnen und Gruppieren geeigneter Gegenstände - das Verständnis für einfache Raum- und Mengenbegriffe wecken. Durch Gliedern und Vergleichen sind einfache Vorstellungen von mehr und weniger, viel, nichts, größer und kleiner, höher und niedriger usw. zu gewinnen. Auf diese Weise werden die Voraussetzungen für einen behutsamen Übergang zu Zählübungen an Gegenständen geschaffen. Erste Orientierung im Zahlenraum bis fünf. Musische Erziehung Ausgehend von bekannten Kinderliedern und Reimen soll die bewußte Aufnahme melodischer und rhythmischer Eindrücke erreicht werden. Aus dem Stadium der Aufnahme entwickelt sich die Nachahmung als kontrollierte Form der kindlichen Eigenaktivität. Das bildnerische Gestalten beginnt mit der Schulung der Grobmotorik, ausgehend von einfachsten Formen aus dem Erlebnisbereich des Kindes und dem Vertrautmachen mit verschiedensten Arbeitsmitteln, zum Beispiel Kreide, Pinsel, Bleistift usw. Techniken: Fingermalen, Reißen, Falten usw. Werkerziehung für Knaben In der zweiten Klasse (Stufe) soll die Beschäftigung mit verschiedenen Materialien allmählich zu nachahmender Betätigung an und mit diesen Materialien führen. Üben aller Arbeitstechniken, die die Grob- und Feinmotorik schulen, insbesondere Auffädeln und Einfädeln; Schnüren und Flechten; Reißen, Schneiden, Formen und ähnliches. Werkerziehung für Mädchen Die Beschäftigung mit verschiedenartigem Handarbeitsmaterial führt zu folgenden Tätigkeiten und Techniken : Abwickeln von Wolle; Auffädeln von Kugeln, Perlen und ähnlichem mit großen Ösen; Einfädeln von Luftmaschen mit den Fingern; Flechten auf vorbespanntem Flechtrahmen; allenfalls Nähen mit großem Material; als Vorübungen auf das eigentliche Stricken „Stockerlstricken" (Stricken mit einer Nadel); Handhabung der Schere. Leibesübungen und rhythmische Erziehung Den Ausgangspunkt der Leibesübungen bilden nachahmende Bewegungen, einfachste Spiele und Bewegungsaufgaben. Im Zusammenhang mit dem Gesamtunterricht werden geübt: verschiedene Geharten; Laufen in Form von Fangspielen; Hindernislauf; Laufübungen im Gelände; Hüpfen und Springen in lebensnahen Formen. Rhythmische Übungen bauen Behinderungen in der Bewegung ab, lösen Spannungen und Verkrampfungen und erleichtern das Anpassen an die Gruppe. Besonderes Augenmerk erfordert die Pflege von Geschicklichkeitsübungen in Form von Steigen, Klettern und Tragen. Im Hinblick auf die oft vorkommenden Gleichgewichtsstörungen sind leichte Gleichgewichtsübungen auf niedrigen Geräten zu pflegen. Therapeutische und funktioneile Übungen In den ersten zwei Klassen (Stufen) sind besonders zu berücksichtigen: sprachtherapeutische Übungen (Artikulations- und andere Sprechübungen); Spieltherapie und Sinnesübungen; funktioneile Übungen zur Förderung der Handgeschicklichkeit und der Koordination der Bewegungsabläufe; Haltungsübungen und ähnliche. Aneignung von einfachen Verhaltensmustern im Umgang mit Menschen und Dingen. Dritte und vierte Klasse (Stufe): Einleitung: Die Förderung des lebenspraktischen Könnens steht im Vordergrund. Die Kinder lernen an leicht überschaubaren Beispielen die wichtigsten sozialen und wirtschaftlichen Einrichtungen ihrer nächsten Umgebung kennen. Sie werden auch entsprechend ihrem individuellen Leistungsvermögen in die Technik des Lesens, Schreibens und Rechnens eingeführt. Lehrstoff: Sachunterricht und lebenspraktisches Training Beständiges Wiederholen und Erweitern des Stoffes der ersten und zweiten Klasse (Stufe). Vertiefung des richtigen Verhaltens zu Menschen, Tieren und Pflanzen. Erziehen zum Erkennen von Gefahren in Verkehrs- und Arbeitssituationen. Orientieren in der Zeit an Hand eigener Erlebnisse und Erfahrungen (heute, morgen, früher, später). Erkennen der Uhrzeit, wenigstens für bestimmte Punkte des Tagesablaufes. Nach Möglichkeit Vermittlung grundlegender Kenntnisse über die für das Kind wichtigsten Einrichtungen des öffentlichen Lebens: Verkehrsmit-

