Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen Botschaft in Wien hat Finnland seine Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1963,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 558 aus 1974,) am 24. Juni 1976 hinterlegt.

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