Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen hat Trinidad und Tobago am 11. April 1966 erklärt, sich auch nach Erlangung der Unabhängigkeit an das Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1958,, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1966,) gebunden zu erachten.

Klaus