tel, Post, Polizei, Gendarmerie; Fürsorgeeinrichtungen, Arbeitsamt und Arbeitsstätten; öffentliche Gebäude und Anlagen (Kirche, Rathaus, Schule; Spitäler, Heime; Parkanlagen und ähnliche). Sammeln von Erfahrungen bei der Beschaffung von Konsum- und Gebrauchsgütern (verschiedene Geschäfte). Der sichere Schulweg. Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken Durch beständiges Darbieten von Satzmodellen und gebräuchlichen Redewendungen wie auch durch Analogiebildungen ist die sprachliche Ausdrucksfähigkeit der Kinder zu fördern, soweit es das Verständnis der Kinder zuläßt. Aneignung und Anwendung der üblichen Gruß- und Glückwunschformen wie auch wichtiger Höflichkeitsformeln. Für die Sprach- und Sprechübungen sind Lebenssituationen zu schaffen beziehungsweise nachzubilden (beim Mittagessen, beim Anziehen, beim Kaufmann, zu Neujahr usw.). Soweit es die Leistungsfähigkeit der Kinder zuläßt, können in der vierten Klasse (Stufe) schriftliche Übungen einfachster An (Kartengrüße, kurze Mitteilungen, Adressen, Briefanschriften u. dgl.) versucht werden. Die im Leben erreichbare Fertigkeit hängt von der individuellen Leistungsfähigkeit der Schüler ab. Aus diesem Grunde ist der Leseunterricht in der Sonderschule für Schwerstbehinderte Kinder individuell zu gestalten. Im allgemeinen ist als Ziel des Leseunterrichtes anzustreben, daß die Schüler Aufschriften, Schilder, Hinweistafeln und kurze Mitteilungen in einer bestimmten Schrift lesen und verstehen können. Von der dritten Klasse (Stufe) an liegt das Hauptgewicht auf der systematischen Aneignung, Übung und Pflege einer leserlichen Schrift (meist Großantiqua). In der vierten Klasse (Stufe) ist unter weitgehender Bedachtnahme auf individuelle Behinderungen die Sicherung einer bescheidenen Schreibfertigkeit anzustreben. Das Erlernen der Lateinschrift ist nur in Einzelfällen möglich. Das Verständnis für einfachste Rechenoperationen (Zu- und Wegzählen von Dingen) ist behutsam und dem Leistungsvermögen der Schüler entsprechend anzubahnen. Das Ausmaß der Erweiterung des Zahlenraumes wird von der individuellen Leistungsfähigkeit der Schüler bestimmt. Die Kinder sind durch einfache lebenspraktische Übungen mit den gebräuchlichsten Maßen (kg, m, 1) vertraut zu machen. Übungen im Erkennen und Unterscheiden der gebräuchlichsten Münzen und Geldscheine. Sparerziehung. Kennenlernen einfacher Uhrzeiten. Musische Erziehung Leichte Kinder-, Volks- und Kunstlieder, die dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechen. Erziehung zum Hören, Zuhören und Mitspielen. Einführen in das Erleben von audiovisuellen Medien. Ausbau von Kreis- und Bewegungsspielen, hinführend zu einfachen Rollenspielen, Volkstänzen und einer freien, harmonischen Eigenbewegung. Gestaltung von Festen und Feiern. Festigung in der Darstellung einfacher Formen sowie Ausbau der verschiedensten Techniken: Reißen, Schneiden, Kleben, Malen, Drucken, Kopieren auf möglichst breiter Ebene und aus verschiedenstem Material. Beobachtungsschulung zur Anbahnung einer eigenen Urteilsfähigkeit. Werkerziehung für Knaben Anwendung erlernter Fertigkeiten an verschiedenstem Material (Holz, Draht, Ton, Kunststoffe, Rohr, Metall usw.). Übung