Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Dänemark am 22. Dezember 1972 seine Ratifikationsurkunde zum Europäischen Übereinkommen über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit Bundesgesetzblatt Nr. 107 aus 1964,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1971,) mit der Erklärung hinterlegt, daß das genannte Übereinkommen derzeit nicht für die Färöer-Inseln und Grönland gilt. Das Übereinkommen tritt für Dänemark am 22. März 1973 in Kraft. Ferner hat Dänemark gemäß Artikel römisch zehn, Absatz 6, des Übereinkommens erklärt, daß das Dänische Nationalkomitee der Internationalen Handelskammer die Aufgaben erfüllen wird, die durch "Art". römisch vier des Übereinkommens den Präsidenten der zuständigen Handelskammern übertragen werden.
Kreisky