Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/ 1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 233 aus 1967,), beigetreten: Staaten : Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: Portugal 15. Jänner 1968 Polen 4. September 1969 Australien 1. Oktober 1969 Anläßlich des Beitrittes erklärte Polen folgenden Vorbehalt: „Die Polnische Volksrepublik betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 11 Absätze 2 und 3 des Abkommens nicht als gebunden."

Kreisky