im Gebrauch und in der Wartung verschiedenster Werkzeuge der handwerklichen Grundausstattung. Hinweise auf die Unfallverhütung. Die Arbeitstechniken sind zu wechseln und der Schwierigkeitsgrad in kleinsten Schritten zu steigern, allenfalls auch Techniken aus Werkerziehung für Mädchen. Praktische Arbeiten in den schulischen Anlagen und im Garten. Werkerziehung für Mädchen Erweiterung des Unterrichtes durch Einführung einiger spezieller Techniken (Sticken, Weben, Stricken, Knüpfen, Häkeln usw.). Erlernte Fertigkeiten sollen an verschiedensten Materialien angewendet werden (grobe Gewebe, Wolle jeglicher Art, Bast, Peddigrohr usw.). Die Art der Arbeitstechniken ist zu wechseln und der Schwierigkeitsgrad in kleinsten Schritten zu steigern, allenfalls auch Techniken aus Werkerziehung für Knaben. Praktische Arbeiten in den schulischen Anlagen und im Garten. Leibesübungen und rhythmische Erziehung Übungen wie bisher mit allmählich und maßvoll gesteigerten Anforderungen, insbesondere zur Steigerung der Geschicklichkeit. Einfachste Formen des Bodenturnens (Wälzen, Rollen). Den Kräften und der Behinderung angemessene einfache Steig- und Kletteraufgaben. Heben, Tragen, Ziehen und Schieben, auch als Partnerübungen. Werfen und Fangen von Bällen in verschiedenen Formen. Ballspiele mit verschiedenen Spielgedanken und einfachsten Regeln; Scherzspiele. Der Leistungsfähigkeit angepaßte Übungen in Gehen, Laufen und allenfalls auch Hüpfen nach gegebenen Rhythmen. Rhythmische Gymnastik, Gemeinschaftserleben bei Spiel und Tanz. Nach Möglichkeit Gewöhnungsübungen in knietiefem Wasser, allenfalls auch Nichtschwimmerlehrgang sowie Eislaufen und Schilaufen. Gewöhnung an

Reinlichkeit des Körpers und der Kleidung, unterstützt durch gelegentliche Belehrung. Erziehung zur richtigen Atmung. Therapeutische und funktioneile Übungen Das heilpädagogische Training wird in der vierten Klasse (Stufe) allmählich eingeschränkt, soll jedoch immer wieder einsetzen, um individuelle Mängel und Behinderungen zu überwinden und Rückfälle zu vermeiden. Das Kind soll die Notwendigkeit dieser Übungen einsehen lernen und womöglich selbständig üben. Neben sprachtherapeutischen Übungen sind notwendig: Lockerungs- und Entspannungsübungen zur Gewinnung natürlicher Verhaltensweisen und Reaktionsformen; therapeutische und funktioneile Übungen zur Verkürzung der Reaktionszeiten in lebenswichtigen Situationen und weitgehendes Training zur Automatisierung von Bewegungsabläufen und Verhaltensweisen. Fünfte Klasse (Stufe) - Abschlußstufe: Einleitung: Die Vorbereitung auf einen dem individuellen Behinderungsgrad angepaßten Beitrag zum Lebensunterhalt bilden den Schwerpunkt des Unterrichtes in der Abschlußstufe. Lehrstoff: Sachunterricht und lebenspraktisches Training Das Training von angemessenen Verhaltensweisen soll die Bewältigung behinderungsadäquater Erwerbsformen ermöglichen und eine Integration in die Gesellschaft erleichtern. Als Themen bieten sich an: Gebräuchliche Umgangsformen; Kenntnis der Personaldaten; öffentliche Verkehrsmittel; Unfallverhütung; verschiedene Ämter und Behörden; Wohnung und Bekleidung; Hygiene und Tagesrhythmus; Feste und Feiern im Jahresablauf; Verhalten in gefährlichen Situationen (Gewitter, Brand, bei Annäherungs- und Verführungsversuchen usw.). Spracherziehung und Einführung in die Kulturtechniken Übungen zur richtigen Anwendung der Umgangssprache. Praktische Anwendung des Erlernten in Form von Mitteilungen, Ansichts- und Glückwunschkarten. Ablesen von Schildern und kleinen schriftlichen Aufträgen. Anwendung