Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1971,) ratifiziert oder sind diesem beigetreten: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde : Jordanien 29. Juli 1971 Bahrain 2. November 1971 Senegal 12. Oktober 1972 Vereinigte Staaten von Amerika 13. November 1972 Bhutan 7. Dezember 1972 Guyana 28. Dezember 1972 Fidschi hat ferner am 21. Juni 1971 erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses Übereinkommen gebunden zu erachten. Portugal hat mit Wirkung vom 1. Juni 1972 seinen anläßlich der Hinterlegung der Beitrittsurkunde abgegebenen Vorbehalt (kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1970,) zurückgezogen. Folgende weitere Staaten haben das Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten vom 18. April 1961 Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 390 aus 1971,) ratifiziert oder sind diesem beigetreten: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde: Fidschi 21. Juni 1971 Vereinigte Staaten von Amerika 13. November 1972 Anläßlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Bahrain folgenden Vorbehalt abgegeben: Hinsichtlich Artikel 27, Absatz 2,, betreffend „diplomatisches Kuriergepäck", behält sich die Regierung des Staates von Bahrain das Recht vor, diplomatisches Kuriergepäck zu öffnen, falls ernstliche Gründe für die Annahme sprechen, daß es Gegenstände enthält, deren Ein- oder Ausfuhr gesetzlich verboten ist.
Kreisky