Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten die Internationale Konvention zur Vereinfachung der Zollformalitäten samt Protokoll (BGBl. Nr. 85 aus 1925,, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 358 aus 1934,) ratifiziert bzw. sind diesem Vertragswerk beigetreten: Staaten Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde Japan 29. Juli 1952 Niger 14. März 1966 Israel 29. August 1966 Malawi 16. Feber 1967 Singapur 22. Dezember 1967 Ferner haben Cypern, Nigeria und Pakistan erklärt, sich an dieses Vertragswerk gebunden zu erachten, dessen Anwendung bereits vor Erlangung der Unabhängigkeit auf das Gebiet dieser Staaten ausgedehnt worden war. Polen hat am 27. Feber 1968 erklärt, sich an das erwähnte Vertragswerk nach wie vor gebunden zu erachten.
Klaus