elementarer Rechenvorgänge im Umgang mit Geld, gebräuchlichen Maßen und Gewichten. Musische Erziehung Festigung und Ausbau des erworbenen Liedgutes. Mitwirkung an der musischen Gestaltung von Festen und Feiern. Anleitung zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung durch musische Betätigung sowohl in der Familie als auch in der Gruppe. Hinführen zu möglichst selbständiger Anwendung der erworbenen Kenntnisse und erste Versuche, die Kinder zu spontanen Produktionen im musischen Bereich zu bringen. Übung und Anwendung der bisher gelernten Techniken, zum Beispiel Schmücken von Gebrauchsgegenständen, Anfertigen von Geschenken. Werkerziehung für Knaben Aufbau und Vertiefung von zweckmäßigen Einstellungen zu Vorgesetzten, Mitarbeitern, Werkzeug und Materialien. Erziehung zur Bereitschaft, längerdauernde Arbeitsaufgaben zu übernehmen. Auf ein breites Angebot von Arbeitstechniken ist zu achten, damit die individuelle Leistungsstärke des Schulabgängers erkannt werden kann. Erste Erfahrungen mit handwerklichen und industriellen Fertigungsweisen. Werkerziehung für Mädchen Aufbau und Vertiefung von zweckmäßigen Einstellungen zu Vorgesetzten, Mitarbeitern, Werkzeug und Materialien. Erziehung zur Bereitschaft, längerdauernde Arbeitsaufgaben zu übernehmen. Auf ein breites Angebot von Arbeitstechniken ist zu achten, damit die individuelle Leistungsstärke des Schulabgängers erkannt werden kann. Erste Erfahrungen mit handwerklichen und industriellen Fertigungsweisen. Hauswirtschaft Die Schüler sollen mit den notwendigsten Fertigkeiten und Verrichtungen vertraut gemacht werden, die sie zur Mitarbeit bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (auch einfachste Formen der Kinder- und Krankenpflege) sowie Blumen-, Garten- und Tierpflege befähigen. Anleitung zu praktischen Haushaltsarbeiten einschließlich des Tischdeckens und Servierens, Übung guter Tischsitten mit Beachtung von Festen und Feiern. Einkaufen der Lebensmittel und Hantieren mit Geld. Zubereitung verschiedener Speisen. Richtige Handhabung und Einsatz von Haushaltsgeräten unter besonderer Berücksichtigung der Unfallverhütung. Für den Unterricht der Knaben kommen vor allem praktische Haushaltsarbeiten einschließlich des Tischdeckens und Servierens in Betracht. Zubereitung einfachster Speisen. Leibesübungen und rhythmische Erziehung Der Unterricht in Leibesübungen und rhythmischer Erziehung dient vor allem der Schulung lebenspraktischer Bewegungsformen :

Zielwanderungen, Überwinden von Hindernissen, kurze Läufe, einfache Geschicklichkeitsaufgaben, Kräftigungs- und Schmeidigungsübungen; Geländespiele, Wettspiele, Ballspiele, balltechnische Übungen; Anleitung zum Gebrauch von spezifischen Fitnessgeräten; rhythmische Gymnastik; Rodeln, Schiwanderungen, Schilaufen, Eislaufen, allenfalls Radfahren; Formen der körperlichen Ertüchtigung, die zur sinnvollen Freizeitgestaltung beitragen können."; 5. sind dem Fünften Teil [Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Klassen (Stufen)] folgender Sechster und Siebenter Teil anzufügen: „SECHSTER TEIL BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER UNVERBINDLICHEN ÜBUNGEN Spielmusik und rhythmisch-musikalische Erziehung Bildungs- und Lehraufgabe: Bei behinderten Kindern ist eine größtmögliche Aktivierung aller verbliebenen körperlichen und geistigen Fähigkeiten anzustreben. Die Freude am gemeinsamen Musizieren durch Singen und Instrumentalmusik soll geweckt werden. Durch das Erleben der steuernden und einigenden Wirkung des Rhythmus werden Gemeinschaftserlebnisse