Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 237/ 1970) ratifiziert oder sind diesem beigetreten: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde: Guinea 10. Jänner 1968 Griechenland 16. Juli 1970 Israel 11. August 1970 Neuseeland 23. September 1970 Togo 27. November 1970 Korea 28. Dezember 1970 Frankreich 31. Dezember 1970 Libanon 16. März 1971 Island 18. Mai 1971 Folgende weitere Staaten haben das Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten vom 18. April 1961 Bundesgesetzblatt Nr. 66 aus 1966,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 237 aus 1970,) ratifiziert oder sind diesem beigetreten: Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde: Guinea 10. Jänner 1968 Neuseeland 23. September 1970 Frankreich 31. Dezember 1970 Island 18. Mai 1971 Anläßlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Frankreich folgende Erklärung abgegeben: Die Regierung der Französischen Republik ist der Ansicht, daß Artikel 38 Absatz 1 so auszulegen ist, daß einem Diplomaten, der Angehöriger des Empfangsstaates oder in demselben ständig ansässig ist, Immunität von der Gerichtsbarkeit und Unverletzlichkeit lediglich in bezug auf die von diesem Diplomaten in Ausübung seiner Tätigkeit vorgenommenen Amtshandlung gewährt wird. Die Regierung der Französischen Republik erklärt, daß die Bestimmungen der zwischen Frankreich und fremden Staaten in Kraft stehenden zweiseitigen Abkommen durch die Bestimmungen dieses Übereinkommens nicht berührt werden.
Kreisky