Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben Rumänien am 1. November 1967 und Israel am 14. November 1967 ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über Behälter Bundesgesetzblatt Nr. 22 aus 1958,, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Nr. 58 aus 1968,) hinterlegt. Der Beitritt Rumäniens erfolgte mit dem im Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens vorgesehenen Vorbehalt, jedoch eingeschränkt auf die Absätze 2 und 3 des Artikels 17. Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland hat den Geltungsbereich des Abkommens am 19. Oktober 1959 auf Cypern, Australien am 3. Jänner 1968 auf die Cocos-(Keeling-)Inseln, das Treuhandgebiet Neu- Guinea, die Norfolk-Insel, Papua und die Weihnachtsinsel ausgedehnt.
Klaus