geschaffen und die Gemütslage und die Sozialkontakte verbessert. Die Hauptwirkung der rhythmisch-musikalischen Erziehung besteht in der intensiven geistigen Disziplinierung und der Steigerung der Konzentrationsfähigkeit. Lehrstoff: Instrumentelles Musizieren mit behinderungsbedingten Einschränkungen. Verbindung mit der musischen Erziehung, mit Kreis- und Bewegungsspielen und mit leichten Volkstänzen. Alle Übungsgruppen der rhythmisch-musikalischen Erziehung, insbesondere Ordnungsübungen, Konzentrationsübungen, Sozialübungen, Phantasieübungen, begriffsbildende Übungen, usw. Haltungsturnen und motorisches Training Bildungs- und Lehraufgabe: Korrektur von fehlerhaften Körperhaltungen und Verhütung schwerer Haltungsfehler. Beseitigung der Schlaffheit vor allem der Rumpf- und Beinmuskulatur. Erzielen einer gesunden Körperhaltung. Abbau von Bewegungs- und Koordinationsstörungen und Aufbau eines entwicklungsgemäßen Bewegungsrepertoires. Lehrstoff: Üben einfachster Bewegungsmuster des täglichen Lebens. Übungen zur Steigerung der Koordination, der Zielsicherheit und des Tempos von Grundbewegungen. Grob- und feinmotorische Übungen; Geschicklichkeits- und Reaktionsübungen. Übungen aus dem Unterricht in Leibesübungen und rhythmischer Erziehung, welche die Bildungs- und Lehraufgaben erfüllen. Sprachheilkurs Bildungs- und Lehraufgabe: Besserung beziehungsweise Behebung von bestehenden sprachlichen Behinderungen mit dem Ziel, Störungen im Lern-, Leistungs- und Sozialverhalten sowie in der Entwicklung der Persönlichkeit zu verhindern. Lehrstoff: Sprachtherapeutische Übungen: Artikulationsübungen und Ergänzung des Lautbestandes, Bemühungen um Verbesserung von Rhythmus, Dynamik, Melos und Tempo, Anregung der Ausdrucks- und Sprechbereitschaft; Übungen zur Förderung der grammatisch-syntaktischen Gestaltungskräfte; Korrekturversuche bei Folgeerscheinungen von resignativer Sprachförderung. Die stark individualisierend durchzuführenden sprachtherapeutischen Übungen sollen in der Regel von Sonderpädagogen der jeweiligen Sprachheilschule durchgeführt werden. Leibesübungen (mit besonderer Berücksichtigung des Schwimmens) Bildungs- und Lehraufgabe: Erweiterung und Ergänzung des Unterrichtes im Pflichtgegenstand Leibesübungen und rhythmische Erziehung. Besondere Bedeutung kommt dabei der kräftigenden und koordinationsfördernden Wirkung des Schwimmens zu. Lehrstoff: Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Pflichtgegenstand Leibesübungen und rhythmische Erziehung, die den örtlichen Gegebenheiten und besonderen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Erfordernissen gerecht werden. SIEBENTER TEIL FÖRDERUNTERRICHT Im Förderunterricht sollen über die Möglichkeiten der Individualisierung und Differenzierung im Klassenverband hinausgehende, ergänzende Fördermaßnahmen gesetzt werden, welche vor allem kurzfristig aufgetretene, unerwünschte Verhaltensweisen und Leistungsstörungen korrigieren sollen. Unter Berücksichtigung der therapeutischen und funktionellen Übungen können auch Bestrebungen unternommen werden, die Voraussetzungen der Bildsamkeit und die Eingliederung und Anpassung innerhalb der Klassengemeinschaft zu verbessern. Der Förderunterricht kann Maßnahmen zu einer Verbesserung des Erwerbes der Kulturtechniken,

aber auch lebenspraktisches Training zur Bewältigung der Alltagsroutine beinhalten. Eine eigene methodische Planung soll den besonderen Möglichkeiten des Unterrichtes in der Kleingruppe Rechnung tragen. Artikel römisch II Diese Verordnung tritt mit 1. September 1976 in Kraft.

Sinowatz