Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen Botschaft in Wien ist die Deutsche Demokratische Republik am 23. Juli 1974 dem Übereinkommen über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht Bundesgesetzblatt Nr. 295 aus 1963,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 489 aus 1972,) beigetreten.

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