Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen ist Italien mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1969 Vertragsstaat des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. Nr. 200/ 1961, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 463 aus 1968,) geworden.
Klaus